Über unter Wetten 2026 in der Schweiz: was die Linie kostet und wer sie anbieten darf

Updated Oktober 2026
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Ein Torpfosten mit Latte steht aus der Ferne vor grauem Himmel auf einer Wiese.

Eine Über-/Unter-Wette ist die einfachste Frage, die ein Buchmacher einem Spiel stellen kann: fallen mehr Tore oder Punkte als die Linie, oder weniger. In der Schweiz ist diese Frage gleichzeitig die am strengsten regulierte, denn Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und nur zwei Veranstalter dürfen sie überhaupt anbieten. Wer hier wetten will, kommt an Sporttip und Jouez Sport nicht vorbei – und an einer Gespa-Liste, die festlegt, welche Linien und Spielarten überhaupt im Programm stehen. Dieser Text nimmt die Über-/Unter-Wette auseinander: was eine Linie bedeutet, wie sich die Marge in der Quote versteckt, was bei Spielabbruch, Verlängerung und Overtime passiert und was die beiden Schweizer Veranstalter – und die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung – in diesem Markt tatsächlich liefern.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Oktober 19, 2026 geprüft gegen die Gespa-Liste (Stand 10.09.2026) und gegen die Spielregeln Sporttip Version 4.2 sowie das Règlement Jouez Sport, 17e édition.

Rechtslage in der Schweiz: warum nur zwei Veranstalter Über-/Unter-Wetten anbieten dürfen

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die in der Schweiz nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Eine leere Holztribüne steht am Waldrand neben einem kleinen Sportplatz im Herbstlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und ihrem Produkt Sporttip, sowie die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stützen sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Eine «dritte Schweizer Lizenz» für Sportwetten gibt es nicht – die Gespa führt keine Liste weiterer Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Sie führt nur die Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter, die per DNS gesperrt werden (Art. 86–93 BGS; Ende 2025 standen 671 Domains darauf).

Vertragsgebiet und Wohnsitzpflicht

Die beiden Veranstalter teilen die Schweiz unter sich auf, ohne sich zu überschneiden. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet (Art. 47 Abs. 3 VGS). Wer im Aargau wohnt, kann sich kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und umgekehrt.

Ein Feldweg führt bei Sonnenaufgang zwischen Wiesen auf ein Waldstück zu.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die Loterie Romande unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende, Sitz in Lausanne. Swisslos hat ihren Sitz in Basel. Beide Stellen sind Lotteriegesellschaften mit einem öffentlichen Auftrag: Die Reinerträge fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Die Gespa-Liste: was überhaupt angeboten werden darf

Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen in der Schweiz überhaupt erlaubt sind, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Das hat drei praktische Folgen für Über-/Unter-Wetten:

Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ohne Bewilligung verboten (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hält; das Gesetz schränkt einzelne Live-Märkte nicht zusätzlich ein.

Ausländische Marken: warum «ohne Schweizer Bewilligung» kein Detail ist

Im Sportwettenbuchvergleich tauchen Marken wie 1xBet, Donbet, AmunRa, Bruce Bet, Fezbet, Pribet, Cloudbet und GG.BET auf. Sie alle haben keine Schweizer Bewilligung – die einzigen beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung sind Sporttip und Jouez Sport. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das hat Folgen, die keine Marketingbroschüre erwähnt:

Das Organizing von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat (Art. 130 BGS): bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer einen ausländischen Anbieter in der Schweiz bewirbt – mit Promo-Codes, Affiliate-Links oder Social-Media-Posts –, macht sich strafbar, nicht der Anbieter allein.

Spielerschutz bei Über-/Unter-Wetten: warum Tore live zur Kostenfalle werden

Über-/Unter-Wetten laden besonders zu schnellen Folgeeinsätzen ein, vor allem live. Ein Spiel sieht nach wenigen Minuten nach «mehr Toren» aus, der Einsatz wird verdoppelt, dann ein drittes Mal – und am Ende steht ein leeres Wallet. Der Spielerschutz in der Schweiz setzt an genau dieser Stelle an: nicht der Markt, sondern die Spielenden selbst legen die Grenzen fest.

