Sportwetten mit Gratis-Startguthaben: Was ein Aktionsguthaben in der Schweiz wirklich wert ist

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund

Stand: Oktober 19, 2026. Verglichen gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Mehr bewilligte Veranstalter gibt es nicht. Wer in den Suchresultaten zusätzlich auf «100 % Bonus», «risikofreie Wette» und «CHF 50 Startguthaben ohne Einzahlung» stösst, hat den Bereich der bewilligten Anbieter verlassen. Genau dort, an dieser Naht, entscheidet sich, was ein Gratisspielguthaben überhaupt bedeutet: ein kleines Werbegeschenk im Rahmen einer Aktion der zwei bewilligten Veranstalter oder ein Köder eines ausländischen Anbieters ohne Schweizer Bewilligung.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Diese Seite arbeitet die Frage vom Aufwand her auf, den ein Gratisspielguthaben dem Leser verursacht. Was steht in den Spielregeln, was schreibt das Geldspielgesetz vor, und was bedeutet «kostenlos», wenn an einem Aktionsguthaben eine 30-Tage-Frist, ein Mindestumsatz oder ein Verbot der Auszahlung hängt? Wer das im Voraus weiss, gehtht nicht mit dem Eindruck aus der Aktion, es sei etwas geschenkt worden, das er auszahlen lassen kann.

Rechtslage in der Schweiz: warum es nur zwei Veranstalter gibt

Die Rolle der Gespa und des Geldspielgesetzes

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Schweiz das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Sportwetten zählen zu den Grossspielen und fallen damit nicht unter die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur die Casinos beaufsichtigt, sondern unter die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern. Aufsicht heisst hier: Bewilligung erteilen, Spielregeln prüfen, Werbung kontrollieren und Verstösse ahnden. Das Geldspielkonkordat, in Kraft seit dem 1. Januar 2021, ordnet diese Aufsicht interkantonal.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine Bewilligung umfasst zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung, die an die Gesellschaft geht, und eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide braucht, wer hierzulande Sportwetten anbietet. Und beide gelten ausschliesslich in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das Gesetz das ausdrücklich so sagt.

Warum genau zwei Veranstalter zugelassen sind

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sitz in Basel organisiert die Wetten in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt und sich online registrieren will, kann nur beim zuständigen Veranstalter ein Konto eröffnen; der andere ist für die eigene Adresse gesperrt. Eine zweite Veranstalterbewilligung für ein weiteres Schweizer Unternehmen ist im Gesetz nicht vorgesehen, weshalb die Liste der bewilligten Buchmacher kurz ist und kurz bleibt.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Was die Sperrliste für ausländische Anbieter bedeutet

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter. Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains auf DNS-Ebene, typischerweise binnen Stunden, sobald ein Domainwechsel eine neue Adresse braucht. Auf der Liste landet, wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Für den Leser bedeutet das: Ein ausländischer Anbieter kann heute erreichbar wirken und morgen nicht mehr. Wer dort ein Konto hat, hat keine Schweizer Anlaufstelle, falls etwas schiefläuft, und sein Geld liegt auf einem Konto ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

Was darf überhaupt gewettet werden

Das Wettprogramm der beiden Schweizer Veranstalter ist nicht frei wählbar. Es folgt einer geschlossenen Liste der Gespa, die festlegt, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen zugelassen sind. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Frauenwettbewerbe und Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich fehlen in dieser Liste. Wer auf einen Markt wetten will, der hier nicht auftaucht, hat bei einem Schweizer Veranstalter kein Angebot.

Strafe für Werbung und für das Anbieten ohne Bewilligung

Werbung für in der Schweiz nicht zugelassene Glücksspiele ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Das richtet sich gegen den Anbieter, nicht gegen den Spieler. Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre. Für die Spielerin, die bei einem solchen Anbieter gewettet hat, gilt: keine Strafe, aber auch kein Schutz. Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und die ausländische Gewinnauszahlung wird je nach Kanton als Einkommen versteuert.

Spielerschutz in der Schweiz: was vor der ersten Wette zu setzen ist

Verlustlimiten müssen vor dem ersten Tipp stehen

Bevor bei Swisslos Sporttip die erste Wette platziert wird, müssen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Eine Obergrenze zieht das System bei CHF 9’999. Wer unter 21 Jahre alt ist, kann höchstens CHF 1’000 als Tageslimit eintragen. Eine Senkung greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil das Gesetz eine Bedenkzeit verlangt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limiten ersetzen jede Vorstellung eines «Gratis-Startguthabens», das eigene Disziplin ersetzen könnte. Ein CHF 10-Aktionsguthaben, das eine halbe Stunde später in zwei Wetten zu CHF 5 gesetzt wird, unterliegt denselben Verlustlimiten wie eigenes Geld. Das System unterscheidet zwischen Aktions- und Echtgeld-Guthaben nicht, wenn es um die Frage geht, ob die Wette gegen die persönliche Limite stösst.

