Freiwette bei Sportwetten in der Schweiz: Was Gratisspielguthaben tatsächlich kostet
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Stand: Oktober 19, 2026 · Verifiziert gegen die Gespa-Bewilligungsregister und die aktuellen Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.
Eine Freiwette klingt nach geschenktem Geld. In der Schweizer Sportwetten-Praxis ist sie das nur selten. Wer «frei» liest, sollte mitlesen, was die Bedingungen daraus machen: Fristen, Mindestquoten, nicht auszahlbares Guthaben, eine Gewinnrechnung, die den Einsatz subtrahiert. Gratisspielguthaben funktioniert unter dem Geldspielgesetz nach klaren Regeln: Es gibt Bedingungen für Fristen, Mindestquoten und die Auszahlbarkeit.
Die interkantonale Lotteriegesellschaft Swisslos und die Loterie Romande teilen den Schweizer Sportwettenmarkt unter sich auf; ausländische Marken treten ohne Schweizer Bewilligung auf. Beide Veranstalter dürfen Freiwetten und Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Eidgenössischen Geldspielaufsicht (Gespa) anbieten. Genau diese Zustimmungspflicht ist der Hebel, der die Auswahl an Bonusaktionen in der Schweiz klein hält — und der Grund, warum eine «5-Franken-Freiwette ohne Einzahlung», wie sie auf ausländischen Vergleichsseiten beworben wird, in der bewilligten Schweiz eine Seltenheit bleibt.
Was eine Freiwette im Sportwettenrecht der Schweiz ist
Eine Freiwette — auf dem Schweizer Markt auch Gratisspielguthaben, Gratiswette oder schlicht «Free Bet» genannt — ist ein vom Veranstalter gutgeschriebenes Wettguthaben, das nicht aus dem eigenen Spielkonto stammt. Rechtlich fällt sie unter Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS): Gratisangebote und Gratisguthaben sind in der Schweiz nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa zulässig. 2025 hat die Aufsicht insgesamt 24 solcher Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Die Zustimmung wird jeweils für eine konkrete Aktion erteilt, nicht als Dauererlaubnis.

Der Unterschied zu einer Wette mit eigenem Geld liegt auf drei Ebenen:
- Herkunft des Einsatzes. Bei der Freiwette wird kein eigenes Geld riskiert; der Veranstalter stellt das Guthaben. Verloren wird es trotzdem, und genau das ist der Punkt, an dem die Werbung schweigt.
- Auszahlung des Gewinns. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Der Gewinn, der mit dem Gratiseinsatz erzielt wird, kann zwar auf das Spielkonto fliessen, aber nicht einfach als Bargeld abgehoben werden. Üblich ist eine Anschlusswetten-Pflicht: Der Gewinn wird als neues Spielguthaben gutgeschrieben und muss erneut eingesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich wird.
- Rückzahlung des Einsatzes. Anders als bei einer normalen Wette wird bei einer klassischen Freiwette der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Wer also eine Freiwette über CHF 10 zu Quote 3.00 gewinnt, bekommt CHF 20 als Gewinn (CHF 10 × (3.00 − 1) = CHF 20), nicht CHF 30. Bei einer normalen Wette wären es CHF 30 (CHF 10 × 3.00).
Diese dritte Eigenschaft entspricht der Standarddefinition: Wert = Gratiswettbetrag × (Quote − 1) / Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Was nach Abzug der Marge übrig bleibt, ist der Erwartungswert des Gratisguthabens — also das, was die Freiwette im statistischen Mittel tatsächlich «wert» ist, nicht was sie im besten Fall gewinnt.
Im Schweizer Alltag trifft man auf zwei Varianten:
- Reines Gratisspielguthaben ohne Einzahlung, wie es die Loterie Romande in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen einsetzte: CHF 10 Spielguthaben gegen Eingabe eines Codes innert 7 Tagen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, 7’000 Stück insgesamt.
- An Aktionen gekoppelte Gratiswetten für Neukundenkunden oder Bestandskunden, etwa ein erhöhter Nettogewinn auf eine Kombiwette (der Sporttip-Kombiboost) oder ein Quotenboost auf eine Einzelwette — beides ebenfalls zeitlich befristet und an Bedingungen geknüpft.
Beide fallen unter das gleiche Regime, beide brauchen die Gespa-Zustimmung, und beide lassen sich am gleichen Schema messen: was bleibt nach Frist, Mindestquote und Umsatzbedingungen vom nominalen Wert tatsächlich übrig?
