Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf – und wer nicht

Updated Oktober 2026
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Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS) und die Gespa-Veröffentlichungen

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Schweizerinnen und Schweizer, die online wetten wollen, treffen auf einen ungewohnt engen Markt. Zwei Veranstalter besitzen die Bewilligung, Sportwetten durchzuführen, und jeder deckt seinen Sprachraum ab. Ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung erscheinen regelmässig auf einer Sperrliste, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Wer das nicht weiss, zahlt auf eine Seite ein, die hier keinen Rechtsschutz bietet und im Ernstfall vom Netz genommen wird.

Die folgende Übersicht beschreibt die zwei bewilligten Veranstalter, ihre Angebote, Limiten und Spielregeln und ordnet sie nebeneinander ein. Sie nennt die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende am häufigsten antreffen, nicht als Empfehlung, sondern als Einordnung – mit dem deutlichen Hinweis, dass in der Schweiz nur zwei Anbieter eine Bewilligung besitzen und alle übrigen ohne Schweizer Bewilligung operieren.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) regelt seit dem 1. Januar 2019, wer in der Schweiz Grossspiele – darunter Sportwetten – veranstalten darf. Eine Bewilligung gilt immer nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat hat hier keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar (Art. 130 BGS): bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Aufsicht führt nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), sondern die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Sie prüft die Gesuche, erteilt die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und führt die Sperrliste, auf der ausländische Domains stehen, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.

Was gewettet werden darf, ist ebenfalls abschliessend geregelt: nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Wetten stehen (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Wetten auf das Wetter, die Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Die Liste kennt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen E-Sport-Bereich; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind zulässig, vor und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS schränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich ein.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr bewilligte Anbieter wird es auf absehbare Zeit nicht geben, weil das Geldspielkonkordat diese Obergrenze setzt und keine weitere Bewilligung erteilt wird.

Die zwei bewilligten Veranstalter und ihre Gebiete

Die zwei bewilligten Veranstalter sind Swisslos und Loterie Romande. Beide sind Genossenschaften beziehungsweise eine Aktiengesellschaft mit öffentlich-rechtlichem Auftrag, beide führen die Sportwetten unter eigenem Produktnamen.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Swisslos, mit Sitz in Basel, führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann ein Online-Konto eröffnen.

Loterie Romande führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Gesellschaft ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne); sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, eröffnet das Konto dort; ein Konto bei Loterie Romande ist nicht möglich, wenn man im Swisslos-Gebiet wohnt – und umgekehrt.

Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet möglich. Die Veranstalter lesen die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleichen sie mit Adressdatenbanken ab. Eine zweite Registrierung derselben Person ist nicht erlaubt, eine bestehende Spielsperre schliesst die Kontoeröffnung aus.

Warum es keine weiteren bewilligten Anbieter gibt

Die kurze Antwort steht im Geldspielkonkordat: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter bewusst auf zwei begrenzt. Eine dritte Bewilligung ist im geltenden Recht nicht vorgesehen, und die Gespa kann keine zusätzliche Veranstalterbewilligung erteilen. Wer in der Schweiz nach «weiteren» Anbietern sucht, sucht nach etwas, das es rechtlich nicht geben kann.

Das bedeutet nicht, dass die zwei Veranstalter keine Konkurrenz hätten. Sie konkurrieren um Spielende in ihren jeweiligen Sprachräumen, sie unterscheiden sich im Wettprogramm, in den Auszahlungsquoten, in den Aktionen und in der Verfügbarkeit von Funktionen wie Cash-Out. Wer in Zürich wohnt, hat nur Swisslos zur Auswahl; wer in Lausanne wohnt, nur Loterie Romande. Wer in beiden Gebieten wohnt – etwa als Pendler – hat ebenfalls nur einen Veranstalter, nämlich den des Kantons, in dem der Wohnsitz liegt.

Ausländische Anbieter und die Gespa-Sperrliste

Wer in der Schweiz nach «Buchmacher» oder «Wettanbieter» sucht, stösst rasch auf ausländische Marken – FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona und andere. Sie alle besitzen keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, dem kanadischen Tobique oder einem anderen Staat hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); sie macht den Anbieter nicht legal und nicht sicher im Sinne des hiesigen Rechts.

