Afrika-Cup Wetten in der Schweiz: Anbieter, Regeln und was eine Wette kostet

Updated Oktober 2026
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Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.

Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, hat zwei – und nur zwei – seriöse Türen: Sporttip von Swisslos und Jouez Sport von Loterie Romande. Beide sind inländisch bewilligt, beide tragen die Aufsicht der Gespa. Alles andere, was im Internet mit «Afrika-Cup-Quoten» wirbt, läuft ohne Schweizer Bewilligung. Im Folgenden erfahren Sie, was das Turnier ausmacht, welche Regeln für Wetten in der Schweiz gelten und mit welchen Kosten Sie bei Einsatz, Quote, Marge und Steuern rechnen sollten.

Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; abgeglichen mit der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten (Version 10.09.2026) sowie den Statuten von Swisslos und Loterie Romande.

Rechtslage: Warum in der Schweiz nur zwei Veranstalter infrage kommen

In der Schweiz zählt Sportwetten zu den Grossspielen. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) teilt die Aufsicht klar auf: Die Gespa – die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – überwacht Lotterien und Sportwetten, nicht die ESBK, die spielt. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spielform (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine dritte Schweizer Sportwetten-Bewilligung existiert nicht.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Die Konsequenz: Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, geht zu einem dieser beiden Häuser – vorausgesetzt, das Ereignis und die Wettart sind überhaupt auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten aufgeführt. Die Liste ist abschliessend; was nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Eck- und Kartenmärkte fehlen auf dieser Liste, ebenso ein Esports-Bereich. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten sind nur dann zugänglich, wenn sie namentlich aufgeführt sind.

Wer wo spielen darf – die zwei Vertragsgebiete

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert seit Jahrzehnten die staatlichen Glücksspiele der Deutschschweiz. Das Sporttip-Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos steht nur Personen offen, die dort wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben – und die mindestens 18 Jahre alt sind.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Loterie Romande betreut die Westschweiz. Ihr Produkt heisst Jouez Sport und ist in den sechs Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis spielbar. Die Gesellschaft sitzt in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Personen. Auch hier gilt: Online-Konto nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, nur volljährig, nur eine Registrierung pro Person.

Was nicht erlaubt ist – und warum

Ausländische Anbieter – gleichgültig, ob sie in Curaçao, Malta, Deutschland oder sonstwo eine Lizenz halten – haben in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Das ist keine Formsache. Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Werbung für bewilligungsfreie Angebote wird mit Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).

Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Aber: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Schutz. Auszahlungen werden nicht von der Gespa kontrolliert, die Sperre wirkt nicht, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa publiziert eine Liste gesperrter Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Sperrliste. Wer trotzdem spielt, riskiert, dass Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Spielerschutz: Limiten und Sperren gelten unabhängig vom Turnier

Auch wenn die nächste Ausgabe ohne Schweizer Beteiligung stattfindet – die Schutzregeln greifen bei jeder Wetten. Sie sind nicht eingebaut, sie sind knapp und konkret. Wer sich bei Sporttip anmeldet, legt vor der ersten Wetten eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage fest. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro 30-Tage-Limite; für unter 21-Jährige gilt CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen.

Spielsperre – was sie bedeutet und was sie kostet

Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage an, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Wer sich für die unbefristete Sperre entscheidet, wird in das schweizweite Register eingetragen – diese Sperre gilt auch in den Casinos, einschliesslich der Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein. Eine gesetzliche Selbstsperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und nur mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 80–82 BGS; Art. 84 VGS).

Was Spielerinnen und Spieler wissen sollten: Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist keine Fussnote, das ist der Mechanismus, der die ganze Schutzlogik trägt. Die Spielsucht-Hilfe in der Schweiz ist über die Fachstellen der Romandie und der Deutschschweiz erreichbar; wer sich beim Spielen verliert, sollte dort anfragen, bevor die Limite nicht mehr reicht.

Wettarten und Quoten: Was es kostet, eine Quote zu lesen

Eine Quote ist eine Schätzung – mit einem Abschlag. Eine 2.10 sagt: Für jeden Franken Einsatz gibt es bei einem Sieg CHF 2.10 zurück, davon CHF 1.10 Reingewinn. Eine 3.40 sagt: Für jeden Franken gibt es CHF 3.40 zurück, CHF 2.40 Reingewinn. Diese Schätzungen sind über den Ausgang eines Spiels nicht neutral. Sie enthalten die Marge des Veranstalters – den Anteil, den dieser vom Markt behält, egal wie das Spiel ausgeht.

