Gratiswette ohne Einzahlung 2026 – was Gratisspielguthaben in der Schweiz kostet

Updated Oktober 2026
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Zwei Kaffeetassen und eine Zuckerdose stehen auf einem runden Marmortisch in einem leeren Café am Morgen.

Eine Gratiswette ohne Einzahlung klingt nach geschenktem Geld, ist aber ein Guthaben mit Auflagen. Wer in der Schweiz heute nach einer solchen Aktion sucht, findet fast keine mehr: Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier überhaupt Sportwetten veranstalten. Beide bieten kleine, klar befristete Aktionen – nicht das üppige Willkommenspaket ausländischer Buchmacher.

Wer bei der Aktion der Loterie Romande innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern).

Rechtslage: Wer in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung anbieten darf

Die Frage klingt nach Marketing, ist aber Verfassungsrecht: Nur zwei Veranstalter haben überhaupt eine Bewilligung.

Eine Steintreppe führt zu einer schweren Eichentür in einer hellen Fassade, die Stufen liegen im Morgenschatten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Zwei Veranstalter, zwei Kantonsgebiete

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) zählt Online-Sportwetten zu den Grossspielen. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine spielbezogene Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Swisslos (Sitz in Basel, Genossenschaft nach Interkantonalem Recht) bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande (Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14) ist für die Westschweiz zuständig – die sechs Kantone Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Jura. Ein Online-Konto bei einem der beiden lässt sich nur eröffnen, wenn man im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Wer im Aargau wohnt, kann nicht bei Jouez Sport spielen, und wer in Genf wohnt, hat keinen Zugang zum Sporttip-Konto.

Was beworben werden darf – und was nicht

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Verstösse können mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Die Zahlen zeigen, wie klein das Fenster ist: Für einen Anbieter, der hier ohne Bewilligung wirbt, lohnt sich das Risiko nicht – und für einen Anbieter mit Bewilligung bleibt das Angebot knapp.

Die Aufsicht führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Wer in der Schweiz eine Seite ohne Schweizer Bewilligung aufruft, landet deshalb oft auf einer Blockseite – oder muss den DNS-Server umgehen. Dass die Sperre technisch umgangen werden kann, ändert nichts an der Rechtslage: Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).

Warum eine ausländische Lizenz hier nichts nützt

Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land gilt in der Schweiz schlicht nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum hiesigen Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg und keinen Schutz bei Streit um die Auszahlung. Die Gespa kann gegen den Anbieter vorgehen, nicht gegen den Spieler. Das heisst aber nicht, dass der Spieler risikofrei spielt: Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton besteuert – im Kanton Thurgau etwa vollständig und unabhängig von der Höhe.

Spielerschutz: Limiten und Spielsperre gelten auch für Gratisspielguthaben

Eine Gratiswette ist kein Freifahrtschein. Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt – und nur dort darf in der Schweiz online gewettet werden – muss sich an die Spielerschutzregeln halten, die unabhängig davon gelten, ob das Guthaben aus eigener Tasche stammt oder als Promotion gutgeschrieben wurde.

Limiten, die der Spieler vorab setzt

Vor der ersten Teilnahme an einer Online-Wette verlangt Swisslos die Festlegung von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für Spieler unter 21 Jahren ist sie auf CHF 1’000 beschränkt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer eine dieser Schwellen überschreitet, kann kein weiteres Geld einzahlen, bis der Zyklus abläuft. Das ist kein Bonus-Limit, sondern Alltag: Werbung und Promotionen ändern daran nichts.

Die Spielsperre im schweizweiten Register

Eine Spielsperre kann sich der Spieler selbst setzen – bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einzubinden ist.

Wer gesperrt ist, kann kein Konto eröffnen und kein Gratisspielguthaben beanspruchen. Wer ausgesperrt wurde und trotzdem spielt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Das gilt für Promo-Guthaben gleichermassen wie für eigenes Geld.

