Wettangebote und Boni in der Schweiz: was sie kosten, wer sie anbietet, was sie taugen
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einem Wettbonus sucht, stösst schnell auf zwei sehr unterschiedliche Welten: die bewilligten Veranstalter Sporttip und Jouez Sport mit kleinen, reglementierten Aktionen, und eine Schar ausländischer Buchmacher mit grossen Willkommenspaketen, die hier ohne Bewilligung operieren. Diese Gegenüberstellung ist die ganze Seite in einem Satz – und genau darum geht es im Folgenden: was die Angebote sind, was sie den Wettenden kosten, und wo die Aufsicht eingreift.
Stand: Oktober 19, 2026; abgeglichen gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2), die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025) sowie die Aufsichtspraxis der Gespa.
Rechtslage: warum Schweizer Angebote klein bleiben
In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Zuständig ist nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, sondern die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, und sie «gilt nur in der Schweiz». Aus diesem Grund können ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland in der Schweiz nichts ausrichten.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide organisieren ihre Wetten jeweils im eigenen Vertragsgebiet. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH), den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab; Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer ein Online-Konto eröffnen will, muss in diesem Gebiet wohnen. Wer in einem anderen Kanton lebt, kann bei der anderen Veranstalterin kein Konto führen.
Was bewilligt werden darf
Das Geldspielgesetz erlaubt nur Wetten auf Sportereignisse, nicht auf Wetter, Politik oder Shows. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen angeboten werden dürfen, legt die Gespa in einer geschlossenen Liste fest (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS; Liste vom 10. September 2026). Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangierungswetten sind nur erlaubt, wenn sie explizit aufgeführt sind; Eckstoss- oder Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein Esports-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Live-Wetten sind zugelassen, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz schränkt bestimmte Live-Märkte nicht zusätzlich ein. Cash-Out ist nicht Gegenstand einer speziellen Regelung, sondern Eigenprodukt-Sache des Veranstalters.
Was an Boni erlaubt ist
Genau hier liegt der eigentliche Hebel. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Werbefrei ist Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind; das Verstoss kostet bis zu CHF 500’000 Busse. Die Begriffe «Bonus» und «Gratiswette» sind also keine werbliche Floskel, sondern an eine Bewilligung gebunden – und diese Bewilligung wird restriktiv gehandhabt.
Die Konsequenz lässt sich an einer einfachen Zahl festmachen: Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Einzelquote von mindestens 1.50, online, prematch, live oder im System. Das ist keine Prozentzahl auf einen Einzahlungsbetrag, sondern ein Aufschlag auf einen Wettgewinn, der durch eine Mindestanzahl von Tipps und eine Mindestquote erst verdient werden will.
Spielerschutz: was Bonusangebote nicht aufheben
Ein «kostenloser» Einsatz hebt das Verlustrisiko nicht auf. Was bleibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette verloren geht – und genau dafür sind die Schutzmechanismen da, die unabhängig von jeder Promo greifen.
Verlustlimiten und Einzahlungslimiten
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Person liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das ist nicht die Aufsicht, die ein Limit diktiert, sondern der Spieler selbst, der eines wählen muss, bevor er überhaupt spielt.
Diese Pflicht steht im Gesetz: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Einen staatlichen festen Einzahlungsdeckel, wie ihn andere Länder kennen, gibt es in der Schweiz nicht.
Spielsperre und Register
Wer sich selbst aussperren will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und in Liechtenstein. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn – das gilt unabhängig davon, ob ein Bonus eingelöst war.
Ein freiwilliger Selbstausschluss kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Werbung und Zielgruppen
Werbung für Geldspiele darf nicht irreführend sein, keine Minderjährigen oder gesperrten Personen ansprechen. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Spiele ist verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden. Es gibt keine zeitliche Werbeinschränkung; die Beschränkung ist inhaltlich und zielgruppenbezogen.
Die Rangliste: zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Buchmacher
Die nachfolgende Tabelle sortiert die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage und nennt die Veranstalterin. Das ist die einzige Sortierung, die das Geldspielgesetz hergibt: Bewilligt oder nicht bewilligt, mit oder ohne Schweizer Schutz.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. ausländische Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz gemäss Eigenangabe nicht feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte zur Bewilligung trägt die massgebliche Information; die Spalte zur Veranstalterin macht transparent, wer hinter dem Angebot steht. Die acht ausländischen Buchmacher sind deshalb aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen im Internet begegnen – ihre Aufnahme ist eine Referenz und keine Empfehlung.