Verlustlimiten und Einzahlungslimiten

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limiten sind nicht Marketing, sondern Pflicht: Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine vom Staat festgelegte Einzahlungsobergrenze wie in Deutschland (1’000 Euro pro Monat) gibt es in der Schweiz nicht – die Limiten kommen vom Spielenden selbst.

Spielsperre und Selbstsperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die gesetzliche Grundlage dafür sind Art. 80–82 BGS: das Register ausgeschlossener Personen und die Vermögens- bzw. Suchtproblematik. Eine freiwillig gesetzte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Der Veranstalter muss eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS).

Spielende unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Echtzeit-Test der Gespa 2025: was die Selbstkontrolle wert ist

Die Gespa führt Testkäufe durch. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Detail am Rand: Es zeigt, dass der Schutz an der Verkaufsstelle auch 2025 nicht greift. Die Statistik gehört zur Realität jeder Über-/Unter-Wette dazu, weil sie einordnet, wie zuverlässig der Schutz ist, an den die Spielregeln appellieren.

Strategie bei Über-/Unter-Wetten: warum auch eine gute Analyse eine Schätzung bleibt

Die Versuchung bei Über-/Unter-Wetten ist gross: Tore pro Spiel sind eine öffentliche Zahl, die Spielstatistik liegt vor dem Spiel bereit, der Spielstil der beiden Mannschaften ist bekannt. Eine Linie von 2.5 Toren in einer Bundesliga-Partie zwischen zwei offensivtoren Mannschaften fühlt sich nach einer sicheren Sache an – bis sie es nicht ist.

Was die Zahlen hergeben

Die plausiblen Inputs für eine Schätzung sind: Tore pro Spiel der letzten zehn Begegnungen, Heim- und Auswärtsstatistik getrennt, Spielstil (Pressing, Ballbesitz, Konter), Wetter (Regen, Wind, Temperatur), Ausfälle in der Offensive und Defensive, Tabellenposition und Motivation. Aus diesen Grössen lässt sich eine Wahrscheinlichkeitsverteilung für die Tore schätzen, und aus dieser Verteilung lässt sich eine faire Linie ableiten. Eine Linie von 2.5 Toren mit gleichen Quoten auf Über und Unter (2.00 / 2.00) trägt eine Marge von 0 %; in der Realität liegen die Quoten bei 1.90 / 1.90 und die Marge bei rund 5 % – die Buchmachermarge, die jede Über-/Unter-Wette in der Schweiz trägt.

Wo die Schätzung trotzdem scheitert

Auch mit allen Zahlen bleibt die Schätzung eine Schätzung. Ein Eigentor in der dritten Minute, ein Elfmeter in der 89., ein Platzverweis nach 20 Minuten – all das verändert die Verteilung, ohne dass die Quote sich vor dem Anpfiff bewegt hätte. Die Quote wird vor dem Spiel gesetzt und gilt für das gesamte Spiel; sie korrigiert sich nicht selbst. Bei Live-Über-/Unter-Wetten wird die Linie angepasst, sobald ein Tor fällt – aus 2.5 wird 3.0 oder 3.5, je nach Spielstand und Spielzeit. Das verschiebt das Verhältnis zwischen Quote und Wahrscheinlichkeit laufend.

Wer eine Strategie verfolgt, sollte drei Punkte akzeptieren: erstens, dass die Marge den Erwartungswert jeder Wette um den genannten Prozentsatz schmälert; zweitens, dass eine Wette kein Investment ist, sondern eine Einschätzung gegen die Quote; drittens, dass auch die beste Strategie langfristig verliert, wenn sie die Marge nicht überkompensiert.

Quotenboosts und Kombiboosts: was sie wert sind

Bei Sporttip gibt es online Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage sowie Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Daneben gibt es den Sporttip-Kombiboost, der nur online gilt (Prematch, Live, Systemwetten) und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen – jeweils mit Limiten auf Einsatz und Gewinnerhöhung. Das klingt grosszügig, ist aber an die genannten Voraussetzungen gebunden: Wer fünf Voraussagen mit 1.50 kombiniert, erreicht eine Gesamtquote von rund 7.6 – mit dem 5-%-Boost. Das ist ein Nettoeffekt von 0.5 % auf den Gewinn, deutlich weniger als die Marge, die im selben Wettschein steckt.

