Gratiswetten für Schweizer Sportwetten im Überblick

Updated Oktober 2026
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Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.

Wer in der Schweiz eine «Gratiswette» sucht, stösst schnell auf eine Enge. Zwei Anbieter dürfen hier überhaupt Sportwetten durchführen – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen für Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, beide beschränken das Guthaben pro Aktion und zahlen es nicht bar aus. Ausländische Buchmacher werben hierzulande mit grossen Boni – sie haben aber keine Schweizer Bewilligung, fallen unter die Sperrliste und bieten keinen Schweizer Schutz. Hier sind die Details zum Angebot, die Bedingungen für Gratisspielguthaben und die mathematische Einordnung, was ein «Einsatz gratis» wirklich wert ist.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 und abgeglichen mit den Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) und den Online-Bedingungen von Swisslos (gültig ab 13.01.2025), dem Règlement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023) und den Bedingungen zur Aktion JouezSport – Patinoires et Stades auf jeux.loro.ch.

Rechtslage: warum das Angebot so klein ist

Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel. Sie werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt, nicht vom ESBK, der nur für Spielbanken zuständig ist. Eine Bewilligung besteht aus der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS) und ist an einen Veranstalter gebunden, der seinen Sitz hier hat. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Eine «dritte Schweizer Sportwett-Marke» existiert nicht, eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher ebenso wenig.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Was darf gewettet werden? Die Gespa führt eine geschlossene Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Liste sie ausdrücklich nennt; Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esport-Abschnitt fehlen auf der Liste. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind ausgeschlossen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Was die Liste abdeckt, dürfen Swisslos und Loterie Romande anbieten – was nicht draufsteht, nicht. Genau diese geschlossene Liste ist der Grund, warum ein Schweizer Wettprogramm neben Fussball, Eishockey und Tennis vergleichsweise schmal ausfällt.

Wer mitmachen will, muss volljährig sein (Gespa oder die 18-Jahr-Grenze der beiden Anbieter), im Vertragsgebiet des Veranstalters wohnen und sich mit Ausweis online registrieren – Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Dokument aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Eine Spielsperre in der Schweiz schliesst die Teilnahme aus. Was hierzulande weder existiert noch existieren kann, ist eine Schweizer Lizenz für einen ausländischen Anbieter – Art. 4 BGS stellt klar, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Wer ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar (Art. 130 BGS: bis 3 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre), und die Gespa pflegt eine Sperrliste geblockter ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; Ende 2025 waren es 671 Domains). Gesperrte Domains tauchen unter neuen Namen wieder auf – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und erwähnt namentlich Interwetten und Bet-at-Home, bet365 steht auf der Liste.

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Für Gratisspiele und Gratisspielguthaben verlangt das Gesetz die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) – 2025 hat die Aufsicht 24 Einwilligungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt. Genau diese Pflicht zur vorgängigen Bewilligung ist der Grund, warum in der Schweiz keine «100 %-Bonus»-Banner an jeder Ecke hängen: jeder Gratisspielguthaben-Betrag, jede Frist und jede Mindestquote braucht eine vorgängige Gespa-Zustimmung.

Spielerschutz: Limiten, Sperre und die Pflicht zur Kontrolle

Bevor bei Sporttip die erste Tippquote abgegeben werden kann, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden (das Gesetz sieht 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 an). Zusätzlich kann freiwillig eine Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten greifen auch dann, wenn mit Gratisspielguthaben gespielt wird – Gratisguthaben ist kein Schlupfloch für den Spielerschutz, sondern unterliegt denselben Verlust- und Einzahlungslimiten wie eigenes Geld.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Die Spielsperre ist zweistufig. Produktbezogen lässt sich der Zugang zu Sporttip und zum Swisslos-Spielerkonto für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird zusätzlich im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken, Online-Casinos und Liechtenstein. Das bedeutet: wer sich bei Swisslos sperrt, kann am gleichen Tag nicht im Grand Casino Bern ein Spiel starten und umgekehrt. Die Sperre ist hier also keine isolierte Funktion, sondern Teil eines landesweiten Verbunds, der alle bewilligten Geldspiele umfasst.

Für Minderjährige gilt eine harte Linie: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Jüngere sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpferin oder Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten – eine klassische Conflict-of-Interest-Regel. Gespa-Testkäufe 2025 an Verkaufsstellen haben in 47.5 % von 200 Fällen einen Verkauf an Minderjährige festgestellt: Wer den Schutz am Schalter für «streng» hält, sollte diese Zahl im Hinterkopf behalten.