Minderjährigenschutz – und die Testkäufe

Wetten stehen in der Schweiz nur Personen ab 18 Jahren offen. Bei der Online-Registrierung prüft Swisslos den hochgeladenen Ausweis und gleicht die Adressdaten mit Datenbanken ab. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Wer bei einem Spiel als Wettkämpfer antritt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen testen lassen, ob die Alterskontrolle greift. Bei Sportwetten wurde in 47,5 % der Fälle an einen Minderjährigen verkauft. Wer an einem physischen Verkaufspunkt spielt, hat also nicht automatisch den Schutz, den das Gesetz verlangt. Online ist die Identitätsprüfung beim Konto deutlich strenger – aber sie findet einmal statt, und sie prüft nicht, ob die Person danach ihr Konto an einen Minderjährigen weitergibt.

Neukundenangebote und Bonusguthaben: Was Gratisspielguthaben wirklich kostet

Die Verlockung «Gratiswette ohne Einzahlung» trägt die Frage schon im Namen: ohne Einzahlung heisst ohne eigenes Geld. Aber gratis heisst hier nicht kostenlos.

Was eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz ist

In der Schweiz spricht das BGS von Gratisspielguthaben – nicht von «Gratiswette». Der Unterschied ist mehr als Wortklauberei: Gratisspielguthaben ist ein nicht auszahlbares Guthaben auf dem Spielerkonto. Wer damit eine Wette gewinnt, bekommt den Gewinn, nicht aber den Einsatz zurück. Genau das macht die Mechanik teuer: Wer eine Wette über CHF 10 mit Quote 2.10 platziert und gewinnt, erhält CHF 11 aus dem Wallet – den ursprünglichen CHF 10 nicht.

Aktionsbedingungen, die jeder prüfen sollte

Wer eine Promotion in Anspruch nehmen will, prüft vier Dinge: die Frist, in der das Guthaben genutzt werden muss; die Mindestquote, die für die qualifizierende Wette gilt; die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist oder nur für Wetten verwendet werden kann; und die Frage, ob eine Auszahlung des Restguthabens möglich ist, falls das Guthaben nicht aufgebraucht wird.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief, zeigt die Mechanik beispielhaft: Wer innert 7 Tagen den an National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Es gab insgesamt 7’000 solcher Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Für den Spieler heisst das: Er hat ein knappes Zeitfenster, eine kleine Stückelung, einen einmaligen Erhalt und keine Auszahlung des Restbetrags. Wer das Guthaben am Tag 29 nicht eingesetzt hat, verliert es.

Was eine Gratiswette rechnerisch wert ist

Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, lässt sich nicht mit einer normalen Wette vergleichen. Ihr Wert hängt davon ab, wie wahrscheinlich ein Gewinn ist und wie hoch die Quote ist. Bei einer Quote von 1.90 auf einen Zweiwege-Markt liegt der durchschnittliche Wert eines CHF-10-Gratisspielguthabens in der Grössenordnung von rund CHF 5 – das entspricht einer Auszahlungsquote des Markts von etwa 95 % und der Formel: Wert = CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95. Wer mit höherer Quote wettet, hebt den Wert; wer auf eine Quote nahe 1.00 setzt, verschenkt den Grossteil des Guthabens, weil der nicht rückzahlbare Einsatz den Erlös auffrisst. Das ist der mathematische Kern jeder Gratiswette: Der Einsatz ist verloren, der Wert liegt im Gewinn.

Die Bandbreite ist eng. Bei einer Auszahlungsquote des Markts von 95 % und einer Quote von 1.90 ergibt sich ein Wert von etwa CHF 4,74 pro CHF 10 Gratisspielguthaben; bei einer Quote von 2.50 etwa CHF 5,79. Bei einer Quote von 1.20 sind es nur noch CHF 0,95. Der Wert skaliert mit der Quote, nicht mit dem Nominalbetrag des Guthabens. Wer das Maximum aus dem Promo-Guthaben herausholen will, wettet auf Märkte mit möglichst hoher Quote – und akzeptiert die höhere Verlustwahrscheinlichkeit.