Wie die Marge entsteht

Der Einfachheit halber ein fingiertes Beispiel eines 1X2-Marktes auf ein Afrika-Cup-Spiel mit drei Ausgängen Heim, Unentschieden und Auswärts zu den Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60. Die Auszahlungsquote dieses Marktes – der Anteil, den die Wetten-Community zurückbekommt, wenn jede Seite proportional gleicher Stückeinsätze bekommt – beträgt 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60). Das sind rund 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2778) = 1 ÷ 1.0481 ≈ 0.9543. Anders gesagt: Etwa 95.4 % der Einsätze fliessen zurück, 4.6 % behält der Veranstalter als Marge. Diese Marge ist der Preis dafür, dass die Wetten überhaupt angeboten wird. Sie ist im Quoten-Feld eingepreist, und sie ist unabhängig davon, wer das Spiel gewinnt.

Der Wert von 4.6 % in diesem Beispiel liegt im üblichen Bereich für Hauptmärkte etablierter europäischer Wettbewerbe. Bei Kombiwetten, bei exotischen Märkten oder bei Spielen mit geringem Umsatz steigt der Abschlag oft deutlich – nicht jede Linie ist gleich eng. Die Faustregel: Wer eine sehr hohe Quote sieht, sieht oft eine breitere Marge. Eine «sichere» Wette gibt es nicht, und eine «beste Quote» nur relativ zur Konkurrenz im selben Markt.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wetten oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Wer höhere Einsätze platzieren will, geht leer aus – die Limite ist hart, nicht verhandelbar.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wetten sind. Wer auf «Sieger nach 90 Minuten» wettet, wettet nicht den Finale-Sieger. Wer auf «Steht es nach 90 Minuten unentschieden – ja/nein» wettet, hat eine andere Frage beantwortet als «Wer hebt den Pokal».

Kombiboost, Quotenboosts und Cash-Out

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Auswahlen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine Kombination mit 15 Auswahlen zu treffen ist nicht einfach – sie wird seltener gewinnen, und wenn, dann mit deutlich erhöhtem Nettogewinn.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Boost ist also nicht gratis Geld; er ist eine Marketing-Aktion, die an strenge Regeln gebunden ist.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei vollständigem Aussitzen der Wetten, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer aussteigt, bekommt weniger, als wer durchhält – so funktioniert das Geschäft.

Das Turnier: Wer spielt, wann gespielt wird und was 2027 ansteht

Der Afrika-Cup ist das kontinentale Turnier der afrikanischen Fussballverbände unter dem Dach der CAF. Die erste Ausgabe wurde 1957 ausgetragen; Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil, davor waren es 16. Nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden – eine Anpassung an den europäischen und internationalen Kalender.

Der Afrika-Cup 2025 in Marokko

Die letzte Ausgabe, Afrika-Cup 2025, fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt – verschoben vom Sommer 2025 wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025. Gespielt wurden sechs Vierergruppen; die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten, danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand.

Im Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Brahim Díaz (Marokko) war Torschützenkönig mit fünf Toren. Im Spiel um Platz drei gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2. Zwei Monate nach dem Finale wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an.

Der Afrika-Cup 2027 in Ostafrika

Die nächste Ausgabe ist Afrika-Cup 2027 und soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Zur Qualifikation haben sich 54 Mannschaften angemeldet. Bis zum Turnierbeginn wird sich zeigen, wer sich tatsächlich qualifiziert – die Gruppenphase beginnt mit 24 Teilnehmern, die K.-o.-Phase folgt auf dem Fuss. Wer in der Schweiz wetten will, findet das Angebot auf der Gespa-Liste und im Sporttip-Wettprogramm, sobald die Wetten freigeschaltet sind.

Beste Afrika-Cup Wettanbieter: Wer in der Schweiz anbietet

In der Schweiz ist die Auswahl an Wettanbietern für den Afrika-Cup auf zwei beschränkt – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide führen den Afrika-Cup auf ihrer Gespa-bewilligten Liste. Beide haben unterschiedliche Vertragsgebiete: Was bei Swisslos gilt, gilt nicht automatisch bei Loterie Romande, und umgekehrt. Wer in Genf wohnt, kann nicht einfach ein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, hat keinen Zugang zu Jouez Sport.

