Squash wetten in der Schweiz: Was erlaubt ist, was es kostet und worauf zu achten ist

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungs­übersicht und die Swisslos-Spielregeln (Stand 14.10.2026).

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Frage, ob in der Schweiz online auf Squash gewettet werden darf, hat in diesem Land nur eine kurze Antwort: Ja, aber nur bei einem der beiden bewilligten Veranstalter – und Squash muss überhaupt im Programm stehen. Der Markt für Sportwetten ist in der Schweiz absichtlich klein gehalten. Seit dem Geldspielgesetz von 2019 dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Grossspiele durchführen. Beide veröffentlichen ihr Angebot auf einer geschlossenen Liste, die die Gespa führt; was dort nicht draufsteht, darf nicht angeboten werden. Das hat Folgen für eine Randsportart wie Squash: Sie kann sehr wohl im Programm sein, sie kann aber auch fehlen. Wer Squash-Quoten sucht, sollte zuerst das Wettprogramm prüfen, bevor er sich für einen Anbieter entscheidet.

Squash-Wetten in der Schweiz unterliegen klaren Regeln: Sie sind nur bei den zwei staatlich bewilligten Anbietern Swisslos und Loterie Romande erlaubt, sofern das aktuelle Wettprogramm Squash umfasst. Jenseits davon stehen ausländische Anbieter, die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Wer auf Squash wetten möchte, sollte nicht nur die Quoten vergleichen, sondern auch die Spielerschutzvorgaben und die steuerlichen Konsequenzen beachten, die das Schweizer Geldspielgesetz für alle Marktteilnehmer festlegt.

Was die Schweizer Rechtslage für Squash-Wetten bedeutet

Das Schweizer Geldspielgesetz unterscheidet zwei Welten, und die Trennung ist hart. Auf der einen Seite stehen die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande. Sie dürfen Sportwetten anbieten, weil der Bund und die Kantone ihnen diese Aufgabe zugewiesen haben. Auf der anderen Seite steht alles, was von aussen kommt. Ehere Ein­künfte aus dem Ausland sind in der Schweiz nicht erlaubt, wenn dort kein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung sitzt.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Die interkantonale Vereinbarung von 2019, die IKV 2020, legt fest: In der ganzen Schweiz gibt es nur zwei Veranstalter von Lotterien und Sportwetten. Swisslos mit Sitz in Basel führt Sporttip durch. Die Loterie Romande führt Jouez Sport durch. Jede dieser beiden Organisationen hat eine Veranstalter­bewilligung und pro Spiel eine Spiel­bewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern – nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung gilt immer nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Kraft.

Für den Spieler bedeutet das: Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich ein Swisslos-Konto eröffnen und online Sporttip nutzen. Wer in der Westschweiz wohnt, geht zur Loterie Romande. Eine Anmeldung geht nur, wenn man tatsächlich im Vertragsgebiet wohnt und volljährig ist. Swisslos verlangt zusätzlich, dass keine Spielsperre besteht, und prüft die Identität anhand eines hochgeladenen Ausweises, dessen Daten gegen Adress­datenbanken abgeglichen werden. Wer noch keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann sich nicht registrieren.

Was die Gespa-Liste für Squash bedeutet

Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Nur was dort draufsteht, darf angeboten werden. Das ist eine bewusste Einschränkung: Die Liste ist absichtlich eng. Qualifikations­runden stehen nur drauf, wenn die Gespa sie ausdrücklich aufgenommen hat; Frauen­wettbewerbe ebenso; Ranglisten­wetten nur, wenn die Rangliste tatsächlich über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainings­läufe und ähnliche Veranstaltungen sind nie erlaubt. Eckball- oder Kartenmärkte, wie sie internationale Buchmacher anbieten, fehlen vollständig. Auch Esports steht nicht auf der Liste.