Steuerlich sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn – der Bundessteuerfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb der Satz «je nach Kanton» zutrifft. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Bei einem typischen Sportwetter liegen die Gewinne weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert in der Schweiz nicht – wer eine solche liest, schreibt über einen anderen Markt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis im Thurgau behandelt solche Gewinne indessen als voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag. Allgemeine Information, keine Steuerberatung: kantonale Steuerverwaltung oder Steuerexpertin fragen.

Was «Gratiswette» in der Schweiz wirklich heisst

Ein Gratisspielguthaben ist im Schweizer Recht ein bewilligungspflichtiges Werbemittel: ein Betrag, mit dem gespielt werden kann, dessen Nennwert aber nicht ausbezahlt wird. Beide Veranstalter setzen das so um. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar – es lässt sich einsetzen, der Gewinn daraus ist eigenes Geld und wird ausgezahlt, der Nennwert des Guthabens verfällt. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, Gewinne darüber sind es. Diese Regel ist hart, weil sie die grösste Marketingphantasie der Branche – «Gratiswette, gratis Geld» – ausschliesst: der Einsatz selbst wird nie zurückbezahlt, nur was er an Quote trägt, wenn er sitzt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande macht das anschaulich. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: wer innert 7 Tagen den an National-League-Stadien verteilten Code im verifizierten Konto einlöste, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist kein Bonus im ausländischen Sinn, sondern ein bewilligter, befristeter und gedeckelter Werbebetrag, dessen nominaler Wert bei Verfall oder Auszahlungsversuch null ist. Für die Lesenden heisst das: eine «CHF 10 Gratiswette» mit Quote 1.90 ist nicht CHF 19, sondern CHF 9 – das Guthaben geht, der Nettogewinn CHF 9 bleibt, falls die Wette sitzt. Wer das vergisst, hat den Marketingeffekt gekauft, nicht die Wette.

Bei Sporttip gibt es drei zusätzliche Formen, die in der Werbung regelmässig als «Gratiswette» firmieren, aber technisch anders funktionieren. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 – 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Beim Sporttip-Kombiboost und den Profitboosts handelt es sich nicht um Gratisspielguthaben im Sinn des Gesetzes, sondern um quotenbezogene Erhöhungen – ein Unterschied, der sich an der Auszahlung bemerkbar macht: Erhöhungen werden mit dem Gewinn ausbezahlt, Gratisspielguthaben nicht.

Die Fristen sind kurz, die Bedingungen genau. Loterie Romande: Aktionen sind befristet, Codes laufen Tage nach dem Finden ab, das Guthaben ist 30 Tage gültig. Sporttip: Boosts sind pro Person einmalig, Fristen ergeben sich aus der Aktion, Cash-Out verwirft den Boost. Eine allgemeine Tabelle «typischer Gratiswetten-Wert» gibt es nicht, weil jede Aktion einzeln bewilligt wird und die Gespa-Stückzahl, die Gültigkeit und die Bedingungen festschreibt.

Was eine Gratiswette bei fairer Quote tatsächlich wert ist

Ein Gratisspielguthaben von nominal CHF 10 bei einer Quote von 1.90 (ein fiktives, ausgeglichenes Beispiel ohne Bezug zu einem konkreten Markt) bringt im Erwartungswert nicht CHF 10, sondern einen Bruchteil davon – es kommt darauf an, wie das Spielguthaben behandelt wird und welche Marge der Markt hat.

Für eine Gratiswette, deren Nennwert nicht zurückbezahlt wird, gilt: Wert = Nennwert × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer Quote von 1.90 auf einem ausgeglichenen Zwei-Wege-Markt liegt die Auszahlungsquote rechnerisch bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.5263 – also etwa 52.6 %, was einer Marge von rund 47.4 % entspricht. Mit diesen Zahlen folgt: 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.5263 ≈ CHF 2.49. Der Erwartungswert einer «CHF 10 Gratiswette» zu diesen Konditionen liegt also in einer Bandbreite von rund CHF 2 bis CHF 3 – nicht CHF 10, nicht CHF 19. Das ist der Unterschied zwischen dem, was auf der Werbung steht, und dem, was die Wette im Schnitt bringt.

Eine Gratiswette ist damit kein Bonusgeschenk, sondern ein bewilligter Werbebetrag mit einem realen Erwartungswert, der bei ausgeglichenem Markt und typischer Buchmacher-Marge unter einem Drittel des Nennwerts liegt. Bei höherer Quote steigt der Erwartungswert, weil der Faktor (Quote − 1) ÷ Quote wächst – bei Quote 5.00 auf demselben Markt landet der Wert rechnerisch bei rund CHF 4 – aber die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt. Wer Gratisspielguthaben sinnvoll nutzen will, spielt es auf Märkten mit niedriger Marge und einer Quote, die das Verhältnis von Risiko zu Erwartungswert nicht völlig kippt. Die Faustregel: lieber eine kleine, gut ausgewählte Quote als eine spektakuläre.

