Sportwetten-Quoten im Vergleich: Was die Schweizer Veranstalter bieten und was ein Quotenvergleich leistet

Updated Oktober 2026
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Eine Balkenwaage mit zwei Schalen steht auf einem Holztisch, in einer Schale liegen einige Münzen.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer hier einen Quotenvergleich anstellt, vergleicht deshalb genau diese beiden. Jede Quote enthält eine Marge des Veranstalters, und ausländische Seiten mit höheren Quoten bieten keinen Schweizer Rechtsschutz.

Rechtslage: Warum der Vergleich nur zwei Namen umfasst

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf

Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1.01.2019 und des Geldspielkonkordats am 1.01.2021 liegt die Aufsicht über Grossspiele wie Sportwetten bei der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher, weil es keine gibt. Was sie publiziert, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains).

Ein Dorffussballplatz mit Holzzaun am Hang, dahinter grasen Kühe auf einer Weide unter hohen Wolken.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung für Sportwetten darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschluss-Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Auszahlungen laufen über die AGB des ausländischen Hauses, und die Gewinne fallen je nach Kanton unter eine andere Steuerpraxis als Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen.

Ein Skihang mit frischen Spuren im Neuschnee unter blauem Himmel, am Rand stehen verschneite Tannen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Spielerschutz: Was die Veranstalter vorgeben und was der Gesetzgeber verlangt

Vorgeschriebene Limiten und Selbstsperre

Wer bei Swisslos Sporttip mitspielen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das Geldspielgesetz verlangt nur, dass überhaupt eine Höchstgrenze für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste gesetzt wird (Art. 87 VGS), und sieht dafür eine Karenzfrist von 24 Stunden vor. Swisslos und Loterie Romande wenden die längere Frist von 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen an. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande gilt Entsprechendes für Jouez Sport. Das Geldspielgesetz sieht eine Aufhebung der freiwilligen Sperre frühestens nach drei Monaten vor (Art. 84 VGS), mit Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Wer ausgeschlossen ist oder das Mindestalter nicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Werbung, Testkäufe und der reale Vollzug

Die Gespa führt Testkäufe durch. Bei Verkaufsstellen wurde im Jahr 2025 in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Grund, die Adresse des Testkaufs als Ausrede zu benutzen, um die eigenen Limits zu ignorieren, sondern ein Hinweis darauf, dass die Spielregeln am Schalter nicht immer greifen. Online gilt ab 18 Jahren und mit verifizierter Identität nur eine Anmeldung pro Person (Art. 47–52 VGS).

Wettmärkte und Quoten: Wie sie entstehen und was sie kosten

Wie Quoten entstehen und was die Marge ist

Eine Quote ist eine Schätzung der impliziten Wahrscheinlichkeit, multipliziert mit einem Korrekturfaktor für die Marge des Veranstalters. Aus einer Quote von 2.00 liest sich eine Wahrscheinlichkeit von 50 %, aus 1.50 etwa 66.7 %. In der Praxis liegen die Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Die Differenz zu 100 % ist die Marge: Was der Veranstalter was unter dem Strich behält. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, und eine Marge von etwa 5 %. Die Marge ist der Preis, den jede Wette bezahlt, unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert.

Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Einzelquote von 1.85 ergibt sich also ein Bruttogewinn von CHF 18.50. Bei einer Kombiwette aus drei Voraussagen mit den Quoten 1.60, 2.20 und 1.90 ist die Gesamtquote 6’688, der Bruttogewinn bei CHF 5 Einsatz also CHF 33.44 (5 × 6’688, abgerundet auf 5 Rappen). Der Nettogewinn zieht den Einsatz ab.

Wettarten und was die Gespa-Liste zulässt

Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) bestimmt, was überhaupt angeboten werden darf. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbsparteile ebenfalls, Rangwetten nur soweit die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- und Kartenmärkte sowie Esports fehlen in der Liste. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS enthält keine inhaltliche Einschränkung einzelner Live-Märkte.

Limits, Höchstgewinne und abgesagte Ereignisse

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei Jouez Sport bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombiwetten erhält die Voraussage die Quote 1.00.

Cash-Out und abhängige Ereignisse

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag fällt tiefer aus als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Kombiboost und Quotenboosts

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Höhe des Boosts ist Marketing, der Wert ergibt sich erst, wenn man die Marge des Marktes dagegenrechnet.

Quotenvergleich: Was er zeigt und was er nicht zeigt

Was der Vergleich leistet

Der Quotenvergleich stellt die beiden zugelassenen Veranstalter nebeneinander und zwar nach Marge, Limiten und Bedingungen. Er zeigt, dass keine Quote dauerhaft die beste ist: Die Marge schwankt je nach Markt, Sportart und Ereignis, und was bei Fussball-Heimsiegen noch konkurrenzlösbar erscheint, kann bei Under/Over-Linien oder Handicap-Märkten ganz anders aussehen. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen, nicht Versprechen. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 liegt die Marge, wie oben gerechnet, bei rund 5 %. Bei 1.85 / 1.95 liegt sie etwas höher, bei 1.95 / 1.95 etwas tiefer. Das ist die Bandbreite, in der sich die Margen der beiden Schweizer Anbieter typischerweise bewegen, ohne dass ein konkreter Wert aus einer konkreten Wette zitiert wird.

