Tischtennis-Wetten in der Schweiz 2026: Was erlaubt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Tischtennisplatte mit Netz in einer leeren Sporthalle, ein heller Ball liegt auf einer Seite, Deckenlicht spiegelt sich im Hallenboden.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport).

Die Tischtennisplatte ist 2,74 m lang und 1,525 m breit und liegt 76 cm über dem Boden; das Netz ist 15,25 cm hoch.

Tischtennis ist eine der schnellsten Sportarten überhaupt. Ein Ballwechsel ist in zwei, drei Sekunden vorbei, ein Satz dauert im Schnitt keine zehn Minuten, und bei 10:10 wird so lange gespielt, bis ein Spieler zwei Punkte Vorsprung hat. Wer auf Tischtennis wettet, kommt mit der Stoppuhr nicht mehr hinterher — und genau deshalb sitzt der Buchmacher am längeren Hebel, sobald Live-Quoten ins Spiel kommen. Wer in der Schweiz auf Tischtennis wettet, muss die Regeln kennen: Welche Veranstalter eine Bewilligung haben, welche Turniere und Wettarten die Gespa-Liste zulässt und was ein Wettschein bei Swisslos oder Loterie Romande tatsächlich kostet — vom Mindesteinsatz über den Kombiboost bis zur Marge, die der Buchmacher in jeder Quote einkalkuliert.

Rechtslage in der Schweiz: Was darf überhaupt Sportwetten anbieten?

Die Schweiz kennt für Sportwetten kein «freier Markt». Das Geldspielgesetz (BGS) zählt Sportwetten zu den Grossspielen und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) in Bern. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Angebot (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein stilles Treppenhaus eines Gemeindesportzentrums, durch ein Fenster fällt Nachmittagslicht auf die Stufen.
Ein Tischtennisspiel wird im Punktspielbetrieb im Modus Best of five (3 Gewinnsätze) gespielt, bei grossen Turnieren im Modus Best of seven (4 Gewinnsätze).

Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) festgelegt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten organisieren dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr Bewilligungen wird es nicht geben. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann sich nur bei Swisslos registrieren; wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis lebt, nur bei Loterie Romande. Die Online-Anmeldung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, einen gültigen Ausweis, Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) und keine bestehende Spielsperre (Art. 47–52 VGS). Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten — das Verbot gilt für alle Sporttip-Teilnehmenden.

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer mitmacht, wird nicht bestraft, aber Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz durch das Schweizer Recht — Spielsperre, Limiten, Steuerfreibetrag — greift nicht. Die Gespa führt eine Sperrliste, deren Domains in der Schweiz per DNS gesperrt werden; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, unter anderem bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Gesperrte Adressen tauchen über Domain-Hopping innert Stunden unter einem neuen Namen wieder auf.

Bewilligte Veranstalter in der Schweiz

Veranstalter Produkt Bewilligung Verbreitungsgebiet
Swisslos (Sitz Basel) Sporttip Schweizer Grossspiel-Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande (Sitz Lausanne) Jouez Sport Schweizer Grossspiel-Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura

Die Einteilung bedeutet: ein Spieler aus Zürich registriert sich bei Swisslos und kann dort nur online spielen, wenn die Identität per Ausweis verifiziert ist; ein Spieler aus Genf geht zu Loterie Romande. Eine Anmeldung bei beiden ist möglich, weil jede Person nur ein Konto pro Veranstalter hat, nicht pro Veranstaltergruppe. Swisslos hat im Geschäftsjahr 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken ausgeschüttet, 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammen 109 Millionen (2024: 122 Millionen). Loterie Romande zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zwei Tischtennisschläger liegen gekreuzt am Rand einer Platte, daneben ein kleiner weisser Ball.
Im Tischtennis endet ein Satz, wenn ein Spieler 11 Punkte erreicht und mit mindestens 2 Punkten Vorsprung führt.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperren bei den bewilligten Veranstaltern

