Impressum – buchmachersch
buchmachersch stellt Wettanbieter für Leserinnen und Leser in der Schweiz einander gegenüber; dieses Impressum nennt, wer dahintersteht und in welchem Rahmen die Inhalte entstehen.
Anbieterin
Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für die direkte Kontaktaufnahme sind unter buchmachersch.com abrufbar. Die Angaben richten sich nach Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse einschliesslich elektronischer Post verlangt.
Gegenstand der Website
buchmachersch ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Die Website nimmt keine Wetten an, führt keine Spielerkonten, nimmt kein Geld entgegen und vermittelt keine Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern. Prognosen mit Gewinnzusage enthält sie nicht.
Rechtsrahmen für Sportwetten in der Schweiz
Geldspiele regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten gelten als Grossspiele und stehen unter der Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung werden auf der Sperrliste der Gespa geführt und per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Haftung für Inhalte
Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig überprüft. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen ändern sich jedoch laufend; massgebend sind stets die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Inhalte getroffen werden, übernimmt buchmachersch keine Haftung.
Haftung für Links
Verweise auf fremde Websites wurden beim Setzen geprüft. Auf deren spätere Inhalte besteht kein Einfluss; verantwortlich ist allein die jeweilige Betreiberin. Wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, wird der Verweis entfernt.
Urheberrecht
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Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten bergen ein Suchtrisiko. Wer bei sich oder Angehörigen Anzeichen exzessiven Geldspiels bemerkt, findet vertrauliche und kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Bei den bewilligten Veranstalterinnen lassen sich Limiten setzen und eine Spielsperre beantragen.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
