Gratisguthaben bei Wettanbietern: Der Schweizer Markt im Faktencheck 2026
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Die Schweiz ist nicht England, nicht Malta und nicht Curaçao. Wer hier nach einem Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung sucht, betritt einen Markt mit zwei Türen — Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport — und mit einer geschlossenen Liste erlaubter Wetten. Beide Veranstalter dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht anbieten, und genau deshalb existieren in der Schweiz keine nennenswerten Aktionen, bei denen ein neuer Kunde ohne eigenes Geld eine Wette platzieren kann. Wer den Begriff trotzdem googelt, landet fast immer auf ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung.
Diese Seite arbeitet die Lücke auf: was es im bewilligten Markt überhaupt gibt, was ein Gratisspielguthaben rechtlich und praktisch bedeutet, welche Limits schon vor dem ersten Tipp stehen, und warum eine ausländische Aktion für einen Schweizer Kontoinhaber kein Schnäppchen ist, auch wenn der beworbene Betrag noch so verlockend klingt.
Rechtslage: warum es in der Schweiz kaum einen Bonus ohne Einzahlung gibt
Die bewilligten Veranstalter und ihre Gebiete
Seit 2019 regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) die Wetten in der Schweiz. Sportwetten sind ein Grossspiel, und Art. 4 BGS stellt klar: eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel betreibt das Produkt Sporttip; Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) betreibt Jouez Sport für die Westschweiz. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung, und beide werden von der Gespa in Bern beaufsichtigt.

Die Zuständigkeit endet nicht an der Sprachgrenze, sondern am Vertragsgebiet. Sporttip wird in den Deutschschweizer Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen; in den Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS ist es die Loterie Romande. Ein Konto bei einem Veranstalter, in dessen Gebiet man nicht wohnt, lässt sich nicht eröffnen — der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt muss zum Anbieter passen, und der Ausweis wird bei der Registrierung gegen Adressdatenbanken geprüft.
Was beworben werden darf — und was nicht
Werben darf ein bewilligter Veranstalter, aber nicht beliebig. Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung, Werbung an Minderjährige oder gesperrte Personen, und Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel — bei einem Bussgeld bis CHF 500’000 gemäss Art. 131 BGS. Gratiswetten oder Gratisguthaben sind nach Art. 75 Abs. 2 BGS nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa zulässig. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Bewilligungen erteilt, Swisslos deren 8. Die Zahl sagt alles: das Angebot ist absichtlich klein.

Warum ausländische Boni in der Schweiz kein «Bonus» sind
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem sonstigen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer in der Schweiz Sportwetten organisiert, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bei gewerbsmässigem Handeln drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Der Spieler wird nach Bundesgerichtspraxis zwar nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt hier weder Spielsperreregister noch faire Spielregelkontrolle. Die Gespa führt zudem eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren — Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Werbung, die Schweizer Kunden auf eine solche Seite lockt, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.
Wer mit Schweizer Wohnsitz ein Konto bei 20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home oder 1Bet eröffnet, spielt also nicht einfach «ausländisch», sondern ohne Schweizer Schutz. Der beworbene «Bonus ohne Einzahlung» ersetzt weder die fehlende Bewilligung noch die fehlende Aufsicht.
Verantwortungsvolles Spielen: Limits und Sperren stehen vor dem ersten Tipp
Selbst gesetzte Limiten
Bevor bei Sporttip überhaupt die erste Wette platziert werden kann, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Tag und Woche, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Die gesetzliche Frist für eine Erhöhung beträgt 24 Stunden (Art. 87 VGS); die beiden Schweizer Veranstalter wenden also eine strengere Frist an als das Gesetz verlangt. Das ist kein Detail: wer den eigenen Aktionsguthaben verspielt und nachladen will, wartet drei Tage, nicht einen.
Wer bei der Loterie Romande spielt, kann ebenfalls eine monatliche Einzahlungslimite setzen; das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 enthalten, und die maximale Einzahlung pro 30 Tage liegt ebenfalls bei CHF 10’000.
