Sportwetten in der Schweiz: Was erlaubt ist, wer aufsicht und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine Säulenhalle aus hellem Stein im Morgenlicht, davor ein leerer Platz mit glatt gefegtem Pflaster

Wer hierzulande online eine Wette platzieren will, hat in der Schweiz eine deutlich kleinere Auswahl als in den meisten Nachbarländern. Das ist kein Zufall, sondern die Folge eines bewussten Entscheids des Gesetzgebers. Wer hier lebt, wettet bei Swisslos oder bei der Loterie Romande – oder er nimmt Anbieter ohne Schweizer Bewilligung in Kauf, mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt. Beide Pfade kosten den Spielenden etwas: der eine Pfad nimmt ihm die Auswahl, der andere nimmt ihm den Schutz.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Diese Seite ist auf dem Stand von Oktober 19, 2026 und gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie gegen die Veranstalterunterlagen von Swisslos und Loterie Romande abgeglichen.

Was die Rechtslage in der Schweiz tatsächlich zulässt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Sie werden nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) beaufsichtigt, sondern von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz – eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder aus einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer hier wettet, ohne Schweizer Bewilligung zu spielen, bewegt sich ausserhalb dieses Schutzes.

Ein Handball liegt auf dem Hallenboden einer leeren Sporthalle, Streifen von Licht aus den Oberlichtern
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Das Gesetz erlaubt Sportwetten, schreibt aber zugleich fest, wer sie veranstalten darf: nur zwei. Das sind Swisslos mit dem Angebot Sporttip und die Loterie Romande mit dem Angebot Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt. Eine dritte Schweizer Veranstalterin ist nicht vorgesehen, eine «Liste weiterer Buchmacher» gibt es nicht, weil es schlicht keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains, die blockiert werden.

Was das Geldspielgesetz konkret verlangt

Eine Bewilligung für ein Grossspiel braucht immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung für die Anbieterin und eine Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide werden von der Gespa erteilt. Swisslos und Loterie Romande halten diese Bewilligungen für ihre jeweiligen Gebiete und Produkte.

Das Wettangebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Eckball- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein eigener E-Sport-Bereich. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Trainingsläufe sind nie wettbar. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer auf das Wetter, auf Wahlen oder auf TV-Shows wetten will, sucht in der Schweiz vergeblich.

Wer wo spielen darf

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bei Swisslos ist nur möglich, wenn man dort Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ihre Hauptadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Wer im Tessin wohnt, kann sich nicht bei Jouez Sport registrieren – und wer in Genf lebt, hat kein Swisslos-Konto. Das sind die einzigen Wege.

Die Volljährigkeit gilt für beide: 18 Jahre ist die Untergrenze (Art. 72 BGS), eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Angaben aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Anonyme Konten gibt es in der regulierten Schweizer Welt nicht – wer hier mitspielen will, ist namentlich bekannt.

Was eine Schweizer Bewilligung wert ist

Eine Schweizer Bewilligung gibt dem Spielenden drei Dinge, die eine ausländische Lizenz hier nicht bietet: den Anschluss an die Schweizer Spielsperre, einen Schweizer Rekursweg und die Sicherheit, dass Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen erfolgen. Auszahlungen gehen nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers – anonym oder in Kryptowährungen ausgezahlt wird im bewilligten Markt nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer das will, muss den bewilligten Markt verlassen.

Spielerschutz: was Pflicht ist und was Swisslos im eigenen Reglement verschärft

Der Spielerschutz ist im Geldspielgesetz detailliert geregelt und wird von beiden Veranstaltern unterschiedlich konkretisiert. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengetragen, weil sie jeden Einsatz direkt betreffen.

Ein stabiles Holzgeländer am Rand eines Wanderwegs über einer Schlucht, Gegenlicht über den Hängen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Verlustlimiten und ihre Anpassung

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Tag; wer unter 21 Jahre alt ist, hat eine Obergrenze von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort. Eine Erhöhung gilt frühestens nach 72 Stunden – Swisslos verschärft hier die gesetzliche Vorgabe (Art. 87 VGS) bewusst, das Gesetz spricht nur von 24 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Wer eine dieser Schwellen erreicht, kann am entsprechenden Tag nicht weiter spielen.

