Spielwetten in der Schweiz – wer bietet sie an und was kostet es?
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Wer in der Schweiz auf Sport wettet, zahlt am Ende mehr als nur den reinen Einsatz. In jedem Wettpreis ist eine Marge des Veranstalters enthalten, bei der Auszahlung kommen Rundungsregeln zum Zug, und beim Spielerschutz spielen persönliche Verlustlimiten eine zentrale Rolle. Dieser Überblick zeigt, welche Anbieter in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben, was diese für Spielende konkret bedeutet und wie sich die Angebote von Swisslos und der Loterie Romande unterscheiden. Stand der Daten: Oktober 19, 2026.
Grundlagen: Was eine Spielwette in der Schweiz überhaupt ist
Eine Spielwette – genauer: eine Sportwette – ist der Tipp auf den Ausgang eines Sportereignisses gegen einen Einsatz. In der Schweiz fällt sie unter das Geldspielgesetz (BGS) und zählt dort zu den Grossspielen, also zu den Spielen mit grösserem Gefährdungspotential, die nur mit einer Bewilligung veranstaltet werden dürfen. Diese Bewilligung ist keine «Lizenz» im losen Sinn, sondern eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach den Artikeln 21 bis 25 BGS, beide verbunden mit Auflagen zu Spielerschutz, Werbung und Mittelverwendung. Die Aufsicht führt nicht die ESBK, die in der Schweiz die Casinos beaufsichtigt, sondern die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.
Zugelassen sind in der Schweiz nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide stützen sich auf die interkantonale Vereinbarung von 2019, die per 1. Januar 2020 in Kraft trat und die gemeinsame Durchführung von Geldspielen in der Schweiz regelt. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet rechtlich gesehen in einem Graubereich, der auf der Gespa-Sperrliste landen kann; was das praktisch heisst, steht im Abschnitt zu ausländischen Anbietern.
Der Unterschied zwischen Grossspiel und Kleinspiel ist nicht kosmetisch. Für Grossspiele gilt: nur die zwei genannten Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wetttypen, ein gemeinsames Spielersperrregister und strengere Werberegeln. Kleinspiele, etwa Lose an der Verkaufsstelle, dürfen auch von anderen Stellen angeboten werden, fallen aber nicht in diesen Vergleich. Wer in der Schweiz online wettet, bewegt sich also fast zwangsläufig im Grossspielregime.
Eine Sportwette ist damit mehr als ein Tipp: Sie ist ein Produkt mit fixer Preisstruktur, mit festgelegtem Spielerschutz und mit klar definierten Regeln zur Auszahlung. Die folgenden Abschnitte gehen die Rechtslage, den Spielerschutz, das Wettprogramm und schliesslich die zwei zugelassenen Anbieter im Detail durch.
Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
In der Schweiz ist die Rechtslage klar formuliert und entsprechend eng. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019, bestimmt in Artikel 4: Eine ausländische Bewilligung gilt nicht in der Schweiz. Wer hier Sportwetten anbieten will, braucht eine Schweizer Bewilligung, und die ist zahlenmässig beschränkt. Die Kantone haben in der interkantonalen Vereinbarung zwei Veranstalter festgelegt – einen für die Deutschschweiz und das Tessin, einen für die Romandie. Eine dritte, vierte oder fünfte Schweizer Bewilligung für Sportwetten existiert nicht, und die Gespa pflegt auch keine Liste weiterer Lizenznehmer.

Beide Veranstalter sind Genossenschaften beziehungsweise Aktiengesellschaften mit Sitz in der Schweiz. Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel; die Loterie Romande – Société de la Loterie de la Suisse Romande – hat ihre Kontaktadresse in Lausanne. Beide bedienen klar abgegrenzte Gebiete, und ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer aus dem falschen Kanton kommt, kann sich nicht registrieren.
Die Folgen für Spielende sind konkret:
- Nur die zwei genannten Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, online und an der Verkaufsstelle.
- Wer bei einem ausländischen Anbieter wettet, wettet ausserhalb der Schweizer Aufsicht; das Spielersperrregister gilt dort nicht, der Schweizer Rechtsweg fehlt.
- Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren. Stand Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste.
- Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele in der Schweiz ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht; Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werben hier also nicht offen.