Für Squash heisst das: Die Disziplin kann prinzipiell auf der Liste stehen, weil Squash ein international anerkannter Sport ist und die PSA-Tour sowie die PSA-World-Tour-Events bei der Gespa gelistet sein können. Ob Squash zum Zeitpunkt der Lektüre im Wettprogramm von Sporttip oder Jouez Sport steht, wechselt aber je nach Saison und Turnierkalender. Eine generelle Aussage, dass Squash bei Swisslos «verfügbar» ist, lässt sich nicht treffen. Die Seite verweist deshalb für den Einzelfall auf das aktuelle Wettprogramm beider Veranstalter.

Was ausländische Anbieter in der Schweiz dürfen – und was nicht

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbs­mässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Spieler werden nicht bestraft, aber ihre Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Schweizer Ausschluss­register.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains. Schweizer Internet­anbieter blockieren diese Domains per DNS-Sperre. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste; die Liste wird laufend aktualisiert, weil blockierte Anbieter ihre Domains wechseln. Wer also versucht, einen ausländischen Anbieter zu erreichen, kann durchaus auf einer blockierten Seite landen. Das ändert nichts daran, dass solche Anbieter online werben, in sozialen Medien sichtbar sind und Spieler aus der Schweiz ansprechen – aber es macht deutlich, dass die Schweiz diese Angebote nicht als legal ansieht.

Werbung, Boni und das, was nicht erlaubt ist

Werbung für Glücksspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sie darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspiel­guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte die Gespa 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer mit einem Werbe-Code spielt, sollte sich bewusst sein, dass solche Codes in der Schweiz offiziell nicht beworben werden dürfen. Wer sie nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko.

Spielerschutz: Was jeder Wettende vor der ersten Wette setzen muss

Das Schweizer System setzt beim Spielerschutz auf Eigen­verantwortung mit klaren Regeln. Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande anmeldet, muss zuerst Verlust­limiten setzen – nicht der Staat schreibt sie vor, sondern der Spieler selbst, und der Veranstalter muss sie abfragen.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; für unter 21-Jährige gilt eine tiefere Limite von CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage gesetzt werden. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam – eine Schutz­funktion gegen impulsive Erhöhungen in schlechten Phasen. Das Gesetz selbst (Art. 87 VGS) schreibt nur eine Frist von 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande gehen mit 72 Stunden darüber hinaus.

Diese Limite sind nicht nur Formalität: Sie sind die einzige direkte Bremse, die im System eingebaut ist. Wer auf Squash oder eine andere Sportart wettet, sollte sie so setzen, dass ein Totalverlust verschmerzbar bleibt.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer eine unbefristete Spielsperre setzt, wird in einem schweiz­weiten Register eingetragen. Diese Sperre gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gesetzte Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und nur mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS).

Wer sich sperren lässt, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung von Einsätzen oder Gewinnen. Das ist hart, aber es ist die Konsequenz aus der Selbst­sperre – sie soll wirken, nicht als taktisches Mittel dienen. Wer merkt, dass das Wetten ausser Kontrolle gerät, sollte die Sperre nutzen, bevor die Schulden wachsen.

Steuerliche Lage bei Gewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommens­steuerfrei bis zum Steuer­freibetrag pro Einzelgewinn; ab dem 1.1.2026 liegt dieser Freibetrag bei CHF 1’071’000 (im Vorjahr CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb eine pauschale Aussage nicht möglich ist – je nach Kanton gelten unterschiedliche Schwellen. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die der Spieler über die Steuererklärung zurück­holen kann. Für die allermeisten Wettenden bleibt das akademisch, weil ein typischer Squash-Einsatz weit unter diesen Schwellen liegt.

Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen nicht unter die Verrechnungs­steuer. Dafür behandelt mindestens der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, muss die Gewinne also im jeweiligen Steuer­verfahren deklarieren – und riskiert, dass ein Gewinn dort weniger übrig lässt als gedacht.