Spielsperre und Register
Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Art. 80–82 BGS bilden den gesetzlichen Rahmen; Art. 84 VGS setzt für die Aufhebung einer freiwilligen Sperre eine Mindestfrist von drei Monaten, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause bis sechs Monate muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wichtig für jedes Gratisguthaben: wer gesperrt ist, kann keine Auszahlung beanspruchen — Art. 45 BGS schliesst gesperrte oder minderjährige Spieler von jeglichem Anspruch auf Einsätze oder Gewinne aus. Ein «Bonus ohne Einzahlung» ändert daran nichts.
Werbung an Minderjährige
Das Geldspielgesetz verbietet Werbung an Minderjährige (Art. 74 BGS), und die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 verdeckte Testkäufe durchgeführt. Resultat: in 47,5 % der Fälle wurde an Minderjährige eine Sportwette verkauft. Der Verkaufspunktschutz ist also nicht so dicht, wie er sein sollte — was kein Argument gegen den legalen Markt ist, sondern ein Hinweis, dass das familiäre Gespräch über Geldspiele dort anfängt, wo die Aufsicht aufhört. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen, und die Identität wird bei der Registrierung verifiziert.
Bonus ohne Einzahlung: was Gratisspielguthaben wirklich ist
Die zwei Spielarten, die es in der Schweiz gibt
Der bewilligte Markt kennt zwei nahe Verwandte des «Bonus ohne Einzahlung». Beide sind keine Cash-Boni und keine klassischen Neukundenangebote, wie sie internationale Buchmacher bewerben.
Die eine Spielart ist ein anlassbezogenes Gratisspielguthaben, das auf einem Spielerkonto gutgeschrieben wird und nicht auszahlbar ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Loterie Romande betreibt ähnliche Aktionen regelmässig; sie sind bewilligungspflichtig, klein dosiert und an ein bestimmtes Verhalten gekoppelt.
Die andere Spielart ist eine Wettverbesserung, die nicht das Guthaben selbst, sondern den möglichen Nettogewinn erhöht. Swisslos kennt Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen — pro Wettkunde nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Sporttip-Kombiboost wiederum erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette (Prematch, Live, System) bei mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 — 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Warum Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist
Ein Gratisspielguthaben ist nach den Bedingungen beider Veranstalter ausdrücklich nicht auszahlbar. Das bedeutet: man kann damit wetten, und ein Gewinn aus dieser Wette ist regulär auszahlbar — das Guthaben selbst aber nicht. Wer bei Swisslos eine Auszahlung verlangt, bekommt das eigene Wallet-Guthaben, nicht den Bonus. Die Loterie Romande formuliert es gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die IBAN überwiesen, aber das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu internationalen «No-Deposit»-Boni, bei denen das beworbene Guthaben oft nach Erfüllung einer Umsatzbedingung in echtes Geld verwandelt werden kann. In der Schweiz ist die Logik umgekehrt: das beworbene Guthaben ist Verbrauchsmaterial, kein Gewinn. Wer mit einem 10-Franken-Aktionsguthaben 12 Franken erspielt, kann die 12 Franken auszahlen — die 10 Franken nie.