Wetten auf Über und Unter: was eine Linie, Quote und Marge konkret bedeuten

Bei einer Über-/Unter-Wette steht eine Zahl – die Linie – und zwei Seiten: Über und Unter. Fällt die Gesamtzahl der Tore oder Punkte über die Linie, gewinnt «Über»; fällt sie darunter, gewinnt «Unter». Liegt sie genau auf der Linie, wird die Wette in der Regel zurückerstattet; bei asiatischen Linien halbiert sich der Einsatz, wie im Abschnitt «Asiatische Über-/Unter-Wetten» erklärt.

Linien mit ganzen und halben Werten

Die häufigsten Linien sind 2.5 bei Fussball (Über gewinnt bei drei oder mehr Toren, Unter bei null bis zwei), 1.5 (Über bei zwei oder mehr), 0.5 (Über bei einem oder mehr). Linien mit ganzen Werten wie 2.0 erlauben drei Fälle: bei drei oder mehr Toren gewinnt Über, bei null oder einem Tor gewinnt Unter, bei genau zwei Toren wird die Wette retourniert. Bei asiatischen Linien wie 2.25, 2.75 oder 2.50 wird der Einsatz bei genau zwei Toren halbiert oder auf zwei Wetten aufgeteilt – dieses Prinzip wird im Abschnitt «Asiatische Über-/Unter-Wetten» erläutert.

Was Verlängerung und Overtime zählen

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Eishockey, Basketball und amerikanischen Sportarten ist «reguläre Spielzeit» je nach Sport unterschiedlich definiert; bei NBA-Spielen zählt in der Regel die reguläre Spielzeit plus Overtime, bei NHL-Spielen je nach Wettart. Das Programm des Veranstalters gibt an, ob Verlängerung und Penaltyschiessen in den Markt einbezogen sind – und wer die Wette platziert, ohne das Programm zu lesen, wettet gegen sich.

Was passiert bei Spielabbruch oder Absage

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Das bedeutet: Bei einer Kombiwette mit vier Voraussagen, von denen eine abgesagt wird, zählt diese als 1.00, der Einsatz wird auf die übrigen Voraussagen angerechnet, die Gesamtquote sinkt entsprechend.

Asiatische Über-/Unter-Wetten

Asiatische Linien werden im Schweizer Programm von Sporttip und Jouez Sport nicht im Standard angeboten – sie sind vor allem bei ausländischen Anbietern verbreitet. Bei einer asiatischen Linie wie 2.25 wird der Einsatz halbiert: Die halbe Wette geht auf 2.0, die andere Hälfte auf 2.5. Liegt das Resultat bei genau zwei Toren, gewinnt die 2.0-Hälfte (retourniert), die 2.5-Hälfte verliert; das Ergebnis ist ein halber Einsatz zurück. Bei 2.75 teilt sich der Einsatz auf 2.5 und 3.0 auf – bei drei Toren wird die 2.5-Hälfte voll, die 3.0-Hälfte retourniert. Die asiatische Linie erlaubt es, das Risiko feiner zu staffeln, und senkt im Erwartungswert die Marge pro Wette – aber sie ist in der Schweiz über die lizenzierten Veranstalter nicht regulär verfügbar.

Die Marge: was sie kostet und wie sie sich berechnet

Bei jeder Über-/Unter-Wette tragen beide Seiten eine eingebaute Marge. Eine faire Wette auf zwei gleich wahrscheinliche Seiten hätte Quoten von 2.00 / 2.00 – die Auszahlungsquote (1 ÷ (½ + ½)) wäre 100 %, die Marge 0 %. In der Realität liegen die Quoten bei 1.90 / 1.90 – die Auszahlungsquote ist 1 ÷ (½ · 1.90 + ½ · 1.90) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 95 %, die Marge rund 5 %. Bei einem Einsatz von CHF 10 gewinnt die erfolgreiche Seite CHF 19, der Buchmacher behält im Durchschnitt 5 Rappen pro Franken Einsatz.