Wie der Gewinn einer Freiwette rechnerisch entsteht
Eine Freiwette ist keine Gratiswette im Sinne eines Geschenks. Sie ist ein Wettguthaben mit Eigenwert, dessen Höhe sich aus dem Produkt von Einsatz und Quote minus dem nicht zurückgezahlten Einsatz ergibt.

Die einfache Formel:
- Rückzahlung bei einer normalen Wette: Einsatz × Quote.
- Gewinn aus einer Freiwette (Einsatz wird nicht zurückgezahlt): Einsatz × (Quote − 1).
Greift zusätzlich die Marge des Marktes, liegt der durchschnittliche Erwartungswert einer Gratiswette unter dem Bruttogewinn. Für einen typischen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (2 × 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.9500, also 95 %; die Marge ist 5 %. Eine Freiwette über CHF 10 zu einer Quote von 1.90 hat damit einen statistischen Erwartungswert von:
10 × (1.90 − 1) / 1.90 × 0.95 = 10 × 0.4737 × 0.95 = 4.50 Franken.
Vier Franken fünfzig Rappen pro Zehn-Franken-Freiwette, im Mittel, ohne Berücksichtigung von Fristverlust oder weiterer Umsatzbedingungen. Eine Nominalwert von CHF 10, ein Erwartungswert von CHF 4.50 — das ist die Grössenordnung, in der eine klassische Freiwette unter realistischen Marktbedingungen liegt. Bei höheren Quoten steigt der Erwartungswert, bei niedrigeren Quoten sinkt er. Bei einseitigen Märkten mit hoher Marge kann er gegen Null gehen.
Diese Rechnung gilt für die klassische Gratiswette. Aktionen mit Quotenboost oder Nettogewinn-Erhöhung funktionieren anders, sind aber nach demselben Prinzip zu bewerten: Was die Quote oder der Bonus hinzufügt, wird durch die Auszahlungsquote und die Bedingungen wieder gekürzt. Eine Verdoppelung des Nettogewinns bei einem Markt mit 6 % Marge bringt weniger, als sie im Prospekt aussieht.
Welche Bedingungen eine Freiwette in der Praxis trägt
Wer eine Freiwette annimmt, akzeptiert Bedingungen. Vier Punkte tauchen in Schweizer Aktionsbedingungen regelmässig auf:
Frist. Die Gültigkeit ist begrenzt. Die Loterie-Romande-Aktion «Patinoires et Stades» etwa gab sieben Tage Zeit für die Code-Eingabe und anschliessend 30 Tage Gültigkeit für das Guthaben selbst. Wer die Frist verpasst, verliert das Guthaben ersatzlos. Bei kürzeren Aktionen — etwa einem tagesabhängigen Quotenboost — kann die Frist noch enger sein.
Mindestquote. Soll mit dem Gratisguthaben auf ein bestimmtes Ereignis gewettet werden, schreiben viele Aktionen eine Mindestquote vor. Wer tiefer wettet, verliert den Bonusanspruch, auch wenn die Wette an sich gewinnt. Im Sporttip-Kombiboost liegt diese Mindestquote bei 1.50 pro Voraussage.
Umsatzbedingung. Vor allem bei grösseren Gratisguthaben wird verlangt, dass der Gewinn einmal oder mehrfach umgesetzt wird, bevor eine Auszahlung möglich ist. Das verlängert die effektive Frist und erhöht das Risiko: Jede weitere Wette ist eine eigene Wette mit eigener Marge.
Nicht-Auszahlbarkeit. Bei Swisslos und Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar. Wer das nicht weiss und einen Gewinn direkt aufs Bankkonto überweisen lassen will, wartet vergeblich. Der Gewinn wird als neues Spielguthaben gebucht, das anschliessend — und nur anschliessend — ausgezahlt werden kann, wenn die Aktionsbedingungen das vorsehen.
Was eine Freiwette in der Schweiz nicht braucht, ist ein Bonuscode im klassischen Affiliate-Sinn. Promotion-Codes werden in den Schweizer Aktionen zwar eingesetzt (der Code in den Westschweizer Stadien war ein Beispiel), aber sie stehen in den offiziellen Aktionsregeln, nicht in Werbe-E-Mails. Ein «Bonus ohne Einzahlung» wird in der bewilligten Schweiz kaum über Drittplattformen vermittelt.