Die Frage «Welche Anbieter sind in der Schweiz legal?» hat damit eine sehr kurze Antwort: Sporttip und Jouez Sport. Alles andere ist entweder nicht bewilligt oder nicht zugänglich.
Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie macht einen Anbieter nicht «sicherer» im Schweizer Sinn, sie gewährt keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, und sie ersetzt keine Schweizer Bewilligung. Der Spielende hat bei einem ausländischen Anbieter weder die Schweizer Spielsuchtfrüherkennung noch die Schweizer Beschwerdestelle, und die zuständige Aufsicht sitzt im Ausland, nicht in Bern. Die Gespa hat in einer Testreihe 2025 zudem gezeigt, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Testkäufen ein Minderjähriger eine Sportwette abschliessen konnte; das ist kein Argument gegen die Online-Sperre, aber es relativiert das Bild der «strengen Schweizer Kontrolle».
Spielerschutz: Verlustlimiten, Spielsperre und Selbstausschluss
Der Spielerschutz ist in der Schweiz nicht nur Marketing, sondern gesetzliche Pflicht. Die Veranstalter müssen nach Artikel 87 der Verordnung über Geldspiele (VGS) Spielende auffordern, eigene Verlustlimiten für einen oder mehrere Zeiträume zu setzen, und sie müssen eine Spielsperre gegen sich selbst anbieten. Beide Mechanismen wirken ohne Eingriff einer Behörde – der Spielende setzt sie selbst, der Veranstalter führt sie aus.

Verlustlimiten: Wer sie setzt und wie sie wirken
Bei Sporttip, dem Produkt der Swisslos, muss vor der ersten Teilnahme eine Verlustlimite für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze für Erwachsene liegt bei CHF 9’999 pro Periode; für unter 21-Jährige, die gesetzlich von der Teilnahme ausgeschlossen sind, gilt eine separate Limite von CHF 1’000 pro Periode. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, die das Aufladen des Spielguthabens bremst.
Eine Senkung einer Limite gilt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden – eine Schutzfrist, die verhindert, dass ein Spieler in einer stressigen Phase sein Limit nach oben korrigiert und sich damit in eine Verlustspirale manövriert. Die Gespa schreibt im Gesetz 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden die strengere 72-Stunden-Frist in ihren eigenen Bedingungen an, was für den Spielenden mehr Schutz bedeutet.
Was die Limite kostet, ist einfach zu rechnen: Wer CHF 1’000 Verlust pro Monat setzt, kann maximal diesen Betrag verlieren – und nicht mehr. Wer kein Limit setzt, lässt die Frage offen, wie viel Verlust er oder sie sich zumutet, und das ist eine Entscheidung, die später, im Fall des Falles, kaum noch zu korrigieren ist. Die Limite ist also kein Bonus und keine Spielerei, sondern eine harte Kostenbremse.
Spielsperre: Vom Selbstausschluss zum Register
Eine Spielsperre ist mehr als eine Pause. Swisslos bietet sie produktbezogen für 1 bis 180 Tage an, ohne vorzeitige Aufhebung, also ohne die Möglichkeit, die Sperre vor Fristablauf wieder zu lösen. Wer sich für 30 Tage sperrt, bleibt 30 Tage ausgesperrt. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in das schweizweite Spielersperrregister eingetragen. Dieses Register gilt nicht nur für Sporttip, sondern auch für die Casinos – einschliesslich der Online-Casinos – und es gilt auch im Fürstentum Liechtenstein, mit dem die Schweiz ein gemeinsames Sperrregime unterhält.
Die Aufhebung einer freiwilligen Spielsperre ist im Gesetz an eine Frist gebunden: Wer sich selbst sperrt, kann die Sperre frühestens nach drei Monaten aufheben lassen, und das nur unter Einbezug einer Fachstelle. Das verhindert Spontanentscheidungen und gibt dem Spieler die Möglichkeit, die Sperre als dauerhafte Entscheidung zu treffen, ohne die Tür für immer zu schliessen.
Praktische Konsequenzen: Wer im Sperrregister steht, kann sich weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande noch in einem Schweizer Casino anmelden oder spielen. Bestehendes Spielguthaben bleibt auf dem Konto, aber nicht verfügbar. Wer für eine kürzere Frist eine Pause braucht, nutzt die produktbezogene 1-bis-180-Tage-Sperre von Swisslos; wer dauerhaft ausscheiden will, wählt die unbefristete Spielsperre mit Registereintrag.
