Gratiswetten in der Schweiz: Wer sie vergibt, was sie kosten und was am Ende übrig bleibt
Ladevorgang...
Wer nach einem Wettanbieter mit Gratiswette sucht, landet in der Schweiz in einem sehr schmalen Korridor. Das liegt nicht an mangelndem Werbeaufwand ausländischer Marken, sondern am Geldspielgesetz: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, die Veranstalterbewilligung ist auf zwei Anbieter begrenzt, jede Promotion mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was unter dem Stichwort «Gratiswette» beworben wird, ist darum zu prüfen, bevor man es annimmt. Es ist daher entscheidend zu prüfen, welche Anbieter in der Schweiz überhaupt eine Gratiswette vergeben dürfen, was die Bedingungen konkret bedeuten und was eine Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette wert ist.
Datenstand: Oktober 19, 2026. Lizenzaussagen geprüft gegen die Spielbewilligungs- und Veranstalterregister der Gespa sowie gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Rechtslage: warum eine Gratiswette hier selten ist
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten im Internet anbieten. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen von 2019 und auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das seit 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Bewilligung als Veranstalterin und je Spielbewilligung wurde auf diese beiden Anbieterinnen begrenzt; eine dritte Online-Sportwette gibt es im Inland nicht. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Wirkung, und die Gespa kann die Domain einer solchen Marke auf die Sperrliste setzen, worauf Schweizer Internetanbieter den Zugriff per DNS blockieren.

Der Grund für die kleine Auswahl liegt in der Logik des Gesetzes: Die Nettoerträge der beiden Anbieterinnen fliessen vollständig in gemeinnützige Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS). Jede zusätzliche Online-Bewilligung würde diesen Kuchen teilen, weshalb der Bundesgesetzgeber ihn bewusst klein gehalten hat. Eine Freiwette, wie sie internationale Buchmacher in ihren Neukundenpaketen anbieten, passt schlecht in dieses Modell: Sie ist eine Marketingausgabe und soll Spielerinnen und Spieler zum Wetten bringen, nicht das Gemeinwohl finanzieren.
Deshalb koppelt das Gesetz Werbeaktionen mit Gratisspielguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Jede einzelne Aktion mit Gratisspielguthaben muss also von der Aufsicht genehmigt sein, bevor sie ausgespielt wird. Das verändert das, was auf dem Markt sichtbar ist: keine Dauerwerbung mit «100 % Bonus» oder «risikofreier Wette», sondern einzelne, befristete Aktionen, oft im Rahmen eines Sportereignisses, mit einer klaren Obergrenze für den Gegenwert. Werbung, die sich an Minderjährige richtet, übertrieben aufdringlich ist oder für nicht bewilligtes Glücksspiel wirbt, ist verboten (Art. 74 BGS); Verstösse werden mit Bussen bis 500’000 Franken geahndet (Art. 131 BGS).
Für Spielende bedeutet das: Eine Gratiswette, die einer Schweizer Plattform auffällt, hat einen Verwaltungsakt hinter sich. Sie wurde geprüft, sie hat eine Laufzeit, sie hat ein maximales Volumen. Eine Gratiswette, die einer ausländischen Plattform auffällt, fällt in eine andere Kategorie: Sie ist Werbung für ein Angebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, und die Domain kann jederzeit auf der Sperrliste landen. Die Aktion selbst ist die eine Seite, die Erreichbarkeit die andere.
Spielerschutz: was auch mit einer Freiwette gilt
Eine Gratiswette ist kein Grund, die eingestellten Limiten zu vergessen. Im Gegenteil: Die Schutzmechanismen, die für Sporttip und Jouez Sport gelten, laufen unabhängig davon, ob eine Promotion im Spiel ist oder nicht. Vor der ersten Online-Teilnahme müssen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro 30 Tage liegt bei 9’999 Franken, für unter 21-Jährige bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Loterie Romande begrenzt zusätzlich die Einzahlungen auf 10’000 Franken pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben auf 10’000 Franken.
Diese Limiten sind Selbstverpflichtungen, die das Gesetz von den Veranstalterinnen verlangt (Art. 87 VGS), aber sie sind nicht der einzige Hebel. Spielende können sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes über die Spielregeln. Wer ausgeschlossen ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS), was für die Frage, was mit einer laufenden Freiwette passiert, unmittelbar relevant ist: Sie wird mit der Sperre gegenstandslos.
Eine Selbstsperre, die aufgehoben werden will, lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder lösen, und eine Fachstelle ist einzubeziehen. Hinzu kommt die Pflicht der Anbieterinnen, freiwillige Pausen von bis zu sechs Monaten anzubieten. Das sind keine Hinweise, die mit der Gratiswette stehen und fallen: Sie gelten unabhängig von jeder Aktion, sind aber gerade dann zu beachten, wenn eine Promotion den Anreiz erhöht, weiterzuspielen.