Die Werbung, die Gratiswetten verspricht

Wer ausländische Buchmacher besucht, sieht «Gratiswetten» und «Risikofreie Wetten» als Werbeversprechen. In der Schweiz gilt: Werbung für Glücksspiel darf nicht irreführend sein (Art. 74 BGS). Eine «risikofreie» Wette, die als Gratiswette ausgezahlt wird und deren Einsatz nicht zurückerstattet wird, ist im Kern kein Geschenk, sondern ein rabattierter Einsatz. Die Mechanik, die der Buchmacher im Ausland anbietet, ist in der Schweiz schlicht nicht zugänglich – und das Angebot, das hier stattdessen steht, ist kleiner.

Buchmacher in der Schweiz im Vergleich: Lizenz, Veranstalter und Bewilligungsstatus

Eine Rangliste nach Höhe des Bonus führt in die Irre. Was zählt, ist die Zulassung in der Schweiz. Wer hier wettet, kann nur bei Swisslos oder Loterie Romande spielen – beide mit beschränktem Einzugsgebiet und kleinen Aktionen. Wer auf ausländische Anbieter ausweicht, hat keine Schweizer Bewilligung, keinen Schweizer Schutz und keinen Zugang zum hiesigen Ausschlussregister.

Übersicht: Veranstalter und Bewilligung

Anbieter Bewilligung in der CH Veranstalter / Lizenzlage
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel), Produkt Sporttip, Bewilligung als Grossspiel unter BGS / Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport, Bewilligung als Grossspiel unter BGS / Aufsicht Gespa
bet-at-home Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
MyStake Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
1Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
MrXbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste
Donbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenz laut Eigenangabe nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS); Domain potenziell auf der Gespa-Sperrliste

Die zweite Spalte ist entscheidend. Wer in der Schweiz wettet, kann nur die ersten beiden Zeilen nutzen – und das auch nur, wenn er im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Alles darunter ist Werbung aus dem Ausland, die in der Schweiz blockiert wird und keinen Schweizer Schutz bietet.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Genossenschaft für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, mit Sitz in Basel. Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Wer dort spielen will, braucht ein verifiziertes Konto mit Ausweis und Wohnsitz im Vertragsgebiet.

Was Sporttip an Gratisspielguthaben ausgibt, ist klein: 8 Bewilligungen der Gespa für Gratisaktionen im Jahr 2025 heisst, dass Swisslos im Durchschnitt nicht einmal pro Monat eine Promo lanciert. Wer auf eine Gratiswette ohne Einzahlung hofft, sollte den Aktionsbereich beobachten – und akzeptieren, dass die meisten «Aktionen» Quotenboosts oder Profitboosts sind, die nur online und pro Spieler einmal nutzbar sind. Ein Gewinn, der durch einen Profitboost entsteht, wird voll ausgezahlt – aber der Spieler hat den regulären Einsatz gezahlt, nicht gratis gewettet.

Mindesteinsatz bei Sporttip: CHF 1. Höchsteinsatz: CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Eine Wette, die über dem Limit liegt, wird nicht angenommen. Cash-Out ist verfügbar – aber nur als vollständiges Cash-Out, nicht als Teilcash-Out, und nicht garantiert für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, weil der Buchmacher seine Marge einpreist.

Für wen das passt: Wer im Deutschschweiz-Gebiet wohnt und Sportwetten legal hier machen will, hat mit Sporttip die halbe Schweiz abgedeckt. Der Aktionskatalog ist klein, aber seriös, und das Ausschlussregister greift. Wer auf breite internationale Märkte oder Live-Streams setzt, findet bei Sporttip ein engeres Programm als bei ausländischen Anbietern – und akzeptiert das im Tausch gegen Schweizer Bewilligung.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande ist das Gegenstück für die Westschweiz: Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz in Lausanne, Servicegebiet Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Jura. Sie betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das Online-Produkt heisst Jouez Sport und läuft auf jeux.loro.ch.

