Hunderennen wetten in der Schweiz: Was die Bewilligung erlaubt, was sie kostet
Ladevorgang...
Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft: Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und das Geldspielgesetz (BGS)
Worum es hier geht
Hunderennen sind in der Schweiz kein gewöhnlicher Wettmarkt. Sie stehen nicht auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten, die die Gespa führt — und sie können dort auch nicht einfach ergänzt werden, weil die Liste abschliessend ist. Wer in der Schweiz auf Hunderennen wetten will, landet darum fast immer bei einer ausländischen Seite ohne Schweizer Bewilligung. Beide Wege haben ihren Preis, und sie zahlen sich auf sehr unterschiedliche Weise.
Hier erfahren Sie, was eine Schweizer Bewilligung konkret schützt, was sie einschränkt, und was eine Wette auf einer Seite ohne diese Bewilligung dem Spielenden tatsächlich kostet — nicht im Werbeversprechen, sondern in Verlust, Steuerfolgen und fehlendem Schutz bei Suchtproblemen. Die Grundlage bildet das Geldspielgesetz (BGS), die Aufsicht durch die Gespa und die Tatsache, dass in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.
Rechtslage: Warum Hunderennen-Wetten in der Schweiz einen Sonderfall bilden
Das Geldspielgesetz und die Rolle der Gespa
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es definiert Sportwetten als Grossspiele und unterstellt sie der Aufsicht durch die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das ist nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt — Sportwetten fallen ausdrücklich nicht in deren Zuständigkeit. Eine Bewilligung braucht nach Art. 21 bis 25 BGS zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Beide Bewilligungen wirken nur in der Schweiz; eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben in einem zweiten Schritt, dem Geldspielkonkordat vom 1. Januar 2021, die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die Westschweiz. Eine dritte Schweizer Bewilligung für Sportwetten ist im Gesetz nicht vorgesehen, und die Gespa veröffentlicht auch keine Liste weiterer Konzessionäre — es gibt schlicht keine.
Was auf der Liste steht, auf welche die Gespa achtet
Nicht jedes Sportereignis darf in der Schweiz als Wette angeboten werden. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Darin sind Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1, Ski alpin, Handball und eine ganze Reihe weiterer Disziplinen verzeichnet — Hunde- und Windhundrennen sind es nicht. Die Liste regelt auch, welche Wettformen zulässig sind: Siegerwetten, Platzierungen, Über/Unter-Tore, Handicap-Wetten, Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie ein eigener Esports-Bereich. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn die Liste sie ausdrücklich nennt; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet — nie auf Trainingsläufe. Wettereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen.
Hunde- und Windhundrennen fallen damit durch zwei Raster: Die Sportart selbst fehlt in der Liste, und selbst wenn die Gespa sie eines Tages aufnähme, bliebe offen, ob die gängigen Wettmärkte (Sieger, Platzierung, Kopf-an-Kopf-Rennen, Zeitrennen über Distanzen) je als zulässige Wettarten anerkannt würden. Wer auf Hunderennen wetten will, findet in der Schweiz also keine bewilligte Wettmöglichkeit — weder als Einzel- noch als Kombinations- noch als Systemwette.
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Die Antwort ist sehr kurz: Swisslos und die Loterie Romande, nicht mehr. Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und führt Sportwetten unter dem Markennamen Sporttip auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande führt ihr Pendant Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie sowie 221 Mitarbeitende. Beide bieten ihr Wettprogramm auf einer eigenen Plattform an und sind ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet zugänglich. Eine Anmeldung aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland ist nicht möglich.
Was eine ausländische Seite in der Schweiz rechtlich ist
Eine ausländische Seite, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, ist nach BGS eine bewilligungslose Veranstalterin. Wer in der Schweiz organisiert oder vermittelt, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar — bei gewerbsmässigem Handeln drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains; Schweizer Internetanbieter sperren diese Domains per DNS. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains — Tendenz steigend, weil neue Domains die Sperren umgehen und nachgereicht werden müssen. Für den Spielenden bedeutet das: Der Zugang kann jederzeit unterbrochen werden, ein neues Konto bei einer anderen bewilligungslosen Seite wird nötig, die Historie geht verloren.
