Einzahlungsbonus bei Schweizer Sportwetten: Was Bonus und Gratisguthaben tatsächlich bringen
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Wer in der Schweiz nach einem Einzahlungsbonus für Sportwetten sucht, stösst schnell auf eine Eigenheit des Marktes: Anders als in Deutschland, Malta oder Curaçao gibt es hier nicht Dutzende Wettanbieter, die mit 100 % Bonus oder «risikofreien» Erstwetten um Neukunden werben. In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten – und beide bekommen Gratisspiele und Bonusaktionen nur nach vorgängiger Zustimmung der Aufsichtsbehörde Gespa. Was das für die Suche nach dem «besten» Einzahlungsbonus bedeutet, zeigt dieser Vergleich.
*Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.*
Rechtslage: Warum der Markt für Einzahlungsboni in der Schweiz eng bleibt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Veranstalter brauchen eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann sich online registrieren; ein Konto bei der jeweils anderen Veranstalterin ist nicht möglich.
Eine «Liste weiterer bewilligter Buchmacher» existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Für Spielerinnen und Spieler heisst das: Wer hier nach einem Einzahlungsbonus Ausschau hält, vergleicht im Grunde nicht zehn Wettanbieter, sondern zwei sehr unterschiedliche Bonusformen zweier Veranstalterinnen.

Bonus und Bewilligung: Was die Gespa vorgängig prüft
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde prüft dabei nicht nur die Höhe, sondern auch die Bedingungen – Mindestquote, Laufzeit, allfällige Einschränkungen bei der Auszahlung. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beide Veranstalterinnen sind also keineswegs bonusfrei, aber das Angebot bleibt eng begrenzt: Eine breit aufgestellte «Willkommensaktion» mit 100 % auf die erste Einzahlung, wie sie internationale Wettanbieter zeigen, ist in der Schweiz nicht zugelassen.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Marken wie BetFury, BassBet, Fezbet, HighFlyBet, N1 Bet, Donbet, ZotaBet und AmunRa, die international mit hohen Einzahlungsboni werben, besitzen keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, ist nicht über das Schweizer Ausschlussregister geschützt, hat im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg, und die ausländische Veranstalterin kann über die Gespa-Sperrliste per DNS gesperrt werden – mit Stand Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains. Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist in der Schweiz zudem eine Widerhandlung (Art. 74 Abs. 3 BGS), die mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden kann (Art. 131 BGS).
Spielerschutz: Was unabhängig von jeder Aktion gilt
Ein Einzahlungsbonus, wie ihn internationale Anbieter zeigen, lockt oft mit höheren Einsätzen oder mehr Spielvolumen. In der Schweiz sind dem klare Grenzen gesetzt – nicht nur für die Veranstalterinnen, sondern auch für die Spielenden selbst.
Verlustlimiten und ihre Sperrfristen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Die Gesetzgebung schreibt eine Wartefrist von 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen die strengere 72-Stunden-Frist an. Wer seinen Einsatzrahmen ausweiten will, kann das nicht spontan tun – ein Mechanismus, der genau jene Spieldynamik unterbrechen soll, die ein Bonus auslösen kann.
Selbstsperre und Ausschlussregister
Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage, die vor Fristablauf nicht aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für Liechtenstein. Wer sich hier eintragen lässt, kann weder Swisslos noch die Loterie Romande noch ein Schweizer Casino nutzen. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit einer Fachstelle aufgehoben werden.
Werbung, Zielgruppen und Minderjährige
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Sporttip ist ausschliesslich für Personen ab 18 Jahren geöffnet; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft – der stationäre Schutz ist also alles andere als wasserdicht, und ein Bonus ändert daran nichts.
Boni und Gratisguthaben: Was die zwei Veranstalterinnen tatsächlich anbieten
Wer nach «Einzahlungsbonus Sportwetten» sucht, denkt zuerst an den klassischen 100-%-Match auf die erste Einzahlung. In der Schweiz funktioniert das anders: Statt eines prozentualen Aufschlags auf die Einzahlung gibt es zeitlich begrenzte Aktionen, Quotenboosts auf Kombiwetten und gelegentlich ein kleines Gratisspielguthaben an bestimmten Aktionstagen. Wer das Angebot bewerten will, muss jede dieser Formen für sich betrachten.