Was der Vergleich nicht leistet

Er kann nicht zeigen, welche Seite «sicherer» ist, weil beide unter derselben Bewilligung laufen. Er kann auch nicht zeigen, welche Seite mehr «Wert» bietet, weil sich Wert erst aus der Differenz zwischen eigener Wahrscheinlichkeitsschätzung und impliziter Wahrscheinlichkeit der Quote ergibt, und diese Schätzung muss der einzelne Wettende selbst liefern. Was er zeigt, ist die Spanne der Margen, die Spanne der Limits und die Spanne der Spielregeln.

Der Faktor zum Überblick

Veranstalter Bewilligung Organisator / Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa, bewilligt SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; BGS SR 935.51, Veranstalter- und Spielbewilligung
Loterie Romande Jouez Sport Gespa, bewilligt Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; BGS SR 935.51, Veranstalter- und Spielbewilligung
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
AmunRa keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Rollbit keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS)

Zugelassen in der Schweiz sind nur die ersten beiden. Alle weiteren haben keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit.

Überblick: Was die Schweiz an Quotenvergleich zulässt und was nicht

In der Schweiz kann ein Quotenvergleich nur zwei Organisatoren umfassen, weil nur diese zwei eine Bewilligung haben. Wer mehr vergleicht, vergleicht Marken ohne Schweizer Schutz. Das ist die Ausgangslage für jeden Wettenden im Land. Der Vergleich deckt die Marge des Marktes, die Limits der Veranstalter und die Spielregeln ab. Was er nicht deckt, ist die Frage, ob eine einzelne Wette gewinnt. Quoten sind Wahrscheinlichkeitsschätzungen mit eingebauter Marge, keine Vorhersagen. Wer Quoten vergleicht, vergleicht Kosten, nicht Gewinnaussichten.

Veranstalter und Anbieter im Detail

Swisslos Sporttip

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Vertragsgebiet offen.

Mindesteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombiwette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt (maximal CHF 9’999, unter 21 Jahren maximal CHF 1’000). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen maximal CHF 10’000, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der verfügbaren Zahlungsarten. Auszahlung von Spielguthaben erfolgt zweimal pro Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei normalem Ausgang und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote je mindestens 1.50 und stockt den Nettogewinn gestaffelt auf, von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten. Livewetten werden unabhängig davon angenommen, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Sporttip-Gewinne verfallen, wenn sie nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Der Schweizer Standard, zwei Veranstalter, eine Aufsicht. Was Sporttip ausmacht, ist das dichteste Wettprogramm der beiden: breiteres Sportangebot, mehr Spezialwetten innerhalb der Gespa-Liste, Cash-Out-Funktion, Kombiboost und der eigene Quotenboost. Der Preis ist eine Marge, die je nach Markt zwischen etwa 5 % und darüber liegt, und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette, der bei highroller-orientierten Systemen nicht ausreicht.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesen Kantonen offen.

Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2; Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Was Jouez Sport ausmacht, ist die Westschweizer Identität, ein dichteres Netz an Verkaufsstellen vor Ort und ein etwas niedrigerer online-Einsatz, was für Wettende mit kleinerem Budget den Einstieg erleichtert. Die Kehrseite ist der Höchsteinsatz von CHF 500 pro Wette und ein Multiples-Gesamteinsatz von CHF 7’500, was für sehr hohe Einzelwetten die Obergrenze markiert.

N1 Bet

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die in einem anderen Land ausgestellt wurde, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Angebot ist von Gesetzes wegen verboten, die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Die Marke wird hier genannt, weil Schweizer Wettende ihr im Netz begegnen, nicht weil sie empfohlen wird.

Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Marge mag anders aussehen als bei Swisslos, der fehlende Schutz bleibt aber derselbe.

Fezbet

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung, und sein Angebot fällt unter dieselbe Ausgangslage wie das von N1 Bet: in der Schweiz verboten, Domain möglicherweise auf der Sperrliste, kein Schweizer Schutz. Die Marke taucht in Marketing-Kanälen auf und wird deshalb in der Vergleichsliste mitgeführt, nicht weil sie für Schweizer Wettende zugänglich wäre.

AmunRa

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, gilt nur in ihrem Ausstellungsland und nicht in der Schweiz. Schweizer Wettende können sich nicht auf sie berufen, und die Domain kann von Schweizer Providern per DNS blockiert werden.

Betify

Betify hat keine Schweizer Bewilligung. Das Angebot verstösst gegen Art. 4 BGS, weil es in der Schweiz ohne Bewilligung erbracht wird. Wer dort spielt, ist auf das ausländische Hausrecht angewiesen.

1Bet

1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat in der Schweiz keine Geltung, und ein Schweizer Wettender findet dort kein Schutzregime. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen.

Rollbit

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform fällt unter dieselbe Kategorie wie die anderen ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Sperrregister-Verbindung, Domain möglicherweise auf der Sperrliste.