Spielerschutz ist in der Schweiz nicht staatlich verordnet, sondern vom Veranstalter einzufordern — das BGS verlangt «ein oder mehrere Maximalwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust» (Art. 87 VGS). Die Werte werden vom Spieler selbst gesetzt, nicht vom Staat vorgeschrieben. Bei Swisslos sind das vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Höchstgrenze von 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Die Spielsperre funktioniert produktbezogen und schweizweit. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); eine Aufhebung der freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und bezieht eine spezialisierte Stelle mit ein (Art. 81 BGS, Art. 84 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Werbung ist strikt reguliert. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit Busse bis 500’000 Franken bestraft (Art. 74 Abs. 3, Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine zeitliche Werbesperre gibt es im Gesetz nicht.

Die Praxis sieht weniger heilsam aus, als die Regeln vermuten lassen. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt: in 47,5 Prozent von 200 Fällen wurde eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Wer am Schalter steht, sollte den Ausweis verlangen.

Vorhersagen und Strategie: Warum es keine sicheren Tipps gibt

Tischtennis lebt von Mikrovariablen. Aufschlag, Return, Material, Sitzposition, Tagesform, Belag — wer wettet, schätzt keine 22 Spieler auf einem Feld, sondern zwei Duellanten, die sich in Sekunden entscheiden. Eine Vorhersage stützt sich auf dieselben Indikatoren wie im Fussball: Form der letzten Spiele, direkte Duelle, Belag des Turniers (Hartplatte, Teppich, Sand), Qualifikationsmodus (Best of five, Best of seven) und die Quote, die der Veranstalter anbietet. Dazu kommt der disziplinierende Blick auf den eigenen Einsatz: ohne klares Money-Management wird auch eine gute Vorhersage zur Verlustquelle.

Drei Punkte, die eine Vorhersage tragen müssen:

Eine sichere Strategie gibt es nicht. Das Beste, was die Seite anbieten kann, ist eine Disziplin: Einsatz vor dem Spiel festlegen, nicht nach einem verlorenen Ball verdoppeln, Live-Quoten nur dann annehmen, wenn sie einen klaren Vorteil gegenüber der Pre-Match-Quote bieten. Wer jede Partie «tippt», verliert im Schnitt genau das, was der Buchmacher in jeder Quote einkalkuliert — die Marge.

Sport und Turniere: Was steht im Wettprogramm?

Tischtennis wird vom Weltverband ITTF (International Table Tennis Federation) regiert, gegründet 1926 in Berlin. Seit den Olympischen Spielen 1988 in Seoul ist es olympisch. Die wichtigsten Wettbewerbe sind Weltmeisterschaften, World Cup, World Tour und World Tour Grand Finals sowie kontinentale Meisterschaften. Die Spiele werden im Punktspielbetrieb im Modus Best of five (3 Gewinnsätze) ausgetragen, bei grossen Turnieren im Modus Best of seven (4 Gewinnsätze). Im Einzel endet ein Satz, sobald ein Spieler 11 Punkte erreicht und mindestens zwei Punkte Vorsprung hat; bei 10:10 wird verlängert, bis die Differenz zwei beträgt. Bis 2001 wurde bis 21 Punkte gespielt mit Aufschlagwechsel nach 5 Punkten — eine andere Epoche, deren Regeln heute noch in Erinnerungskapiteln auftauchen.

Der Aufschlag wechselt nach jeweils 2 Punkten, bei 10:10 nach jedem Punkt; im letzten Satz werden die Seiten gewechselt, sobald ein Spieler 5 Punkte erreicht hat. Der Ball hat 40 Millimeter Durchmesser und wiegt 2,7 Gramm. Seit dem 1. Januar 2018 werden nur noch Kunststoffbälle produziert, nachdem die ITTF 2014 den Plastikball beschlossen hatte. Die Platte ist 2,74 Meter lang, 1,525 Meter breit und liegt 76 Zentimeter über dem Boden; das Netz ist 15,25 Zentimeter hoch. Diese Geometrie gehört zum Grundwortschatz jeder Wette auf Satz- oder Punktedifferenz.

Vergleich der zehn Anbieter: Wer darf, wer darf nicht?

