Wettseiten mit Bonus in der Schweiz: Was Aktionen wirklich kosten

Updated Oktober 2026
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Ein kleines, mit Schnur verschnürtes Päckchen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift.

Wer in der Schweiz nach Wettseiten mit Bonus sucht, stösst schnell auf zwei sehr unterschiedliche Welten: Auf der einen Seite stehen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport als die beiden einzigen Veranstalterinnen mit einer Schweizer Bewilligung. Auf der anderen Seite werben ausländische Plattformen mit grossen Neukundenangeboten, die in der Schweiz schlicht nicht erlaubt sind. Beide Welten mischen sich im Internet, in Foren und in sozialen Medien. Wer hier ohne Vorwissen klickt, läuft Gefahr, auf einer Seite zu landen, die in der Schweiz keine Handhabe hat — und dort möglicherweise auf eine Aktion, die nach BGS-Recht gar nicht beworben werden dürfte.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wettanbieter mit Bonus-Angeboten sind bei Schweizer Spielenden gefragt. Der folgende Überblick erläutert, welche Aktionen bei den legalen Schweizer Veranstalterinnen möglich sind, was Gratisspielguthaben und Quotenboosts für den Spielverlauf bedeuten, und worauf bei ausländischen Plattformen zu achten ist. Die Informationen basieren auf den aktuellen Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und der Loterie Romande.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Schweizer Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip sowie diejenigen der Loterie Romande.

Rechtslage: Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht

Die Schweiz hat das Geldspielwesen 2019 neu geordnet. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft; die Aufsicht über Sportwetten liegt seither bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Das Geldspielkonkordat, das die Aufsicht zwischen den Kantonen regelt, gilt seit dem 1. Januar 2021. Für die Wettenden bedeutet das kurz, und das ist die entscheidende Weiche: Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Eine ausländische Lizenz — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land — gilt in der Schweiz nicht. Eine Plattform mit Sitz im Ausland darf hierzulande keine Sportwetten anbieten.

Eine Seilbahnkabine schwebt über einer Alpwiese, im Hintergrund zeichnen sich Felswände ab.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und ihr Produkt Sporttip einerseits, und die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport andererseits. Beide stützen sich auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Eine Schweizer Wettplattform ausserhalb dieser beiden gibt es nicht. Was im Internet als «Schweizer Buchmacher» beworben wird, ist fast immer eine ausländische Marke, die in der Schweiz nicht bewilligt ist.

Die Zuständigkeit der Gespa ist in Artikel 3 Buchstaben c und e BGS verankert. Sie führt zur Sanierung des Marktes eine Sperrliste. Online-Auslandssportwetten ohne Bewilligung werden auf Anordnung der Gespa per DNS-Sperre für Schweizer Provider unzugänglich gemacht. Erstmals publiziert wurde die Liste am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains aufgeführt. Die Gespa ersetzt blockierte Domains innert Stunden — wer eine Seite umgeht, schiebt die Sperre nur um die nächste Aktualisierung. Wer mit einem VPN auf eine ausländische Plattform zugreift, ändert an der Rechtslage nichts.

Ein Blick in die Schwere der Strafen lohnt, was am Horizont droht: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Artikel 130 BGS strafbar — bei nicht gewerbsmässigem Anbieten bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem bis zu fünf Jahren. Schweizer Spielende werden nicht bestraft; aber Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz durch die Schweizer Aufsicht besteht nicht. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Wer in der Schweiz eine Plattform bewirbt, die hier keine Bewilligung hat, verstösst gegen Werberecht.

Der Unterschied zwischen den beiden Welten hat handfeste Folgen für die bei der Auswahl einer Wettseite. Eine bewilligte Schweizer Veranstalterin unterliegt der Aufsicht durch die Gespa, sie ist an die Spielregeln und Teilnahmebedingungen gebunden, die Limits werden vom Spielenden selbst gesetzt, und Gewinne werden auf ein Konto mit nachgewiesener Identität überwiesen. Eine ausländische Plattform unterliegt keiner Schweizer Aufsicht; sie wird weder in das Schweizer Ausschlussregister eingetragen, noch hat der Spielende im Streitfall einen Schweizer Rechtsweg. Beide Modelle haben Berechtigungen — aber es sind verschiedene Spielfelder.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und was eine Aktion daran nicht ändert

Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande mitmachen will, setzt sich vor der ersten Wette eigene Limiten. Das ist keine Pflicht des Anbieters im Sinne einer Schweizer Statistik, sondern eine Pflicht im Sinne von Artikel 87 der Verordnung über Geldspiele (VGS). Die Verlustlimiten gelten für einen Tag, sieben Tage und 30 Tage. Bei Sporttip liegt die Obergrenze für volljährige Spielende bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, darf nur bis CHF 1’000 einsetzen. Senkungen einer Limite treten sofort in Kraft; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, was spontanen Entschlüssen einen Riegel vorschiebt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden.