Die Marge ist eine statistische Grösse: Über sehr viele Wetten hinweg ist die Auszahlungsquote der Anteil der Einsätze, der als Gewinn zurückfliesst; die Marge ist der Anteil, der beim Veranstalter bleibt. Für eine einzelne Wette bedeutet die Marge nichts – sie kann gewonnen oder verloren werden. Über Hunderte von Wetten bedeutet sie, dass der Erwartungswert jedes Einsatzes um die Marge schrumpft. Das ist der Preis, den jeder Wettende für die Dienstleistung des Veranstalters zahlt.

Wie sich die Marge aus den Quoten berechnen lässt

Die Berechnung gehört zum Grundwerkzeug jeder Über-/Unter-Wette. Aus den beiden Quoten, etwa 1.90 und 1.90, berechnet sich die Auszahlungsquote als Kehrwert der Summe der reziproken Quoten:

> Auszahlungsquote = 1 ÷ (1 ÷ Quote₁ + 1 ÷ Quote₂) = 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 0.9496

Die Marge ist 1 minus Auszahlungsquote: 1 − 0.9496 = 0.0504, also rund 5 %. Bei einer Linie 2.5 mit Quoten 1.90 / 1.90 entspricht das einer Marge von rund 5 %. Bei einem Drei-Wege-Markt (Über 2.5 / Genau 2 / Unter 2.5) mit Quoten 2.50 / 4.00 / 2.50 läge die Marge bereits bei 1 − 1 ÷ (0.40 + 0.25 + 0.40) = 1 − 0.9524 = 0.0476, also rund 4.8 % – etwas enger, weil der Buchmacher das Risiko auf drei Schultern verteilt.

Diese Marge gilt nur für genau diesen Markt zum genannten Zeitpunkt. Die Marge eines 2.5-Tore-Marktes ist nicht die Marge eines 3.5-Tore-Marktes, nicht die Marge einer Handicap-Linie, nicht die Marge eines anderen Spiels am gleichen Tag, nicht die Marge desselben Marktes am nächsten Spieltag. Wer die Marge mehrerer Wetten mittelt, mittelt über mehrere Märkte – und darf das Ergebnis nicht als Marge eines einzelnen Marktes ausgeben.

Vergleich der zugelassenen Veranstalter und ausländischen Marken

In der Schweiz gibt es für Sportwetten zwei Veranstalter mit Bewilligung. Die anderen Marken im Vergleich sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Beide Gruppen werden in derselben Tabelle dargestellt, aber getrennt eingeordnet: lizenziert vs. ohne Schweizer Bewilligung. Die Tabelle sortiert nach der Bewilligung in der Schweiz und nicht nach Quote oder Bonus – denn Quote und Bonus gibt es bei den ausländischen Marken nicht in vergleichbarer Form, und die Bewilligung entscheidet, was überhaupt in der Schweiz gilt.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter und Spiel, BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle trennt sauber zwischen den beiden lizenzierten Veranstaltern und den acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die im Vergleich als Referenz auftauchen. Die einzige Spalte, die sie unterscheidet, ist die Bewilligung – alles andere (Quote, Bonus, Auszahlung) hängt davon ab, ob die Marke überhaupt in der Schweiz anbieten darf.

Swisslos Sporttip – der Deutschschweizer Veranstalter mit der grössten Reichweite

Sporttip wird im Gebiet von 19 Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Das Vertragsgebiet deckt den grössten Teil der Deutschschweiz ab, was Sporttip zum Veranstalter mit der grössten Reichweite in der Schweiz macht. Die Spielregeln Version 4.2 regeln Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Cash-Out, Kombiboost und die Spielauswertung im Detail.

Einsätze, Quoten und Auszahlung

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Gewinn von CHF 18’737 etwa wird auf CHF 18.74 aufgerundet und auf CHF 18.70 abgerundet – der ausbezahlte Gewinn ist CHF 18.70.

Livewetten und Cash-Out

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Bet-Builder und abhängige Wettereignisse

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Eine Kombination aus «Über 2.5 Tore» und «Heimsieg» auf dasselbe Spiel ist nur erlaubt, wenn die Bet-Builder-Funktion benutzt wird. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Über-/Unter-Wetten heisst das: Wer Linien und Ergebnisse kombiniert, muss den Bet-Builder benutzen, sonst riskiert die Wette die Annullierung.

