Neue Wettanbieter in der Schweiz 2026 — und was ein Markteintritt wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Gespa-Bewilligungs­lage und die Schweizer Geldspielaufsicht.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, stösst schnell auf zwei Sorten von «neu». Die eine Sorte ist ein Schweizer Markteintritt im rechtlichen Sinne: ein neuer Wettanbieter, der eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) erhalten hat und unter Aufsicht der Gespa steht. Davon gibt es im Jahr 2026 in der gesamten Schweiz zwei: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Die andere Sorte «neu» sind ausländische Marken — Pribet, IviBet, 22Bet, 1xBet, Gamdom, Coolzino, myBet, BDMBet — die in Deutschland, Curaçao oder anderswo lizenziert sind und in der Schweiz keine Bewilligung besitzen. Beide Gruppen tauchen in denselben Vergleichslisten auf, beide werben mit «Willkommensbonus» und «schneller Auszahlung», und beide behaupten, sie seien «sicher». Die Kostenfrage ist trotzdem verschieden. Sie ist auf unterschiedlichen Seiten der Rechtslage.

Dieser Text geht auf den Preis ein — auf den Preis, den ein Wechsel zu einem neuen Wettanbieter in der Schweiz tatsächlich hat: was eine fehlende Schweizer Bewilligung kostet (keine Sperre im Schweizer Register, keine Schweizer Rekursstelle, mögliche Beschlagnahmung), was die Schweizer Bewilligung kostet (Oberlimite, Wartezeit bei Limitenerhöhung, kein Krypto, kein PayPal an alle), und was ein Bonus kostet (Mindestquote, Umsatz, Frist). Die Seite schliesst mit einer Bewertung der zehn bekanntesten Marken in der Reihenfolge, die der Schweizer Markt nahelegt: die zwei Schweizer Veranstalter zuerst, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende in den Vergleichs­listen am häufigsten sehen.

Markteintritt in der Schweiz: warum «neu» hier zweierlei bedeutet

Wer in der Schweiz einen Wettanbieter eröffnen will, braucht nach dem Geldspielgesetz zwei Bewilligungen: eine Veranstalter­bewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide Bewilligung am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind, und sie gelten ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung — was ein Anbieter in seinem Heimatland darf, ist hier nicht relevant. Die Kantone haben zudem festgelegt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos und Loterie Romande. Ein dritter Veranstalter ist im aktuellen Geldspielkonkordat nicht vorgesehen, und die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) führt keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine weiteren gibt. Was als Liste von «Schweizer Wettanbietern» durchs Netz geistert, ist entweder eine Aufzählung dieser zwei — oder eine Liste ausländischer Marken, die in der Schweiz Spielerinnen und Spieler akquirieren.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was Schweizer Spielende als «neuen Wettanbieter» wahrnehmen, ist also fast immer ein neuer Auftritt einer bestehenden ausländischen Marke: eine zusätzliche Sprache, eine neue Zahlungsmethode, ein neuer Bonuscode. Das ist kein Markteintritt im Rechtsschutzbegriff, das ist Marketing. Konsequenz: Wer bei einem dieser Anbieter spielt, hat in der Schweiz keinen Zugang zur Spielsperre über das Schweizer Register, keine Schweizer Aufsichts­behörde, an die er sich bei Streit wenden kann, und im Streitfall keine Schweizer Gerichts­barkeit. Die Gespa führt auf einer Sperrliste jene ausländischen Domains, die Schweizer Internet­anbieter per DNS-Sperre blockieren — Stand Ende 2025: 671 Domains. Eine Aufnahme auf diese Liste erfolgt nicht zufällig, und eine Aufnahme ist für den Anbieter teuer, aber sie ändert nichts daran, dass Spielende weiter zugreifen können.

Die Kosten eines Markteintritts sind also nicht primär ein Preis-, sondern ein Rechtsschutz­thema: Der eine Anbieter kostet ein Geld und bietet Schweizer Schutz, der andere kostet oft weniger Bonus, hat aber keinen Schweizer Schutz. Der Rest des Textes zeigt, was beides konkret heisst.