Wer in der Schweiz Freiwetten anbieten darf
Das Geldspielgesetz (BGS, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel. Bewilligt werden sie unter Art. 21–25 BGS durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Sitz in Bern; Geldspielkonkordat seit 1.1.2021). Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Wirkung.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide organisieren ihre Wetten unter der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Eine dritte Schweizer Sportwetten-Marke existiert nicht.
- Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel). Bedient die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Vertragsgebiet wird vom Swisslos statisch ausgewiesen.
- Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne). Bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die Online-Teilnahme an Jouez Sport braucht es Wohnsitz im Vertragsgebiet und volle Identitätsprüfung.
Wer sich ausserhalb des jeweiligen Vertragsgebiets aufhält, kann sich bei der anderen Marke nicht online anmelden. Beide Marken verlangen Identitätsalter im Über-18, Wohnsitznachweis und die Überprüfung des Ausweises gegen Adressdatenbanken.
Was nicht bewilligt ist, ist ausländisches Online-Sportwetten. Eine ausländische Lizenz — gleich aus welchem Land — ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht. Wer als Schweizer Spieler bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister, keinen Schweizer Rekursweg und keine Aufsicht durch die Gespa. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains; per DNS-Sperre können die Anbieter vom Schweizer Netz aus unerreichbar gemacht werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains.
Die Sperrliste zeigt auch, dass Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Geldspiel eine Widerhandlung darstellt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit Busse bis CHF 500’000 bestraft werden kann (Art. 131 BGS). Was in der Werbung auftaucht, ist also nicht nur Geschmackssache, sondern Gegenstand aufsichtsrechtlicher Kontrolle.
Verantwortungsvolles Spielen: was eine Freiwette am Schutzprofil ändert
Eine Freiwette ist kein Freifahrtschein. Sie ist eine Wette mit Geldern des Veranstalters, und sie fällt unter dieselben Spielerschutzregeln wie jede andere Wette. Drei Punkte prägen den Rahmen:
Selbst gesetzte Verlust- und Einzahlungslimiten. Wer bei Swisslos Sporttip nutzt, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige 30-Tage-Einzahlungslimite möglich. Bei der Loterie Romande liegt das maximale Wallet-Guthaben bei CHF 10’000; Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt.
Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben gespielt wird. Eine Freiwette wird auf das Verlustlimit nicht angerechnet (sie kostet kein eigenes Geld), aber sie kann Teil einer Wetthistorie sein, die zusammen mit späteren Wetten das Limit ausreizt. Wer eine Gratisspielguthaben-Aktion annimmt und danach weiter eigene Geladen einsetzt, sollte sich bewusst sein, dass die Aktion nicht «ausserhalb» des Limits spielt.
Spielsperre. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie für das Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung ist an dieses Register nicht angeschlossen — was eine Sperre bei der Schweizer Marke für die ausländische Marke wertlos macht.
Risiko der Folgewetten. Der Gewinn aus einer Freiwette, der nicht direkt ausgezahlt werden kann, muss häufig erneut eingesetzt werden. Damit verlängert sich die Exposition: Eine einzige Gratisaktion kann zu einer Kette weiterer Wetten werden, deren Risiko der Spieler trägt. Wer das Spielguthaben anschliessend mit eigenem Geld aufstockt, um eine Mindestquote zu erreichen oder eine Umsatzbedingung zu erfüllen, zahlt am Ende drauf.
Das BGS verlangt von den Veranstaltern, eine oder mehrere maximale Tages-, Wochen- oder Monatswerte für Einsatz oder Verlust vorzugeben (Art. 87 VGS). Eine staatlich festgelegte Einzahlungs-Obergrenze existiert in der Schweiz nicht; was es verbindet, sind die vom Spieler selbst gesetzten Limiten. Wer sie nicht setzt, kann spielen, ohne dass eine Bremse von Amts wegen eingreift.
Bonusvarianten bei Swisslos Sporttip und Loterie Romande
Neben den klassischen Gratisspielguthaben gibt es bei den Schweizer Veranstaltern drei Aktionsformen, die in der Werbung oft neben der Freiwette stehen: den Kombiboost, den Quoten- und den Profitboost. Sie alle brauchen die Gespa-Zustimmung und sind in den Spielregeln einzeln geregelt.