Die Konsequenzen für Spielende in der Schweiz sind konkret:

Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen festgestellt, dass in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft wurde. Das betrifft den stationären Verkauf, nicht die Online-Anbieter, und es zeigt, dass auch der legale Schweizer Markt nicht perfekt geschützt ist.

Spielerschutz und Limiten

Der Spielerschutz ist im BGS und in der Verordnung über Geldspiele (VGS) geregelt. Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt; Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Pro Person ist ein Konto zulässig, die Identität wird verifiziert (Art. 47–52 VGS).

Limiten werden nicht vom Staat gesetzt, sondern müssen von jedem Veranstalter verlangt werden: mindestens ein Höchstwert für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat (Art. 87 VGS). Bei Swisslos sind das Verlustlimitten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das BGS schreibt 24 Stunden vor, die Swisslos-Bedingungen gehen mit 72 Stunden darüber hinaus. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Die Spielsperre funktioniert über ein gemeinsames Register: Eine unbefristete Spielsperre wird schweizweit eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine produktbezogene Selbstsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich und lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach Ablauf von drei Monaten gelockert werden (Art. 84 VGS), eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Auszahlungen gehen nur auf ein Bank- oder Postkonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen gibt es im bewilligten Markt nicht; Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Boni, Boosts und Gratisspielguthaben

Beide Veranstalter bieten Aktionen an, die sich von dem unterscheiden, was internationale Buchmacher unter «Boni» verstehen. Wer aus dem ausländischen Markt kommt, muss umlernen: Das BGS verbietet Gratisspiele und Gratisguthaben ohne vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonushöhen und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost: Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Daneben kennt Sporttip Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und verfallen bei einem Cash-Out. Quotenboosts sind die sauberste Form der «Aktion», weil sie nichts an den Wettbedingungen ändern – sie verbessern nur den Preis.

Eine andere Mechanik ist das Gratisspielguthaben aus Promotionen: Es ist nicht auszahlbar. Wer mit einem Gratisspielguthaben gewinnt, kann den Gewinn in der Regel nicht ohne weiteres auf das Bankkonto transferieren; das Geld bleibt im Wallet oder verfällt. Das ist kein Bonus im ausländischen Sinn («100 % bis CHF 200»), sondern ein Promo-Guthaben mit eigener Logik.

Wer bei Swisslos die Bedeutung von «Gratiswette» oder «Freiwette» sucht, wird sie nicht im Gesetz finden, sondern nur in den Aktionen, die Swisslos selbst ankündigt – und das jeweils mit den Bedingungen, die in der Aktion selbst stehen. Das einzige, was das Gesetz kennt, ist das «Gratisspielguthaben», und es ist nicht auszahlbar.

Sporttip im Detail

Sporttip ist die Schweizer Sportwette der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Der Mindesteinsatz pro Einzel- und Kombinationswette beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das sind nicht die einzigen Limiten, die das System schützen, aber sie sind die offenen Höchstwerte, die in den Spielregeln stehen.

Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer auf eine Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.10 setzt, gewinnt bei einem Erfolg CHF 105,00 brutto – nach der Aufrundung 105,00, nach der Ab- bzw. Aufrundung auf 5 Rappen genau gleich. Das klingt nach einer kleinen Formalität, ergibt aber bei grösseren Gewinnen spürbare Differenzen.

Bei Kombinationen multiplizieren sich die Quoten, und damit auch die mögliche Auszahlung. Eine Wette mit drei Voraussagen zu Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 hat eine Gesamtquote von 7.3710. Ein Einsatz von CHF 10 bringt dann CHF 73.71 brutto zurück, davon CHF 63.71 Reingewinn. Das ist die Logik hinter dem Kombiboost: Je mehr Voraussagen, desto grösser der Hebel.

