Welche Wett-App darf in der Schweiz ran – und was sie kostet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz mit dem Smartphone tippt, tippt fast immer gegen Swisslos oder gegen die Loterie Romande – alles andere ist Werbung auf den Sperrbildschirm der Provider und der Rest verbreiteter Buchmacher. Diese Seite sortiert die Apps nach dem, was am Bildschirm wirklich zählt: Bewilligung, Bedienung, Limits und Auszahlung. Sie vergleicht die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter mit acht ausländischen Marken, die Schweizer Spieler im Netz treffen, benennt deren fehlende Bewilligung beim Namen und schreibt nichts und steht wo man selbst nachschauen muss.
Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip bzw. die Veröffentlichungen der Loterie Romande.
Wie das Schweizer Recht die App-Wahl bestimmt
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande). Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS, SR 935.51) und die dazugehörige Verordnung. Online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel; sie brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, beaufsichtigt – nicht vom ESBK, der nur die Casinos überwacht. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem sonstigen Drittstaat – hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung.

Daraus folgen drei Punkte, die jede Wettanbieter-App in der Schweiz sofort einordnen:
- Nur zwei Marken dürfen überhaupt. Swisslos bietet Sportwetten unter dem Namen Sporttip an, die Loterie Romande unter dem Namen Jouez Sport. Es gibt keine weiteren legalen Anbieter; die Gespa führt keine Liste zusätzlicher Buchmacher, weil es keine gibt.
- Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz und nur im eigenen Vertragsgebiet. Swisslos-Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
- Ausländische Anbieter können gesperrt werden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste. Genannt werden etwa Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Wer eine App eines ausländischen Anbieters öffnet, dem bleibt entweder der Weg über VPN oder gar keiner.
Das ist keine Fussnote für Juristen – das ist die ganze Auswahl. Wer eine Wettanbieter-App in der Schweiz sucht, sucht faktisch zwischen zwei Apps. Wer eine andere will, sucht eine verbotene.
Verantwortung am Bildschirm: Limiten, Sperre und Identität
Beide Schweizer Veranstalter sind nach dem BGS verpflichtet, vor der ersten Wette Limiten zu setzen und eine Sperre auf Verlangen einzutragen. Wer mit dem Handy spielt, macht das in der App.

Verlust- und Einzahlungslimiten vor der ersten Wette
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme persönliche Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 für Volljährige; wer noch nicht 21 ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – Swisslos ist mit dieser 72-Stunden-Frist strenger als das Gesetz, das nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Damit kontrolliert man nicht nur, was verloren werden kann, sondern auch, was überhaupt auf das Spielkonto fliesst.
Freiwillige Spielsperre in der App
Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer also bei Sporttip eine Sperre beantragt, kann am gleichen Tag nicht mehr im Swiss Casino online spielen – das Register ist dasselbe.
Identitätsprüfung bei der Registrierung
Für die Online-Registrierung bei Swisslos gelten vier Bedingungen kumulativ: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identitätsdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren, sondern muss zur Loterie Romande – und umgekehrt. Für die Loterie Romande gelten vergleichbare Regeln, weil beide nach demselben Bundesgesetz arbeiten.
Was das für die App bedeutet
Die Schweizer Wett-Apps sind in dieser Hinsicht keine gewöhnlichen Glücksspiel-Apps: sie verlangen die Limits vor der ersten Einzahlung, sie prüfen die Adresse, sie schreiben sich in ein Register ein. Wer mit VPN eine ausländische App öffnet, hat keine dieser Hürden – und keinen dieser Schutzmechanismen.
Was die Schweizer Sportwetten-App am Bildschirm leisten muss
Am Touchscreen zählt nicht, wie schick das Icon aussieht, sondern wie sich Übersicht, Ladezeit und Anmeldung anfühlen. Diese drei Achsen entscheiden, ob eine Wett-App alltagstauglich ist – und sie sind die einzigen, die die Schweizer Realität auch hergibt: App-Store-Bewertungen sagen nichts über die Bewilligung, und ein schönes UI macht eine gesperrte Domain nicht zugänglich.