Die folgenden zehn Anbieter sind nach dem Kriterium geordnet, was eine Schweizer Spielende vom Wettangebot erwarten kann – entweder als inländisch bewilligter Veranstalter oder als ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge folgt den bewilligten Anbietern zuerst; die ausländischen Anbieter folgen mit dem klaren Vermerk, dass sie in der Schweiz nicht erlaubt sind.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung unter BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Bruce Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Funbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte «Lizenzstatus nicht festgestellt» heisst: Diese Marken tragen keine Schweizer Bewilligung, gleichgültig welche Lizenz sie anderswo halten mögen. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperre und ohne Schweizer Rechtsweg. Die Gespa-Liste kennt nur zwei Anbieter; alles andere ist Offshore.

Swisslos Sporttip – der Platzhirsch der Deutschschweiz

Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone und des Tessins sowie des Fürstentums Liechtenstein. Die Bewilligung gilt nur für dieses Vertragsgebiet; eine Anmeldung ist nur mit Wohnsitz dort möglich. Das Sporttip-Angebot ist das einzige legal zugängliche in diesem Gebiet. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – die Gelder fliessen also zurück in die Schweiz, in den Breitensport, in Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.).

Für Afrika-Cup-Wetten heisst das: Was die Gespa-Liste zulässt, bietet Sporttip an – nicht mehr und nicht weniger. Eck- und Kartenmärkte fehlen, Esports sowieso. Wer auf den Turniersieger wetten will, kann das als Langzeitwette platzieren. Wer auf einzelne Gruppenspiele wettet, findet das Hauptprogramm. Wer Cash-Out nutzen will, kann es nur online, nur als volles Cash-Out, ohne Garantie, dass es für jeden Markt verfügbar ist. Sporttip-Limits: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten.

Wer in der Deutschschweiz auf den Afrika-Cup wetten will, kommt an Swisslos Sporttip nicht vorbei. Es ist nicht die grösste Auswahl – es ist die einzige legale Auswahl. Das unterscheidet diese Wetten strukturell von jeder anderen: Sie findet innerhalb eines geschlossenen Marktes statt, mit fixer Marge und klaren Schutzregeln.

Loterie Romande Jouez Sport – die Adresse der Romandie

In der Romandie ist die Loterie Romande die einzige Adresse für legale Sportwetten. Jouez Sport heisst das Produkt, das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Gesellschaft sitzt in Lausanne, unterhält 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Wer dort spielt, spielt innerhalb desselben regulatorischen Rahmens wie bei Swisslos – Gespa-Aufsicht, BGS-Bewilligung, geschlossene Märkte-Liste, eigene Verlustlimiten, eigene Spielsperre.

Für Afrika-Cup-Wetten gilt: Was die Gespa-Liste für den Wettbewerb freischaltet, ist auch bei Jouez Sport spielbar. Die Märkte entsprechen im Wesentlichen dem Sporttip-Programm – Hauptmärkte, einige Nebenmärkte, keine Ecken und Karten, kein Esports. Die Einsatzlimiten und Cash-Out-Regeln orientieren sich am gleichen Rahmen wie bei Swisslos; Abweichungen ergeben sich aus den unternehmenseigenen Spielregeln, nicht aus dem Gesetz.

Wer in der Romandie wohnt und auf den Afrika-Cup wetten will, nutzt Jouez Sport. Ein Konto bei Swisslos steht ihm nicht offen; das ist die Konsequenz des Vertragsgebietsprinzips. Wer in einem Kanton wohnt, der keinem der beiden Veranstalter zugeordnet ist – was praktisch nicht vorkommt –, hat keinen Zugang zu legalen Sportwetten.

Bruce Bet – ein Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet tritt im Internet mit Afrika-Cup-Quoten auf, hat aber keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform mag in anderen Ländern Lizenzen halten; diese haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort ein Konto eröffnet, spielt ohne Schweizer Schutz: keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Internetprovider blockieren sie dann per DNS.

Für eine Schweizer Spielende heisst das: Die Quoten mögen verlockend aussehen, der Schutz fehlt vollständig. Im Streitfall – etwa bei nicht ausgezahlten Gewinnen – bleibt nur der Weg zum ausländischen Recht des Lizenzgebers, falls überhaupt feststellbar. Die Frage ist nicht, ob die Plattform seriös wirkt, sondern ob sie in der Schweiz überhaupt spielen lassen darf. Sie darf nicht.

1xBet – ein weiterer Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

1xBet ist ein bekannter Name im internationalen Sportwetten-Markt. Die Marke hat in zahlreichen Ländern Lizenzen, in der Schweiz jedoch keine. Auch hier gilt: Ausländische Lizenzen haben keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa kann die Domain blockieren lassen, was bei grossen Anbietern über die Sperrliste bereits geschehen ist oder geschehen kann. Für die Schweiz ist 1xBet ein Offshore-Anbieter, kein legaler Wettanbieter.