Die Schweizer Veranstalter im Ranking

Die folgende Tabelle ordnet die beiden Schweizer Veranstalter nach Bewilligungs­status und Trägerschaft. Ausländische Anbieter stehen separat, weil sie unter eine andere rechtliche Kategorie fallen und nicht mit den Schweizer Veranstaltern gleichgesetzt werden dürfen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Trägerschaft / Bewilligungs­status
Swisslos Sporttip Ja SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz in Basel; eine der beiden bewilligten Veranstalterinnen nach BGS, Aufsicht Gespa; Produktname Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; die zweite bewilligte Veranstalterin nach BGS; Aufsicht Gespa; Produktname Jouez Sport
22Bet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Coolzino Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
1xBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
myBet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Pribet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Funbet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Boomerang Bet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Roobet Nein Keine Schweizer Bewilligung; Lizenz nicht festgestellt; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Was die Tabelle zeigt – und was sie nicht zeigt

Die Tabelle zeigt eine sehr einfache Wahrheit: In der Schweiz gibt es zwei bewilligte Veranstalter, und der Rest ist nicht bewilligt. Sie zeigt aber nicht, welche Disziplinen die beiden Veranstalter im Programm haben. Ob Squash-Quoten zur Verfügung stehen, hängt vom aktuellen Wettprogramm ab und davon, ob die Gespa die jeweiligen Squash-Turniere auf ihre Liste gesetzt hat. Das ist ein Detail, das vor jeder Wette geprüft werden sollte.

Sie zeigt auch nicht, wie gut die Quoten sind. Die Gespa schreibt keine Quoten vor; jede Veranstalterin bestimmt ihre eigenen Quoten innerhalb des erlaubten Rahmens. Wer Quoten vergleichen will, sollte das im Wettprogramm beider Veranstalter tun, sobald ein Squash-Match ausgeschrieben ist.

Swisslos Sporttip: Das Angebot für die Deutschschweiz und Liechtenstein

Swisslos betreibt Sporttip als Online- und Verkaufsstellen­angebot. Der Anbieter deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab. Wer dort wohnt und volljährig ist, kann sich online registrieren, ein Spielkonto eröffnen und Wetten platzieren.

Programm, Mindest- und Höchst­einsätze

Der Mindest­einsatz für Einzel- und Kombinations­wetten liegt bei CHF 1. Der Höchst­einsatz für eine Einzel- oder Kombinations­wette liegt bei CHF 1’000, für eine System­wette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, muss die System­wette als Instrument wählen – oder mehrere einzelne Wetten platzieren, die zusammen den Höchst­einsatz nicht überschreiten.

Funktionen: Cash-Out, Kombiboost, Quotenboost

Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teil­auszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindest­quote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinn­erhöhung sind limitiert. Quoten­boosts und Profitboosts gelten ebenfalls nur für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Boosts klingen gross, sind aber an Bedingungen geknüpft, die der Spieler kennen muss.

Ein- und Auszahlungen, Gewinn­berechnung

Spiel­guthaben lässt sich per Online-Zahlungs­mittel oder Einzahlungs­schein kaufen, mit einem Mindest­betrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungs­art an, die direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeits­tagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Post­konto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spiel­guthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeits­tagen. Gratis­spiel­guthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – das ist eine wichtige Einschränkung, die viele Werbe­kampagnen verschweigen.

Der Gewinn­betrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzel­quoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nach­komma­stellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, wird die Einzel­wette zurück­bezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wett­auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.

Verdikt zu Swisslos Sporttip

Swisslos Sporttip ist die einzige seriöse Adresse für deutschschweizer Squash-Wettende, sofern Squash im Programm steht. Die Plattform ist vollständig reguliert, an das Schweizer Sperr­register angeschlossen und zahlt Gewinne nachvoll­ziehbar aus. Die Limiten sind eng – wer mit hohen Einsätzen spielen will, stösst schnell an die CHF 1’000-Grenze. Die Boosts sind echtes Marketing, das im Kleingedruckten kleiner wird: Mindest­quoten, einmalige Nutzung, Verfall bei Cash-Out. Wer das versteht, kann damit arbeiten; wer nur die Prozentzahl liest, hat die Rechnung ohne die Regeln gemacht.