Cash-Out funktioniert bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Teilauszahlung gibt es nicht; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettenverlauf; er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist die übliche Cash-Out-Logik: Der Anbieter kauft die Wette zurück, zu einem Preis, den er bestimmt und den der Wettende annehmen oder ablehnen kann.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist ein Schutzmechanismus gegen Wetten auf bereits entschiedene Situationen – und ein Mechanismus, mit dem der Veranstalter auch kurz vor dem Abpfiff noch eingreifen kann.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist relevant für Spätwetten: Wer auf «nächster Torschütze» in einem Spiel setzt, das in die Verlängerung geht, wettet auf das, was die Wettart meint – und das ist hier die reguläre Spielzeit.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das bedeutet für Spielende: Wer Kombinationen baut, die thematisch dasselbe Spiel betreffen, muss den Bet-Builder nutzen – sonst riskiert er eine Annullierung.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Kombination über mehrere Spiele setzt und ein Spiel fällt aus, gewinnt so nur die übrigen Voraussagen.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer sechs Monate nach Gewinn seinen Wettschein nicht einlöst, verliert den Gewinn – das ist kein Ausnahmefall, sondern die normale Frist.

Zahlungen und Auszahlungen bei Swisslos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer mehr einzahlen will, muss erst spielen oder auszahlen lassen.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Settlements an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist eine Schweizer Besonderheit – wer kein PostFinance-Konto hat, kann diese Methode nicht nutzen, aber andere Online-Zahlungsmethoden stehen weiterhin zur Verfügung.

Auszahlungen gehen nur auf Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonten. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das heisst: Wer mit einem Aktionsguthaben spielt und gewinnt, kann den Gewinn nicht einfach auszahlen lassen, sondern muss ihn wieder für Wetten einsetzen.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer einen grossen Gewinn erzielt, muss also nicht aktiv werden – die Auszahlung läuft, solange die Zahlungsverbindung hinterlegt ist.

Sporttip auf Smartphone und an der Verkaufsstelle

Wer unterwegs wetten will, kann die Sporttip App für iOS und Android nutzen oder im Browser auf Swisslos tippen. Die App und der Browser bieten dasselbe Wettprogramm, mit kleinen Unterschieden: Die App zeigt zusätzlich Push-Benachrichtigungen für laufende Wetten, der Browser dafür eine grössere Übersicht bei Live-Ereignissen.

Wer seinen Wettschein lieber an einer Verkaufsstelle spielt, kann in der App zusammengestellte Wetten per QR-Code an eine Sporttip-Verkaufsstelle übertragen. Das ist die Brücke zwischen App und Kiosk: Man baut die Wette am Bildschirm, geht zur Verkaufsstelle, scannt den QR-Code, zahlt bar oder mit Karte und erhält den Wettschein ausgedruckt. Wer eine Wette ohne App oder Browser abgeben will, geht direkt an die Verkaufsstelle und füllt dort den Wettschein aus. Beide Wege sind offiziell, beide führen zum gleichen Wettprogramm, beide Gewinne werden gleich ausgewertet.

Die Verkaufsstelle ist auch der einzige Weg, bar zu spielen. Wer kein Schweizer Bankkonto hat oder kein Wallet aufladen will, kann an der Verkaufsstelle einzahlen und spielen. Die Auszahlung an der Verkaufsstelle geht nur bis zu einem bestimmten Betrag – alles, was darüber liegt, wird auf das Bankkonto überwiesen.

Was die Marge eines Marktes bedeutet

Ein Buchmacher kassiert nicht nur, wenn er gewinnt – er kassiert in jeder Wette einen kleinen Anteil des Einsatzes, der Marge. Sie ist der Unterschied zwischen dem, was die Spielenden zusammen setzen, und dem, was sie bei einem fiktiven fairen Markt zurückbekommen würden.

Für einen Zweiwegmarkt mit Quoten 1.90 / 1.90 berechnet sich die Auszahlungsquote als Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Einzelquoten. Bei 1.90 und 1.90 ergibt das:

1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9500

Die Auszahlungsquote beträgt 95,00 %; die Marge ist 1 − 0.9500 = 0.0500 = 5,00 %. Bei Quoten 1.85 / 1.85 ist die Auszahlungsquote 92,50 %, die Marge 7,50 %; bei 1.95 / 1.95 ist die Auszahlungsquote 97,44 %, die Marge 2,56 %. Die Marge eines einzelnen Marktes hängt vom konkreten Wettprogramm ab und kann von Sport zu Sport, von Markt zu Markt und von Buchmacher zu Buchmacher anders ausfallen. Die 5 % im Beispiel stehen für eine Grössenordnung, nicht für eine offizielle Vorgabe.