Was eine Gratiswette wert ist
Der reale Wert einer Gratiswette oder eines Aktionsguthabens hängt davon ab, wie hoch die Quote ist, auf die man sie setzt, und wie gross die Auszahlungsquote des Marktes ist. Für ein einzelnes, nicht auszahlbares Aktionsguthaben auf einem Zwei-Wege-Markt zu angenommenen Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich folgender Wert: Die Auszahlungsquote eines Marktes mit zwei gleich hohen Quoten beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.95 — der Markt gibt 95 % der Einsätze zurück, der Veranstalter behält 5 %. Setzt man das gesamte Guthaben auf eine Seite, gewinnt man bei einem Erfolg das 1.90-fache abzüglich des Einsatzes, also 0.90 Einheiten pro eingesetzter Einheit. Davon geht noch der Marktverlust von 5 % weg, was den Erwartungswert auf rund 0’855 × Einsatz drückt. Bei einem Aktionsguthaben von CHF 10 entspricht das einem Erwartungswert in der Bandbreite von etwa CHF 8.5 — je nachdem, ob man die Hälfte des Marktverlusts dem nicht zurückerstatteten Einsatz zurechnet oder nicht, und unter der Annahme, dass das Guthaben tatsächlich gesetzt wird. Der Wert ist also real, aber deutlich kleiner als der Nennwert, und er fällt ganz weg, wenn das Guthaben unverfallen auf dem Wallet verpufft, ohne je gesetzt worden zu sein.
Hier liegt der Unterschied zu einem ausländischen «CHF 10 Bonus ohne Einzahlung» mit angeblichen CHF 50 Bonusgeld nach Erfüllung einer Umsatzbedingung: die Mechanik sieht grösser aus, der effektive Wert ist nach einer Berechnung oft im einstelligen Prozentbereich des behaupteten Bonus, und der einzige Gewinn liegt darin, dass man überhaupt gesetzt hat — nicht in dem, was am Ende auf dem Konto liegt.
Die 10 grössten Wettanbieter im Vergleich
Der Vergleich ordnet nach Bedingungen, Auszahlbarkeit und Dauer — nicht nach der Höhe des beworbenen Betrags. Wer in der Schweiz ohne eigene Einzahlung wetten will, muss wissen, dass zwei der zehn Einträge in der Tabelle überhaupt bewilligt sind und acht nicht. Die Spalte zur Schweizer Bewilligung ist deshalb die wichtigste der Tabelle: sie sagt, wo das Geld eines Schweizer Wettkunden überhaupt unter Schutz steht.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa |
| 20Bet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| myBet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| BC.Game | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| Unibet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
| 1Bet | Keine | Keine ausgewiesene Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz |
Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ohne Spielsperrregister und ohne die Spielregelkontrolle der Gespa. Die Werbung für solche Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, und die Domains werden über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert.
Die Tabelle enthält absichtlich keine Spalte zur Höhe des beworbenen Bonus: in der Schweiz hat kein bewilligter Anbieter einen klassischen Neukundenbonus ohne Einzahlung, und bei den ausländischen Anbietern wäre der beworbene Wert irreführend, weil die Mechanik in der Schweiz nicht gilt.
Einordnung der Anbieter
Swisslos Sporttip — der nördliche Veranstalter
Swisslos ist einer der zwei bewilligten Sportwettenveranstalter der Schweiz und betreibt das Produkt Sporttip in 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Die Online-Registrierung setzt Volljährigkeit (ab 18), Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Identität pro Person voraus. Der Ausweis wird gegen Adressdatenbanken geprüft, was bedeutet: ein zweites Konto zur Umgehung einer Sperre wird erkannt.
Wer hier spielen will, setzt zuerst die eigenen Verlust- und Einzahlungslimit, eine Verlustlimite, die das BGS-Gesetz nicht erzwingt, sondern die der Anbieter verlangt (Art. 87 VGS). Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Tag, unter 21 Jahren bei CHF 1’000, und jede Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Diese 72 Stunden sind länger als die 24 Stunden, die das Gesetz vorsieht — ein Detail, das heimliche Verlustbegrenzung wirksamer macht.
Der Einsatzrahmen pro Wette liegt zwischen CHF 1 und CHF 1’000 (Einzel- und Kombination) bzw. CHF 10’000 (System). Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Wer mit einem Aktionsguthaben spielt, muss wissen: das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar, der Gewinn schon.
