Wettanbieter mit Neosurf: Was erlaubt ist und was es kostet

Updated Oktober 2026
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Ein schlichter brauner Umschlag liegt auf einem hölzernen Ladentresen neben einem Schlüsselbund, im Hintergrund ein volles Regal.

Wer in der Schweiz mit einem Neosurf-Gutschein auf Sportwetten setzen will, stösst zuerst auf eine einfache, harte Tatsache: Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport besitzen hier eine Bewilligung für Sportwetten. Beide verkaufen eigene Prepaid-Tickets und Wallet-Guthaben. Neosurf selbst gehört nicht zu diesem Kreis. Die Seite ordnet ein, was Neosurf-Gutscheine im Schweizer Markt leisten, was sie kosten, wenn das Guthaben erstattet werden soll, und warum die Gutschein-Zahlung an einer ausländischen Plattform die Bewilligungsfrage nicht löst.

Neosurf-Gutscheine haben laut Neosurf übliche Werte vom Gegenwert von 10 € bis 150 €; die Wertbereiche variieren je nach Land.

Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs­datenbank der Gespa und die Spielregeln der beiden zugelassenen Veranstalter.

Grundlagen zum Neosurf-Gutschein

Ein Neosurf-Gutschein ist ein 16-stelliger Code mit PIN, der an Verkaufsstellen in mehr als 50 Ländern als Bargeld-Äquivalent verkauft wird. Neosurf gibt auf der eigenen Website das Gründungsjahr 2004 an und spricht von tausenden Online-Partnern weltweit. Übliche Werte reichen laut Neosurf von 10 € bis 150 €, wobei die genauen Wertbereiche je nach Land variieren.

Eine Skisprungschanze steht am Abend im Flutlicht, aus der Ferne betrachtet, umgeben von dunklem Tannenwald und leichtem Schnee.
Ein Neosurf-Gutschein ist sofort nutzbar und muss nicht aktiviert werden; der PIN-Code hat 10 Zeichen.

Der Gutschein ist sofort nutzbar und muss nicht aktiviert werden. Der PIN-Code hat 10 Zeichen. Wer ohne eigenes Konto bezahlt, gibt schlicht den Code an der Online-Kasse ein. Wer mehr will, kann ein myNeosurf-Konto eröffnen, das ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt. Für höhere Ein- und Auszahlungslimits verlangt Neosurf dann eine Identitätsprüfung. Das ist der erste Berührungspunkt mit dem Schweizer Recht: Die Verifizierungspflicht steht nicht im Widerspruch zum Schweizer Geldspielgesetz, sondern liefert dem Veranstalter die Daten, die er nach der VGS ohnehin braucht.

Was Neosurf an einer Wettkasse tatsächlich kostet

Ein Gutschein selbst trägt keine Kaufgebühr über den Preis hinaus, den der Verkaufstelle bezahlt wird. Kosten entstehen, wenn das Restguthaben nicht aufgebraucht wird und erstattet werden soll. Dann fällt eine Gebühr von 5 % auf den erstatteten Betrag an, und Neosurf verlangt für jede Erstattung eine KYC-Identitätsprüfung. Wer den vollen Betrag auf der Plattform einer ausländischen Wettseite einzahlt und dort verliert, zahlt nichts. Wer aber Restguthaben zurückholen will, dem wird die Anonymität des Gutscheins zum Hindernis: ohne Ausweis keine Auszahlung.

Dazu kommt die Sperrlistenseite. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt. Wer über die übliche Suchmaschine auf eine Seite geht und die Sperre umgeht, hat formal gegen die Zugangssperre verstossen, das ist die Spielerseite. Auf der Anbieterseite ist organisiertes Wetten ohne Schweizer Bewilligung eine Straftat nach Art. 130 BGS – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, gewerbsmässig bis zu fünf Jahre.

Rechtslage: Wer Sportwetten veranstalten darf

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, nicht die ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung, gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) und wird pro Spiel erteilt (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport.

Eine geschlossene Holztür sitzt in einer alten Steinmauer, die Mauer ist von Efeu überwachsen, davor liegt Herbstlaub.
Bei Erstattungen von Neosurf-Guthaben wird eine Gebühr von 5 % auf den erstatteten Betrag erhoben.

Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt. Das Angebot folgt einer geschlossenen Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Die Liste führt Eckball- und Kartenmärkte ebenso wenig auf wie Esports. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe stehen nur auf der Liste, wenn sie gelistet sind. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.

Die Konsequenz: Wer mit einem Neosurf-Gutschein bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, ändert nichts daran, dass dieser Anbieter hier nicht bewilligt ist. Der Gutschein ist eine Zahlungsmethode, keine Lizenz. Was weg ist, ist weg.

