Sportwetten Buchmacher Vergleich 2026: Wer in der Schweiz wetten darf und was es kostet
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielregeln, die Gespa als Aufsicht führt.
Ein Sportwetten Buchmacher Vergleich in der Schweiz fällt kurz aus, weil das Geldspielgesetz ihn kurz hält: Nur zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten durchführen, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer einen «Buchmacher Vergleich» sucht und bei einer ausländischen Seite landet, hat den Vergleich in den meisten Fällen schon verloren, bevor die erste Quote gesetzt ist: Diese Anbieter besitzen keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an die Spielsperre angeschlossen und zahlen Gewinne dorthin aus, wohin ihre Hausregeln es wollen. Die folgende Einordnung trennt die beiden bewilligten Veranstalter, ordnet die offshore Anbieter ein, die einem in der Werbung trotzdem begegnen, und rechnet vor, was eine Quote wirklich kostet.
Rechtslage: Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 hat die Zahl der zugelassenen Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos führt das Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip, Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Beide stützen sich auf eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und von der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa in Bern beaufsichtigt wird. Die ESBK beaufsichtigt demgegenüber nur die Spielbanken, nicht die Sportwetten.

Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land sie stammt, gilt in der Schweiz nicht. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Artikel 130 BGS strafbar, bei gewerbsmässigem Handeln mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Für Spielerinnen und Spieler besteht keine Strafe, aber die Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz, den die Schweizer Aufsicht bietet, fehlt vollständig. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieterinnen per DNS sperren, Ende 2025 mit 671 Einträgen. Wer eine gesperrte Seite dennoch öffnet, merkt an wie Domain-Hopping, dass die Sperre nur den momentanen Stand erfasst und innerhalb von Stunden durch einen neuen Eintrag ersetzt wird.
Das Wettprogramm amtlich, durch eine numerierte Liste der Gespa (Version 10.09.2026), legt fest, was überhaupt gewettet werden darf: nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows, keine E-Sport-Sektion, keine Eckstoss- oder Kartenmärkte. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur dann zugelassen, wenn die Liste sie ausdrücklich führt. Wer auf einen Markt stösst, den die Liste nicht enthält, kann darauf nicht legal bei einem Schweizer Veranstalter wetten.
Die beiden bewilligten Veranstalter und ihre Gebiete
Swisslos mit Sitz in Basel betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande führt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann ein Online-Konto nur bei Swisslos eröffnen, wer in der Romandie wohnt, nur bei Loterie Romande. Eine Adresse im Vertragsgebiet und ein Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird, reichen für die Registrierung, alles Weitere regeln die Spielregeln. Wer aus dem jeweils anderen Landesteil stammt, ist bei der «falschen» Veranstalterin nicht zugelassen und muss lernfähig sein, dass die Online-Teilnahme am Wohnort hängt, nicht an der Staatsbürgerschaft.
Spielerschutz: Was die Schweizer Bewilligung an Schutz bietet, und was offshore fehlt
Spielerschutz ist im BGS kein Werbeversprechen, sondern eine Bewilligungsvoraussetzung. Die Gespa beaufsichtigt, ob die Veranstalterinnen die Vorgaben einhalten, und publiziert ihre Kontrollen. Drei Punkte entscheiden darüber, was eine Schweizer Wette von einer ausländischen unterscheidet.
Verlustlimiten setzen die Spielenden vor der ersten Wette selbst. Bei Sporttip sind das Obergrenzen für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Höchstobergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, weil die BGS selbst eine Karenzzeit von 24 Stunden vorsieht, die Swisslos in den eigenen Regeln verschärft hat. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer ohne Bewilligung spielt, hat diese Schutzschiene nicht: Die Hausregeln der Anbieter bestimmen, was an Verlustbegrenzung überhaupt existiert, und das ist meistens nichts.
Die Spielsperre trägt jede Person selbst in ein gemeinsames Register ein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, eine Aufhebung der Sperre frühestens nach drei Monaten und nur mit einer Fachstelle. Eine Spielsperre, die bei einem ausländischen Anbieter gesetzt wird, gilt nur dort und verfällt beim Wechsel der Seite.
Mindestalter und Identitätsprüfung sind bei den Schweizer Veranstaltern Pflicht. Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesenen Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer bei einem Anbieter ohne Verifizierung wirbt, schaltet genau diese Prüfung aus, was nichts an der Werbung, aber alles an der Sicherheit ändert.