Spielgewinn, Verfall und Auszahlung

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist eine harte Frist, die nur über den Postweg gewahrt werden kann – eine E-Mail oder ein Anruf im Callcenter reicht nicht.

Identitätsprüfung und Registrierung

Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer den Ausweis nicht hochlädt, wird nicht registriert.

Zahlung

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind im lizenzierten Schweizer Markt nicht möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS).

Bewertung

Sporttip ist für alle Spielenden im Vertragsgebiet der einzige lizenzierte Veranstalter mit der grössten Reichweite in der Schweiz – 19 Kantone, Tessin, Liechtenstein. Die Spielregeln sind im Detail öffentlich, die Auszahlung folgt festen Regeln, die Identitätsprüfung ist obligatorisch. Wer in der Deutschschweiz wettet, kommt an Sporttip nicht vorbei, und wer die Marge der Über-/Unter-Märkte akzeptiert, findet hier ein reguliertes Angebot ohne die Fallstricke ausländischer Anbieter. Für Über-/Unter-Wetten heisst das: ein klar definiertes Wettprogramm aus der Gespa-Liste, ein Cash-Out ohne Teilauszahlung, ein Kombiboost mit klaren Schwellen – und eine harte Verfallfrist für Gewinne, die niemand erwähnt, der nicht selbst einmal einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen abgeholt hat.

Loterie Romande Jouez Sport – der Westschweizer Veranstalter

Jouez Sport ist das Pendant zu Sporttip für die Romandie. Die Loterie Romande betreibt das Produkt in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen. Das Règlement Jouez Sport, 17e édition (September 2024) regelt das Angebot; im Detail unterscheidet es sich von Sporttip bei Einsatzlimit, Höchstgewinn und Wettschein-Struktur.

Einsätze und Höchstgewinne

Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000; für alle Gewinne eines Multiples zusammen liegt er bei CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Wettschein und Quote

Die Mindestquote 1.10 ist tief – fast jede Wette erreicht sie. Die Höchstquote 100’000 ist hoch, schränkt aber Extremkombinationen mit sehr vielen Voraussagen und sehr kleinen Quoten ein. Im Unterschied zu Sporttip gibt es bei Jouez Sport keine Bet-Builder-Funktion im selben Sinn, und das Wettprogramm folgt ebenfalls der Gespa-Liste.

Identität und Registrierung

Die Registrierung folgt den gleichen Regeln wie bei Swisslos: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet (FR, GE, JU, NE, VD, VS), keine Spielsperre, einmalige Registrierung pro Person. Die Loterie Romande hat ihre Kontaktadresse in Lausanne und betreibt das Netz an Verkaufsstellen, das auch für die Online-Registrierung als Identitätsnachweis dient.

Bewertung — Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist für die Romandie der einzige lizenzierte Veranstalter. Das Programm ist kleiner als das von Swisslos, weil das Vertragsgebiet sechs Kantone umfasst, die Höchstgewinne sind grosszügig (CHF 300’000 pro Wette, CHF 1’000’000 pro Multiple), die Mindesteinsätze sind doppelt so hoch wie bei Sporttip. Für Über-/Unter-Wetten heisst das: ein ähnliches Wettprogramm aus der Gespa-Liste, gleiche Spielregeln bei Verlängerung, gleiche Regeln bei Spielabbruch, aber andere Limiten und eine andere Struktur beim Wettschein. Wer in der Romandie wohnt und auf Über/Unter wetten will, hat keine Alternative zur Loterie Romande – und wer die Marge akzeptiert, findet ein reguliertes Angebot ohne den Umweg über ausländische Anbieter.

1xBet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

1xBet ist im internationalen Vergleich ein bekannter Name, aber in der Schweiz ohne Bewilligung. Die einzige ausgewiesene Lizenz, die 1xBet vorweisen kann, hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für Schweizer Spielende heisst das: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden; ist sie einmal gelistet, wird sie per DNS gesperrt und durch Domain-Hopping innert Stunden ersetzt.