Ein Fahrrad lehnt an einer Backsteinmauer, auf dem Gehweg davor fallen lange Schatten.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Loterie Romande setzt etwas andere Grössen an. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt; das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 fassen. Wer aus diesem Rahmen fällt, kann nicht weiter einzahlen, bis ein Teil des Guthabens verbraucht ist.

Daneben kennt die Schweiz das Instrument der Selbstaussperrung. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Eine selbst gesetzte Pause lässt sich nach Artikel 84 VGS frühestens nach drei Monaten wieder aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle nach Artikel 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden — was bei den Schweizer Veranstalterinnen auch der Fall ist.

Diese Regeln gelten unabhängig von jeder Aktion. Ein Gratisspielguthaben, ein Quotenboost oder ein anderes Neukundenangebot ändert nichts daran, dass jede einzelne Wette ein Verlustrisiko trägt. Wer eine Aktion nutzt, ohne die eigenen Limiten im Blick zu haben, hat am Ende nicht gespart, sondern nur schneller verloren.

Eine Zahl, die in den Köpfen hängen bleibt: Die Gespa hat 2025 an Schweizer Verkaufsstellen getestet, ob Minderjährige eine Sportwette kaufen können. In 47.5 Prozent von 200 Versuchen ist das gelungen. Wer eine Wette am Schalter eines Schweizer Anbieters kauft, sollte wissen, dass die Kontrolle vor Ort nicht in jedem Fall greift. Online ist die Hürde deutlich höher, weil die Identität vor der ersten Wette verifiziert wird.

Boni und Gratiswetten: Wie Aktionen in der Schweiz aussehen

Wer nach «Wettseiten mit Bonus» sucht, meint in der Regel grosse Willkommenspakete, hohe Prozentzahlen und Freiwetten im dreistelligen Bereich. In der Schweiz ist davon fast nichts erlaubt. Werbeaktionen, Gratisspiele und Gratisspielguthaben brauchen nach Artikel 75 Absatz 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — eine kleine Zahl, gemessen am Werbedruck ausländischer Plattformen.

Was übrig bleibt, sind Aktionen, die sich an die Gespa-Vorgaben halten: kleine Boosts auf Gewinne, befristetes Spielguthaben für bestimmte Anlässe, gelegentlich ein Quotenboost auf eine Partie. Bei Swisslos heisst das vor allem der Sporttip-Kombiboost. Bei der Loterie Romande sind es Aktionen wie «JouezSport — Patinoires et Stades», die zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief und pro teilnehmender Person ein Spielguthaben von CHF 10 vergab. Insgesamt wurden 7’000 solcher Guthaben ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer den in den Stadien der National League verbreiteten Code innerhalb von 7 Tagen in seinem verifizierten Konto einlöste, bekam das Guthaben gutgeschrieben.

Das ist die typische Grösse einer Schweizer Aktion. Wer von einem «Bonus» spricht, sollte wissen, was im Schweizer Recht darunter fällt: Gratisspielguthaben ist nach den Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Loterie Romande nicht auszahlbar. Es kann nur für Wetten eingesetzt werden, ein allfälliger Gewinn aus einer damit platzierten Wette wird aber ausbezahlt. Was nach einer Gratiswette übrig bleibt, ist das, was an Gewinn herauskommt — das Guthaben selbst verschwindet, sobald es eingesetzt ist.

Ausländische Plattformen werben oft mit einem «100 %-Bonus» auf die erste Einzahlung, mit «Free Bets» im Wert von mehreren Hundert Franken oder mit «Risk-Free Bets», bei denen die erste Wette zurückerstattet wird. Solche Angebote gibt es in der Schweiz nicht, und sie können hier auch nicht beworben werden. Was im Ausland beworben wird, ist für Schweizer Spielende aus zwei Gründen problematisch: Es fällt nicht unter Schweizer Aufsicht, und es ist möglicherweise unzulässig beworben. Wer eine ausländische Plattform nutzt, kann dort Aktionsbedingungen akzeptieren, die in der Schweiz keine Gültigkeit haben.

Der entscheidende Punkt bei jeder Aktion — gleichgültig ob Schweizer Quotenboost oder ausländischer Willkommensbonus — sind die Bedingungen. Bei Sporttip sind das vor allem die Mindestquote und die Zahl der Voraussagen beim Kombiboost. Bei der Loterie Romande sind es die Gültigkeitsdauer und die Nicht-Auszahlbarkeit des Spielguthabens. Bei ausländischen Plattformen sind es oft Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen, die den Wert einer Aktion auf ein Bruchteil des beworbenen Betrags reduzieren.

Was der Sporttip-Kombiboost konkret bedeutet

Der Sporttip-Kombiboost ist die bekannteste Aktion der Schweizer Seite. Er gilt nur online, sowohl für Prematch als auch für Live und Systemwetten. Voraussetzung sind mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Was heisst das für eine konkrete Wette? Eine Beispielrechnung mit vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10: Die Einzelquoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von rund 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9.79. Bei einem Volltreffer liegt der Bruttogewinn — Einsatz mal Quote — bei rund CHF 97.90. Der Nettogewinn, also der Gewinn ohne Einsatz, beträgt rund CHF 87.90. Bei vier Voraussagen gibt der Kombiboost 5 Prozent Bonus auf den Nettogewinn oben drauf, also rund CHF 4.40 zusätzlich, was den auszahlbaren Betrag auf rund CHF 92.30 bringt.