Die Gespa führt zudem Testkäufe durch. Bei Verkaufsstellen wurde 2025 in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz von Schweizer Verkaufsstellen lobt, muss diese Zahl mit einordnen, sie ist kein Beleg für lückenlose Kontrolle, sondern ein Beispiel für die Mängel, die eine Aufsicht überhaupt erst sichtbar macht. Offshore gibt es keine vergleichbare Kontrolle, was nicht heisst, dass dort besser geschützt würde, sondern heisst, dass niemand misst.
Boni und Aktionen: Warum Gratisspielguthaben nicht ausbezahlt wird
Die bewilligten Veranstalterinnen dürfen überhaupt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gespa Gratisspiele oder Gratisspielguthaben anbieten, Artikel 75 Absatz 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer bei einer Schweizer Veranstalterin einen Bonus sieht, hat eine dessen Einwilligung gesehen, und an die Bedingungen dieser Einwilligung ist die Plattform gebunden.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Auswahlen. Der Boost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und ist im Einsatz und in der Gewinnerhöhung limitiert. Eine Kombiwette aus 15 Voraussagen klingt nach einem Hundert-Prozent-Bonus, ist in der Praxis eine Wette, bei der 14 Begegnungen richtig liegen müssen, damit der Bonus überhaupt zum Tragen kommt. Wer den Boost isoliert vom Wettprogramm amtlich bewertet, bewertet ihn falsch.
Quotenboosts und Profitboosts verändern die Quote oder den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen ausgewiesenen Prozentsatz. Beide gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Spielende nur einmal nutzbar und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Marketingname klingt grosszügig, die Mechanik ist ein befristeter Aufschlag auf eine Quote, die vorher schon eine Marge enthielt.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme nicht auszahlbar. Es wird dem Spielkonto gutgeschrieben, lässt sich für Wetten verwenden, und ein Gewinn, der daraus entsteht, ist auszahlbar, das Guthaben selbst aber nicht. Wer einen Bonus als «gratis Geld» liest, hat die Statuten nicht gelesen. Wer einen Bonus als Wettanreiz mit Bedingungen liest, weiss, dass er den Bonus irgendwann einmal durchspielen muss und dabei die Marge des Marktes bezahlt, an dem er spielt.
Boni, die ein ausländischer Anbieter bewirbt, sind an dessen Hausregeln gebunden. Dazu gehören oft ein Umsatzfaktor, eine Mindestquote, eine Frist und eine Obergrenze für die Auszahlung aus einem Bonusgewinn. Wer einen «100 % Bonus» sieht, sieht den Werbetext, nicht die Bedingung. Wer eine Bonusbedingung liest, sieht, dass der Bonus nur dann bares Geld wird, wenn die Bedingung vollständig erfüllt ist und die Marge des Marktes, an dem die Bedingung erfüllt wird, vom Spielenden bezahlt wird.
Einzahlung und Auszahlung: Welche Zahlungswege die Schweizer Veranstalter anbieten
Spielguthaben wird auf das Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, höchstens 30 Tage, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay lässt sich zum Aufladen direkt in der PostFinance App bestätigen. Andere konkrete Zahlungsmittel im Pool tragen keinen dokumentierten Stand für die Schweizer Veranstalter und werden hier nicht aufgeführt, weil eine konkrete Liste, die nicht aus den Bedingungen der Veranstalter stammt, eine eigene Erfindung wäre.
Gewinne werden nach den Bedingungen für die Online-Teilnahme nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen ist im Geldspielrecht vorgeschrieben. Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung über Geldspiele verlangt ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin. Anonyme Auszahlungen, Auszahlungen auf Krypto-Wallets oder Auszahlungen an Dritte sind bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ausgeschlossen. Die Kehrseite: Wer mit Bitcoin oder einer anderen Kryptowährung einzahlen will, kann das bei einem Schweizer Veranstalter nicht tun, weil die Verordnung es nicht zulässt. Wer genau das sucht, landet bei einem ausländischen Anbieter, der keine Schweizer Bewilligung hat, und nimmt damit den ganzen Schutzverlust in Kauf.
