Wie werden Wettquoten berechnet – und was kostet die Marge?

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz spannt sich an einem leeren Sandstrand, das Meer liegt im Dunst.

Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Publikationen und die Spielregeln von Swisslos Sporttip sowie Loterie Romande Jouez Sport.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Wettquote sieht nach einer Aussage über das Spiel aus. Sie ist aber zuerst eine Auszahlungsregel des Wettanbieters. Wer in der Schweiz tippt, tippt bei einem von zwei Veranstaltern – Sporttip oder Jouez Sport – und bezahlt in jeder Quote eine Marge mit. Die Quote antwortet also nicht auf die Frage «Wer gewinnt?». Sie antwortet auf zwei andere Fragen: Wie viel Geld bekomme ich zurück, wenn ich richtig liege? Und welchen Anteil behält der Veranstalter von jedem Franken, der auf diesem Markt liegt? Diese Seite geht Schritt für Schritt durch die Mechanik – Wahrscheinlichkeit, Marge, Marktbewegung, Rundung, Kombiwette, Auszahlung – und ordnet sie am Ende in das ein, was bei Sporttip und Jouez Sport wirklich auf dem Wettschein steht.

Rechtslage: Wer in der Schweiz Quoten stellen darf

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel im Sinn des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Produktname Sporttip, Sitz in Basel) und die Loterie Romande (Produktname Jouez Sport). Andere Marken tauchen in der Gespa-Liste nicht auf, weil es sie rechtlich nicht geben darf.

Ein Eishockeypuck liegt in Grossaufnahme auf glatter Eisfläche, im Eis spiegeln sich Hallenlichter.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Daraus folgen mehrere praktische Punkte, die jede Quoten-Diskussion mitbestimmen.

Das Angebot an Sportarten, Wettbewerben und Wettmärkten ist eine geschlossene Liste. Die Gespa veröffentlicht die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, deren aktuelle Fassung vom 10.09.2026 stammt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind grundsätzlich nicht bewilligbar. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Abschnitt fehlen in der Liste. Was nicht auf der Liste steht, kann bei Sporttip und Jouez Sport nicht gewettet werden – ein fehlender Markt ist also kein Versäumnis, sondern eine Folge der Bewilligung.

Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS enthält keinen statutarischen Ausschluss bestimmter Live-Märkte. Cash-Out ist im Gesetz nicht geregelt – was es bedeutet, wie es funktioniert und welche Einschränkungen gelten, steht allein in den Spielregeln des jeweiligen Veranstalters.

Wer in der Schweiz wettet, wettet bei genau einem der beiden – je nach Wohnsitz. Sporttip deckt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein ab (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, TI, FL); Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen, mindestens 18 Jahre alt, ohne Spielsperre, mit einmaliger Registrierung; die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis und Adressdatenbanken geprüft. Wer bei Sporttip mitmachen will, muss volljährig sein; Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen.

Die Reingewinne aus diesen Wetten fliessen in gemeinnützige Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist eine Widerhandlung (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS); Werbung für bewilligte Angebote darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und richtet sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen (Art. 74 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos).

Spielerschutz: Limite, Sperre, Pause

Wer Quoten lesen kann, sieht das Risiko klarer – aber die Mechanik entlastet niemanden vom Eigenschutz. Die folgenden Regeln gelten unabhängig von jeder Quote.

Ein Golfgrün liegt am frühen Morgen im Tau, ein Ball liegt nahe dem Loch.
Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300'000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1'000'000.

Limite, die jede spielende Person selbst setzt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Frist steht in den Swisslos-Bedingungen, nicht im Gesetz, das nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Schweiz kennt keinen statutarisch fixen Einzahlungsbetrag; die Limite ist eine Selbstverpflichtung, deren Höhe die spielende Person bestimmt, nicht der Staat.

Sperre und Pause

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Gespa betreibt dieses Register. Eine selbstgewählte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer pausieren will, ohne sich sperren zu lassen, hat nach Art. 89 VGS Anspruch auf eine Pause von bis zu sechs Monaten.