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Die übrigen Marken im Vergleich — Rabona, Betscore, Playzilla, Sportuna, Bettilt, Bruce Bet, Donbet, Rainbet — sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie haben im Inland keine Rechtsgrundlage (Art. 4 BGS), sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen und bieten im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und in der Schweiz per DNS gesperrt werden.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Grossspiel-Bewilligung BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Grossspiel-Bewilligung BGS, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
Rabona Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz
Betscore Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz
Playzilla Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz
Sportuna Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz
Bettilt Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz
Bruce Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz
Donbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz
Rainbet Nein — ohne Schweizer Bewilligung Lizenz gemäss Anbieterangaben: nicht überprüfbar, keine Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle trennt zwei Welten: oben die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, unten acht Marken, die in der Schweiz formal nicht anbieten dürfen. Beide Gruppen werden im Folgenden beschrieben — die einen, weil sie der einzige legale Weg sind, die anderen, weil sie einem Spieler in der Werbung oder im Netz begegnen und eine Antwort verlangen, was sie sind und was sie nicht sind.

Die zwei bewilligten Veranstalter

Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip seit 1937 als interkantonale Landeslotterie; heute ist die Genossenschaft in Basel ansässig und führt das Sportwetten-Angebot unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Grossspiel-Bewilligung nach BGS mit Veranstalter- und Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Anmeldung ist nur mit Wohnsitz in diesem Gebiet möglich, mit Ausweisverifikation und ohne bestehende Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Mindestens 18 Jahre alt sein, das ist Voraussetzung.

Die Spielregeln für Sporttip (Version 4.2) sind die einzige rechtsverbindliche Grundlage für alle Wetten: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out ist nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, ist nicht für jeden Markt garantiert und lässt sich nach Ausführung nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Nicht-Ausübung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Der Kombiboost ist das einzige grosszügigere Angebot, das die Spielregeln transparent beschreiben: er gilt online für Prematch, Live und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Mindestquote von 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; eine Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Was die Bewertung angeht: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt an Swisslos nicht vorbei, wenn er legal wetten will. Das Angebot trägt die Schweizer Aufsicht, die Schweizer Spielsperre und den Schweizer Steuerfreibetrag. Die Limits sind eng, die Quoten knapp, das Programm folgt der Gespa-Liste — wer auf Tischtennis wettet, prüft die Liste vor dem Spiel.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande organisiert Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Französisch sprechenden Kantone (FR, GE, JU, NE, VD, VS). Der Sitz liegt in Lausanne, Avenue de Provence 14; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende zählt die Genossenschaft nach eigenen Angaben. Auch hier gilt: Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet, einmalige Registrierung, Verifikation per Ausweis, keine Spielsperre.

Jouez Sport folgt derselben Gespa-Liste wie Sporttip. Was die Spielregeln im Detail anbelangt, so übernimmt Loterie Romande die Strukturen der interkantonalen Geldspielaufsicht und passt sie für das eigene Produkt an; die konkreten Mindest- und Höchsteinsätze, die Cash-Out-Mechanik und die Boosts legt sie in eigenen Spielregeln fest, die im Wettprogramm und im Konto offengelegt werden.

Die Bewertung: für die Romandie ist Loterie Romande die einzige legale Quelle, das Angebot ist im Aufbau mit Sporttip vergleichbar, die Aufsicht dieselbe. Wer auf Französisch bedient werden möchte, hat hier seine Adresse; wer in der Deutschschweiz wohnt, hat keinen Zugang.

Acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Was die folgenden Marken gemeinsam haben: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg im Streitfall. Sie können ihre Lizenz in Malta, Curaçao oder anderswo haben — diese Lizenz gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen und in der Schweiz per DNS gesperrt werden; ein gesperrter Anbieter taucht unter neuer Domain wieder auf. Sie werben intensiv im Internet und in sozialen Medien und zahlen teilweise höhere Quoten als die Schweizer Veranstalter — die höhere Quote ist die Marge, die sie nicht offenlegen.