Die Loterie Romande hat 2025 deutlich mehr Gratisaktionen bewilligt bekommen als Swisslos – 24 gegenüber 8. Das liegt nicht an Grosszügigkeit, sondern daran, dass Promotionen am Schalter und an Veranstaltungen anders ablaufen als online. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion über CHF 10 Spielguthaben pro Stück zeigt das Muster: Aktionstage, Codes vor Ort im Stadion, knappe Stückzahl, kurze Frist. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt und eine solche Aktion mitnimmt, bekommt ein echtes nicht auszahlbares Guthaben – muss es aber innerhalb von 30 Tagen nutzen.

Wer bei der Loterie Romande spielt, kann maximal CHF 10’000 pro 30 Tagen einzahlen und maximal CHF 10’000 auf dem Wallet halten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben – darüber liegende Gewinne gehen per Banküberweisung auf die IBAN des Spielers, sofern diese hinterlegt ist.

Für wen das passt: Wer in der Romandie wohnt, findet bei Jouez Sport die einzige seriöse legale Online-Sportwette. Das Sportprogramm ist enger als bei grossen internationalen Anbietern – kein Esports, keine Politik-Wetten, kein Corner-Markt im Fussball – aber die Wetten sind hier erlaubt und die Limits transparent.

Bet-at-home, 1xBet, Jackbit, MyStake, 1Bet, MrXbet, HornetBet und Donbet

Diese acht Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie bewerben hier Gratiswetten ohne Einzahlung, Boni und «risikofreie» Wetten – aber ihre Lizenz, so sie eine haben, gilt in der Schweiz nicht. Wer bei einem dieser Anbieter spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekurs und keine Garantie, dass eine Auszahlung tatsächlich kommt.

Die Gespa kann gegen diese Anbieter vorgehen und ihre Domains auf die Sperrliste setzen. Wer mit DNS-Sperren spielt, ist technisch im Land erreichbar – ändert aber nichts an der Rechtslage. Schweizer Behörden können bei einem Verfahren gegen den Anbieter Stakes und Gewinne beschlagnahmen, und die Steuerpraxis mancher Kantone (etwa Thurgau) besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig.

Für wen diese Anbieter passen: Für niemanden, der in der Schweiz wohnt und das Risiko scheut. Wer sie nutzt, akzeptiert die fehlende Aufsicht und die fehlende Sperre. Wer eine echte Gratiswette ohne Einzahlung sucht, ist bei Swisslos und Loterie Romande besser aufgehoben – auch wenn das Angebot kleiner ist.

Grundlagen: Was eine Gratiswette ohne Einzahlung technisch ist

Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist ein Werbeguthaben, das ein Buchmacher einem neuen oder bestehenden Kunden gewährt, ohne dass dieser vorher eigenes Geld eingezahlt hat. Der Spieler kann damit eine Wette platzieren; der Gewinn wird seinem Konto gutgeschrieben, der ursprüngliche Einsatz aber nicht zurückerstattet. Genau das unterscheidet die Gratiswette von einem Bonus, der nach einer Einzahlung ausgegeben wird: Die Gratiswette kostet den Buchmacher das Werbeguthaben, aber nicht das Risiko, dass der Spieler seinen Einsatz zurückbekommt.

Skispuren im frischen Schnee an einem sonnigen Hang vor blauem Himmel.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Wie der Buchmacher den Wert der Gratiswette berechnet

Für den Buchmacher ist eine Gratiswette eine Marketing-Ausgabe, deren Kosten er über die Quotenmargen wieder einspielt. Er kalkuliert Geld mit einer Formel, die jeder Spieler nachvollziehen kann: Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % und einer Quote von 1.90 liegt der Wert einer CHF-10-Gratiswette bei etwa CHF 4,74. Bei einer Quote von 3.50 sind es rund CHF 6,76. Der Buchmacher weiss das – und er weiss, dass die meisten Spieler auf niedrige Quoten setzen, wo der erwartete Verlust am geringsten ist.

