Wettanbieter mit Bitcoin – was die fehlende Schweizer Bewilligung kostet
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Oktober 19, 2026 – verifiziert gegen die Gespa-Listen und die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport.
Wer in der Schweiz mit Bitcoin wetten will, kommt an einer unbequemen Wahrheit nicht vorbei. Die beiden einzigen Anbieter mit Schweizer Bewilligung – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – nehmen keine Kryptowährungen an, weder für Einzahlungen noch für Auszahlungen. Wer trotzdem Bitcoin einzahlt, landet bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und damit ohne den Schutzrahmen, den das Geldspielgesetz (BGS) vorsieht. Was eine Wette mit Bitcoin in der Schweiz tatsächlich kostet, ist oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich – sei es an Sicherheiten, die verloren gehen, an Schwankungen, die Einsatz und Gewinn unabhängig von der Quote bewegen, oder an Steuern, die je nach Kanton unterschiedlich ausfallen.
Die Rechtslage: zwei Organisatoren, eine geschlossene Liste
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Sportwetten als Grossspiel ein. Eine Online-Sportwette braucht in der Schweiz zwei Bewilligungen: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, muss beide vorlegen, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Mehr bewilligte Online-Buchmacher gibt es nicht, eine erweiterbare Liste existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains, nicht ein Verzeichnis zugelassener Anbieter.

Die beiden Organisatoren teilen die Schweiz untereinander auf. Swisslos Sporttip deckt die Deutschschweiz ab: Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Romandie wohnt, fällt in das Gebiet der Loterie Romande: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto bei einem der beiden setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Wer im falschen Kanton wohnt, kann sich nicht registrieren, und wer sich umzieht, verliert die Spielberechtigung nicht automatisch, muss aber die Adresse aktualisieren.
Eine Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur ein Konto pro Person. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis geprüft und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Wer diese Prüfung scheut, ist bei den bewilligten Anbietern bereits ausgeschlossen.
Spielerschutz, der nur bei bewilligten Anbietern gilt
Die Schweizer Regeln für Spielerschutz greifen ausschliesslich bei Swisslos und Loterie Romande. Wer bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat weder Zugang zum Sperrregister der Schweiz noch zu den vorgeschriebenen Verlustlimiten. Das ist kein Nebenaspekt, sondern der entscheidende Unterschied.

Bei Swisslos Sporttip setzen Spielende vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei 9’999 CHF, für unter 21-Jährige bei 1’000 CHF. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und Swisslos kann die eigenen Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die Loterie Romande verlangt vergleichbare Schritte, die Werte unterscheiden sich in den Details, das Prinzip ist dasselbe: wer spielen will, legt vorher fest, wie viel er verlieren darf.
Die Spielsperre funktioniert produktbezogen und zeitlich gestaffelt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos inklusive Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, mit einer Fachstelle als Zwischenschritt. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieses Schutznetz nicht. Es gibt keine Gespa-Aufsicht, keine Sperrliste für Schweizer Spieler, keine zwingenden Verlustlimiten, keine unabhängige Beschwerdestelle. Wer sich bei einem solchen Anbieter selbst sperren will, vertraut sich einem Anbieter an, der keiner Schweizer Behörde Rechenschaft schuldet. Wer eine Sperre umgehen will, registriert schlicht ein neues Konto – das geht, weil keine Identitätsprüfung stattfindet, die das verhindert.
Bitcoin verstehen, bevor man es einzahlt
Bitcoin ist eine Kryptowährung mit harter Obergrenze: maximal 21 Millionen Einheiten werden je existieren. Das Netzwerk startete am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im sogenannten Genesisblock. Das Konzept wurde unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto bereits am 1. Oktober 2008 in einem Whitepaper mit dem Titel «Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System» veröffentlicht. Der erste bekannte Warenaustausch gegen Bitcoin fand am 22. Mai 2010 statt, zwei Pizzen für 10’000 Bitcoin – zu heutigem Kurs eine astronomische Summe, damals ein Experiment.
Die technische Grundlage bildet die Blockchain. Etwa alle zehn Minuten entsteht ein neuer Block, in dem Transaktionen gesammelt und kryptografisch an die vorhergehenden Blöcke angehängt werden. Die Blockbelohnung, also die neu geschaffenen Bitcoin, halbiert sich alle 210’000 Blöcke. Bis November 2012 betrug sie 50 Bitcoin pro Block, bis Juli 2016 25, bis Mai 2020 12,5, bis April 2024 6,25. Aktuell werden 3,125 Bitcoin pro Block ausgezahlt. Diese regelmässige Halbierung, im Jargon Halving, prägt das Angebot und damit mittelbar den Kurs.