Diese Rechnung gilt für genau diese Quoten, genau diesen Einsatz und genau die Vier-Voraussagen-Stufe. Sie ist ein Beispiel, kein versprochenes Resultat: Schon eine einzige Voraussage, die nicht eintrifft, lässt die ganze Kombiwette leer ausgehen. Bei fünfzehn Voraussagen mit Quote 1.50 steigt die Auszahlung im Erfolgsfall rein rechnerisch stark, aber das Risiko vervielfacht sich: Jede weitere Voraussage erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine davon daneben liegt. Die Rechnung zeigt den möglichen Gewinn im Erfolgsfall; sie sagt nichts darüber, wie oft dieser Fall wirklich eintritt.

Auch innerhalb des Kombiboosts gibt es Grenzen, die nicht immer offensichtlich sind. Der Bonus verfällt bei vorzeitiger Auszahlung über Cash-Out, ist pro Wettenden nur einmal nutzbar pro Aktion und gilt nur auf Wetten mit Quoten von mindestens 1.50. Wer regelmässig auf Favoriten mit Quote 1.30 wettet, kommt nicht in den Genuss des Boosts.

Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip

Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip zwei weitere Formen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und heben die ausgewählte Quote an. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Formen sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und bei einem Cash-O ebenfalls verfallen.

Die Mechanik ist einfach, die Folgen sind weniger offensichtlich. Ein Quotenboost von 1.80 auf 2.50 verspricht auf dem Wettschein bunter mehr. Aber der Boost ist an ein bestimmtes Ereignis gebunden, oft an einen ausgewählten Markt, und Swisslos kann den Markt jederzeit ändern. Profitboosts sind noch enger gefasst: Sie gelten nur für ein konkretes Ereignis, nicht für eine ganze Sportart oder einen Wettbewerb. Wer den Boost nutzen will, muss das richtige Spiel auswählen, sonst verfällt er.

Bei jeder dieser Aktionen gilt: Sie sind kein Geschenk, sondern ein Werbeinstrument. Sie locken mit einer höheren Auszahlung im Erfolgsfall; was sie nicht ändern, ist die Marge des Marktes und das Verlustrisiko der Wette. Wer auf den Boost setzt, ohne die Wette an sich zu durchdenken, gewinnt im besten Fall etwas höhere CHF-Beträge und verliert im schlechteren Fall trotzdem seinen Einsatz.

Warum Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist

Die Loterie Romande formuliert es klar in ihren Regeln: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Spielguthaben aus der Patinoires-Aktion bekommt, kann damit Wetten platzieren. Gewinnt eine Wette, wird der Gewinn ausbezahlt; das Guthaben selbst aber bleibt auf dem Konto und kann nicht auf ein Bankkonto überwiesen werden. Bei Swisslos gilt Vergleich: in den Bedingungen für die Online-Teilnahme ist festgehalten, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist.

Das ist der springende Punkt. Ein Bonus, der nicht ausgezahlt werden kann, ist kein Geschenk im landläufigen Sinn. Er ist ein Werbeinstrument, das an die Plattform bindet. Wer es nutzt, muss spielen, um einen Vorteil daraus zu ziehen; wer nicht spielt, lässt es verfallen. Bei der Patinoires-Aktion betrug die Gültigkeit 30 Tage — nach Ablauf verfällt das Guthaben ersatzlos.

Auch bei Sporttip ist das relevant. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Aber nicht alles, was auf dem Wallet liegt, ist auszahlbar. Auszahlungen sind auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto beschränkt, und ein- oder zweimal pro Jahr ist die Auszahlung kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen.

Wettseiten Schweiz im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die Schweizer Veranstalterinnen und die ausländischen Plattformen nach ihrer Bewilligungslage. Sie unterscheidet zwischen den beiden einzigen in der Schweiz bewilligten Anbietern — Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport — und einer Reihe internationaler Plattformen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die Spalten «Bewilligung» und «Veranstalter» werden hier als Sortierfeld benutzt, weil das die einzige harte Trennlinie ist, die das Schweizer Recht für diesen Markt setzt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
20Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
BassBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
Interwetten Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
1Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
MyStake Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung Lizenz als ausgewiesen: nicht festgestellt

Was die Tabelle zeigt: Es gibt in der Schweiz zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung, und es gibt eine Reihe ausländischer Marken, die hier nicht bewilligt sind. Die Aufzählung der ausländischen Marken ist nicht abschliessend — sie steht hier als Referenz, weil Schweizer Spielende im Internet über diese Namen stolpern. Die fehlende Schweizer Bewilligung bedeutet: Keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine im Ausland ausgestellte Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).