Das ist der Grund, warum Gratisspielguthaben in der Schweiz so klein sind: CHF 10 ist die übliche Stückelung. Für den Buchmacher lohnt sich eine grosse Gratiswette nicht, weil er bei hohen Quoten zu viel verliert – und bei niedrigen Quoten zu wenig Marketing-Effekt erzielt.

Wie der Spieler den Wert der Gratiswette maximiert

Wer eine Gratiswette nutzt, sollte sie auf eine möglichst hohe Quote setzen, um den nicht rückzahlbaren Einsatz zu kompensieren. Bei einer Quote von 5.00 liegt der erwartete Wert einer CHF-10-Gratiswette (bei 95 % Auszahlungsquote des Markts) bei rund CHF 7,60 – vorausgesetzt, der Markt hat tatsächlich diese Auszahlungsquote. Bei einer Quote von 1.20 sind es nur noch CHF 0,95.

Das ist kontraintuitiv: Wer «sicher» wetten will, verschenkt den Grossteil des Promo-Werts. Wer eine hohe Quote akzeptiert, holt mehr aus der Gratiswette heraus – aber übernimmt auch ein höheres Verlustrisiko. Am Ende ist die Gratiswette eine Marketing-Entscheidung des Buchmachers, deren Wert vom Spieler durch die Quote der Wette beeinflusst wird.

Warum der Einsatz nicht zurückgezahlt wird

Die Mechanik ist im BGS angelegt: Gratisspielguthaben ist ein nicht auszahlbares Guthaben. Der Buchmacher in der Schweiz darf es ausgeben, muss aber sicherstellen, dass es nicht als Bargeld auf das Bankkonto des Spielers wandert. Der Spieler kann damit wetten und gewinnen – aber er kann das Guthaben selbst nicht auszahlen lassen, auch nicht am Ende der Aktion, falls er es nicht aufgebraucht hat. Das ist der Schutz, den das Gesetz dem Spieler mitgibt: Es verhindert, dass Gratisspielguthaben zu echtem Geld wird, das am Ende auf einem ausländischen Konto landet.

Im Ausland ist das oft anders. Dort wird die Gratiswette manchmal als «risikofreie Wette» beworben, bei der der Einsatz bei Verlust als Gratiswette zurückerstattet wird. Das ist im Kern keine Gratiswette ohne Einzahlung, sondern eine Rückerstattung – und in der Schweiz nicht zugänglich.

Unterschied zwischen «Gratiswette» und «Bonus»

Eine Gratiswette ist ein Werbeguthaben, das ohne Einzahlung gewährt wird. Ein Bonus ist ein Werbeguthaben, das an eine Einzahlung gekoppelt ist und oft eine Umsatzvorgabe mitbringt. Bei Swisslos und Loterie Romande gibt es praktisch keine klassischen Einzahlungsboni – das BGS verbietet Boni, die den Spieler zu übermässigem Spielen verleiten, und die Veranstalter halten sich an kleinere Promo-Guthaben ohne Umsatzvorgaben. Ausländische Anbieter werben oft mit 100 % Bonus auf die erste Einzahlung – aber in der Schweiz ist dieses Modell weder verfügbar noch erlaubt.

Verfügbare Märkte und Limits bei Swisslos Sporttip

Wer bei Swisslos Sporttip spielt, bewegt sich innerhalb eines geschlossenen Wettprogramms. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Version 10.09.2026). Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden.

Welche Wetten erlaubt sind

Das Programm umfasst klassische Sportereignisse: Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball und Wintersport. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe sind nur dann erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Rangliste über die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nie erlaubt. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Bereich.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Das gilt für Jugend-Fussball ebenso wie für Junioren-Eishockey. Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat.

Welche Limits gelten

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über dem Limit wird nicht angenommen.

Der Gewinn einer Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote – wobei die Gesamtprodukt aus den Einzelquoten gebildet wird. Swisslos rundet den Gewinn zunächst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Das klingt technisch, schlägt aber bei kleinen Gewinnen spürbar zu Buche.