Wer sich bei der Loterie Romande registriert, durchläuft denselben Vorgang, weil die Regeln der IKV 2020 für beide Veranstalterinnen gelten.

Spielsperre: kurz, lang und schweizweit

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos – einschliesslich Online-Casinos – sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist dabei einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Aus dem Schutz folgt auch eine Härte: Wer ausgesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das ist nicht symbolisch gemeint, sondern wird durchgesetzt.

Wo der Verkaufspunkt schwächelt

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Fast jede zweite Wette an der Ladentheke ging durch, obwohl sie hätte abgelehnt werden müssen. Das ist keine Randnotiz, sondern ein Befund, der die Schnittstelle zwischen Online-Konto und Verkaufsstelle betrifft. Wer am Schalter spielt, hat ein anderes Schutzniveau als online, auch wenn beide Anbieterinnen dieselbe Bewilligung tragen.

Boni und Aktionen: warum sie in der Schweiz selten und klein sind

Beide Schweizer Veranstalterinnen dürfen Gratisspiele und Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das erklärt, warum das Werben um Neukunden hier leiser klingt als in Märkten mit zehn oder mehr Anbietern.

Sporttip-Kombiboost: das eine nennenswerte Angebot

Das sichtbarste Angebot bei Sporttip ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer weniger als vier Voraussagen kombiniert oder eine Quote unter 1.50 einbaut, bekommt keinen Bonus.

Daneben gibt es bei Sporttip Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz sowie Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Warum der Markt an dieser Stelle klein bleibt

Wer aus Deutschland, Österreich oder Malta gewohnt ist, zwischen dutzenden «100 %-Bonussen» zu wählen, sucht in der Schweiz vergeblich nach Vergleichbarem. Das ist kein Versäumnis der Veranstalterinnen, sondern die Folge der Bewilligungspflicht: jede Aktion braucht eine vorgängige Zustimmung, jede Auszahlungsregel muss plausibel sein, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Teilnahmebedingungen von Swisslos nicht auszahlbar. Wer einen Bonus wertet, wettet mit Spielguthaben, das am Ende nur als Gewinn, nicht als Kapital zurückkommt.

Mobile und Kiosk: wie die Wette auf das Telefon kommt

Wer in der Schweiz per Smartphone wettet, hat drei Wege: die Swisslos-App, die Loterie-Romande-Oberfläche und den Browser auf der Website von Swisslos. Die Registrierung verlangt in allen Fällen ein verifiziertes Konto – ein anonymer Quick-Tipp ist auf dem Bildschirm nicht möglich. Der Unterschied zum Verkaufspunkt liegt nicht in der Quote, sondern in der Bedienung: am Schalter wird der Wettschein mit Stift ausgefüllt, am Telefon führt ein Touchscreen durch dieselben Märkte.

Verkaufsstelle und Online: derselbe Anbieter, zwei Zugänge

Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Swisslos betreibt ein ähnlich dichtes Netz in der Deutschschweiz und im Tessin. Der Wettschein, der am Schalter abgegeben wird, läuft über dieselbe Quote und dieselbe Auswertung wie die Online-Wette. Wer am Schalter spielt, sollte wissen, dass dort das Jugendschutz-Niveau niedriger ist als online – die Testkäufe der Gespa haben das 2025 nachgewiesen.

Einsatz- und Auszahlungsregeln am Schalter und am Telefon

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das gilt online wie am Verkaufspunkt gleichermassen.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer am Schalter spielt und keine Bankverbindung hinterlegt hat, lässt sich Gewinne am Tresen auszahlen – derselbe Schwellenwert, derselbe Automatismus.

Sportarten und Turniere: was wettbar ist und was nicht

Das Wettprogramm ist nicht beliebig erweiterbar: was auf der Gespa-Liste steht, darf angeboten werden, alles andere nicht. In der Praxis heisst das: Fussball, Eishockey und Tennis sind die tragenden Säulen, dazu kommen ausgewählte Wettbewerbe in Handball, Basketball und weiteren Sportarten.