Neukundenangebote: was eine Gratiswette hier wirklich ist
Der Begriff «Gratiswette» wird in zwei sehr unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Auf ausländischen Plattformen meint er typischerweise eine Wette mit zurückerstattetem Einsatz bei Verlust, eine risikofreie Erstwette, oft mit Höchstbeträgen und Mindestquoten. Auf den beiden Schweizer Plattformen bedeutet er Gratisspielguthaben, das bei der Gespa bewilligt ist und nicht ausgezahlt werden kann. Wer eine Freiwette annimmt, akzeptiert damit ein Guthaben, das nur zum Wetten dient; ein Gewinn, der mit diesem Guthaben erzielt wird, ist auszahlbar, der Einsatz jedoch nicht.
Dieser Unterschied ist nicht kosmetisch. Eine risikofreie Wette, die den Einsatz im Verlustfall zurückgibt, hat für Spielende einen klaren Wert, weil das Verlust Risiko entfällt. Eine Freiwette im Schweizer Sinn hat einen geringeren Wert, weil der Einsatz nur geliehen ist: Gewinnt die Wette, kommt der Gewinn zur Auszahlung, aber der ursprüngliche Einsatz verschwindet mit der Abrechnung. Wer mit 10 Franken Gratisspielguthaben eine Wette zu Quote 1.90 abschliesst, gewinnt 9 Franken netto, nicht 19; auf einem Echtgeld-Einsatz von 10 Franken wären es 9 Franken plus die 10 Franken Einsatz, also 19. Genau diese Lücke macht den effektiven Wert einer Freiwette aus.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 zeigt die Form, die solche Aktionen hier annehmen: An 7 Aktionstagen konnten Spielende, die innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben, 10 Franken Spielguthaben beanspruchen. Insgesamt waren 7’000 Codes verfügbar, die Gültigkeit betrug 30 Tage, und eine Barauszahlung des Guthabens war ausgeschlossen. Wer dort einen Code einlöste, hatte damit nicht 10 Franken auf der Hand, sondern 10 Franken, die in Wetten flossen, mit allen Gewinnen, die sich daraus ergaben, und ohne den Einsatz zurück.
Diese Konstruktion hat eine betriebswirtschaftliche Logik, die leicht zu übersehen ist: Die Anbieterinnen geben ein Guthaben heraus, das nur dann Kosten verursacht, wenn die Wette gewinnt. Bei einer Quote von 1.90 auf einer ausgeglichenen Partie wird statistisch etwa die Hälfte der Wetten gewinnen, und der durchschnittliche Erwartungswert eines solchen Guthabens liegt damit bei etwa der Hälfte des Nennwerts. Genau das wird im Abschnitt zum Wert einer Freiwette in Zahlen gefasst.
Die zweite Form, in der eine Gratiswette bei den Schweizer Anbieterinnen erscheint, ist die Quoten- und Profitboost-Aktion. Bei Sporttip ist der Kombiboost die bekannteste Variante: Online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, werden Nettogewinne ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 um 5 %, bei sieben Voraussagen um 20 %, bei zehn um 40 % und bei fünfzehn um 100 % erhöht. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein solcher Boost ist keine Gratiswette im strengen Sinne, weil kein zusätzliches Guthaben eingespielt wird, sondern die Auszahlung einer gewonnenen Wette steigt. Für die Frage, was eine Aktion wert ist, ergibt sich ein anderer Vergleichspunkt: ein Boost auf den Nettogewinn verändert direkt das, was am Ende auf dem Konto landet, ohne dass ein gesondertes Guthaben zu durchlaufen wäre.
Die dritte Form sind Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out selbst ist eine eigene Mechanik: Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine Garantie, dass er für jeden Markt verfügbar ist, besteht nicht.
Eine Schweizer Gratiswette hat damit im Kern drei Kosten, die Spielende kennen sollten, bevor sie eine Aktion annehmen: Die Aktion kostet erstens die Erwartung, dass das Guthaben am Ende als Gewinn auf dem Konto landet, nicht als Guthaben auf dem Wettschein. Sie kostet zweitens die Frist, in der das Guthaben gültig bleibt. Sie kostet drittens die Mindestquote und die Spielregeln, die für die anschliessende Wette gelten. Wer mit einem 10-Franken-Guthaben eine Wette zu Quote 1.20 abschliesst, hat am Ende im Erwartungswert weniger als die 10 Franken, die nominell eingesetzt wurden, weil die Gewinnwahrscheinlichkeit hoch, aber der Gewinn klein ist. Genau diese Mechanik wird im folgenden Abschnitt quantifiziert.
