Legale Wettanbieter in der Schweiz: Was die Bewilligung kostet und wer sie hält

Updated Oktober 2026
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Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.

Wer in der Schweiz Sport wetten will, kann nur zwischen zwei Veranstaltern wählen. Swisslos betreibt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Jede andere Plattform, die im Netz mit Quoten, Kryptowährungen oder Werbebonus um Schweizer Spielerinnen wirbt, hat hier keine Bewilligung. Diese Klarheit ist keine Eigenart des Marktes, sondern die Folge des Geldspielgesetzes, das Grossspiele wie Sportwetten an zwei Organisatoren bindet und deren Angebot auf eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten beschränkt.

Stand: Oktober 19, 2026 (abgeglichen mit der Aufsicht Gespa sowie den Geschäftsberichten der beiden Veranstalter).

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Was das für eine Wettkundin konkret heisst, ist die Frage dieser Seite: was die Schweizer Bewilligung tatsächlich garantiert, was sie einem vorenthält und welche Anbieter ohne diese Bewilligung dennoch in Schweizer Trefferlisten erscheinen. Wir vergleichen Sporttip und Jouez Sport auf das, was ihren Alltag ausmacht (Limiten, Quoten, Cash-Out, Auszahlung), ordnen die ausländischen Marken ein, die in der Werbung stets präsent sind, und rechnen eine Beispielwette auf das durch, was Marge und erwarteter Verlust bedeuten.

Rechtslage in der Schweiz: Was eine Bewilligung tatsächlich ausmacht

Das Geldspielgesetz und die Stellung der Gespa

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Es unterscheidet zwischen Geschicklichkeitsspielen und Grossspielen, zu denen Sportwetten ausdrücklich gehören (Art. 3 lit. c und e). Eine Veranstalterbewilligung und eine zusätzliche Spielbewilligung pro Angebot sind nötig (Art. 21–25 BGS). Diese Bewilligungen gelten nur in der Schweiz, und eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat hier keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS).

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Gespa führt das Spielsucht-Sperrregister und veröffentlicht die Sperrliste jener ausländischen Domänen, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Die ESBK ist für die Aufsicht über Spielbanken zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Beides zu verwechseln, ist einer der häufigsten Irrtümer bei der Suche nach einem «regulierten» Anbieter.

Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters und darf keine Spielsperre haben. Eine Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und eine einmalige Identitätsprüfung; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes für die Westschweizer Kantone.

Warum es nur zwei Veranstalter sind

Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) hat die Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei Genossenschaften begrenzt: Swisslos, mit Sitz in Basel, und Loterie Romande. Der Grund liegt in der Zweckbindung der Reingewinne an gemeinnützige Aufgaben in den Kantonen und in der kantonalen Souveränität über die Spielbanken. Eine Bewilligung an einen Dritten würde diese Zweckbindung durchbrechen. Die beiden Veranstalter teilen sich das Gebiet geografisch auf, und ihre Online-Spielkonten sind nur für Bewohnerinnen und Bewohner des jeweiligen Vertragsgebiets zugänglich.

Der Reingewinn aus den Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten gehen als Spielsuchtabgabe an die Kantone, bei Swisslos im Jahr 2025 CHF 3,86 Mio. Das Geldspielgesetz verpflichtet die Veranstalter, einen Teil ihrer Erträge an die AHV/IV und an die Spezialfinanzierung Wettereignis-Beiträge zu entrichten; dass die Gewinne am Ende in Projekten wie Sportförderung, Kultur und Sozialem landen, ist der Tausch, den die Schweiz gegen das Wettmonopol eingegangen ist.