Rechtslage in der Schweiz: was eine Bewilligung tatsächlich abdeckt

Die Schweizer Bewilligung deckt vier Punkte ab, an denen sich die Wahl eines Wettanbieters messen lassen muss.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Erstens: Aufsicht und Beschwerde. Swisslos (Veranstalter: SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel) und Loterie Romande (Veranstalter: Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne) stehen unter der Aufsicht der Gespa. Die Gespa ist nicht zu verwechseln mit der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt — die Gespa ist die interkantonale Aufsicht für Lotterien und Sportwetten. Bei Streit um eine Wette, eine Auszahlung oder eine Limit­setzung ist die Gespa die zuständige Stelle; bei einer ausländischen Marke ist sie es nicht.

Zweitens: Anonymität und Identifikation. Eine Schweizer Online-Registrierung verlangt die Identifikation per Ausweis und den Abgleich gegen Adressdatenbanken (Art. 47–52 VGS). Das Swisslos-System liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus. Wer das nicht will, hat in der Schweiz keine legale Wettoption — Krypto-Anbieter, anonyme Wetten ohne Anmeldung, und «Wettanbieter ohne Verifizierung» existieren in der Schweiz nicht als bewilligte Angebote.

Drittens: Auszahlung auf das eigene Konto. Gewinne und Spielguthaben werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden überwiesen — ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, niemals ein Konto auf Drittnamen, niemals eine Krypto-Wallet. Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Was im Markt als «PayPal-Wettanbieter» beworben wird, ist bei Swisslos und Loterie Romande nicht gegeben: PayPal ist keine von der Gespa mitgetragene Auszahlungspflicht.

Viertens: Wohnsitz und Sperre. Voraussetzung für ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), den Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein ab. Loterie Romande ist für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS zuständig. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nur bei dem Veranstalter registrieren, der für seinen Wohnsitz zuständig ist — was bei Schweizer Spielenden mit Umzug praktisch wird. Wer in der Schweizer Sperre eingetragen ist, darf weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande noch in einem Schweizer Online-Casino spielen, und die Sperre gilt auch im Fürstentum Liechtenstein.

Was die Bewilligung nicht abdeckt, gehört ebenso auf den Tisch: Es gibt keine Schweizer Bewilligungspflicht für die Werbung eines ausländischen Anbieters an Schweizer Spielende — die Werbung selbst ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000 strafbar, und die Schweiz versucht 2025 aktiv, das zu ahnden. Es gibt aber kein generelles Werbeverbot für ausländische Marken über ausländische Kanäle. Konsequenz: Die Werbung erreicht Schweizer Endgeräte weiterhin.

Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung vorschreibt — und was nicht

Spielerschutz ist im BGS nicht abstrakt, sondern in konkreten Pflichten geregelt. Was das in Franken und Tagen heisst, ist hier zusammengetragen.

Verlustlimiten vor der ersten Wette. Wer sich bei Swisslos für Sporttip registriert, muss vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Art. 87 VGS). Die Obergrenze für volljährige Spielende liegt bei CHF 9’999 pro Periode; für Spielende unter 21 Jahren gilt eine separate Limite von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung greift gesetzlich erst nach 24 Stunden — Swisslos wendet in den eigenen Bedingungen 72 Stunden an, was für Spielende konservativer ist als das gesetzliche Minimum. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen, die unabhängig vom Verlust greift.

Spielsperre mit Registereintrag. Swisslos bietet eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Spielbanken einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten ist von Gesetzes wegen anzubieten (Art. 89 VGS).

Eine Registrierung pro Person. Jede Person darf sich nur einmal registrieren; Mehrfach­registrierungen werden abgelehnt. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Was die Bewilligung nicht garantiert, ist ebenso wichtig. Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen getestet, ob ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen kann — in 47,5 % der Fälle wurde die Wette verkauft. Der Online-Schutz funktioniert über die Identifikationsausgabe; der Verkaufsstellen­schutz funktioniert in der Praxis nicht flächendeckend. Wer im Internet spielt, hat den Schutz; wer an der Verkaufsstelle spielt, hat ihn nur eingeschränkt.

Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat diese Pflichten nicht — der Anbieter kann sie anbieten, muss es aber nicht. Eine ausländische Marke kennt keine Schweizer Verlustlimite, keinen Eintrag ins Schweizer Sperrregister, keine Pflicht zur Pause bis 30 Tage, keine Pflicht zur Pause bis 6 Monate. Was die Werbung «Spielerschutz» nennt, sind die Regeln der jeweiligen ausländischen Lizenz — und die decken den Schweizer Fall nicht ab.