Loterie Romande Jouez Sport — der Westschweizer Veranstalter
Die Loterie Romande bedient die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis, sitzt in Lausanne und betreibt 2’350 Verkaufsstellen mit 221 Mitarbeitenden. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann ein Konto auf jeux.loro.ch eröffnen — die Registrierung verlangt Volljährigkeit und Wohnsitz im Vertragsgebiet, und die Verlustlimit wird vor der ersten Wette gesetzt.
Die Loterie Romande hat im Jahr 2025 24 Bewilligungen für Gratisspiele oder Gratisguthaben von der Gespa erhalten — die höchste Zahl unter den beiden Veranstaltern. Die Aktionen sind anlassbezogen (National-League-Code-Aktionen, saisonale Promotionen) und nicht auszahlbar, mit kurzer Gültigkeit. Das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 enthalten, Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage gedeckelt, Gewinne bis CHF 1’000 gehen direkt aufs Wallet, darüber auf die IBAN. Das ist ein engerer Rahmen als bei Swisslos, und für Westschweizer Kunden ist es die einzige legale Variante.
20Bet — kein Schweizer Schutz
20Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter mag in anderen Jurisdiktionen reguliert sein, aber Art. 4 BGS macht diese Lizenzen hier bedeutungslos. Für Schweizer Kunden bedeutet das: kein Spielsperreregister, keine Spielregelkontrolle, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Werbeerlaubnis. Die beworbenen «No-Deposit»-Boni dieser Anbieter unterliegen den AGB des jeweiligen Anbieters, die das Schweizer Recht nicht zwingend anwenden — wer dort spielt, akzeptiert ausländisches Recht.
myBet — kein Schweizer Schutz
myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Werbung für die Seite ist in der Schweiz verboten, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen. Schweizer Spieler riskieren, dass ihre Einsätze und Gewinne in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, ohne dass das Schweizer Recht sie schützt.
BC.Game — kein Schweizer Schutz
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung und operiert mit Kryptozahlungen, die in der Schweiz für bewilligte Sportwetten gar nicht zulässig sind. Art. 50 Abs. 2 VGS verlangt eine Auszahlung auf ein Konto auf den Namen des Spielenden; anonyme Kryptowallets sind damit im bewilligten Markt ausgeschlossen. Wer bei BC.Game spielt, ist auf das Spielen in einer Krypto-Jurisdiktion angewiesen, mit allen Risiken, die das mit sich bringt.
BassBet — kein Schweizer Schutz
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Kunden gilt dasselbe wie bei den anderen ausländischen Anbietern: keine Bewilligung, kein Schweizer Spielsperreregister, keine Spielregelkontrolle und kein Zugriff auf Schweizer Selbstsperre-Mechanismen.
Unibet — kein Schweizer Schutz
Unibet hat in Malta eine europäische Lizenz, die in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung entfaltet. Schweizer Kunden, die auf der Malta-Lizenz spielen, sind in der Schweiz rechtlich ungeschützt. Die Unibet-Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen; die Gespa hat in der Vergangenheit Domain-Wechsel innert Stunden ersetzt.
22Bet — kein Schweizer Schutz
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch wenn der Anbieter in Curaçao registriert ist, gilt diese Lizenz in der Schweiz nicht. Spieler riskieren, dass Einsätze und Gewinne im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, ohne dass sie Schweizer Schutz geniessen.
bet-at-home — kein Schweizer Schutz
bet-at-home ist in der Schweiz auf der Gespa-Sperrliste genannt worden. Die deutsche Lizenz, die der Anbieter bewirbt, hat hier keine Wirkung. Die Gespa ersetzt Domain-Wechsel innert Stunden, was den Sperrlisten-Effekt immer wieder aufschiebt, aber nicht aufhebt.
1Bet — kein Schweizer Schutz
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Wer auf 1Bet spielt, ist in der Schweiz ohne Schutz und ohne Aufsicht. Die einzige legale Alternative für Schweizer Spieler ist und bleibt ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande — je nach Wohnkanton.