Was ein Einzahlungsbonus im Sportwetten-Markt bedeutet
Internationale Buchmacher verstehen unter einem Einzahlungsbonus einen prozentualen Zuschlag auf die erste – oder manchmal auch die zweite und dritte – Einzahlung, der an Umsatzbedingungen geknüpft ist. Typisch sind 100 % bis 200 %, gebunden an einen Mindestumsatz, eine Mindestquote und eine Frist. Der Vorteil aus Spielersicht: Mehr Kapital für die ersten Wetten. Der Nachteil: Wer die Umsatzbedingung nicht erfüllt, verliert Bonus und oft auch die Gewinne daraus. In der Schweiz ist diese Form im regulierten Markt nicht zugelassen, weil die Gespa jede Aktion vorgängig prüft und an ihrer Eignung misst, keine problematischen Spielanreize zu setzen.
Quotenboost auf Kombiwetten bei Sporttip
Die auffälligste regelmässige «Bonusaktion» bei Swisslos heisst Kombiboost und funktioniert nicht über die Einzahlung, sondern über die Wettquote: Wer online mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 zu einer Kombiwette zusammenfügt, erhält einen Bonus auf den Nettogewinn. Der Bonus beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Kombiboost gilt für Prematch, Live und Systemwetten, ist also breit anwendbar. Er kostet kein zusätzliches Geld, erfordert aber eine disziplinierte Auswahl – wer unter 1.50 bleibt oder zu wenig Voraussagen kombiniert, bekommt keinen Bonus.
Einzelwetten-Boost und Profitboost
Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip einen Quotenboost auf Prematch-Einzelwetten (genau eine Voraussage) und einen Profitboost, der den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöht. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein wichtiger Vorbehalt: Wer seinen Wettschein vorzeitig auswerten lässt, gibt den Boost vollständig ab.
Aktionen wie «Patinoires et Stades»
Die Loterie Romande führte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Form von «Einzahlungsbonus», die in der Schweiz tatsächlich vorkommt: ein kleines Gratisspielguthaben, gesteuert über Aktionstage und Codes, und immer mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass es nicht ausgezahlt werden kann.
Wieso Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist
Gratisspielguthaben ist nach dem Geldspielgesetz keine «Gewinnausschüttung», sondern ein Spielkapital, das nur für Wetten verwendet werden darf. Es taucht im Wallet auf, lässt sich einsetzen, und Gewinne daraus sind regulär auszahlbar – das Gratisspielguthaben selbst aber nicht. Das gilt für beide Veranstalterinnen und ist der Hauptunterschied zu internationalen Gratiswetten: Während dort eine «Free Bet» gelegentlich als Cash-Gegenwert anerkannt wird, ist die Schweizer Variante konsequent ein reines Spielguthaben.
Vergleich: Einzahlungsboni und Aktionen der bewilligten Schweizer Anbieter
Ein Ranking nach «Höhe des Bonus» greift in der Schweiz zu kurz, weil es keine fünfstelligen Boni gibt. Sinnvoller ist ein Vergleich nach Form, Konditionen und dem, was ein Bonus wirklich kostet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / Bewilligungsbasis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
| Donbet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
| ZotaBet | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
| AmunRa | Keine Schweizer Bewilligung | Lizenz laut Eigenangabe nicht überprüfbar; keine Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle zeigt das Grundmuster: Die zwei zugelassenen Veranstalterinnen führen in der rechten Spalte einen klaren Bewilligungsstatus, die acht internationalen Marken tragen durchgehend «Keine Schweizer Bewilligung». Wer in der Schweiz spielt, hat also nicht die Wahl zwischen einem «guten» und einem «schlechten» Bonusangebot – er hat die Wahl zwischen dem bewilligten Angebot von Swisslos und Loterie Romande einerseits und dem nicht bewilligten, ungeschützten Angebot der ausländischen Marken andererseits. Das ist keine Auslegung, sondern der Wortlaut von Art. 4 BGS.