Die Sperrliste der Gespa

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domänen, deren Inhaber in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten oder andere Grossspiele anbieten. Ende 2025 listete die Gespa 671 Domänen. Die Sperrliste wird per DNS umgesetzt; wer in der Schweiz eine gesperrte Domäne aufruft, landet typischerweise auf einer Hinweisseite. Schweizer Kartenherausgeber und Banken sind nicht verpflichtet, Zahlungen an gesperrte Anbieter zu blockieren. Die Gespa spricht selbst von «Domain-Hopping»: gesperrte Marken tauchen unter neuen Adressen wieder auf, und die Liste wird entsprechend nachgeführt. Auf der Liste finden sich bekannte Namen wie bet365, Interwetten und Bet-at-Home. Wer in der Schweiz wettet und dort regelmässig spielen will, sollte regelmässig prüfen, ob eine gewohnte Plattform noch erreichbar ist.

Spielerschutz: Was die Schweizer Bewilligung tatsächlich schützt

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos kann man sich für 1 bis 180 Tage selbst vom Zugang ausschliessen lassen, produktbezogen (etwa nur Sporttip, nicht die Lose), ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt für alle Schweizer Casinos einschliesslich Online-Casinos und, gestützt auf einen Staatsvertrag, auch im Fürstentum Liechtenstein. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes für das Westschweizer Vertragsgebiet; eine Selbstsperre ist über die persönlichen Einstellungen im Spielkonto möglich. Wer aus einem anderen Kanton kommt, kann die Spielsperre über die nationale Stelle beantragen.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Wer gesperrt ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat keinen Anspruch auf den Einsatz oder auf Gewinne aus widerrechtlich platzierten Wetten (Art. 45 BGS). Das bedeutet: Wer sich selber sperrt, schützt sein Geld doppelt, einmal für die Dauer der Sperre und ein zweites Mal dadurch, dass die Veranstalter allfällige Gewinne aus einer Sperrzeit nicht auszahlen.

Die Gespa hat 2025 an 200 Verkaufsstellen testweise versucht, eine Sportwette als Minderjähriger zu kaufen. In 47,5 Prozent der Fälle wurde die Wette verkauft. Das ist kein Argument gegen die Online-Sperre; es ist ein Argument, dass man den Schutz, den man sich am Bildschirm gibt, am Schalter der Verkaufsstelle nicht erwarten darf.

Selbstanbieter-Limiten

Die Schweiz hat keine staatlich festgelegte Einzahlobergrenze. Die Veranstalter sind verpflichtet, eine oder mehrere Verlustlimiten pro Tag, Woche oder Monat vorzugeben (Art. 87 VGS), und der Spieler kann sie unterhalb dieser Obergrenzen frei anpassen. Bei Swisslos gelten vor der ersten Sporttip-Teilnahme verpflichtende Limiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999 pro Tag; unter 21 Jahren maximal CHF 1’000). Eine Senkung tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, länger als das Gesetz (24 Stunden) verlangt. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes; die konkreten Werte sind im Spielkonto einzusehen.

Wettende sollen vor der Registrierung entscheiden, wie viel sie maximal verlieren wollen. Wer später mehr will, wartet drei Tage. Diese Wartezeit ist kein Zufall; sie soll Spontanentscheidungen in einer Verlustphase verhindern.

Werbung, Boni und die Grenze des Erlaubten

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten und Boni sind an die Vorabzustimmung der Gespa gebunden (Art. 75 Abs. 2 BGS): 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Was als Werbung in einem Instagram-Clip läuft, hat in der Schweiz eine andere rechtliche Qualität als in Märkten ohne Werbeverbot für unbewilligte Spiele.

Wer im Netz einen Bonus von 100 Prozent auf die Ersteinzahlung sieht, kann sicher sein, dass der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat. In der Schweiz sind Boni an Auflagen geknüpft (Umsatz, Mindestquote, Frist), sie brauchen die Zustimmung der Aufsicht und werden nicht in der Form aggressiver Neukundenpakete vermarktet, die anderswo üblich sind.

Krypto und Anonymität: Warum das in der Bewilligung nicht vorgesehen ist

Kein Krypto, keine anonyme Auszahlung

Wer mit Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen einzahlt, surft auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die einfache Logik: Eine lizenzierte Schweizer Plattform zahlt Gewinne ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto im Namen des Spielenden aus (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Wallets ohne Namen oder Auszahlungen an Dritte sind in der Schweiz nicht zulässig.