Wettmechanik und Begriffe, die ein Kunde kennen muss
Quote, Auszahlungsquote und Marge
Eine Wettquote ist der Multiplikator, mit dem ein erfolgreicher Einsatz multipliziert wird, um den Bruttogewinn zu erhalten. Eine Quote von 2.10 bedeutet: 10 Franken Einsatz geben bei einem Gewinn 21 Franken zurück, der Nettogewinn beträgt 11 Franken. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; eine Wette mit zwei Voraussagen zu je 1.80 hat die Gesamtquote 3.24.
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den der Veranstalter im Schnitt zurückgibt. Für einen Zwei-Wege-Markt mit zwei gleichen Quoten q berechnet sie sich als 1 ÷ (2/q) = q/2. Bei Quoten 1.90/1.90 sind das 0.95 — der Markt gibt 95 % der Einsätze zurück. Der Rest ist die Marge: 100 % minus Auszahlungsquote. Bei Sporttip sind die Margen unterschiedlich, je nach Sport und Markt; eine pauschale Aussage ist nicht möglich, und eine Marge, die in einem anderen Markt gilt, gilt nicht automatisch in einem anderen. Wer Margen vergleichen will, vergleicht sie für denselben Markt, dasselbe Ereignis und denselben Zeitpunkt.
Cash-Out bei Sporttip
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten, und der Boost verfällt, wenn die Wette per Cash-Out abgeschlossen wird.
Für ein Aktionsguthaben bedeutet das: ein Boost oder ein Gewinn aus einem Quotenboost geht mit dem Cash-Out verloren. Das ist im Gesetz nicht geregelt, sondern eine Vertragsbedingung des Veranstalters.
Livewetten bei Sporttip
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Das ist relevant für ein Aktionsguthaben: ein falsch platzierter Live-Tipp nach Tor oder roter Karte reduziert sich auf den Einsatz — und bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückerstattet wird, heisst das: der ganze Wert ist weg.
Bet Builder und abhängige Ereignisse
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Gratiswetten heisst das: der Bonus verfällt, der Einsatz kommt zurück — und der Gewinn entfällt.
Ungültige Wetten und Verfall
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — ein für das Pair «Online-Konto» ungewöhnlicher Weg, der zeigt, dass die Schweizer Wetten auch im digitalen Zeitalter sehr gerne auf Papier beharren.
Steuer und Freibetrag: was von einem Gewinn übrig bleibt
Der Steuerfreibetrag
Gewinne aus Swiss-permitted Grossspielen — wozu Sportwetten gehören — sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat diesen Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgelegt; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Bei den Kantonen liegt der Freibetrag anders — der Bund setzt einen Mindestwert, die Kantone können höher gehen. Wer über dem Freibetrag liegt, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren; der Veranstalter hält 35 % Verrechnungssteuer ab, die zurückgefordert werden kann.
Für die meisten Wettenden ist der Freibetrag irrelevant: ein typischer Wettgewinn liegt weit unter CHF 1’071’000. Es gibt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf einem normalen Sporttipp-Gewinn. Anders sieht es aus, wenn man zur Berufswettkundin wird — dann kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sehr genau nachschauen.
Gewinne aus ausländischen Anbietern
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie abzieht. Die kantonale Praxis ist aber uneinheitlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also auf 20Bet, myBet oder einem anderen ausländischen Anbieter gewinnt und in Thurgau wohnt, muss den Gewinn versteuern. Wer im Kanton Genf wohnt, hat einen anderen Freibetrag und möglicherweise gar keine Steuerpflicht — je nach Kanton, wie das Gesetz es vorsieht.
Für Wettende, die ausländische Anbieter nutzen, gibt es nur eine ehrliche Antwort: das kantonale Steueramt fragen. Eine pauschale Aussage «ausländische Gewinne sind steuerfrei» ist falsch, eine Aussage «ausländische Gewinne sind immer steuerpflichtig» auch. Es kommt auf den Kanton an.