Für die Kostenrechnung heisst das: Eine Spielsperre kostet nichts, sie kostet nur den möglichen Gewinn. Sie ist das einzige Instrument, das die Marge, die im Wettpreis steckt, auf Null setzt – der Veranstalter bekommt schliesslich keinen Einsatz mehr.
Sportarten und Turniere: Was überhaupt gewettet werden darf
Die Schweiz reguliert nicht nur, wer Sportwetten anbieten darf, sondern auch, worauf gewettet werden darf. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die am 10. September 2026 in der Version vorliegt, die für 2026 gilt. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden – und das ist ein erheblicher Unterschied zu ausländischen Buchmachern, die Eckballwetten, Kartenwetten, Spielerstatistiken oder eSports im Programm haben.
Die Liste enthält insbesondere:
- Fussball, Eishockey, Handball, Tennis, Basketball, Volleyball, Unihockey, Eishockey-Nachwuchsligen nur in Ausnahmen
- Wintersportarten wie Ski alpin, Langlauf, Biathlon
- Pferderennen und Trabrennen
- Radsport, Leichtathletik, Schwimmen, Formel 1 und weitere Motorsportarten
- American Football, Baseball, Rugby, Cricket, Golf, Boxen
- Frauenfussball und andere Frauenwettbewerbe, soweit gelistet
Was fehlt, ist ebenso aufschlussreich: eSports taucht in der Liste nicht auf, daher dürfen Schweizer Veranstalter keine eSports-Wetten anbieten. Auch Wetten auf Wettereignisse, Politik oder TV-Shows sind ausgeschlossen – sie fallen nicht unter den Begriff «Sportereignis». Eckballwetten und Kartenwetten, die bei ausländischen Anbietern zum Standard gehören, fehlen ebenfalls. Trainingsläufe im Ski sind keine Wetten, die angeboten werden dürfen. Die Liste ist eine bewusste Einschränkung des Wettprogramms.
Qualifikationsrunden dürfen nur dann angeboten werden, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Qualifikation zu einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Die Liste verlangt also nicht nur «was», sondern auch «in welcher Form». Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS von Wetten ausgeschlossen – Jugendschutz vor Wettangebot.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor Spielbeginn und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das BGS enthält keine spezifische Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte, aber die Gespa-Liste reguliert, welche Märkte überhaupt angeboten werden dürfen, und die Liste der Wetttypen ist auch für Livewetten verbindlich. Sporttip bietet Livewetten an, die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – ein wichtiger Punkt für Spielende, die ein Spiel nur über einen Radio-Ticker verfolgen.
Cash-Out ist im BGS nicht eigens geregelt; es ist eine Funktion, die der Veranstalter in seinen Bedingungen anbietet oder nicht. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei normalem Wettenabschluss, hängt vom Spielverlauf ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Das bedeutet: Cash-Out ist eine Verlustbegrenzung mit Discount, kein «Gewinnmitnahme ohne Risiko».
Was eine Wette kostet: Marge, Rundung, Verlust
Eine Wette ist auf den ersten Blick einfach: Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette auf Quote 2.10 mit Einsatz CHF 50 ist die Auszahlung CHF 105. Bei einer Kombiwette mit drei Tipps zu 2.10, 1.85 und 1.70 multiplizieren sich die Quoten zur Gesamtquote 2.10 × 1.85 × 1.70 = 6.6045. Aus CHF 10 Einsatz wird bei einem Gewinn eine Auszahlung von CHF 66.05. Das ist die nominale Rechnung, und sie ist nur die halbe Wahrheit.
Die andere Hälfte steckt in der Marge. Ein Buchmacher – und ein staatlicher Veranstalter ist in dieser Hinsicht kein anderer – setzt die Quoten so, dass die Summe der Kehrwerte der Quoten über alle möglichen Ausgänge grösser als 1 ist. Die Differenz zur 1 ist die Marge, der Anteil, der nicht an die Spielenden zurückfliesst, sondern beim Veranstalter bleibt. Die Auszahlungsquote, der Quotenschlüssel, ist das Komplement: 1 minus Marge. In der Schweiz, mit nur zwei Veranstaltern und gesetzlich klar geregeltem Spielerschutz, ist die Marge Teil des Preises, nicht etwas, das mit «Bonus» weggerechnet werden könnte.