Was eine Gratiswette nicht wert ist: Cashflow. Der Nennwert wird nicht ausgezahlt, der Gewinn daraus schon. Bei einem Gewinn von CHF 19 auf einer CHF-10-Gratiswette zu Quote 1.90 sind CHF 10 Gratisspielguthaben weg, CHF 9 Netto landen auf dem Wallet – der Werbeeffekt hat einen rechnerischen Wert, mehr nicht. Wer mit Gratisspielguthaben «die Bank sprengen» will, hat den Marketingtext gelesen statt die Spielregeln.

Vergleich der Schweizer Veranstalter und ausländischer Anbieter

Die folgende Tabelle ordnet die zehn in dieser Auswertung betrachteten Plattformen nach ihrer Bewilligung in der Schweiz ein. Die Spalten lesen sich als Stand-Übersicht: Welche der zehn hat eine Schweizer Bewilligung, und welcher Veranstalter steht im Register? Zwei Reihen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine – Letztere sind als Referenz aufgeführt, nicht als Empfehlung.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Société de la Loterie de la Suisse Romande
Roobet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
GGbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
1xBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert
BillyBets ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz: nicht etabliert

Die Tabelle verdeutlicht den Status der genannten Anbieter im Schweizer Markt: Während für die zwei bewilligten Veranstalter inländische Rahmenbedingungen gelten, entfalten die Lizenzen der ausländischen Plattformen hier keine Wirkung. Dies dient dem Vergleich der Verfügbarkeit, nicht der Gegenüberstellung von Leistungsdaten.

Was die Tabelle bewusst nicht zeigt: «wie gut» jeder Anbieter ist. Sie sortiert nach einer einzigen, in der Schweiz entscheidenden Frage – ob der Anbieter hier überhaupt Sportwetten anbieten darf. Für die acht ausländischen Marken heisst das nicht «schlecht», sondern «ausserhalb des Schweizer Rahmens»: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Aufsicht, dafür ausländische Regeln, ausländische Steuern, ausländische Rechtsdurchsetzung. Wer dort spielt, spielt nicht im selben Markt.

Swisslos Sporttip – der Veranstalter der Deutschschweiz

Swisslos wird als Genossenschaft mit Sitz in Basel geführt und veranstaltet Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip; die Online-Teilnahme steht Bewohnerinnen und Bewohnern des Vertragsgebiets offen – die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf, Vaud oder im Wallis wohnt, ist hier nicht zugelassen – das Konto gehört zur Loterie Romande.

Die Mindest- und Höchsteinsätze sind eng gesteckt: für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; für eine Systemwette sind bis zu CHF 10’000 möglich. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein Unterschied zu internationalen Plattformen, wo der Höchsteinsatz oft im vierstelligen Euro- oder Dollarbereich pro Slip liegt – bei Sporttip ist bei einem mittleren Fussball-System längst Schluss. Für Wenig-Hobby-Wettende ist die Limite kein Problem; für Hoch-Rollen-Spieler ist sie es.

Die Quoten liegen im üblichen Bereich eines europäischen Buchmachers, die genauen Margen veröffentlicht Swisslos nicht tagesaktuell; ein konkreter Markt-Margin-Vergleich mit ausländischen Anbietern ist nicht möglich, weil die Zahlen dafür nicht für alle Anlässe vorliegen. Was feststeht: die Liste der Wettarten folgt der Gespa-Liste vom 10.09.2026, Eckball- und Kartenmärkte gibt es im Sporttip-Programm nicht, Esport fehlt. Wer auf Handball-Karten oder CS:GO wetten will, ist hier falsch – das ist kein Versäumnis des Anbieters, sondern die Spielregel des Gesetzes.

Beim Sporttip ist Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei einem Cash-Out verfällt zudem ein allfälliger Boost.

Verdict: Sporttip ist die einzige seriöse Anlaufstelle für bewilligte Sportwetten in der Deutschschweiz, mit dem schmalsten Programm, das der Gespa-Rahmen erlaubt, und mit strikten, schweiztypischen Spielerschutz-Elementen. Für Wenig-Wettende mit kleinem Budget ist das ein guter Markt; für Hoch-Rollen-Spieler ist es keiner.

Loterie Romande Jouez Sport – der Veranstalter der Romandie

Die Loterie Romande mit Sitz Lausanne führt das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Online-Registrierung ist nur mit Wohnsitz in einem dieser Kantone möglich; für die Deutschschweiz ist die Loterie Romande nicht zugänglich.

