Freebet-Code bei Schweizer Buchmachern: was sie kosten und was sie bringen

Updated Oktober 2026
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Ein einfarbiger grauer Schal liegt auf einer leeren Betontribüne, Raureif auf den Sitzen, kühles Morgenlicht über dem Stadion

Ein Freebet-Code wirkt auf den ersten Blick wie ein Geschenk: kurz eingetippt, ein paar Franken gutgeschrieben, fertig. Wer in der Schweiz nach einem solchen Code sucht, stösst sehr schnell an eine Mauer, die mit Werbung nichts zu tun hat. Wer hier Sportwetten anbieten darf, regelt das Geldspielgesetz, und es regelt es eng. Zwei Veranstalter dürfen, alle anderen nicht, und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was als «Freebet» beworben wird, ist deshalb selten ein Bonus im ausländischen Sinn, sondern ein bewilligtes, klar konditioniertes Guthaben, das sich nicht auszahlen lässt. Dieser Text zeigt, was ein solches Angebot tatsächlich kostet, welche Regeln mitspielen und wo die Rechnung am Ende offen bleibt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand der Daten: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Sporttip, Version 4.2) sowie das Règlement Général der Loterie Romande und die aktuelle Gespa-Sperrliste.

Rechtslage: warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51). Die Aufsicht darüber liegt nicht beim Bund direkt, sondern bei der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die kantonale Ebene hat die Zahl der möglichen Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bewusst auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Eine Holzbank am Ufer eines ruhigen Bergsees, am gegenüberliegenden Ufer steigen dunkle Hänge in den Frühnebel
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Diese Begrenzung bedeutet: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei einem dieser beiden Anbieter oder bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der zweite Fall ist nach Art. 4 BGS unzulässig, die Werbung dafür nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und mit Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS bedroht. Organisatorisch sind die beiden Anbieter Genossenschaften mit einem klaren Auftrag: Die Reinerträge fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum das Angebot schmaler ausfällt als bei einem Malta-Buchmacher: Die Veranstalter sind keine gewinnorientierten Aktiengesellschaften, sondern Interessensgemeinschaften der Kantone.

Die Gebiete sind getrennt. Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder Wallis wohnt, eröffnet ein Konto bei der Loterie Romande. Wer keiner dieser beiden Seiten angehört – etwa weil ein Konto über die Online-Registrierung mit einem ausländischen Wohnsitz eröffnet werden soll – bekommt kein Konto.

Was beworben werden darf – und was nicht

Das BGS regelt auch, was beworben werden darf. Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele darf gar nicht geworben werden. Wer in der Schweiz mit einem «100 % Bonus» oder einem «risikofreien Wettschein» wirbt, die sich an einen ausländischen Anbieter richten, bewegt sich auf der Grenze zur Busse.

Die Konsequenz für die Suche nach einem «Freebet-Code»: Wer im Internet nach einem funktionierenden Code für Schweizer Buchmacher sucht, findet entweder die wenigen bewilligten Aktionen der beiden Veranstalter oder aber Werbung für ausländische Anbieter, die in der Schweiz nicht angeboten werden dürfen. Beide Antworten sagen etwas darüber aus, was ein solcher Code tatsächlich kostet.

Wer kontrolliert, was auf den Wettschein kommt

Das BGS schreibt auch den Inhalt des Wettprogramms vor. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026). Was nicht auf dieser Liste steht, darf nicht angeboten werden. Ecken- und Kartenmärkte fehlen, eine eigene Esports-Sektion fehlt ebenfalls, Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Rangwetten nur, soweit sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wer aus dem internationalen Buchmacher-Alltag Eckstössler oder Kartenwetten gewohnt ist, wird sie hier schlicht nicht finden. Auch Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind unzulässig.

Verantwortung: warum Limits und Sperren kein Bonus sind

Ein Freebet-Code wirkt verlockend, weil er zum Weiterspielen einlädt. Genau das ist der Punkt, an dem das Schweizer System auf der anderen Seite steht: Bevor die erste Wette platziert wird, müssen Spielende bei Sporttip selbst Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze pro Tag liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, das Gesetz schreibt nur 24 Stunden vor, aber die beiden Veranstalter haben sich auf die längere Frist festgelegt. Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.