Was die Reihenfolge wirklich bedeutet
Eine «Rangliste» im üblichen Sinn, geordnet nach Bonusgrösse oder Auszahlungsgeschwindigkeit, lässt sich aus dem bewilligten Schweizer Markt nicht bilden: Es gibt zwei Veranstalter, beide mit kleinen, reglementierten Aktionen. Die Tabelle sortiert daher nach der einzigen harten Eigenschaft, die das BGS liefert – die Bewilligung. Innerhalb der bewilligten Gruppe folgen die Operatoren in der Reihenfolge, in der sie im Schweizer Sportwettenmarkt seit Jahrzehnten auftreten. Innerhalb der ausländischen Gruppe ist die Sortierung alphabetisch; sie drückt keine qualitative Wertung aus.
Grundlagen: was Angebote und Boni hier eigentlich sind
Wer von «Wettangeboten» spricht, meint bei den bewilligten Veranstaltern drei klar unterscheidbare Dinge: Kombiboosts auf den Nettogewinn, Quoten- und Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse, und Cash-Out, also die vorzeitige Auszahlung einer laufenden Wette. Keines dieser Elemente ist eine Gutschrift auf das Spielkonto; jedes ist an eine Wette gebunden.

Kombiboost: Aufschlag, nicht Gutschrift
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Die Bonushöhe staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Aufschlag ist limitiert, sowohl im Einsatz als auch in der Gewinnerhöhung. Wird eine Voraussage storniert und mit Quote 1.00 gewertet, sinkt die Anzahl; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Quotenboost und Profitboost
Quotenboosts wirken auf Prematch-Einzelwetten mit einer einzigen Voraussage und erhöhen die angezeigte Quote. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Es handelt sich um eine befristete Erhöhung eines konkreten Marktes, nicht um eine Einzahlungsprämie.
Cash-Out: was er kostet und was er bringt
Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – eine Garantie pro Markt gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn bei Endauswertung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Cash-Out ist also kein «Gewinnmitnahmeservice», sondern eine vorzeitige Auszahlung zu einem Preis, den die Veranstalterin festlegt.
Wettmathematik: was eine Wette wirklich kostet
Jede Wette trägt eine Marge des Buchmachers in der Quote. Sie ist das, was die Veranstalterin von jedem Franken Einsatz einbehält, und sie ist der Grund, warum «bessere Quoten» nie kostenlos sind.
Auszahlungsquote und Marge
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist die Summe der Kehrwerte aller möglichen Ausgänge: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quote_n). Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9500, also 95.00 %. Die Marge dieses Marktes beträgt damit rund 5.00 % – der Buchmacher behält von jedem gesetzten Franken etwa 5 Rappen.
In der Praxis liegen die Margen je nach Markt und Sportart breit gestreut. Bei ausgeglichenen Hauptmärkten, etwa einem Heim/Unentschieden/Auswärts-Markt in einer grossen Fussballliga, bewegen sich viele Anbieter zwischen 4 % und 7 % Marge. Nischenmärkte, exotische Ligen oder Langzeitwetten tragen oft höhere Margen, die bis gegen 10 % und mehr reichen können. Livewetten haben häufig ebenfalls höhere Margen als Prematch-Angebote. Eine einzelne Quote sagt also nichts darüber, was der Markt insgesamt kostet – die Verteilung über alle Ausgänge ist die relevante Grösse.
Was eine Kombiwette kostet
Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Beispiel: Drei Voraussagen mit 1.80, 2.10 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 1.80 × 2.10 × 1.95 = 7.3710. Auszahlungsquote und Marge der einzelnen Märkte übertragen sich auf das Produkt; die Gesamtmarge einer Kombination ist in der Regel höher als die Marge des besten einzelnen Marktes, weil sich die Margen geometrisch aufschaukeln. Wer eine Viererkombi mit Quoten um 1.50 baut, akzeptiert für den möglichen Boost eine Marge, die deutlich über der eines Einzelmarktes liegt.