Kombiboost (Sporttip). Gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, ab mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboost und Profitboost (Sporttip). Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Aktions-Codes (Loterie Romande). Zeitlich und räumlich begrenzte Aktionen wie «Patinoires et Stades», bei denen ein Code im verifizierten Konto eingegeben werden muss, um ein kleines Gratisspielguthaben zu erhalten. Solche Aktionen sind an Auflagen geknüpft (Verbreitungsgebiet, Gültigkeitsdauer, Anzahl Guthaben).
Was diese Aktionen gemeinsam haben: Sie sind klein gegenüber Einheiten oder beschränkt auf bestimmte Wetttypen, nur online verfügbar und mit harten Auflagen versehen. Das unterscheidet die bewilligte Schweiz deutlich von ausländischen Märkten, wo «Willkommensbonus 100 % bis CHF 200» und ähnliche Versprechen zur Standardwerbung gehören — und wo der Spieler diese Versprechen mit einer entsprechend höheren Umsatzlast bezahlt.
Wie der Schweizer Markt für diesen Angebotsvergleich aufgestellt ist
Wer in der Schweiz nach Sportwetten-Anbietern sucht, stösst auf eine ungewohnte Struktur. Statt einer breiten Auswahl konzessionierter Marken — wie sie in Deutschland, Malta oder dem Vereinigten Königreich üblich ist — gibt es nur zwei bewilligte Veranstalter, jeder mit regionalem Vertragsgebiet, beide mit klar definierter Spielerschaft.
Die folgende Tabelle ordnet die bewilligten Marken und die in der Werbung sichtbaren ausländischen Marken nach ihrer Stellung im Schweizer Recht. Die Spalte Bewilligung trennt die in der Schweiz zugelassenen Veranstalter von jenen, die in der Werbung auftauchen, aber keine Schweizer Bewilligung haben.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / ausgewiesene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande (Sitz Lausanne) |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| BC Game | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht ausgewiesen, in der Schweiz ohne Rechtswirkung (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle macht die Asymmetrie sichtbar: Auf der linken Seite stehen zwei Veranstalter, die das gesamte bewilligte Online-Sportwetten-Angebot der Schweiz abdecken. Auf der rechten Seite folgen acht internationale Marken, die in der Werbung sichtbar sind, aber in der Schweiz nicht über eine Gespa-Bewilligung verfügen — ihr Lizenzstatus in anderen Jurisdiktionen hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und ihre Domains können auf der Sperrliste landen. Wer bei einer dieser Marken spielt, hat keinen Zugang zum schweizweiten Ausschlussregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rekursweg; Gewinne können in einzelnen Kantonen anders besteuert werden als Gewinne aus bewilligten Schweizer Veranstaltern.
Was die Tabelle nicht zeigt, ist die inhaltliche Tiefe des Wettangebots. Beide Schweizer Veranstalter bieten nur Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen an, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026) stehen. Eckball-Märkte, Kartenmärkte oder eSports-Events sind dort nicht aufgeführt; sie können also auch nicht beworben oder angeboten werden. Die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung kennen diese Einschränkung nicht — was sie auf der einen Seite breiter macht, auf der anderen Seite aber ausserhalb des Schweizer Rechts stellt.
Swisslos Sporttip im Profil
Swisslos Sporttip ist der Online-Sportwetten-Arm der Swisslos-Gruppe. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Bewilligung läuft als Grossspiel unter dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann sich online registrieren; alle anderen werden abgewiesen.
Die Anmeldung ist nicht trivial. Voraussetzungen sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Eine Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen Ausweis-Upload geprüft, die Adressdaten werden gegen Datenbanken abgeglichen. Erst nach erfolgreicher Verifizierung kann gespielt werden.
Die Sportwetten-Quoten werden direkt von Sporttip gesetzt; sie fallen für die gängigen Märkte in den Bereich, den ein Anbieter mit kleinerer Aufsicht und regionalem Vertragsgebundenamt in der Regel hat. Die Auszahlungsquote variiert je nach Markt und Event, liegt bei den grossen Fussball-Ligen aber üblicherweise im Bereich von 93–96 % (entsprechend einer Marge von 4–7 %). Spezifische Quoten nennt Sporttip selbst nicht; sie sind marktabhängig und ändern sich bis zum Anpfiff.