Unibet

Unibet hat keine Schweizer Bewilligung. Auch wenn die Marke international breit aufgestellt ist, gilt ihre Lizenz nicht in der Schweiz. Schweizer Wettende können die Domain nicht über Schweizer Recht durchsetzen, und Schweizer Limits, Steuern und Sperren greifen dort nicht.

1xBet

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist international aktiv, in der Schweiz aber ohne Bewilligung. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Schutz, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen.

Steuern, Zahlungen und die letzten Details

Gewinne und Steuern

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; der Bund hat die Schwelle ab 1.01.2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab und wird deshalb als «je nach Kanton» beschrieben, nicht mit einer einzelnen Zahl. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die meisten Wetten liegen deutlich unter der Schwelle, sodass kein Steuereffekt eintritt. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Das ist eine kantonale Besonderheit, keine bundesweite Regel.

Zahlungen und Auszahlungen

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), also auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungs-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wetten nicht. Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter konkret anbietet, ist Sache seiner eigenen Bedingungen. Die Schweiz kennt kein Zahlungs-Blockier-Tool gegen nicht bewilligte Wettbuchmächer, das heisst, Banken oder Kartenanbieter blockieren solche Zahlungen nicht automatisch.

Werbung, Sprache und die kleine Kunst, Werbung von Information zu trennen

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Dieser Vergleich beschreibt, was die Schweizer Veranstalter anbieten, und bewertet ausländische Marken als nicht zugelassen, ohne sie zu bewerben. Wer eine ausländische Plattform nutzt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Für die Frage, ob das legal ist, ist der Anbieter verantwortlich, nicht der Spielende.

Häufig gestellte Fragen

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und warum ist der Vergleich in der Schweiz auf die zugelassenen Veranstalter begrenzt?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten, beide unter Gespa-Aufsicht und mit BGS-Bewilligung. Jeder andere Anbieter ist hier nicht zugelassen, und sein Angebot verstösst gegen Art. 4 BGS. Der «beste» Anbieter ist deshalb einer der beiden, und der Vergleich zeigt, wie sich Marge, Limits und Spielregeln zwischen ihnen verteilen, ohne einseitige Empfehlung. Beide Veranstalter publizieren keine dauerhaft tiefsten Margen; jede Quote enthält einen Anteil, der beim Veranstalter bleibt.

Was bedeuten Quoten bei Wetten, und wie lässt sich daraus die implizite Wahrscheinlichkeit ableiten?

Eine Quote ist der Kehrwert einer geschätzten Wahrscheinlichkeit, multipliziert mit einem Korrekturfaktor für die Marge des Veranstalters. Aus einer Quote von 2.00 liest sich eine Wahrscheinlichkeit von 50 %, aus 1.50 etwa 66.7 %. Die implizite Wahrscheinlichkeit ist eine Rechengrösse, keine Vorhersage, und sie hilft, Märkte zu vergleichen. Was eine Quote wirklich wert ist, zeigt sich erst, wenn sie gegen die eigene Schätzung gelegt wird.

Wie entstehen die Quoten bei Sportwetten, und welche Marge ist eingebaut?

Quoten entstehen aus Marktanalysen und internen Modellen der Veranstalter, und sie werden laufend an neue Informationen angepasst. Eingebaut ist eine Marge, die jeder Veranstalter auf jeden Markt legt, üblicherweise zwischen etwa 5 % und mehr, je nach Sport und Markt. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90 / 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %, bei 1.85 / 1.95 höher, bei 1.95 / 1.95 tiefer. Konkrete Margen für konkrete Ereignisse nennen nur die Veranstalter selbst, nicht der Vergleich hier.

Wie wird der Gewinn berechnet, wenn Einsatz und Quote bekannt sind, und wie ergibt sich bei Kombinationen die Gesamtquote?

Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote, bei einer Kombiwette Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Jouez Sport muss die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi mindestens 1.10 betragen. Der Nettogewinn zieht den Einsatz ab.

Welche Wettarten und Sportarten stehen auf der Gespa-Liste, und warum unterscheiden sich Quoten je nach Wettmarkt?

Die Gespa-Liste (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) führt bewilligte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf. Eckball- und Kartenmärkte sowie Esports fehlen. Veranstaltungen mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Quoten unterscheiden sich je nach Wettmarkt, weil die Marge pro Markt schwankt: Märkte mit vielen Ausgängen (Handicap, Tore Total) haben oft höhere Margen als 1X2, und Spezialwetten sind häufig teurer als Standardwetten. Konkrete Margen je Markt nennt jeder Veranstalter nur in seinem aktuellen Wettprogramm.

Was ist bei ausländischen Seiten mit höheren Quoten zu beachten, wenn keine Schweizer Bewilligung vorliegt?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rekursmöglichkeit, und die Gewinne fallen je nach Kanton unter eine andere Steuerpraxis als Gewinne aus bewilligten Grossspielen. Höhere Quoten sind der Preis für fehlenden Schutz, nicht ein Indiz für bessere Qualität.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»