Wer trotzdem bei einem «Krypto-Wettanbieter» spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Die Gespa beaufsichtigt nur die bewilligten Veranstalter; sie kann bei einer ausländischen Marke weder Auszahlung erzwingen noch Sperre vermitteln. Ein Gewinn aus einem ausländischen Anbieter fällt zudem unter das Einkommen und ist nach kantonalem Recht steuerbar, im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe, wie das Bundesgericht bestätigt hat.

Der Datenabgleich beim Ausweis

Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Wer unter falschem Namen oder unter einer Adresse ausserhalb des Vertragsgebiets spielt, wird im Abgleich hängenbleiben. Die Veranstalter sind verpflichtet, Mehrfachkonten zu verhindern: jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Diese Identitätsprüfung ist der Grund, warum das Spielkonto an eine konkrete Person gebunden ist und nicht weitergegeben werden kann. Sie ist auch der Grund, warum kein lizenzierter Schweizer Anbieter eine Einzahlung über ein gemeinsames Krypto-Wallet akzeptiert, denn die Kette vom Wallet zur Person wäre technisch lückenhaft.

Krypto-Anbieter ohne Bewilligung

Wer nach einem «besten Bitcoin-Wettanbieter» sucht, bekommt im Netz Anbieter wie FortuneJack oder Rollbit angezeigt. Beide haben keine Schweizer Bewilligung. Das heisst nicht, dass die Plattform in einem anderen Land keine Lizenz hat; es heisst, dass diese Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet und der Spieler hier keinen Schutz beanspruchen kann. Die Gespa führt die Marken in der Sperrliste und ersetzt sie, sobald sie unter anderer Domain wieder auftauchen.

Wer aus der Schweiz auf einer Krypto-Plattform spielt, spielt damit bewusst ausserhalb des Schutzes des Geldspielgesetzes. Das ist eine persönliche Entscheidung, die jeder für sich trifft, aber sie sollte getroffen werden, nicht stillschweigend erfolgen.

Boni und Gratiswetten: Was die Schweiz kennt, und was Werbung verspricht

Die Realität bei Swisslos und Loterie Romande

Bei Sporttip gibt es keine Willkommenspakete mit Einzahlungsbonus in der Art, wie sie im Ausland üblich sind. Was Swisslos im Programm hat, ist ein Kombiboost für Online-Wetten (Prematch, Live, Systemwetten), der mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 verlangt und einen Bonus auf den Nettogewinn von 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen bietet. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und ein ausgeführter Cash-Out lässt den Boost verfallen. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten und sind pro Wettenden nur einmal nutzbar. Loterie Romande bietet im Rahmen eigener Aktionen Gratisspiele an, deren Bedingungen im Spielkonto ersichtlich sind und ebenfalls der Zustimmung der Gespa bedürfen.

Die Erkenntnis aus den Zahlen: Gratisguthaben sind in der Schweiz möglich, aber an Auflagen gebunden, die ausländische Plattformen nicht haben, und sie sind nicht so gestaltet, dass der Spieler ein Vielfaches seiner Einzahlung erhält. Werbung mit «100 Prozent Bonus bis CHF 500» ist im Schweizer Markt nicht bewilligungsfähig, weil die Aufsicht die Übersicht behält.

Warum Werbeversprechen aus dem Ausland nicht gelten

Was in Trefferlisten als «Bundesliga-Wettbonus», «Gratiswette» oder «Wettbonus ohne Einzahlung» erscheint, ist an die Bedingungen eines ausländischen Anbieters geknüpft. Es gilt Schweizer Recht nicht; die Aufsicht führt sie nicht; und im Streitfall hilft die Gespa nicht. Wer einen Bonus annimmt, akzeptiert die Umsatzanforderungen, die Mindestquoten, die Fristen und die Regel, dass der Bonus oft nur als Gratisguthaben und nicht als auszahlbares Geld gilt.