Wichtig für die Seite: die Spielenden selbst sind nicht strafbar. Aber Gewinne aus bewilligungslosen Wetten können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Schutzanspruch, kein Beschwerdeverfahren und keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Die Werbung für bewilligungslose Glücksspiele in der Schweiz ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Wer eine solche Seite bewirbt, riskiert also mehr als nur einen Imageschaden.
Spielerschutz: Was die Schweizer Bewilligung dem Spielenden tatsächlich bringt
Verlustlimiten: selbst gesetzt, gesetzlich verlangt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro Tag, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — diese Schutzfrist soll verhindern, dass eine Erhöhung im Moment eines Verlusts passiert. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen, die unabhängig vom Spielverlauf als zusätzlicher Stopp wirkt.

Die Statuierung dieser Limiten ist im Geldspielgesetz verankert: Art. 87 VGS verpflichtet die Veranstalter, mindestens einen Höchstwert für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust zu verlangen. Die Kantone und die Gespa legen die Obergrenzen nicht selbst fest; sie schreiben nur vor, dass es eine solche Limite geben muss und dass sie vom Spielenden kommen muss. Was oben steht, sind die von Swisslos und Loterie Romande in ihren Spielregeln selbst gesetzten Werte, nicht ein von der Aufsicht diktierter Betrag.
Spielsperre und Selbstsperre
Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage ausschalten. Eine Aufhebung vor Fristablauf ist nicht möglich — wer sich für 90 Tage sperrt, bleibt 90 Tage draussen. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein gilt. Das Register ist die gemeinsame Sperrdatei aller Schweizer Grossspiel- und Casinoanbieter; eine Eintragung dort sperrt den Zugang zu allen angeschlossenen Anbietern, nicht nur zum aktuellen. Wer sich bei einem Anbieter sperrt, kann sich nicht gleichzeitig bei einem anderen anmelden.
Eine selbst gesetzte Sperre kann nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss von Gesetzes wegen angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn — wer es trotzdem schafft zu spielen, verliert das Geld, und der Anbieter hat das Recht, den Gewinn einzubehalten.
Identitätsprüfung und ein Konto pro Person
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; das bedeutet ein tatsächlicher Abgleich zwischen Ausweis und Adresse, nicht nur eine Kopie. Die Loterie Romande wendet vergleichbare Schritte an. Ein Konto pro Person heisst: kein zweiter Account auf den Namen eines Familienmitglieds, keine geteilte Anmeldung, kein Freund, der das Konto mitbenutzt. Verstösse führen zur Schliessung.
Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie strikt der Jugendschutz bei Sportwetten tatsächlich umgesetzt wird. Das Ergebnis: Bei 200 Testkäufen wurde in 47,5 % der Fälle eine Wette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein guter Wert — und gleichzeitig eine Erinnerung daran, dass der Schutz auf Papier und an Online-Zahlungen enger ist als am Schalter.
Was auf bewilligungslosen Seiten fehlt
Die Identitätsprüfung auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung beschränkt sich meist auf die Auszahlung. Wer einzahlt, kann anonym spielen; das System fragt weder Wohnsitz noch Sperrstatus ab. Das Schweizer Ausschlussregister ist nicht angeschlossen — wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann auf einer ausländischen Seite weiter spielen, weil das Register die Sperre nur an die angeschlossenen Schweizer Anbieter weitergibt. Wer auf einer ausländischen Seite ein Problem entwickelt, findet dort auch keine Schweizer Fachstelle, an die er sich wenden kann. Die Schutzmechanismen, die Art. 80 bis 82 BGS vorsehen, enden an der Landesgrenze.
Der Vergleich: Welche Anbieter in Frage kommen
Was die Tabelle zeigt
Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche der zehn in dieser Betrachtung berücksichtigten Anbieter in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung haben. Eine Schweizer Bewilligung bedeutet in diesem Markt: einer der beiden zugelassenen Veranstalter zu sein. Eine Bewilligung anderswo (Malta, Curaçao, Deutschland) bedeutet: in der Schweiz ohne Bewilligung.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Swisslos, Sitz Basel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Loterie Romande | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport |
| HighFlyBet | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Playzilla | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Rainbet | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| WirWetten | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| PowBet | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Rabona | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| myBet | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| 22Bet | Nein | Keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
Die Spalte «Bewilligung in der Schweiz» reduziert die Marktlage auf ihren entscheidenden Punkt. Sieben der zehn Anbieter in der Übersicht sind in der Schweiz bewilligungslos. Sie können in anderen Ländern reguliert sein, aber eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland ist hier nicht gültig. Wer dort spielt, tut es ohne Schweizer Schutz, ohne Schweizer Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Beschwerdeweg.