Wer auf 1xBet spielt, riskiert den Verlust seines Einsatzes und Gewinns in einem allfälligen Verfahren, weil ein nicht bewilligter Anbieter in der Schweiz nicht zum Inkasso berechtigt ist. Der Spielende wird nicht strafrechtlich verfolgt; die strafrechtliche Verantwortung liegt beim Anbieter und bei der Werbung. Aber zivilrechtlich kann es eng werden.

Funbet – Offshore ohne Schweizer Bewilligung

Funbet tritt mit Afrika-Cup-Wetten auf, ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Die Gespa kann die Domain blockieren. Für die Wetten am Afrika-Cup in der Schweiz heisst das: Diese Plattform gehört nicht zur Auswahl. Sie mag anderswo legal sein, in der Schweiz ist sie es nicht.

Boomerang Bet – Offshore ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet wirbt mit Sportwetten-Angeboten, hat aber keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Wirkung ausländischer Lizenzen in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Rekurse. Die Plattform ist Offshore. Wer in der Schweiz auf Boomerang Bet spielt, spielt ohne den Schutzrahmen, den das BGS vorsieht.

BetLabel – Offshore ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel gehört zur Gruppe der Offshore-Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa kann die Domain blockieren lassen. Für eine Schweizer Spielende heisst das: Das Angebot existiert im Internet, aber nicht im schweizrechtlichen Sinn. Wer dort spielt, hat keine Garantie auf Auszahlung und keine Schweizer Stelle, die im Streitfall helfen könnte.

Gamdom – Offshore ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom ist eine Plattform, die im internationalen Markt aktiv ist, aber keine Schweizer Bewilligung hat. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Für die Wetten am Afrika-Cup in der Schweiz: Gamdom gehört nicht zur Auswahl der bewilligten Anbieter. Wer dort spielt, baut auf eine ausländische Plattform ohne Schweizer Aufsicht.

Pribet – Offshore ohne Schweizer Bewilligung

Pribet bietet Sportwetten an, hat aber keine Schweizer Bewilligung. Auch hier: ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre. Im Streitfall bleibt nur der ausländische Rechtsweg. Die Gespa kann die Domain blockieren.

WirWetten – Offshore ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten ist ein deutscher Sportwetten-Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die deutsche Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen – Interwetten und Bet-at-Home stehen bereits dort, bet365 ebenfalls. Für eine Schweizer Spielende heisst das: WirWetten mag in Deutschland ein bekannter Name sein; in der Schweiz gehört es zu den Offshore-Anbietern, die ohne Bewilligung operieren.

Steuern: Wann ein Wettgewinn steuerpflichtig wird

In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen – und Einkommensteuer zählt sportwetten ausdrücklich dazu – bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelwette einkommensteuerfrei. Die bundesweite Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Über diesem Betrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Die kantonale Schwelle weicht davon ab, weshalb der Satz «je nach Kanton» korrekt ist und nicht durch eine kantonale Einzelzahl ersetzt werden sollte. Für die meisten Spielenden – die nie einen siebenstelligen Betrag auf einmal gewinnen – fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Der Gewinn ist dann vollständig steuerfrei.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Das ist ein Unterschied zu Märkten wie Deutschland oder Grossbritannien, wo die Buchmacher einen Teil des Einsatzes als Wettsteuer einbehalten. In der Schweiz wird auf den Gewinn besteuert, nicht auf den Einsatz – und erst oberhalb des Freibetrags.

Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt: Sie unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Aber die kantonale Steuerrechtspraxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt und gewinnt, sollte die Frage mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung klären. Das ist keine theoretische Frage; sie entscheidet, ob aus einem Gewinn ein Netto- oder Bruttobetrag wird.

Werbe- und Bonusregeln: Warum Schweizer Wetten anders beworben werden

Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Bussen bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zusagen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Die Konsequenz: Die zwei Schweizer Anbieter bewerben ihre Angebote im Rahmen dieser Regeln. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz gar nicht werben – wer ihre Werbung sieht, sieht sie über das ausländische Internet oder über Werbekanäle, die nicht der Schweizer Aufsicht unterstehen. Für die Spielende heisst das: Wer auf einer Plattform wirbt, die in der Schweiz nicht bewilligt ist, sollte vorsichtig sein – die Plattform wirbt selbst dort, wo sie es nicht darf.