Krypto und Anonymität: warum Schweizer Bewilligung und Krypto sich ausschliessen

Wer in Bitcoin oder Ethereum einzahlt und auszahlt, hat in der Schweiz keine legale Wettoption. Die Schweizer Bewilligung verlangt eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS); eine Auszahlung in Krypto ist nicht zugelassen. Auch die Werbung für Krypto-Sportwetten ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, soweit sie sich an Schweizer Spielende richtet.

Die Kostenfrage ist hier klar: Wer bei einem Krypto-Wettanbieter spielt, verlässt den Schweizer Schutz vollständig. Keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht, keine Auszahlung auf ein Schweizer Konto, keine Besteuerung über die Schweizer Verrechnungs­steuer, dafür die volle Besteuerung des Gewinns im Wohnsitzkanton (Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig, unabhängig vom Betrag) und die Möglichkeit einer DNS-Sperre der Domain durch den Schweizer Anbieter. Der «Vorteil» der Anonymität ist also mit einem konkreten Rechtsschutz­verlust und einem konkreten Steuernachteil erkauft.

Für Spielende, die aus datenschutz­rechtlichen Gründen anonym bleiben wollen, ist die Lage klar: Sie können in der Schweiz nicht legal Sport wetten. Sie können in einem anderen Land wohnen und in der Schweiz nur im Rahmen der Schweizer Regeln spielen — oder sie können sich gegen die Schweizer Regeln entscheiden und die Folge tragen.

Bonus und Gratiswette: warum Schweizer Werbeaktionen klein ausfallen

Jedes Neukundenangebot hat in der Schweiz eine Aufsicht. Gratisguthaben, Gratiswetten und ähnliche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Gespa hat 2025 für die Loterie Romande 24 Zustimmungen und für Swisslos 8 Zustimmungen erteilt. Die Werbe­aktionen sind damit zahlenmässig begrenzt; ein «100 % Bonus bis CHF 500» wie im ausländischen Markt ist in der Schweiz nicht möglich.

Was die Schweizer Veranstalter an Bonus bieten, sind zwei spezifische Mechanismen, die im Sporttip-Regel ausdrücklich geregelt sind.

Kombiboost. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert — Sporttip nennt die Limite in den Spielregeln, und sie ist im Verhältnis zum Markt eher eng. Die Erhöhung gilt nur auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz.

Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der «Preis» dieser Aktionen ist ihre Knappheit. Eine Aktion, die jederzeit von jedem Spielenden in Anspruch genommen werden kann, gibt es in der Schweiz nicht — die Gespa begrenzt die Zahl, der Veranstalter begrenzt die Häufigkeit pro Kunde, und der Markt hat dadurch ein anderes Aussehen als der ausländische. Wer in der Schweiz einen «Willkommensbonus» erwartet, der dem ausländischen Markt entspricht, wird ihn nicht finden.

Zahlung und Auszahlung: was die Schweizer Regeln kosten

Die Auszahlung läuft in Schweizer Franken. Gewinne werden nur auf ein Konto auf den eigenen Namen überwiesen — Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. PostFinance Pay ist eine von Swisslos angebotene Zahlungsart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche Zahlungsmethoden ein Schweizer Anbieter konkret anbietet, ist Sache des Anbieters und ändert sich; die Pflicht ist nur die Auszahlung auf das eigene Konto.

Auszahlungsdauer und Kommission. Swisslos zahlt Spielguthaben zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungs­quittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Einzahlungslimit. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungs­möglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wartezeit auf Gewinn. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Was die Schweizer Regeln kosten, ist die Geschwindigkeit: Die Auszahlung dauert 5 bis 10 Arbeitstage und ist nur zweimal pro Jahr ohne Kommission. Ein ausländischer Anbieter mit E-Wallet-Auszahlung ist oft schneller. Wer den Geschwindigkeitsvorteil sucht, bezahlt ihn mit fehlendem Schweizer Schutz.

Was die Schweizer Regeln nicht kosten, ist die Wahl: Wer PostFinance nutzt, hat eine direkte Bestätigung; wer Banküberweisung nutzt, hat die Standard­banklaufzeit. Wer auf ein Konto auf Drittnamen auszahlen will, hat keine legale Option.

App und mobile Wette: warum die Bedienung mehr kostet als sie aussieht

Eine Wette auf dem Telefon wirkt schneller und beiläufiger — und genau das ist der Punkt, an dem Spielerschutz ansetzt. Die Schweizer Bewilligung verlangt, dass Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden, und sie verlangt eine Pause-Funktion. Die App ist der Ort, an dem beides greifen muss.