Wer in der Schweiz eine Wette platzieren will: die zwei bewilligten Veranstalterinnen

Wer in der Schweiz legal online Sportwetten platzieren will, hat die Wahl zwischen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Beide sind nach BGS bewilligt, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, beide verlangen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Was sie unterscheidet, ist die Region: Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab; Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer im einen Vertragsgebiet wohnt, kann sich nicht online beim anderen Anbieter registrieren.

Die Aktionen, die diese beiden Veranstalterinnen anbieten, sind nach oben begrenzt. Gratisspielguthaben, Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboost — das ist die Palette, mit der sich in der Schweiz ein Bonus formulieren lässt. Verglichen mit dem, was ausländische Plattformen bewerben, ist das eine schmale Auswahl. Wer in der Schweiz eine Aktion nutzt, weiss in der Regel genau, wie viel sie wert ist: Der Kombiboost ist prozentual definiert, der Quotenboost gilt für ein bestimmtes Ereignis, das Spielguthaben ist befristet und nicht auszahlbar. Überraschungen sind selten.

Wer eine ausländische Plattform nutzt: die andere Seite

Wer sich für eine ausländische Plattform entscheidet, akzeptiert ein anderes Regelwerk. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist nach BGS verboten; was im Ausland beworben wird, ist hier nicht zugänglich, ohne Erlaubnis der Gespa. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter Domains, die Schweizer Provider per DNS-Sperre unzugänglich machen. Wer eine gesperrte Seite über einen anderen Weg erreicht, ändert nichts an der fehlenden Bewilligung.

Auf einer ausländischen Plattform gelten die Regeln des jeweiligen Anbieters, nicht das BGS. Es gibt keine Gespa-Aufsicht, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Im Streitfall muss sich der Spielende an die Regeln und Gerichte des Anbieterlandes halten. Das kann funktionieren — viele ausländische Anbieter sind seriös — aber es ist ein anderes Risiko als das Risiko, das eine Schweizer Bewilligung mit sich bringt.

Was die Aktionen angeht, sind ausländische Plattformen oft grosszügiger, was die Höhe angeht, und komplizierter, was die Bedingungen angeht. Wer einen Bonus annimmt, sollte die Umsatzbedingungen, die Mindestquoten, die Fristen und die Beschränkungen bei der Auszahlung genau prüfen. Eine Auszahlung, die an eine fünfmalige Umsetzung des Bonus zu Mindestquote 1.80 gebunden ist, kostet den Spielenden unter Umständen mehr, als der Bonus einbringt. Die Marge des Marktes, auf den gewettet wird, ist am uns nicht grösser als auf einer Schweizer Plattform — in der Regel eher kleiner, weil der Markt grösser und die Konkurrenz härter ist.

Was bei einem Bonus wirklich zu prüfen ist

Wer einen Bonus annimmt — gleichgültig ob Schweizer Quotenboost oder ausländischer Willkommensbonus — sollte vor dem Klick wissen, was er unterschreibt. Die folgenden Punkte sind diejenigen, die am häufigsten übersehen werden und am häufigsten über den tatsächlichen Wert einer Aktion entscheiden.

Die Mindestquote. Ein Bonus, der nur auf Wetten mit Quote 1.80 oder höher zählt, schränkt die Auswahl der Spiele deutlich ein. Wer nur auf klare Favoriten mit Quote 1.30 wetten würde, kann mit dieser Bedingung nichts anfangen.

Die Umsatzbedingung. Bei vielen ausländischen Boni muss der Bonusbetrag — oder Bonus plus Einzahlung — mehrfach umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wer einen CHF 100-Bonus mit fünffacher Umsetzung bekommt, muss CHF 500 setzen, bevor er auszahlen kann.

Die Frist. Ein Bonus, der in 7 Tagen umgesetzt werden muss, ist enger als einer mit 30 Tagen. Wer die Frist verpasst, verliert den Bonus und oft auch die damit erzielten Gewinne.

Die Auszahlungsbedingungen. Bei manchen Aktionen ist der Gewinn aus dem Bonus auf einen Maximalbetrag begrenzt. Wer mit einem Free Bet CHF 500 gewinnt, erhält möglicherweise nur CHF 200 ausgezahlt, weil die Aktion den Gewinn deckelt.

Die Marge des Marktes. Jeder Markt hat eine Marge — das, was der Buchmacher von jedem gesetzten Franken einbehält. Eine Aktion, die auf einem Markt mit 8 Prozent Marge gespielt wird, ist weniger profitieren. Sie ist mehr wert, wenn sie auf einem Markt mit 4 Prozent Marge gespielt wird.

Wer diese fünf Punkte vor dem Klick prüft, hat ein realistischeres Bild vom Wert eines Bonus als jemand, der nur die Werbung liest.