Was die Aufteilung über die Marktlage sagt
Die Aufteilung ist nicht zufällig: Sie spiegelt den gesetzlichen Rahmen. Das BGS hat die Veranstalterzahl für Sportwetten auf zwei begrenzt, weil Sportwetten als Grossspiel klassifiziert sind und der Reingewinn vollständig an gemeinnützige Zwecke fliesst (Art. 125 BGS). Swisslos hat 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus den Sportwetten allein CHF 109 Mio. Das Geld, das in der Schweiz bleibt, finanziert also nicht den Anbieter, sondern Kantonsprojekte, Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Diese Konstruktion ist der Grund, warum es keine dritte Schweizer Bewilligung gibt und kein Wettbewerb um eine solche Konzession.
Für den Spielenden bedeutet das: Wer in der Schweiz legal wetten will, hat die Wahl zwischen zwei Anbietern, nicht zwischen zehn. Wer auf Hunderennen wetten will, hat in der Schweiz überhaupt keine legale Option, weil die Sportart nicht auf der Liste steht. Wer die Liste umgeht und auf einer bewilligungslosen Seite spielt, verlässt den Schweizer Schutzrahmen vollständig.
Die bewilligten Anbieter im Detail
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip als Online- und App-Angebot sowie an Verkaufsstellen in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nicht online anmelden und auch an der Verkaufsstelle keine Sportwette platzieren. Der Wohnsitz wird bei der Online-Registrierung aus dem Ausweis ausgelesen und gegen die Adressdatenbank geprüft; ein Wohnsitzwechsel wird beim nächsten Login geprüft und kann den Zugang beenden.
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Diese Limite sind betriebliche Vorgaben des Veranstalters, nicht vom Gesetz diktiert; sie können von Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out ist möglich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass jeder Markt Cash-Out anbietet.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit (beim Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit); Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was den Einsatz zurückgibt und die Wette neutralisiert.
Für Kombinationen mehrerer Voraussagen derselben Sportveranstaltung gibt es eine eigene Funktion, den Bet-Builder. Nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination aus abhängigen Voraussagen ohne den Bet-Builder an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Bonus verfällt bei einem Cash-Out.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Gewinn einer Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten); der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks.
Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag pro 30 Tage CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Verdikt. Swisslos Sporttip ist der einzige Weg, in der deutschsprachigen Schweiz und im Tessin legal Sportwetten zu platzieren. Wer hier spielt, zahlt dafür nichts extra: die Schweizer Lizenz und die Schutzmechanismen sind im Produkt eingepreist. Der Preis, den der Spielende zahlt, liegt anderswo — in der geschlossenen Liste der erlaubten Sportarten, die Hunderennen ausschliesst, in der niedrigeren Auszahlungsquote gegenüber ausländischen Wettbewerbern und in den eher engmaschigen Einsatzlimiten. Für Spielende, die bereit sind, ihr Wettprogramm auf das Gespa-zugelassene Spektrum zu beschränken, ist das die einzige seriöse Wahl im Schweizer Markt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Hauptadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Netz besteht aus 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und 221 Mitarbeitenden. Wer nicht in einem dieser Kantone wohnt, kann online nicht spielen.
Die Spielregeln, Limiten und Schutzmechanismen entsprechen in Struktur und Logik denjenigen von Swisslos Sporttip: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Spielsperre auf Wunsch, Eintragung in das schweizweite Sperrregister, Identitätsprüfung bei der Anmeldung, ein Konto pro Person. Beide Anbieter agieren unter demselben regulatorischen Rahmen und sind beide an das gleiche Sperrregister angeschlossen; ein Wechsel zwischen den beiden bedeutet nicht den Schutz zu verlieren, sondern ihn weiterzuführen.
Verdikt. Jouez Sport ist das Schweizer Pendant zu Sporttip für die Romandie. Wer in den sechs Westschweizer Kantonen wohnt, findet hier dasselbe Schutzniveau und dieselbe Liste zugelassener Ereignisse wie in der Deutschschweiz. Der Hauptunterschied zu Swisslos liegt in der Sprache der Oberfläche, der Verkaufsstellenstruktur und im Programm; die Kostenstruktur und die Schutzmechanismen sind vergleichbar.