Diese Limits sind keine Bonusbremse, sondern Spielerschutz nach Art. 87 VGS. Sie stehen am Anfang jeder Kontoeröffnung, nicht am Ende eines Bonus. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, hat also nicht «Geld geschenkt bekommen», sondern ist bereits durch selbst gesetzte Verlustlimiten gezügelt. Werbung, die so tut, als sei ein Freebet ein Anreiz zum Mehrspielen, läuft ins Leere, weil das Konto den Mehrspielraum nicht zulässt.

Spielsperre und Register

Spielende können sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Eine solche Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle gelöst werden (Art. 84 VGS).

Für eine Sperre aus eigener Initiative gibt es also mehrere Wege: eine befristete Pause von bis zu sechs Monaten, die jederzeit angetreten werden kann; eine produktbezogene Sperre bei einem der beiden Veranstalter; und schliesslich die Aufnahme ins nationale Sperrregister, die eine breite Wirkung entfaltet.

Wer im Sperrregister steht oder noch nicht 18 Jahre alt ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Identität wird bei der Online-Registrierung gegen Ausweis und Adressdatenbanken geprüft; pro Person ist nur ein Konto zugelassen.

Testkäufe 2025

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie oft Sportwetten an Minderjährige verkauft werden. Bei 200 Testkäufen wurde in 47.5 % der Fälle eine Wette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Petitesse. Es heisst nicht, dass der Online-Kanal gleich unsicher ist – dort verlangt das Gesetz die Identitätsprüfung –, aber es heisst, dass die Realität an der Verkaufsstelle noch nicht so aussieht wie die Theorie der Bewilligung. Wer mit einem Freebet-Code an einer Verkaufsstelle spielen will, sollte wissen, dass der Schutz am Schalter nicht zuverlässig greift.

Bonus und Freebet: was Gratisspielguthaben wirklich kostet

Gratisspielguthaben ist im Schweizer System kein Marketing-Instrument, sondern eine bewilligte Aktion mit genau definierten Bedingungen. Beide Veranstalter unterscheiden zwischen «echtem» Spielguthaben, das gekauft oder gewonnen wurde, und «Gratisspielguthaben», das aus Promotionen stammt und nicht auszahlbar ist. Die Loterie Romande hat diese Trennung im Règlement Général festgehalten: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN – und Gratisspielguthaben wird explizit von der Auszahlung ausgenommen.

Was «nicht auszahlbar» konkret bedeutet

Ein Bonus von CHF 10 Gratisspielguthaben lässt sich nicht einfach auf das Bankkonto überweisen. Er lässt sich nur für eine oder mehrere Wetten verwenden, und der Gewinn aus dieser Wette – soweit er nicht selbst wieder Gratisspielguthaben ist – wird als reguläres Spielguthaben behandelt. Wer mit dem CHF-10-Bonus auf eine Quote von 2.00 wettet und gewinnt, hat am Ende CHF 20 im Wallet stehen, die auszahlbar sind; der ursprüngliche Bonus ist weg, der Gewinn gehört dem Spielerkonto. Wer mit dem Bonus verliert, verliert das gesamte CHF 10 ohne weitere Kosten.

Die Pointe: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief, hat genau diese Mechanik verwendet. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Beispiel aus dem bewilligten Werbealltag der beiden Veranstalter.

Was ein Freebet rechnerisch wert ist

Die Frage, was ein Freebet «wert» ist, hängt am Quotenniveau der Wette, an der Auszahlungsquote des Marktes und an der Frage, ob der Einsatz zurückfliesst. In der Schweiz fliesst der Einsatz einer Gratiswette nicht zurück – wer eine Wette zu Quote 2.00 verliert, hat das gesamte Guthaben verloren; wer sie gewinnt, erhält 2-mal den Gewinn als reguläres Spielguthaben, nicht 3-mal (2-facher Gewinn plus 1-facher Einsatz).

Nehmen wir für eine Modellrechnung einen einfachen Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 – ein Beispiel, kein notierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, die Marge also 5 %. Der Wert eines Gratiswetten-Einsatzes von CHF 10 auf diesen Markt berechnet sich als Einsatz × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote. Für die Seite mit Quote 1.90 heisst das 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.95 = rund CHF 4.50.

Das ist der durchschnittliche Wert der Aktion auf einem Markt, der fair zwischen den beiden Seiten balanciert ist. In Worten: Aus einem beworbenen «CHF 10 Gratisspielguthaben» wird unter diesen Bedingungen ein statistischer Erwartungswert von etwa CHF 4.50, nicht von CHF 10. Wer die Wette gewinnt, erhält mehr, wer verliert, nichts – aber im Mittel liegt der Wert deutlich unter dem Nominalbetrag.