Die Limits sind in den Spielregeln festgelegt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Über der Limite wird die Wette nicht angenommen. Swisslos behält sich vor, die Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
Sporttip bietet Prematch- und Livewetten. Cash-Out ist online verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — allerdings nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert.
Die Gewinnauszahlung folgt einer zweistufigen Logik: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Für die Wallet-Auszahlung selbst sind pro Kalenderjahr zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Verdict: Sporttip ist die einzige bewilligte Online-Sportwetten-Marke für rund zwei Drittel der Schweizer Kantone. Wer dort spielt, hat den vollen Schutzrahmen des BGS — Limits, Sperre, Steuerfreibetrag, Schweizer Aufsicht — und ein Wettangebot, das auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten und Wetttypen beruht. Das Angebot an Gratisaktionen ist kleiner als auf ausländischen Märkten, weil jede Aktion die Gespa-Zustimmung braucht; wer eine breitere Auswahl an Bonusmechaniken sucht, findet sie dort nicht, und das ist kein Zufall, sondern Folge des Regulierungsrahmens.
Loterie Romande Jouez Sport im Profil
Jouez Sport ist das Online-Sportwetten-Produkt der Loterie Romande. Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Unternehmen unterhält 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Auch Jouez Sport fällt unter die Grossspiel-Bewilligung des BGS; die Aufsicht führt die Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann sich online registrieren; alle anderen werden abgewiesen. Die Identitätsprüfung folgt dem Standard des BGS: Ausweis-Upload, Abgleich mit Datenbanken, Verifizierung vor dem ersten Einsatz.
Die Spielmechanik ähnelt Sporttip, mit eigenen Akzenten. Das Wallet ist auf maximal CHF 10’000 gedeckelt; Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; das gilt ausdrücklich auch für Aktionsgewinne.
Die Aktionen sind zeitlich und örtlich eng begrenzt. «JouezSport – Patinoires et Stades», lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Erwartungswert eines solchen Guthabens liegt nach der oben dargestellten Rechnung bei rund CHF 4.50 unter typischen Marktbedingungen — was nichts anderes heisst, als dass der nominale Aktionswert nicht dem entspricht, was statistisch auf dem Spielkonto landet.
Der Règlement Général des jeux de la Loterie Romande accessibles au travers de sa plateforme de jeu Internet (24. Ausgabe, Juni 2023) regelt die Spielmechanik detailliert. Wer dort spielt, hat den vollen Schutzrahmen des BGS — aber nur, wenn er im Vertragsgebiet wohnt.
Verdict: Jouez Sport ist die zweite bewilligte Online-Sportwetten-Marke der Schweiz und die einzige für die Romandie. Das Angebot an Gratisaktionen ist klein, aber sichtbar: Aktionen wie die Patinoires-Codes werden gezielt in Stadien und Eishallen der Romandie verteilt und erreichen einen lokalen Adressatenkreis. Für Spieler aus der Deutschschweiz ist die Plattform nicht zugänglich, und für Spieler aus der Romandie, die in den Sporttip-Verbund wechseln wollen, gilt das gleiche in umgekehrter Richtung. Wer eine breitere Auswahl an Mechaniken wünscht, muss auf ausländische Marken ausweichen — und akzeptiert damit den Verlust des Schweizer Schutzrahmens.
Ausländische Marken im Schweizer Markt: was «ohne Schweizer Bewilligung» heisst
Acht internationale Marken tauchen in der Schweizer Wahrnehmung regelmässig auf, ohne dass sie über eine Gespa-Bewilligung verfügen: IviBet, Pribet, HighFlyBet, BetFury, BC Game, 1xBet, BetOnRed und BDMBet. Sie alle werden hier nur beschrieben, nicht empfohlen — Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist in der Schweiz eine Widerhandlung (Art. 74 Abs. 3 BGS).
Was «ohne Schweizer Bewilligung» technisch bedeutet:
- Keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land ersetzt die Schweizer Bewilligung nicht. Sie kann die Werbung in der Schweiz nicht absichern, und sie nimmt den Anbieter nicht aus der Zuständigkeit der Gespa.
- Kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister. Die Spielsperre, die bei Swisslos oder der Loterie Romande gilt, wirkt nicht für diese Marken. Wer sich bei der Schweizer Marke hat sperren lassen, kann bei einer ausländischen Marke weiterspielen.