Anbieter im Profil

Swisslos Sporttip — die Schweizer Veranstalterin für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos Sporttip ist die eine der beiden in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen. Sie wird von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel getragen und stützt sich auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine Online-Registrierung bei Sporttip ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet möglich, mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Eine Person darf sich nur einmal registrieren; wer bereits im Swisslos-System erfasst ist, kann kein zweites Konto eröffnen.

Das Wettangebot ist durch das BGS und die im Wintersport — entscheidend durch die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten vom 10. September 2026 — begrenzt. Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht zugelassen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbsl nur, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte sind nicht aufgeführt; ein Esports-Bereich fehlt in der Liste. Diese Einschränkungen sind nicht Marketing, sondern Bewilligungsvoraussetzung. Was auf der Gespa-Liste fehlt, kann Sporttip nicht anbieten.

Die Aktionen sind entsprechend schmal. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 und schlägt auf den Nettogewinn 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost. Es gibt keinen klassischen Einzahlungsbonus, kein Free Bet im ausländischen Sinn, keine mehrstufigen Willkommenspakete. Was es gibt, sind drei klar definierte Aktionsformen, die in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen Version 4.2 dokumentiert sind.

Die Einsatzgrenzen sind klar definiert: Mindesteinsatz CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, ist hier an einer harten Grenze. Wer mit kleineren Einsätzen spielen will, kann ab CHF 1 dabei sein.

Die Auszahlungsmechanik funktioniert zweistufig: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das bekannte Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer das Wallet-Guthaben auflösen will, kann das innert 365 Tagen zweimal kostenlos; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Verlustlimiten werden vom Spielenden vor der ersten Wette selbst gesetzt: für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 für Volljährige und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung tritt sofort in Kraft; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Selbstaussperrung ist für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos gilt.

Was die Plattform von den meisten ausländischen Buchmachern unterscheidet, ist nicht das Wettprogramm — das ist enger, weil das BGS es enger fasst — sondern die Mechanik der Aktionen. Wer einen Sporttip-Kombiboost nutzt, weiss genau, was er bekommt: einen Prozentzuschlag auf den Nettogewinn bei einer klar definierten Mindestanzahl von Voraussagen mit klar definierter Mindestquote. Es gibt keinen Kleingedruckten, der den Bonus nach Ablauf einer Frist ersatzlos streicht, keine versteckte Umsatzbedingung, keine Auszahlungsdeckelung. Was die Plattform an Aktionen weniger hat, macht sie durch die Klarheit der Bedingungen wett. Das ist ein anderes Wertversprechen als das der ausländischen Plattformen — eines, das in der Schweiz funktioniert und den Schweizer Rahmen nicht sprengt.

Loterie Romande Jouez Sport — die Schweizer Veranstalterin für die Romandie

Die Loterie Romande ist die andere bewilligte Veranstalterin und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Eine Online-Registrierung ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann hier kein Konto eröffnen.

Das Wettangebot folgt den gleichen Regeln wie bei Sporttip, weil beide der gleichen Bewilligungspflicht unterliegen. Auch hier sind Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows ausgeschlossen; auch hier gilt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Märkte. Die Aktionen sind ähnlich schmal: Aktionen wie die erwähnte Patinoires-Aktion zwischen Dezember 2025 und März 2026, befristetes Spielguthaben für einen bestimmten Anlass, gelegentliche Quotenboosts auf ausgewählte Ereignisse. Klassische Einzahlungsboni oder Free Bets im grossen Stil gibt es auch hier nicht.

Die Einsatz- und Auszahlungsmechanik ist vergleichbar mit Sporttip, mit eigenen Grössen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt; das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die gleiche Logik, die bei Sporttip gilt, gilt hier: Was als Werbeguthaben ins Wallet fliesst, kann nur verspielt, nicht ausgezahlt werden.

Die Verlust- und Einzahlungslimiten werden vom Spielenden selbst gesetzt, was den Vorgaben von Artikel 87 VGS entspricht. Auch hier gilt: Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach einer Wartefrist. Selbstaussperrung funktioniert nach den gleichen Mechanismen wie bei Sporttip.

Was den Charakter der Aktionen angeht, ist die Loterie Romande stärker auf regionale Anlässe ausgerichtet. Die Patinoires-Aktion band den Empfang des Spielguthabens an die Eingabe eines Codes, der in Stadien der National League verteilt wurde. Solche Aktionen sind Ausdruck der Geschäftslogik einer Lotterie, die auch in der Westschweiz Fussball, Kultur und lokale Anlässe verbindet. Wer in der Romandie wohnt, hat hier einen Zugang, der zur Region passt; wer eine breitere Auswahl an Sportarten und Märkten sucht, ist mit der gleichen Einschränkung konfrontiert wie bei Sporttip: Die Gespa-Liste ist die Liste.

20Bet — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

20Bet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Sie gehört zu den Anbietern, deren Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können. Das Angebot der Plattform unterliegt nicht dem Schweizer Geldspielgesetz, weshalb Schweizer Spielende hier weder auf den Schutz der Schweizer Aufsicht noch auf den Rechtsweg in der Schweiz zurückgreifen können.