Warum das so ist

Die Marge von 5 % gehört zum Geschäftsmodell jedes Buchmachers. Wer auf einen Markt mit 5 % Marge wettet, verliert langfristig 5 Rappen pro eingesetzten Franken. Bei einem regulären Einsatz von CHF 10 wären das 50 Rappen Verlust; bei einem Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, geht der gesamte statistische Verlust zu Lasten des Bonuswerts. Dazu kommt, dass das CHF 10 nicht auszahlbar ist – das heisst, der Buchmacher kann den Bonus als befristete Aktion vergeben, ohne dass das Geld das System verlässt.

Wer den Wert eines ausländischen Freebets mit dem Schweizer Gratisspielguthaben vergleicht, sollte diese Mechanik mitbedenken. Im Ausland fliesst der Einsatz bei einem Gewinn oft zurück; dort kann der Freebet-Wert deutlich näher am Nominalbetrag liegen, sofern die Quote nicht durch die Aktion künstlich kleingerechnet wurde. In der Schweiz ist die Mechanik konservativer: keine Auszahlung des Nominalbetrags, klare Obergrenzen pro Aktion, knappe Gültigkeit (30 Tage im genannten Beispiel).

Kombiboost, Profitboosts und Quotenboosts

Neben Gratisspielguthaben gibt es bei Sporttip drei Boosts, die in den Spielregeln festgehalten sind:

Alle drei sind pro Wettendem nur einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die Mechanik, mit der Sporttip den Nettogewinn einer Wette künstlich erhöht – und auch hier gilt: Es handelt sich um eine bewilligte Aktion, deren Mechanik in den Spielregeln steht.

Die beiden zugelassenen Veranstalter im Direktvergleich

Wer in der Schweiz legal wettet, hat die Wahl zwischen zwei Anbietern, und die beiden decken unterschiedliche Gebiete ab. Wer in Genf wohnt, kann kein Sporttip-Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen. Die folgende Tabelle zeigt die Eckwerte auf einen Blick.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Meldung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Produkt Sporttip; Gebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI und Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne – Produkt Jouez Sport; Gebiet: FR, GE, JU, NE, VD, VS
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt
Rabona ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt
Betovo ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister fehlt

Was die Tabelle zeigt – und was sie nicht zeigt

Die Spalten «Bewilligung» und «Veranstalter / Meldung» sind absichtlich schmal gehalten. Wer in der Schweiz legal wettet, hat zwei Optionen und nicht zehn. Die acht ausländischen Marken in der Tabelle sind nicht «die besten Alternativen», sondern Anbieter, die hierzulande nicht bewilligt sind und deren Domains auf der Gespa-Sperrliste landen können. Sie tauchen in der Tabelle auf, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet über sie stolpern – die Tabelle sortiert sie nach demselben Raster, aber sie stehen ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung da.

Wichtig: Die Tabelle macht keine Aussage zu Wettangebot, Quoten, Apps, Zahlungsmethoden oder Auszahlungsgeschwindigkeit dieser ausländischen Anbieter. Zu diesen Punkten gibt Auskunft nur, wer die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen ausländischen Anbieters prüft.

Was ein Freebet-Code in der Schweiz überhaupt ist – und was nicht

Der Begriff «Freebet-Code» gehört zur Sprache der internationalen Online-Buchmacher. In deren Logik tippt man einen Code bei der Registrierung oder Einzahlung ein und erhält eine Gratiswette, deren Gewinn dem eigenen Konto gutgeschrieben wird – häufig mit einer Auflage, dass zuerst ein gewisser Umsatz erzielt werden muss, bevor das Geld auszahlbar ist. In der Schweiz funktioniert das nicht so, und zwar aus drei Gründen.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund ragen Flutlichtmasten in die Abenddämmerung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Erstens darf in der Schweiz nur Sportwetten anbieten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz hat. Der Kreis der Bewilligten ist auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ein ausländischer Buchmacher kann also gar keinen Code vergeben, der in der Schweiz wirksam wäre; sein Code ist Werbung für ein Angebot, das hier nicht bewilligt ist.

Zweitens verlangt das Geldspielgesetz für jedes Gratisspiel und jedes Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer in der Schweiz ein Freebet verlost oder einen Promo-Code verteilt, ohne dass diese Zustimmung vorliegt, bewegt sich am Rand der Bewilligung. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 solche Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Jede dieser Bewilligungen deckt eine konkrete Aktion, einen konkreten Zeitraum und einen konkreten Höchstbetrag ab.