Was die bewilligungslosen Anbieter kosten
Die folgenden sieben Anbieter haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie können in anderen Jurisdiktionen reguliert sein — was hier zählt, ist einzig die Schweizer Rechtslage. Sie tauchen in dieser Übersicht auf, weil Schweizer Spielende auf sie stossen, und die Bewertung fällt für alle nach demselben Muster aus.
HighFlyBet
HighFlyBet ist eine bewilligungslose Seite, die in der Schweiz auf der Gespa-Sperrliste stehen kann. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS); es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg und kein Schweizer Schutz bei Sucht. Wer dort spielt, riskiert die Sperrung des Zugangs durch Schweizer Internetanbieter, die fehlende Sicherheit, dass Gewinne tatsächlich ausbezahlt werden, und die steuerliche Unsicherheit, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton als voll steuerbares Einkommen behandelt werden.
Playzilla
Playzilla ist eine bewilligungslose Seite ohne Schweizer Anerkennung. Die Lizenz, falls vorhanden, gilt in einem anderen Land; Schweizer Spielende handeln ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens, wenn sie dort einzahlen. Die Spielregeln, Auszahlungszeiten und Schutzmechanismen dieser Seite sind nicht durch die Schweizer Aufsicht geprüft.
Rainbet
Rainbet ist eine bewilligungslose Seite, deren Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt ist. Einzahlungen, Spielverlauf und Auszahlungen liegen ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Die Aufsichtsbehörde, an die sich Schweizer Spielende bei Streit wenden könnten, ist nicht die Gespa, sondern eine ausländische Stelle mit fraglicher Durchsetzungskraft gegenüber einem ausländischen Anbieter.
WirWetten
WirWetten ist eine bewilligungslose Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Seite kann in Deutschland reguliert sein, was hier nichts ändert: die deutsche Lizenz gilt in der Schweiz nicht. Schweizer Spielende haben bei einem Konfliktfall keinen Rückgriff auf die Schweizer Aufsicht; sie müssen den ausländischen Rechtsweg gehen, mit den entsprechenden Kosten und Risiken.
PowBet
PowBet ist eine bewilligungslose Seite, deren Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt wird. Die Auszahlung von Gewinnen hängt von der Bonität und der Geschäftspolitik des Anbieters ab, nicht von einer Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass das Geld bei einer Insolvenz oder einer plötzlichen Sperrung der Seite verloren sein kann.
Rabona
Rabona ist eine bewilligungslose Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Seite kann in Curaçao registriert sein; eine solche Registrierung schützt Schweizer Spielende nicht. Die Spielregeln, Auszahlungsmodalitäten und Schutzmechanismen dieser Seite sind nicht durch die Gespa geprüft; eine Beschwerde bei der Schweizer Aufsicht wegen unlauteren Verhaltens dieser Seite hat in der Schweiz keine Grundlage.
myBet
22Bet ist eine bewilligungslose Seite, deren Lizenz in der Schweiz nicht anerkannt ist. Die Seite kann in einem anderen Land reguliert sein, was hier folgenlos bleibt. Wer dort einzahlt, sollte wissen, dass die Schweizer Aufsicht keine Handhabe hat und die Gespa die Seite jederzeit auf die Sperrliste setzen kann, wodurch der Zugang über Schweizer Internetanbieter unterbrochen wird.
22Bet
22Bet ist eine bewilligungslose Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, gilt in einem anderen Land; die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe. Schweizer Spielende, die dort einzahlen, handeln ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens und tragen das volle Risiko bei Auszahlung, Streit und Schutz bei Spielsucht selbst.
Verdichtetes Urteil über die bewilligungslosen Anbieter. Sieben Seiten, sieben Mal dieselbe Antwort: in der Schweiz ohne Bewilligung, ohne Schutz, ohne Sperrregister-Anschluss. Sie können in anderen Ländern reguliert sein, was für Schweizer Recht bedeutungslos bleibt. Wer dort spielt, gewinnt im günstigsten Fall Geld und zahlt im schlechteren Fall dreifach: mit Verlusten durch die Marge des Anbieters, mit fehlendem Schutz bei wachsender Spielsucht und mit der steuerlichen Unsicherheit, dass Gewinne ausländischer Grossspiele je nach Kanton als voll steuerbares Einkommen behandelt werden.