Übersicht und Wettprogramm
Das Wettprogramm bei Sporttip und Jouez Sport folgt der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Eckball- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich fehlen auf dieser Liste. Wer auf seiner Lieblings-App ständig Asian Handicap, Cards oder einen Esports-Tab sucht, sucht etwas, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Was die Liste enthält, ist eine breite Abdeckung der grossen Sportarten – Fussball, Eishockey, Tennis, Unihockey, Handball – und einzelne Randsportarten je nach Saison.
Bedienung auf kleinem Bildschirm
Drei Dinge entscheiden, wie sich eine Wettanbieter-App auf dem Smartphone anfühlt: die Ladezeit von Wettprogramm und Quoten, die Lesbarkeit der Quoten und die Erreichbarkeit der Wettschein-Funktion mit einer Hand. Die Schweizer Apps sind schlicht aufgebaut: oben Sport, links Liga, mittig Spiel, rechts Quote. Das ist kein Lob und kein Tadel – es ist das, was die Schweizer Wett-Apps sind. Wer den Überfluss an Animationen aus internationalen Apps gewohnt ist, wird hier nichts vermissen, wenn es um Funktion geht, aber auch nichts finden, das Begeisterung auslöst.
Anmeldung und QR-Code zur Verkaufsstelle
Sporttip-Wetten können online über die Swisslos-Website oder die Sporttip-App (iOS und Android) abgegeben werden. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen – das ist in der Schweiz ein echter Vorteil: wer den Schein lieber auf Papier hat oder sich bei einer grösseren Wette absichern will, geht damit zur Verkaufsstelle und gibt ihn dort ab. Online-Kombiwetten über 5’000 CHF verlangen laut Spielregeln zwingend die Verkaufsstelle; das gehört zur Risikokontrolle der Gespa.
Funktionen, die zur App gehören
Zur App gehören Livewetten, Cash-Out und der Wettschein, dazu der Sporttip-Kombiboost und fallweise Quoten- und Profitboosts.
- Livewetten sind erlaubt, sofern die Gespa eine entsprechende Spielbewilligung erteilt hat; Sporttip bietet sie an. Eine Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann die Wette ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet werden.
- Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Einmal ausgeführt, lässt es sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung und hängt vom Spielstand ab. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – wer darauf baut, kann eine Enttäuschung erleben.
- Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
- Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist nicht das volle Programm, das internationale Buchmacher anbieten, aber es deckt das Wesentliche ab. Wer Asian Handicap, Bet Builder jenseits der Schweizer Variante oder einen vollständigen Cash-Out mit Teilauszahlung will, ist hier falsch.
Das Ranking der Wettanbieter-Apps 2026
Die Reihenfolge folgt keiner Marketing-Liste, sondern den vier Kriterien, die am Bildschirm wirklich zählen: Bewilligung, Bedienung, Limits und Auszahlung. Die ersten beiden Plätze belegen die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter; danach folgen acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spieler im Netz treffen – sie sind aufgeführt, damit die Seite vollständig ist, nicht weil sie eine Alternative darstellen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS, Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Swisslos-Vertragsgebiet |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS, Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande – Westschweizer Vertragsgebiet |
| BetAlright | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | keine | ausgewiesen: nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle macht klar, was die Auswahl in der Schweiz tatsächlich ist: zwei legale Anbieter mit unterschiedlichem Vertragsgebiet, acht Marken, die der Markt kennt, aber in der Schweiz nicht zugelassen sind. Wer eine App aus der unteren Hälfte öffnet, bewegt sich ausserhalb des Bewilligungsregimes – mit allen Konsequenzen, die der folgende Abschnitt beschreibt.
Was eine Wettanbieter-App in der Schweiz kostet
Was eine App kostet, hängt davon ab, was man darunter versteht: den Geldbetrag, der eingesetzt wird, den Preis, den man für die Quote zahlt, oder den Aufwand, den das Limit und die Sperre bedeuten. Drei Kostenebenen – Einsatz, Quote und Schutzmechanismus.