Bei ausländischen Anbietern gilt das Hausrecht der Plattform. Einzahlungen laufen über Krypto, Kreditkarten oder E-Wallets, Auszahlungen auf das Medium, das der Anbieter vorsieht. Die Sperrliste der Gespa erfasst die Domains dieser Anbieter, nicht ihre Zahlungswege. Schweizer Banken und Kartenschemes blockieren Zahlungen an solche Anbieter nicht, das BGS kennt kein Werkzeug dieser Art. Wer mit Karte an einen offshore Anbieter zahlt, zahlt freiwillig in ein Rechtsvakuum.
Wettarten und Quoten: Wie der Buchmacher seine Marge verdient
Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Quoten festlegt, Wetten annimmt und die Marge behält, die in jeder Quote steckt. Eine Wette ist ein Vertrag zwischen Wettenden und Veranstalter: Einsatz mal Quote, bei einer Kombination das Produkt der Einzelquoten, ergibt den Bruttogewinn. Der Nettogewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz. Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, eine buchhalterische Eigenheit, die bei häufigen kleinen Wetten auffällt und bei grossen Einsätzen unsichtbar wird.
Die Marge steckt in der Quote selbst. Beispielhaft an einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90: Die Auszahlungsquote des Marktes ist 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), das ergibt etwa 0.95. Die Marge ist 1 minus 0.95, also ungefähr 5 Prozent. Das heisst: Pro 100 Franken, die auf diesen Markt gesetzt werden, zahlt die Veranstalterin rund 95 Franken als Gewinne aus und behält rund 5 Franken. Diese Spanne ist für jeden Markt eine eigene Grösse: bei Favoritenwetten oft kleiner, bei Aussenseiterwetten oft grösser, bei exotischen Märkten am grössten, und sie schwankt nach Sportart und Veranstaltung. Wer «die besten Quoten» sucht, sollte die Auszahlungsquote vergleichen, nicht die Spitzenquote eines einzelnen Marktes.
Eine Kombinationswette multipliziert die Einzelquoten, und mit jeder weiteren Auswahl wächst der Buchmacher-Vorteil. Beispiel: Drei Einzelwetten zu Quote 1.90 hätten, jede für sich genommen, eine Auszahlungsquote von rund 0.95. Die Kombiquote wäre 6’859, die Auszahlungsquote der Kombi etwa 0.86. Eine Wettende, die alle drei Einzelwetten separat abgibt, hat einen besseren erwarteten Wert als dieselbe Person, die sie kombiniert. Das ist die Mathematik hinter dem «Kombiniere für mehr Quote»-Argument der Werbung. Kombinationen lohnen sich, wenn die Auswahlquote den erwarteten Verlust durch die zusätzliche Marge übersteigt, etwa bei klaren Aussenseitern mit hoher Einzelquote.
Cash-Out bei Sporttip lässt sich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten nutzen, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Cash-Out ist eine Funktion, die der Veranstalter anbietet, und sie kostet implizit eine Spanne, weil der angebotene Betrag den fairen Wert der Wette in der Regel nicht erreicht.
Livewetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheidung kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer nach einem Tor noch schnell auf den Endstand wettet, wettet formal auf Quote 1.00 und hat gerade Geld für nichts riskiert. Die Spielregeln sagen das so, und genau so ist es beim Test zu prüfen.
Abgesagte Ereignisse und Nachholspiele: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Diese Regelung gilt nur für Ereignisse, die auf der Wettliste standen und nicht als planmässig strüberraschend ausgefallen. Wer auf ein abgesagtes Spiel setzt, hat Anspruch auf eine faire Behandlung, nicht auf eine Erstattung des vollen Einsatzes bei einer Kombination mit anderen Voraussagen.
Sportarten und Wettbewerbe: Was die amtliche Wettliste führt und was nicht
Die amtliche Liste der Gespa (Stand 10.09.2026) führt jene Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, auf die bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gewettet werden darf. Fussball steht auf der Liste, mit Wettbewerben wie Bundesliga, Champions League, Europa League und den internationalen Turnieren. Eishockey steht auf der Liste, ebenso Handball und eine Reihe weiterer olympischer Sportarten. Boxen erscheint für die Profibereiche, die auf der Liste geführt werden, nicht für Amateurkämpfe.