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombiwetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Cash-Out: Was es ist und was es nicht ist

Cash-Out heisst, dass der Buchmacher eine offene Wette vor dem Ende des Ereignisses zum aktuellen Stand abrechnet. Bei Sporttip ist Cash-Out verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, nicht als Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn, weil der Buchmacher seine Marge einpreist. Er hängt vom Verlauf der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – es gibt keine Garantie pro Markt.

Das ist die Mechanik, die in der Werbung selten erwähnt wird: Cash-Out ist eine Marge, die der Buchmacher auf den theoretischen Gewinn aufschlägt, kein kostenloser Service. Wer seine Wette vorzeitig auscashen will, gibt einen Teil seines möglichen Gewinns ab.

Bonusumsatz und Auszahlungswege bei Swisslos

Wer bei Swisslos gewinnt, hat zwei Wege zum Geld: das Wallet und die Banküberweisung. Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung wird der Betrag automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Bei Gewinnen über CHF 1’000 wird der Betrag innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern eine Zahlungsverbindung hinterlegt ist.

Auszahlungsbedingungen

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer ein Promo-Guthaben bekommt, kann damit wetten und gewinnen – aber er kann das Promo-Guthaben selbst nicht auszahlen lassen. Nur die Gewinne aus Wetten, die mit dem Promo-Guthaben platziert wurden, werden als reguläres Spielguthaben behandelt und können ausgezahlt werden.

Einzahlungsmethoden

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Verjährung von Gewinnen

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Die Frist ist knapp – wer einen Monat nach der Auswertung noch nicht reagiert hat, verliert den Anspruch.

Steuern auf Wettgewinne: Was die Schweiz verlangt

Wettgewinne sind in der Schweiz nicht pauschal steuerfrei. Das BGS unterscheidet Grossspiele (Sportwetten) von Kleinspielen (Lotto, Tombola). Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer, aber erst oberhalb eines Schwellenwerts.

Freibetrag und Verrechnungssteuer

Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn sind Wettgewinne einkommensteuerfrei. Der Bundesfreibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich – wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung.

Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Spieler über die Steuererklärung zurückholen kann. Wer den Freibetrag nicht überschreitet, hat keine Einkommensteuer zu zahlen und keine Verrechnungssteuer zu holen. Für einen typischen Sportwetter ist das die Regel: Die meisten Gewinne liegen unter dem Freibetrag, und das Prozedere endet bei der Gutschrift auf dem Wallet.

Steuerpflicht ausländischer Gewinne

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer – der Schweizer Veranstalter behält nichts ein, weil er nicht zuständig ist. Aber die kantonale Praxis ist uneinheitlich. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer im Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Buchmacher spielt, muss den Gewinn in der Steuererklärung deklarieren – und zwar vollständig.

Wer sich nicht sicher ist, ob der eigene Kanton ausländische Wettgewinne besteuert, fragt die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater. Eine pauschale Aussage («ausländische Gewinne sind steuerfrei») ist falsch.

Quoten und Margen: Wie viel der Buchmacher behält

Jede Wette trägt eine Marge – das ist die Differenz zwischen dem, was die Spieler setzen, und dem, was sie bei einem perfekt fairen Markt ausgezahlt bekämen. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % behält der Buchmacher 5 % von jedem gesetzten Franken. Bei einer Auszahlungsquote von 90 % sind es 10 %.

Warum Margen für Gratiswetten entscheidend sind

Die Auszahlungsquote des Markts, auf dem die Gratiswette platziert wird, bestimmt den Wert der Gratiswette. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % und einer Quote von 1.90 liegt der erwartete Wert einer CHF-10-Gratiswette bei rund CHF 4,74. Bei einer Auszahlungsquote von 90 % sinkt er auf rund CHF 4,49. Der Unterschied von 25 Rappen pro CHF 10 ist nicht gross – aber er skaliert mit der Höhe des Promo-Guthabens und der Anzahl der Gratiswetten, die ein Spieler nutzt.