Grundlagen: Einzahlung, Wallet und Auszahlung
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, zahlt auf ein Spielerkonto ein, das an eine verifizierte Identität und ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen gebunden ist. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS). Was die Spielerin vom Marketing-Versprechen «sofort einzahlen, sofort spielen» unterscheidet, ist die Spielguthaben-Logik: Es wird nicht der «Bonus» aufgestockt, sondern das Wallet mit Spielkapital gefüllt.

Wie viel man einzahlen darf
Bei Swisslos lässt sich das Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20 aufladen; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Wie Gewinne ausgezahlt werden
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der Bund setzt die Schwelle ab 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag unterscheidet sich – wer darüber liegt, muss die Gewinne versteuern, und der Veranstalter zieht 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden können. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber je nach Kanton – der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig – anders zu behandeln. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Vorgängige Registrierung und Voraussetzungen
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann ein Konto eröffnen – alle anderen gehen leer aus, und es gibt keine Grauzone, in der man «einfach so» spielen kann.
Einsatz- und Auszahlungslimits
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit höheren Einsätzen spielen will, ist in diesem Markt falsch – die Limits sind Teil des Spielerschutzes, nicht der Kundschaftsbindung.
Wie Sporttip-Einzahlungen mit dem Wallet-Guthaben zusammenhängen
Wer bei Sporttip spielt, lädt Spielguthaben auf das Wallet; das ist keine klassische «Einzahlung für eine Wette», sondern ein Top-up, der den Verlustlimiten unterliegt. Eine Erhöhung der Verlustlimite greift erst nach 72 Stunden – wer also einen Bonus erwartet und spontan höher setzen will, stösst auf eine eingebaute Bremse.
Einzelne Anbieter im Überblick
Im Folgenden werden die bewilligten Schweizer Veranstalterinnen und die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung einzeln dargestellt. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage – die zwei zugelassenen Veranstalterinnen zuerst, dann die internationalen Marken, die in der Werbung auftauchen, hier aber keine Zulassung haben.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Online-Teilnahme steht Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet offen – das sind die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Spielangebot ist breit, die Quoten sind fest vorgegeben, und der Kombiboost bietet einen greifbaren Vorteil, wenn man diszipliniert genug wettet, um die Mindestanzahl an Voraussagen zu erreichen.
Wer hier spielt, bekommt kein Willkommensgeschenk im Sinn eines 100-%-Bonus, sondern ein vorstrukturiertes Quotensystem mit Quotenboosts. Der Vorteil: Die Boni sind an echte Quoten gekoppelt, nicht an eine Einzahlung, die man vielleicht nie wieder auszahlen kann. Wer den Sporttip-Kombiboost nutzt, sollte verstehen, dass ein Bonus auf den Nettogewinn bei vielen Voraussagen hohe Erhöhungen bringt – aber nur, wenn die Wette tatsächlich gewinnt. Der Wettmarkt hat eine Marge, die in den Quoten steckt; das ändert der Boost nicht.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie hat ihren Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer im Einzugsgebiet wohnt, kann online spielen und an Aktionen wie der im Abschnitt «Aktionen wie »Patinoires et Stades«» beschriebenen Stadion-Aktion teilnehmen, sofern die Gespa zugestimmt hat. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 Bewilligungen für Gratisspiele und Gratisguthaben erteilt, deutlich mehr als Swisslos.
Jouez Sport ist für die Westschweiz das, was Sporttip für die Deutschschweiz ist. Wer hier ein Gratisspielguthaben bekommt, weiss genau, was es ist: ein kleiner Betrag, befristet, nicht auszahlbar. Es ist kein Ersatz für einen Einzahlungsbonus, aber es ist die Form, die das Schweizer Geldspielgesetz zulässt. Für Spielerinnen und Spieler in der Romandie ist das die einzig regulierte Option.
BetFury (ohne Schweizer Bewilligung)
BetFury wirbt international mit Krypto-Sportwetten und einem üppigen Bonusprogramm. In der Schweiz hat das Unternehmen keine Bewilligung; eine ausländische Lizenz – wo auch immer sie ausgestellt sein mag – hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung im Inland. Wer hier spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall und keine Garantie, dass die Seite nicht auf die Gespa-Sperrliste gesetzt wird. Das Bonusangebot ist zwar breit, aber die regulatorischen Risiken sind es auch.