Für Schweizer Spielende, die eine Wette bei 20Bet platzieren, gilt: Die Schweizer Spielregeln greifen nicht. Das bedeutet, dass keine Schweizer Verlust- oder Einzahlungslimiten zur Anwendung kommen — was auf den ersten Blick nach weniger Bürokratie aussieht, bedeutet in der Realität, dass kein Schweizer Schutzmechanismus greift, wenn etwas schiefgeht. Im Streitfall muss sich der Spielende an die Regeln und Gerichte des Anbieterlandes halten. Das kann funktionieren, muss aber nicht.

Was das Angebot angeht, sind 20Bet auf Sportwetten, Casino und Live-Wetten ausgelegt. Welche konkreten Aktionen sie anbieten, gehört nicht zum Inhalt dieser Seite. Wer eine Wette bei 20Bet platzieren will, sollte sich vor Augen führen, dass die Plattform in der Schweiz nicht bewilligt ist, dass die Gespa-Beschränkungen nicht greifen und dass im Streitfall kein Schweizer Rechtsweg besteht.

BassBet — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

BassBet operiert ebenfalls ohne die für die Schweiz notwendige Bewilligung. Da keine Verbindung zur Schweizer Aufsicht besteht, gelten hier nicht die Schutzmechanismen, die für Schweizer Veranstalterinnen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wer solche Plattformen nutzt, sollte beachten, dass der Zugriff jederzeit über eine DNS-Sperre der Gespa unterbunden werden kann.

Wer bei BassBet spielt, sollte sich vor Augen führen, dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz nicht gilt, dass die Schweizer Spielregeln nicht greifen und dass im Streitfall kein Schweizer Schutzmechanismus zur Verfügung steht. Wer hier einen Bonus annimmt, sollte die Umsatzbedingungen, die Fristen und die Auszahlungsregeln sehr genau prüfen. Was im Werbeversprechen gross klingt, kann in den Bedingungen klein werden.

Jackbit — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit zählt zur Kategorie der ausländischen Anbieter, die keine Schweizer Bewilligung besitzen. Dies bedeutet, dass für das Angebot weder die Schweizer Geldspielaufsicht zuständig ist, noch eine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister existiert. Die Spielregeln und Schutzbestimmungen, die für Schweizer Veranstalterinnen gelten, finden hier keine Anwendung.

Der Anbieter wirbt im Ausland mit Aktionen, die in der Schweiz nicht erlaubt sind. Wer eine Aktion bei Jackbit annimmt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Bedingungen, die für Schweizer Plattformen verbindlich sind, hier nicht greifen. Das heisst konkret: Es gibt keine Schweizer Verlustlimiten, keinen Schweizer Ausschlussregistereintrag, keine Schweizer Aufsicht. Wer spielt, spielt unter den Regeln des Anbieterlandes.

Interwetten — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Interwetten gehört zu den Plattformen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die Gespa nennt Interwetten explizit im Zusammenhang mit Domain-Hopping — der Praxis, blockierte Domains durch neue zu ersetzen, was die Aufsicht immer wieder auf die Sperrliste setzt.

Die Mechanik unterscheidet sich hier kaum von anderen internationalen Seiten. Auch hier fehlt die Schweizer Bewilligung. Das bedeutet konkret, dass Spieler auf keinen Schweizer Schutzmechanismus zählen können und das Risiko einer plötzlichen Sperre der Domain durch die Schweizer Behörden tragen müssen.

1Bet — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

1Bet tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Da der Anbieter nicht dem Schweizer Geldspielgesetz unterliegt, sind die hier angebotenen Boni und Konditionen nicht mit den transparenten Anforderungen vergleichbar, die für lizenzierte Schweizer Veranstalterinnen gelten. Eine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister ist nicht vorhanden.

Wer eine Aktion bei 1Bet annimmt, sollte die Bedingungen sehr genau prüfen. Was im Ausland beworben wird, fällt nicht unter Schweizer Recht, und im Streitfall gelten die Regeln des Anbieterlandes. Der Spielende trägt das Risiko.

Coolzino — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino vervollständigt die Auswahl der hier genannten internationalen Wettangebote. Der Anbieter verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Aufgrund der fehlenden Regulierungsanbindung ist auch hier kein Schweizer Rechtsschutz bei eventuellen Gewinnstreitigkeiten gewährleistet. Nutzer sollten sich bewusst sein, dass das Angebot ausschliesslich auf eigenes Risiko erfolgt.

Wer eine Wette bei Coolzino platziert, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Was hier an Aktionen beworben wird, fällt nicht unter die Schweizer Werberegeln und nicht unter die Schweizer Aufsicht. Der Spielende trägt das volle Risiko.

MyStake — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

MyStake ist ein weiterer internationaler Anbieter, der über keine Schweizer Konzession verfügt. Damit entfallen die verbraucherschützenden Massnahmen des Schweizer Rechts. Schweizer Spielende agieren hier in einem Umfeld, das nicht unter der Kontrolle der Gespa steht, und tragen die volle Verantwortung im Streitfall.