Wer eine Spielsperre auslöst

Eine Spielsperre hilft auch dann, wenn mit Prepaid-Gutscheinen bezahlt wird. Die Spielsperre ist nicht an ein Zahlungsmittel gebunden, sondern an die Person: Wer sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, kann die Sperre nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Ankerpunkt für den Schutzmechanismus, der unabhängig davon funktioniert, ob jemand Karte, Bank oder Gutschein benutzt.

Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes über das Spielerkonto und die Verifizierung; auch dort ist pro Person nur ein Konto erlaubt, und eine Sperre wird im Register vermerkt. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen 47,5 % von 200 Versuchen gemessen, in denen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Das ist kein Grund, den stationären Schutz zu loben – der Wert zeigt, was die Online-Verifizierung leistet und was Verkaufsstellen nicht leisten.

Boni und Gratiswetten bei den zugelassenen Veranstaltern

Ein Wettbonus ist eine an Bedingungen geknüpfte Gutschrift auf das Spielkonto. Bei Swisslos und Loterie Romande heisst das Pendant Gratisspielguthaben – ein Begriff, der im BGS steht und zeigt, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Eine Gratiswette ist im Marktjargon eine Wette, deren Einsatz im Gewinnfall zurückgehalten wird; was übrig bleibt, ist der Nettogewinn. Neosurf-Guthaben ist keine Gratiswette und löst keine Bonusbedingung aus, weil es eine Zahlung und kein Bonus ist.

Die Gespa hat 2025 für 24 Promotionen der Loterie Romande und 8 Promotionen von Swisslos die vorgängige Zustimmung erteilt (Art. 75 Abs. 2 BGS). Ein Beispiel: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Diese Beispiele zeigen das Muster: Gutschrift mit kurzer Frist, Auszahlung ausgeschlossen.

Für Neosurf selbst gilt: Ein «Bonus» in Form einer Auszahlung von Restguthaben kostet 5 % Gebühr, und die Identitätsprüfung ist Pflicht. Das ist kein Wettanbieter-Bonus, das ist eine Rückerstattung, und sie kostet mehr, als sie auf den ersten Blick verspricht.

Zahlungsabwicklung mit Neosurf-Gutschein

Wer ein myNeosurf-Konto führt, hinterlegt ein Zahlungsmittel und kann höhere Limits nutzen. Ohne Konto wird bei jeder Online-Zahlung der 16-stellige Code plus PIN eingegeben, das Guthaben wird belastet, der Rest bleibt auf dem Gutschein oder auf dem Anbieterkonto. Bei ausländischen Wettanbietern ohne Schweizer Bewilligung wird die Einzahlung meist sofort gebucht; die Auszahlung erfolgt auf das beim Anbieter hinterlegte Zahlungsmittel – bei den zugelassenen Veranstaltern ist das nach VGS Art. 50 Abs. 2 ausschliesslich ein Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen gibt es im bewilligten Markt nicht.

Eine Besonderheit der zugelassenen Veranstalter: Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 9’999 bei Swisslos und CHF 10’000 bei der Loterie Romande begrenzt. Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 Einzahlung möglich. Bei Loterie Romande gilt ebenfalls die CHF-10’000-Grenze pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000. Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Auszahlung von Gewinnen: Wer wann wie viel bekommt

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei Loterie Romande gilt sinngemäss die gleiche Schwelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wettscheine der Loterie Romande mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkauftsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Die Kehrseite: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Vergleich: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport

Die Seite bewertet zwei Anbieter, beide mit Schweizer Bewilligung. Eine Tabelle erfasst, was beide nebeneinander leisten, und macht sichtbar, wo sie sich unterscheiden.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter und Bewilligungs­grundlage
Swisslos Sporttip Ja (Bewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Bewilligung als Grossspiel nach BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Bewilligung) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Bewilligung als Grossspiel nach BGS SR 935.51, Aufsicht Gespa

Die Sortierung folgt der Reihenfolge der Bewilligung: Beide sind hier legal, weil das BGS nur diese zwei Veranstalter zulässt. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann nur bei Swisslos ein Konto führen; wer in der Romandie lebt, nur bei Loterie Romande. Es gibt kein Ranking unter den beiden, weil die Auswahl vom Wohnkanton abhängt, nicht von einer Qualitätsdifferenz.

Die Marge ist eine Vergleichsgrösse, die im Quotenschlüssel jedes Marktes steckt. Eine Einzelwette auf Sieg Heimsieg mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 ergibt einen Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 1 ÷ (0’476 + 0’294 + 0’278) ≈ 0’954, also eine Marge von rund 4.6 %. Bei Livewetten und Kombinationen liegen die Margen höher. Wer den Preis einer Wette vergleicht, schaut auf die Marge, nicht auf eine einzelne Quote.