Spielsperre und was der Schweizer Sperrregister bedeutet

Wer sich selbst sperren will, kann das produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch in Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Drei Monate Mindestfrist gilt, bevor eine selbstgewählte Sperre überhaupt aufgehoben werden kann, und eine Fachstelle ist einzubinden. Wer unter einer Spielsperre wettet, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, und Swisslos darf in diesem Fall eine Wette ablehnen.

Spielguthaben, Werbung und die Selbstkontrolle

Aktionsguthaben unterliegt denselben Schutzregeln wie eigenes Geld, mit einer Ausnahme: Es lässt sich nicht auszahlen. Das ändert aber nichts daran, dass das Setzen einer Wette mit Aktionsguthaben genauso zählt wie eine Wette mit Echtgeld, sobald die Verlustlimite ins Spiel kommt. Werbung für Gratisspielguthaben richtet sich nach den Regeln für Glücksspielwerbung im Allgemeinen: nicht auf Minderjährige, nicht auf gesperrte Personen, nicht irreführend. Ein Gratissport ohne Bonusbedingungen, das in grossen Lettern als «gratis» beworben wird, aber den Gewinn an eine 30-fache Umsatzbedingung knüpft, fällt unter den Tatbestand der irreführenden Werbung.

Was ein Aktionsguthaben bei Swisslos und Loterie Romande wert ist

Wie ein Gratisspielguthaben bei den bewilligten Veranstaltern entsteht

Die zwei bewilligten Veranstalter bekommen Gratisspielguthaben nicht einfach so. Das Gesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt ein Spielguthaben von CHF 10, das innert 30 Tagen zu nutzen war und nicht ausbezahlt werden konnte. Insgesamt 7’000 Stück solcher Codes waren im Umlauf. Das ist die einzige dokumentierte Aktion, die ein Gratisspielguthaben ohne eigene Einzahlung an die Kundschaft der bewilligten Veranstalter brachte, und sie liegt zeitlich fest.

Die Bedingungen im Detail: Das Guthaben wurde auf das verifizierte Konto gebucht, war 30 Tage gültig und konnte ausschliesslich für Sportwetten über das Jouez-Sport-Angebot verwendet werden. Eine Auszahlung des CHF 10-Aktionsguthabens war ausgeschlossen; nur Gewinne, die mit dem Aktionsguthaben erzielt wurden, konnten nach den üblichen Regeln ausgezahlt werden, sobald die Gewinnauszahlungsschwelle überschritten war. Das ergab eine Aktion, die für die meisten Teilnehmenden einen kleinen Netto-Verlust von 0 (ganz bei einem Verlust der CHF 10) bis CHF 10 bedeutete, mit einem langen Schwanz nach oben, falls die Wette mit hoher Quote anging.

Schweizer Auszahlungsmechanik und das Problem der dritten Auszahlung

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wichtig für die Frage, was ein Aktionsguthaben wert ist: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer mit einem CHF 10-Aktionsguthaben eine Wette zu Quote 5.00 gewinnt, erhält die Gewinnauszahlung nicht als CHF 50 zurück, sondern sieht das Aktionsguthaben verbraucht und den Nettogewinn von CHF 40 nach den Auszahlungsregeln auf dem Wallet.

Bei Loterie Romande gilt: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Kombiboost, Profitboost und Quotenboost bei Sporttip

Swisslos Sporttip kennt drei Instrumente, die über die Standardauszahlung hinaus einen Mehrwert versprechen, und alle drei unterliegen klaren Grenzen.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch- und Livewetten sowie Systemwetten. Voraussetzung: mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer mit einem Aktionsguthaben spielt, profitiert vom Boost, aber das Aktionsguthaben selbst bleibt am Ende nicht auszahlbar.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Quotenboost auf eine Quote von 1.90, die auf 3.00 erhöht wird, ist also nur realisierbar, wenn die Wette ohne vorzeitige Auszahlung durchläuft.

Wettannahme: Einsatzgrenzen und Spielregeln bei Sporttip

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn errechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Cash-Out gibt es nur online, nur als vollständiges Cash-Out, vor Spielbeginn und live; Swisslos garantiert Cash-Out nicht für jeden Markt.