Einsatzlimiten und Mindestbeträge
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Diese Limite kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit kleineren Beträgen spielt, ist hier richtig – und wer mit grösseren spielen will, hat im Schweizer Markt schlicht kein Angebot. Das Aufladen des Swisslos-Wallets ist ab CHF 20 möglich, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Was die Quote kostet: der Buchmachermarge
Die Buchmachermarge steckt in jeder Quote. Sie ist die Differenz zwischen dem, was alle Wettenden zusammen eingesetzt haben, und dem, was der Buchmacher auszahlt – alles, was die Wettanbieter-App von der Stange einnimmt, ist dieser Anteil. Bei einem ausgeglichenen Markt mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) und Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 94 % und damit eine Marge von etwa 6 %. Das ist kein konkreter Sporttip-Wert – die Marge schwankt nach Sport, Markt und Event – aber die Grössenordnung ist die, mit der ein Schweizer Wettender rechnen muss, wenn er das Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport öffnet.
Die Auszahlung an die Bank
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Eine physische Quittung aus einer Verkaufsstelle muss zur Auszahlung vorgelegt werden, die Gültigkeit einer Online-Wette ist an die Online-Identität gekoppelt. Auszahlungen vom Wallet auf ein Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was eine Erhöhung der Limite kostet
Eine Erhöhung der persönlichen Verlustlimite ist erst nach 72 Stunden wirksam – das ist die Frist, die Swisslos in den eigenen Bedingungen ansetzt. Wer also am Sonntagabend nach einer verlorenen Wette die Limite anheben will, um den Verlust am Dienstag zurückzuspielen, kann das nicht. Die Senkung gilt sofort. Diese Frist ist die Grenze, die der Schutzmechanismus der Schweizer App gegenüber dem eigenen Impuls zieht; sie ist eine kleine Zahl, aber sie ist genau die, die eine suchtnahe Erhöhung verhindert.
Was eine ausländische App kostet
Wer eine ausländische App nutzt, zahlt dafür kein Schweizer Geld – aber er verliert den Schweizer Schutz: keine Verbindung zum Spielsperre-Register, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rekursmöglichkeit, im Konfliktfall das ausländische Recht des jeweiligen Anbieters. Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Ausländische Gewinne sind ausserdem nach kantonalem Steuerrecht anders zu behandeln als Schweizer Gewinne; der Kanton Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollumfänglich, unabhängig von der Höhe.
Was die Wett-App von Swisslos Sporttip bietet
Swisslos-Sporttip ist die Wett-App für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Wer dort wohnt, kommt an dieser App nicht vorbei – sie ist die einzige legale mobile Sportwette im Vertragsgebiet, und sie ist die Wett-App, an der sich die anderen messen lassen müssen.
Bewilligung. Swisssports-betting — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa, Sitz in Basel. Das ist die Sorte Bewilligung, die in der Schweiz für ein Grossspiel nötig ist – und es ist die einzige, die ein Spieler im Swisslos-Vertragsgebiet bekommt.
Identität und Limits. Online-Registrierung ab 18, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, einmalige Registrierung pro Person, Adressprüfung über den hochgeladenen Ausweis. Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, Oberlimite CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000), Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, plus freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Eine Sperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Sperre gilt schweizweit und für Casinos.
Wettprogramm und Funktionen. Livewetten ja, Cash-Out ja – vollständig, ohne Teilauszahlung, vor Spielbeginn und live, ohne Garantie für jedes Markt. Kombiboost ab vier Voraussagen mit Quote je mindestens 1.50, Quoten- und Profitboosts online, Bet-Builder-Funktion für abhängige Ereignisse desselben Wettbewerbs. Eckball- und Kartenmärkte sind im Gespa-Programm nicht vorgesehen, deshalb nicht im Wettprogramm.