Was das für den Spielenden heisst: Wer lange spielt, verliert im Schnitt die Marge pro Wette. Bei einer Marge von 5 % auf einem Zweiwegmarkt bedeutet das: Pro CHF 100 Einsatz zahlt der Markt im Schnitt CHF 95 aus – die übrigen CHF 5 sind die Marge. Wer 50 Wetten zu je CHF 100 setzt (Gesamteinsatz CHF 5’000) und die «average»-Auszahlungsquote trifft, bekommt CHF 4’750 zurück. Das ist der Preis des Marktes, und kein Bonus der Welt macht ihn ungeschehen – ein 5-%-Kombiboost auf einer Wette mit fünf Voraussagen gleicht nur einen Teil davon aus.

Die Marge ist deshalb der Preis, der die Werbung konterkariert: Wer mit einem «risikofreien» Bonus oder einer «gratis Wette» spielt, spielt gegen einen Markt mit eingebauter Marge. Das eine schliesst das andere nicht aus, und die Marge arbeitet still im Hintergrund weiter.

Sportarten und Turniere

Das Wettprogramm von Sporttip umfasst Fussball, Eishockey, Tennis sowie eine Reihe weiterer Sportarten, die auf der Gespa-Liste stehen. Für Fussball deckt das Programm die grossen europäischen Ligen, die Champions League, die Europa League, den Schweizer Cup und die Schweizer Super League ab; Eishockey deckt die National League, die Champions Hockey League und internationale Turniere ab; Tennis die Grand Slams, die ATP- und WTA-Turniere und die Davis Cup-Begegnungen.

Welche Wettarten angeboten werden, ist nicht beliebig: nur die auf der Gespa-Liste der bewilligten Wetten stehenden Märkte. Die Liste kennt den klassischen 1X2-Markt, Über/Unter-Tore, Handicap, Ergebniswetten und einige Spezialmärkte. Eckball- und Kartenmärkte sind auf der Liste nicht zu finden, ebenso wenig ein eigener E-Sport-Bereich. Wetten auf Qualifikationsspiele sind nur möglich, wenn die Qualifikationsrunde selbst auf der Liste steht; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind nie wettbar.

Für Spielende in der Schweiz bedeutet das: Wer einen europäischen Fussballmarkt oder einen Eishockeymarkt sucht, findet ihn; wer einen E-Sport-Markt oder einen Kartenmarkt sucht, sucht vergebens. Wer aus dem internationalen Markt kommt, wo solche Märkte Standard sind, wird bei Sporttip nicht alles finden, was er gewohnt ist. Das ist die Kehrseite der geschlossenen Liste: Sie schützt, aber sie beschränkt.

Steuern auf Wettgewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bundesgesetz-Schwellenwert beträgt seit dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400); der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» lautet und nie eine einzelne kantonale Zahl als allgemeingültig dargestellt wird.

Liegt ein Gewinn über dem Schwellenwert, behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der Spielende kann sie zurückholen, indem er den Gewinn in der Steuererklärung deklariert. Ein typischer Wettgewinn liegt deutlich unter dem Schwellenwert, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben es anders. Wer einen grösseren Gewinn aus einem ausländischen Anbieter erzielt, fragt am besten die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Es gibt keine «5-%-Wettsteuer», keinen «Einsatzabzug», keinen Punkt, an dem der Veranstalter dem Staat etwas abgeben muss, das dann auf den Wettpreis durchschlägt. Was die Marge ist, ist die Marge; was der Gewinn nach Abzug von Quotenverlusten ist, ist der Gewinn. Es gibt keine zusätzliche Schweizer Ebene.

Werbung und ausländische Anbieter

Wer in der Schweiz für Glücksspiele wirbt, die hier nicht bewilligt sind, macht sich strafbar: Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele, Art. 131 BGS droht eine Busse bis zu CHF 500’000. Diese Seite beschreibt und bewertet – sie bewirbt keine ausländischen Anbieter und ruft nicht zur Anmeldung auf.