Sporttip App. Swisslos bietet die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden — was die Lücke zwischen Online und Verkaufsstelle schliesst, aber den Verkaufsstellen-Schutz nicht ersetzt (siehe oben zur 47,5 %-Quote). Die App prüft den Wohnsitz bei der Registrierung; ohne Schweizer Wohnsitz keine Online-Registrierung, ohne Verifikation keine Wette.

Loterie Romande App. Loterie Romande bietet ihr Online-Angebot für die sechs Westschweizer Kantone über die Webseite und mobile Zugänge. Welche konkreten mobilen Anwendungen die Loterie Romande anbietet, ist eine Frage, die im laufenden Material nicht abschliessend dokumentiert ist; massgeblich ist die Webseite jeux.loro.ch, auf der die Wettbedingungen und die Limiten­regelung stehen.

Was die App-Mechanik kostet, ist die Tatsache, dass sie die Verlustlimite nicht ersetzt — sie ist nur das Werkzeug, mit dem die Limite eingehalten wird. Wer auf dem Telefon eine Wette setzt, hat die gleiche Tageslimite wie am Desktop. Wer die Limite erhöhen will, hat die gleiche 72-Stunden-Wartezeit. Wer auf «Schnellwetten» umstellt, hat die gleiche Schutz­regel.

Was die App-Mechanik nicht kostet, ist eine zusätzliche Provision. Swisslos nimmt keine App-spezifische Gebühr; die Kosten sind die ordentlichen Wettkosten.

Live-Wette und Cash-Out: was die Funktion kostet

Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, die Quote ändert sich laufend. Cash-Out ist eine Funktion des Anbieters, kein Anspruch — was die Werbung der ausländischen Marken gerne verschweigt.

Cash-Out bei Sporttip. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeit­wetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht-vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Livewetten bei Swisslos. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Die Kostenfrage ist eindeutig: Der Cash-Out-Betrag ist niedriger als der Vollgewinn. Wer bei Quote 2.00 auf einen Heimsieg gewettet hat und bei Stand 1:0 in der 70. Minute auscashet, erhält einen Betrag, der unter dem liegt, was die Wette bei Spielende eingebracht hätte. Die Funktion ist eine Versicherung gegen den späten Ausgleich — sie kostet den Spieler im Erfolgsfall einen Teil des Gewinns.

Was die Live-Wette nicht kann, ist Wetten auf Ereignisse, die nicht auf der Gespa-Liste stehen. Die Gespa-Liste (Version 10.09.2026) führt zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen; was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Ecken- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste; E-Sport steht nicht auf der Liste. Schweizer Spielende, die auf Eckbalken wetten wollen, haben in der Schweiz keine legale Option.

Wetttypen und Quoten: was ein Vergleich wirklich zeigt

Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich in Einsatz­grenzen und Risiko. Ein Quoten­vergleich zeigt, wie viel Marge in den einzelnen Quoten steckt.

Einzelwette. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000. Die Quote gilt für ein Ereignis; der Gewinn ist Einsatz mal Quote.

Kombinationswette. Mehrere Voraussagen werden zu einer Gesamtquote multipliziert. Der Höchsteinsatz bleibt CHF 1’000. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert — nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinations­wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Systemwette. Mehrere Voraussagen werden zu mehreren Kombinationen kombiniert; der Höchsteinsatz ist CHF 10’000. Der Kombiboost ist auch auf Systemwetten anwendbar.

Marge. Die Marge ist die Differenz zwischen dem, was der Markt einnimmt, und dem, was er auszahlt. Eine Auszahlungs­quote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Eine Wette mit Quote 2.00 auf einen Heimsieg und Quote 4.00 auf ein Unentschieden und Quote 3.50 auf einen Auswärtssieg hat eine Auszahlungs­quote von 1 ÷ (1/2.00 + 1/4.00 + 1/3.50) ≈ 1 ÷ (0’500 + 0’250 + 0’286) ≈ 1 ÷ 1’036 ≈ 96,5 % und damit eine Marge von rund 3,5 %. Die Marge ist pro Markt und pro Veranstaltung verschieden; die genauen Margen sind individuell im Wettprogramm des jeweiligen Anbieters zu prüfen.

Gewinnberechnung. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzel­quoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Kostenfrage ist hier zweifach. Die Marge kostet den Spielenden einen Teil des Endgewinns, und sie variiert zwischen Veranstaltern und Märkten. Die Systemwette kostet den Spielenden einen höheren Höchsteinsatz und damit die Möglichkeit, mehr zu setzen — was bei einem grösseren Budget ein Vorteil ist, bei einem kleineren Budget keine Rolle spielt. Die Auszahlungs­quote ist die Kennzahl, auf die ein Quoten­vergleich zu achten hat; die Quote allein ist irreführend.

