Gratis Wettguthaben in der Schweiz: Was Gratis-Aktionen bei Sporttip und Loterie Romande wirklich bringen
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Stand: Oktober 19, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsübersicht der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande
Wer in der Schweiz nach «gratis Wettguthaben» sucht, landet fast immer bei ausländischen Buchmachern, die mit «5 Euro gratis» oder einem «100 % Bonus» werben. Diese Angebote richten sich nicht an Schweizer Konten, sie sind in Franken keine Zulassung und keine Aufsicht. In der Schweiz bestimmen das Geldspielgesetz (BGS) und die Gespa, wer überhaupt ein Gratisspielguthaben auf ein Spielerkonto laden darf — und das sind nur zwei Veranstalter, beide interkantonal bewilligt.
Die Seite zeigt, was «gratis Wettguthaben» in der Schweiz im Jahr 2026 heisst, was die beiden Anbieter konkret anbieten und welche Kosten hinter den Aktionen stehen. Dazu kommen die Pflichten gegenüber Spielenden, der Umgang mit Limits und Sperren sowie ein Vergleich mit den ausländischen Marken, die im Schweizer Markt sichtbar sind, aber keine Bewilligung haben.
Rechtslage: Wer darf in der Schweiz Gratisspielguthaben ausgeben?
Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt nicht freigegeben, sondern zwei Veranstaltern anvertraut. Wer mit Sitz im Ausland oder als Online-Buchmacher ohne interkantonale Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar — die Spielerinnen und Spieler werden nicht bestraft, aber ihre Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder ein Schweizer Sperrregister noch eine Schweizer Rekursstelle.

Was die Gespa tatsächlich erlaubt
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat Sportwetten zu einem Grossspiel erklärt (Art. 3 lit. c und e). Wer ein Grossspiel veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Spielbewilligung pro Spielform (Art. 21–25 BGS). Eine ausländische Bewilligung — aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat — gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020, in Kraft am 1. Januar 2021) zwei Veranstalter bestimmt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren geben darf. Was sie publiziert, ist die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS).
Warum ausländische «5-Euro-Boni» in der Schweiz nichts bringen
Ein «5-Euro-Wettguthaben» ist eine klassische Werbung ausländischer Buchmacher, die mit kleinen Einstiegsbeträgen und später mit höheren Promotions Neukunden anziehen. Schweizer Konten werden in CHF geführt, nicht in Euro. Ein Euro-Guthaben, das in Euro ausbezahlt wird, läuft ins Leere: Schweizer Banken überweisen auf Schweizer Konten in CHF, und die Wechselkurskosten trägt am Ende der Kunde. Wer dennoch auf einem ausländischen Anbieter einzahlt, hat zudem keine Schweizer Aufsicht, keinen Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und im Streitfall keinen Schweizer Rekursweg.
Wer in der Schweiz überhaupt ein Gratisspielguthaben erhält
Gratisspielguthaben — der gesetzliche Begriff im BGS — darf nur gegen vorgängige Zustimmung der Gespa an Spielende ausgegeben werden (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Zustimmung wird nicht allgemein erteilt, sondern pro Aktion. Swisslos und Loterie Romande dürfen damit nicht einfach einen generellen Neukundenbonus anbieten wie ein EU-Buchmacher, sondern müssen jede Aktion einzeln bewilligen lassen. Was dabei herauskommt, sind meist kleine Beträge, kurze Fristen und klare Bedingungen — nicht die Boni, die in Werbe-Mails aus Malta landen.
Was auf einer bewilligten Schweizer Plattform überhaupt gewettet werden darf
Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettformen (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Liste ist abschliessend: Was nicht drauf steht, darf nicht angeboten werden. Ecken- und Kartenwetten fehlen auf der Liste, eine eigene Esports-Sektion gibt es ebenfalls nicht, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe stehen nur, wenn sie explizit aufgeführt sind. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Diese geschlossene Liste ist der Grund, warum Schweizer Konten oft schmaler aussehen als EU-Konten — sie spiegeln das, was die Aufsicht erlaubt hat.
Spielerschutz: Auch Gratisspielguthaben unterliegt den Limiten
Ein Gratisspielguthaben verändert das Spielverhalten nicht — es bleibt ein Wetteinsatz auf einem regulären Konto. Die Schutzregeln des BGS greifen deshalb unabhängig davon, ob das Geld «gratis» auf das Wallet geladen wurde.