- DNS-Sperre möglich. Die Gespa führt eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains; Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains per DNS (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Die Liste wird laufend aktualisiert; ein Domain-Hopping ist möglich, aber innerhalb von Stunden wieder zu blocken.
- Strafbarkeit des Anbieters. Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS — bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis 5 Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft (Bundesamt für Justiz), aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
- Steuerliche Behandlung. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in einzelnen Kantonen anders behandelt als Gewinne aus bewilligten Schweizer Veranstaltern. Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen; andere Kantone wenden den Steuerfreibetrag unterschiedlich an. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — wer spielt, fragt seine kantonale Steuerverwaltung.
Was diese Marken dem Spieler bieten, ist im Prospekt oft mehr: höhere Willkommensboni, breitere Wettangebote, eSports und Casino im selben Konto, Apps mit mehr Funktionen. Was sie nicht bieten, ist der Schweizer Schutzrahmen. Wer spielt, spielt ausserhalb der Aufsicht der Gespa.
Verdict: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist für Schweizer Spieler nicht «die sichere Wahl» — sie ist überhaupt keine Schweizer Wahl. Die DNS-Sperre kann die Erreichbarkeit einschränken, die Ein- und Auszahlung läuft über ausländische Bankverbindungen oder Krypto-Bezahlwege, und die Schweizer Aufsicht greift nicht. Wer das bewusst eingeht, weil das Angebot anderswo nicht zu finden ist, sollte sich bewusst sein, dass das eine bewusste Entscheidung gegen den vollen Schutzrahmen ist.
Wie eine Freiwette im Spielerkonto tatsächlich landet
Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, geht durch eine feste Sequenz: Registrierung, Identitätsprüfung, Limitensetzung, erster Einsatz. Eine Freiwette verändert diese Sequenz nicht, aber sie verändert, was an ihrem Ende steht.
Registrierung. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Verifizierung erfolgt vor dem ersten Spiel. Bei der Loterie Romande läuft der Prozess vergleichbar, mit Anpassungen an die Westschweizer Sprachregion.
Limitensetzung. Bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, bevor die erste Wette platziert werden kann. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei der Loterie Romande sind die maximalen Wallet- und Einzahlungsbeträge technisch hart gedeckelt (CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet maximal CHF 10’000).
Erster Einsatz. Der erste Einsatz erfolgt nach der Verifizierung und mit gesetztem Limit. Eine Freiwette aus einer Aktion wie «Patinoires et Stades» wird nicht über das Wallet, sondern als separates Aktionsguthaben gebucht; sie wird im Wettschein als Gratiswette markiert. Die Quote, die Auswahl und der Markt folgen den Spielregeln.
Gewinn und Folge. Gewinnt die Freiwette, wird der Bruttogewinn (Einsatz × Quote) als neues Spielguthaben gebucht. Bei Swisslos wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Einsatz wird nicht zurückgezahlt. Das neue Spielguthaben kann anschliessend für weitere Wetten verwendet werden; eine direkte Auszahlung ist ausgeschlossen.
Auszahlung. Wer mit eigenem Geld gewinnt und das Geld auszahlen lassen will, geht über die Wallet-Auszahlung. Bei Swisslos sind pro Kalenderjahr zwei Auszahlungen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei Gewinnen über CHF 1’000 wird das Geld innert 3 Arbeitstagen direkt auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Die Sequenz macht klar: Eine Freiwette ist keine schnelle Auszahlung. Sie ist eine Wette mit Gewinn, der nicht direkt ausgezahlt wird. Wer das übersieht, wartet vergeblich auf eine Barauszahlung.
Wettanbieter im Schweizer Markt: was die bewilligten Marken von den ausländischen unterscheidet
Der Unterschied zwischen einer bewilligten Schweizer Marke und einer ausländischen Marke ohne Schweizer Bewilligung liegt auf vier Ebenen: Aufsicht, Schutz, Angebot und Besteuerung.
Aufsicht. Die Gespa beaufsichtigt Swisslos und Loterie Romande. Sie prüft die Spielmechanik, die Bewilligung der Aktionen und die Einhaltung der Spielerschutzregeln. Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung werden nicht von der Gespa beaufsichtigt; eine Lizenz in Malta, Curaçao oder Deutschland ersetzt die Schweizer Aufsicht nicht.