Schutz an der Verkaufsstelle – im Test löchrig

Die Gespa hat 2025 getestet, ob an Verkaufsstellen eine Sportwette an Minderjährige verkauft wird. In 47,5 % von 200 Versuchen ist genau das passiert. Das ist kein Randfall: Fast jede zweite Stichprobe. Wer an einer Verkaufsstelle spielt, sollte das im Kopf behalten – wer online spielt, geht über die Ausweispflicht und die Selbstlimite.

Geld zurück: Wie Quoten in Franken werden

Eine Quote bestimmt den Auszahlungsbetrag – nicht den Gewinn in Euro. Die Quote ist eine Zahl mit Punkt, die Auszahlung erfolgt in Franken auf das eigene Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Wettlandschaft nicht; eine Kreditierung an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Rundung bei Sporttip

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette berechnet sich aus Einsatz mal Quote – bei einer Kombiwette aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Anschliessend wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beispiel: Einsatz CHF 25, Quote 2.35. 25 × 2.35 = 58.75. Der Betrag liegt schon auf 5 Rappen; ohne weitere Bearbeitung wäre das die Auszahlung. Bei einem unrunden Produkt – 25 × 2.33 = 58.25, ebenfalls auf 5 Rappen – würde nach demselben Prinzip verfahren. Die Rundung wirkt im Cent-Bereich; über ein Jahr mit vielen kleinen Wetten wird sie nicht reich, aber sie gehört zum Kleingedruckten.

Auszahlung bei Sporttip

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben lässt sich innert 365 Tagen zweimal gratis auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.

Aufladen des Swisslos-Wallets

Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen; Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert unter anderem PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Quoten lesen: Wahrscheinlichkeit, Marge, Bewegung

Eine Wettquote ist eine Zahl mit zwei Bedeutungen, die oft verwechselt werden. Sie sagt, wie viel eine Wette zurückzahlt – und sie trägt eine implizite Wahrscheinlichkeit in sich. Wer die zweite Bedeutung beherrscht, versteht, warum ein Buchmacher mit einer Quote von 1.50 nicht «50 % Siegchance» sagt, sondern etwas anderes meint.

Implizite Wahrscheinlichkeit

Die Rechnung ist einfach: 1 ÷ Quote. Eine Quote von 2.00 entspricht 50 %; 1.50 entspricht 66,7 %; 4.00 entspricht 25 %. Diese Prozentzahlen sind das, was der Buchmacher in die Quote eingepreist hat – inklusive Marge. Wer die Quote für bare Münze nimmt, übernimmt die Sicht des Anbieters auf das Spiel.

Marge und Auszahlungsquote

Bei einem Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote – der Anteil, den der Markt an die Spielenden zurückgibt – als 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 95,00 %. Die Marge ist 100 % minus 95 % = 5,00 %. Bei 1.85 / 1.95 sähe die Rechnung so aus: 1 ÷ (0,5405 + 0,5128) = 1 ÷ 1,0533 ≈ 94,94 %, Marge rund 5,06 %.

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem auf diesem Markt gesetzten Franken im Schnitt einbehält. Sie steht in jeder Quote – als Aufschlag auf die «faire» Wahrscheinlichkeit, die ohne Marge ergäbe: 1.90 / 1.90 wären ohne Marge 2.00 / 2.00; mit 5 % Marge auf beiden Seiten werden sie zu 1.90 / 1.90. Bei einem Drei-Wege-Markt (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) sieht das Bild verzerrter aus, weil das Buchmacher-Ungleichgewicht zugunsten von Heimsiegen und Unentschieden typischerweise grösser ist als beim Auswärtssieg – die Quoten addieren sich implizit auf über 100 %, und genau diese Übersteigung ist die Marge.

Die Marge variiert nach Markt und Veranstaltung. Favoriten-Märkte sind meistens enger kalkuliert; Aussenseiter-Märkte weiter; exotische Märkte (Tore, Karten, Eckbälle) oft am weitesten. Für Schweizer Buchmacher wie Sporttip und Jouez Sport liegen keine öffentlich geprüften Margenangaben pro Markt vor; die Veranstalter publizieren sie nicht. Wer eine konkrete Marge für einen konkreten Markt prüfen will, rechnet sie selbst: implizite Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge addieren, von 100 % abziehen, fertig.