Einsatz und Auszahlung. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz Einzel- und Kombiwette CHF 1’000, Systemwette CHF 10’000. Wallet-Aufladung ab CHF 20, im 30-Tages-Fenster maximal CHF 10’000, Obergrenze für laufendes Guthaben CHF 9’999. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen aufs eigene Bank- oder Postkonto. Wallet-Auszahlung in 365 Tagen zweimal gratis, danach Kommission möglich; Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Bedienung. Die Sporttip-App ist für iOS und Android verfügbar; zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden – eine Eigenheit, die im Schweizer Markt sonst niemand bietet. Die Quoten sind in der App ablesbar, der Wettschein liegt oben, der Schritt zur Bestätigung braucht zwei Klicks. Was an Animation und Design fehlt, machen Übersicht und Eindeutigkeit wett.
Was sie kostet. Die Marge steckt in jeder Quote, und sie liegt im üblichen Bereich für ein europäisches Sportwetten-Angebot. Was an Schweizer Kosten dazukommt, ist die Marge nicht – es sind die Limits, die 72-Stunden-Frist bei Erhöhung und der Umstand, dass man sich an die Schweizer Wettprogrammliste hält. Wer mit kleineren Einsätzen spielt, hat hier einen klaren Vorteil: der Mindesteinsatz ist CHF 1, und die Limits passen zur Schweizer Realität.
Verdikt. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt und mit dem Smartphone wetten will, kommt an Sporttip nicht vorbei – und wer das Schweizer Wettprogramm akzeptiert, bekommt hier alles, was er braucht. Die App ist kein Glanzstück der UI-Kunst, aber sie erledigt ihren Job, und die Limits passen zum Schweizer Markt. Was fehlt – Asian Handicap, Kartenmärkte, Esports – ist kein Versäumnis der App, sondern der Schweizer Bewilligungsliste.
Was die Wett-App der Loterie Romande bietet
Die Loterie Romande ist die Schwestermarke von Swisslos und die andere bewilligte Sportwetten-App in der Schweiz. Jouez Sport heisst ihr Produkt, und sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; ihre Adresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Bewilligung. Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa. Eine gemeinsame Aufsicht, aber ein anderes Vertragsgebiet – die Romandie.
Identität und Limits. Die gleichen Mechanismen wie bei Swisslos: Identitätsprüfung, Adressprüfung, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Sperre auf Verlangen. Wer in der Romandie wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren – das Vertragsgebiet schliesst sich gegenseitig aus.
Wettprogramm. Das Programm folgt derselben Gespa-Liste wie Sporttip; was dort nicht steht, ist auch in der Westschweiz nicht im Wettprogramm.
Einsatz und Auszahlung. Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Wallet-Mechanik folgen dem BGS und den Spielregeln, die die Gespa vorgibt. Welche konkreten Beträge und Wege Jouez Sport anwendet, steht in den eigenen Bedingungen der Loterie Romande – wer spielt, liest sie dort.
Was sie kostet. Der Preisunterschied zwischen Sporttip und Jouez Sport liegt nicht in den Einsätzen oder Quoten, sondern in der Verfügbarkeit: wer in der Romandie wohnt, hat nur Jouez Sport; wer in der Deutschschweiz wohnt, hat nur Sporttip. Daraus entsteht kein Wettbewerb, sondern eine territoriale Aufteilung. Das ist Absicht des Gesetzes.
Verdikt. Für Westschweizer Spieler ist Jouez Sport die einzige legale mobile Sportwette, und die App erfüllt denselben Zweck wie Sporttip in der Deutschschweiz. Wer auf Französisch kommunizieren will oder in der Westschweiz wohnt, hat hier seine App – mit dem identischen Schutzregime.
Was die ausländischen Wett-Apps ohne Schweizer Bewilligung sind
Die folgenden acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Sie sind aufgeführt, weil Schweizer Spieler sie im Netz treffen, und nicht, weil sie eine Alternative zur Schweizer Wett-App sind. Sie sind das, was die Gespa auf die Sperrliste setzt.