Die zwei Veranstalter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.

Vor der ersten Online-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer ein Swisslos-Wallet führt, kann per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein aufladen (Mindestbetrag CHF 20), maximal CHF 10’000 innert 30 Tagen.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, pro Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Online-Verifizierung läuft über den hochgeladenen Ausweis, der gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Sporttip akzeptiert Neosurf nicht direkt; das eigene Prepaid-Angebot heisst Swisslos-Wallet mit Aufladung per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein. Wer auf den Gutschein verzichten will, findet damit eine hauseigene Prepaid-Lösung.

Wer hier spielt, bekommt den vollen Schutz des BGS: Limits, Spielsperre, Sperrregister und Auszahlung auf das eigene Konto. Der Preis dafür ist die geschlossene Marktliste – Wettmärkte ausserhalb der Gespa-Liste gibt es hier nicht.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende gehören zum Veranstalter.

Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone. Verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite); in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate ist. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das maximale Wallet-Guthaben beträgt CHF 10’000. Prepaid-Tickets der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Promotionpraxis folgt dem Muster kurzer befristeter Aktionen mit Zustimmung der Gespa. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben pro Code, 30 Tage gültig. Für diese Promotionen gilt dasselbe wie für die Bonuslogik auf dem Schwarzmarkt: ohne Verifizierung kein Code.

Loterie Romande bedient die Romandie, Swisslos die Deutschschweiz und das Tessin. Wer im falschen Kanton wohnt, hat kein Konto. Das ist keine Schwäche, sondern die kartellrechtliche Struktur, die das BGS vorgibt. Beide Veranstalter sind hier die einzige legale Option.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die Suche nach «neosurf wettanbieter» führt schnell zu internationalen Plattformen, die Neosurf akzeptieren und mit Bonusangeboten werben. Keine dieser Plattformen besitzt eine Schweizer Bewilligung. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Spielsperre, die im Register eingetragen wird, keine Auszahlung auf das eigene Schweizer Konto nach VGS-Standard, keine Aufsicht durch die Gespa.

Die Gespa blockiert ausländische Domains per DNS-Sperre, 671 Domains Ende 2025, mit neuen Einträgen im Stundenrhythmus. Domain-Hopping macht die Sperre zu einer Daueraufgabe, und das eigene Verhalten beim Umgehen der Sperre ist nicht strafrechtlich, aber zivilrechtlich nicht risikofrei. Auf der Anbieterseite drohen Freiheitsstrafen nach Art. 130 BGS, auf der Spielerseite die Möglichkeit, dass Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer also im Internet eine Anzeige sieht, hat es mit einem Anbieter zu tun, der sich in einem rechtswidrigen Markt bewegt.

Was es kostet, bei den zugelassenen Veranstaltern zu spielen

Die Schutzmechanismen haben zwei Seiten: Sie geben dem Spielenden Werkzeuge, aber sie kosten nichts extra. Die Prepaid-Lösung der zugelassenen Veranstalter ist Teil des Angebots, nicht ein Aufschlag. Wer bei Swisslos Wallet-Guthaben per PostFinance Pay auflädt, zahlt keine Gebühr. Wer bei Loterie Romande ein Prepaid-Ticket kauft, zahlt den Nennwert.

Die Kosten sind an anderer Stelle versteckt. Erstauszahlungen von Swisslos-Spielguthaben sind zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wettscheine von Loterie Romande können in der Verkaufsstelle eingelöst werden – an der Verkaufsstelle ohne Bankverbindung, aber nur bei genügend Bargeld bis CHF 2’000. Wer online spielt, muss eine IBAN angeben, und die Auszahlung erfolgt auf das eigene Konto.

Der Preis für die Sicherheit ist die geschlossene Liste der Wettmärkte: kein Esports, keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Wetten auf Politik oder Wetter. Wer auf diese Märkte setzen will, geht zu einem ausländischen Anbieter – und gibt damit den Schutz auf. Das ist die Wahl, die der Markt offenlässt.

Steuern auf Wettgewinne

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Bund legt die Schwelle ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 fest, der kantonale Wert weicht ab. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer erhoben, die der Veranstalter direkt abzieht; die Rückforderung läuft über die Steuererklärung. Für die meisten Spielenden ist der Gewinn weit unter der Schwelle, das heisst: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber kantonal anders behandelt. Thurgau etwa besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig, unabhängig vom Betrag. Wer dort wohnt, zahlt auf Gewinne eines ausländischen Anbieters Einkommenssteuer, ohne Freibetrag. Wer unsicher ist, fragt das kantonale Steueramt oder einen Steuerberater; eine Pauschalaussage über alle Kantone lässt sich nicht treffen.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Die Marge steckt in der Quote, nicht im Einsatz.