Für Schweizer Spielende bedeutet das: Der Zugang zur Gespa-Aufsicht fehlt, der Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister fehlt, der Schweizer Rechtsweg fehlt. Wer hier spielt, spielt auf eigenes Risiko und unter den Regeln des Anbieterlandes.

WirWetten — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten ist der letzte in dieser Liste der ausländischen Anbieter. Auch hier fehlt eine Bewilligung nach Schweizer Recht. Weder die Gespa-Aufsicht noch das Schweizer Ausschlussregister decken dieses Angebot ab, womit für den Nutzer die gewohnten Sicherheitsstandards für Schweizer Wetten entfallen.

Was das Angebot angeht, sind die Unterschiede zwischen den hier aufgeführten ausländischen Plattformen für die Frage «darf ich das in der Schweiz nutzen?» zweitranglich. Was zählt, ist die fehlende Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz legal und unter Schweizer Schutz spielen will, ist bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport richtig — sofern er im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Wer eine ausländische Plattform nutzt, akzeptiert einen anderen rechtlichen Rahmen und die fehlende Schweizer Aufsicht.

Neukundenangebote in der Schweiz: Was es wirklich gibt

Die Suche nach «Wettseiten mit Bonus» führt in der Schweiz zu einer schmalen Auswahl. Die zugelassenen Veranstalterinnen dürfen nur Aktionen anbieten, die von der Gespa bewilligt sind; im Jahr 2025 waren es 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was übrig bleibt, sind:

Das ist die ganze Palette. Wer in der Schweiz eine Wettseite mit Bonus sucht und bei einer Schweizer Veranstalterin spielen will, hat diese drei Aktionsformen zur Auswahl. Wer mehr erwartet — höhere Beträge, Free Bets im grossen Stil, mehrstufige Willkommenspakete —, landet bei einer ausländischen Plattform und akzeptiert deren Regeln.

Was die ausländischen Plattformen anbelangt, ist die Palette breiter, aber die Bedingungen sind in der Regel enger. Ein «100 %-Bonus» auf die erste Einzahlung mit fünffacher Umsetzung und Mindestquote 1.80 ist im Ausland Standard; in der Schweiz ist er nicht erlaubt. Wer einen solchen Bonus annimmt, sollte wissen, dass die Marge des Marktes, auf den er umgesetzt wird, seinen tatsächlichen Wert bestimmt. Eine Aktion mit 8 Prozent Marge, die fünfmal umgesetzt werden muss, kostet im Erwartungswert 40 Prozent des Bonus — bevor der Spielende überhaupt einen Gewinn realisiert hat.

Zahlungen, Auszahlung und was eine Aktion daran nicht ändert

Bei den Schweizer Veranstalterinnen ist die Zahlungsmechanik eng. Auszahlungen sind nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen möglich; anonym oder per Kryptowährung gibt es keine Auszahlung im bewilligten Schweizer Markt. Eine Einzahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich, weil Kredit an Spielende nach Artikel 75 Absatz 1 BGS verboten ist.

Swisslos akzeptiert PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt. Das Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einer 30-Tage-Obergrenze von CHF 10’000; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf CHF 10’000 pro 30 Tage limitiert; das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt.

Eine Aktion ändert — diesen Punkt sollte man sich merken — an der Zahlungsmechanik nichts. Wer ein Spielguthaben aus einer Aktion bekommt, kann damit Wetten platzieren, aber das Guthaben selbst kann nicht ausgezahlt werden. Wer einen Gewinn aus einer mit Spielguthaben platzierten Wette erzielt, bekommt den Gewinn ausgezahlt; das Guthaben ist verbraucht. Das ist die Schweizer Lesart eines Bonus.

Steuern: Was von einem Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach Schweizer Steuerpraxis einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund hat die Schwelle per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt; 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, was die Aussage «je nach Kanton» nötig macht. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann.

Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dieser Schwelle. Eine Vier-Voraussagen-Kombi mit Einsatz CHF 10 und Gesamtquote 9.79 bringt im Erfolgsfall rund CHF 97.90 brutto, also rund CHF 87.90 Nettogewinn. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Das gilt unabhängig davon, ob der Gewinn mit oder ohne Spielguthaben aus einer Aktion erzielt wurde.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis ist aber unterschiedlich; der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Wer in einem anderen Kanton wohnt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen, wie Gewinne aus ausländischen Plattformen behandelt werden.

Wann sich eine Aktion rechnet und wann nicht

Eine Aktion rechnet sich für den Spielenden, wenn der Wert der Aktion die Kosten der Umsetzung übersteigt. Das ist eine einfache Rechnung, aber sie hat viele Komponenten. Der nominelle Wert eines Bonus ist die eine Zahl; die Kosten der Umsetzung sind eine andere. Wer einen CHF 100-Bonus bekommt, der fünfmal zu Mindestquote 1.80 umgesetzt werden muss, hat einen nominellen Wert von CHF 100 und einen erwarteten Umsatz von CHF 500. Auf einem Markt mit 6 Prozent Marge kosten 500 CHF Einsatz rund 30 CHF — was den erwarteten Wert des Bonus deutlich reduziert.