Schutz. Die Schweizer Marken sind an das schweizweite Ausschlussregister angeschlossen; eine Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande wirkt auch für Casinos (einschliesslich Online-Casinos) und im Fürstentum Liechtenstein. Ausländische Marken sind nicht angeschlossen; die Spielsperre wirkt für sie nicht.
Angebot. Die bewilligten Marken bieten nur, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen steht (Stand 10.09.2026). Eckball-Märkte, Kartenmärkte und eSports sind dort nicht aufgeführt; sie werden also nicht angeboten. Ausländische Marken kennen diese Einschränkung nicht und bieten das volle Spektrum, oft einschliesslich Casino und eSports.
Besteuerung. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag (Bund: CHF 1’071’000 ab 1.1.2026, 2025 CHF 1’070’400; kantonal unterschiedlich). Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in einigen Kantonen unabhängig vom Betrag besteuert (Thurgau); andere Kantone wenden den Freibetrag an. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — die kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft.
Wer das vergleicht, sieht, dass die Schweizer Marken nicht «besser» sind im Sinn von mehr Auswahl oder höheren Boni. Sie sind anders: enger im Angebot, enger in den Aktionen, aber vollständig im Schweizer Schutzrahmen. Wer eine ausländische Marke wählt, wählt ein anderes Profil — und nimmt damit eine andere Risikostruktur in Kauf.
Wettangebot, Limits und Spielregeln bei Sporttip
Das Wettangebot von Sporttip folgt der Gespa-Liste. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten. Was auf der Liste steht, wird mit den in den Spielregeln festgelegten Regeln angeboten.
Reguläre Spielzeit. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächster Treffer» in der Verlängerung wettet, hat nur dann eine Wette, wenn das Wettprogramm es so anbietet.
Ereignisabsagen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer also eine Kombiwette mit fünf Voraussagen platziert und eine fällt aus, bekommt für diese eine Voraussage 1.00 — die anderen vier laufen mit ihren ursprünglichen Quoten weiter.
Cash-Out. Cash-Out ist online verfügbar, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Livewetten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Limits. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limits sind pro Wette, nicht pro Tag — wer vier Wetten à CHF 1’000 platziert, setzt am Tag CHF 4’000 ein, soweit die eigenen Verlust- und Einzahlungslimiten das erlauben.
Gewinnverfall. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebem Brief zu erheben.
Was die Spielregeln gemeinsam haben: Sie sind im Detail hart. Wer eine Wette platziert, sollte die Regeln gelesen haben — gerade bei Livewetten, Cash-Out und Kombinationen. Was sie nicht sind: ein Schutz vor jedem Verlust. Sie regeln die Spielmechanik, nicht das Wettglück.
Steuerliche Einordnung von Freiwetten-Gewinnen
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach Bundesrecht einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Der Freibetrag des Bundes beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich — «je nach Kanton», wie es in der Steuerliteratur heisst. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; der Spieler kann diese zurückholen, indem er den Gewinn in der Steuererklärung deklariert.
Eine typische Freiwette über CHF 10 mit einem Gewinn von CHF 20 oder CHF 50 liegt deutlich unter dem Freibetrag. Es wird keine Verrechnungssteuer einbehalten und keine Einkommensteuer fällig. Der Gewinn fliesst — wenn er gemäss den Aktionsbedingungen ausgezahlt werden kann — als nicht steuerpflichtige Gutschrift auf das Wallet oder das Bankkonto.
Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen aus. Hier ist die kantonale Praxis uneinheitlich. Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Andere Kantone wenden ihren Freibetrag an, wieder andere behandeln sie wie inländische Gewinne. Wer bei einer ausländischen Marke spielt, sollte vor der Auszahlung die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater fragen.
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Wer eine Wette über CHF 10 platziert, zahlt darauf keine zusätzliche Abgabe. Die einzige staatliche Abgabe, die im Glücksfall greift, ist die Verrechnungssteuer oberhalb des Freibetrags — und die wird direkt vom Veranstalter einbehalten, nicht vom Spieler bezahlt.
Was eine Freiwette von einem klassischen Bonus unterscheidet
Der Begriff «Bonus» wird im Sportwetten-Markt breit verwendet, oft ohne klare Abgrenzung. In der Schweizer Praxis sind drei Typen zu unterscheiden:
Gratisspielguthaben / Freiwette. Guthaben, das ohne eigenen Einsatz gespielt wird. Der Einsatz wird im Gewinnfall nicht zurückbezahlt. Auszahlung des Gewinns ist an Bedingungen geknüpft (Umsatz, Frist). Bei Swisslos und Loterie Romande nicht auszahlbar.