Um das greifbar zu machen, ein illustratives Beispiel mit einem Zweiwege-Markt und Quoten 1.90 / 1.90. Der Kehrwert von 1.90 ist rund 0.5263; für beide Ausgänge summiert sich das zu rund 1.0526. Der Quotenschlüssel ist 1 ÷ 1.0526 = 0.9500 – exakt 95 % der Einsätze werden über alle Ausgänge gemittelt ausgezahlt, 5 % verbleiben als Marge. Bei einer «fairsen» Wette, ohne Marge, müssten beide Seiten Quote 2.00 haben, und der Kehrwert wäre 0.5 + 0.5 = 1.0000. Die 1.90 / 1.90 sind also um 5 Rappen pro Franken Einsatz «zu niedrig», gemessen am fairen Modell.
In der Praxis liegen die Margen bei populären Märkten zwischen 4 und 8 Prozent, bei exotischen Märkten und kleinen Wettbewerben deutlich höher. Die Marge ist der Preis, den jeder Spielende zahlt, unabhängig davon, ob die Wette gewinnt oder verliert. Wer CHF 100 auf einem Markt mit 5 % Marge setzt, erhält im statistischen Mittel CHF 95 zurück – die anderen CHF 5 sind die Veranstaltermarge.
Bei einer Kombiwette multiplizieren sich nicht nur die Quoten, sondern auch die Margen. Eine Dreierkombi mit jeder Einzelquote 1.90 hat eine kombinierte Marge, die über 14 % liegt, weil sich die 5 % jedes Einzelschritts nicht einfach addieren, sondern multiplikativ überlagern. Das ist der Grund, warum Kombiwetten aus Spielersicht teurer sind, als die nominale Quotenmultiplikation suggeriert.
Der Sporttip-Kombiboost, der bei mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 den Nettogewinn um 5 %, 20 %, 40 % oder 100 % erhöht, ist vor diesem Hintergrund eine teilweise Rückvergütung der Kombi-Marge. Er macht die Kombiwette nicht «fair», aber er reduziert den Preis, den der Spielende für die Multiplikation der Margen zahlt. Insofern ist der Boost weniger ein Bonus als eine Korrektur der Preisstruktur.
Gewinnrundung auf 5 Rappen
Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Gewinn von CHF 12’347 wird also zu CHF 12.35 – dem auf 5 Rappen nächsten Wert. Bei kleinen Einsätzen und niedrigen Quoten schluckt diese Rundung einen Teil des Gewinns; bei grossen Einsätzen ist sie ein Bruchteil. Sie ist Teil der Preisstruktur, kein Zufall.
Die zwei zugelassenen Veranstalter im Vergleich
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Sitz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung als Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
Die Tabelle fasst das Knappe zusammen, weil die Sachlage knapp ist: zwei Veranstalter, beide bewilligt, beide an einen geografischen Raum gebunden. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, kann nur bei Swisslos ein Online-Konto eröffnen; wer in der Romandie wohnt, nur bei Loterie Romande. Eine «Wahl» zwischen beiden gibt es in dem Sinn nicht, dass ein Spielender aus Zürich sich nicht bei Jouez Sport registrieren kann und umgekehrt. Was bleibt, ist die Wahl zwischen Online-Konto und Verkaufsstelle, zwischen den Wettformen (Einzel, Kombi, System) und zwischen verschiedenen Limits.
Was die beiden Veranstalter im Wettprogramm unterscheidet, hängt an den Sprachregionen und am Sponsoring. Sporttip überträgt die grossen Fussball- und Eishockey-Ligen, die für die Deutschschweiz relevant sind, inklusive Schweizer Super League, NL Eishockey und internationale Wettbewerbe. Jouez Sport bedient die Westschweizer Vorlieben mit französischen Fussball-Ligen, den Six Nations und Wintersport-Veranstaltungen in den Westschweizer Kantonen. Beide bieten Livewetten an, beide haben einen Kombiboost, beide haben Cash-Out, beide unterliegen den gleichen Schutzregeln.
Die Frage, welcher Veranstalter «besser» ist, hat damit weniger mit dem Produkt zu tun als mit der geografischen Zugehörigkeit. Wer in Genf wohnt, kommt an Sporttip nicht heran; wer in Zürich wohnt, hat kein Konto bei Jouez Sport. Die folgenden Abschnitte zu den beiden Anbietern beschreiben, was das jeweilige Produkt konkret kann und was es kostet.