Werbung in der Schweiz darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Eine Zeitbeschränkung für Werbung (kein Werbeverbot in der Nacht) kennt das BGS nicht.

Die Rangliste der Anbieter

Die folgende Tabelle ordnet die zwei bewilligten Veranstalter und die acht ausländischen Marken nebeneinander ein, die Schweizer Spielende am häufigsten antreffen. Sie ist eine Einordnung, keine Wertung: Die zwei bewilligten Veranstalter sind nicht «besser» als die ausländischen Marken im Sinne einer allgemeinen Rangliste, sondern sie sind die einzigen, die in der Schweiz legal operieren.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel)
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, Gespa) Loterie Romande (Lausanne)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
IviBet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), in der Schweiz ohne Wirkung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Donbet ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert
Rabona ohne Schweizer Bewilligung nicht etabliert

Die zwei bewilligten Veranstalter unterscheiden sich in der geografischen Abdeckung, nicht in der Lizenzgrundlage – beide haben dieselbe Bewilligungsstruktur. Die ausländischen Marken unterscheiden sich untereinander in der gemeldeten Lizenz (eine Lizenz ist erwähnt, neun sind nicht etabliert), aber sie haben in der Schweiz alle dasselbe Problem: keine Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Anlaufstelle für Streitigkeiten, mögliche DNS-Blockierung.

Was die Tabelle nicht zeigt: Welche Wettarten ein Anbieter im Detail anbietet, wie hoch die Marge in einem konkreten Markt ausfällt, wie schnell Auszahlungen gehen. Diese Fragen sind beantwortbar – bei den bewilligten Veranstaltern aus den Spielregeln, bei ausländischen Marken nur, wenn man deren Bedingungen liest. Wer sich für einen konkreten Markt interessiert, schaut am besten selbst ins Wettprogramm des jeweiligen Anbieters.

Swisslos Sporttip: Stärken, Schwächen, Profil

Swisslos Sporttip ist der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Stärke liegt in der lokalen Verwurzelung: Das Spielkonto lässt sich auf Schweizer Franken führen, die Auszahlung geht auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto, die Spielregeln sind in deutscher Sprache verfasst, und die Verkaufsstellen sind im Vertragsgebiet flächendeckend. Dazu kommen die Sonderaktionen: der Kombiboost mit bis zu 100 % Bonus auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen, die Quoten- und Profitboosts, das Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten.

Die Schwächen liegen in der Marktbreite: Die Gespa-Liste der bewilligten Wetten schränkt das Angebot ein – keine Kartenmärkte, kein Eckballmarkt, kein E-Sport. Wer aus dem internationalen Markt solche Spezialmärkte gewohnt ist, findet sie hier nicht. Hinzu kommen die Höchsteinsätze (CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette), die einen High-Roller bremsen, und die lange Auszahlungsfrist (5 bis 10 Arbeitstage), die für ausländische Anbieter oft schneller geht.

Das Profil ist das eines Veranstalters mit klar definiertem Markt, hohem Spielerschutz und strenger Regulierung. Wer in seinem Vertragsgebiet wohnt und mit dem Wettprogramm zurechtkommt, bekommt hier das, was die Schweiz an legalen Sportwetten zu bieten hat.

Loterie Romande Jouez Sport: Stärken, Schwächen, Profil

Loterie Romande Jouez Sport ist der Veranstalter für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Gesellschaft ist Lausanne; das Vertriebsnetz umfasst 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie. Das Profil ähnelt dem von Swisslos in der Lizenzgrundlage und der regulatorischen Struktur, weil beide Veranstalter nach demselben BGS operieren.

Die Stärke liegt in der lokalen Präsenz in der Romandie: Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Delsberg oder Freiburg wohnt, hat einen Veranstalter mit französischer Sprache, lokalen Verkaufsstellen und einem Wettprogramm, das sich an den Westschweizer Markt anpasst. Die Auszahlungslogik, die Spielregeln und die Spielerschutzmechanismen entsprechen dem, was Swisslos in der Deutschschweiz bietet.