Sportarten und Wettbewerbe: was in der Schweiz erlaubt ist

Zugelassen ist nur, was die Gespa-Liste aufführt. Die Liste ist die abschliessende Auswahl dessen, was bewilligt werden darf. Was nicht auf der Liste steht, ist im bewilligten Markt nicht verfügbar.

Fussball. Fussball ist auf der Liste; Bundesliga-Wetten und Champions-League-Wetten sind bewilligt. Was bei Spielabbruch, Verschiebung oder Nachholung passiert, ist im Sporttip-Regel detailliert: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Bei Einzelwetten wird der Einsatz zurück­bezahlt, in Kombinations­wetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Tennis. Tennis ist auf der Liste; Grand-Slam-Wetten und ATP-/WTA-Turniere sind bewilligt. Was bei Verletzung und Aufgabe zählt, ist die Frage, ob der Spielende angetreten ist und das Spiel begonnen hat.

Futsal, Kampfsport, UFC. Futsal und Kampfsport sind im Rahmen der Liste verfügbar. UFC ist bewilligt, soweit die Veranstaltung selbst bewertbar ist; Sanktionen und Gewichtsklassen sind Wetttyp-Fragen.

E-Sport. E-Sport steht nicht auf der Gespa-Liste. Wer auf E-Sport wetten will, hat in der Schweiz keine legale Option — die Schweizer Bewilligung deckt E-Sport-Wetten nicht ab. Konsequenz: Eine Plattform, die in der Schweiz E-Sport-Wetten anbietet, kann das nicht im Rahmen der Schweizer Bewilligung tun.

Wettereignis-Regel. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Kostenfrage ist hier eindeutig: Wer auf eine Sportart wetten will, die nicht auf der Liste steht, zahlt dafür mit einer ausländischen Plattform — und mit dem Wegfall des Schweizer Schutzes. Wer auf eine Sportart wetten will, die auf der Liste steht, hat den vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter.

Neue Wettanbieter im Überblick: was die Liste wirklich sagt

Wer nach «neuen Wettanbietern Schweiz» sucht, findet Listen mit acht bis zwölf Marken. Die meisten sind ausländisch. Die Bewertung erfolgt hier nach drei Kriterien: Schweizer Bewilligung (ja/nein), Veranstalter oder berichtete Lizenz, und was die Marke von den anderen unterscheidet.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Basel); Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung als Grossspiel unter dem BGS; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande (Lausanne); Produkt Jouez Sport
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
myBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt die nüchterne Lage: zwei Schweizer Bewilligungen, acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Wer in der Schweiz spielen will, hat die Wahl zwischen zwei Anbietern, die unter Schweizer Aufsicht stehen, und einer Reihe ausländischer Marken, die in der Schweiz weder erlaubt noch geschützt sind. Die Listen, die online als «die besten neuen Wettanbieter Schweiz» gehandelt werden, sind nicht falsch — sie sind nur nicht das, was ihr Name sagt. Sie sind keine Liste neuer Schweizer Wettanbieter; sie sind eine Liste von Marken, die in der Schweiz spielen lassen, ohne Schweizer Bewilligung.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Swisslos Sporttip — der Schweizer Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist einer der zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, und der einzige Veranstalter für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Sitz in Basel, Aufsicht durch die Gespa, Produktname Sporttip. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann sich online registrieren, sich identifizieren, eine Verlustlimite setzen und spielen. Wer ausserhalb wohnt, kann sich nicht registrieren — was die Plattform für Spielende mit Wohnsitz in Genf, Lausanne oder im Wallis ausschliesst.

Die Plattform ist mit der Sporttip App für iOS und Android ausgerüstet; die Wette kann online oder per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das Sporttip-Regel (Version 4.2) ist öffentlich dokumentiert und regelt die Spielmechanik detailliert: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinations­wetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Der Kombiboost für ein Kombiwetten­ticket staffelt sich nach Anzahl Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und reicht von 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen.

Die Auszahlung ist Schweizer Standard: 5 bis 10 Arbeitstage, zweimal pro Jahr gratis, danach 3 % Kommission, nur auf das eigene Konto. Die Verlustlimite ist CHF 9’999 pro Periode für volljährige Spielende; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre wird im Schweizer Register eingetragen und gilt auch in Schweizer Spielbanken und im Fürstentum Liechtenstein.