Die Bedingungen für Gratisspielguthaben entsprechen in der Logik dem, was Swisslos vorschreibt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, der Nennwert wird bei Auszahlungsversuch nicht zurückgegeben. Die Einzahlungslimite liegt bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Diese Trennung – kleines Wallet für den Alltag, Banküberweisung bei grösseren Gewinnen – ist schweiztypisch: anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Anbietern nicht.

Das Wettprogramm folgt derselben Gespa-Liste wie Sporttip, mit denselben Lücken (keine Kartenmärkte, kein Esport) und demselben Schwerpunkt auf den grossen europäischen Ligen. Die genauen Margen pro Markt zeigt das jeweilige Wettprogramm von Sporttip und der Loterie Romande. Wer in beiden Anbietern dasselbe Spiel sucht, findet typischerweise ähnliche Werte und ähnliche Abweichungen – das ist die Natur eines geschlossenen Marktes mit zwei Veranstaltern.

Verdict: die Loterie Romande ist das Pendant zu Sporttip für die Romandie, mit identischer Schutzlogik und einem bewilligten, gedeckelten Gratisspielguthaben-Angebot. Für Westschweizer Wettende ist sie die einzige seriöse Adresse; ein Programmvorteil gegenüber Sporttip lässt sich aus den vorliegenden Daten nicht ableiten.

Roobet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung – eine Lizenz, wie sie der Anbieter ausweist, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das heisst: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS geblockt werden; das gilt für alle acht ausländischen Marken in dieser Auswertung gleichermassen.

Für die Lesenden heisst das: Wer bei Roobet spielt, spielt in einem Markt ohne Schweizer Rahmen. Wer sich in der Schweiz selbst sperren lässt, sperrt sich nicht bei Roobet. Wer mit Roobet in einen Streit gerät, hat keinen Schweizer Rekursweg. Wer bei Roobet gewinnt, hat die kantonale Steuerpraxis zu beachten – im Thurgau sind solche Gewinne voll steuerbares Einkommen unabhängig vom Betrag.

Verdict: ohne Schweizer Bewilligung ist Roobet formal keine Option für Schweizer Wettende. Wer den Anbieter dennoch nutzt, handelt auf eigenes Risiko in einem ausländischen Rechtsraum.

GGbet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

GGbet wird oft mit gerne Esport-Wetten in Verbindung gebracht; das ist ein Programmpunkt, der in der Schweiz auf der Gespa-Liste fehlt. Was die ausländische Plattform konkret anbietet, ist nicht Gegenstand dieser Auswertung – sie hat hier keine Bewilligung. Die Sperrliste kann die Domain blockieren; sie wird typischerweise unter wechselnden Adressen wieder zugänglich gemacht (Domain-Hopping).

Verdict: für Schweizer Wettende ohne Schweizer Bewilligung nicht zugänglich; Esport, der hier nicht erlaubt ist, ist auf der ausländischen Seite das Programm, aber im selben Markt ausserhalb des Schweizer Rahmens.

1xBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

1xBet gehört zu den Plattformen, die der Gespa regelmässig auf der Sperrliste landen – die Marke ist international sichtbar und entsprechend häufig in Domain-Shift-Diskussionen. Sie hat keine Schweizer Bewilligung; die ausgewiesene Lizenz entfaltet hier keine Wirkung. Schweizer Spielende, die sich dort anmelden, sind nicht durch das Schweizer Ausschlussregister geschützt.

Verdict: nicht zugänglich im Schweizer Rahmen, mit der Sperrliste als konkretem Zugangsproblem – wer die Seite erreicht, hat sie über einen Umweg gefunden.

N1 Bet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet fällt in dieselbe Kategorie wie die übrigen ausländischen Marken dieser Auswertung: keine Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz nicht etabliert, Domain potentiell auf der Sperrliste. Konkrete Programmfassituationen interessieren für den Schweizer Markt nicht, solange die Seite hier nicht zugelassen ist.

Verdict: ohne Schweizer Bewilligung kein seriöser Anlaufpunkt für Schweizer Wettende.

Bahigo – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo ist im deutschsprachigen Raum eine sichtbare Marke, auch in der Schweiz. Das ändert nichts an der Bewilligungslage: keine Schweizer Bewilligung, Domain potentiell auf der Sperrliste. Wer die Seite nutzt, tut das ausserhalb des Schweizer Rahmens.

Verdict: ohne Schweizer Bewilligung nicht für den Schweizer Markt zugelassen; eine breite Werbepräsenz bedeutet keine Schweizer Bewilligung.