Swisslos Sporttip: Reichweite, Limits und Wettprogramm
Was Swisslos ist und wer Sporttip nutzen kann
Swisslos ist die Genossenschaft der Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen von 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip und wird in 19 Kantonen – AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH – sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Wer in einem dieser Gebiete wohnt, kann sich online registrieren; alle anderen nicht.
Registrierung, Alter und Wohnsitz
Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsprüfung läuft über den hochgeladenen Ausweis; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist aufwendiger als eine simple E-Mail-Registrierung, aber es ist die gesetzliche Pflicht aus den Artikeln 47 bis 52 VGS, und sie gilt für beide Schweizer Veranstalter gleichermassen.
Sporttip-Wetten stehen ausschliesslich Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – eine Selbstwettklausel, die Korruption verhindern soll und die sich auch im Gesetz wiederfindet.
Einsatzgrenzen: Das kostet ein Tipp maximal
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette beträgt CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die harte Preisobergrenze pro Wette; es gibt daneben keine versteckte «Staking-Politik», die in den Bedingungen steht, aber nirgends beziffert ist.
Wettprogramm: Fussball, Eishockey und Livewetten
Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste: Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Unihockey und die gelisteten Wintersportarten, Radsport und Motorsport. Eckballwetten und Kartenwetten fehlen; eSports fehlt; Wetten auf Politik, Wetter oder TV-Shows sind ausgeschlossen. Livewetten sind verfügbar und werden in der Sporttip App und online angeboten. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ergebnisses platziert wird, wird mit Quote 1.00 gewertet, das heisst: Einsatz zurück, kein Gewinn. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was eine Schutzmassnahme gegen nachträgliche Wetten auf bereits entschiedene Ausgänge ist.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Fussballspiel mit Hin- und Rückspiel, das in die Verlängerung geht, ist also nicht automatisch die Verlängerung Teil der Wette.
Kombiboost, Quotenboost und Profitboost
Sporttip hat drei Bonusmechanismen, die alle nur online gelten:
- Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 pro Voraussage. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
- Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten mit einer Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was das in Franken heisst: Eine Kombiwette mit vier Tipps zu Mindestquote 1.50 ohne Boost hat eine Gesamtquote von 1.50⁴ = 5.0625. Aus CHF 10 Einsatz werden bei Gewinn CHF 50.63 ausgezahlt. Mit 5-%-Kombiboost sind es CHF 50.63 plus 5 % von (CHF 50.63 – CHF 10) = CHF 50.63 + CHF 2.03 = CHF 52.66. Der Boost gleicht einen Teil der kombinierten Marge aus, er macht die Wette nicht gratis.
Cash-Out als Verlustbegrenzung
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar, aber an Bedingungen geknüpft: nur online, nur als vollständiges Cash-Out, nicht für Teilauszahlungen, nicht garantiert für jeden Markt, jederzeit änderbar. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitigen Ausstieg; Swisslos muss Cash-Out nicht anbieten, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer Cash-Out nutzt, akzeptiert einen Discount auf den möglichen Gewinn gegen die Sicherheit, das Geld jetzt zu haben.
Zahlungen: Wallet, PostFinance Pay und Auszahlung
Das Spielguthaben bei Swisslos wird auf einem Wallet geführt. Aufladen lässt es sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 aufladbar, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als direkte Zahlungsart an: Die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Auszahlungen vom Wallet auf ein Bank- oder Postkonto sind in 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – wer einen Bonus annimmt, kann den Bonus nicht zu Bargeld machen.
Wettverfall und Fristen
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn nicht innerhalb eines halben Jahres einlöst, verliert ihn; das ist eine ungewöhnlich lange Frist im internationalen Vergleich, aber sie ist im Gesetz so verankert.
Verteilung des Reingewinns 2025
Swisslos hat 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Der Rückgang bei den Sportwetten ist bemerkenswert, weil er nicht zwingend mit einem Rückgang der Spielenden zu tun hat; er kann auch mit dem Wettverhalten und der Marge zusammenhängen, die das Haus einnimmt. Für Spielende heisst das: Sie finanzieren mit jedem Einsatz direkt den Schweizer Sport – was die Marge politisch leichter verdaulich macht, ändert aber nichts an ihrer Existenz.
