Datenschutzerklärung – buchmachersch
buchmachersch erklärt Sportwetten in der Schweiz und bearbeitet dabei nur die Personendaten, die für den Betrieb einer Informationswebsite nötig sind. Grundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung, in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Diese Erklärung erfüllt die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Bearbeitung ist die Betreiberin von buchmachersch. Firma, Adresse und E-Mail-Kontakt stehen im Impressum auf buchmachersch.com; über diese Adresse lassen sich auch alle Anfragen zum Datenschutz stellen.
Welche Daten bearbeitet werden
Beim Aufruf einer Seite speichert der Webserver ein Protokoll: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, übertragene Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp. Diese Protokolle sichern den Betrieb und helfen, Angriffe zu erkennen; sie werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug mehr besteht. Wer per E-Mail oder Formular schreibt, übermittelt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht; diese Angaben dienen nur der Beantwortung. Ein Kundenkonto, eine Einzahlung oder eine Wette gibt es auf buchmachersch nicht – Zahlungs- und Ausweisdaten werden deshalb nicht erhoben.
Grundsätze der Bearbeitung
Personendaten werden rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet, nur zu dem Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war, und nicht länger als nötig aufbewahrt (Art. 6 revDSG). Die Daten werden durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen geschützt. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling finden nicht statt.
Cookies und Reichweitenmessung
Nicht notwendige Cookies und die Reichweitenmessung werden nur nach Auswahl im Cookie-Banner eingesetzt; Einzelheiten stehen in der Cookie-Richtlinie. Die Auswahl lässt sich jederzeit ändern.
Bekanntgabe an Dritte und ins Ausland
Personendaten werden nicht verkauft. Empfänger sind Auftragsbearbeiter, die Hosting, Auslieferung und E-Mail übernehmen und vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), sowie Behörden, wenn ein Gesetz dies verlangt. Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder unter geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).
Rechte der betroffenen Personen
Jede Person kann Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden (Art. 25 revDSG); die Auskunft wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Ausserdem lassen sich unrichtige Daten berichtigen und Daten löschen, die Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten verlangen (Art. 28 revDSG) und einer Bearbeitung widersprechen. Für Personen in der Europäischen Union gelten zusätzlich die Rechte nach der DSGVO, sofern sie anwendbar ist.
Aufsicht
Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern. Bei ihm kann eine Anzeige eingereicht werden, wenn eine Bearbeitung gegen Datenschutzvorschriften verstösst.
Stand: Oktober 19, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