Loterie Romande Jouez Sport: Das Angebot für die Westschweiz

Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Organisation ist Lausanne, mit 2’350 Verkaufs­stellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Wer in diesen Kantonen wohnt, kann sich online anmelden und bei Jouez Sport spielen.

Programm, Funktionen und Bedingungen

Jouez Sport folgt in Struktur und Funktions­umfang dem, was auch Sporttip bietet: Einzel-, Kombinations- und System­wetten, Live­wetten, Cash-Out, Boosts – jeweils unter den kantonalen und eidgenössischen Vorgaben. Das Programm richtet sich nach der Gespa-Liste, und die Verlust­limiten sind dieselben wie bei Swisslos: vom Spieler selbst gesetzt für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, tiefer für unter 21-Jährige. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.

Die Loterie Romande hat 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratis­spiele und Gratis­guthaben erhalten – deutlich mehr als Swisslos. Das bedeutet nicht, dass das Angebot grösser ist; es bedeutet, dass mehr Bonus­aktionen eine einzelne Bewilligung brauchen und die Loterie Romande 2025 mehr solcher Bewilligungen eingeholt hat. Wer wissen will, welche Promotionen laufen, prüft das aktuelle Jouez-Sport-Programm.

Verdikt zu Loterie Romande Jouez Sport

Wer in der Romandie wohnt, hat keine andere legale Wahl: Jouez Sport ist die einzige Schweizer Bewilligung, die ihm Sport­wetten erlaubt. Das Programm ist solide, die Aufsicht durch die Gespa dieselbe wie bei Swisslos, die Spieler­schutz­regeln sind identisch. Der Nachteil liegt in der Auswahl: Wer nur in seinem Wohn­kanton spielen kann, kann nicht ohne weiteres die Quoten von Sporttip daneben legen, und ein direkter Quoten­vergleich zwischen den beiden Schweizer Anbietern ist nur möglich, wenn man beide Programme gleichzeitig einsehen kann.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung und können in der Schweiz keine Sport­wetten anbieten. Sie tauchen hier auf, weil Schweizer Spieler im Internet auf sie treffen. Die Bewertung fällt entsprechend aus.

22Bet, Coolzino, 1xBet, myBet, Pribet, Funbet, Boomerang Bet, Roobet

Alle diese Anbieter teilen denselben Status: keine Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht festgestellt, kein Anschluss an das Schweizer Ausschluss­register, keine Schweizer Anlauf­stelle bei Streit. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS gesperrt sein – was nicht heisst, dass jeder Schweizer Spieler sie nicht erreicht, aber es heisst, dass die Schweiz sie als unerlaubt einstuft.

Was diese Anbieter bieten, ist aus ihrer jeweiligen Sicht oft breit: Squash-Wetten mit vielen Märkten, Live-Übertragungen, Apps, Krypto­zahlungen. Was sie nicht bieten, ist Schweizer Schutz: kein Anschluss an die Spielsperre, keine Schweizer Aufsicht, keine Gewähr, dass Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden, keine Handhabe, wenn der Anbieter die Regeln ändert. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechts­raums.

Die Konsequenz für den Spieler: Wer bei einem dieser Anbieter spielt, riskiert, dass seine Einsätze und Gewinne in einem Straf­verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Er riskiert ausserdem, dass die Gewinne im Kanton Thurgau und möglicher­weise weiteren Kantonen als steuer­pflichtiges Einkommen behandelt werden, unabhängig vom Betrag. Und er riskiert, dass eine Werbe-E-Mail, die ihm 100 % Bonus verspricht, in der Schweiz gar nicht hätte verschickt werden dürfen.

Verdikt zu den ausländischen Anbietern

Diese Anbieter sind für Schweizer Spieler keine Alternative zu Swisslos oder Loterie Romande. Sie sind eine andere Welt – mit anderen Regeln, ohne Schweizer Schutz und mit dem Risiko, dass ein Gewinn im Nachhinein weniger übrig lässt, als man dachte. Wer sie trotzdem nutzt, sollte sich bewusst sein, dass er einen Markt betritt, der in der Schweiz offiziell nicht existiert.