Beispielrechnung
Ein Spieler setzt CHF 10 auf eine Einzelwette mit Quote 2.10. Gewinnt die Wette, erhält er CHF 21.00 brutto, also CHF 10 Einsatz und CHF 11.00 Nettogewinn, ausgezahlt auf zwei Nachkommastellen gerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Verliert die Wette, ist der Einsatz weg. Bei einer Kombiwette aus drei Voraussagen mit Einzelquoten 1.80, 2.10 und 1.95 ergibt sich die Gesamtquote 7.3710; bei CHF 10 Einsatz winken CHF 73.71, davon 1 27.71 Gewinn – vorausgesetzt, alle drei Voraussagen treffen.
Beispielrechnung: was die Marge konkret bedeutet
Wer in einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 spielt, gibt dem Buchmacher rund 5 % jedes Einsatzes. Bei einem Wettverhalten von insgesamt CHF 500 in einem Monat in solchen Märkten liegt der erwartete Nettoverlust bei rund CHF 25, der als eingepreiste Marge in den Quoten steckt – unabhängig davon, ob der Spieler gewinnt oder verliert. Wer das versteht: er kann Angebote mit Boosts anders lesen, weil der Boost eine Aufwertung auf einen bereits gemargten Preis ist.
Die Operatoren im Einzelbild
Swisslos Sporttip
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Reingewinn von Swisslos für 2025 belief sich auf CHF 562 Mio., davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). CHF 506 Mio. flossen in die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Wer bei Sporttip wettet, finanziert also unmittelbar den Schweizer Sport – das ist das eine Versprechen, das die ausländischen Anbieter in dieser Form nicht geben.
Das Wettprogramm ist online über die Website von Swisslos und die Sporttip-App (iOS, Android) erreichbar; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das Netz von 2’350 Verkaufsstellen in der Deutschschweiz und 221 Verkaufsstellen in der Westschweiz macht Sporttip auch dort verfügbar, wo das Smartphone nicht das bevorzugte Gerät ist. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette; der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen.
Für Bonusbedingungen bedeutet das: Ein einzelner Spieler, der das CHF 1’000-Limit pro Wette ausnutzt, kann mit dem Kombiboost in einer 15er-Kombi einen theoretischen Bonus von 100 % auf den Nettogewinn verdienen, sofern alle 15 Voraussagen mit Quote 1.50 oder höher eintreffen. Das ist möglich, aber nicht wahrscheinlich – die zugrunde liegenden Margen der kombinierten Märkte fressen einen erheblichen Teil des erwarteten Wertes auf. Wer den Boost als Selbstläufer versteht, hat die Rechnung nicht zu Ende gemacht.
Verdict: Sporttip ist die einzige Wahl für Wettende, die mit einem bewilligten Schweizer Anbieter spielen wollen und dafür kleine, reglementierte Boosts akzeptieren. Für wen die Bewilligung zählt – und das sind alle, die gesperrt werden können, Wert auf Schweizer Datenschutz legen oder einen Teil ihres Einsatzes an den Schweizer Sport zurückfliessen sehen wollen –, ist Sporttip die richtige Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), zugänglich für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Hauptadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden ist die Loterie Romandie ein ähnlich aufgestelltes Pendant zu Swisslos. Auch hier gilt: nur wer im Vertragsgebiet wohnt, kann ein Online-Konto führen.
Verdict: Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat mit Jouez Sport denselben Zugang zu bewilligten Wetten wie Sporttip-Kunden in der Deutschschweiz. Für wen die Bewilligung zählt, ist die Loterie Romandie die korrekte Adresse.
BC.Game
BC.Game ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – gleichgültig aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung. BC.Game ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen; Wettende können sich nicht über die Schweizer Spielsperre sperren lassen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen; Schweizer Telekomprovider sperren sie per DNS. Wer dort spielt, spielt ohne diesen Schutz.
Verdict: Wer einen grossen ausländischen Willkommensbonus sucht, findet ihn bei BC.Game – aber ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Rechtsschutz. Das ist der Preis, und er ist nicht aon Sekundär.
Funbet
Funbet gehört in dieselbe Kategorie: kein Schweizer Bewilligungsrahmen, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz. Die Gespa kann die Domain sperren; ein anonymer Zugang über die Schweizer Sperre ist nicht möglich, sobald die Domain auf der Liste steht. Die AGB und die Bonusbedingungen sind nicht durch die Gespa kontrolliert; die Aufsicht ist die des Lizenzlugs.
Verdict: Für Schweizer Wettende ist Funbet ein Anbieter ohne Schweizer Schutz – der Bonus ist die einzige Werbung, die Recourcen nicht.