Drittens – und das ist der Punkt, der für die Frage nach dem Preis entscheidend ist – ist Gratisspielguthaben in den Spielregeln beider Veranstalter ausdrücklich nicht auszahlbar. Es lässt sich nur für Wetten verwenden, und ein etwaiger Gewinn aus einer damit platzierten Wette wird als regulärer Gewinn behandelt, soweit er nicht selbst wieder Gratisspielguthaben ist. Ein «Freebet-Code» im ausländischen Sinn – Einsatz gratis, Gewinn auszahlbar – existiert in dieser Form hier nicht.

Wer nach einem Sportwetten-Freebet-Code sucht, bekommt also nicht einen Bonus im internationalen Sinn, sondern eine von der Aufsicht bewilligte Aktion, deren Mechanik schweizerisch ist. Das ändert die Rechnung am Ende deutlich.

Was die Tabelle zeigt – und was sie nicht zeigt — Was ein Freebet-Code in der Schweiz überhaupt ist

Die Spalten «Bewilligung» und «Veranstalter / Meldung» sind absichtlich schmal gehalten. Wer in der Schweiz legal wettet, hat zwei Optionen und nicht zehn. Die acht ausländischen Marken in der Tabelle sind nicht «die besten Alternativen», sondern Anbieter, die hierzulande nicht bewilligt sind und deren Domains auf der Gespa-Sperrliste landen können. Sie tauchen in der Tabelle auf, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler im Internet über sie stolpern – die Tabelle sortiert sie nach demselben Raster, aber sie stehen ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung da.

Wichtig: Die Tabelle macht keine Aussage zu Wettangebot, Quoten, Apps, Zahlungsmethoden oder Auszahlungsgeschwindigkeit dieser ausländischen Anbieter. Zu diesen Punkten gibt Auskunft nur, wer die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen ausländischen Anbieters prüft.

Swisslos Sporttip: was der Deutschschweizer Anbieter kann und kostet

Swisslos mit Sitz in Basel betreibt Sporttip auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Wer in einem der 19 Deutschschweizer Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann dort ein Konto eröffnen, sofern er volljährig ist, keinen Wohnsitzwechsel vortäuscht und nicht im Sperrregister steht. Die Online-Registrierung verlangt einen Identitätsnachweis; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Pro Person ist nur ein Konto zugelassen.

Wettangebot

Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste. Prematch- und Live-Wetten sind möglich, sofern die entsprechende Bewilligung vorliegt. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheidung per Video – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Was bei Sporttip nicht geht: Wetten auf Ecken, Karten oder Esports. Frauen sichtbar mit Wettbewerben, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Elfmeterschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Einsätze, Limits und Auszahlung

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limits jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die in den Spielregeln ausdrücklich steht.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz × Quote (bei Kombinationen aus Einsatz × Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten), wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.

Cash-Out

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Bei Boosts verfällt der Boost, sobald Cash-Out ausgeführt wird.

Gewinnauszahlung

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar.

Zahlung und Kontoführung

Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden; Mindestbetrag CHF 20, Höchstbetrag CHF 10’000 innert 30 Tagen. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird in der PostFinance-App bestätigt.

Boni und Aktionen

Sporttip kombiniert Gratisspielguthaben mit Boosts auf den Nettogewinn. Wer vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 kombiniert, erhält 5 % Bonus auf den Nettogewinn, bei sieben Voraussagen sind es 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Quotenboosts und Profitboosts sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Urteil

Sporttip ist für alle Spielenden mit Wohnsitz im Swisslos-Gebiet die naheliegende Wahl. Wer Wetten auf ein breites Wettprogramm mit Prematch- und Live-Optionen, Kombiboost und Cash-Out sucht, bekommt hier das Vollprogramm im Rahmen der Gespa-Liste. Die Mechanik ist konservativ: keine auszahlbaren Freebets im ausländischen Sinn, klare Limits, kein Anonymitätsversprechen. Wer ein Gratisguthaben aus einer bewilligten Aktion nutzt, akzeptiert damit die Schweizer Spielregeln – inklusive der 5 % Marge, die jeder Markt mitbringt.

Loterie Romande Jouez Sport: was der Westschweizer Anbieter kann und kostet

Die Loterie Romande mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Konto auf der Online-Plattform eröffnen. Wer nicht dort wohnt, kann kein Konto eröffnen – die Gebietsaufteilung ist hart.