Was bei Fussball, Eishockey und Tennis wettbar ist

Fussballwetten umfassen die grossen Ligen und die internationalen Turniere, in der Regel mit Ergebniswetten, Über/Unter und asiatischen Handicaps, soweit auf der Gespa-Liste. Eishockeywetten sind in der Schweiz stark nachgefragt, weil die National League ein eigenes Schwergewicht ist; die Wettmärkte entsprechen dem, was die Gespa zugelassen hat. Tenniswetten ziehen sich durch die ganze Saison – von den Australian Open bis zu den US Open – mit Matches, Sätzen und Spielständen. E-Sport fehlt auf der Liste, ebenso Eckball- und Kartenmärkte; wer darauf wetten will, ist im bewilligten Schweizer Markt falsch.

Reguläre Spielzeit, Verlängerung und abhängige Ereignisse

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – Fussball also 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist nicht nur eine Spielregel, sondern schützt Wetten vor später Umdeutung.

Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, wertet Swisslos mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann der Veranstalter Wetten ebenfalls mit 1.00 werten. Das ist die Kehrseite der Livewette: das Haus behält sich das letzte Wort über den Zeitpunkt.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung – zum Beispiel «Heimsieg» und «Über 2,5 Tore» im selben Spiel – kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer solche Wetten bauen will, muss den Bet-Builder nutzen.

Cash-Out: was es kostet

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Anders gesagt: Cash-Out ist eine Komfortfunktion mit Abschlag, nicht ein zweites Recht auf den vollen Gewinn.

Die zugelassenen Veranstalter und ihr Angebot im Vergleich

Die folgende Übersicht stellt die beiden Schweizer Veranstalterinnen sowie die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gegenüber, mit denen eine Schweizer Spielende typischerweise konfrontiert ist. Die zugelassenen Veranstalterinnen sind nach ihrer Bewilligung und ihrem Produkt aufgeführt, die ausländischen Anbieter nach ihrer fehlenden Bewilligung.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz
Betify ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz
1Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz
myBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz
Betclic ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert; keine Kraft in der Schweiz

Swisslos Sporttip

Swisslos ist eine der beiden zugelassenen Veranstalterinnen für Sportwetten in der Schweiz, mit Sitz in Basel. Das Sportwetten-Angebot heisst Sporttip. Eine Online-Registrierung ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich – das sind die Deutschschweizer Kantone, der Kanton Tessin und Liechtenstein. Die Spielregeln sind in Version 4.2 der Sporttip-Teilnahmebedingungen festgehalten, die Mindest- und Höchsteinsätze sind verbindlich, und die Auszahlungsmechanik läuft über das Swisslos-Wallet, das per PostFinance Pay, per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein aufgeladen werden kann. Wer ein Konto bei Swisslos eröffnen will, muss volljährig sein, im Vertragsgebiet wohnen und sich mit Ausweis verifizieren.

Die wichtigsten Hebel, die Sporttip dem Spielenden gibt, sind Verlustlimiten, eine breite Palette von Prematch- und Livewetten innerhalb der Gespa-Liste, ein Kombiboost auf Vier-bis-Fünfzehn-Kombinationen sowie Cash-Out als Komfortfunktion mit Abschlag. Das Sportwetten-Geschäft von Swisslos hat 2025 einen Bruttospielertrag von CHF 169 Mio. erzielt, nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 – der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Swisslos führt das teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Für eine Spielende mit kleinem Budget heisst das: das Sicherheitsnetz aus Verlustlimiten funktioniert, und das schmälert den Umsatz. Für eine Spielende mit höherem Budget heisst das: dasselbe, nur dass die CHF 9’999 pro Tag spürbarer sind.