E-Sport taucht auf der amtlichen Liste nicht auf. Wetten auf E-Sport-Veranstaltungen sind bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht möglich, weil die Liste den Bereich nicht enthält. Wer auf einen E-Sport-Markt wetten will, kann das nur bei einem ausländischen Anbieter tun, was den Bewilligungs- und Schutzverlust vollständig mit sich bringt.
Bundesliga-Wetten, Eishockey-Wetten, Handball-Wetten, Boxen-Wetten: alle unterliegen der Liste. Wer zur Bundesliga-Quote eine Quote vergleicht, sollte die Quote auf demselben Markt und demselben Spiel vergleichen, nicht die Spitzenquote aus dem einen Markt gegen die Durchschnittsquote aus dem anderen. Quoten schwanken nach Markt, Veranstaltung und Veranstalterin, und eine pauschale Aussage «X hat die besten Quoten» ist eine Werbeaussage, kein Marktvergleich.
Welche Wettbewerbe auf der Liste stehen, ändert sich mit den Versionen, die die Gespa publiziert. Eine Wettende, die auf einen Wettbewerb setzen will, der nicht auf der aktuellen Liste steht, kann das bei einem bewilligten Veranstalter nicht tun, und ein Wechsel zu einem ausländischen Anbieter ist keine Lösung des Problems, sondern ein Ersatz des Bewilligungsproblems durch ein Schutzproblem.
Neue Buchmacher: Warum ein junges Angebot an der Schweizer Bewilligung nichts ändert
Die Schweizer Bewilligung wird nicht nach Marktalter erteilt, sondern nach Gesuch und Eignung. Die interkantonale Vereinbarung von 2019 hat die Zahl der zugelassenen Veranstalterinnen auf zwei begrenzt, und diese Begrenzung gilt bis zu einer Änderung der Vereinbarung, nicht bis zum Markteintritt eines neuen Anbieters. Ein neuer Anbieter, der in der Schweiz Fuss fassen will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, und beide Bewilligungen werden von der Gespa nur an Veranstalterinnen erteilt, die die Voraussetzungen der Artikel 21 bis 25 BGS erfüllen und in das Korsett der Zwei-Veranstalter-Regel passen.
Ein «neuer Buchmacher 2026», der ohne Schweizer Bewilligung auf den Markt drängt, ändert an dieser Struktur nichts. Er kann werben, er kann Quoten anbieten, er kann Einzahlungen annehmen, er kann seine Domains auf der Sperrliste der Gespa landen sehen, sobald die Aufsicht sie identifiziert. Er kann ein junges Angebot sein, er kann ein altes Angebot in neuem Kleid sein, er kann ein bekannter Name mit neuer Lizenz sein, aber er bleibt ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und genau das bestimmt den Schutzrahmen.
Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz heisst das: Die Auswahl ist kleiner als bei einem ausländischen Vergleich, aber jeder Anbieter in der Auswahl ist überprüft und bewacht, und jeder Anbieter ausserhalb der Auswahl ist es nicht. Die Entscheidung «neu oder bewährt» stellt sich in der Schweiz nicht, weil die Auswahl mit Swisslos und Loterie Romande festgelegt ist und ein neuer Anbieter nur über eine Schweizer Bewilligung Teil dieser Auswahl werden kann.
Wie eine Wette funktioniert: Vom Einsatz bis zur Auszahlung
Eine Wette beginnt mit einem Einsatz. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Wette über den Limite platzieren will, hat Pech gehabt, noch bevor die Quote gesetzt ist.
Die Quote bestimmt, was ein gewonnener Einsatz zurückbringt. Bei Quote 2.50 und einem Einsatz von CHF 20 beträgt der Bruttogewinn CHF 50, der Nettogewinn CHF 30. Die Quote enthält die Marge der Veranstalterin, und die Marge ist das, was bei jeder Wette vom Einsatz übrig bleibt. Eine Wettende, die viele kleine Wetten mit hoher Quote platziert, bezahlt eine hohe implizite Marge; eine Wettende, die wenige grosse Wetten mit niedriger Quote platziert, bezahlt eine niedrigere implizite Marge. Die Optimierung liegt nicht in der Wahl der höchsten Quote, sondern in der Frage, ob die Quote den erwarteten Wert übersteigt.
Die Auszahlung läuft über das Spielkonto. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer einen Gewinn nicht innerhalb dieses Zeitfensters beansprucht, hat ihn gespendet, ohne es zu wissen.
Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist eine Frist, die Spielerinnen und Spieler kennen müssen, bevor sie eine Auszahlung verlangen. Wer die Frist verpasst, hat die Auszahlung verwirkt, nicht den Gewinn, sondern den Anspruch, der an die Frist gebunden ist.
Voraussetzungen, die zusammen mit anderen Voraussagen kombiniert werden, müssen unabhängig sein. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert, und nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Bet-Builder ist die Spielregel-Antwort an die Marketing-Frage «alles kombinieren», und die Spielregel sagt klar: nicht ohne diese Funktion.
Vergleich: Die zugelassenen und die nicht zugelassenen Anbieter
Die folgende Übersicht listet die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen und eine Auswahl ausländischer Anbieter, die in der Werbung erscheinen, aber keine Schweizer Bewilligung besitzen. Der Vergleich orientiert sich am Bewilligungsstatus, da dieser die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Schutz für Spielende bestimmt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin und Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Fezbet | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| DirectionBet | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| Coolzino | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| BetPanda | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| 20Bet | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| ZotaBet | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| BetFury | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
| Duelbits | keine | ausländisch, keine Schweizer Bewilligung |
Die Tabelle zeigt die Struktur des Marktes in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalterinnen, die den Markt gemeinsam abdecken, und eine Reihe ausländischer Anbieter, die in der Werbung auftauchen, aber keine Schweizer Bewilligung haben. Wer aus der Tabelle ein Ranking nach Quote oder Bonus ableiten will, verlässt den Boden, auf dem die Tabelle steht.
Swisslos Sporttip
Swisslos führt Sporttip als Produkt für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung stützen sich auf das BGS und werden von der Gespa beaufsichtigt. Der Sitz der Genossenschaft ist Basel, und für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio.
Die Spielregeln sind klar definiert. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 und für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Spielsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage, unbefristete Spielsperre im schweizweiten Register. Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, nicht garantiert pro Markt.
Swisslos ist die richtige Veranstalterin für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz im Deutschschweizer Vertragsgebiet. Der Schutzrahmen ist vollständig, die Spieleinsätze sind gedeckelt, die Auszahlung läuft über das eigene Bank- oder Postkonto. Wer im Tessin wohnt, kann ebenfalls ein Konto eröffnen, das Tessin gehört zum Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in der Romandie wohnt, kann das nicht.
Loterie Romande Jouez Sport
Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung folgen derselben Struktur wie bei Swisslos, mit Gespa-Aufsicht und BGS-Rahmen.
Wer in der Romandie wohnt, hat mit Loterie Romande eine vollständige Bewilligung, einen Schutzrahmen und eine Auszahlungsstruktur, die mit Swisslos vergleichbar ist. Die konkreten Limiten und Spielregeln sind im Pool nicht ausgewiesen und müssen direkt bei Loterie Romande nachgelesen werden. Wer in der Romandie wohnt und Sporttip nutzen will, kann sich online nicht registrieren, weil das Vertragsgebiet der Deutschschweiz nicht das seine ist.
Fezbet
Fezbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, gilt in der Schweiz nicht, und die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer bei Fezbet spielt, spielt ohne Schweizer Schutzrahmen, ohne Spielsperre-Anbindung und ohne Schweizer Rekurs. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS gesperrt werden.
Für Spielerinnen und Spieler in der Schweiz bedeutet Fezbet: keine Verifizierung im Schweizer Sinn, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto als Pflicht, keine Spielsperre, die mit den Schweizer Veranstaltern geteilt wird, und keine Aufsicht durch die Gespa. Was an Bonus oder Quote verkauft wird, ist an die Hausregeln der Plattform gebunden, und die Hausregeln ändern sich, wenn die Plattform es will.
DirectionBet
DirectionBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform unterliegt dem Recht ihrer Lizenzjurisdiktion, nicht dem BGS, und sie hat in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Werbung in der Schweiz verstösst gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS), was die Werbenden, nicht die Spielenden trifft. Für Spielende bleibt der Schutzverlust.
Wer bei DirectionBet einzahlt, zahlt in ein Rechtsvakuum. Gewinne, die die Plattform auszahlt, kommen aus deren Hausregeln, und Streitigkeiten werden vor den Gerichten der Lizenzjurisdiktion ausgetragen, nicht vor einem Schweizer Gericht. Die Plattform taugt für Spielende, die bewusst einen ausländischen Anbieter mit dessen Bedingungen wählen, nicht für Spielende, die einen Buchmacher im Vergleich mit Schweizer Veranstaltern suchen.