Wettangebot und Mechanik

Das Wettangebot folgt derselben Gespa-Liste wie bei Sporttip. Die Mechanik der Wetten – Einzelwette, Kombiwette, Systemwette – ist äquivalent. Das Règlement Général der Loterie Romande regelt die Wallet-Mechanik und die Auszahlungslogik.

Einzahlungen und Wallet

Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt. Das Wallet-Guthaben selbst ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist ein Beispiel für die bewilligten Freebet-Codes, die es in der Schweiz überhaupt gibt: kleine Beträge, kurze Gültigkeit, klar konditioniert.

Urteil — Loterie Romande Jouez Sport

Jouez Sport ist für alle Spielenden mit Wohnsitz im Westschweizer Gebiet die naheliegende Wahl. Die Mechanik ist dieselbe wie bei Swisslos, weil sie beide nach demselben BGS arbeiten. Wer in der Westschweiz wohnt, kann zwischen dem breiteren Sporttip-Wettprogramm (das hier nicht zugänglich ist) und Jouez Sport nur letzteres wählen. Die Freebet-Aktionen sind selten und klein – die «Patinoires»-Aktion ist ein Beispiel dafür, wie ein bewilligter Code konkret aussieht.

Die acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter tauchen in der Tabelle auf, weil sie im Internet beworben werden und von Schweizer Spielenden auch tatsächlich aufgerufen werden. Sie alle haben keine Schweizer Bewilligung, kein Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister und keine Möglichkeit der Schweizer Rechtsdurchsetzung. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen, was die Erreichbarkeit über Schweizer Internetanschlüsse blockiert. Diese Liste ist keine Empfehlung – sie ist eine Einordnung dessen, was jemand sieht, der nach «Freebet-Code Schweiz» sucht.

Bettilt

Bettilt wirbt international mit Freebet-Aktionen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; die ausländische Lizenz, mit der das Angebot betrieben wird, hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Wer dort ein Konto eröffnet, ist nicht über das Schweizer Sperrregister geschützt, und eine Auszahlungsstreitigkeit wird nicht von einer Schweizer Stelle bearbeitet. Was an Promotions geboten wird, gilt nur im ausländischen Rechtsraum – der Freebet-Code funktioniert für Schweizer Spielende allenfalls technisch, rechtlich ist er Werbung für ein nicht bewilligtes Angebot.

Rabona

Rabona gehört zur gleichen Gruppe von Anbietern wie Bettilt: kein Schweizer Anschluss, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrregister-Verbindung. Die Werbung mit «Freebet» oder «Risikofreier Wette» bezieht sich auf das ausländische Angebot und ändert nichts daran, dass das Angebot in der Schweiz nicht bewilligt ist.

DirectionBet

DirectionBet fällt in dieselbe Kategorie. Die Plattform wirbt mit Sportwetten und Casino, die Lizenz, mit der sie arbeitet, gilt in der Schweiz nicht. Das Sperrregister der Gespa kennt den Anbieter nicht; eine DNS-Sperre ist möglich, sobald die Gespa die Domain auf die Sperrliste setzt.

Cloudbet

Cloudbet ist ein Anbieter, der mit Kryptowährungen wirbt. Das ist in der Schweiz doppelt problematisch: erstens keine Schweizer Bewilligung, zweitens keine Auszahlung auf ein Schweizer Bankkonto nach Art. 50 Abs. 2 VGS – Gewinne und Guthaben sind nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Spielenden auszahlbar, und diese Bedingung ist bei Krypto-Anbietern in der Regel nicht erfüllt. Wer dort spielt, kann sein Geld nicht nach den Schweizer Regeln ausgezahlt bekommen.

Betwinner

Betwinner gehört zu den grösseren ausländischen Marken und wird international aggressiv beworben, auch im deutschsprachigen Internet. Schweizer Spielende sehen Werbung; die Gespa hat Betwinner-Domains bereits auf die Sperrliste gesetzt. Die Plattform hat keine Schweizer Bewilligung und kein Schweizer Sperrregister-Anschluss.

Betovo

Betovo ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Plattform wirbt mit Sportwetten und Casino. Wer dort spielt, ist nicht durch das BGS geschützt – weder durch die Identitätsprüfung, noch durch die Spielsperre, noch durch die Schweizer Auszahlungsmechanik.

Rollbit

Rollbit gehört zu den Anbietern, die mit Krypto und Sportwetten gleichzeitig werben. Dieselbe doppelte Problematik wie bei Cloudbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Auszahlungsmöglichkeit nach Schweizer Recht. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht.