Der Spieler hat keinen direkten Zugriff auf die Marge: Sie steckt in der Quote, und die Quote variiert die Anzahl der Märkte und die Grösse des Anbieters. Ein grosser internationaler Buchmacher hat tendenziell niedrigere Margen als ein kleiner regionaler Anbieter – aber in der Schweiz gibt es nur zwei Anbieter, und beide haben begrenzte Märkte.

Was eine hohe Quote wirklich bedeutet

Eine hohe Quote (z. B. 3.50) heisst, dass der Buchmacher die Wahrscheinlichkeit des Ereignisses niedriger einschätzt – oder dass er eine höhere Marge einkalkuliert. Bei einer Quote von 3.50 und einer Auszahlungsquote von 95 % erwartet der Buchmacher, dass das Ereignis mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa 27 % eintritt. Bei einer Quote von 1.50 sind es etwa 63 %. Die Marge ist die Differenz zwischen der Summe der reziproken Quoten und 100 %.

Für den Spieler heisst das: Wer auf eine Quote von 1.50 setzt, gewinnt häufiger, aber der Gewinn ist klein. Wer auf eine Quote von 3.50 setzt, gewinnt seltener, aber der Gewinn ist grösser. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückerstattet wird, ist die höhere Quote fast immer besser – solange der Spieler das höhere Verlustrisiko akzeptiert.

Praktische Schritte: So sieht eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz aus

Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung will, geht in der Schweiz durch eine festgelegte Sequenz. Wer weiss, was ihn erwartet, kann die Fristen einhalten und das Promo-Guthaben optimal nutzen.

Schritt 1: Konto eröffnen und verifizieren

Das Konto wird mit Ausweis und Wohnsitznachweis eröffnet. Swisslos prüft die Daten aus dem Ausweis automatisch und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein), kann ein Konto bei Sporttip eröffnen. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt (Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Jura), geht zur Loterie Romande.

Schritt 2: Promo-Code eingeben

Die Promo-Aktionen werden über Codes verteilt – in Stadien, an Verkaufsstellen, per Newsletter. Der Code wird im verifizierten Konto eingegeben, innert der Frist, die die Aktion vorgibt. Bei der «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion waren es 7 Tage. Wer den Code verpasst, bekommt kein Guthaben.

Schritt 3: Promo-Guthaben nutzen

Das Guthaben wird auf dem Wallet gutgeschrieben – nicht auszahlbar, nur für Wetten verwendbar. Die Frist, in der das Guthaben genutzt werden muss, beträgt typischerweise 30 Tage. Wer das Guthaben bis zum Fristablauf nicht nutzt, verliert es. Die Mindestquote 0 ist meistens nicht vorgegeben; der Spieler kann auf jede Quote setzen, die das Wettprogramm anbietet.

Schritt 4: Wette platzieren und Gewinn auszahlen lassen

Wer mit dem Promo-Guthaben wettet und die Wette gewinnt, bekommt den Gewinn auf dem Wallet gutgeschrieben – nicht den ursprünglichen Einsatz. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden auf das Bankkonto überwiesen.

Wo es schiefgehen kann

Wer den Code nicht innert der Frist eingibt, bekommt kein Guthaben. Wer das Guthaben nicht innert der Frist nutzt, verliert es. Wer die Spiellimiten vorab nicht setzt, kann nicht spielen – das BGS verlangt die Limiten vor der ersten Teilnahme. Wer im falschen Kanton wohnt, kann das Konto gar nicht eröffnen.

Wann eine Gratiswette ohne Einzahlung sich lohnt – und wann nicht

Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist eine Marketing-Entscheidung des Veranstalters, kein Geschenk an den Spieler. Der erwartete Wert des Guthabens liegt unter dem Nominalwert, weil der Einsatz nicht zurückerstattet wird und der Buchmacher seine Marge einpreist. Aber für einen Spieler, der ohnehin wetten will, kann das Promo-Guthaben den Einstieg erleichtern – oder den Verlust einer risikoreichen Wette abfedern.