Coolzino
Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zur gleichen Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: kein Schweizer Schutzrahmen, keine Anbindung an die Spielsperre, keine Aufsicht durch die Gespa, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa. Was an Bonus, Quote oder Markt angeboten wird, unterliegt den Hausregeln der Plattform.
Eine pauschale Aussage zur Eignung der Plattform verbietet sich, weil der Schutzrahmen in der Schweiz und nicht in der Lizenzjurisdiktion gemessen wird. Wer Coolzino mit Swisslos vergleicht, vergleicht eine Plattform ohne Bewilligung mit einer Plattform mit Bewilligung. Der Bewilligungsstatus ist die Grundlage des Vergleichs, nicht ein Nebenaspekt.
BetPanda
BetPanda besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zur gleichen Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und die gleichen Vorbehalte gelten: kein Schweizer Schutzrahmen, keine Anbindung an die Spielsperre, keine Aufsicht durch die Gespa, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Wer bei BetPanda spielt, hat keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit, keine Garantie, dass eine Spielsperre dort gegen andere Schweizer Anbieter gilt, und keine Garantie, dass die Plattform in fünf Jahren noch dieselben Regeln anwendet. Der Vorteil, den eine Plattform ohne Bewilligung bieten kann, ist eine breitere Auswahl an Märkten oder Quoten, und dieser Vorteil wird mit dem Wegfall des Schutzes bezahlt.
20Bet
20Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform unterliegt dem Recht ihrer Lizenzjurisdiktion, nicht dem BGS, und sie hat in der Schweiz keine Bewilligung. Was an Bonus, Quote oder Markt angeboten wird, ist an die Hausregeln der Plattform gebunden.
Die Plattform gehört zu den Anbietern, die in der Werbung in der Schweiz auftauchen können, ohne dass die Werbung selbst eine Schweizer Reaktion auslöst, solange sie sich an Spielende in Ländern richtet, in denen 20Bet eine Lizenz hat. Sobald die Werbung in der Schweiz spielt, kann sie gegen Artikel 74 Absatz 3 BGS verstossen, und die Plattform kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
ZotaBet
ZotaBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform gehört zur gleichen Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Struktur ist identisch: kein Schutzrahmen, keine Spielsperre-Anbindung, keine Schweizer Aufsicht.
Wer ZotaBet mit den Schweizer Veranstaltern vergleicht, vergleicht einen Anbieter ohne Bewilligung mit einem Anbieter mit Bewilligung, und der Bewilligungsstatus ist der entscheidende Punkt. Eine günstigere Quote oder ein grösserer Bonus verändert den Status nicht.
BetFury
BetFury besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform unterliegt dem Recht ihrer Lizenzjurisdiktion, nicht dem BGS, und sie hat in der Schweiz keine Bewilligung. Die Plattform kann auf der Sperrliste der Gespa landen, wenn die Gespa sie identifiziert, und Schweizer Telekomanbieterinnen sperren die Domain per DNS.
Wer bei BetFury spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Die Frage, ob die Plattform «bessere Quoten» oder «mehr Märkte» bietet, ist eine Frage, die sich innerhalb des ausländischen Angebots stellt, nicht im Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern.
Duelbits
Duelbits besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform kann auf der Sperrliste der Gespa landen, und die Sperre wirkt per DNS, was die Plattform nicht hindert, unter einer neuen Domain weiter zu operieren, bis die Gespa auch diese Domain identifiziert.
Wer Duelbits nutzt, hat keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht. Die Frage, ob die Plattform «die besten Quoten» hat, ist eine Werbeaussage, kein Vergleich, und eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist kein «bester Buchmacher», sondern ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Kern: Was ein Buchmacher ist und was ihn in der Schweiz definiert
Ein Buchmacher, eine Buchmacherin ist ein Unternehmen, das Quoten festlegt, Wetten annimmt und die Marge behält, die in jeder Quote steckt. Die Marge ist das Einkommen des Buchmachers, und sie ist der Grund, warum eine Wette langfristig gegen die Wettenden arbeitet. Eine Quote von 1.90 auf einen Zweiwege-Markt entspricht einer Auszahlungsquote von rund 95 Prozent, also einer Marge von rund 5 Prozent. Wer die Marge versteht, versteht, warum Buchmacher Buchmacher sind.
