Über uns – buchmachersch
buchmachersch vergleicht Wettanbieter so, wie der Schweizer Markt tatsächlich funktioniert: was eine Quote über die Wahrscheinlichkeit verrät, wie viel Marge in einem Markt steckt, was ein Bonus verlangt und welche Regeln das Geldspielgesetz setzt. Die Redaktion nimmt keine Wetten an, verkauft keine Tipps und verspricht keine Gewinne – eine Wette, die sicher gewinnt, gibt es nicht.
Wie die Bewilligung geprüft wird
Online-Sportwetten dürfen in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide unter der Aufsicht der Gespa. Alle anderen Buchmacher erscheinen in den Vergleichen mit dem deutlichen Hinweis «ohne Schweizer Bewilligung» – eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert daran nichts. Ob eine Domain auf der Sperrliste steht, zeigt die Gespa auf ihrer Website. Bewertet wird sachlich: ohne Bewilligung heisst ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Aufsicht, mit Gewinnen, die je nach Kanton als Einkommen steuerbar sind – nicht automatisch unseriös.
Wie mit Quellen gearbeitet wird
Angaben zu Veranstaltern stammen aus deren Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum, Angaben zum Recht aus Gesetzestexten, aus Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Quoten und Aktionen ändern sich rasch; wo eine Zahl steht, steht auch, wann und wo sie so galt. Reicht die Quellenlage nicht aus, wird der Sachverhalt in Worten beschrieben statt eine Zahl zu erfinden.
Für wen diese Seite gedacht ist
Die Inhalte richten sich an volljährige Leserinnen und Leser in der Schweiz; Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Sie ersetzen weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung. Wer merkt, dass das Wetten mehr Raum einnimmt als geplant, findet vertrauliche Hilfe bei den kantonalen Suchtberatungsstellen.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