Urteil zu Swisslos Sporttip
Sporttip ist für jeden Spielenden im Vertragsgebiet die einzige legale Option für Online-Sportwetten. Das ist kein Bonus und kein Service, sondern die Konsequenz aus der Schweizer Bewilligungsstruktur. Was Swisslos dafür bietet, ist ein solides Wettprogramm innerhalb der Gespa-Liste, ein klar definierter Spielerschutz mit selbstgesetzten Verlustlimiten, eine harte Einsatzobergrenze und ein Auszahlungssystem, das für kleine Gewinne kostenlos ist. Der Kombiboost gleicht einen Teil der kombinierten Marge aus, ohne sie zu eliminieren. Wer mit dem begrenzten Wettprogramm leben kann – keine eSports, keine Eckballwetten, keine Kartenmärkte – und wer CHF 1’000 pro Wette als Maximum akzeptiert, findet hier ein vollständig reguliertes Produkt mit hohem Spielerschutz. Wer eines davon nicht akzeptieren will, hat in der Schweiz keine legale Alternative.
Loterie Romande Jouez Sport: Die Westschweizer Variante
Veranstalter und Verbreitungsgebiet
Die Loterie Romande ist die Veranstalterin der Sportwetten in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Produkt heisst Jouez Sport. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem der sechs Romandie-Kantone wohnt, kann sich für Jouez Sport registrieren; für alle anderen Kantone ist das Produkt nicht zugänglich.
Funktionsumfang und Schutzregeln
Die Schutzregeln sind deckungsgleich mit denen von Sporttip: 18 Jahre Mindestalter, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, einmalige Registrierung pro Person, Identitätsprüfung über Ausweis, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Senkung sofort und Erhöhung nach 72 Stunden. Das ist die gemeinsame Linie der beiden Veranstalter und folgt den Artikeln 47 bis 52 VGS, die für alle bewilligten Veranstalter gelten.
Wettprogramm und Livewetten
Das Wettprogramm deckt die Gespa-Liste ab und gewichtet sie für die Westschweiz: Ligue 1 und andere europäische Fussball-Ligen, die Schweizer Super League, Eishockey, Handball, Tennis, Radsport mit Schwerpunkt auf den Westschweizer Etappenorten, Wintersport in den Walliser und Waadtländer Stationen, Pferderennen. Livewetten sind verfügbar, vor Spielbeginn und live. Das Cash-Out-Angebot und die Boost-Strukturen ähneln Sporttip, da beide Veranstalter dem gleichen regulatorischen Rahmen unterliegen.
Einsatzgrenzen und Zahlungen
Die Einsatzgrenzen bewegen sich im Rahmen, den die Bewilligung vorgibt. Für die genauen Werte pro Wettform verweist Jouez Sport auf die Teilnahmebedingungen, die in den Spielregeln festgelegt sind. Zahlungen laufen über das Loterie-Romande-Spielkonto, Aufladung per Bankkonto, PostFinance oder Kreditkarte, Auszahlung auf das registrierte Bankkonto des Spielenden. Anonyme Auszahlungen und Kryptowährungen sind ausgeschlossen – alle Auszahlungen gehen auf ein Konto im Namen des Spielenden.
Urteil zu Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist das, was Sporttip für die Westschweiz ist: das einzige legal bewilligte Produkt, vollständig reguliert, mit dem gleichen Spielerschutz und dem gleichen begrenzten Wettprogramm. Wer in Genf, Lausanne, Sitten, Neuenburg, Freiburg oder Delsberg wohnt und auf die geschlossene Wettliste verzichten kann, hat hier ein vollständiges Angebot. Für die Wahl zwischen den beiden Veranstaltern gilt dasselbe wie für Swisslos: Sie existiert geografisch, nicht qualitativ. Wer aus der Romandie stammt und in den Deutschschweizer Kantonen wohnt, verliert den Zugang zu Jouez Sport und muss bei Sporttip spielen oder auf ausländische Anbieter ausweichen – mit allen Konsequenzen, die das hat.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Neben den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es eine Reihe internationaler Buchmacher, die auch in der Schweiz wahrnehmbar sind: Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet. Keiner dieser Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Die Anbieter sind damit formal ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
Was das praktisch bedeutet
- Die Gespa-Sperrliste kann die Domains dieser Anbieter per DNS-Block für Schweizer Internetzugänge unzugänglich machen. Stand Ende 2025 waren 671 Domains auf der Liste. Die Liste wird laufend aktualisiert, und gesperrte Domains werden oft durch neue ersetzt – das sogenannte Domain-Hopping, das die Gespa explizit nennt.