Was die Plattform kostet, ist die Wahl des Wohnsitzes. Wer im Tessin wohnt, hat keine andere legale Option; wer in Genf wohnt, hat nur die Loterie Romande. Wer im Kanton Thurgau wohnt und auf einen ausländischen Anbieter ausweicht, hat die volle Besteuerung des Gewinns; wer bei Swisslos spielt, hat die Schweizer Freigrenze und die Verrechnungs­steuer-Pflicht erst oberhalb CHF 1’071’000 (2026, Bundessteuer). Die Plattform ist die Standardoption für die Deutschschweiz, und sie ist so konsequent zu wählen, wie sie konsequent reguliert ist. Wer in seinem Wohnsitz-Kanton bleibt, zahlt den Preis der Schweizer Regeln — denjenigen, der ihn vor allen anderen Folgen schützt.

Loterie Romande Jouez Sport — der Schweizer Veranstalter für die Westschweiz

Loterie Romande ist der zweite Schweizer Veranstalter und der einzige für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne), 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Das Produkt heisst Jouez Sport und ist über die Webseite jeux.loro.ch erreichbar.

Die Plattform bietet das gleiche Schutzniveau wie Swisslos: Gespa-Aufsicht, Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre mit Registereintrag, Auszahlung auf das eigene Konto, Wohnsitz im Vertragsgebiet. Welche konkreten mobilen Anwendungen die Loterie Romande anbietet, ist nicht abschliessend dokumentiert — die Webseite ist der zentrale Zugang.

Was die Plattform kostet, ist die Verfügbarkeit nur für die Westschweizer Kantone. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nicht bei Loterie Romande registrieren; wer in der Romandie wohnt, hat keine andere legale Schweizer Option. Der Spieler­schutz ist identisch, die Spieler­sprache ist Französisch, die Konzentration auf die Romandie ist Teil der Domain. Wer in Genf wohnt, hat nur die Loterie Romande. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat nur Swisslos.

Die Plattform ist nicht «besser» oder «schlechter» als Swisslos — sie ist die andere Hälfte des Schweizer Marktes. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, hat keine andere legale Wahl.

Pribet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Pribet ist ein internationaler Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die Lizenz, die Pribet in seinem Heimatmarkt besitzt, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer bei Pribet spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Aufsichts­behörde bei Streit, keine Schweizer Gerichts­barkeit und keine Schweizer Sperre im Register. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen; eine Aufnahme bedeutet DNS-Sperre durch Schweizer Internet­anbieter, ersetzt aber nicht die individuelle Entscheidung, ob gespielt wird.

Wer Pribet in Betracht zieht, prüft die Bedingungen direkt auf der Plattform. Wer in der Schweiz wohnt, kann sich bei Pribet nicht legal im Sinne des Schweizer Rechts schützen lassen.

Was Pribet kostet, ist der Schweizer Schutz, den es nicht bietet. Wer die Plattform denkt für 100 % Bonus oder schnelle Auszahlung, zahlt dafür mit dem Rechtsschutz­verlust.

IviBet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

IviBet ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei Pribet fehlen Schweizer Aufsicht, Spielsperren-Register und eine Schweizer Gerichts­barkeit; die Domain kann zudem gesperrt werden.

Die spezifischen Bedingungen für die Nutzung von IviBet in der Schweiz müssen direkt auf der Plattform geprüft werden.

Was IviBet kostet, ist die Schweizer Schutz­lücke. Wer die Plattform nutzt, verlässt den Schweizer Rechts­raum und trägt die Folgen.

22Bet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist eine international bekannte Plattform mit Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Die Lizenz der Plattform in Curaçao hat in der Schweiz keine Wirkung; die Werbung richtet sich an Schweizer Spielende ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten.

Die konkreten Bedingungen von 22Bet für Schweizer Nutzer sind nicht spezifisch erfasst. Die Plattform ist bekannt für eine breite Sport- und Wetttyp-Auswahl.

Die Kosten von 22Bet sind die fehlende Schweizer Bewilligung und das damit verbundene Ausfallrisiko ohne Aufsicht.

1xBet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

1xBet ist eine international bekannte Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Das Angebot umfasst eine breite Sport- und Wetttyp-Auswahl, jedoch ohne die Sicherheit der Schweizer Aufsicht.