Unibet
Unibet ist einer der bekannteren Namen im internationalen Wettgeschäft, mit einer langen Geschichte auf mehreren europäischen Märkten. In der Schweiz gilt auch für Unibet: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der ausländischen Lizenz. Wer bei Unibet in der Schweiz spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz; die Gespa kann die Domain sperren.
Verdict: Unibet ist ein international etablierter Anbieter, aber in der Schweiz ohne Bewilligung. Wer ihn nutzt, akzeptiert den Wegfall des Schweizer Schutzes.
20Bet
20Bet tritt als internationaler Buchmacher auf, oft mit aggressiven Willkommenspaketen und Sportarten abseits des Mainstreams. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung der Lizenz in der Schweiz, mögliche DNS-Sperre.
Verdict: Für Wettende, die ein breites Wettprogramm ausserhalb des Schweizer Marktes suchen, ist 20Bet eine Option – mit demselben Vorbehalt, den jeder Anbieter ohne Schweizer Bewilligung trägt.
FortuneJack
FortuneJack positioniert sich stark im Krypto-Bereich und akzeptiert Ein- und Auszahlungen in Kryptowährungen. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung; das Schweizer Geldspielgesetz verlangt die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen – Krypto-Auszahlungen auf externe Wallets sind bei bewilligten Veranstaltern nicht möglich. FortuneJack operiert damit in einer rechtlichen Grauzone, was Auszahlungen in der Schweiz angeht. Die Gespa kann die Domain sperren.
Verdict: Für Wettende, die mit Kryptowährungen einzahlen wollen, ist FortuneJack eine Option – aber in der Schweiz ohne Bewilligung und ohne die übliche Schweizer Auszahlungsabsicherung.
Rainbet
Rainbet reiht sich in dieselbe Kategorie ein: kein Schweizer Bewilligungsrahmen, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz, mögliche DNS-Sperre durch die Gespa. Die Marke positioniert sich im Esports- und Krypto-Sektor, was beides in der bewilligten Schweizer Welt nicht im Wettprogramm steht.
Verdict: Für Schweizer Wettende ist Rainbet ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung – ohne Esports-Angebot im bewilligten Markt eine Nische, die anderswo gefüllt wird, mit dem vollen Risiko-Bewilligungsprofil.
Bahigo
Bahigo ist ein internationaler Anbieter mit Schweizer Wurzeln im Marketing, aber ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: keine Wirkung der ausländischen Lizenz in der Schweiz, keine Spielsperre über das Schweizer Register, mögliche DNS-Sperre.
Verdict: Bahigo tritt mit Schweizer Sprachversionen auf, ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.
HornetBet
HornetBet schliesst die Liste der ausländischen Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung ab; dieselbe Aufsichtslage, dieselbe fehlende Wirkung der Lizenz, dieselbe Sperrlisten-Möglichkeit durch die Gespa.
Verdict: HornetBet reiht sich in das Segment ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein; das Profil ist dasselbe wie bei den anderen nicht bewilligten Marken in dieser Liste.
Quoten, Auszahlung, Steuern
Wie Gewinne ausgezahlt werden
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Steuern: der Freibetrag und was darüber liegt
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – wozu das ESTV die Sportwetten zählt – sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Gewinn und erst oberhalb steuerpflichtig. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle unterscheidet sich je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Ein typischer Wettender liegt deutlich darunter: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis behandelt sie allerdings unterschiedlich – etwa Thurgau als voll steuerpflichtiges Einkommen unabhängig von der Höhe. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, klärt die Frage mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.
Zahlungen, Konto und Verifikation
Kontoeröffnung und Identitätsprüfung
Wer bei Swisslos online spielen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, und darf keine Spielsperre haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird durch das Hochladen eines Ausweises geprüft, dessen Daten gegen Adressdatenbanken abgeglichen werden. Personen, die als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnehmen, dürfen auf dieses Ereignis nicht wetten. Sporttip-Wetten stehen ausschliesslich Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Einzahlung und Auszahlung
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag ist CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei bewilligten Veranstaltern gilt: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt – anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind im bewilligten Markt nicht möglich. Das ist kein Zufall, sondern Vorgabe des BGS (Art. 50 Abs. 2 VGS) und soll Geldwäscherei verhindern. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Was ein Bonus in diesem Markt wirklich wert ist
«Bonus» hat in der Schweizer Sprache der Buchmacher zwei sehr unterschiedliche Bedeutungen. Bei den bewilligten Veranstaltern ist ein Bonus ein Aufschlag auf einen Wettgewinn (Kombiboost), eine befristete Quotenerhöhung (Quotenboost) oder eine Gewinnaufwertung (Profitboost). Bei ausländischen Anbietern ist ein Bonus in der Regel eine Gutschrift auf eine Einzahlung, oft mit Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Frist. Beides hat denselben Namen und einen völlig anderen Preis.