Wie die Marge den Preis einer Wette bestimmt

Eine Quote ist ein Wahrscheinlichkeitsäquivalent und ein Preisschild in einem. Wer auf Heimsieg zu 2.10 setzt, drückt aus: aus meiner Sicht 47,6 % Wahrscheinlichkeit, aus Sicht des Veranstalters eher weniger. Addiert man die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, liegt die Summe über 1, und der Überschuss ist die Marge. Bei Sieg Heimsieg mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.60 liegt der Auszahlungsschlüssel bei rund 95,4 %, die Marge bei rund 4,6 %.

Das ist die Grösse, die jeder Vergleichsansatz misst, der mehr sein will als ein Bonus-Vergleich. Ein Bonus von 100 % auf die Einzahlung wirkt gross, aber der erwartete Verlust durch die Marge über das geforderte Umsatzvolumen entspricht in vielen Fällen einem höheren Betrag als der Bonus selbst. Wer Bonus und Marge in eine Rechnung stellt, vergleicht Anbieter korrekt; wer nur den Bonus sieht, vergleicht Werbung.

Wer sich für welchen Veranstalter entscheidet

Die Auswahl ist kartellrechtlich vorgegeben. Wer in einem Deutschschweizer Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann bei Swisslos spielen – und nur dort online ein Konto führen. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, geht zur Loterie Romande. Wer in beiden Regionen lebt, wählt den Veranstalter des Kantons, in dem das Konto geführt wird. Wer im Kanton wohnt, der nicht zum Vertragsgebiet eines der beiden gehört, hat online keine Möglichkeit zur Kontoeröffnung.

Beide Veranstalter sind hier die Wahl, weil das BGS sie als die einzigen mit Grossspiel-Bewilligung nennt. Sie haben unterschiedliche Limits, unterschiedliche Wallet-Lösungen, unterschiedliche Promotionkalender – aber dasselbe Schutzniveau und dieselbe Aufsicht. Die Frage «welcher ist besser?» hat keine einheitliche Antwort, weil sie vom Wohnort abhängt.

Häufige Fragen

Lässt sich ein Prepaid-Gutschein wie Neosurf bei Swisslos oder Loterie Romande einsetzen?

Nein. Swisslos und Loterie Romande bieten eigene Prepaid-Lösungen an: Swisslos-Wallet mit Aufladung per PostFinance Pay oder Einzahlungsschein, Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, 50, 100 und 200. Neosurf-Gutscheine werden von beiden Veranstaltern nicht direkt akzeptiert.

Warum wird bei einer Erstattung von Gutscheinguthaben eine Identitätsprüfung verlangt?

Neosurf verlangt für alle Erstattungen eine KYC-Identitätsprüfung. Das Restguthaben wird nach Vorlage eines Ausweises ausgezahlt, abzüglich 5 % Gebühr auf den erstatteten Betrag. Die Prüfung dient der Geldwäscherei­bekämpfung und ist Voraussetzung für jede Auszahlung.

Was bedeuten Wettseiten ohne Verifizierung für den Schutz von Spielenden in der Schweiz?

Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung unterliegen keiner Gespa-Aufsicht und kennen kein schweizweites Sperrregister. Limits und Spielsperren sind nicht abgestimmt mit den Schutzmechanismen des BGS, und Spielerinnen und Spieler haben im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg. Eine Werbung, die Sicherheit verspricht, ohne Schweizer Bewilligung zu nennen, ist irreführend.

Welche Kosten kann eine Rückerstattung von Guthaben verursachen?

Eine Neosurf-Erstattung kostet 5 % des erstatteten Betrags und setzt eine Identitätsprüfung voraus. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro Jahr kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei Loterie Romande fallen für die Einlösung von Wettscheinen unter CHF 200 an der Verkaufsstelle keine Gebühren an.

Wie wird eine Wette aus Einsatz und Quote ausgewertet?

Eine Wette zahlt im Gewinnfall Einsatz mal Quote als Brutto zurück, der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1). Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Einzelteile. Im Auszahlungsschlüssel steckt die Marge des Marktes, das ist der Anteil, den der Veranstalter von jeder eingesetzten Einheit behält.

Hilft eine Spielsperre auch dann, wenn mit Prepaid-Gutscheinen gezahlt wird?

Ja. Die Spielsperre ist an die Person gebunden, nicht an das Zahlungsmittel. Eine Sperre bei Swisslos oder Loterie Romande wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken und in Liechtenstein. Bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung fehlt das Register, dort schützt die Sperre nur das Konto dieses einen Anbieters.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»