- BetAlright. Keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert; nach Art. 4 BGS hat eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Rekursmöglichkeit, die Domain kann auf der Sperrliste stehen.
- 1Bet. Keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert. Gleiche Folgen: keine Wirkung in der Schweiz, keine Schweizer Schutzmechanismen, mögliche DNS-Sperre.
- bet-at-home. Keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert. Die Gespa nennt Bet-at-Home namentlich als Beispiel für eine Domain, die per DNS gesperrt wird – das ist ein direkter Hinweis darauf, was Schweizer Providern auf den Schirm kommt.
- Pribet. Keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert. Kein Schweizer Schutz, mögliche Sperrliste.
- PowBet. Keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert. Kein Schweizer Schutz, mögliche Sperrliste.
- Donbet. Keine Schweizer Bewilligung. Ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert. Kein Schweizer Schutz, mögliche Sperrliste.
- BetLabel. Keine Schweizer Bewilligung. Ohne Schutzwirkung.
- Funbet. Keine Schweizer Bewilligung. Ohne Schutzwirkung.
Diese Marken sind keine Online-Sportwetten-Apps im Schweizer Sinn. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Aufsicht. Sie funktionieren in der Schweiz nur, wenn der DNS-Block umgangen wird – und falls sie in einem Verfahren belangt werden, können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, ohne dass der Spieler dafür belangt wird.
Wie man die richtige Wett-App in der Schweiz findet
Wer eine Wett-App in der Schweiz sucht, sucht zwischen zwei Apps – Sporttip oder Jouez Sport – je nachdem, in welchem Vertragsgebiet er wohnt. Drei Schritte, die bei der Auswahl helfen, und drei Stellen, an denen man selbst nachschauen muss, was die App nicht verrät.
Schritt 1: Vertragsgebiet prüfen
Wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist im Swisslos-Gebiet und kommt zu Sporttip. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, ist im Westschweizer Gebiet und kommt zu Jouez Sport. Wer den Wohnsitz wechselt, muss das Konto beim alten Veranstalter auflösen und sich beim neuen registrieren – eine Mehrfachregistrierung ist nach den Bedingungen unzulässig.
Schritt 2: Limits setzen
Vor der ersten Wette werden die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Wer das nicht tut, kann nicht tippen – die App verlangt es. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 ist, bei CHF 1’000. Eine zusätzliche Einzahlungslimite für 30 Tage ist freiwillig. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden – das ist die Schweizer Schutzregel, und sie ist die einzige Frist, die zwischen einer Erhöhung und ihrer Wirkung steht.
Schritt 3: Quoten prüfen
Vor dem Tipp den Wettschein öffnen und die Quoten anschauen: bei Fussball-Heimsiegen liegen sie typischerweise zwischen 1.50 und 3.00, bei Auswärtssiegen höher, Unentschieden noch höher. Wer versteht, wie die Quote entsteht, sieht auch, was sie kostet: bei einem ausgeglichenen 1X2-Markt liegt die Marge typischerweise im einstelligen Prozentbereich, das heisst die Auszahlungsquote liegt bei rund 92 bis 96 %. Konkrete Margen sind von Sport, Markt und Event abhängig und stehen in der App nicht als Prozente, sondern als Quoten.
Wo man selbst nachschauen muss
- Welche Sportarten und Märkte bewilligt sind. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) ist die einzige Stelle, an der verbindlich steht, was eine Schweizer Wett-App anbieten darf. Sie ist die Grundlage des Wettprogramms von Sporttip und Jouez Sport. Wer eine App-Erweiterung erwartet, die dort nicht auftaucht, wartet vergeblich.
- Aktuelle Sperrliste. Welche Domains die Gespa aktuell blockiert, steht auf der jeweils gültigen Sperrliste. Ende 2025 waren es 671; seither können weitere dazugekommen sein. Wer eine gesperrte App öffnen will, schaut dort nach.