Verlust- und Einzahlungslimiten sind Pflicht
Vor der ersten Sporttip-Spielteilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — das ist die Frist, die Swisslos in den eigenen Bedingungen anwendet, obwohl das BGS nur 24 Stunden verlangt. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, und das Wallet-Guthaben selbst darf CHF 10’000 nicht übersteigen.
Diese Limiten greifen, bevor ein Franken gesetzt wird. Wer mit einem Gratisspielguthaben spielt, hat dennoch ein Verlustlimit gesetzt — die Gratisspielguthaben-Aktion entbindet niemanden davon, sich an die eigenen Vorgaben zu halten.
Spielsperre und Selbstausschluss
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Sperrregister eingetragen und gilt automatisch auch für Casinos, Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist interkantonal vernetzt: Eine Sperre bei Swisslos gilt bei der Loterie Romande und umgekehrt, und sie schliesst automatisch den stationären Bereich mit ein.
Die Gespa kann zudem Personen ausschliessen, die überschuldet oder spielsüchtig sind (Art. 80–82 BGS). Wer sich selbst sperrt, kann die Sperre frühestens nach drei Monaten aufheben lassen (Art. 84 VGS), und ein spezialisiertes Gremium ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).
Eigenverantwortung vor Pauschalverbot
Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47 Prozent von 200 Fällen erfolgreich eine Sportwette an Minderjährige verkauft — der stationäre Schutz ist also löchrig. Das ändert nichts an der Eigenverantwortung, die online greift: ein verifiziertes Konto, gesetzte Limiten, ein gesperrter Zugang, wenn das Verhalten kippt. Wer sich an einem Gratisspielguthaben versucht, sollte diese Hebel kennen und sie nutzen, bevor sie gebraucht werden.
Werbung, Boni und die Grenzen der «Gratis»-Versprechen
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Glücksspiele ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese beiden Punkte schneiden das Angebot zurecht: Die Werbung, die bei einer Google-Suche nach «gratis Wettguthaben» zuerst auftaucht, richtet sich nicht an Schweizer Konten — und wer auf einer bewilligten Plattform spielt, sieht keine «100 % Bonus»-Banner.
Boni und Gratiswetten: Was die Schweizer Anbieter tatsächlich anbieten
Die Auswahl ist klein. Beide Veranstalter bewilligen Aktionen mit CHF-Beträgen im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Bereich, kurzen Fristen und klaren Einsatzbedingungen. Wer einen «Bonus ohne Einzahlung» sucht, muss genau lesen, was die Aktion verlangt — ein Gratisspielguthaben ohne Einzahlung gibt es, aber es kommt an Bedingungen.
Neukundenangebote in der Schweiz
Eine generelle Neukundenaktion mit nennenswertem Wettguthaben ohne Einzahlung existiert in der Schweiz nicht. Swisslos vergibt in unregelmässigen Abständen Aktionscodes, die an konkrete Anlässe gebunden sind — Stadionbesuche, Promotion-Aktionen, Sporttip-Stages. Die Loterie Romande hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben pro Code vergeben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben.
Das ist das Muster, nach dem Gratis-Aktionen in der Schweiz laufen: kleine Beträge, kurze Fristen, klarer Anlass. Ein 100-Franken-Willkommensbonus, wie ihn EU-Buchmacher bewerben, fällt durch das Raster der Bewilligungspflicht und der Werberegeln.
Gratiswette oder Bonus — die begriffliche Trennung
Der gesetzliche Begriff ist Gratisspielguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Marktjargon spricht man von Gratiswette oder Freiwette. Gemeint ist dasselbe: ein Betrag auf dem Spielerkonto, der nicht eingezahlt wurde, sondern im Rahmen einer Aktion gutgeschrieben wurde.
Wichtig ist die Auszahlungsregel: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das bedeutet, dass ein Gewinn, der aus einer Wette mit Gratisspielguthaben entsteht, zwar auf dem Wallet bleibt und weiter verwendet werden kann, aber nicht auf das Bankkonto ausbezahlt wird. Das ist der entscheidende Unterschied zu einem Bonus, der nach Erfüllung der Umsatzbedingungen in Echtgeld umgewandelt wird. Schweizer Gratisspielguthaben bleibt Wallet-Geld.
Frist, Mindestquote, Auszahlungsregeln — was die Bedingungen konkret verlangen
Die «JouezSport – Patinoires»-Aktion der Loterie Romande verband drei Bedingungen: einen 7-Tages-Fenster für die Code-Eingabe nach Erhalt im Stadion, eine Gültigkeit des Spielguthabens von 30 Tagen ab Gutschrift und die Sperre der Auszahlung des Guthabens selbst (CHF 10 auf dem Wallet, keine Auszahlung). Wer den Code später einlöste, bekam nichts; wer das Guthaben nicht innerhalb von 30 Tagen einsetzte, verlor es.