Was eine Freiwette wert ist: die Rechnung hinter dem Werbeversprechen
Eine Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, hat einen geringeren Wert als ihr Nennwert. Die Rechnung dahinter ist einfach: Wer 10 Franken Gratisspielguthaben auf eine Wette zu Quote 1.90 setzt, gewinnt bei Erfolg 9 Franken Netto, nicht 19. Bei einer ausgeglichenen Partie liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine der beiden Seiten gewinnt, statistisch gesehen bei rund 50 %, der Erwartungswert dieses Guthabens also bei etwa 4.50 Franken.
Das ist die Grössenordnung, mit der Spielende kalkulieren sollten, wenn sie eine Freiwette einlösen. Eine 10-Franken-Aktion mit Quote 1.90 auf einer ausgeglichenen Partie hat einen statistischen Wert von rund 4.50 Franken, nicht von 10. Die Differenz von etwa 5.50 Franken ist der Preis, den die Aktion aus Sicht des Spielenden kostet: Es ist der Anteil des Einsatzes, der bei einem Gewinn nicht zurückfliesst. Auf einer risikofreien Wette mit zurückerstattetem Einsatz wäre dieser Anteil null, weshalb eine Schweizer Gratiswette mit jeder internationalen Standard-Freiwette nur dann vergleichbar ist, wenn man diese Lücke mitrechnet.
Die Rechnung verändert sich mit der Quote. Bei einer höheren Quote steigt der potenzielle Gewinn, aber die Wahrscheinlichkeit sinkt, sodass der Erwartungswert des Guthabens fällt. Bei einer niedrigeren Quote steigt die Wahrscheinlichkeit, aber der Gewinn wird kleiner, und der Erwartungswert sinkt ebenfalls. Für eine ausgeglichene Wette, bei der beide Seiten mit derselben Quote angeboten werden, liegt das Optimum in der Nähe von Quote 2.00, und die Faustregel lautet: Eine Gratiswette ohne zurückgezahlten Einsatz ist etwa die Hälfte ihres Nennwerts wert, wenn sie auf einer ausgeglichenen Partie zu Quote um 2.00 gespielt wird.
Für die Schweizer Aktionen bedeutet das: Eine 10-Franken-Aktion wie «JouezSport – Patinoires et Stades», gespielt auf eine National-League-Partie zu marktüblichen Quoten, hat im Erwartungswert rund 5 Franken, real weniger, weil die Quoten der Loterie Romande einen eigenen Margenaufschlag enthalten und nicht perfekt ausgeglichen sind. Wer mehrere solcher Codes einlöst, vervielfacht diesen Erwartungswert linear; wer sie auf lange Quoten unter 1.50 oder über 3.00 setzt, verschiebt das Verhältnis zuungunsten des Guthabens.
Wer die Aktion ablehnt und stattdessen mit echtem Geld wettet, hat im Erwartungswert einen Verlust, weil die Marge des Markts jeden Einsatz um einige Prozent schmälert. Wer sie annimmt, hat im Erwartungswert ebenfalls einen Verlust, aber einen kleineren, weil ein Teil des Einsatzes vom Veranstalter übernommen wird. Die Gratiswette ist damit kein Geschenk, sondern ein verkleinerter Verlust: Sie reduziert die erwartete Marge, die ein normaler Einsatz tragen würde, ohne sie zu eliminieren. Genau das ist die Position, aus der diese Seite die Anbieter bewertet: nicht nach der Höhe des Nennwerts, sondern nach dem, was nach Frist, Quote und Marge übrig bleibt.
Einordnung: Wettanbieter mit und ohne Schweizer Bewilligung
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Bewilligungsstatus |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS), eine der beiden bewilligten Online-Sportwetten |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS), eine der beiden bewilligten Online-Sportwetten |
| Betwinner | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | nein | ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt die beiden Gruppen klar: Auf der einen Seite stehen Swisslos und Loterie Romande, beide mit einer Bewilligung nach BGS und einer Aufsicht durch die Gespa. Auf der anderen Seite stehen acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die in der Werbung häufig mit «Gratiswette»-Aktionen auftreten, hier aber nicht beworben werden dürfen und deren Domains auf der Sperrliste landen können. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung; die Spielerinnen und Spieler sind nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister.
Für die Bewertung einer Gratiswette ist diese Trennung entscheidend. Eine Aktion, die bei einem bewilligten Anbieter eingelöst wird, hat die Aufsicht der Gespa hinter sich: Es gibt klare Regeln zur Auszahlung, zur Sperre, zur Werbung, zur Identitätsprüfung. Eine Aktion bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat das nicht. Sie ist Werbung für ein Angebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, und das, was die Plattform «Gratiswette» nennt, unterliegt anderen Regeln, oft mit anderen Limits, oft ohne Schweizer Rekursweg. Wer dort einzahlt, hat am Ende die Marke eines ausländischen Anbieters auf seinem Zahlungsauszug und keine Möglichkeit, sich an eine Schweizer Stelle zu wenden.