- Das Schweizer Spielersperrregister gilt bei diesen Anbietern nicht. Wer sich in der Schweiz selbst sperrt, ist bei ausländischen Anbietern nicht gesperrt.
- Schweizer Behörden haben keine Handhabe zur Streitbeilegung. Beschwerden wegen verweigerter Auszahlung, manipulierten Quoten oder einbehaltenen Gewinnen laufen ins Leere – die Aufsicht sitzt im Ausland, der Rechtsweg ist im Ausland.
- Gewinne aus ausländischen Anbietern können in der Schweiz steuerpflichtig sein, je nach Kanton. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone handhaben das anders, eine generelle Aussage ist nicht möglich.
- Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt gegen eine ausländische Rechtsordnung, nicht gegen die Schweizer Aufsicht. Die Schweiz schützt den Spielenden in diesem Fall nicht.
Wer ausländische Anbieter nutzt und warum
Die Attraktivität ausländischer Anbieter liegt im Wettprogramm. Wo die Gespa-Liste eSports, Eckballwetten, Kartenwetten oder Spielerstatistiken ausschliesst, haben ausländische Anbieter diese Märkte im Programm. Höhere Boni, mehr Promotionen, höhere Wettlimits und ein breiteres Livewetten-Angebot sind die üblichen Verkaufsargumente. Das alles ist in der Schweiz verfügbar, aber nicht legal. Wer es nutzt, akzeptiert die Konsequenzen: keine Schweizer Spielsuchtfrühmeldung, keine Schweizer Beschwerdestelle, mögliche DNS-Sperre und im Extremfall die Beschlagnahme von Guthaben in Strafverfahren gegen den Anbieter.
Urteil zu den ausländischen Anbietern
Die hier aufgeführten ausländischen Anbieter – Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore, 20Bet – sind keine Alternative zu Swisslos und Loterie Romande, sondern ein anderes Produkt mit anderem Preis. Sie bieten ein breiteres Wettprogramm, oft höhere Limits, aber keinen Schweizer Spielerschutz und keine Schweizer Aufsicht. Wer die Vorteile der Schweizer Regulierung schätzt – eigene Verlustlimiten mit 72-Stunden-Schutz, Anonymitätsverhinderung durch Ausweisprüfung, garantierte Auszahlung auf ein Schweizer Konto – ist mit einem der zwei bewilligten Veranstalter besser bedient. Wer ein breiteres Wettprogramm braucht und das Risiko fehlender Aufsicht akzeptiert, nutzt diese Anbieter ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Beides ist eine bewusste Entscheidung, die mit den Kostenfolgen verbunden ist.
Steuern: Was ein Gewinn in der Schweiz kostet
Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und nur Gewinne darüber werden besteuert. Der Bund hat den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 festgelegt (2025: CHF 1’070’400); die Kantone haben eigene Schwellen, die je nach Kanton unterschiedlich sind. Eine allgemeine Aussage «Gewinne sind steuerfrei» ist also nicht haltbar – es kommt auf den Kanton an.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Spielenden ist der Freibetrag irrelevant: Wer nicht regelmässig sechsstellige Beträge gewinnt, zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz, also keine 5 % oder 5.3 %, die vom Einsatz abgezogen werden. Was vom Einsatz abgeht, ist die Marge im Wettpreis, nicht eine separate Steuer.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis ist uneinheitlich; Thurgau besteuert sie als Einkommen, andere Kantone sind grosszügiger. Die Auskunft «fragen Sie Ihren Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung» ist hier die ehrliche, weil pauschal keine korrekte Aussage möglich ist. Wer mit ausländischen Anbietern wettet, sollte das in der Steuererklärung angeben, weil eine spätere Entdeckung teurer wird als eine ehrliche Deklaration.