Solche Bedingungen sind bei Aktionen mit Gratisspielguthaben in der Schweiz Standard: Eine Frist verhindert, dass das Guthaben jahrelang auf dem Konto liegt; eine Auszahlungssperre schützt den Veranstalter davor, dass eine Promo als Geldanlage missverstanden wird; eine Mindestquote stellt sicher, dass das Guthaben tatsächlich für Wetten und nicht für risikofreie Arbitrage verwendet wird.
Kombiboost und Quotenboost — was Sporttip zusätzlich anbietet
Neben Gratisspielguthaben-Aktionen bietet Sporttip zwei Mechanismen an, die das, was eine Wette einbringt, prozentual erhöhen.
Der Kombiboost gilt nur online und für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich nach der Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, der Mechanismus gilt pro Wettende nur einmal pro Aktion. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Gewinn-Boost von 100 Prozent bei fünfzehn richtigen Voraussagen klingt gross, ist aber an die Bedingung geknüpft, fünfzehn Einzelergebnisse korrekt zu tippen — was auf einem Sportwettenmarkt mit Quote 1.50 oder höher pro Voraussage kein leichtes Unterfangen ist.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Sie erhöhen die angebotene Quote für ein einzelnes Ereignis. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was Gratisspielguthaben rechnerisch wert ist
Für ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, gilt eine einfache Rechnung: Wert = Guthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsschlüssel des Marktes. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von rund 90 Prozent (entsprechend 5 Prozent Marge des Marktes) und einer beispielhaften Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 / 1.90 ist der Marktwert des Spielguthabens ein Streubel. Für die CHF 10 aus der Loterie-Romande-Promo entspricht das einem Streubel pro Stück.
Die Spannweite ist kein Rechenfehler, sondern Ausdruck davon, dass die Auszahlungsquote je nach Markt zwischen etwa 85 und 95 Prozent liegt. Wer ein Spielguthaben auf einer Wette mit sehr hoher Marge einsetzt, schmilzt dessen Marktwert; wer es auf einem Markt mit enger Marge einsetzt, hebt ihn. Die Höhe des Bonus allein — CHF 10, CHF 20, was auch immer — ist also nicht die relevante Grösse, sondern der Markt, auf dem er eingesetzt wird.
Schweizer Buchmacher im Vergleich: Swisslos Sporttip und Loterie Romande
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / Bewilligungsgrundlage |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung BGS (Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Tabelle trennt zwei Gruppen: Die ersten beiden sind die einzigen in der Schweiz bewilligten Veranstalter; die übrigen acht sind ausländische Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Sie tauchen im Werberaum auf, sind aber in der Schweiz weder bewilligt noch an das Schweizer Sperrregister angeschlossen — ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Beide Gruppen werden hier nebeneinandergestellt, weil Suchende nach «gratis Wettguthaben» regelmässig auf beide stossen; die Bewertung fällt aber sehr unterschiedlich aus.
Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip als Sportwettenprodukt aus der Deutschschweiz. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Datendurchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — das ist die Fläche, in der ein Online-Konto überhaupt eröffnet werden kann.
Was die Spielerinnen und Spieler von einem Gratisspielguthaben erwarten dürfen: kleine Beträge, kurze Fristen, klare Bedingungen. Die Loterie Romande-Aktion mit CHF 10 zeigt das Muster; bei Swisslos laufen ähnliche Aktionen, anlassbezogen und zeitlich begrenzt. Hinzu kommen der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts, die nicht auf einem Gratisspielguthaben liegen, sondern auf den Wettquoten selbst.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende.
Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Mechanismus ist exemplarisch für Schweizer Aktionen: kleines Guthaben, klarer Anlass, kurze Frist. Auf der Plattform gelten dieselben Spielregeln wie bei Swisslos, was die Gewinnauszahlung (bis CHF 1’000 direkt aufs Wallet, darüber aufs IBAN-Konto) und das Verbot der Auszahlung von Gratisspielguthaben angeht.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Die übrigen acht Marken — Pribet, Interwetten, BDMBet, 22Bet, Betwinner, HornetBet, Boomerang Bet und BetLabel — sind in der Schweiz nicht bewilligt. Sie besitzen Lizenzen aus anderen Rechtsräumen, die in der Schweiz keine Wirkung entfalten (Art. 4 BGS). Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rekursweg, und ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen — die im September 2019 erstmals veröffentlicht wurde und Ende 2025 671 Domains umfasste. Spielerinnen und Spieler werden in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Bewertung fällt entsprechend eindeutig aus: Wer mit Schweizerischem Wohnsitz auf einem dieser Konten spielt, hat keinen der Schutzmechanismen, die das BGS vorsieht — keine VerlustlimitenAufsicht durch eine Aufsichtsbehörde, keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Die Werbung mit «gratis Wettguthaben» ist Werbung für ein in der Schweiz nicht zugelassenes Angebot. Sie zu beschreiben heisst nicht, sie zu empfehlen.
Grundlagen: Was ein Spielguthaben in der Schweiz ist
Ein Spielguthaben ist Geld auf einem verifizierten Spielerkonto, das für Wetten verwendet werden kann. Es kann eingezahlt oder im Rahmen einer Aktion gutgeschrieben sein. Die Aufladung des Wallets erfolgt bei Swisslos per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Das ist die technische Antwort auf die Frage, was ein Wettguthaben in der Schweiz ist: ein CHF-Betrag auf einem Wallet, der über verifizierte Zahlungswege geladen, im verifizierten Konto geführt und nur auf dem Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Kontoinhabers wieder ausbezahlt wird.
Was als «gratis» gilt — und was nicht
«Gratis» im BGS-Sinn heisst: ohne eigene Einzahlung im Rahmen einer Aktion gutgeschrieben. Die Bedingungen kommen von der Gespa und vom Veranstalter. Was als «gratis» beworben wird und eine Einzahlung verlangt, ist im eigentlichen Sinne kein Gratisspielguthaben, sondern ein Bonus auf eine Einzahlung — und der unterliegt anderen Regeln. Wer auf der Suche nach einem «gratis Wettguthaben ohne Einzahlung» ist, sollte prüfen, ob die Aktion tatsächlich ohne Einzahlung läuft oder ob sie an eine erste Einzahlung gekoppelt ist, die später zurückgebucht wird.
Aufladung und Limits
Das Swisslos-Wallet kann per PostFinance Pay, weitere Online-Zahlungsarten oder per Einzahlungsschein aufgeladen werden. Die Transaktion bei PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer diese Limits versteht, weiss nicht was im Wallet passieren darf.
Auszahlung und ihre Kommissionen
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Regel zur Kommission ist eine der leicht übersehenen Stellen: Wer mehrmals pro Jahr auszahlt, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 Prozent des Betrags. Bei einer Auszahlung von CHF 500 sind das CHF 15, bei CHF 1’000 bereits CHF 30. Wer das Wallet als flexibles Sparkonto nutzt, sollte diese Kommission einkalkulieren.
Steuern auf Gewinne
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, weshalb die Frage, ob ein Gewinn steuerpflichtig ist, je nach Kanton unterschiedlich beantwortet wird. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gilt kantonales Steuerrecht, und der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerpflichtiges Einkommen.
Ein typischer Sportwetten-Gewinn liegt weit unter dem bundesrechtlichen Freibetrag, weshalb die meisten Wettenden weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf einen Gewinn zahlen. Das ändert sich, sobald ein Gewinn in eine Grössenordnung wächst, die den Freibetrag überschreitet — was bei Sportwetten praktisch nie vorkommt, aber theoretisch möglich ist.
Wie die Schweizer Buchmacher im Detail funktionieren
Die Spielregeln von Swisslos Sporttip und Loterie Romande sind im Detail öffentlich und bilden den Rahmen, in dem Gratisspielguthaben, Wetten und Auszahlungen ablaufen. Wer die Mechanik versteht, versteht auch, warum ein Gratisspielguthaben in der Schweiz anders wirkt als eine Gratiswette bei einem ausländischen Anbieter.
Registrierung, Identitätsprüfung und Vertragsgebiet
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Anonyme Konten oder Zweitkonten sind ausgeschlossen.
Das gleiche Prinzip gilt für die Loterie Romande, mit dem Unterschied, dass das Vertragsgebiet die sechs Westschweizer Kantone umfasst. Wer aus einem anderen Konto kommt, kann kein Online-Konto eröffnen — und wer keine Schweizer Bewilligung hat; fällt schon bei der Registrierung durch.
Einsatzlimiten pro Wette
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Limiten sind operativ, nicht gesetzlich — sie liegen in den Spielregeln und können vom Veranstalter angepasst werden.