- Aktuelle Spielregeln. Sporttip-Version 4.2 ist die geltende Version der Spielregeln und Teilnahmebedingungen; sie regelt Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Cash-Out, Livewetten und alle Mechaniken, die in der App laufen. Änderungen gibt Swisslos in neuen Versionen bekannt; Spieler sind an die jeweils geltende Version gebunden.
Was es in der Schweiz nicht gibt und warum
Die Schweiz hat kein vollständiges Casino- und kein vollständiges Buchmacher-Angebot – sie hat ein bewilligtes. Wer ausländische Apps kennt, wird in der Schweiz viererlei vermissen.
- Kein vollständiger Markt an Sportwetten-Anbietern. Die Schweiz hat zwei Veranstalter – nicht zehn, nicht zwanzig, nicht hundert. Wer eine Auswahl wie in Malta, Curaçao oder dem UK gewohnt ist, bekommt in der Schweiz zwei Apps. Das ist die Konsequenz aus dem BGS: die Kantone haben die Zahl der Grossspiel-Veranstalter bewusst begrenzt.
- Kein vollständiges Wettprogramm. Asian Handicap, Eckball-Märkte, Kartenmärkte, ein Esports-Bereich – alles, was die Gespa-Liste nicht enthält, fällt aus dem Wettprogramm. Wer auf solche Märkte setzt, ist im Schweizer Markt falsch.
- Keine Schweizer Sperre gegen Zahlungen. Es gibt in der Schweiz kein zentrales Zahlungsverbot gegen ausländische Buchmacher – wer eine App findet, die nicht auf der Sperrliste steht, kann theoretisch mit Schweizer Karte zahlen. Die Sperrliste blockiert Domains per DNS, nicht Zahlungen; das ist der Stand des Schweizer Rechts und er ändert sich nicht ohne Gesetzesrevision.
- Keine unbegrenzten Gewinne. Gewinne aus Grossspielen sind in der Schweiz einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – ab 1.1.2026 liegt der Bundessteuerfreibetrag bei CHF 1’071’000, der kantonale Wert liegt je nach Kanton darunter. Wer den Freibetrag überschreitet, zahlt 35 % Verrechnungssteuer; das Geld wird auf Antrag mit der Steuererklärung zurückgeholt.
Wer in der Schweiz eine Wett-App nutzt – und wer nicht
Die Schweizer Wett-Apps sind für Erwachsene ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie sind nicht für Minderjährige, nicht für Personen mit Spielsperre und nicht für Personen ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, hat keinen Zugang – das ist die Grundlinie der Schweizer Wett-Apps und sie wird in der Identitätsprüfung durchgesetzt.
Wer eine Schweizer Wett-App nutzt
- Volljährige mit Wohnsitz im Vertragsgebiet von Swisslos oder Loterie Romande.
- Spieler, die das Schweizer Wettprogramm akzeptieren und keine Märkte suchen, die nur auf ausländischen Apps verfügbar sind.
- Spieler, die den Schutz des Schweizer Spielsperre-Registers wollen.
Wer keine Schweizer Wett-App nutzt
- Personen unter 18 Jahren – das schliesst das BGS aus und die Spielregeln wiederholen es.
- Personen, die im jeweils anderen Vertragsgebiet wohnen – wer im Wallis wohnt, kann sich nicht bei Swisslos registrieren.
- Personen mit einer Spielsperre – sie wird bei der Registrierung geprüft und schliesst eine Anmeldung aus.
- Personen, die nach Märkten suchen, die die Gespa-Liste nicht enthält.
Was Schweizer Wett-Apps nicht sind und nicht leisten
Schweizer Wett-Apps sind keine internationalen Sportwetten-Apps. Sie sind auf zwei Veranstalter verteilt, sie folgen einer geschlossenen Liste bewilligter Sportarten und Märkte, sie verlangen Verlustlimiten vor der ersten Wette und sie sind an die Schweizer Aufsicht angeschlossen. Das macht sie nicht schlechter, aber sie sind nicht das, was Spieler aus internationalen Apps gewohnt sind.