Wer mit Werbeversprechen liebäugelt, sollte die Anbieterbewilligung prüfen, bevor er das Kleingedruckte liest. Die Bewilligung entscheidet, ob das Kleingedruckte überhaupt durchgesetzt wird.

Sporttip-Kombiboost im Detail

Der Kombiboost gilt nur online, nicht am Schalter. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage, sonst greift der Bonus nicht. Wer 5 Voraussagen à 1.60 kombiniert, bekommt auf den Nettogewinn einen Bonus von 5 Prozent; wer auf 8 Voraussagen kommt, bekommt 20 Prozent; bei 11 Voraussagen 40 Prozent und bei 16 oder mehr 100 Prozent, das heisst eine Verdopplung des Nettogewinns. Der Bonus ist auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Einsatz, und Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; die genauen Limits stehen im Spielkonto und können sich ändern. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, und die Wette wird zur normalen Wette mit Quote 1.00 für die Bonusberechnung.

Wer den Boost ausreizen will, sollte mit kleineren Kombinationen beginnen, weil das Risiko einer fehlgeschlagenen Voraussage mit jedem Bein steigt. Die Tabelle zeigt: Bei vier Beinen à 1.50 ergibt sich eine Gesamtquote von etwa 5.06; bei fünfzehn Beinen, alle à 1.6, ergibt sich eine Gesamtquote von etwa 1.6 hoch 15, das sind über 1’000, was bei einem Einsatz von CHF 1’000 (dem Höchsteinsatz für eine Kombiwette, knapp darunter, je nach Selbstlimit) zu einem Gewinn in fünfstelliger Höhe führen würde, sofern alle Beine treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass fünfzehn Voraussagen à 1.6 alle eintreffen, ist allerdings sehr klein.

Zahlungen und Auszahlungsdauer: Wie Geld bei Sporttip fliesst

Aufladung des Spielkontos

Bei Swisslos kann das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes; akzeptiert werden unter anderem PostFinance und Twint, die genauen Optionen sind im Spielkonto ersichtlich.

Die Aufladung ist eine Bewegung in eine Richtung: Geld fliesst vom Bankkonto ins Spielkonto. Sie ist nicht anonym, sie ist nicht über Dritte möglich, und sie ist auf den eigenen Namen beschränkt. Das ist die Architektur des Schweizer Modells: kein Geld auf das Spielkonto, das nicht nachvollziehbar wäre.

Auszahlung von Gewinnen

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese Dauer ist kein Versprechen, sondern eine Spanne, und sie hängt von der Identitätsprüfung und der Bank ab. Wer die Verlustlimite in der Verlustphase ausreizt und dann plötzlich auszahlt, muss damit rechnen, dass die Bank die Überweisung ihrerseits prüft. Das ist kein Zeichen für ein Problem; es ist die übliche Sorgfaltspflicht der Bank.

Was ausländische Plattformen versprechen, und was sie halten

Wer im Ausland mit Auszahlungen innerhalb von 24 Stunden wirbt, hat einen Marketingtext geschrieben, keine Garantie abgegeben. Tatsächlich hängt die Auszahlungsdauer davon ab, ob die Identität bereits geprüft ist, ob das Konto bereits verifiziert ist, ob die Auszahlung an einen Dritten geht (was in der Schweiz unzulässig wäre) und ob das Konto über mehrere Auszahlungen geht. Bei Krypto-Anbietern sind Auszahlungen oft innert Stunden möglich, aber nur, weil keine Bank zwischengeschaltet ist, was in der Schweiz nicht funktioniert.

Wer in der Schweiz eine Auszahlungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen als lang empfindet, sollte sich klarmachen, dass diese Dauer im System liegt und nicht in der Nachlässigkeit des Veranstalters. Im Zweifel beschleunigt die Vorbereitung der Verlustlimiten und der Verifizierung beim ersten Login die spätere Auszahlung.