Bei Schweizer Aktionen ist die Rechnung einfacher, weil die Bedingungen klarer sind. Der Sporttip-Kombiboost hat eine klar definierte Prozentstaffel und keine versteckten Umsatzbedingungen; was an Bonus anfällt, wird mit der Wette ausbezahlt. Eine ausländische Free Bet ohne Umsatzbedingung hat einen ähnlich klaren Wert: Sie wird eingesetzt, was gewonnen wird, wird ausbezahlt, der Einsatz der Free Bet wird nicht zurückerstattet.

Eine Aktion rechnet sich nicht, wenn die Bedingungen den Wert auffressen. Das ist der Fall, wenn die Umsatzbedingung zu hoch ist, die Frist zu kurz ist, die Mindestquote zu hoch ist oder die Auszahlungsdeckelung zu tief ist. Wer eine Aktion annimmt, ohne diese Bedingungen zu kennen, geht ein Risiko ein, das grösser ist als das Risiko der Wette selbst.

Verantwortungsvolles Spielen: Wo Hilfe zu finden ist

Wer das Gefühl hat, dass das eigene Spielverhalten ausser Kontrolle gerät, kann sich an die Fachstellen der Schweiz wenden. Die Gespa führt das Schweizer Ausschlussregister; eine Spielsperre gilt schweizweit. Bei Swisslos ist die Spielsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos gilt.

Für Beratung und Hilfe gibt es in der Schweiz verschiedene Anlaufstellen, die im BGS und in der VGS genannt sind. Die genauen Adressen und Telefonnummern finden sich auf den Webseiten der Gespa, von Swisslos und der Loterie Romande. Eine Selbstsperre über die Schweizer Veranstalterinnen ist der erste Schritt; eine Beratung durch eine spezialisierte Stelle der Fall, wenn die Sperre allein nicht reicht.

Eine Aktion ändert — diesen Punkt sollte man sich merken — nichts an der Notwendigkeit, das eigene Spielverhalten im Blick zu behalten. Wer eine Aktion nutzt, sollte die eigenen Limiten kennen und einhalten. Wer das nicht kann, sollte die Aktion nicht annehmen.

Häufige Fragen

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?

Einen klassischen Einzahlungsbonus, wie ihn ausländische Plattformen bewerben, gibt es bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen nicht. Stattdessen bewilligt die Gespa kleine Aktionen: Quotenboosts auf ausgewählte Wetten, Profitboosts auf den Nettogewinn eines definierten Ereignisses und befristetes Spielguthaben für bestimmte Anlässe. Im Jahr 2025 waren es 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) verlangt in Artikel 75 Absatz 2, dass Gratisspiele und Gratisspielguthaben der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedürfen. Damit soll verhindert werden, dass Spielende durch besonders grosszügige Werbeaktionen zu riskantem Spielverhalten verleitet werden. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Aktion die Spielregeln einhält und die Spiellimiten respektiert.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Bei den Schweizer Veranstalterinnen gibt es keine klassische Gratiswette im ausländischen Sinn. Gratisspielguthaben, wie es die Loterie Romande in Aktionen wie «JouezSport — Patinoires et Stades» vergab, wird auf das Spielkonto gutgeschrieben und ist nicht auszahlbar. Was mit dem Guthaben an Gewinn erzielt wird, wird ausgezahlt; das Guthaben selbst aber verfällt, sobald es eingesetzt ist.

Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Wer ein Spielguthaben aus einer Aktion bekommt, kann es nur für Wetten verwenden. Eine Auszahlung des Guthabens auf ein Bankkonto ist nicht möglich, auch nicht teilweise. Wer das Guthaben nicht nutzt, lässt es nach Ablauf der Frist verfallen. Bei der erwähnten Patinoires-Aktion betrug die Gültigkeit 30 Tage; nach Ablauf verfällt das Guthaben ersatzlos. Das gilt für beide Schweizer Veranstalterinnen.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?

Ausländische Buchmacher dürfen in der Schweiz keine Sportwetten anbieten, wenn sie keine Schweizer Bewilligung haben. Werbung für solche Plattformen ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens; die Schweizer Aufsicht greift nicht, und im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rechtsweg.

Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?

Die wichtigsten Punkte sind die Mindestquote, die Umsatzbedingung, die Frist, die Auszahlungsbedingungen und die Marge des Marktes, auf dem die Aktion umgesetzt werden muss. Eine Aktion mit hoher Umsatzbedingung und kurzer Frist ist oft weniger wert, als sie beworben wird. Bei Schweizer Aktionen sind die Bedingungen in der Regel klarer definiert; bei ausländischen Aktionen ist das Kleingedruckte entscheidend.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»