Die folgende Liste der Anbieter folgt genau dieser Trennung und behandelt die beiden bewilligten Veranstalterinnen zuerst, weil sie die einzigen sind, bei denen in der Schweiz eine Online-Sportwette mit einer bewilligten Gratiswette abgeschlossen werden kann. Die ausländischen Anbieter folgen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie für ein Schweizer Konto nicht zugänglich sind und dass eine allfällige Werbung für sie gegen das Werbeverbot für nicht bewilligtes Glücksspiel verstösst.
Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter einer offiziellen Gratiswette im deutschsprachigen Vertragsgebiet
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die zusammen mit den Kantonen Lotterien und Sportwetten veranstaltet. Im Sportwettenbereich tritt sie unter dem Produktnamen Sporttip auf. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, eine Identitätsprüfung durchlaufen und anschliessend Sporttip online nutzen. Die Voraussetzungen sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre und höchstens ein Konto pro Person.
Eine «Gratiswette» im klassischen Sinn vergibt Sporttip nicht. Die bewilligten Aktionen, die das, was international als Freiwette gilt, am ehesten abbilden, sind Gratisspielguthaben aus bewilligten Promotionen, der Kombiboost und gelegentliche Quoten- oder Profitboosts. Jede dieser Aktionen ist an eigene Regeln gebunden: Mindestquote 1.50, mindestens vier Voraussagen für den Kombiboost, einmalige Nutzung pro Person, ein definiertes maximales Guthaben. Der Sporttip-Kombiboost ist damit das, was hier am ehesten einer Mehrfachwetten-Förderung entspricht, mit klarer Stufung von 5 % auf 20 % auf 40 % auf 100 % Bonus auf den Nettogewinn.
Was die Plattform von einer typischen ausländischen Wettplattform unterscheidet, ist nicht die Höhe eines Bonus, sondern die Verlässlichkeit der Auszahlung. Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Spielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, der damit erzielte Gewinn schon. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Kalenderjahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei 1 Franken, der Höchsteinsatz bei 1’000 Franken, bei Systemwetten bei 10’000 Franken. Cash-Out ist verfügbar, vollständig, ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live, aber nicht garantiert. Livewetten werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Die reguläre Spielzeit umfasst 90 Minuten plus Nachspielzeit im Fussball, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Wer hier spielt, bekommt eine Wettplattform, die das Spektrum der Schweizer Gesetze vollständig abbildet: Verlustlimiten, Spielsperren, ein gemeinsames Register, eine Aufsicht. Die Kehrseite ist das, was eine Plattform mit nur einem bewilligten Anbieter im Vertragsgebiet mit sich bringt: keine Auswahl unter konkurrierenden Quoten, keine breite internationale Aktion. Die Promotionen sind klein, bewilligt und befristet, und das ist gewollt.
Loterie Romande Jouez Sport: die offizielle Plattform der Westschweiz
Die Loterie Romande mit Sitz in Lausanne bedient die sechs Französisch sprechenden Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das Online-Angebot heisst Jouez Sport und ist auf jeux.loro.ch erreichbar. Auch hier gilt: Wer in einem der sechs Kantone wohnt, kann ein Konto eröffnen, wer ausserhalb wohnt, nicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 ist das beste Beispiel für eine Schweizer Gratiswette im eigentlichen Sinn: 10 Franken Spielguthaben pro Code, 7’000 Codes insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Eingelöst wurde der Code im verifizierten Konto nach Vorlage in den National-League-Stadien, was die Aktion an ein konkretes Sportereignis band und nicht an einen breiten Werbeauftritt. Wer dort einen Code einlöste, konnte mit 10 Franken Spielguthaben Wetten platzieren, der Gewinn floss auf das Wallet oder auf das angegebene Bankkonto, der Einsatz war verloren.
Die Loterie Romande hat eine eigene Architektur der Schutzmechanismen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf 10’000 Franken pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf 10’000 Franken. Gewinne bis 1’000 Franken netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, ein Gewinn aus einer damit platzierten Wette ist auszahlbar.
Was die Plattform von Swisslos unterscheidet, ist der Umfang der Quoten- und Eventpalette, die sprachliche Ausrichtung und die Palette der bewilligten Aktionen, die in der Westschweiz eigene Schwerpunkte hat. Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat hier die einzige legal bewilligte Online-Sportwette der Schweiz. Die Promotionen sind ähnlich klein, ähnlich bewilligt und ähnlich befristet wie bei Swisslos, weil das die Logik der Aufsicht ist.
Betwinner: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner tritt im Schweizer Markt mit Sportwetten und einem breiten Bonusprogramm auf, hat hier aber keine Bewilligung. Die Werbung, die Schweizer Spielende erreichen kann, ist Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel und damit nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten; Verstösse werden mit Bussen bis 500’000 Franken geahndet. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und wird dann von Schweizer Internetanbietern per DNS blockiert.