Zahlungen: Was rein- und rausgeht
Die Schweizer Regulierung schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden ausgezahlt werden. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen und Auszahlungen an Dritte sind ausgeschlossen. Kredit an Spielende ist verboten – der Veranstalter darf kein Guthaben vorstrecken, das mit dem Einsatz verrechnet wird. Welche konkreten Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen Sache und steht in den Teilnahmebedingungen; Swisslos akzeptiert PostFinance Pay und andere gängige Schweizer Methoden, Loterie Romande vergleichbar.
Was die Schweiz nicht hat, ist ein Payment-Blocking: Banken und Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an ausländische Wettanbieter nicht generell. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, kann mit der Schweizer Karte einzahlen, solange die Karte selbst kein Wettverbot hat. Das bedeutet, dass die Sperrliste nur die Domain blockiert, nicht die Zahlung; wer die Sperre umgeht, kann weiter einzahlen.
Die Kosten einer Zahlung sind direkt: Aufladung des Wallets bei Swisslos ist ab CHF 20 möglich, max. CHF 10’000 in 30 Tagen, mit Wallet-Obergrenze von CHF 9’999. Auszahlung vom Wallet ist zweimal pro 365 Tage kostenlos, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an. Bei Loterie Romande gelten ähnliche Strukturen. Wer grosse Gewinne erwartet, sollte die Auszahlungsfrequenz im Auge behalten.
Werbung und Boni: Was erlaubt ist und was nicht
Werbung für Glücksspiele in der Schweiz darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten und mit Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die konkreten Bonusbedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen der Veranstalter, nicht in einer zentralen Liste.
Was das in der Praxis heisst: Wer bei einem Schweizer Veranstalter einen Bonus sieht, hat es mit einem von der Gespa genehmigten Angebot zu tun. Das schützt nicht vor jeder missbräuchlichen Bedingung – ein Bonus mit 20-fachem Umsatz bleibt ein Bonus mit 20-fachem Umsatz –, aber es stellt sicher, dass die Werbung nicht offensiv in falsche Versprechen abgleitet. Bei ausländischen Anbietern fehlt diese Vorkontrolle, und die Werbung kann vollmundig sein, ohne dass eine Schweizer Behörde eingreift.
Häufige Fragen zu Spielwetten in der Schweiz
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
In der Schweiz dürfen nur zwei Anbieter Sportwetten veranstalten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide stützen sich auf die interkantonale Vereinbarung von 2019 und werden von der Gespa beaufsichtigt. Alle anderen Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Eine Schweizer Bewilligung berechtigt einen Veranstalter, in der Schweiz Sportwetten anzubieten, und verpflichtet ihn zur Einhaltung des Geldspielgesetzes, der Verordnung und der interkantonalen Vereinbarung. Sie gilt räumlich beschränkt: Ein Konto bei Sporttip ist nur für Bewohner des Vertragsgebiets zugänglich, ein Konto bei Jouez Sport nur für Bewohner der Romandie-Kantone. Eine ausländische Lizenz, etwa aus Malta oder Curaçao, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung und begründet keine Schweizer Aufsicht.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Obergrenze für Erwachsene liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Wer ohne Limit spielt, lässt die Frage offen, wie viel Verlust akzeptabel ist – und riskiert, im Ernstfall mehr zu verlieren als geplant.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.10 ergibt sich eine Auszahlung von CHF 105, davon CHF 55 Nettogewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; aus CHF 10 Einsatz mit Quoten 2.10, 1.85 und 1.70 wird eine Auszahlung von CHF 66.05. Der Gewinn wird bei Sporttip zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Marge, die im Wettpreis steckt, ist im Gewinn nicht sichtbar; sie zeigt sich erst, wenn die Auszahlung über alle Ausgänge gemittelt betrachtet wird.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird ein Sportereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückerstattet, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, was den Kombi-Gewinn entsprechend reduziert. Wichtig: Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Ergebnisses platziert wird, wird ebenfalls mit Quote 1.00 gewertet; Swisslos behält sich zudem vor, in spielentscheidenden Situationen Wetten mit Quote 1.00 zu werten.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Swisslos bietet eine produktbezogene Spielsperre für 1 bis 180 Tage an, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird zusätzlich in das schweizweite Spielersperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos und für Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und nur unter Einbezug einer Fachstelle. Wer sich für die unbefristete Sperre entscheidet, schliesst sich aus dem gesamten Schweizer Glücksspielmarkt aus, nicht nur aus den Sportwetten.
Rechtslage – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