In der Schweiz definiert sich ein Buchmacher durch die Bewilligung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, ist kein Schweizer Buchmacher, auch wenn er sich als solcher bewirbt. Die interkantonale Vereinbarung von 2019 hat die Zahl der zugelassenen Veranstalterinnen auf zwei begrenzt, und diese Begrenzung definiert den Schweizer Markt. Swisslos und Loterie Romande sind die beiden Veranstalterinnen, und sie haben jeweils ein Vertragsgebiet, in dem sie ihre Online-Konten zulassen.
Wer in der Schweiz sportwetten will, hat die Auswahl zwischen den beiden bewilligten Veranstalterinnen und einer langen Liste ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Auswahl ist nicht nach Quote oder Bonus sortiert, sondern nach Bewilligung. Die bewilligten Veranstalterinnen bieten Schutz, Anbindung an die Spielsperre, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und Aufsicht durch die Gespa. Die nicht bewilligten Anbieter bieten keine dieser Eigenschaften und können zusätzlich auf der Sperrliste der Gespa landen.
Die Steuerfrage gehört zum Bild. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und der Bundesbescheid liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Bescheid unterscheidet sich, daher «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Über dem Bescheid behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration im Steuerverfahren zurückgefordert werden kann. Eine typische Wettperson gewinnt weit unter dem Bescheid, daher keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa jene des Kantons Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht an, daher nie als «Wettsteuer» darstellen.
Die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Werbung, die in der Schweiz sichtbar ist, kann gegen dieses Verbot verstossen, auch wenn die Plattform in einem anderen Land lizenziert ist. Die Werbung trifft die Plattformen, nicht die Spielenden, aber die Spielenden sehen die Werbung und treffen ihre Wahl auf der Grundlage dieser Werbung.
Häufige Fragen
Was ist ein Buchmacher und wie verdient er sein Geld?
Ein Buchmacher ist ein Unternehmen, das Quoten für Sportereignisse festlegt, Wetten zu diesen Quoten annimmt und Gewinne nach Einsatz mal Quote auszahlt. Das Geld verdient der Buchmacher mit der Marge, die in jeder Quote steckt. Bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Dieser Anteil bleibt pro Wette auf der Seite der Veranstalterin, unabhängig vom Ausgang der Wette.
Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten anbieten. Beide stützen sich auf eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele, beide werden von der Gespa beaufsichtigt. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Jede weitere Plattform, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, besitzt keine Schweizer Bewilligung.
Was macht ein Buchmacher mit der Marge in den Quoten?
Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den die Veranstalterin langfristig behält. Bei einer Auszahlungsquote von 95 Prozent werden von 100 Franken, die auf einen Markt gesetzt werden, rund 95 Franken als Gewinne ausgezahlt und rund 5 Franken als Marge einbehalten. Die Marge variiert nach Markt und Sportart und ist bei Favoritenwetten oft kleiner, bei Aussenseiterwetten oft grösser, bei exotischen Märkten am grössten. Sie ist kein Aufschlag, der sichtbar wird, sondern eine Spanne, die in jede Quote eingerechnet ist.
Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung besitzt?
Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, gilt in der Schweiz nicht. Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, unterliegt nicht der Aufsicht durch die Gespa, zahlt Gewinne nach ihren Hausregeln aus und kann nicht über ein Schweizer Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Zudem kann die Domain auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS gesperrt werden. Die Plattform kann funktionieren, sie ist aber kein Ersatz für einen bewilligten Veranstalter.
Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich und wohin werden Gewinne ausbezahlt?
Bei den bewilligten Veranstalterinnen sind die akzeptierten Zahlungswege in den Bedingungen der jeweiligen Plattform festgelegt, etwa PostFinance Pay bei Swisslos zum Aufladen des Spielkontos. Gewinne werden nur auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt, das auf den Namen der spielenden Person lautet. Anonyme Auszahlungen, Krypto-Auszahlungen und Auszahlungen an Dritte sind nicht zulässig, weil die Verordnung über Geldspiele ein Konto im Namen der Kontoinhaberin verlangt.
Vergleich – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