Eine «Gratiswette», die Betwinner anbietet, hat mit dem, was die Gespa bei Swisslos oder Loterie Romande bewilligt, nur den Namen gemeinsam. Die Bedingungen — Mindestquote, Frist, einmalige Nutzung, was im Verlustfall passiert — legt der Anbieter in seinen eigenen Regeln fest, ohne Aufsicht durch die Gespa, ohne Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, ohne Schweizer Rekursweg. Wer dort spielt, hat am Ende einen ausländischen Vertragspartner, und eine Einzahlung in Schweizer Franken ist nicht zwingend die Standardwährung der Plattform.
Für Schweizer Spielende ist die Plattform damit keine Alternative zur Sporttip oder Jouez Sport, sondern eine Werbeplattform, die in der Schweiz nicht beworben werden darf. Eine Teilnahme ist nicht strafbar, doch bei verweigerten Auszahlungen fehlt jede schweizerische Stelle für Rekurse, und Gelder können in einem behördlichen Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Wer über die Sperrliste stolpert, weil die Domain blockiert ist, hat den deutlichsten Hinweis darauf, dass die Plattform hier nicht als regulierter Anbieter auftritt.
WirWetten: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten gehört in dieselbe Kategorie wie Betwinner. Die Plattform ist nicht in der Schweiz bewilligt, eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen. Eine «Gratiswette» bei WirWetten folgt den Bedingungen, die der Anbieter in seinen eigenen Regeln festlegt, ohne Beteiligung der Gespa.
Die Frage, ob eine solche Aktion ihren Preis wert ist, hängt an den konkreten Bedingungen, die der Anbieter in seinen Terms formuliert. Was sich davon mit dem, was die Schweizer Aufsicht bei Swisslos oder Loterie Romande zulässt, vergleichen lässt, ist sehr begrenzt: Die Schweizer Behörde prüft jede Aktion, bevor sie ausgespielt wird, eine ausländische Plattform tut das nicht. Eine risikofreie Wette, die den Einsatz im Verlustfall zurückgibt, sieht auf dem Werbematerial genauso aus wie eine bewilligte Schweizer Aktion, hat aber eine andere Mechanik, eine andere Frist und oft eine andere Behandlung der Gewinne.
BetFury: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BetFury positioniert sich mit Krypto-Wetten und einem Bonusprogramm, das sich an eine internationale Zielgruppe richtet. In der Schweiz ist die Plattform nicht bewilligt, eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, und die Werbung für das Angebot fällt unter das Verbot von Art. 74 Abs. 3 BGS. Wer in der Schweiz auf BetFury einzahlt, hat einen ausländischen Vertragspartner, dessen Bedingungen sich nicht an Schweizer Recht messen lassen müssen.
Die Krypto-Ausrichtung der Plattform ist im Schweizer Kontext besonders heikel: Auszahlungen in Kryptowährungen sind mit dem Geldspielgesetz nicht vereinbar, weil Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden fliessen dürfen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Was die Plattform als «Gratiswette» anbietet, hat daher per Definition nicht die Struktur, die Schweizer Recht vorsieht, und schon der Zahlungsweg schliesst eine bewilligte Parallelaktion aus.
Roobet: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Roobet ist im Schweizer Markt vor allem für seine Krypto-Ausrichtung bekannt. Wie BetFury ist die Plattform hier nicht bewilligt, eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung, und die Domain kann auf der Sperrliste stehen. Eine «Gratiswette» von Roobet folgt eigenen Regeln, die sich nicht an Schweizer Vorgaben messen lassen, und Auszahlungen in Kryptowährungen sind im Schweizer Recht nicht vorgesehen.
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Roobet-Aktion anzunehmen, sollte den Zahlungsweg prüfen, bevor er die Aktion annimmt. Eine Einzahlung in Krypto ist im Schweizer Kontext keine Einzahlung auf ein bewilligtes Spielerkonto, und sie lässt sich nicht über die Mechanismen zurückholen, die für eine bewilligte Schweizer Plattform gelten. Die einzige Schweizer Stelle, die hier noch helfen würde, ist die Gespa, und die kann nur den Domain-Zugang blockieren, nicht eine bereits getätigte Einzahlung zurückholen.
1xBet: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
1xBet gehört zu den grösseren internationalen Plattformen und tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Werbung für das Angebot ist verboten, die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und Spielende in der Schweiz haben keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister über diese Plattform. Eine «Gratiswette» ist eine Marketingaktion des Anbieters, die mit dem, was die Gespa in der Schweiz bewilligt, nur den Namen teilt.