Was eine Wette rechnerisch kostet
Wie Einsatz und Quote zum Gewinn werden
Der Gewinn einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.10 ist der Bruttogewinn CHF 105, der Nettoerlös CHF 55. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; vier Einzelwetten à 1.80, 2.20, 1.95 und 2.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 19.21, ein Einsatz von CHF 10 ergibt einen Bruttogewinn von CHF 192.10, den Nettoerlös von CHF 182.10. Der so berechnete Betrag wird bei Sporttip zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet; in anderen Worten, die letzte Stelle des Gewinns ist bei der Auszahlung keine beliebige Zahl.
Was die Marge ist
Jede Wette trägt eine Marge des Anbieters. Die Marge ist der Anteil des Einsatzes, den der Anbieter im Durchschnitt behält. Sie ergibt sich aus dem Quotensatz eines Marktes: payout share = 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) für alle möglichen Ausgänge; die Marge ist 1 minus payout share. Bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %, und die Marge 5 %. Bei einem Dreiwege-Markt mit Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.60) ≈ 0’905, die Marge rund 9.5 %. Eine 5 %-Marge bei einem Zweiwege-Markt ist ein typischer, wenige Stunden; auf einem Dreiwege-Markt liegen die Margen höher. Livewetten und Nischenmärkte tragen meist eine noch höhere Marge.
Diese Marge ist der Preis, den der Spielende zahlt, ob er gewinnt oder verliert. Auf lange Sicht verliert der Spielende pro CHF 100 Einsatz etwa CHF 5 bei einer 5 %-Marge, im statistischen Mittel über sehr viele Wetten. Die Streuung ist gross — eine einzelne Wette kann alles oder nichts zurückbringen, das ändert nichts am Mittelwert.
Wie das auf Hunderennen anwendbar wäre
Würde ein Schweizer Anbieter Hunderennenwetten anbieten, wäre die Marge dieselbe Mechanik: bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 eine Marge um 5 %, bei einem Markt mit Kopf-an-Kopf-Rennen (zwei Hunde) ebenfalls um 5 %, bei einem Dreiwege-Markt (Sieger, Zweiter, Dritter) höher. Dass die Schweizer Anbieter Hunderennen nicht anbieten, ändert die Mechanik nicht, sondern entzieht dem Spielenden nur die legale Möglichkeit, sie in der Schweiz zu nutzen. Auf einer bewilligungslosen Seite zahlt der Spielende die Marge plus das Risiko, dass die Seite die Regeln einseitig ändert, das Konto einfriert oder den Gewinn nicht auszahlt.
Was Hunderennen-Wetten in der Schweiz konkret bedeutet
Die Marktlage in einem Satz
Hunde- und Windhundrennen sind in der Schweiz weder als Sportart noch als Wettmarkt in der Gespa-Liste zugelassen; sie werden von keinem der beiden Schweizer Veranstalter angeboten, und eine Schweizer Bewilligung für eine solche Seite existiert nicht.
Was ein Spielender in der Schweiz tun kann
Wer in der Schweiz auf Hunderennen wetten will, hat formal drei Optionen:
- Auf eine ausländische Seite ausweichen. Dies ist die einzige praktische Möglichkeit, auf Hunderennen zu wetten. Die Seite ist in der Schweiz bewilligungslos; das Schweizer Sperrregister gilt dort nicht, der Schutzrahmen des BGS endet an der Landesgrenze, und Gewinne werden je nach Steuerpraxis des Wohnsitzkantons behandelt. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen erfasst, unabhängig vom Betrag. Im Kanton Zürich und anderen Kantonen gilt die Unterscheidung zwischen einheimischen und ausländischen Grossspielen ebenfalls, die Ausgestaltung variiert. Der Spielende trägt das Bonitätsrisiko der ausländischen Seite und das Risiko, dass die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt.
- In der Schweiz legal auf andere Sportarten wetten. Bei Sporttip oder Jouez Sport, je nach Wohnsitzkanton. Die Liste ist geschlossen, das Programm ist gross genug, und der Schutzrahmen gilt vollständig. Hunderennen sind darin nicht enthalten; wer dort spielt, akzeptiert diese Beschränkung.
- Auf Hunderennen verzichten. Die letzte Option. Wer die Risiken der ersten Variante scheut, kann nicht wetten — auf keiner Plattform in der Schweiz legal.