Was Schweizer Wett-Apps nicht können
- Sie können keine Wetten auf Ereignisse anbieten, die nicht auf der Gespa-Liste stehen. Wer Asian Handicap oder Kartenmärkte sucht, sucht etwas, das die Schweiz nicht bewilligt.
- Sie können keine Auszahlung an Dritte leisten – Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Kryptowährungen, E-Wallets auf fremde Namen und Bargeldtransfers sind im Schweizer Recht nicht vorgesehen.
- Sie können keine Sofortauszahlung in jeder Höhe leisten – Gewinne bis CHF 1’000 gehen aufs Wallet, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Wer am Sonntagabend eine Auszahlung will, wartet bis Dienstag oder Mittwoch.
- Sie können keine Werbung für ausländische Anbieter machen – Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele, und wer sie trotzdem schaltet, riskiert eine Busse bis CHF 500’000.
Was Schweizer Wett-Apps besser können als internationale Apps
- Sie sind an das Schweizer Spielsperre-Register angeschlossen – eine Sperre bei Sporttip gilt schweizweit und für Casinos.
- Sie setzen vor der ersten Wette persönliche Verlustlimiten – das verlangt das BGS, und es ist die einzige Massnahme, die vor einer Wette und nicht nach einem Verlust ansetzt.
- Sie verlangen die Identitätsprüfung vor der Einzahlung – wer spielt, ist identifiziert.
- Sie ziehen auf Wunsch die Verrechnungssteuer ab, wenn der Gewinn den Freibetrag übersteigt – das vereinfacht die Steuererklärung.
Häufige Fragen
Welche Sportwetten-App ist in der Schweiz die beste – und woran macht man das fest?
Die Wahl steht zwischen zwei Apps: Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die Westschweiz. Beide sind nach BGS bewilligt und von der Gespa beaufsichtigt. Kriterien für die Bewertung sind daher nicht App-Store-Sterne, sondern Bewilligung, Vertragsgebiet, Bedienung am Bildschirm, persönliche Limits und Auszahlungsweg. Wer diese Kriterien anlegt, hat die richtige App gefunden – sie ist nicht die schönste, sondern die, die ins Vertragsgebiet passt.
Welche Wett-Apps dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten – nur die von Swisslos und Loterie Romande?
Ja, nur die zwei. Die Kantone haben die Zahl der Grossspiel-Veranstalter bewusst auf Swisslos und die Loterie Romande begrenzt; das BGS sieht keine weiteren Bewilligungen vor und die Gespa führt keine Liste zusätzlicher Anbieter, weil es keine gibt. Jede andere Wett-App arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung – das gilt auch für Apps mit Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Drittstaat.
Muss man in der App ein Konto eröffnen – und welche Angaben verlangt die Identitätsprüfung?
Ja, ein Online-Konto ist nötig, und die Eröffnung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Identitätsdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Wette werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; ohne diese Limits lässt die App keine Wette zu.
Wie setzt man Verlustlimiten in der App – und wann wird eine Erhöhung wirksam?
Vor der ersten Wette werden die Limits in der App unter den Kontoeinstellungen festgelegt – jeweils für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 für Volljährige und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das ist die Frist, die Swisslos in den eigenen Bedingungen ansetzt, und sie ist länger als die gesetzlichen 24 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Auf welches Konto wird ein Gewinn aus der App ausgezahlt?
Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Wallet-Auszahlungen auf ein solches Konto sind in 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was bedeutet es, wenn die App eines ausländischen Anbieters auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste, darunter namentlich Bet-at-Home und bet365. Eine Sperrliste ist kein Verbot der Marke selbst, sondern ein Zugangserschwerungsmechanismus auf Netzwerkebene. Wer die Sperre über ein VPN oder einen anderen Weg umgeht, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Bewilligungsregimes – ohne Schweizer Schutz, ohne Anbindung an die Spielsperre und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
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