Einordnung: Was bleibt vom Afrika-Cup in der Schweiz

Der Afrika-Cup ist ein Kontinentturnier der CAF, mit langer Geschichte und grossem Format. Die Schweiz ist kein Teilnehmerland, aber die Schweizer Buchmacher-Gesetzgebung kennt den Wettbewerb und führt ihn auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten. Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup wetten will, nutzt dafür Sporttip oder Jouez Sport – je nach Vertragsgebiet. Die Auswahl an Wetten ist auf das beschränkt, was die Liste zulässt; die Marge ist Teil der Quote, der Schutz ist Teil der Bewilligung.

Wer sich für Offshore-Anbieter interessiert, sollte wissen: Diese haben keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Schutz. Die Quoten mögen anders aussehen, der Rechtsrahmen fehlt vollständig. Die Gespa-Liste kennt nur zwei Anbieter, und das ist Absicht – der Schweizer Sportwetten-Markt ist bewusst eng gehalten.

Wer auf den Afrika-Cup wettet, wettet innerhalb eines Fonds, der die Wetten-Gewinne kantonalen und nationalen Zwecken zuführt. Aus dem Swisslos-Reingewinn 2025 flossen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – das ist der Mechanismus, der die zwei Veranstalter trägt und den geschlossenen Markt begründet.

Häufige Fragen

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Der Afrika-Cup wird von der CAF (Confédération Africaine de Football) organisiert und seit 1957 ausgetragen. Die letzte Ausgabe, Afrika-Cup 2025, lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen. Die nächste Ausgabe ist Afrika-Cup 2027, geplant vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda. Eine Ausgabe namens «Afrika-Cup 2026» existiert nicht – das Turnier findet 2025 und 2027 statt, nicht in den Jahren dazwischen.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei den zwei inländischen Veranstaltern mit BGS-Bewilligung: Swisslos Sporttip (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) und Loterie Romande Jouez Sport (Romandie). Beide führen den Afrika-Cup auf ihrer bewilligten Märkte-Liste. Voraussetzung für ein Online-Konto ist Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine Spielsperre. Ausländische Anbieter wie Bruce Bet, 1xBet, Funbet, Boomerang Bet, BetLabel, Gamdom, Pribet oder WirWetten haben in der Schweiz keine Bewilligung und sind für Schweizer Spielende nicht legal zugänglich.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Nein. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder die Wetten direkt darauf gerichtet ist. Wer auf «Sieger nach 90 Minuten» wettet, wettet nicht den Sieger nach Verlängerung – das ist eine andere Frage mit anderer Quote.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinn berechnet sich nach der Formel Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von CHF 10 ergibt sich ein Gewinn von CHF 11 und eine Gesamtauszahlung von CHF 21. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter vom Markt behält. Bei einem 1X2-Markt mit den Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 beträgt die Marge rund 4.6 % – ein typischer Wert für Hauptmärkte. Je exotischer der Markt, desto grösser oft die Marge.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Verlustlimiten werden vor der ersten Wetten vom Spielenden selbst festgelegt – bei Sporttip für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro 30-Tage-Limite (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre kann bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine gesetzliche Selbstsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle wieder aufheben.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Die bundesweite Schwelle liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn aus bewilligten Grossspielen. Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – daher der Zusatz «je nach Kanton», der sich nicht durch eine einzelne kantonale Zahl ersetzen lässt. Für die meisten Spielenden – die nie einen siebenstelligen Betrag auf einmal gewinnen – fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht.

Welche Wetten sind möglich?

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wettarten führt den Afrika-Cup als Fussball-Wettbewerb; die zugänglichen Märkte sind auf die Hauptmärkte und einige Nebenmärkte beschränkt. Siegerwetten, Spielausgang (1X2), Halbzeit/Endstand, Über/Unter Tore und Handicap-Wetten sind in der Regel verfügbar, wenn sie explizit aufgeführt sind. Eck- und Kartenmärkte fehlen, Esports-Wetten sind ausgeschlossen. Livewetten sind zugelassen, vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung von Gespa-Seite.

Wichtig zur Spielzeit: Wetten auf den Spielausgang gelten für die reguläre Spielzeit plus Nachspielzeit. Verlängerung und Elfmeterschiessen sind nur dann Teil der Wetten, wenn das Wettprogramm es vorsieht oder die Wetten direkt darauf gerichtet ist. Wer auf «Senegal hebt den Pokal» wettet, wettet nicht das 1:0 nach 90 Minuten – das ist eine andere Frage.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»