Was die Seite ohne Bewilligung konkret kostet
Die Seite nimmt das Geld. Wenn der Spielende dort einzahlt, geht das Geld in die ausländische Geschäftsbilanz. Die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe; die deutsche, maltesische oder curaçaoische Aufsicht, falls vorhanden, hat gegenüber Schweizer Spielenden keine unmittelbare Durchsetzungskraft. Im Konfliktfall bleibt der ausländische Rechtsweg, mit Kosten, die der Spielende selbst zahlt.
Die Seite kann die Regeln einseitig ändern. Quotenboosts, die heute gelten, können morgen zurückgezogen werden; Auszahlungslimiten, die heute hoch sind, können morgen sinken; Bonusbedingungen, die heute erfüllbar scheinen, können nachträglich verschärft werden. Der Vertrag ist nicht durch die Gespa oder durch Schweizer Recht geschützt.
Die Seite zahlt im Ernstfall nicht aus. Die Wahrscheinlichkeit ist niedrig, aber sie ist real. Wer auf einer bewilligungslosen Seite spielt, akzeptiert, dass die Auszahlung seiner Bonität ist des Anbieters und der Rechtsdurchsetzung im Ausland dieses Land eine Frage der Spielregeln und der Geschäftspolitik ist.
Die Seite zahlt keine Schweizer Schutzabgabe. Das Geld, das auf einer bewilligungslosen Seite verloren geht, fliesst in die Bilanz des ausländischen Anbieters. Bei Sporttip oder Jouez Sport fliesst es zu einem erheblichen Teil in kantonale Fonds und in die Schweizer Sportförderung (2025: CHF 562 Mio. Reingewinn insgesamt, davon CHF 109 Mio. aus Sportwetten). Die Entscheidung, wo gespielt wird, ist auch eine Entscheidung darüber, wessen Budget das verlorene Geld füllt.
Häufig gestellte Fragen
Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt?
Nein, in der Schweiz nicht. Hunde- und Windhundrennen sind nicht in der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten enthalten, und die Liste ist geschlossen. Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten; eine Schweizer Bewilligung für eine dritte Veranstalterin ist nicht vorgesehen. Wer auf Hunderennen wetten will, muss auf eine bewilligungslose ausländische Seite ausweichen — mit allen Konsequenzen für Schutz und Besteuerung.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur Swisslos und die Loterie Romande, gestützt auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und das Geldspielkonkordat von 2021. Swisslos betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz; eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft. Wer in der Schweiz ohne eine dieser beiden Bewilligungen Sportwetten organisiert, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Bruttogewinn ist Einsatz mal Quote. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 50 und Quote 2.10 ist der Bruttogewinn CHF 105; der Nettogewinn ist CHF 55. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote; vier Quoten à 1.80, 2.20, 1.95 und 2.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 19.21, ein Einsatz von CHF 10 bringt einen Bruttogewinn von rund CHF 192. Die Marge des Anbieters ist im Quotensatz eingepreist; bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %.
Was geschieht bei einer abgesagten Veranstaltung?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden vollständig zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, der restliche Kombinationsschein bleibt aktiv. Wer mitten in einer Kombination eine Annullierung hat, verliert diese eine Position nicht, sondern reduziert die Gesamtquote entsprechend. Wichtig zu wissen: Wer eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, erhält die Quote 1.00, der Einsatz wird zurückgegeben.
Welche Verlustlimiten gelten, und wie funktioniert die Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip- oder Jouez-Sport-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 pro Tag und CHF 1’000 pro Tag für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Spielsperre kann produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesetzt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.
Welche Folgen hat eine Wette auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung?
Die ausländische Seite hat in der Schweiz keine Bewilligung und keine Handhabe der Schweizer Aufsicht. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Schutzmechanismen (Verlustlimiten, Spielsperre, Identitätsprüfung) und kein Schweizer Beschwerdeweg. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was den Zugang über Schweizer Internetanbieter sperrt. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden je nach Kanton steuerlich behandelt; im Kanton Thurgau etwa werden sie vollständig als steuerbares Einkommen erfasst, unabhängig vom Betrag. Der Spielende trägt das Bonitätsrisiko der ausländischen Seite und das volle Risiko bei Insolvenz, Streit oder Schutz bei Spielsucht.
Sportarten – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