Livewetten und Cash-Out
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die «reguläre Spielzeit» umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer auf Cash-Out setzt, akzeptiert einen Abschlag gegenüber dem Endgewinn.
Bet Builder, abhängige Ereignisse, Wettauswertung
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Eigenheiten und Kosten, die ein Gratisspielguthaben in der Schweiz mit sich bringt
Gratisspielguthaben in der Schweiz sind nicht mit Bonusangeboten ausländischer Buchmacher vergleichbar. Sie sind an andere Bedingungen geknüpft und bringen andere Kosten mit sich — auch solche, die auf den ersten Blick nicht als Kosten erkennbar sind.
Die Marge des Marktes, auf dem eingesetzt wird
Ein Gratisspielguthaben wird auf einem Wettmarkt eingesetzt, und der Wettmarkt hat eine Marge. Die Marge ist das, was der Buchmacher von jedem gesetzten Franken einbehält — sie liegt typischerweise zwischen 4 und 8 Prozent, je nach Sport und Markt. Bei einer angenommenen Marge von 5 Prozent und einem Spielguthaben von CHF 10 liegt der Erwartungswert des Gewinns auf einer ausgeglichen Wette bei etwa 90 Prozent des theoretischen Werts. Wer das Spielguthaben auf einem engen Markt einsetzt, hebt den Wert; wer es auf einem Markt mit hoher Marge einsetzt, senkt ihn.
Auszahlungssperre als Kostenblock
Dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, ist eine Sperre, die auf den ersten Blick nichts kostet. Wer aber das Spielguthaben auf einer Wette mit Quote 5.00 einsetzt und gewinnt, hat am Ende CHF 50 auf dem Wallet, die weiter für Wetten verwendet werden müssen, aber nicht auf das Bankkonto gehen. Wer das Spielguthaben verfallen lässt, verliert den Einsatz ohne Kompensation. Wer das Spielguthaben gewinnbringend einsetzt, hat einen Gewinn, der erneut auf dem Wallet liegt und wieder nur für Wetten genutzt werden kann. Das ist die Kostenstruktur eines Gratisspielguthabens: kein Geld fliesst ab, aber Geld fliesst auch nicht raus.
Fristen als Verlustquelle
Eine Frist von 30 Tagen für ein Spielguthaben von CHF 10 klingt grosszügig. Wer das Spielguthaben aber erst 28 Tage nach Erhalt einsetzt, hat zwei Tage, um es zu verwenden — und in dieser kurzen Frist ist es wahrscheinlicher, dass keine passende Wette gefunden wird, als dass eine passende Wette sicher gewinnt. Die Frist ist Teil der Mechanik: Sie soll verhindern, dass das Spielguthaben als kleines Sparkonto missverstanden wird.
Werberegeln und Bewilligungspraxis
Die Werberegeln des BGS und die Bewilligungspraxis der Gespa führen gemeinsam dazu, dass es in der Schweiz keine «100-Prozent-Bonus»-Aktionen gibt. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht zugelassenes Glücksspiel ist verboten; Gratisspielguthaben brauchen eine vorgängige Zustimmung. Die Folge ist, dass die Werbung mit kleinen Gratis-Beträgen nicht in der Schweiz stattfindet, sondern in den EU-Märkten, die das BGS nicht betrifft. Schweizer Konten sehen diese Werbung, können sie aber nicht nutzen.
Was eine Aktion mit Gratisspielguthaben konkret rechnerisch bringt
Wer eine Aktion mit CHF 10 Gratisspielguthaben auf einer Zwei-Wege-Wette mit Quoten 1.90 / 1.90 einsetzt, gewinnt mit 50 Prozent Wahrscheinlichkeit und erhält im Gewinnfall CHF 19 (Einsatz × Quote, wobei der Einsatz nicht zurückbezahlt wird, also nur der Nettogewinn von CHF 9 als Wallet-Guthaben bleibt). Bei einer Auszahlungsquote des Marktes von etwa 90 Prozent liegt der Erwartungswert dieses Spiels bei rund CHF 9 — der Wert des Spielguthabens unter diesen Bedingungen. Auf einer Wette mit Quoten 1.50 / 2.50 steigt der Nettogewinn im Gewinnfall, aber die Marge ist in der Regel höher, was den Marktwert des Spielguthabens wieder drückt.