Diese Regeln sind für ein Aktionsguthaben wie das CHF 10 aus der Loterie-Romande-Aktion relevant: Wer das CHF 10 vollständig auf eine Einzelwette zu Quote 1.90 setzt, riskiert bei Verlust das ganze Aktionsguthaben und gewinnt bei Treffer CHF 9 Nettogewinn, der wiederum den Auszahlungsregeln unterliegt. Eine Streuung auf zwei Wetten zu CHF 5 reduziert das Verlustrisiko, kostet aber den Kombiboost.

Eine Rechnung zum Wert eines CHF-10-Aktionsguthabens

Was ein CHF 10-Aktionsguthaben «wert» ist, hängt davon ab, wie es eingesetzt wird und welche Quote die Wette hat. Bei einer ausgeglichenen Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge also bei etwa 5 %. Setzt man das CHF 10-Aktionsguthaben vollständig auf eine Seite mit Quote 1.90, beträgt der statistische Erwartungswert der Wette etwa 0.95 × CHF 10 = CHF 9.50, abzüglich der 5 % Marge, die der Veranstalter einbehält. Das heisst: Über sehr viele vergleichbare Wetten gesehen, ist das CHF 10-Aktionsguthaben ungefähr CHF 9.50 wert. Das ist die Bandbreite, die ein Leser ansetzen sollte: ein paar Franken unter dem Nominalwert, je nach Marge des Marktes, in den das Guthaben fliesst.

Ein paar Einschränkungen gehören dazu. Der Nominalwert wird nie ausgezahlt, nur Gewinne, die mit dem Aktionsguthaben erzielt werden, und auch die erst nach Ablauf der Auszahlungsmechanik. Eine Wette auf einen Markt mit höherer Marge kostet mehr vom Nominalwert; eine Wette auf einen engen Markt mit Quote 1.20 kostet weniger, zahlt aber entsprechend weniger aus. Wer das Aktionsguthaben auf zehn kleine Wetten verteilt, gibt mehr von seinem Wert an die Marge ab, als wer es auf eine Wette setzt, deren Quote die Marge des Marktes bereits reflektiert. Und: Das Aktionsguthaben ist auf 30 Tage befristet; wer es in dieser Frist nicht nutzt, verliert es vollständig.

Die knifflige Frage: Gratisspielguthaben und Verlustlimiten

Hier kommt die Aufwand-Seite der Aktion ins Bild. Ein CHF 10-Aktionsguthaben, das in einer Wette mit Quote 1.90 gesetzt wird, kostet das System rechnerisch 50 Rappen erwarteten Verlust. Bei einer selbstgesetzten Tagesverlustlimite von CHF 50 zählt diese Wette voll. Wer aber schon vorher mit eigenem Geld Verluste angehäuft hat, riskiert, durch die Wette mit Aktionsguthaben an die Limite zu stossen und keine weitere Wette mehr platzieren zu können. Die Idee, ein Gratisspielguthaben «koste nichts», trifft also auf zwei Ebenen zu kurz: Es kostet den statistischen Erwartungswert von 5 % des Nominalwerts, und es zählt gegen die persönliche Verlustlimite.

Boni, Quotenboosts und das, was die Werbung verschweigt

Die Werbung für ein «Gratis-Startguthaben» arbeitet mit dem Versprechen eines geschenkten Betrags. Die Realität bei den bewilligten Veranstaltern: Das Aktionsguthaben ist befristet, auf das Wettprogramm beschränkt und nicht auszahlbar. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung sieht die Lage oft komplizierter aus, mit Boni-Bedingungen, die eine Auszahlung an Umsatzfaktoren von 5- bis 10-fach koppeln, Mindestquoten für die Umsatzwetten, kurze Fristen und einer Liste ausgeschlossener Wetten. Ein «100 % Bonus bis 100 %» klingt gross, kostet aber typischerweise einen zweistelligen Frankenbetrag an erwartetem Verlust, wenn der Bonus in echtes Geld umgewandelt werden soll.

Der Marketingbegriff «risikofrei» hat in der Schweizer Werbung keinen Platz, weil das BGS irreführende Werbung verbietet. Wer trotzdem mit «risikofrei» wirbt, bewegt sich am Rand der Bewilligung. Auf der Seite des Lesers heisst das: Begriffe wie «gratis», «risikofrei» und «100 % Bonus» mit dem konkreten Kleingedruckten abgleichen, nicht mit dem Werbeversprechen.