Warum sich Quoten bewegen

Quoten sind keine festen Wahrheiten. Sie bewegen sich aus drei Gründen:

Wettvolumen. Wenn viel Geld auf eine Seite fliesst, senkt der Buchmacher die Quote dieser Seite und hebt die der Gegenseite, um das Buch auszugleichen. Das Risiko, auf einer Seite zu viel zahlen zu müssen, sinkt; das eigene Verdienstpotenzial auf der Gegenseite steigt.

Nachrichten. Verletzungen, Aufstellungsänderungen, Wetter, Schiedsrichter – alles, was die Wahrscheinlichkeit verschiebt, verschiebt die Quote. Bei Live-Events kommen spielnahe Ereignisse hinzu: Tore, Rote Karten, Elfmeter, Videoschiedsrichter-Entscheide. Bei Sporttip können Wetten in spielentscheidenden Situationen mit Quote 1.00 gewertet werden; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen ohnehin mit Quote 1.00.

Risikomanagement. Der Buchmacher begrenzt seine maximale Auszahlung. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000; für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Bei Sporttip liegen die Höchsteinsätze bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Diese Limits sind operative Werkzeuge: Sie verhindern, dass eine einzige Wette das Buch sprengt, und sie wirken indirekt auf die Quote – grosse Wetten werden abgelehnt oder das Angebot wird zurückgezogen, bevor die Quote sich zu weit vom Markt entfernt.

Eine Quote schwankt also nicht, weil der Buchmacher «die Meinung ändert». Sie schwankt, weil er sein Risiko steuert.

Quoten bringen keine Garantie

Die Quote ist eine Auszahlungsregel. Sie trifft keine Aussage über den Ausgang des Spiels. Wer aus der Quote eine Vorhersage ableitet, vergleicht die Buchmacher-Meinung mit der eigenen – nicht die Quote mit der Wahrheit. Das ist nützlich, aber kein Grund, sich sicher zu fühlen: Die Quote kann danebenliegen, der eigene Blick kann danebenliegen, und das Spiel kann schliessend so laufen, wie es will.

Wettmärkte und ihre Quoten

Quoten sehen je nach Markt anders aus, und das hat handwerkliche Gründe. Der häufigste Markt im Fussball – Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg – ist ein Drei-Wege-Markt; die impliziten Wahrscheinlichkeiten addieren sich auf über 100 %, und die Marge steckt in der Übersteigung. Handicap-Märkte (Asiatisches Handicap, Europäisches Handicap) verschieben das Gleichgewicht künstlich und zwingen den Buchmacher, zwei Seiten enger zu kalkulieren als im 1X2. Über/Unter-Märkte (Anzahl Tore, Punkte, Körbe) sind Zwei-Wege-Märkte und stehen oft näher an 1.90 / 1.90 – die Marge ist sichtbar, aber meistens kleiner als im Drei-Wege-Markt.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Die Einzelwette ist eine Wette auf einen Ausgang. Quote mal Einsatz ist die Auszahlung; der Gewinn ist die Auszahlung minus Einsatz. Die Kombiwette (auch Kombinationswette) multipliziert die Einzelquoten zu einer Gesamtquote: 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7’722. Bei einem Einsatz von CHF 10 ist die Auszahlung CHF 77.22 – brutto, vor der Sporttip-Rundung. Die Gesamtquote wirkt hoch, aber die Marge multipliziert sich mit: 5 % Marge auf jedem Bein ergeben nicht 25 % Marge auf das Ganze, aber die kumulierte Übersteigung ist real.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Was heisst das? Wer auf «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» im gleichen Spiel tippt, hat zwei Voraussagen, die offensichtlich voneinander abhängen – wer gewinnt, hat Einfluss auf die Tore. Solche Kombinationen nimmt Sporttip nicht als normale Kombiwette an; sie gehen nur über die Bet-Builder-Funktion. Hat Swisslos irrtümlich eine solche Kombination angenommen, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombiwette baut, sollte die Liste der erlaubten Kombinationen kennen.