Bemerkenswert an 1xBet ist die schiere Breite des Bonusprogramms, das im internationalen Vergleich häufig sehr grosszügig wirkt. Was auf den ersten Blick wie ein Vorteil aussieht, verkehrt sich bei genauerer Betrachtung ins Gegenteil: Je grösser der angekündigte Bonus, desto höher in der Regel die Umsatzbedingungen, desto kürzer die Frist, desto mehr Einschränkungen bei den erlaubten Märkten. Eine 100-Franken-Aktion mit 10-fachem Umsatz und 7-Tage-Frist hat im Erwartungswert einen Bruchteil des Nennwerts, weil nur ein Teil des Umsatzes mit den erlaubten Märkten überhaupt erbracht werden kann. Die Gespa würde eine solche Aktion in der Schweiz nicht bewilligen.
Funbet: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Funbet folgt dem international üblichen Muster: Willkommensbonus, Gratiswetten, gelegentliche Quotenboosts. In der Schweiz ist die Plattform nicht bewilligt, eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung, und die Werbung fällt unter das Verbot von Art. 74 Abs. 3 BGS. Die Bedingungen einer «Gratiswette» legt Funbet in seinen eigenen Regeln fest, ohne Beteiligung der Gespa.
Die typische Mechanik einer Funbet-Gratiswette ist eine risikofreie Wette, die den Einsatz im Verlustfall als Gratisspielguthaben zurückgibt, oft mit eigener Frist und eigener Mindestquote für die anschliessende Wette. Das ist nicht die Schweizer Mechanik, in der Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist; es ist eine eigene Variante, die im Erwartungswert einen anderen Wert hat. Wer den Vergleich anstellt, muss die Mechanik mitrechnen, nicht nur den Nennwert.
Rainbet: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet positioniert sich im internationalen Markt mit Krypto-Wetten und einem breiten Bonusprogramm. In der Schweiz fehlt die Bewilligung, die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und die Werbung für die Plattform ist verboten. Die Bedingungen einer «Gratiswette» folgen den Regeln, die der Anbieter selbst aufstellt.
Wer hier einzahlt, hat mit einer Schweizer Plattform nur den Namen des Produkts gemeinsam. Die «Gratiswette» ist eine Marketingaktion, die Aufsicht liegt im Ausland, und Schweizer Recht gilt nicht. Die Teilnahme ist zwar nicht strafbar, doch bei Problemen mit der Auszahlung fehlt jeder schweizerische Rechtsschutz, und Gelder können im Zuge behördlicher Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
22Bet: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
22Bet schliesst die Liste der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Plattform ist nicht bewilligt, die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und die Werbung fällt unter das Werbeverbot. Eine «Gratiswette» von 22Bet folgt den internationalen Standards, nicht den Schweizer Regeln.
Für die Frage, was eine Aktion bei einem dieser Anbieter wert ist, gilt das, was schon für die anderen ausländischen Plattformen gilt: Der Nennwert einer Gratiswette ist nicht ihr Erwartungswert. Die internationalen Plattformen bieten risikofreie Wetten mit zum Teil grosszügigen Nennwerten, aber die Bedingungen — Mindestquote, Frist, Umsatzanforderungen — sind in der Regel deutlich enger, als der Nennwert vermuten lässt. Wer dort spielt, hat zudem keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Auszahlungsgarantie und keinen Schweizer Rekursweg. Die einzig verlässliche Schweizer Gegenreaktion ist die Sperrliste.
Grundlagen: wie Wetten, Quoten und Limits bei Sporttip funktionieren
Eine Wette bei Sporttip folgt einer einfachen Rechnung: Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Einzelwette mit 10 Franken Einsatz zu Quote 1.90 ergibt damit 19 Franken Bruttogewinn, der nach Rundung als 18.95 Franken auf dem Wallet landet.

Die Quote selbst ist das, was der Markt hergibt, und sie enthält die Marge des Anbieters. Eine ausgeglichene Partie, bei der beide Seiten mit Quote 1.90 angeboten werden, hat eine Auszahlungsquote von rund 53 %, der Anbieter behält rund 47 % auf lange Sicht. Auf einem Markt mit höherer Margenbelastung, etwa bei Livewetten, kann die Marge noch darüber liegen. Die Faustregel: Je näher die Quoten der beiden Seiten an 2.00 liegen, desto ausgeglichener der Markt; je weiter sie davon weg sind, desto höher die Marge.
Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten, aber die Marge jedes Markts bleibt im Produkt erhalten. Eine Kombination aus vier Wetten zu je 1.50 hat eine Gesamtquote von 5.06, aber die Auszahlungsquote des kombinierten Markts liegt deutlich tiefer als 100/5.06. Genau hier setzt der Sporttip-Kombiboost an: Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50, bei sieben Voraussagen um 20 %, bei zehn um 40 %, bei fünfzehn um 100 %. Der Boost gleicht einen Teil der Kombi-Marge aus, ohne sie zu eliminieren. Wer mit einem Kombiboost spielt, hat damit eine etwas günstigere Auszahlungsquote als ohne, immer noch mit Verlust im Erwartungswert, aber mit einem kleineren.