Für wen Swisslos Sporttip die richtige Wahl ist: für Deutschschweizer und Tessiner Spielende, die auf eine breite Wettauswahl innerhalb der Schweizer Regeln Wert legen, den Schutz der Schweizer Spielsperre mitnehmen wollen und mit dem Cash-Out-Abschlag leben können. Wer Cash-Out auf Teilauszahlungen sucht, wird hier nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist die zweite zugelassene Veranstalterin, mit Sitz in Lausanne. Ihr Produkt heisst Jouez Sport und bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, was sie zur Anbieterin mit der höchsten Ladendichte in ihrem Gebiet macht. Wer in Genf wohnt, hat keinen Swisslos-Zugang – und wer im Aargau wohnt, hat keinen Jouez-Sport-Zugang. Diese Aufteilung ist hart und nicht verhandelbar.

Das Angebot folgt demselben Rahmen wie Sporttip, weil die IKV 2020 und das BGS für beide Veranstalterinnen gelten. Dazu gehören Verlustlimiten vor der ersten Wette, eine obligatorische Identitätsprüfung bei der Online-Registrierung und die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Die Loterie Romande hat 2025 deutlich mehr Bewilligungen für Gratisspielguthaben erhalten als Swisslos, was sich in einer etwas höheren Promotionsfrequenz niederschlagen kann – Aktionen bleiben aber durch die Bewilligungspflicht gedeckelt.

Für wen die Loterie Romande Jouez Sport die richtige Wahl ist: für Westschweizer Spielende, die den Schalter der Westschweizer Kantone nutzen wollen und für die die gewohnte Marke der Region zählt. Wer zwischen den Sprachregionen wechselt, muss das Konto wechseln – die Spielregeln sind ähnlich, die Verfügbarkeit nicht.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Sportaza, Betify, Bruce Bet, 1Bet, myBet, DirectionBet, Betclic, BetAlright

Diese Marken tauchen in Werbung und Vergleichsportalen auf, die auch in der Schweiz sichtbar sind. Keine von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz aus einem anderen Land – Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo – hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden in der Regel nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden.

Der praktische Unterschied ist dreifach. Erstens: Diese Anbieter sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen. Wer sich hier selbst sperren lässt, hat dort weiter Zugang. Zweitens: Bei Streitigkeiten gibt es keinen Schweizer Rekursweg, sondern nur den Weg über die ausländische Lizenzbehörde, falls überhaupt. Drittens: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Die Gespa ersetzt blockierte Domains innert Stunden, was als eigenes Problem im Vollzug gilt.

Dazu kommt die Besteuerung: Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden im Kanton Thurgau unabhängig vom Betrag als Einkommen besteuert, andere Kantone handhaben das je nach Praxis. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat am Ende nicht nur eine andere Spieloberfläche, sondern auch eine andere steuerliche Lage.

Für wen diese Anbieter eine Option in Betracht kommen: für niemanden, der hier mit voller Absicht spielen will. Wer aus Gewohnheit oder Bequemlichkeit dort bleibt, sollte wissen, dass er auf drei Schutzebenen verzichtet – Spielsperre, Schweizer Rekurs und Sicherheit der Auszahlung. Wer dort spielt, sollte seine Spiel- und Verlustlimiten selbst konsequent setzen, weil der Schutzmechanismus fehlt, der bei Swisslos und Loterie Romande gesetzlich vorgeschrieben ist.

Überblick: das Gesamtbild auf einen Blick

Die Schweiz hat sich für einen anderen Sportwetten-Markt entschieden als die meisten europäischen Nachbarn. Statt vieler Anbieterinnen gibt es zwei. Statt freier Werbung gibt es eine Bewilligungspflicht für jede Aktion. Statt eines nationalen Limits gibt es selbst gesetzte Limiten, deren Anpassung bewusst verzögert wird. Statt einer offenen Liste gibt es eine geschlossene Liste der wettbaren Sportarten und Märkte.

Was diese Architektur kostet

Die Architektur kostet den Spielenden vor allem Auswahl. Wer aus dem europäischen Ausland kommt, wird die kleinere Wettauswahl bei Sporttip und Jouez Sport als Verlust empfinden. Die Architektur kostet den Spielenden aber nichts an Schutz: die Spielsperre gilt schweizweit und in Liechtenstein, die Auszahlung erfolgt auf das eigene Konto, die Steuerfreiheit gilt bis zum Freibetrag je nach Kanton, und die Limits sind nicht nur Selbstschutz, sondern auch ein Werkzeug, das bei Überforderung tatsächlich greift.