Wettsteuer auf den Einsatz
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Was der Wettkunde einzahlt, geht vollständig in die Wette ein. Es gibt keinen Abzug von 5 % oder einem sonstigen Prozentsatz auf den Einsatz, wie er in anderen Ländern existiert. Wer also einen Sporttip-Wettschein über CHF 100 abgibt, wettet um CHF 100.
Werbung und das, was Kunden besser nicht erwarten
Warum Schweizer Werbung so still ist
Die Werbung für Schweizer bewilligte Sportwetten ist absichtlich klein: kein Affiliate-Bonusschnäppchen, keine Bannerflut, kein «100 % Bonus». Art. 74 BGS verbietet aufdringliche Werbung, Werbung an Minderjährige oder gesperrte Personen. Zeitliche Werbeverbote gibt es nicht; der Anbieter darf rund um die Uhr werben, solange er sich an die inhaltlichen Schranken hält. Was er nicht darf, ist ein Bonusversprechen, das er nicht halten kann — und ein Bonus ohne Einzahlung kann er hier gar nicht halten, weil er keine Bewilligung dafür hat.
Werbung für ausländische Anbieter
Wer in der Schweiz Werbung für 20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home oder 1Bet macht, begeht eine Widerhandlung gegen Art. 74 Abs. 3 BGS und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 belangt werden. Schweizer Streamer, Affiliate-Seiten und Werbenetzwerke, die solche Anbieter bewerben, sind im Visier der Gespa. Wer sich auf einer solchen Seite ein Konto einrichtet, lässt sich nicht strafrechtlich verfolgen — das hat das Bundesgericht bestätigt —, aber er spielt ohne jeden Schweizer Schutz.
Warum Affiliate-Codes nicht in diese Seite gehören
Was die Seite bewusst nicht abdruckt: Bonuscodes, Promocodes, Gutscheincodes, Affiliate-Links. Diese Dinge sind Teil der Werbung, nicht der Information, und sie stehen in der Schweiz unter dem Verbot von Art. 74 Abs. 3 BGS. Wer einen Code sucht, findet ihn auf den Seiten der Veranstalter — wir dokumentieren die Mechanik, nicht die Mechanik der Werbung.
Wie ein Kunde am besten vorgeht
Wer hier spielen darf
Wer volljährig ist und im Vertragsgebiet eines der beiden Veranstalter wohnt, kann dort ein Konto eröffnen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, geht zu Swisslos Sporttip; wer in der Romandie wohnt, zur Loterie Romande Jouez Sport. Wer anderswo wohnt, hat im bewilligten Markt keinen Zugang.
Wer in der Schweiz wohnt und trotzdem auf einer ausländischen Seite spielt, spielt ohne Schutz. Das ist seine Entscheidung, aber die Folgen sind seine: keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Aufsicht, mögliche Einziehung von Einsätzen und Gewinnen im Strafverfahren gegen den Anbieter, und je nach Kanton eine Steuerpflicht auf den Gewinnen.
Der Blick in die Bedingungen
Vor dem ersten Tipp lohnt sich ein Blick in die Teilnahmebedingungen. Bei Sporttip sind es die «Bedingungen für die Online-Teilnahme» und die «Sporttip Spielregeln und Teilnahmebedingungen», beide als PDF auf static.swisslos.ch. Bei der Loterie Romande ist es das «Règlement Général des jeux» in der jeweils aktuellen Auflage. Was dort steht — Limits, Höchsteinsätze, Gültigkeit von Boni, Cash-Out-Bedingungen — gilt vor dem, was auf der Webseite steht. Die Seite darf werben, was die Bedingungen nicht halten; die Bedingungen gelten.