Die Schwächen sind dieselben wie bei Swisslos: geschlossene Liste der bewilligten Wetten, Höchsteinsätze, keine internationalen Spezialmärkte, keine Verbindung zu Krypto-Auszahlungen. Hinzu kommt, dass das Vertragsgebiet kleiner ist als das von Swisslos – sechs Kantone statt 21 – was die Reichweite in absoluten Zahlen begrenzt.

Das Profil ist das eines Veranstalters, der in der Romandie dieselbe Rolle spielt wie Swisslos in der Deutschschweiz. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, hat keine andere legale Wahl.

Ausländische Marken im Profil

Die acht ausländischen Marken in der Rangliste – FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona – sind in der Schweiz alle ohne Bewilligung. Sie unterscheiden sich in der gemeldeten Lizenz (X3Bet nennt Tobique in Kanada; die übrigen haben keine etablierte Lizenz), aber das ist insofern gleichgültig, als keine dieser Lizenzen in der Schweiz wirkt (Art. 4 BGS).

Für Schweizer Spielende heisst das: Wer bei einer dieser Marken spielt, spielt auf einer Seite, die hier keine Bewilligung hat, jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden kann und im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle bietet. Das ist keine Empfehlung gegen diese Marken in einem anderen Markt – es ist eine Beschreibung dessen, was sie in der Schweiz sind: nicht zugelassen, nicht geschützt, nicht steuerlich eindeutig.

Wer die Schweizer Märkte und die Schweizer Regulierung gewohnt ist, wird auf ausländischen Seiten wenig davon wiederfinden. Wer aus dem Ausland kommt und in der Schweiz wohnt, sollte wissen, dass der heimische Markt enger ist als der internationale, aber dafür vollständig reguliert.

Wann ein Blick auf die eigene Vertragsgebiets-Regel zählt

Wer bei Swisslos wettet, kann ein Konto eröffnen, weil das eigene Wohnkanton im Vertragsgebiet liegt. Wer bei Loterie Romande wettet, kann ein Konto eröffnen, weil das eigene Wohnkanton in der Romandie liegt. Wer den Kanton wechselt – etwa von Zürich nach Lausanne umzieht –, muss das Konto wechseln: das alte Konto schliessen, ein neues eröffnen. Die Veranstalter gleichen die Adressdaten gegen Datenbanken ab; eine zweite Registrierung derselben Person ist nicht erlaubt.

Wer eine Wette platzieren will, ohne Schweizer Wohnsitz – etwa auf Reisen oder als Grenzgänger –, kann sich nicht online registrieren. Die Verkaufsstellen sind nicht an die Online-Registrierung gebunden, sie verkaufen Wettscheine auch an Personen, die nicht online registriert sind; aber die Barauszahlung an der Verkaufsstelle ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, alles darüber wird auf das Bankkonto überwiesen.

Häufige Fragen

In der Schweiz besitzen nur Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) eine Bewilligung für Sportwetten. Welche Wettarten angeboten werden dürfen, regelt die Gespa-Liste der bewilligten Wetten; sie umfasst nur die dort aufgeführten Sportarten, Wettbewerbe und Märkte. Eckball-, Karten- und E-Sport-Märkte stehen nicht auf der Liste.

Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?

Swisslos Sporttip ist zuständig für die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport ist zuständig für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Das Geldspielkonkordat begrenzt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei. Eine dritte Veranstalterbewilligung ist im geltenden Recht nicht vorgesehen. Die Gespa kann keine zusätzliche Bewilligung erteilen; jede Suche nach «weiteren» Anbietern in der Schweiz sucht nach etwas, das es rechtlich nicht gibt.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Wettanbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Anbieter weichen mit neuen Domains aus, das Gespa nennt das Domain-Hopping. Wer eine ausländische Seite nutzt, riskiert, morgen nicht mehr darauf zugreifen zu können.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Das BGS schreibt mindestens eine Tages-, Wochen- oder Monatslimite vor, überlässt die genauen Werte aber den Veranstaltern.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?

Die Auszahlung ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten). Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.10 beträgt die Bruttoauszahlung CHF 105. Die Marge eines Marktes ist der Anteil, den der Veranstalter im Schnitt einbehält. Für einen Zweiwegmarkt mit Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 95,00 % und eine Marge von 5,00 %. Die Marge eines konkreten Marktes hängt vom Wettprogramm ab.

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