Bonusbedingungen lesen – was wirklich zählt
Bei ausländischen Anbietern steht in den AGB üblicherweise: Mindesteinzahlung, maximale Bonushöhe, Umsatzfaktor (wie oft der Bonus oder Bonus-plus-Einzahlung umgesetzt werden muss), Mindestquote für qualifizierende Wetten, Frist, Liste der ausgeschlossenen Wettmärkte, Höchsteinsatz während des Clearens, Cap auf den auszahlbaren Gewinn. Wer diese sechs Bedingungen vor der Annahme liest, hat den wahren Preis des Bonus vor sich. Wer nur die beworbene Prozentzahl liest, sieht das Werbeversprechen.
Bei Sporttip und Jouez Sport sind diese Bedingungen einfacher, weil der «Bonus» keine Einzahlungsgutschrift ist. Die Bedingungen sind: Mindestanzahl Voraussagen (4, 7, 10 oder 15), Mindestquote je Voraussage (1.50), Online-Pflicht, einmalige Nutzbarkeit, Limit auf Einsatz und Gewinnerhöhung, Cash-Out-Verfall. Hier ist die Rechnung ebenfalls eine Multiplikation – aber die Variablen sind andere.
Beispielrechnung: was der Kombiboost tatsächlich bedeutet
Ein Spieler baut eine 7-er-Kombi mit Voraussagen zu den Einzelquoten 1.55, 1.65, 1.70, 1.85, 1.95, 2.10 und 2.20. Die Gesamtquote ergibt sich aus dem Produkt dieser sieben Werte zu 67.7175 (gerundet). Mit CHF 5 Einsatz ergibt sich ein möglicher Bruttogewinn von CHF 338.59 und ein Nettogewinn von CHF 333.59. Bei sieben Voraussagen erhält der Spieler den 20 %-Boost auf den Nettogewinn – also zusätzlich CHF 66.72, was den Nettogewinn auf CHF 400.31 erhöht. Dafür müssen sieben Voraussagen mit Quote ≥ 1.50 eintreffen, und die kombinierte Marge des Produkts liegt deutlich über der eines Einzelmarktes. Der erwartete Wert des Boosts ist daher nicht der beworbene 20 %-Aufschlag – er ist kleiner, weil die Marge im Produkt steckt.
Beispielrechnung: was ein typischer ausländischer Bonus kostet
Ein ausländischer Anbieter bietet einen 100 %-Bonus bis CHF 200 mit 5-fachem Umsatz auf Bonus plus Einzahlung und Mindestquote 1.80. Wer CHF 200 einzahlt, erhält CHF 200 Gutschrift, muss aber (200 + 200) × 5 = CHF 2’000 umsetzen. Bei einer angenommenen Marge von 5 % auf den qualifizierenden Märkten liegt der erwartete Nettoverlust aus dem Clearen bei rund CHF 100 – und das ist vor dem Verlust des eigenen Einsatzes. Wer den Bonus als Geschenk liest, hat die Marge nicht mitgerechnet.
Worauf bei der Wahl des Anbieters zu achten ist
Für wen Sporttip und Jouez Sport die richtige Adresse sind
Wer Wert auf Schweizer Bewilligung, Schweizer Spielsperre, Schweizer Datenschutz und Schweizer Rechtsweg legt, hat mit Sporttip oder Jouez Sport die einzige Wahl. Wer die Willkommensgrösse eines ausländischen Bonus sucht, denkt das Schweizer Modell falsch – das Modell ist nicht «mehr Bonus», sondern «garantiert bewilligt». Der Bonus ist hier ein Aufschlag auf das, was der Wettende sowieso setzen würde, nicht eine Gutschrift, die der Wettende zuerst «verdienen» muss.