Vergleich der Anbieter: bewilligt in der Schweiz vs. ohne Bewilligung

Was die Tabelle zeigt und was nicht

Die folgende Einordnung fasst die Schweizer Bewilligungslage zusammen. Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Bewilligung nach BGS erteilt, bei einem nicht bewilligten Anbieter fehlt sie.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Produkt Jouez Sport
Betclic Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
Fezbet Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
WirWetten Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
20Bet Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
Rainbet Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
MyStake Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
bet-at-home Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich
BetPanda Ohne Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz nicht etabliert; in der Schweiz ohne Wirkung; Domain auf Gespa-Sperrliste möglich

Die Spalten sagen, was sie können: Sie zeigen, wer in der Schweiz bewilligt ist und wer nicht. Über das Wettprogramm, die Quoten oder die Boni der ausländischen Anbieter sagt die Tabelle bewusst nichts, weil die Gespa-Aufsicht dort nicht greift und die ausländischen Hausregeln für die Schweiz keine Gültigkeit haben.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Direktvergleich

Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind beide bewilligt, beide unter Gespa-Aufsicht, beide mit kantonal definiertem Verbreitungsgebiet. Die Spiellogik ist vergleichbar: verifiziertes Konto, eigene Verlustlimiten, kein Auszahlungsanspruch auf Aktionsguthaben. Die Unterschiede liegen im Detail: Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, Jouez Sport die Westschweiz. Die Auszahlungsmechanik unterscheidet sich: Swisslos zahlt zweimal pro Jahr gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; Loterie Romande hat eine Einzahlungsobergrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Loterie Romande hat in den letzten Jahren nachweislich Gratisspielguthaben-Aktionen durchgeführt, deren Bedingungen öffentlich dokumentiert sind; Swisslos hat 2025 nur 8 Zusagen für Gratisspiele erhalten und publiziert keine in derselben Breite.

Was die ausländischen Anbieter für Schweizer Leser bedeuten

Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home und BetPanda sind in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Die Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste landen, ihre Domains werden per DNS-Sperre für Schweizer Anschlüsse unzugänglich gemacht. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Ausschluss per Spielsperre, weil das Schweizer Register dort nicht greift, und kein Schweizer Rekurs im Streitfall. Gewinne werden nach kantonaler Praxis besteuert, im Thurgau als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe.

Die ausländischen Anbieter tauchen in den Suchresultaten zu «Wettanbieter mit Gratis-Startguthaben» auf, weil sie mit grossen Bonusversprechen werben. Diese Boni unterliegen den Hausregeln des jeweiligen Anbieters, nicht dem BGS. Wer dort mit Aktionsguthaben spielt, kann es mit einer Auszahlungsregel zu tun bekommen, die das Zehnfache des Bonus als Mindestumsatz verlangt, mit einer Mindestquote für die Umsatzwetten und einer Liste ausgeschlossener Märkte. Eine seriöse Lektüre der Bonusbedingungen vor der Annahme ist hier Pflicht, nicht Kür.

Überblick: Wie Gratisspielguthaben in der Schweiz funktioniert

Der typische Ablauf einer Aktion mit Aktionsguthaben

Eine Aktion mit Gratisspielguthaben folgt bei den bewilligten Veranstaltern einem wiederkehrenden Muster: Zeitlich befristet, an ein bestimmtes Ereignis oder eine Kundenaktion gebunden, mit klar definierten Bedingungen für den Erhalt und die Nutzung. Bei Loterie Romande war es die Stadion-Aktion, bei der ein Code im verifizierten Konto einzugeben war und das CHF 10-Guthaben auf das Wallet gebucht wurde. Das Guthaben war 30 Tage gültig, nur für Wetten einsetzbar, nicht auszahlbar. Wer die Frist verpasste, verlor das Guthaben vollständig. Wer mit dem Guthaben gewann, erhielt den Nettogewinn nach den Auszahlungsregeln.

Die Mechanik ist nicht spektakulär, sie ist ein kleines Werbegeschenk im Rahmen einer Gespa-bewilligten Aktion. Wer es als «gratis Geld» liest, übersieht den statistischen Erlust gegenüber dem Nominalwert, die Auszahlungsbeschränkung und die Frist.

Warum Gratisspielguthaben bei bewilligten Veranstaltern selten ist

Die Knappheit hat einen Grund: Das BGS verlangt für Gratisspiele die vorherige Zustimmung der Gespa, und die Zusagen werden restriktiv ausgegeben. Im Jahr 2025 waren es 24 für Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer viele Gratisspielguthaben-Aktionen erwartet, irrt sich in der Mechanik des Marktes. Die zwei Veranstalter finanzieren sich über die Marge auf den Wetten und über die Abgaben an die kantonalen Zwecke, nicht über die Werbewirkung grosser Boni. Die kleine Zahl von Aktionen pro Jahr ist die logische Folge dieses Modells.