Für wen es passt

Wer schon ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande hat und eine Promo mitnimmt, bekommt ein kleines Guthaben ohne Risiko – das einzige Risiko ist die Zeit, die er investiert, um den Code zu finden und die Wette zu platzieren. Für Gelegenheitsspieler ist das ein nettes Extra, kein Grund, das Wettverhalten zu ändern.

Für wen es nicht passt

Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, um «kostenlos» zu gewinnen, wird enttäuscht: Der erwartete Wert liegt unter dem Nominalwert, der Einsatz wird nicht zurückerstattet, und die Frist zwingt zu einer Wette, die der Spieler sonst vielleicht nicht platziert hätte. Wer eine ausländische «risikofreie» Wette sucht, ist in der Schweiz falsch – diese Anbieter haben hier keine Bewilligung, kein Ausschlussregister und keinen Schutz.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?

Ja, aber klein und selten. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben anbieten, brauchen aber vorgängig die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Bewilligungen für Gratisaktionen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Die Stückelung ist mit CHF 10 pro Aktion niedrig, die Frist ist mit 30 Tagen knapp, und das Guthaben ist nicht auszahlbar.

Weshalb verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?

Weil das Geldspielgesetz eine verifizierte Identität und einen Wohnsitznachweis im Vertragsgebiet verlangt, bevor jemand spielen darf. Die Aufsichtsbehörde kann Gratisspielguthaben nur dann bewilligen, wenn sichergestellt ist, dass es an eine konkrete, identifizierte Person geht. Ohne Verifizierung wäre die Aktion ein Geschenk an jeden, der eine beliebige E-Mail-Adresse besitzt – und der Anbieter hätte keine Kontrolle darüber, wer das Guthaben bekommt.

Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Gratisspielguthaben ist im Geldspielgesetz als nicht auszahlbares Guthaben definiert. Wer mit CHF 10 Promo-Guthaben auf eine Quote von 2.10 wettet und gewinnt, bekommt CHF 11 als Gewinn gutgeschrieben, aber die CHF 10 Einsatz nicht zurück. Das unterscheidet die Gratiswette von einer klassischen Wette mit eigenem Geld, bei der Einsatz plus Gewinn ausgezahlt werden.

Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?

Vier Punkte zählen: die Frist, innert der das Guthaben genutzt werden muss (typischerweise 30 Tage); die Frage, ob eine Mindestquote für die qualifizierende Wette vorgegeben ist; ob das Guthaben auszahlbar ist oder nur für Wetten verwendet werden kann; und ob das Restguthaben am Ende der Frist verfällt oder auf das Wallet übertragen wird. Bei den meisten Schweizer Aktionen ist die Frist 30 Tage, das Guthaben nicht auszahlbar, und das Restguthaben verfällt.

Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?

Eine Spielsperre schliesst das Konto vollständig – bestehendes Guthaben wird ausgezahlt, soweit es aus eigener Einzahlung stammt; Promo-Guthaben verfällt. Wer eine Spielsperre hat, kann das Konto nicht weiter nutzen und kein neues Guthaben beanspruchen. Wer die Verlustlimite für 1, 7 oder 30 Tage erreicht hat, kann nicht weiter spielen, bis die Limite zurückgesetzt wird – das gilt auch für Wetten mit Promo-Guthaben.

Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewerben?

Drei Risiken: Die Lizenz steht aus der Schweiz, also kein Schutz bei Streit um die Auszahlung; die Seite steht möglicherweise auf der Sperrliste der Aufsichtsbehörde und ist in der Schweiz per DNS gesperrt; Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton vollständig besteuert (Thurgau) oder nach kantonaler Praxis behandelt. Wer in der Schweiz wohnt, ist mit Swisslos und Loterie Romande besser bedient – auch wenn das Promo-Angebot dort kleiner ist.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»