Interwetten

Interwetten ist ein österreichischer Anbieter mit langer Geschichte. Die Gespa hat Interwetten-Domains namentlich auf der Sperrliste geführt (neben dort im Domain-Hopping auffrischen zu können). Eine Schweizer Bewilligung hat Interwetten nicht; eine österreichische oder maltesische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Werbung richtet sich an einen anderen Rechtsraum.

Das Gesamtbild zu den acht Marken

Allen acht gemeinsam: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Auszahlungsmechanik nach BGS/VWL. Die Werbung mit «Freebet» oder «Code» bezieht sich immer auf den ausländischen Markt; die Mechanik unterscheidet sich von der Schweizer in mindestens zwei Punkten – der Code wird bei Registrierung oder Einzahlung eingegeben, und der Bonus fliesst nach Erfüllung der Umsatzbedingungen als auszahlbares Guthaben.

Wer in der Schweiz wettet und einen ausländischen Anbieter nutzt, hat statistisch gesehen ein anderes Angebot vor sich, aber keinen Schweizer Schutz. Das fängt bei der Identitätsprüfung an (oder dem Fehlen einer solchen) und hört bei der Auszahlung auf (oder deren Ausbleiben) auf. Hinzu kommen die strafrechtlichen Risiken: Anbieter ohne Bewilligung machen sich nach Art. 130 BGS strafbar, was in Verfahren gegen den Anbieter auch zur Einziehung von Einsätzen und Gewinnen führen kann. Wer dort spielt, spielt also nicht «diskret», sondern in einem Rechtsraum, der für ihn keine Sicherheit bietet.

Wie viel kostet ein Gratisspielguthaben wirklich?

Gratisspielguthaben hat zwei Preise: den Nominalbetrag und den statistischen Wert. Der Nominalbetrag ist das, was die Aktion verspricht – bei der «Patinoires»-Aktion CHF 10. Der statistische Wert ist das, was das Guthaben bei einer optimalen Nutzung im Mittel einbringt.

Die Rechnung im Detail

Nehmen wir den einfachsten Fall: ein Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95, die Marge 5 %. Bei einem regulären Einsatz von CHF 10 auf eine Seite beträgt der erwartete Verlust 5 % × 10 = 50 Rappen.

Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, sieht die Rechnung anders aus. Der Erwartungswert einer Wette mit Einsatz X, Quote q, bei Auszahlungsquote p ist X × (q − 1) / q × p. Für X = 10, q = 1.90, p = 0.95 ergibt das 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.95 = 4.50 CHF. Das ist der durchschnittliche Wert des Bonus auf einem fair balancierten Markt – nicht das, was bei einem konkreten Gewinn ausgezahlt wird, sondern das statistische Mittel über sehr viele solcher Wetten.

In Prozent des Nominalbetrags ausgedrückt: Der Bonus ist 45 % seines Nennwerts «wert». Wer mit dem CHF-10-Bonus auf einen unausgeglichenen Markt mit höheren Quoten wettet, kann diesen Wert nach oben treiben; wer auf einen Markt mit sehr niedrigen Quoten wettet (zum Beispiel 1.20), reduziert ihn drastisch. Im äussersten Fall – einer Wette zu Quote 1.01 – ist der Wert praktisch null, weil die Marge den Gewinn auffrisst.

Warum die Aktion trotzdem funktioniert

Wenn der statistische Wert eines CHF-10-Bonus bei rund CHF 4.50 liegt, warum vergeben die Veranstalter das überhaupt? Drei Gründe:

Das ist die Rechnung hinter dem «Freebet»-Begriff, den das Marketing gerne verwendet. Der Bonus selbst ist nicht das Geschäft; das Geschäft ist die Wette, die nach dem Bonus kommt. In der Schweiz ist diese Folge strenger reguliert als im Ausland: Die Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss, begrenzt den Schaden eines impulsiven Mehrspielens.

Bandbreite, nicht Einzahlbetrag

Der Erwartungswert von rund CHF 4.50 gilt unter den oben genannten Annahmen. In der Praxis bewegt sich der Wert eines CHF-10-Gratisspielguthabens je nach Markt, Quote und Auszahlungsquote in einer Bandbreite. Wer mit dem Bonus auf einen Drei-Wege-Markt (zum Beispiel Fussball 1/X/2) wettet, sieht eine tiefere Auszahlungsquote – 1 ÷ (1/2.50 + 1/3.20 + 1/2.80) ≈ 0.91, die Marge etwa 9 % – und damit einen tieferen Erwartungswert. Wer auf eine Einzelwette mit Quote 3.00 wettet, sieht eine höhere Auszahlungsquote pro Gewinn, aber auch eine höhere Verlustwahrscheinlichkeit. Der Mittelwert über alle Wetten bleibt unter dem Nominalbetrag, weil die Marge des Marktes jeden Franken schmälert.