Für wen ein ausländischer Anbieter in Frage kommt
Wer bereit ist, auf den Schweizer Bewilligungsschutz zu verzichten, akzeptiert damit drei Dinge: keine Spielsperre über das Schweizer Register, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit, mögliche DNS-Sperre durch die Gespa. Die DNS-Sperre ist nicht hypothetisch – die Gespa-Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains, und neue Domains werden typischerweise innerhalb von Stunden ersetzt, wenn ein Anbieter ins Domain-Hopping geht. Wer dort spielt, spielt gegen ein bewegliches Ziel.
Welche Märkte überhaupt verfügbar sind
Bei den bewilligten Veranstaltern gilt die geschlossene Liste der Gespa: nur die dort aufgeführten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Was nicht auf der Liste steht – Eckstoss- oder Kartenmärkte, Esports, Wetten auf Wetter, Politik oder Shows –, ist im bewilligten Markt nicht verfügbar. Wer diese Märkte sucht, findet sie nur bei nicht bewilligten Anbietern. Das ist die zweite Seite derselben Medaille.
Häufige Fragen zu Wettangeboten und Boni in der Schweiz
Welche Wettangebote und Boni sind in der Schweiz zulässig?
In der Schweiz dürfen nur die zwei bewilligten Veranstalter Sporttip und Jouez Sport Sportwetten anbieten; ausländische Buchmacher haben keine Wirkung. Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, deshalb sind die beworbenen Angebote klein. Erlaubt sind Kombiboosts auf den Nettogewinn, Quoten- und Profitboosts auf konkrete Ereignisse und Cash-Out als vorzeitige Auszahlung. Einzahlungsboni, wie sie ausländische Anbieter bewerben, sind im bewilligten Markt nicht möglich.
Warum sind die Bonusangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner als bei ausländischen Seiten?
Die Grösse der Angebote folgt aus der Bewilligung: Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratiswetten und Gratisspielguthaben eine vorgängige Zustimmung der Gespa, und Werbung für nicht bewilligte Spiele ist verboten. Die Gespa hat 2025 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; bewilligte Anbieter dürfen nicht im Stil internationaler «100 %-Bonus»-Kampagnen werben. Ausländische Anbieter bewerben grosse Boni, weil sie nicht unter diese Schweizer Aufsicht fallen – und weil dort keine Schweizer Bewilligung gilt, ist das Angebot im Inland nicht zugelassen.
Wie funktioniert der Kombiboost und welche Voraussagen zählen dafür?
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Die Bonushöhe staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Der Boost ist im Einsatz und in der Gewinnerhöhung limitiert und verfällt bei einem Cash-Out. Wird eine Voraussage storniert und mit Quote 1.00 gewertet, sinkt die Voraussagen-Anzahl entsprechend.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Eine klassische Gratiswette – ein Einsatz, der vom Veranstalter gestellt wird – zahlt im Erfolgsfall in der Regel nur den Nettogewinn, nicht den Einsatz zurück. Das ist im bewilligten Schweizer Markt durch die Aufsicht geregelt, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist auszahlungsseitig ohnehin eingeschränkt. Wer eine «Gratiswette» annimmt, sollte in den Teilnahmebedingungen prüfen, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückfliesst oder nur der Gewinn ausgezahlt wird – die Aufmachung ist oft werblich verkürzt.
Welche Bedingungen sind bei einem Bonusangebot vor der Annahme zu prüfen?
Sechs Bedingungen entscheiden über den wahren Preis eines Bonus: die Umsatzanforderung (wie oft muss der Bonus oder Bonus-plus-Einzahlung umgesetzt werden), die Mindestquote der qualifizierenden Wetten, die Frist, die Liste der ausgeschlossenen Märkte, der Höchsteinsatz während des Clearens und der Cap auf den auszahlbaren Gewinn. Bei bewilligten Schweizer Anbietern sind die Bedingungen einfacher: Mindestanzahl Voraussagen, Mindestquote, Online-Pflicht, Limit und Cash-Out-Verfall. Wer diese Bedingungen liest, sieht den Preis – wer nur die Prozentzahl liest, sieht das Werbeversprechen.
Was bedeutet es für Wettende, wenn ein Angebot von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung stammt?
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet: keine Wirkung der Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Sperre durch die Gespa. Wer dort spielt, spielt ohne den Schutzrahmen des Geldspielgesetzes; ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Deutschland haben in der Schweiz keine Kraft. Das ist kein Schönheitsfehler – es ist die Aufsichtslage.
Bonus – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