Quotenboost / Profitboost. Der mögliche Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses wird um einen Prozentsatz erhöht (Profitboost) oder die Quote selbst wird für eine Einzelwette angehoben (Quotenboost). Beides ist eine modellierte Erhöhung der Auszahlung, kein zusätzliches Geld. Bedingungen: zeitlich begrenzt, pro Spieler einmal nutzbar, im Einsatz und in der Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost.
Kombiboost. Der Nettogewinn einer Kombiwette wird ab einer Mindestanzahl von Voraussagen mit Mindestquote 1.50 prozentual erhöht. Bei Sporttip: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was alle drei gemeinsam haben: Sie sind keine Cash-Boni, keine Einzahlungsboni und keine Treueprogramme, wie sie auf ausländischen Märkten üblich sind. Es gibt bei Swisslos und Loterie Romande keinen «100 % Bonus bis CHF 200» auf die erste Einzahlung. Die ganze Architektur der Schweizer Bonuslandschaft ist auf kleine, anlassbezogene Aktionen zugeschnitten, nicht auf ein Bonussystem mit Umsatzfaktor.
Wer das vergleicht, sieht: Die Schweiz ist nicht der Markt für Bonus-Sammler. Sie ist der Markt für Spieler, die mit kleinen Gratisspielguthaben, gelegentlichen Quotenboosts und Kombiboosts spielen und dabei den vollen Schutzrahmen des BGS behalten.
Häufige Fragen
Was ist eine Freiwette bei Sportwetten, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Eine Freiwette ist ein vom Veranstalter gutgeschriebenes Wettguthaben. Es wird mit dem Guthaben des Veranstalters gesetzt, nicht mit eigenem Geld. Der Unterschied zu einer normalen Wette liegt in zwei Punkten: erstens wird der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückbezahlt (eine Freiwette über CHF 10 zu Quote 3.00 bringt CHF 20 Gewinn, nicht CHF 30); zweitens ist das gewonnene Guthaben bei Swisslos und Loterie Romande nicht direkt auszahlbar, sondern wird als neues Spielguthaben gebucht, das anschliessend umgesetzt werden muss.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisangebote und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Zustimmung wird pro Aktion erteilt; sie ist keine Dauererlaubnis. 2025 hat die Gespa insgesamt 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Eine Aktion ohne diese Zustimmung ist im bewilligten Schweizer Sportwetten-Markt unzulässig.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Der Bruttogewinn berechnet sich als Einsatz × (Quote − 1). Bei einer Freiwette über CHF 10 zu Quote 3.00 ergibt das 10 × 2 = 20 Franken. Zieht man die Marge des Marktes ab, erhält man den Erwartungswert. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten 1.90 (Marge 5 %) liegt der Erwartungswert einer CHF-10-Freiwette bei rund 4.50 Franken — also weniger als die Hälfte des Nominalwerts.
Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Vier Bedingungen tauchen regelmässig auf: die Frist (oft 7 Tage für die Code-Eingabe, 30 Tage für die Guthaben-Gültigkeit), die Mindestquote (bei Sporttip-Kombiboost 1.50 pro Voraussage), die Umsatzbedingung (wie oft der Gewinn umgesetzt werden muss, bevor er ausgezahlt wird) und die Nicht-Auszahlbarkeit (Gratisspielguthaben ist bei Swisslos und Loterie Romande nicht auszahlbar). Wer die Aktionsbedingungen nicht liest, erlebt eine böse Überraschung, wenn der Gewinn nicht wie erwartet auf dem Bankkonto landet.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Ja. Bei Swisslos Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer eine Freiwette annimmt, hat diese Limiten bereits gesetzt. Die Limiten gelten unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben gespielt wird, und sie werden auf das eigene Spielkonto angewendet.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind nach Bundesrecht einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag (ab 1.1.2026 CHF 1’071’000; 2025 CHF 1’070’400). Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich. Eine typische Freiwette mit Gewinn von CHF 20 bis CHF 50 liegt deutlich unter dem Freibetrag — keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden in einzelnen Kantonen (z. B. Thurgau) unabhängig vom Betrag besteuert. Für genaue Auskunft die kantonale Steuerverwaltung fragen.
Bonus – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