Das ist die Mechanik: Gratisspielguthaben ist nicht gratis im Sinne von «ohne Verlust», sondern gratis im Sinne von «ohne Einzahlung». Der reale Wert eines Spielguthabens hängt vom Markt ab, auf dem es eingesetzt wird, und liegt immer unter dem Nominalwert. Für die Loterie-Romande-Aktion mit CHF 10 entspricht das einem Erwartungswert von einem Streubel — der konkrete Wert ist abhängig vom Markt und liegt in der Regel zwischen rund CHF 8.50 und CHF 9.50 pro CHF 10 Spielguthaben.
Wer in der Schweiz auf welches Angebot setzt
Die zwei bewilligten Veranstalter sind nicht austauschbar, weil sie in unterschiedlichen Vertragsgebieten spielen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann nur ein Swisslos-Konto führen; wer in der Westschweiz wohnt, kann nur ein Loterie-Romande-Konto führen. Ein Wechsel des Kantons zieht einen Wechsel des Anbieters nach sich, sofern das BGS eine solche Übertragung erlaubt. Die Spielfläche ist die gleiche (Fussball, Eishockey, Tennis und die anderen Sportarten auf der Gespa-Liste), die Bonuslandschaft aber unterschiedlich.
Wer zwischen den beiden Plattformen wählt, sollte drei Dinge prüfen: Welche Sportarten auf der Plattform aktiv bewettet werden können (das ist für die meisten identisch, aber einzelne Nischenmärkte unterscheiden sich); welche Aktionen mit Gratisspielguthaben aktuell laufen (das ändert sich pro Saison und pro Anlass); und welche Limits und Sperrmechanismen gelten (die sind sehr ähnlich, aber die Fristen und Höchstbeträge können im Detail abweichen). Wer auf einer Plattform ein gesperrtes Konto hat, kann sich nicht auf der anderen anmelden — das Sperrregister ist interkantonal.
Häufige Fragen zu Gratis Wettguthaben in der Schweiz
Gibt es gratis Wettguthaben in der Schweiz, und wer darf es anbieten?
Ja, aber nur als Gratisspielguthaben im Sinne des BGS und nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. Anbieten dürfen es ausschliesslich die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) — beide mit eigener Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS. Ausländische Buchmacher dürfen in der Schweiz keine Gratisspielguthaben vergeben; ihre Werbung mit «gratis Wettguthaben» richtet sich an andere Märkte.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Nein, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nach den Bedingungen beider Veranstalter nicht auszahlbar. Es bleibt auf dem Wallet und kann nur für weitere Wetten verwendet werden. Auszahlbar sind nur Einzahlungen und regulär erspielte Gewinne, und auch diese nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen auf Konten mit anderer IBAN gibt es in der bewilligten Schweizer Wettlandschaft nicht.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei ausländischen Seiten, wenn Schweizer Konten in CHF geführt werden?
Ein Euro-Guthaben auf einem ausländischen Buchmacher wird in Euro geführt, nicht in Franken. Wer einzahlt, zahlt in Euro, wer auszahlt, erhält Euro auf ein Schweizer Konto. Das kostet Wechselkursgebühren bei jeder Transaktion und ist auf einem nicht bewilligten Anbieter zudem ohne Schweizer Aufsicht. Hinzu kommt, dass die ausländische Seite in der Schweiz keine Bewilligung hat; die Werbung mit «5 Euro Wettguthaben» zielt auf Märkte, in denen Euro die übliche Währung ist, nicht auf Schweizer Konten.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Bei den bewilligten Schweizer Aktionen braucht es ein verifiziertes Konto und die Erfüllung der Aktion (zum Beispiel die Eingabe eines Codes im Stadion, die Teilnahme an einem Promotion-Anlass). Eine Einzahlung ist nicht erforderlich. Aktionen, die an eine erste Einzahlung gekoppelt sind, sind keine Gratisspielguthaben im Sinne des BGS, sondern Boni auf eine Einzahlung — und solche Aktionen sind in der Schweiz selten.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip als Zuschlag auf den Nettogewinn aus?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette prozentual, gestaffelt nach der Anzahl Voraussagen: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Der Boost gilt nur online, ist pro Wettende einmal nutzbar, in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und verfällt bei einem Cash-Out. Auf eine 15er-Kombi mit korrekten Voraussagen verdoppelt sich der Nettogewinn, was die Komplexität der Wette nicht aufhebt.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann kann eine Kommission anfallen?
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Kommission gilt nicht für Gratisspielguthaben, das ohnehin nicht auszahlbar ist; sie betrifft Einzahlungen und erspielte Gewinne.
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Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