BassBet (ohne Schweizer Bewilligung)
BassBet bietet ein klassisches Sportwetten-Programm mit Einzahlungsbonus und Quotenerhöhungen. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Verbindung zum Ausschlussregister, ohne Schutz durch die Gespa. Das Werbeversprechen, das international funktioniert, hat hier keinen Boden – die Gespa kann die Domain per DNS sperren lassen, und die Spielerin haftet zivilrechtlich unter Umständen für ihre Einsätze.
Fezbet (ohne Schweizer Bewilligung)
Fezbet positioniert sich als Anbieter mit breitem Wettprogramm und regelmässigen Aktionen. Für die Schweiz gilt: keine Bewilligung, keine Wirkung. Die ausländische Lizenz – sofern vorhanden – schützt die Spielerin in der Schweiz nicht, und ein Streit wird vor ausländischen Gerichten ausgetragen, mit ungewissem Ausgang.
HighFlyBet (ohne Schweizer Bewilligung)
HighFlyBet ist ein weiterer internationaler Anbieter ohne Schweizer Zulassung. Das Bonusprogramm, mit dem er im EU-Raum wirbt, ist in der Schweiz nicht anwendbar, weil die Bewilligung fehlt. Die Spielerin spielt hier auf eigenes Risiko und ohne die Schutzmechanismen des BGS.
N1 Bet (ohne Schweizer Bewilligung)
N1 Bet bedient den internationalen Markt mit Sportwetten und Casino. In der Schweiz ist das Angebot nicht bewilligt; die Gespa kann die Domain blocken lassen, und es besteht kein Anspruch auf Auszahlung über Schweizer Behörden. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Werbung, die er sieht, an Märkte gerichtet ist, in denen andere Regeln gelten.
Donbet (ohne Schweizer Bewilligung)
Donbet wirbt mit einem Willkommenspaket, das in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Die fehlende Bewilligung bedeutet: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Sperrregister-Anbindung, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung. Der Bonus, mit dem die Spielerin gelockt wird, ist das eine Risiko – die fehlende Aufsicht das andere.
ZotaBet (ohne Schweizer Bewilligung)
ZotaBet gehört zu den internationalen Marken, die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügen. Das Bonusangebot kann quantitativ durchaus grosszügig sein, aber die regulatorische Seite verschiebt das Bild: Wer hier spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Spielerschutz, keine Spielsperre im Schweizer Register und keine Garantie, dass die Auszahlung funktioniert.
AmunRa (ohne Schweizer Bewilligung)
AmunRa thematisiert in seinem Branding ägyptische Mythologie und wirbt mit einem umfangreichen Bonusprogramm. In der Schweiz hat die Marke keine Bewilligung; die ausländische Lizenz – wo auch immer – gilt im Inland nicht. Für Schweizer Spielerinnen und Spieler ist das ein Angebot ausserhalb des regulierten Marktes, mit allen Konsequenzen, die das hat.
Rechenbeispiel: Was der Kombiboost bei einer Vierer-Kombi tatsächlich bringt
Um den Effekt des Sporttip-Kombiboosts greifbar zu machen, hier ein Rechenbeispiel mit vier Voraussagen und einem Einsatz von CHF 10. Die Auszahlung einer Wette folgt der Formel Einsatz × Gesamtquote, und die Gesamtquote einer Kombiwette ist das Produkt der Einzelquoten.
Wer vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 kombiniert, erhält eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Der Nettogewinn ohne Boost wäre 10 × (9’792 − 1) = CHF 87.92. Mit dem 5-%-Kombiboost auf den Nettogewinn erhöht sich der auszahlbare Betrag auf 10 + 87.92 × 1.05 = CHF 102.32, was einem Gewinn von CHF 92.32 entspricht. Wer stattdessen alle vier Voraussagen an der Untergrenze von 1.50 hält (Gesamtquote 5.0625), bekommt 10 + 10 × 4.0625 × 1.05 = CHF 52.66 – ein Gewinn von CHF 42.66 trotz minimaler Quoten, weil der Boost unabhängig von der Quotenwahl auf den Nettogewinn aufgeschlagen wird.