Was Bitcoin von einer klassischen Währung unterscheidet, ist nicht die Anonymität. Die Blockchain ist öffentlich einsehbar; jede Transaktion lässt sich bis zu ihrer Herkunftsadresse zurückverfolgen. Anonymität entsteht nur, wenn Adressen sorgfältig getrennt und Wallet-Schlüssel nie mit einer Person verknüpft werden. Für eine Wettein- oder -auszahlung heisst das: die Transaktion selbst ist sichtbar, der dahinter stehende Mensch nur, wenn die Verknüpfung bereits besteht oder die Börse, an der Bitcoin in Franken getauscht werden, Auskunft gibt. Wer darauf vertraut, beim Wetten anonym zu bleiben, weil er in Bitcoin zahlt, baut auf ein Versprechen, das die Technik so nicht hält.
Der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim reinen Tausch von Bitcoin in Euro keine Mehrwertsteuer anfällt. Für die Schweiz bedeutet das aber nicht, dass Gewinne aus Bitcoin-Wetten steuerfrei sind – dazu später mehr im Abschnitt zur Besteuerung.
Was eine Bitcoin-Wette kostet, die Quote nicht zeigt
Der Bitcoin-Kurs schwankt stärker als jede Wettquote. Wer am Montag 0,01 Bitcoin einzahlt und am Sonntag eine Wette platziert, kann in der Zwischenzeit 5 % seines Einsatzes verloren haben, ohne eine Wette abgeschlossen zu haben. Gewinnt die Wette, ist der Gewinn in Bitcoin oft weniger wert als zum Zeitpunkt der Einzahlung. Verliert die Wette, schmerzt der Verlust doppelt, weil der Einsatz bereits gefallen ist.
Hinzu kommen Gebühren, die ausländische Anbieter für Krypto-Einzahlungen und -Auszahlungen verlangen. Sie sind nicht einheitlich und nicht immer transparent. Manche Anbieter werben mit «gebührenfreien» Bitcoin-Transaktionen und finanzieren das über einen schlechteren Wechselkurs zwischen Bitcoin und der Anzeigewährung des Wettkontos. Wer nicht nachrechnet, sieht die Gebühr nicht, zahlt sie aber.
Die zweite Kostenposition ist die fehlende Aufsicht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, kann sich nicht an die Gespa wenden, wenn eine Auszahlung verweigert, ein Gewinn nicht ausgezahlt oder das Konto ohne Begründung gesperrt wird. Es gibt keine Schweizer Stelle, die eine Beschwerde entgegennimmt, kein Gericht, das verlässlich in Schweizer Recht spricht, und keine Versicherung, dass das im Ausland eingefrorene Guthaben jemals zurückkommt.
Die dritte Kostenposition ist die Steuer. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Besteuerung: warum «je nach Kanton» kein Detail ist
In der Schweiz sind Gewinne aus Grossspielen wie Sportwetten bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 1’071’000 CHF pro Einzelgewinn. Wer also einen Wettgewinn von 5’000 CHF erzielt, zahlt darauf keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Die meisten Spielenden bleiben deutlich unter diesem Wert.
Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, behält der bewilligte Organisator 35 % Verrechnungssteuer direkt ab. Den einbehaltenen Betrag holt man sich über die Steuererklärung zurück. Das gilt für Wetten bei Swisslos und Loterie Romande, weil nur diese Organisatoren in der Schweiz die Verrechnungssteuer überhaupt abführen können.
Gewinne aus ausländischen Wetten verhalten sich anders. Die Verrechnungssteuer ist ein Schweizer Mechanismus, der nur von Schweizer Veranstaltern erhoben wird; ausländische Anbieter führen sie nicht ab. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterschiedlich. Thurgau besteuert solche Gewinne unabhängig von der Höhe als Einkommen. Andere Kantone wenden eine ähnliche Logik an, mit unterschiedlichen Freibeträgen und Bemessungsgrundlagen. Wer in Genf, Basel, Lugano oder Chur wohnt, hat eine andere steuerliche Ausgangslage als jemand in Frauenfeld. Wer mit Bitcoin bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung fragen, bevor ein grösserer Gewinn entsteht.