Wie eine Quote entsteht und was die Marge bedeutet

Eine Quote auf ein Squash-Match ist kein objektiver Wert, sondern das, was der Veranstalter dafür zahlt, dass ein bestimmtes Ergebnis eintritt. Sie hat zwei Bestandteile: die Wahrscheinlich­keits­schätzung, die im Hintergrund steht, und die Marge, die der Veranstalter einbehält.

Quotenschlüssel und Auszahlungsquote

Bei einem Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 beträgt die Auszahlungs­quote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95 oder 95 %. Das heisst: Von jedem eingesetzten Franken zahlt der Veranstalter im Mittel 95 Rappen als Gewinn zurück. Die restlichen 5 Rappen sind die Marge – das, was der Veranstalter im Schnitt pro Franken Einsatz behält. Bei diesem Beispiel ergibt sich eine Marge von etwa 5 %, ein typischer Wert für ausgeglichen gesetzte Märkte.

Würde der Veranstalter auf denselben Markt Quoten von 2.00 und 2.00 anbieten, läge die Auszahlungs­quote bei 100 % – der Veranstalter würde nichts verdienen. Bei Quoten von 1.80 und 1.80 sänke die Auszahlungs­quote auf rund 90 %, die Marge stiege auf etwa 10 %. Die Marge ist also der Preis, den der Wettende für das Angebot zahlt, und sie schwankt je nach Markt und Veranstalter.

Die Marge ist ein statistischer Mittelwert. Über viele Wetten hinweg verliert der Wettende im Durchschnitt genau diesen Anteil seines Einsatzes – und der Veranstalter gewinnt ihn. Für eine einzelne Wette bedeutet die Marge nichts; über Tausende von Wetten ist sie der statistische Vorteil, der auf lange Sicht dem Veranstalter zusteht.

Was das für Squash-Wetten heisst

Für Squash gibt es in der Regel weniger Daten als für Fussball oder Tennis, was die Quoten schwankender macht. Der Veranstalter muss die Wahrscheinlich­keiten für jeden Spieler und jedes Match selbst einschätzen, und je weniger Informationen vorliegen, desto grösser ist die Marge, die er einbaut, um sein Risiko abzusichern. Squash-Quoten bei kleineren Turnieren haben deshalb oft eine höhere Marge als Quoten bei grossen Fussball-Ligen. Wer Squash-Quoten vergleicht, sollte nicht nur den Spitzenwert anschauen, sondern die Spanne zwischen den Quoten – sie verrät die Marge.

Wie ein Wettgewinn berechnet wird

Eine Wette zahlt sich nach einer einfachen Formel aus: Gewinn = Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette ist die Quote die angezeigte Quote. Bei einer Kombinations­wette ist die Quote das Produkt der Einzel­quoten.

Einzelwette

Wer CHF 50 auf Squash-Spieler A zu Quote 2.10 setzt, erhält bei einem Sieg von A einen Brutto­gewinn von CHF 50 × 2.10 = CHF 105. Davon werden CHF 50 Einsatz abgezogen, der Nettogewinn beträgt also CHF 55. Bei einer Quote von 1.50 wären es CHF 50 × 1.50 = CHF 75 Brutto, also CHF 25 netto.

Kombinationswette

Wer drei Squash-Matches kombiniert, mit Quoten von 1.80, 2.20 und 1.95, hat eine Gesamt­quote von 1.80 × 2.20 × 1.95 = ungefähr 7.72. Ein Einsatz von CHF 20 ergibt im Gewinnfall CHF 20 × 7.72 = CHF 154.40, also CHF 134.40 netto. Das klingt verlockend, aber jedes zusätzliche Match erhöht das Risiko: Schon ein falsches Ergebnis und die ganze Wette ist aus.