Über das Über-/Unter-Angebot von 1xBet in der Schweiz lässt sich aus dem lizenzierten Material nichts aussagen – die Gespa-Liste gilt nur für die beiden lizenzierten Veranstalter, und was 1xBet auf seiner eigenen Plattform anbietet, fällt nicht unter Schweizer Recht. Wer bei 1xBet in der Schweiz wettet, wettet gegen eine ausländische Plattform mit ausländischem Recht; im Streitfall gilt das Recht am Sitz des Anbieters, und die Schweizer Aufsicht greift nicht.

Bewertung — 1xBet

1xBet ist in der Schweiz keine Option, sondern ein juristisches Risiko. Wer dort wettet, kann seinen Einsatz und Gewinn im Verfahren gegen den Anbieter verlieren, ist im Streitfall auf ausländisches Recht angewiesen und hat im Konfliktfall keine Schweizer Anlaufstelle. Die Werbung für 1xBet in der Schweiz ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS) – eine Ausgangslage, die jeder Wettende kennen sollte, bevor er die Plattform öffnet.

Donbet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Donbet folgt demselben Muster wie 1xBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Lizenz mit Rechtskraft im Inland und kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Wer dort wettet, riskiert Einsätze im Verfahren gegen den Betreiber. Die Bedingungen für Über-/Unter-Wetten nennen diese Plattformen in den eigenen AGB.

Bewertung — Donbet

Donbet ist in der Schweiz keine Option. Wer dort wettet, ist auf ausländisches Recht angewiesen, hat keine Schweizer Anlaufstelle, und die Werbung in der Schweiz ist strafbar. Die Ausgangslage unterscheidet sich nicht von 1xBet – beide sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

AmunRa – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa ist in einer ähnlichen Lage wie die genannten Anbieter. Auch hier fehlt eine Schweizer Bewilligung, die Lizenzierung besitzt im Inland keine Rechtskraft, und Spielende profitieren nicht vom hiesigen Ausschlussregister. Die Sperrliste der Gespa kann auch hier Anwendung finden. Das Über-/Unter-Angebot findet sich in keiner Schweizer Gespa-Liste.

Bewertung — AmunRa

AmunRa ist in der Schweiz keine Option. Wer dort wettet, verlässt den Schutz des BGS, ist auf ausländisches Recht angewiesen und riskiert im Verfahren gegen den Anbieter den Verlust von Einsatz und Gewinn.

Bruce Bet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet bietet ebenfalls keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; die vorgelegte Lizenzierung hat hier keine Rechtskraft. Zudem existiert keine Anbindung an das Schweizer Ausschlussregister, und Domains können gesperrt werden. Die Marktdetails für Über-/Unter-Wetten nennt der Anbieter in den eigenen AGB.

Bewertung — Bruce Bet

Bruce Bet ist in der Schweiz keine Option. Die Plattform fällt nicht unter die Gespa-Liste und nicht unter den Schutz des BGS.

Fezbet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet folgt demselben Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister.

Bewertung — Fezbet

Fezbet ist in der Schweiz keine Option. Die Plattform bietet keinen Anschluss an die Schweizer Spielsperre und keinen Schweizer Rechtsweg.

Pribet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Pribet folgt demselben Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Kraft in der Schweiz, kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister.

Bewertung — Pribet

Pribet ist in der Schweiz keine Option. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen und unterliegt keiner Schweizer Aufsicht.

Cloudbet – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet agiert wie die übrigen Anbieter dieser Liste ohne Bewilligung in der Schweiz; eine Lizenzierung mit inländischer Rechtskraft fehlt, und das Ausschlussregister ist nicht angebunden. Eine Sperrung durch die Gespa bleibt möglich. Es liegen keine validen Informationen zu den Über-/Unter-Wettmärkten dieses Anbieters vor.

Bewertung — Cloudbet

Cloudbet ist in der Schweiz keine Option. Krypto-Auszahlungen, die Cloudbet teilweise anbietet, sind im lizenzierten Schweizer Markt ohnehin nicht zulässig (Art. 50 Abs. 2 VGS), und der Schutz des BGS greift nicht.

GG.BET – ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET operiert ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung; eine inländisch anerkannte Lizenz oder ein Anschluss an das Ausschlussregister existieren nicht. Eine DNS-Sperre ist jederzeit möglich. Hinzu kommt: GG.BET fokussiert auf den Esports-Bereich – der in der Schweizer Gespa-Liste generell nicht geführt wird und bei lizenzierten Anbietern fehlt. Spezifische Daten zu Über-/Unter-Märkten sind hier nicht verfügbar.