Die Bewertung jeder einzelnen Marke folgt demselben Muster: Für Schweizer Spielerinnen und Spieler sind sie der falsche Weg. Wer dennoch spielt, spielt ohne Schutz im Streitfall, ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Steuerfreibetrag; Gewinne unterliegen je nach Kanton der Einkommenssteuer. Im Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen behandelt.

Rabona

Rabona wirbt mit Bonusaktionen und Quotenerhöhungen, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben des Anbieters sind im Inland nicht überprüfbar und haben keine rechtliche Wirkung. Wer auf Tischtennis wettet, sieht bei Rabona eine breitere Märkauswahl als bei Sporttip, aber unter Schweizer Aufsicht steht der Anbieter nicht.

Betscore

Betscore positioniert sich als Live-Wett-Plattform, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben sind nicht überprüfbar. Im Inland greift weder Spielsperre noch Verlustlimite nach Schweizer Recht.

Playzilla

Playzilla istbietet Sport- und Casino-Wetten, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben sind nicht überprüfbar; ein Schweizer Spieler mit Spielsperre kann sich hier anmelden, ohne dass die Sperre greift.

Sportuna

Sportuna tritt als reiner Sportwetten-Anbieter auf, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben sind nicht überprüfbar; das Angebot auf Tischtennis folgt nicht der Gespa-Liste.

Bettilt

Bettilt wirbt mit Krypto-Zahlungen, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben sind nicht überprüfbar; die Annahme von Krypto ist mit dem BGS nicht vereinbar, das für bewilligte Anbieter Zahlungen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden verlangt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Für einen Schweizer Spieler bleibt nur der Weg über das ausländische Hausrecht.

Bruce Bet

Bruce Bet bietet Sport- und Casino-Wetten, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben sind nicht überprüfbar; die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen.

Donbet

Donbet wirbt mit Bonusaktionen, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben sind nicht überprüfbar; der Schweizer Rechtsweg fehlt.

Rainbet

Rainbet wirbt mit Krypto- und Sportwetten, ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzangaben sind nicht überprüfbar; dieselbe Argumentation wie bei Bettilt.

Was kostet eine Wette? Die Marge im Beispiel

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter aus jeder Wette einbehält. Eine Wette zu Quote 2.00 auf zwei gleich starke Kontrahenten — beide Seiten mit 50 Prozent Eintrittswahrscheinlichkeit — würde fair 2.00 für jede Seite zahlen. Tatsächlich zahlt sie weniger, und die Differenz ist die Marge. Beispiel: ein fiktiver Markt zu 1.90 / 1.90 auf einen Tischtennis-Match. Der Auszahlungsschlüssel errechnet sich zu 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ 1,0526 = 95,0 Prozent. Die Marge beträgt 5,0 Prozent — etwa jeder zwanzigste Franken Einsatz bleibt im Schnitt beim Veranstalter.

Das Beispiel ist illustrativ, nicht zitiert; die genauen Quoten auf einen konkreten Match legt jeder Veranstalter selbst fest. Bei Live-Wetten liegen die Margen oft höher, weil die Reaktionszeit des Veranstalters im Preis einkalkuliert ist; bei Kombiwetten multiplizieren sich die Margen, weil jede Einzelmarge in den Endpreis eingerechnet wird. Eine Wette mit vier Beinen, jede mit 5 Prozent Marge, kommt auf eine effektive Marge von rund 18,6 Prozent — das heisst, von jedem Franken Einsatz fliessen im Schnitt 18,6 Rappen in die Kasse des Veranstalters.

Diese Zahl ist der Hebel, an dem jede Bewertung ansetzt. Die Schweizer Veranstalter publizieren keine Quoten im Voraus; sie veröffentlichen sie vor und während jedes Spiels. Wer auf mehrere Märkte vergleicht, sieht den Unterschied — und der ist es, der zwischen einem Wetter und einem anderen entscheidet.