Wann ein ausländischer Anbieter trotzdem in Frage kommt

Wer in der Schweiz wohnt und einen ausländischen Anbieter nutzt, akzeptiert drei Bedingungen: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall. Hinzu kommen die Sperrliste und die steuerliche Behandlung der Gewinne. Es gibt Profile, für die das in Frage kommt: Spieler, die mit hoher Sicherheit wissen, dass ein bestimmter Markt oder eine Wettart bei den bewilligten Veranstaltern nicht angeboten wird, und die das Risiko der fehlenden Aufsicht bewusst tragen. Wer ein «CHF 50 Startguthaben ohne Einzahlung» als Werbeangebot sieht, sollte die Bonusbedingungen genau lesen, weil der Aufwand zur Umsetzung des Bonus oft den Nominalwert übersteigt.

Verlustverlust, Aufwand und das, was am Ende auf dem Konto bleibt

Die Seite hat zwei Vergleiche nebeneinandergestellt: den Aufwand, den ein Aktionsguthaben bei einem bewilligten Veranstalter verursacht, und den Aufwand, den ein Bonus bei einem ausländischen Anbieter typischerweise mit sich bringt. Im ersten Fall ist der Aufwand der statistische Erwartungswert von etwa 5 % des Nominalwerts, dazu die Frist und die Auszahlungsbeschränkung. Im zweiten Fall ist der Aufwand der Umsatzfaktor, die Mindestquote und die Frist, oft mit ausgeschlossenen Märkten. Im ersten Fall bleibt das, was am Ende auf dem Konto ist, durch die Schweizer Aufsicht geschützt. Im zweiten Fall bleibt das, was am Ende auf dem Konto ist, der Hausregel eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung unterworfen.

Was die Marge für die Wette selbst bedeutet

Jede Wette trägt die Marge des Marktes in sich. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei etwa 95 %, die Marge bei 5 %. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1X2 im Fussball mit ausgeglichenen Quoten 2.50 / 3.20 / 2.80 liegt die Auszahlungsquote typischerweise zwischen 92 % und 95 %. Auf engen Märkten mit klarer Favoritenrolle kann die Auszahlungsquote einzelner Wetten über 97 % liegen, auf breiten Märkten mit vielen Ausgängen kann sie unter 85 % fallen. Die Marge ist das, was der Veranstalter auf jeder Wette einbehält, unabhängig vom Ausgang.

Das ist der Grund, warum auch ein Gratisspielguthaben nicht gratis ist im strengen Sinn: Es wird auf einem Markt mit Marge eingesetzt, der Veranstalter behält seinen Anteil, und der Erwartungswert des Guthabens sinkt entsprechend. Über sehr viele vergleichbare Wetten gesehen, ist ein CHF-10-Guthaben auf einem 5 %-Markt rund CHF 9.50 wert. Auf einem 10 %-Markt wären es CHF 9.00.

Häufige Fragen zum Gratis-Startguthaben in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

In der Schweiz verlangt das Geldspielgesetz für Gratisspiele die vorherige Zustimmung der Gespa, und die zwei bewilligten Veranstalter haben 2025 zusammen 32 solche Zusagen erhalten. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war ein konkretes Beispiel: CHF 10 Spielguthaben auf das verifizierte Konto, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, limitiert auf 7’000 Stück. Bei ausländischen Anbietern sind Bonusmodelle ohne Einzahlung üblich, dort aber ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Aufsicht.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?

Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war 30 Tage gültig, nicht auszahlbar und nur für Sportwetten über das Jouez-Sport-Angebot einsetzbar. Insgesamt waren 7’000 Codes im Umlauf.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist sowohl bei Swisslos als auch bei Loterie Romande nicht auszahlbar. Das Aktionsguthaben verfällt nach Ablauf der Frist. Gewinne, die mit dem Aktionsguthaben erzielt werden, sind nach den üblichen Auszahlungsregeln auszahlbar, sobald die Gewinnauszahlungsschwelle überschritten ist: bei Swisslos ab der ersten anstehenden Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, bei Loterie Romande ab CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet oder ab darüber auf die hinterlegte IBAN.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Gewinn errechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde, weil solche Guthaben ohne Bewilligung als unerlaubte Werbung gelten und gegen das Verbot irreführender Glücksspielwerbung verstossen könnten. Die Gespa prüft die Bedingungen einer Aktion, bevor sie startet, und gibt nur eine begrenzte Zahl von Zusagen pro Jahr. Im Jahr 2025 waren es 24 für Loterie Romande und 8 für Swisslos, was die kleine Zahl dokumentierter Aktionen in diesem Markt erklärt.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»