Bewertung — GG.BET

GG.BET ist in der Schweiz keine Option. Der Fokus auf Esports hilft in der Schweiz nicht, weil Esports nicht auf der Gespa-Liste steht; selbst wer über einen Schweizer Veranstalter auf Esports wetten will, findet dort nichts.

Kosten einer Über-/Unter-Wette in der Schweiz: was Marge, Steuern und Auszahlung wirklich bedeuten

Über-/Unter-Wetten sind in der Schweiz über zwei Veranstalter erhältlich, beide lizenziert, beide an die Gespa-Liste gebunden. Die Kosten einer einzelnen Wette setzen sich aus drei Teilen zusammen: der Buchmachermarge, der Auszahlungsmechanik und der steuerlichen Behandlung.

Die Marge als Preis der Dienstleistung

Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den der Veranstalter im Durchschnitt behält. Bei einer Linie 2.5 mit Quoten 1.90 / 1.90 liegt sie bei rund 5 %. Bei einer Drei-Wege-Linie mit Quoten 2.50 / 4.00 / 2.50 liegt sie bei rund 4.8 %, weil das Risiko auf drei Seiten verteilt ist. Bei asiatischen Linien mit zwei Hälften ist die Marge tendenziell enger, weil das Risiko feiner gestreut wird – aber asiatische Linien sind im Schweizer Programm nicht Standard.

Die Marge ist eine statistische Grösse: Sie sagt nichts über eine einzelne Wette. Wer eine Über-/Unter-Wette auf 2.5 mit Quote 1.90 gewinnt, erhält CHF 19 auf einen Einsatz von CHF 10. Wer verliert, verliert CHF 10. Über Hunderte von Wetten mittelt sich die Marge heraus – und der Erwartungswert jedes Einsatzes schrumpft um die Marge.

Das ist der Preis, den jeder Wettende für die Dienstleistung des Veranstalters zahlt. Wer die Marge ausrechnen will, rechnet die Auszahlungsquote aus dem Kehrwert der Summe der reziproken Quoten und zieht sie von 1 ab:

> Bei Quoten 1.90 / 1.90: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) ≈ 0.9496, Marge ≈ 0.0504 (rund 5 %). > Bei Quoten 1.85 / 1.95: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1 ÷ 1.85 + 1 ÷ 1.95) ≈ 0’948, Marge ≈ 0’052 (rund 5.2 %).

Die Marge variiert von Markt zu Markt, von Spiel zu Spiel und von Veranstalter zu Veranstalter. Sie ist nicht fest; sie ist das, was die Quoten ergeben. Wer auf zwei Quoten schaut, sieht die Marge dahinter.

Die Auszahlungsmechanik

Bei Sporttip wird der Gewinn auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen genau abgerundet. Das bedeutet: Bei einem Gewinn von CHF 18’737 wird auf CHF 18.74 aufgerundet, dann auf CHF 18.70 abgerundet – der ausbezahlte Gewinn ist CHF 18.70. Pro Wette ist das ein Verlust von 4 Rappen; über viele Wetten summiert sich das zu einem nennenswerten Betrag, den der Veranstalter einbehält. Bei Jouez Sport fehlt eine vergleichbare Regelung im Règlement – gilt nicht im Detail dokumentiert.

Bei Kombinationswetten multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Cash-Out ist bei Sporttip nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar, mit einem Betrag, der unter dem möglichen Wettgewinn liegt und jederzeit geändert werden kann.

Die steuerliche Behandlung

Gewinne aus Schweizer Grossspielen – das ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im 2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich, weshalb die Formulierung «je nach Kanton» gilt, nicht ein einzelner Betrag. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender liegt mit seinen Gewinnen weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen. Für Spielende in anderen Kantonen gilt das kantonale Steuerrecht; allgemeine Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Wer eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz behauptet, behauptet etwas, das das Gesetz nicht hergibt.