Der bewusste Umgang mit Gratisguthaben
Wer ein Aktionsguthaben bekommt, sollte es als Verbrauchsmaterial behandeln, nicht als Bonus. Es ist nicht auszahlbar, es ist an Bedingungen geknüpft (Mindestquote, Gültigkeit, Verfall), und sein Wert ist deutlich kleiner als der Nennwert. Wer das nicht akzeptieren will, lässt das Guthaben verfallen — kein Spieler wird gezwungen, einen Bonus zu nutzen. Bei Sporttip kann ein Quotenboost oder Profitboost abgelehnt werden, und niemand muss ein Aktionsguthaben einsetzen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?
Nein, keinen klassischen Neukundenbonus. Was es gibt, sind bewilligte Aktionsguthaben in kleinem Rahmen: die Loterie Romande hat im Jahr 2025 24 Bewilligungen für Gratisspiele erhalten, Swisslos deren 8. Diese Aktionen sind anlassbezogen und nicht auszahlbar; ein 10-Franken-Code aus den National-League-Stadien ist ein typisches Beispiel. Wer mit einer Gratiswette im Markt eines ausländischen Anbieters rechnet, spielt dort ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz.
Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?
Weil Art. 75 Abs. 2 BGS für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa verlangt, und die Gespa nur wenige Bewilligungen erteilt. Die Aufsicht will vermeiden, dass Gratisspiele wie eine Marketingmasche wirken, und die Veranstalter haben kein Interesse daran, in einem Markt mit zwei Anbietern und geschlossener Konkurrenz mit Boni um Kunden zu kämpfen. Das Ergebnis ist ein Markt ohne Bonusschlacht.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden, oder bleibt es an Bedingungen gebunden?
Das Aktionsguthaben selbst ist nicht auszahlbar. Was man mit dem Guthaben gewinnt, ist regulär auszahlbar, wenn die Wetten erfolgreich sind und die Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Bei Swisslos geht der Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto im eigenen Namen; bei der Loterie Romande gilt eine ähnliche Logik mit dem Wallet-Limit von CHF 10’000.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Nein, bei einer klassischen Gratiswette wird nur der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz nicht. Bei den Schweizer Aktionen ist die Mechanik leicht anders formuliert, kommt aber auf dasselbe hinaus: das Aktionsguthaben verschwindet beim Tipp, und nur der Gewinn ist realisierbar. Wer mit einem 10-Franken-Aktionsguthaben 12 Franken erspielt, kann die 12 Franken auszahlen — die 10 Franken nie.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, ist nicht über das Schweizer Spielsperreregister geschützt, fällt nicht unter die Schweizer Aufsicht, und riskiert die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen im Strafverfahren gegen den Anbieter. Die Werbung für solche Seiten ist in der Schweiz verboten, die Domains werden über die Gespa-Sperrliste per DNS blockiert. Wer mit Schweizer Wohnsitz auf 20Bet, myBet, BC.Game, BassBet, Unibet, 22Bet, bet-at-home oder 1Bet spielt, spielt ohne Schutz.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Swiss-permitted Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum bundesrechtlichen Freibetrag von CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026; die Kantone setzen eigene, oft tiefere Freibeträge. Über dem Freibetrag hält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber je nach Kanton steuerpflichtig — Thurgau behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, andere Kantone sind grosszügiger. Eine seriöse Antwort gibt das kantonale Steueramt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zurückgezahlt?
Bei einer klassischen Gratiswette, wie sie ausländische Anbieter bewerben, gilt eine einfache Regel: gewinnt die Wette, wird nur der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz nicht zurückerstattet. Das macht eine Gratiswette mathematisch zu einem höheren Einsatzopfer als eine reguläre Wette, weil ein Teil des Wettscheins selbst auf dem Spiel steht.
Bei den Schweizer Aktionen ist die Mechanik etwas anders gelagert: was nicht zurückerstattet wird, ist das Aktionsguthaben auf dem Wallet — der Bonus verschwindet beim Tipp, und nur was er hereinbringt, ist auszahlbar. Konzeptionell läuft es auf dasselbe hinaus: die Differenz zwischen beworbenem Wert und realisierbarem Wert ist der «Preis» der Aktion.
Bonus – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