Eine pauschale Aussage «Bitcoin-Wetten sind steuerfrei» oder «Bitcoin-Wetten sind immer steuerpflichtig» wäre falsch. Die Antwort hängt vom Kanton, von der Höhe des Gewinns und davon ab, ob der Anbieter die Verrechnungssteuer abführt.
Die Sperrliste der Gespa
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Liste wächst, weil Anbieter gesperrte Domains durch neue ersetzen – das sogenannte Domain-Hopping. Die Gespa benennt in diesem Zusammenhang Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als einen Namen auf der Liste.
Für Spielende in der Schweiz bedeutet das: Wer eine im Ausland lizenzierte Plattform nutzen will, die auf der Sperrliste steht, muss in der Regel technische Umgehungsmöglichkeiten nutzen. Das ist legal heikel, weil das Blockieren nicht zufällig passiert. Die Gespa blockiert nicht ohne Grund; sie reagiert auf konkretes Fehlverhalten ausländischer Anbieter im Schweizer Markt.
Die Sperrliste betrifft aber nicht alle Krypto-Wettanbieter. Die Gespa kann nur Domains blockieren, die ihr bekannt sind, und ein neuer Anbieter kann morgen auftauchen, ohne dass er auf der Liste steht. Das macht die Sperrliste zu einem Schutz, der hinter der Realität herläuft. Wer sich auf das Argument «steht nicht auf der Liste, also legal» verlässt, baut auf eine Lücke, die morgen geschlossen sein kann.
Die zwei bewilligten Anbieter im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt, was die beiden bewilligten Anbieter in der Schweiz trennt und was sie eint. Beide nehmen keine Kryptowährungen, beide verlangen eine vollständige Identitätsprüfung, beide fallen unter die Aufsicht der Gespa.
| Einordnung | Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|---|
| Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein | Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung gemäss BGS (SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Romandie | Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung gemäss BGS (SR 935.51) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa |
Was die Tabelle nicht zeigt: Beide Organisatoren sind gemeinnützig ausgerichtet, die Reinerträge fliessen in öffentliche Zwecke der Kantone (Art. 125 BGS). Beide führen die Verrechnungssteuer ab, wenn ein Gewinn den Freibetrag übersteigt. Beide haben ein gemeinsames Sperrregister. Beide verlangen die Verlustlimiten vor der ersten Wette. Der entscheidende Punkt, den keine Tabelle zeigen kann, ist, dass keiner der beiden Bitcoin akzeptiert.
Was ausländische Krypto-Anbieter bieten – und was sie nicht bieten
Ausländische Wettanbieter mit Bitcoin sind keine homogene Gruppe. Manche akzeptieren Bitcoin nur für Einzahlungen, andere auch für Auszahlungen. Manche rechnen den Bitcoin-Betrag sofort in Euro oder Dollar um und führen das Wettkonto in Fiat-Währung, andere halten das Konto in Bitcoin und lassen den Kontostand mit dem Kurs schwanken. Die Spanne reicht von seriös wirkenden Plattformen mit Curaçao- oder maltesischer Lizenz bis zu windigen Angeboten, die unter einer Lizenz laufen, die niemand überprüft.
Was sie alle gemeinsam haben: keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, keine Verrechnungssteuer. Wer dort spielt, verlässt den Schutzraum des BGS mit jeder Einzahlung. Das ist die Bedingung, unter der Bitcoin-Wetten in der Schweiz stattfinden, nicht ein Bonus.
Die Plattformen locken mit Anonymität. Bitcoin-Transaktionen sind auf der Blockchain aber öffentlich nachvollziehbar; die einzige Anonymität, die ein Krypto-Wettanbieter tatsächlich bieten kann, ist die fehlende Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung. Das ist keine technische Eigenschaft von Bitcoin, sondern eine Geschäftsentscheidung des Anbieters, der auf die übliche KYC-Prüfung verzichtet. Genau diese fehlende Prüfung ist es, die den Anbieter aus Sicht der Gespa zum unerlaubten Veranstalter macht.
Auswahlkriterien für Wettende, die zwischen den Welten wechseln
Wer in der Schweiz legal und geschützt spielen will, hat zwei Optionen, und keine davon heisst Bitcoin. Wer aus bestimmten Gründen auf Kryptowährungen besteht, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Schutzrahmens. Für beide Seiten gelten unterschiedliche Kriterien.
Für die bewilligten Anbieter zählt: Wohne ich im richtigen Vertragsgebiet? Habe ich die Verlustlimiten gesetzt, mit denen ich leben kann? Wie hoch sind die Quoten bei den Märkten, die mich interessieren? Welche Livewetten und Cash-Out-Möglichkeiten gibt es? Sporttip erlaubt Cash-Out als vollständigen Ausstieg für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nicht garantiert für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettenabschluss, und Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern oder nicht anbieten.