Die Systemwette ist eine Variante der Kombiwette: Statt alle Beine müssen zu spielen, reicht eine Auswahl aus. Bei einer Systemwette «3 aus 4» gewinnt die Wette, sobald drei der vier Voraussagen richtig sind; die Auszahlung hängt davon ab, welche Kombinationen richtig liegen. Der Höchsteinsatz für eine Systemwette bei Sporttip ist CHF 10’000 – zehnmal so viel wie bei Einzel- oder Kombiwetten.

Kombiboost bei Sporttip

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist ein Marketing-Instrument, das die höhere Marge der Kombi für den Spielenden sichtbar machen soll – aber er ändert nichts daran, dass die kumulierte Marge mit jedem Bein wächst.

Quotenboost und Profitboost

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost annimmt, sollte die Limite prüfen – ein hoher Prozentsatz auf einen kleinen Einsatz bleibt ein kleiner Boost.

Cash-Out

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Livewetten und Spielregeln

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; was zählt, ist der Zeitpunkt der Platzierung im Verhältnis zum tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs. Wetten nach dem Ausgang zählen mit Quote 1.00. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wettausfall und Ungültigkeit

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist kein Trost, wenn drei andere Voraussagen gewonnen hätten – aber es verhindert den Totalverlust.

Vergleich der zugelassenen Veranstalter

Die folgende Tabelle ordnet die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalter nach ihrer Bewilligungssituation und ihrer organisatorischen Zuordnung. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung folgen danach; sie sind hier erwähnt, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen – nicht, weil sie in der Schweiz erlaubt wären. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); ausländische Anbieter sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es gibt im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Sporttip (Swisslos) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
GG.BET ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
BassBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiedene Lizenz nicht feststellbar

Der Vergleich beantwortet die Frage «Wer ist in der Schweiz bewilligt?» mit zwei Namen. Alles, was die Tabelle nicht sagt – Limits, Märkte, Quoten, Auszahlungsdauer – steht in den Spielregeln der beiden Veranstalter.

Operatoren im Detail

Die folgenden Abschnitte gehen Marke für Marke durch, was die Faktenlage trägt. Bewilligte Veranstalter zuerst, ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung danach – in genau der Reihenfolge, die der Vergleich eben abgebildet hat.

Sporttip (Swisslos)

Sporttip ist der Schweizer Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Swisslos, mit Sitz in Basel, organisiert das Angebot gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Eine Bewilligung im Sinn des BGS liegt vor; die Aufsicht führt die Gespa. Wer hier spielt, hat den vollen Schweizer Schutzrahmen: Limits, Sperre, Auszahlung auf das eigene Konto, Gespa-Aufsicht – aber auch die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten und Märkte.

Mindesteinsatz CHF 1; Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinn berechnet sich aus Einsatz mal Quote (bzw. mal Gesamtquote bei Kombinationen); die Auszahlung wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Cash-Out funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten nach dem Ausgang zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote je mindestens 1.50; der Bonus reicht von 5 % bei vier Voraussagen bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen.

Das ist das Angebot, das in der Deutschschweiz zur Verfügung steht. Es ist klein im Vergleich zum internationalen Markt, aber vollständig im Sinn des Gesetzes: geschlossene Liste der Sportarten, voller Spielerschutz, Auszahlung auf das eigene Konto. Wer damit auskommt, braucht keinen ausländischen Anbieter. Wer ausländische Märkte, Eckbälle, Esports oder Kartenmärkte sucht, wird sie hier nicht finden – und kein Schweizer Anbieter wird sie anbieten, solange die Gespa-Liste sie nicht enthält.

Jouez Sport (Loterie Romande)

Jouez Sport ist das Gegenstück zu Sporttip in der Westschweiz. Die Loterie Romande organisiert das Angebot für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende zählt sie in eigener Darstellung, mit Kontaktadresse in Lausanne. Eine Bewilligung im Sinn des BGS liegt vor; die Aufsicht führt die Gespa. Der Schutzrahmen entspricht dem von Sporttip: Limits, Sperre, Auszahlung auf das eigene Konto, Gespa-Aufsicht. Auch die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten und Märkte gilt.

Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3; für Multiples CHF 2); Höchsteinsatz CHF 500 pro Einzel- oder Kombiwette; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000; für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Mechanik hinter den Quoten ist dieselbe wie bei Sporttip. Der Unterschied liegt in den Limiten – niedrigerer Höchsteinsatz, ähnlich hohe Gewinnobergrenzen, andere Verkaufsstellenlogik. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt an Jouez Sport; wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt an Sporttip. Wer in beiden Gebieten wohnt, kann nur dort spielen, wo der Wohnsitz liegt.

Bahigo, Duelbits, Sportuna, Jackbit, GG.BET, Playzilla, BassBet, BDMBet

Diese acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz im Ausland hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); die Gespa beaufsichtigt sie nicht, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Rekursweg; die Spielregeln des Anbieters gelten, nicht das BGS. Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren; in dieser Liste tauchen die genannten Marken als beispielhafte blockierte Domains auf, ohne dass hier eine Garantie für den aktuellen Stand gegeben wird. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.

Die Schweiz kennt kein Zahlungs-Block-Tool gegen diese Anbieter. Karten, Banken und E-Wallets zahlen weiterhin, solange der Anbieter selbst akzeptiert. Der Spieler wird nicht bestraft; aber Gewinne aus ausländischen Grossspielen können nach kantonalem Recht – der Kanton Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag – anders behandelt werden als Gewinne aus bewilligten Schweizer Wetten. Wer dort spielt, sollte das Kleingedruckte lesen, weil kein Schweizer Gericht es ihm vorschreibt.

Diese Marken bieten Märkte und Quoten an, die in der Schweizer Liste nicht stehen – Eckbälle, Karten, Esports, exotische Märkte, oft mit anderen Margen. Wer eines dieser Angebote nutzt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen.

Was die Quote der Leserin tatsächlich sagt

Eine Quote trägt drei Informationen, die oft getrennt voneinander gedacht werden müssen. Sie trägt eine Auszahlungsregel – Einsatz mal Quote, gerundet auf 5 Rappen bei Sporttip. Sie trägt eine implizite Wahrscheinlichkeit – 1 ÷ Quote, mit Marge nach oben verzerrt. Sie trägt einen Marktpreis – den Spread, den der Anbieter sich nimmt, sichtbar in der Übersteigung der impliziten Wahrscheinlichkeiten über 100 %.

Diese drei Bedeutung sind nicht drei verschiedene Quoten. Es ist dieselbe Zahl, die in drei Kontexten steht. Wer die Auszahlung wissen will, liest die Zahl wörtlich. Wer die implizite Wahrscheinlichkeit wissen will, teilt 1 durch die Zahl. Wer die Marge wissen will, addiert die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes und schaut, was über 100 % liegt.

Wer aus der Quote eine Vorhersage macht, vergleicht sie mit der eigenen Einschätzung – nicht mit der Realität. Die Quote ist die Sicht des Anbieters. Sie kann danebenliegen; das macht die Wette nicht wertlos, aber auch nicht sicher.

Quotenbeispiel: ein Zwei-Wege-Markt

Greifen wir das im Spec genannte Beispiel auf: ein illustrativer Zwei-Wege-Markt mit den Quoten 1.90 / 1.90. Es ist ein Beispiel, kein notierter Preis.

Implizite Wahrscheinlichkeiten: 1 ÷ 1.90 = 0,5263, also 52,63 % pro Seite. Addiert: 105,26 %. Auszahlungsquote: 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 ≈ 95,00 %. Marge: 100 % − 95,00 % = 5,00 %. Bei diesem Markt zahlt der Veranstalter von jedem auf den Markt gesetzten Franken rund 95 Rappen zurück und behält rund 5 Rappen.

Vergleich mit 1.85 / 1.95: 1 ÷ 1,85 = 0,5405; 1 ÷ 1,95 = 0,5128; Summe = 1,0533; Auszahlungsquote = 1 ÷ 1,0533 ≈ 94,94 %; Marge ≈ 5,06 %. Die Marge liegt in der gleichen Bandbreite – das ist typisch für Zwei-Wege-Märkte.