Was ein Monatsbudget von CHF 1’000 auf einem Zwei-Wege-Markt bedeutet

Ein Zwei-Wege-Markt zu Quote 1.90 / 1.90 hat einen Auszahlungsschlüssel von rund 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %, und eine Marge von rund 5 %. Wer einen Monatsumsatz von CHF 1’000 auf einem solchen Markt spielt – das ist eine Grösse, die ein durchschnittlicher Freizeitspieler leicht erreicht –, lässt rund CHF 50 im Monat als Marge beim Veranstalter. Das ist nicht ein Verlust im Sinn eines verschwundenen Einsatzes, sondern die eingebahte Differenz zwischen Einsatz und erwarteter Auszahlung über viele Wetten. Wer weniger spielt, zahlt weniger Marge; wer mehr spielt, zahlt mehr – proportional zum Umsatz.

Für eine Spielende mit einem engen Wochenbudget ist die Konsequenz klar: das Wettvergnügen kostet planbar einen Prozentsatz des Umsatzes, nicht einen einmaligen Verlust. Für eine Spielende mit hohem Umsatz ist die Konsequenz ebenso klar: die Marge summiert sich, und der Cash-Out-Abschlag addiert sich oben drauf, wenn Cash-Out genutzt wird.

Warum Werbung hier leiser klingt

Wer für Sportwetten in der Schweiz wirbt, darf weder aufdringlich noch irreführend sein, niemanden unter 18 ansprechen und niemanden, der auf der Spelsperre steht (Art. 74 BGS). Werbung für hier nicht bewilligte Sportwetten ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist ein Grund, warum die Werbelawine, die in anderen Märkten üblich ist, hier kaum stattfindet.

Warum die Gewinne in der Regel steuerfrei sind

Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt ein bewilligtes Grossspiel. Gewinne aus Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei – ab 1. Januar 2026 liegt die Bundesgrenze bei CHF 1’071’000. Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommensteuer auf den Wettgewinn und keine Verrechnungssteuer; das ist der Normalfall für fast alle Freizeitspieler. Über dem Freibetrag werden 35 % Verrechnungssteuer direkt abgezogen, die mit der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bund ab, deshalb gilt: je nach Kanton. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fällt in eine andere Kategorie – und je nach Kanton in eine andere Steuerpraxis.

Häufige Fragen

In der Schweiz sind Sportwetten legal, die von Swisslos unter dem Namen Sporttip oder von der Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport angeboten werden. Andere Anbieterinnen dürfen hier keine Sportwetten veranstalten; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.

Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?

Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz: sie verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel, sie bindet die Anbieterin an die Schweizer Spielsperre und sie verpflichtet zur Auszahlung auf ein Konto im Namen des Spielenden.

Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Freibetrag vom Kanton ab?

Auf Bundesebene liegt der Steuerfreibetrag seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; darunter fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer an. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb der genaue Betrag vom Wohnsitzkanton abhängt. Wer den Freibetrag übersteigt, lässt 35 % Verrechnungssteuer direkt abziehen und holt sie mit der Steuererklärung zurück.

Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, fällt je nach Kanton in eine andere Steuerpraxis – Thurgau besteuert solche Gewinne unabhängig vom Betrag als Einkommen, andere Kantone handhaben es je nach Praxis. Hinzus kommt, dass die Spiel- und Gewinnsumme in einem Strafverfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden kann und kein Schweizer Rekursweg besteht.

Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?

Eine Spielsperre kann selbst gesetzt werden: produktbezogen für 1 bis 180 Tage bei Swisslos oder unbefristet im schweizweiten Register, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubeziehen ist. Aus einer Sperre folgt, dass kein Anspruch auf Einsatz oder Gewinn besteht.

Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?

Der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 – ein Rückgang um 7,0 %, der erste seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Swisslos führt das teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»