Limits sind bei Sporttip klar definiert. Mindestens 1 Franken pro Wette, höchstens 1’000 Franken für Einzel- und Kombinationswetten, 10’000 Franken für Systemwetten. Der Anbieter kann die Limiten jederzeit ändern, und Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Die Limite gilt pro Wette, nicht pro Spielerin oder Spieler pro Tag; ein und dieselbe Person kann also mehrere Wetten unter der Limite platzieren, solange die Verlustlimite, die im Profil gesetzt wurde, nicht überschritten wird.
Die Verlustlimite ist das, was die Spielerin oder der Spieler selbst festlegt. Sie gilt für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenzen von 9’999 Franken pro 30 Tage für Erwachsene und 1’000 Franken für unter 21-Jährige. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Loterie Romande hat eine eigene Variante: eine Einzahlungslimite von 10’000 Franken pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von 10’000 Franken, das unabhängig von der Verlustlimite gilt.
Bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, wird die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Wer ein abgesagtes Spiel oder eine verweigerte Auszahlung hat, hat also formelle Fristen, die zu beachten sind.
Zahlungen, Auszahlung und Steuern
Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von 20 Franken. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt. Bei Swisslos ist PostFinance Pay eine der verfügbaren Methoden, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche weiteren Methoden verfügbar sind, regelt die Plattform selbst; eine eigene Aufstellung ist im jeweiligen Konto hinterlegt.
Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt nach klaren Regeln. Bei Swisslos werden Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen pro Kalenderjahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis 1’000 Franken netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in beiden Fällen nicht auszahlbar, der damit erzielte Gewinn schon.
Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesweite Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken, im Jahr 2025 bei 1’070’400 Franken. Die kantonalen Freibeträge sind unterschiedlich, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» zutrifft. Über dem Freibetrag zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Spielenden ist die Frage akademisch, weil die Gewinne weit unter dem Freibetrag liegen. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber je nach Kanton als Einkommen versteuert; im Kanton Thurgau sind sie unabhängig vom Betrag voll steuerpflichtig. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Was eine «risikofreie Wette» von der Schweizer Gratiswette unterscheidet
Ausländische Plattformen bewerben häufig eine «risikofreie Wette» oder «Free Bet», bei der der Einsatz im Verlustfall als Gratisspielguthaben oder Echtgeld zurückerstattet wird. Diese Mechanik ist in der Schweiz nicht bewilligt, weil sie eine finanzielle Rückerstattung an die Spielerin oder den Spieler vorsieht, die über das bewilligte Gratisspielguthaben hinausgeht. Die Gespa liesse eine Aktion, die im Verlustfall bares Geld zurückgibt, nicht zu, weil das den Charakter eines Grossspiels verändern würde.
Für Spielende, die eine «Gratiswette» annehmen, hat die Schweizer Variante zwei klare Konsequenzen: Der Einsatz wird nicht zurückerstattet, weder im Gewinnfall noch im Verlustfall. Das Guthaben ist 30 Tage gültig, danach verfällt es. Wer mit einem 10-Franken-Guthaben eine Wette zu Quote 1.90 gewinnt, hat 9 Franken Netto auf dem Konto, nicht 19. Wer verliert, hat 10 Franken verloren, ohne dass das Guthaben zurückfliesst. Die Mechanik ist damit konservativer als das, was internationale Plattformen bewerben, aber sie ist auch transparenter: Es gibt keine Frist, innerhalb der das Echtgeld-Guthaben zu setzen ist, und keine Mindestquote, die sich aus einer Kombination mit anderen Bedingungen ergibt.
Wer den Wert einer Aktion vergleicht, sollte die Mechanik mitrechnen, nicht nur den Nennwert. Eine 10-Franken-Gratiswette mit nicht zurückgezahltem Einsatz hat im Erwartungswert auf einer ausgeglichenen Wette rund 4.50 Franken, eine 10-Franken-risikofreie Wette mit zurückgezahltem Einsatz hätte im Erwartungswert rund 5 Franken auf einer ausgeglichenen Wette ohne Marge, real weniger. Die Differenz ist klein, aber sie ist real, und sie ist der Preis der Schweizer Aufsicht.
Die wichtigsten Bedingungen, die jede Aktion mit sich bringt
Wer eine Aktion annimmt, sollte vier Bedingungen lesen, bevor er die Wette platziert. Die Mindestquote sagt, wie riskant die Wette sein muss, damit der Boost oder das Guthaben greift. Bei Sporttip ist sie 1.50 für den Kombiboost, bei anderen Aktionen kann sie höher liegen. Eine hohe Mindestquote schränkt die Auswahl der Spiele ein und erhöht das Risiko; eine niedrige Mindestquote lässt mehr Spiele zu, aber der Boost fällt entsprechend kleiner aus.