Sonderfall Cash-Out

Bei einem Cash-Out verkauft der Spieler die Wette an den Veranstalter zurück – zu einem tieferen Preis, als der Gewinn im Erfolgsfall wäre. Der Cash-Out-Betrag hängt vom Spiel­stand und vom Verlauf des Matches ab und kann sich sekündlich ändern. Der Veranstalter muss Cash-Out nicht für jeden Markt anbieten und kann den Betrag jederzeit anpassen. Wer Cash-Out nutzt, sichert sich einen Teil des Gewinns – oder einen Teil des Verlusts – und verzichtet auf den Rest.

Sonderfall Bet Builder

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wett­ereignisse derselben Sport­veranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wer eine solche Kombination ohne diese Funktion zu platzieren versucht, riskiert, dass Swisslos die ganze Kombinations­wette für ungültig erklärt und den Einsatz zurück­erstattet.

Wett­tipps: Warum kein Tipp sicher ist

Auch bei Squash gilt: Es gibt keine sicheren Wetten. Wer behauptet, eine Quote sei «sicher», weil ein Spieler zuletzt gut gespielt hat, ignoriert die Verletzungs­anfälligkeit, die Tagesform, die Dynamik im Match und die Tatsache, dass Quoten Wahrscheinlich­keiten abbilden, die der Veranstalter selbst nicht kennt.

Was Wett­tipps leisten können – und was nicht

Ein Wett­tipp kann eine Einschätzung liefern, die auf Formkurven, Head-to-Head-Daten, Belastung im Turnier­kalender und ähnlichen Faktoren beruht. Er kann die Quote eines Veranstalters über- oder unter­bewertet sehen und dem Spieler helfen, eine Entscheidung zu treffen. Er ist aber nie eine Vorhersage. Eine Quote von 1.50 bedeutet, dass der Veranstalter das Ereignis für wahrscheinlicher hält als das Gegenteil – nicht, dass es eintrifft.

Wer Tips als Vorhersagen liest, verliert Geld. Wer sie als eine von vielen Daten­punkten liest, kann sie nutzen, um seine eigene Einschätzung zu schärfen.

Wie eine seriöse Einschätzung begründet wird

Eine seriöse Einschätzung nennt die Quellen, aus denen sie kommt: die Weltrangliste, die letzten Turnierergebnisse, die körperliche Verfassung der Spieler, die Belastung im laufenden Turnier. Sie sagt, warum sie eine Quote für zu hoch oder zu niedrig hält. Sie sagt auch, wann sie falsch liegt – zum Beispiel, wenn ein Spieler verletzt aufgibt oder eine überraschende Leistung zeigt.

Wer sich auf Tips verlässt, sollte mehrere Quellen vergleichen. Wer nur eine Quelle liest, bekommt eine Meinung, keine Analyse.

Häufige Fragen

Darf in der Schweiz online auf Squash gewettet werden?

Ja, aber nur bei einem der beiden bewilligten Veranstalter – Swisslos mit Sporttip oder Loterie Romande mit Jouez Sport. Vorausgesetzt, Squash steht im aktuellen Wettprogramm. Andere Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung.

Ist Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten verzeichnet?

Die Gespa-Liste führt Squash prinzipiell als mögliche Disziplin, je nach Saison und Turnier­kalender. Ob Squash zum Zeitpunkt der Lektüre im Programm von Sporttip oder Jouez Sport steht, muss im jeweiligen Wettprogramm geprüft werden – eine pauschale Zusage gibt es nicht.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?

Eine Quote spiegelt die Wahrscheinlich­keits­schätzung des Veranstalters zuzüglich seiner Marge. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungs­quote von rund 95 % und eine Marge von etwa 5 %. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter im Durchschnitt pro Franken Einsatz behält.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette ist die Quote die angezeigte Quote, bei einer Kombinations­wette das Produkt der Einzel­quoten. Der Nettogewinn ergibt sich, indem der Einsatz vom Brutto­gewinn abgezogen wird.

Welche Verlust­limiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Vor der ersten Wette müssen Verlust­limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 (CHF 1’000 für unter 21-Jährige). Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produkt­bezogen für 1 bis 180 Tage setzen, eine unbefristete Sperre wird im Schweizer Sperr­register eingetragen und gilt auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»