Bei sieben Voraussagen an der Mindestquote 1.50 (Gesamtquote 1.5⁷ ≈ 17.09) liegt der Gewinn mit 20 % Boost bei rund CHF 193, bei zehn Voraussagen mit 40 % Boost bei rund CHF 1’500, bei fünfzehn Voraussagen mit 100 % Boost im fünfstelligen Bereich. Das sind Spannen, kein Versprechen: Wer 15 Wetten in einer Kombi unterbringt, braucht 15 richtige Voraussagen, und die Marge jedes einzelnen Marktes schlägt durch. Der Boost ist real, aber er wirkt auf einen Nettogewinn, der ohnehin nur dann entsteht, wenn alle Beine sitzen.
Häufige Fragen
Was ist ein Einzahlungsbonus, und wie funktioniert er?
Ein Einzahlungsbonus im Sportwetten-Markt ist üblicherweise ein prozentualer Zuschlag auf die erste Einzahlung, der an Umsatzbedingungen geknüpft ist. Die Spielerin muss den Bonusbetrag – oft mehrfach und zu einer Mindestquote – innerhalb einer Frist durchspielen, bevor eine Auszahlung möglich wird. In der Schweiz ist diese Form bei den bewilligten Veranstalterinnen nicht zugelassen, weil jede Bonusaktion der Gespa-Bewilligung bedarf.
Gibt es bei den bewilligten Schweizer Organisatoren einen Einzahlungsbonus?
Einen klassischen Einzahlungsbonus im Sinn eines prozentualen Aufschlags auf die Einzahlung gibt es bei Swisslos und Loterie Romande nicht. Stattdessen gibt es Quotenerhöhungen (Sporttip-Kombiboost, Quotenboost auf Einzelwetten, Profitboost) und gelegentlich kleine Gratisspielguthaben wie die CHF-10-Aktion der Loterie Romande an National-League-Spieltagen. Beides fällt nicht unter den Begriff «Einzahlungsbonus», ist aber die regulierte Form der Aktion in der Schweiz.
Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz (Art. 75 Abs. 2 BGS) verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Gespa prüft dabei, ob die Aktion keine problematischen Anreize setzt, ob die Bedingungen transparent sind und ob Minderjährige oder gesperrte Personen ausgeschlossen bleiben. Im Jahr 2025 hat sie 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.
Welche Bedingungen hängen typischerweise an einem Bonus, und was bedeutet Umsatzbedingung?
Im internationalen Markt sind das vor allem die Mindestquote, die Umsatzhäufigkeit (wie oft der Bonus durchgespielt werden muss), die Frist und der maximale Auszahlungsbetrag. In der Schweiz sind diese Hürden kleiner, weil das Volumen kleiner ist: ein Kombiboost setzt nur eine Mindestquote und eine Mindestanzahl Voraussagen, ein Gratisspielguthaben hat eine Gültigkeitsdauer und ist nicht auszahlbar. Eine «Umsatzbedingung» im klassischen Sinn gibt es hier selten.
Wie wird Aktionsguthaben behandelt, wenn es nicht ausgezahlt werden kann?
Aktionsguthaben und Gratisspielguthaben sind im bewilligten Markt bewusst nicht auszahlbar. Sie lassen sich für Wetten einsetzen, und Gewinne daraus sind regulär auszahlbar – das Aktionsguthaben selbst aber nicht. Das verhindert, dass die Aktion zu einer Auszahlung wird, und ist der Grund, warum die Aktionen kleiner ausfallen als international üblich.
Wie lässt sich Spielguthaben in der Schweiz kaufen und später auf das eigene Konto auszahlen?
Spielguthaben wird per Online-Zahlungsmethode oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufgeladen, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das verifizierte Bank- oder Postkonto überwiesen. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus, ab der dritten Auszahlung fällt eine Kommission von 3 % an.
Bonus – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