Die Frist bestimmt, wie lange das Guthaben gültig bleibt. Eine 30-Tage-Frist ist üblich, eine 7-Tage-Frist ist sportlich. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Frist setzt, verliert es ersatzlos. Das ist der grösste einzelne Verlust, den eine Aktion verursachen kann, weil das Guthaben dann vollständig verfällt.
Die Einsatzlimite legt fest, wie viel pro Wette mit dem Guthaben gesetzt werden kann. Bei Sporttip ist die Wette-Limite pro Einzel- und Kombinationswette 1’000 Franken, was für ein 10-Franken-Guthaben keine Rolle spielt; bei einer Aktion mit 100-Franken-Guthaben ist sie relevant, weil das Guthaben auf mehrere Wetten aufgeteilt werden muss.
Die Spielregeln legen schliesslich fest, was mit dem Gewinn passiert. Bei Sporttip sind Gewinne aus Gratisspielguthaben auszahlbar, das Guthaben selbst nicht. Bei internationalen Plattformen sind oft beide nicht auszahlbar, oder das Guthaben verfällt, sobald eine Auszahlung beantragt wird. Wer hier nicht aufpasst, verliert am Ende den Gewinn, weil eine Auszahlung den Bonus-Stand auf null setzt.
Wie Spielende den Überblick behalten
Wer in der Schweiz online wettet, hat es mit einem engen Markt zu tun: zwei bewilligte Anbieterinnen, klar definierte Limits, klar definierte Aktionen, klar definierte Steuern. Wer bei einer ausländischen Plattform spielt, hat es mit einem offenen Markt zu tun, in dem die Werbung gross und die Aufsicht klein ist. Die Frage, was eine «Gratiswette» wert ist, hat in beiden Welten eine andere Antwort.
Die folgende Heuristik hilft bei der Einschätzung: Eine bewilligte Schweizer Aktion ist am Ende der Erwartungswert des Guthabens nach Marge, Frist und Mindestquote. Eine ausländische Aktion ist am Ende der Erwartungswert des Guthabens nach Marge, Frist, Mindestquote, Umsatzbedingungen und Sperrlisten-Risiko. Der Nennwert der Aktion ist in beiden Fällen nicht der Erwartungswert, und die Differenz ist die Marge, die der Anbieter einkalkuliert. Wer das weiss, sieht die Werbung mit anderen Augen.
Wer zusätzlich wissen will, was eine Freiwette in einem konkreten Markt bringt, rechnet mit der Faustregel: Bei einer ausgeglichenen Wette zu Quote um 2.00 ist eine Gratiswette ohne zurückgezahlten Einsatz rund die Hälfte ihres Nennwerts wert. Auf einer 10-Franken-Aktion sind das rund 5 Franken im Erwartungswert, auf einer 50-Franken-Aktion rund 25 Franken. Wer eine Aktion mit höherer Mindestquote oder längerer Frist annimmt, sollte entsprechend nach unten korrigieren.
Diese Seite bewertet nicht, ob Wetten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung sind. Sie zeigt, was eine Gratiswette in der Schweiz konkret bedeutet, was sie kostet, und wer sie anbieten darf. Wer eine Aktion annimmt, tut das mit dem Wissen, dass der Erwartungswert unter dem Nennwert liegt, dass das Guthaben nicht ausgezahlt wird, und dass die Aufsicht in der Schweiz eng ist. Wer das nicht will, hat in der Schweiz genau zwei Alternativen, und keine von beiden wirbt mit risikofreien Wetten.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?
Eine Gratiswette ist im Schweizer Kontext ein bewilligtes Gratisspielguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann. Bei einem Gewinn wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der ursprüngliche Einsatz. Eine risikofreie Wette mit zurückerstattetem Einsatz ist in der Schweiz nicht bewilligt.
Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?
Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Bei vier Voraussagen beträgt der Bonus 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Der Boost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?
Beide Anbieterinnen haben bewilligte Aktionen mit Gratisspielguthaben. Die Loterie Romande hat zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durchgeführt, mit 10 Franken Spielguthaben pro Code an 7 Aktionstagen, insgesamt 7’000 Codes, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?
Weil Gratisspielguthaben und andere Werbeaktionen unter Art. 75 Abs. 2 BGS der Aufsicht unterliegen. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Eine Aktion ohne Bewilligung wäre in der Schweiz nicht zulässig, und eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?
Bei einer normalen Wette ist der Bruttogewinn Einsatz mal Quote, der Einsatz fliesst mit dem Gewinn zurück. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der Gewinn Einsatz mal (Quote minus 1), der Einsatz geht verloren. Eine 10-Franken-Wette zu Quote 1.90 bringt damit 9 Franken statt 19 Franken, was den Erwartungswert der Freiwette auf etwa die Hälfte des Nennwerts drückt.
Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, die Werbung für solche Angebote ist verboten, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen. Schweizer Internetanbieter blockieren gesperrte Domains per DNS, was den Zugang von der Schweiz aus erschwert. Spielende sind nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister.
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Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