Die Details zur Nutzung von 1xBet in der Schweiz sind nicht spezifisch erfasst. Die Plattform ist nicht zu verwechseln mit anderen Marken, die in der Schweiz auf der Gespa-Sperrliste stehen; eine Aufnahme auf die Sperrliste kann jederzeit erfolgen.

1xBet operiert ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung, was den Ausschluss von jeder Schweizer Rechtssicherheit bedeutet.

Gamdom — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom ist ein internationaler Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung besitzt und über keine Schweizer Aufsicht verfügt. Gamdom ist im Schwerpunkt als Casino-Anbieter bekannt; ein Sportwetten-Angebot ist möglich, aber rechtlich nicht geschützt.

Die Konditionen von Gamdom für Schweizer Nutzer sind nicht spezifisch erfasst. Die Plattform hat in der internationalen Wahrnehmung einen Schwerpunkt bei Krypto-Zahlungen, was in der Schweiz nicht bewilligt ist.

Gamdom bietet keinen Schweizer Schutz, und die Krypto-Zahlungen widersprechen zudem den Schweizer Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit.

Coolzino — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Coolzino ist als Casino-Marke positioniert; ein Sportwetten-Angebot ist möglich, jedoch nicht rechtlich abgesichert.

Was Coolzino kostet, ist die Schweizer Schutz­lücke.

myBet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

myBet ist eine international bekannte Marke mit Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke hat im deutschsprachigen Raum eine längere Geschichte; die heutige Trägerschaft ist nicht zu verwechseln mit der deutschen myBet-Variante.

Was myBet kostet, ist die Schweizer Schutz­lücke.

BDMBet — ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet ist ein internationaler Anbieter mit Lizenz nicht festgestellt; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Die Marke ist im Schwerpunkt als neuerer Anbieter positioniert.

Was BDMBet kostet, ist die Schweizer Schutz­lücke.

Besteuerung: was ein Gewinn kostet

Wettgewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommens­steuerfrei bis zum Steuerfrei­betrag pro Einzelgewinn. Bundesrechtlich liegt die Schwelle bei CHF 1’071’000 ab dem 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); die kantonale Schwelle unterscheidet sich und ist «je nach Kanton» zu prüfen. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungs­steuer ab, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung rückforderbar ist. Die typische Wett­gewinn-Summe liegt deutlich unter der Schwelle — die meisten Spielenden haben keine Einkommens­steuer und keine Verrechnungs­steuer auf den Gewinn.

Gewinne aus einem ausländischen Anbieter unterliegen keiner Schweizer Verrechnungs­steuer. Die kantonale Steuer­praxis ist unterschiedlich; Thergau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen. Wer also im Kanton Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat die volle Besteuerung. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann je nach Praxis anders behandelt werden. Eine verbindliche Auskunft gibt nur der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die Kostenfrage ist hier die Wahl der Plattform. Wer in der Schweiz wettet, hat die Schweizer Freigren­ze. Wer im Ausland wettet, hat die volle kantonale Besteuerung, die in einigen Kantonen Null ist und in Thurgau vollständig ist. Wer die Wahl hat, sollte die Besteuerung in die Rechnung einbeziehen.

Werbe­regeln: warum «neue Wettanbieter Schweiz» nicht heisst, was es sagt

Wer in der Schweiz für ein nicht bewilligtes Spiel wirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar; die Busse beträgt nach Art. 131 BGS bis zu CHF 500’000. Die Werbung für bewilligte Spiele ist nach Art. 74 BGS nur eingeschränkt zulässig: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige gerichtet, nicht an gesperrte Personen. Es gibt keine zeitliche Werbe­sperre; eine Promo-Aktion ist nicht grundsätzlich verboten, aber sie braucht die Gespa-Zustimmung.

Konsequenz: Wer eine Liste «die besten neuen Wettanbieter Schweiz 2026» sieht, sieht eine Marketing-Aussage, keine rechtliche Aussage. Sie kann eine seriöse Marke sein oder ein Lockvogel; sie kann eine Schweizer Bewilligung haben (in der Praxis nur zwei) oder eine Lizenz im Ausland. Die Liste selbst unterliegt der Schweizer Werbe­regel nicht, weil sie in der Regel nicht von der Plattform selbst stammt, sondern von einer Vergleichs­seite. Die Vergleichs­seite ist nicht der Veranstalter; sie ist aber auch nicht die Gespa. Sie ist ein Dritter, der nach eigenem Massstab bewertet.