Für ausländische Anbieter zählt: Welche Lizenz hat der Anbieter tatsächlich, und in welchem Land? Werden Ein- und Auszahlungen in Bitcoin oder in Fiat abgewickelt? Wie hoch sind die Gebühren, und in welcher Währung liegt das Wettkonto? Wie lange dauert eine Auszahlung in Bitcoin, und gibt es Höchstgrenzen? Existiert ein unabhängiger Beschwerdeweg? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird im Streitfall entschieden? Diese Fragen klingen banal, aber wer sie vor der ersten Einzahlung nicht beantworten kann, sollte nicht einzahlen.
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, akzeptiert, dass die Schweiz das nicht schützt. Das ist keine Empfehlung und keine Warnung, sondern eine Beschreibung der Lage.
Häufige Fragen zu Bitcoin-Wettanbietern in der Schweiz
Dürfen Schweizer Anbieter Gewinne in Bitcoin auszahlen?
Nein. Swisslos und Loterie Romande zahlen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet, in Schweizer Franken oder Euro, je nach Produkt. Kryptowährungen sind im Angebot der bewilligten Organisatoren nicht vorgesehen. Wer eine Auszahlung in Bitcoin möchte, ist bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt.
Welche Folgen hat eine Wette bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung für Spielende?
Spielende werden in der Schweiz nicht bestraft, wenn sie bei einem ausländischen Anbieter spielen. Was aber wegfällt, ist der Schutz des BGS: keine Gespa-Aufsicht, kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, keine Pflicht zu Verlustlimiten, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Verrechnungssteuer. Im Streitfall mit dem Anbieter bleibt der Schweizer Rechtsweg theoretisch offen, praktisch aber oft teuer und langsam. Ausserdem kann die Staatsanwaltschaft gegen den Anbieter vorgehen und dabei auch eingefrorene Spielguthaben einziehen.
Was ist ein Wettanbieter ohne Verifizierung, und was geht ohne Identitätsprüfung verloren?
Ein Anbieter ohne Verifizierung verzichtet auf die übliche KYC-Prüfung, also die Identifikation per Ausweis. Das spart dem Spielenden Zeit, öffnet aber Tür und Tor für Mehrfachkonten, Minderjährige und gesperrte Personen. Es fehlt zudem jede technische Möglichkeit, den Spieler mit einer Sperre zu belegen, weil niemand weiss, wer er ist. Aus Sicht des Schweizer Spielerschutzes ist genau diese Anonymität das Problem, weshalb die Gespa solche Anbieter konsequent blockiert.
Wie wirkt sich der schwankende Bitcoin-Kurs auf Einsatz und Gewinn aus?
Der Bitcoin-Kurs kann sich innerhalb eines Tages um mehrere Prozent bewegen. Wer am Morgen 0,01 Bitcoin einzahlt und am Abend eine Wette mit Quote 2.00 platziert, hat unter Umständen bereits 3 % seines Einsatzes verloren, bevor die Wette überhaupt angenommen ist. Gewinnt die Wette, ist der Gewinn in Bitcoin oft weniger wert als zum Zeitpunkt der Einzahlung. Wer den Einsatz und Gewinn in Franken oder Euro denkt, muss den Bitcoin-Betrag bei jeder Bewegung neu bewerten, und genau das macht die Vergleichbarkeit mit klassischen Wetten schwierig.
Wie werden Gewinne aus ausländischen Wetten steuerlich behandelt, und was heisst «je nach Kanton»?
Ausländische Anbieter führen keine Schweizer Verrechnungssteuer ab. Ob der Gewinn versteuert werden muss, hängt vom Wohnsitzkanton ab. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Andere Kantone wenden eigene Regeln an, mit unterschiedlichen Freibeträgen und Verfahren. Eine seriöse Antwort gibt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung, weil pauschale Aussagen der Realität nicht standhalten.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für Krypto-Wettseiten?
Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS-Sperre blockiert werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Einträge. Wer einen Anbieter auf der Liste dennoch nutzt, muss technische Umgehungsmöglichkeiten einsetzen. Das ist legal heikel, weil die Gespa nicht willkürlich sperrt. Die Liste wächst, aber sie ist nicht vollständig; ein Anbieter, der heute nicht auf der Liste steht, kann morgen erscheinen.
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Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