Was sich bei unterschiedlichen Quoten verschiebt, ist das Verhältnis von Auszahlung zu Wahrscheinlichkeit. Bei 1.85 / 1.95 wirkt die höhere Quote auf der Auswärtsseite attraktiver, aber sie ist nur das Spiegelbild der niedrigeren Quote auf der Heimseite. Der Anbieter nimmt das Geld auf beiden Seiten ein; die Marge ist das, was nach Auszahlung beider Seiten übrig bleibt.

Diese Rechnung ist die Information, die jede Quoten-Diskussion eigentlich verdient – nicht die Quote selbst, sondern das, was die Quote über den Markt verrät.

Ein Wort zur Werbung

Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS). Verstösse werden mit Busse bis CHF 500’000 sanktioniert (Art. 131 BGS). Werbung für bewilligte Angebote darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und richtet sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen (Art. 74 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa.

Die Quoten-Diskussion ist auch eine Werbe-Diskussion. «Beste Quote», «Top-Quoten», «Quotenboost» – das sind Vokabeln aus der Werbung. Sie beschreiben keine Eigenschaft der Quote, sondern einen Vergleich zu einer anderen Quote. Eine Quote, die als «beste» beworben wird, ist oft die Quote, die der Anbieter im Vergleich zu seinem eigenen Markt zeigt – ein Vergleich, der in der Marge verschwindet.

Wer Quoten vergleicht, vergleicht Margen. Wer Margen vergleicht, vergleicht das, was jede Wette kostet.

Häufige Fragen zu Wettquoten in der Schweiz

Wie werden Wettquoten berechnet, und was gehört zur Marge?

Eine Quote entsteht aus einer geschätzten Wahrscheinlichkeit, auf die der Anbieter eine Marge legt. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit 1.90 / 1.90 addieren sich die impliziten Wahrscheinlichkeiten auf 105,26 %; die Auszahlungsquote beträgt rund 95 %; die Marge liegt bei rund 5 %. Die Marge ist das, was der Veranstalter von jedem auf dem Markt gesetzten Franken im Schnitt einbehält.

Wie lässt sich aus der Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit ausrechnen?

Implizite Wahrscheinlichkeit = 1 ÷ Quote. Bei 2.00 ergibt das 50 %, bei 1.50 ergibt das 66,7 %, bei 4.00 ergibt das 25 %. Diese Prozentzahlen enthalten bereits die Marge; sie sind die Sicht des Anbieters auf das Ereignis, nicht die Wahrscheinlichkeit des Ausgangs.

Warum ändern sich Quoten vor einem Spiel und während einer Livewette?

Quoten bewegen sich aus drei Gründen: Wettvolumen verschiebt das Buch des Anbieters; Nachrichten wie Verletzungen oder Aufstellungen verändern die Wahrscheinlichkeit; und das Risikomanagement begrenzt die maximale Auszahlung. Bei Sporttip können Wetten in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) mit Quote 1.00 gewertet werden.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote gerundet?

Bei Sporttip wird der Gewinn zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Einsatz mal Quote ist die Berechnungsbasis. Bei einer Kombiwette ersetzt die Gesamtquote – das Produkt der Einzelquoten – die Einzelquote in derselben Rechnung.

Wie entsteht die Gesamtquote einer Kombiwette aus den Einzelquoten?

Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Beispiel: 1.80 × 2.20 × 1.95 = 7’722. Bei einem Einsatz von CHF 10 ist die Bruttoauszahlung CHF 77.22. Die Marge multipliziert sich nicht linear, aber die kumulierte Übersteigung steigt mit jedem Bein.

Wer legt bei Sporttip und Jouez Sport die Quoten fest, und wer beaufsichtigt das Angebot?

Die Quoten werden von den beiden bewilligten Veranstaltern festgelegt – Swisslos für Sporttip und Loterie Romande für Jouez Sport. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen stehen in einer geschlossenen Gespa-Liste; was nicht auf der Liste steht, kann nicht angeboten werden.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»