Spezifische Wettfunktionen bei Sporttip

Cash-Out

Cash-Out ist bei Sporttip nur online verfügbar, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, gilt für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn bei Nicht-Ausühung, richtet sich nach dem Stand der Sportereignisse und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird, besteht nicht. Wer aussteigt, kann die Auszahlung nicht mehr rückgängig machen. Bei einem Cash-Out verfällt ein laufender Quoten- oder Profitboost.

Quotenboost und Profitboost

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und im Einsatz und in der Erhöhung limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; sie sind ebenfalls nur einmal pro Wettendem nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost — die Erhöhung wird nicht ausbezahlt, sondern verfällt ersatzlos.

Kombiboost

Der Kombiboost ist das transparenteste Bonusangebot im Sporttip-Programm: er gilt online für Prematch, Live und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Mindestquote von 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; eine Auszahlung des Boosts bei Cash-Out ist nicht vorgesehen.

Bet Builder

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Eine solche Kombination kann Swisslos bei Annahme ohne diese Funktion für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer auf «Sieg Spieler A» und «Satz 1 geht über 11,5 Punkte» aus demselben Match tippen will, nutzt den Bet Builder — eine Annahme als separate Wetten ist nicht möglich und führt im Konfliktfall zur Rückzahlung des Einsatzes.

Live-Wetten

Live-Wetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hält. Bei Sporttip gilt: die Wette wird unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Im Tischtennis ist «spielentscheidend» Matchball oder Satzball; wer nach einem Satzball wettet, riskiert die Annullierung.

Besteuerung: Wann ein Gewinn steuerfrei ist

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — und die ESTV zählt Sportwetten ausdrücklich dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag auf 1’071’000 Franken ab dem 1. Januar 2026 angehoben (2025: 1’070’400 Franken). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; ein Gewinn, der unter dem Bundesfreibetrag liegt, kann über dem kantonalen liegen und dort steuerpflichtig sein. Die Faustregel: je nach Kanton prüfen, niemals einen einzelnen Freibetrag verallgemeinern. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab; die Erstattung läuft über die Steuererklärung. Für die meisten Wettenden bleibt das Theorie: wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich; im Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen behandelt. Wer ausländisch spielt, sollte den Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, bevor er einen Gewinn nicht deklariert. Eine pauschale Aussage «ausländische Gewinne sind steuerfrei» ist falsch.

Zahlungen: Wie Geld auf das Konto und zurück kommt

Bei bewilligten Veranstaltern werden Gewinne und Saldi nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredit an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert — Banküberweisung, PostFinance, Karten, Twint — steht in dessen Spielregeln und ist nicht Gegenstand des BGS. Die Schweiz hat kein Zahlungsblock-Tool gegen unbewilligte Anbieter; Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an ausländische Buchmacher nicht automatisch.

Was man vor der ersten Wette prüft

Bevor ein Konto eröffnet wird:

Vor dem ersten Tipp:

Häufige Fragen zu Tischtennis-Wetten in der Schweiz

Sind Wetten auf Tischtennis in der Schweiz verboten, oder sind sie bei Swisslos und Loterie Romande möglich?

Tischtennis-Wetten sind in der Schweiz nicht als solche verboten, aber die interkantonale Vereinbarung beschränkt die Veranstalter auf Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport). Werbung für andere Anbieter ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten; die Teilnahme an deren Wetten ist nicht strafbar, aber Gewinne können eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg.

Steht Tischtennis mit seinen Turnieren auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten?

Die Gespa-Liste ist die abschliessende Grundlage für das Angebot. Tischtennis ist mit seinen grossen Wettbewerben (Weltmeisterschaft, World Cup, World Tour, Grand Finals, Europameisterschaft) in der Regel enthalten, sofern die Liste sie führt; Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Liste sie ausdrücklich vorsieht. Kleinere nationale Ligen und Challenger-Series können, müssen aber nicht aufgeführt sein.

Welche Wettarten ergeben sich aus dem Modus Best of five und Best of seven?