BDMBet – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet trägt dieselbe Bewilligungslage wie die übrigen ausländischen Marken in dieser Auswertung. Die genauen Lizenzangaben interessieren für den Schweizer Rahmen nicht, solange die Plattform hier keine Bewilligung hat.

Verdict: nicht im Schweizer Rahmen zugelassen.

Jackbit – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit wird häufig als Plattform mit Krypto-Auszahlungen beschrieben. Genau diese Auszahlungsform existiert bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen der Inhaberin oder des Inhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Für Schweizer Wettende ist das ein doppeltes Problem – fehlende Bewilligung und fehlende Schweizer Zahlungslogik.

Verdict: ohne Schweizer Bewilligung nicht zugänglich; die Auszahlungslogik passt nicht in den Schweizer Rahmen.

BillyBets – ausländisch, ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets schliesst die Liste der acht ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Die Bewilligungslage ist identisch: keine Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, potentielle Aufnahme auf die Sperrliste.

Verdict: nicht im Schweizer Rahmen zugelassen.

Überblick: was Gratiswetten in der Schweiz heute leisten

In der Schweiz sind Gratiswetten keine Marketing-Geschenke, sondern bewilligungspflichtige, gedeckelte Werbebeträge. Das macht das Angebot kleiner und teurer im Erwartungswert, als die Werbung vermuten lässt. Was bleibt, ist ein klarer Rahmen mit zwei Veranstaltern, einer geschlossenen Liste von Sportarten und Märkten, strikten Spielerschutz-Elementen und einer ausdrücklichen Pflicht, jedes Gratisspielguthaben vorab von der Gespa bewilligen zu lassen. Wer das versteht, liest eine «CHF 10 Gratiswette» als das, was sie ist: ein bewilligter Betrag mit einem Erwartungswert im niedrigen einstelligen Frankenbereich, dessen Nennwert bei Auszahlung nie zurückkommt.

Die Alternative – ausländische Anbieter mit Bonusprogrammen, die in Schweizer Werbung sichtbar sind – löst das Problem nicht. Sie haben keine Bewilligung, keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Aufsicht. Wer dort spielt, spielt in einem anderen Rechtsraum mit anderen Regeln, anderer Besteuerung und ohne den Verbund des Schweizer Ausschlussregisters. Die Sperrliste der Gespa macht deutlich, dass der Schweizer Rahmen diese Anbieter nicht einschliesst, sondern ausschliesst.

Die Wahl für eine Schweizer Wettende ist daher nicht zwischen zehn Anbietern, sondern zwischen zwei: Sporttip oder Jouez Sport, je nach Wohnsitz. Innerhalb dieser Wahl entscheidet das Programm (das bei beiden der Gespa-Liste folgt), die Spielbedingungen (Mindest- und Höchsteinsatz, Cash-Out, Boosts) und das eigene Spielverhalten. Die Frage «Wer hat den grössten Bonus?» hat in diesem Markt keine Antwort – die Gespa-Bewilligungspflicht sorgt dafür, dass es diesen Bonus hier nicht gibt.

Häufig gestellte Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

In der Schweiz sind Gratisspielguthaben bewilligungspflichtig und werden über die zwei bewilligten Veranstalter ausgeschüttet: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweiz. Eine dokumentierte Aktion ist die «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 mit 7’000 Stück à CHF 10 (30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Bei Sporttip heissen die bewilligten Erhöhungen Kombiboost, Quotenboost und Profitboost.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?

Nur Swisslos (Produkt Sporttip) und Loterie Romande (Produkt Jouez Sport), beide mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und unter Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht zugelassen, ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar: der Nennwert wird bei Auszahlungsversuch nicht zurückgegeben. Was ausgezahlt wird, ist allein der Nettogewinn – auf einer «CHF 10 Gratiswette» zu Quote 1.90 sind das bei einem Treffer CHF 9, nicht CHF 19. Werbung, die das anders darstellt, ist irreführend und unter Art. 74 BGS ohnehin unzulässig.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Werte gelten unabhängig davon, ob mit eigenem Geld oder mit Gratisspielguthaben gespielt wird.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Pro eingelöstem Code wurde CHF 10 Spielguthaben ausgegeben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Der Code musste innert 7 Tagen nach dem Auffinden im verifizierten Konto eingegeben werden.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Sportwetten ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Anbieter sind nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rekursweg. Die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS gesperrt werden – gesperrte Domains tauchen unter neuen Namen wieder auf (Domain-Hopping). Wer dort spielt, tut das ausserhalb des Schweizer Rahmens.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»