Die einzig ehrliche Aussage zu einem bewilligten CHF-10-Gratisspielguthaben lautet deshalb: Es ist im Mittel einige Franken wert, und es ist nie CHF 10 wert, unabhängig davon, wie der Werbetext klingt.

Wer schweizerische Bonusregeln lesen sollte, liest die Spielregeln

Wer in der Schweiz mit Gratisspielguthaben spielt – egal, ob es von Sporttip oder von der Loterie Romande stammt –, sollte die Spielregeln lesen. Beide Veranstalter veröffentlichen sie vollständig online. Die Spielregeln von Sporttip (Version 4.2) umfassen die Punkte Limits, Gültigkeit, Cash-Out-Mechanik, Boosts, Annullierung und Auszahlung. Das Règlement Général der Loterie Romande deckt dieselben Punkte für die Westschweiz ab.

Was die Spielregeln konkret klären

Drei Punkte, die in den Spielregeln stehen und die ein Freebet-Werber nicht von sich aus sagen würde:

Diese drei Punkte sind kein Bonus, keine Aktion, keine Überraschung – sie stehen in den Regeln, und sie kosten den Spieler bares Geld, wenn er sie nicht kennt.

Auszahlung und Verjährung

Die Gewinnauszahlung folgt bei beiden Veranstaltern einem zweistufigen Modell. Gewinne bis zu einer Schwelle (CHF 1’000 bei Sporttip und Loterie Romande) werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge werden auf das Bankkonto überwiesen. Bei Swisslos sind die ersten beiden Auszahlungen pro Jahr gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande sind die Auszahlungswege ähnlich geregelt.

Wer eine Auszahlung verlangt, ohne die Spielregeln zu kennen, kann erleben, dass ein Bonus scheinbar «verschwunden» ist – tatsächlich war er nie auszahlbar. Wer hingegen die Regeln kennt, weiss, dass Gratisspielguthaben und reguläres Spielguthaben zwei verschiedene Dinge sind.

Steuern: Freibetrag, Verrechnungssteuer, kantonale Praxis

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bund hat die Schwelle per 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 angehoben; im Jahr 2025 lag sie noch bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton unterschiedlich – das gilt es, je nach Kanton zu prüfen. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Was das praktisch heisst

Die meisten Spielenden gewinnen weit unter dem Freibetrag. Auf einen Gewinn von CHF 500 fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an. Auf einen Gewinn von CHF 50’000 innerhalb eines Jahres ebenso wenig, solange die kantonale Schwelle nicht überschritten ist – und das ist sie fast nie.

Anders bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern: Diese unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Der Kanton Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig und ohne Freibetrag als Einkommen. Das ist eine kantonale Praxis, die je nach Wohnsitz unterschiedlich ausfällt.

Keine Wettsteuer auf den Einsatz

Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Das unterscheidet das System von Deutschland oder Grossbritannien, wo ein bestimmter Prozentsatz des Einsatzes abgezogen wird, bevor die Quote ausgezahlt wird. Bei Sporttip und Jouez Sport fliesst der Einsatz in die Auszahlung ein, die Marge steckt in der Quote. Wer von Deutschland aus auf einen Schweizer Anbieter blickt, sieht eine andere Mechanik.

Was bei einer Steuerfrage zu tun ist

Wer unsicher ist, ob ein Gewinn versteuert werden muss, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das ist die ehrliche Antwort – und sie steht in den allgemeinen Steuerinformationen, nicht in den Spielregeln.

Werbegrenzen: warum «100 % Bonus» in der Schweiz nicht funktioniert

Wer im Internet nach Sportwetten-Bonus sucht, sieht Anzeigen mit «100 % Bonus», «Risikofreier Wette», «Best Quote», «Boosted Odds». Diese Begriffe stammen aus dem internationalen Online-Wettmarkt. In der Schweiz sind sie aus drei Gründen nicht zulässig:

Wer in der Schweiz einen «100 % Bonus» angeboten bekommt, bekommt ihn von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wer einen bewilligten Bonus bekommt, bekommt einen kleinen, klar konditionierten Beitrag.