Aus dem Modus folgen Siegerwetten, Satzwetten und Handicap- oder Over/Under-Wetten. Im Best-of-five-Modus endet ein Match nach 3 oder 4 Sätzen, im Best-of-seven-Modus nach 4, 5, 6 oder 7 Sätzen. Wer auf den ersten Satz, den Satzvorsprung oder die Anzahl Sätze wettet, achtet auf den Modus, weil sich daraus die faire Wahrscheinlichkeit des Marktes berechnet.

Wie lässt sich eine Vorhersage begründen, und warum gibt es keine sichere Strategie?

Eine Vorhersage stützt sich auf Form der letzten Spiele, direkte Duelle, Belag des Turniers und die Quote des Veranstalters. Eine sichere Strategie existiert nicht; jede Wette hat einen negativen Erwartungswert, weil der Veranstalter die Marge einkalkuliert. Was bleibt, ist Disziplin: Einsatz vorher festlegen, nicht verdoppeln nach Verlust, Live-Quoten nur bei klarem Vorteil gegenüber der Pre-Match-Quote annehmen.

Was bedeutet die Marge, und wie wirkt sie sich auf Livewetten bei kurzen Ballwechseln aus?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter aus jeder Wette einbehält; sie ergibt sich aus 1 minus Auszahlungsschlüssel. Im Beispiel eines fiktiven Marktes zu 1,90 / 1,90 liegt sie bei rund 5 Prozent. Bei Live-Wetten ist die Marge oft höher, weil die Reaktionszeit des Veranstalters im Preis einkalkuliert ist; bei Kombiwetten multiplizieren sich die Margen, weil jede Einzelmarge in den Endpreis eingerechnet wird.

Wie funktionieren Verlustlimiten und Spielsperre bei den bewilligten Veranstaltern?

Bei Swisslos sind die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme zu setzen, Höchstgrenze 9’999 Franken, für unter 21-Jährige 1’000 Franken. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Sperre gilt schweizweit und im Fürstentum Liechtenstein, auch für Casinos und Online-Casinos. Eine Aufhebung der freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Welche Sportarten und Wettarten sind überhaupt erlaubt?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10. September 2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Die Liste enthält Mannschafts- und Individualsportarten mit klar definierten Wettbewerben; Qualifikationsrunden sind nur wettrechtlich, wenn die Liste sie ausdrücklich vorsieht, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie namentlich aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe, Eckstoss- und Kartenmärkte, sowie eine Esports-Sektion fehlen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Auf Tischtennis bezogen heisst das: die grossen ITTF-Turniere — Weltmeisterschaft, World Cup, World Tour, Grand Finals, Europameisterschaften — gehören dazu, sofern sie auf der aktuellen Liste geführt sind; kleinere Serie-Events oder nationale Ligen können, müssen aber nicht enthalten sein.

Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind im BGS ausdrücklich nicht zugelassen. Live-Wetten sind erlaubt, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hat; das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein, der Veranstalter kann sie aber auf seine eigene Spielregeln einschränken. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt — es ist eine Funktion des Veranstalters und wird in dessen Spielregeln beschrieben. Zu virtuellen Sportwetten schweigen die vorliegenden Belege; hier schreibt die Seite bewusst nichts. Auch zu Esports lässt sich nur sagen, dass die Gespa-Liste keinen entsprechenden Abschnitt führt.

Welche Wettarten ergeben sich aus dem Modus?

Aus Best of five und Best of seven ergeben sich drei Wetttypen, die Sporttip und Loterie Romande anbieten:

Welche Turniere stehen typischerweise im Programm?

Die Gespa-Liste führt die grossen ITTF-Turniere und kontinentalen Meisterschaften, sofern sie als Wettbewerbe anerkannt sind. Die World Tour, Grand Finals, Welt- und Europameisterschaften sowie World Cup gehören in der Regel dazu. Nationale Ligen und Challenger-Series können je nach Liste enthalten sein; wer auf einen Spieler aus der deutschen Bundesliga oder der französischen Pro A wettet, prüft die Liste vor dem Tipp. Sporttip kann die Marktaufnahme jederzeit anpassen — ein Spiel, das morgen im Programm steht, kann morgen wieder verschwinden.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»