Wer als Spielender aus einer solchen Liste wählt, hat die nüchterne Lage zu akzeptieren: Die Schweizer Bewilligung gibt es nur bei Swisslos und Loterie Romande. Alles andere ist eine Marketing-Aussage. Die Konsequenz trägt der Spielende, nicht die Liste.

Einordnung: wie viel «neu» steckt im Markteintritt?

Der Schweizer Markt ist im Rechts­sinn kein offener Markt. Er ist ein Markt mit zwei Veranstaltern, einer geschlossenen Sport- und Wetttyp-Liste, einer festen Verlustlimiten­regelung und einer Spielsperre mit Register. Wer «neue Wettanbieter» sucht, sucht in diesem Markt nach Marken, die nicht in diesen Markt gehören — und die trotzdem in der Schweiz Spielende akquirieren.

Die Einordnung in eine Bewertung kann nur sein: Ein neuer Wettanbieter im Sinne des Schweizer Rechts existiert im Jahr 2026 nicht; was als «neu» beworben wird, ist eine ausländische Marke, die in der Schweiz weder bewilligt noch geschützt ist. Wer in der Schweiz wettet, hat zwei legale Optionen. Wer eine dritte Option sucht, hat eine ausländische Option — und die Folgen.

Was die Schweizer Plattformen kosten, ist die engere Auswahl: zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet pro Veranstalter, eine feste Sport- und Wetttyp-Liste, ein Höchsteinsatz pro Wette, eine Verlustlimite, eine Auszahlungs­dauer von 5 bis 10 Arbeitstagen. Was sie dafür bieten, ist die Gespa-Aufsicht, die Spielsperre mit Register, die Schweizer Verrechnungs­steuer-Freigrenze und die Schweizer Gerichts­barkeit. Wer die engere Auswahl akzeptiert, hat den vollen Schutz. Wer die weitere Auswahl sucht, hat keinen.

Die Konsequenz für die Wahl: Wer in der Schweiz wohnt und nicht in einer ausländischen Fachanwalts­kanzlei prozessieren will, wählt Swisslos (Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein) oder Loterie Romande (Westschweiz). Wer die Schweizer Regeln verlassen will, trägt die Folgen selbst. Das ist die ganze Schweizer Wett­realität im Jahr 2026 — der Rest ist Marketing.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalter­bewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine dritte Schweizer Bewilligung gibt es im aktuellen Geldspiel­konkordat nicht; jede andere Marke ist ausländisch und in der Schweiz ohne Bewilligung.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?

Die «besten Quoten» hängen vom Markt und vom Veranstalter ab; eine Auszahlungs­quote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Sporttip veröffentlicht keine pauschale Marge pro Markt; die Marge ist im Wettprogramm pro Ereignis ablesbar. Wer Quoten vergleicht, vergleicht nicht die Quote allein, sondern die implizite Marge, also 1 minus 1 ÷ (1/Quote Heimsieg + 1/Quote Unentschieden + 1/Quote Auswärtssieg) im Dreier-Markt.

Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?

Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland, andere) hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS. Die Frage der Seriosität ist im Schweizer Sinn einfach zu beantworten: Wer Schweizer Schutz will, wählt Swisslos oder Loterie Romande; wer Schweizer Schutz ablehnt, trägt das Risiko selbst. Eine Plattform, die «seriös» im Sinne der ausländischen Lizenz ist, ist in der Schweiz nicht «seriös» im Sinne der Schweizer Aufsicht.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

Ein Anbieter ohne Limit ist in der Schweiz ein Anbieter, der nicht unter dem BGS steht; die Schweizer Bewilligung verlangt eine Verlustlimite vor der ersten Wette (Art. 87 VGS). Ein Anbieter ohne Verifizierung ist ein Anbieter, der die Identitäts­prüfung nach Art. 47–52 VGS nicht durchführt. Beides sind Punkte, die im Schweizer Markt nicht bewilligt sind. Wer einen solchen Anbieter nutzt, hat keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Spielsperre.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Swisslos verlangt eine Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999 für Volljährige, CHF 1’000 unter 21 Jahren); eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungs­limite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre wird im Schweizer Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Spielbanken und in Liechtenstein. Eine Aufhebung der Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Anbietern?

Gewinne werden nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt, ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos zahlt zweimal pro Jahr gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungs­verbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Krypto-Auszahlungen sind in der Schweiz nicht bewilligt und werden von Swisslos und Loterie Romande nicht angeboten.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»