Was Werbung verschweigt – und was die Spielregeln sagen

Die Werbung mit «Freebet-Code» spielt mit der Erwartung, der Spieler erhalte einen Bonus, der sein Konto aufstockt. Die Realität der Schweizer Spielregeln ist nüchterner:

Wer einen Freebet-Code als «Geschenk» versteht, hat die Spielregeln nicht gelesen. Wer ihn als «bewilligte, nicht auszahlbare Gutschrift mit kurzer Gültigkeit und einem Erwartungswert deutlich unter dem Nominalbetrag» versteht, hat sie gelesen.

Überblick: was es in der Schweiz überhaupt gibt

Das Schweizer Sportwettenangebot unterscheidet sich vom internationalen in vier Punkten:

Diese vier Punkte machen die Schweiz für Wettende mit Freebet-Erwartung aus dem Ausland zur Überraschung. Wer aus Deutschland, Österreich oder Malta kommt und an einem Samstagabend einen «Freebet-Code» einlösen will, sucht in der Schweiz vergeblich – und wenn er auf einen ausländischen Anbieter ausweicht, handelt er gegen das BGS.

Was die Suche nach einem «Freebet-Code» praktisch bedeutet

Wer in der Schweiz nach einem Freebet-Code sucht, hat im Wesentlichen drei Wege:

Die ehrliche Antwort ist: Wer in der Schweiz legal mit einem Bonus spielen will, hat die Wahl zwischen wenigen bewilligten Aktionen pro Jahr – und die Mechanik ist konservativ. Wer einen «Freebet-Code» wie auf einem Malta-Buchmacher sucht, sucht im falschen Land.

Wer gewinnt, wer verliert – und wer zahlt

Die Frage, wer an einem Freebet-System gewinnt, hat drei Antworten:

Die Frage, wer «zahlt», hat eine klare Antwort: der Spieler, in Form der Marge, die in jeder Quote steckt. Das ist nicht spezifisch für Freebets, sondern für jede Wette. Die Freebet-Mechanik macht es sichtbarer, weil dort der Einsatz nicht zurückfliesst.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten, den man einlösen kann?

Es gibt bewilligte Gratisspielguthaben-Aktionen der beiden zugelassenen Veranstalter – Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport). Solche Codes werden über das jeweilige Konto oder über die Verkaufsstellen verteilt, sind an konkrete Aktionen gebunden, zeitlich befristet und nicht auszahlbar. Ein «Freebet-Code» im internationalen Sinn, der bei Registrierung oder Einzahlung eingegeben wird und ein auszahlbares Bonus-Guthaben freischaltet, existiert in dieser Form nicht.

Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?

Nur Swisslos und Loterie Romande, beide mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51). Aufsicht führt die Gespa. Swisslos bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung; ihre Werbung kann gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstossen und nach Art. 131 BGS mit Busse bis CHF 500’000 bedroht sein.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei beiden Veranstaltern ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar und fliesst nicht mit dem Gewinn zurück. Eine Wette zu Quote 2.00, die mit CHF 10 Gratisspielguthaben platziert wurde und gewinnt, schreibt CHF 20 als reguläres Spielguthaben gut – nicht CHF 30. Bei einer verlorenen Wetter ist das CHF 10 verloren. Das unterscheidet die Schweizer Mechanik von vielen ausländischen Freebets, bei denen der Einsatz beim Gewinn zurückfliesst.

Warum braucht ein Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil Art. 75 Abs. 2 BGS jedes Gratisspiel und jedes Gratisspielguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht bindet. Hintergrund ist, dass Gratisspielguthaben ein Anreiz zum Wetten sein kann und die Aufsicht verhindern will, dass durch Boni das Setzen von Verlustlimiten unterlaufen wird. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt; jede Bewilligung deckt eine konkrete Aktion, einen Zeitraum und einen Höchstbetrag ab.

Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?

Ja. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Tagesobergrenze liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (das Gesetz schreibt 24 Stunden vor, Swisslos wendet die längere Frist an). Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Bei der Loterie Romande gelten entsprechende Regeln.

Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; die Bundesschwelle liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle weicht je nach Kanton ab. Über der Schwelle werden 35 % Verrechnungssteuer einbehalten, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden können. Für die meisten Spielenden liegt der Gewinn deutlich unter dem Freibetrag, sodass weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer anfallen. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gilt kantonale Praxis – zum Beispiel besteuert der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Freibetrag vollständig.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»