Der reale Preis einer Über-/Unter-Wette

Eine Über-/Unter-Wette auf 2.5 Tore mit Quote 1.90, Einsatz CHF 10, kostet im Erwartungswert CHF 0.50 – die Marge von 5 % auf den Einsatz. Wer gewinnt, erhält CHF 19 zurück. Wer verliert, verliert CHF 10. Über Hunderte Wetten mittelt sich dieser Preis auf 5 Rappen pro Franken Einsatz – und genau das ist der Preis, den ein lizenzierter Veranstalter in der Schweiz kostet, mit allen Schutzmechanismen, die das BGS vorsieht.

Häufige Fragen zu Über-/Unter-Wetten in der Schweiz

Wie funktioniert eine Über-/Unter-Wette, und was bedeutet die Linie?

Eine Über-/Unter-Wette setzt eine Zahl (die Linie) und zwei Seiten: Über und Unter. Fällt die Gesamtzahl der Tore oder Punkte über die Linie, gewinnt «Über»; fällt sie darunter, gewinnt «Unter». Die Linie 2.5 beim Fussball bedeutet: Über gewinnt bei drei oder mehr Toren, Unter bei null bis zwei. Bei Sporttip und Jouez Sport steht die Linie im Wettprogramm, beide Seiten erhalten ihre Quote, und die Marge steckt in der Differenz zwischen Quote und Wahrscheinlichkeit. Die Wette gilt nur, wenn sie vor dem tatsächlichen Eintreffes platziert wird; eine Wette nach dem Tor zählt als Quote 1.00.

Was geschieht mit der Wette, wenn die Gesamtzahl genau auf der Linie liegt?

Bei einer Linie mit halbem Wert (2.5) gibt es kein «genau auf der Linie» – das Resultat ist immer über oder unter. Bei einer Linie mit ganzem Wert (2.0) zählt genau 2 als Push: Die Wette wird zurückerstattet, der Einsatz kommt zurück, ohne Gewinn. Bei asiatischen Linien (2.25, 2.75) wird der Einsatz halbiert: Die eine Hälfte wird als Push behandelt, die andere Hälfte nach 2.5 oder 2.0 ausgewertet. Asiatische Linien sind im Schweizer Programm nicht Standard und nur über ausländische Anbieter verbreitet.

Zählen Verlängerung und Penaltyschiessen zur regulären Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball: 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei NHL- oder NBA-Spielen zählt je nach Wettart die reguläre Spielzeit plus Overtime; das Wettprogramm gibt an, was in den Markt einbezogen ist. Wer ohne Lesen des Programms wettet, wettet gegen sich.

Wie verhält sich eine Über-/Unter-Wette bei Spielabbruch oder Absage?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei einer Kombiwette zählt diese Voraussage als 1.00, der Einsatz wird auf die übrigen Voraussagen angerechnet, die Gesamtquote sinkt entsprechend. Wichtig: Die 48-Stunden-Frist beginnt mit dem ursprünglichen Beginn, nicht mit der Absage.

Sind Wetten auf Über und Unter bei Sporttip und Jouez Sport Teil der erlaubten Wettarten der Gespa?

Ja. Über-/Unter-Wetten auf Tore oder Punkte sind in der Gespa-Liste (Stand 10.09.2026) enthalten und dürfen von den beiden lizenzierten Veranstaltern Sporttip und Jouez Sport angeboten werden. Was nicht auf der Liste steht – Eckbälle, Karten, Esports –, darf nicht angeboten werden. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fallen nicht unter die Gespa-Liste; ihr Angebot gilt in der Schweiz nicht.

Wie lässt sich aus den Quoten beider Seiten die Marge bei Über und Unter berechnen?

Die Auszahlungsquote berechnet sich als Kehrwert der Summe der reziproken Quoten beider Seiten: 1 ÷ (1 ÷ Quote₁ + 1 ÷ Quote₂). Die Marge ist 1 minus Auszahlungsquote. Beispiel: Bei 1.90 / 1.90 ergibt 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) ≈ 0.9496, Marge rund 5 %. Bei einem Drei-Wege-Markt (Über / Genau / Unter) mit 2.50 / 4.00 / 2.50 ergibt sich 1 ÷ (0.40 + 0.25 + 0.40) ≈ 0.9524, Marge rund 4.8 %. Die Marge gilt nur für diesen Markt zum genannten Zeitpunkt.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»