Mobile und App: Wie Sporttip und Jouez Sport auf dem Telefon laufen

Die mobilen Angebote der Schweizer Veranstalter

Swisslos bietet eine mobile Seite und eine native App für iOS und Android an, die das gesamte Sporttip-Programm abbildet. Limiten können direkt im Konto eingestellt werden, eine Spielsperre ist über die persönlichen Einstellungen möglich, und die App informiert in Echtzeit über offene Wetten und Cash-Out-Möglichkeiten. Loterie Romande bietet entsprechend eine mobile Lösung für Jouez Sport an; die Funktionen sind im Wesentlichen vergleichbar, das Design folgt der Marke Jouez Sport.

Was die mobilen Angebote von Schweizer Veranstaltern ausmacht, ist nicht die App selbst, sondern die Anbindung an das Spielkonto. Wer am Schalter spielt, kann den Spielsperre-Status nicht synchronisieren; in der App und auf der mobilen Seite schon.

Worauf bei Livewetten am Telefon zu achten ist

Bei Sporttip ist die App für Livewetten denselben Regeln unterworfen wie die Desktop-Seite: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer auf dem Telefon unter Zeitdruck setzt, kann eine Wette abschicken, die Swisslos im Nachhinein als «nach dem Ereignis platziert» wertet. Das ist ärgerlich, aber nicht zu vermeiden, wenn der Anbieter technisch verzögert überträgt.

Vergleich mit ausländischen Anbietern

Ausländische Anbieter werben mit «besten Wettanbieter-Apps», gemeint ist eine App, die schnell reagiert, viele Märkte zeigt und Live-Quoten in Echtzeit aktualisiert. Diese Werbung lässt sich technisch nicht überprüfen, weil sie keine Bewilligung der Gespa trägt. Wer eine App eines ausländischen Anbieters in der Schweiz nutzt, tut dies ausserhalb des Schweizer Schutzes.

Livewetten und Cash-Out bei Sporttip

Wie Cash-Out funktioniert

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Das heisst konkret: Wer auf eine Kombiwette mit fünf Beinen gesetzt hat und nach dem dritten Bein aussteigen will, kann das tun, der Betrag ist aber nicht garantiert und kann im letzten Moment sinken, wenn sich das vierte Bein zuspitzt.

Teilauszahlung nicht möglich

Anders als bei vielen ausländischen Anbietern gibt es bei Sporttip keine Teilauszahlung. Wer 50 Prozent der Wette aussteigen will, kann nur die ganze Wette cashen oder sie laufen lassen. Das ist eine bewusste Entscheidung von Swisslos und entspricht dem «nur als vollständiges Cash-Out» in den Spielregeln.

Livewetten in spielentscheidenden Situationen

In spielentscheidenden Situationen, etwa einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einer Videoschiedsrichter-Entscheidung, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in diesem Moment setzt, setzt auf eine Wette, die Swisslos nachträglich annulieren kann. Das ist kein Ausnahmefall, sondern in den Regeln vorgesehen.

Wer live spielt, sollte auf die Sekunden reagieren, in denen das Spiel steht. Das sind die Momente, in denen Swisslos am ehesten 1.00 setzt.

Wettarten und Quoten: Wie man Quoten liest, Marge versteht

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette

Bei Sporttip unterscheidet das Wettprogramm zwischen Einzelwetten (eine Voraussage), Kombinationswetten (mehrere Voraussagen, deren Quoten multipliziert werden) und Systemwetten (eine Struktur aus mehreren Kombinationen). Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 und für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung sieht banal aus, bei grossen Quoten kann sie aber einige Franken ausmachen.

Marge und Auszahlungsquote

Die Marge ist das, was der Anbieter pro eingesetzten Franken behält, die Auszahlungsquote das, was er auszahlt. Beispiel: Bei einem Spiel mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) und Quoten 2.10/3.40/3.50 ergibt sich die Auszahlungsquote als Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten: 1 ÷ (1/2.10 + 1/3.40 + 1/3.50) = 1 ÷ (0.4762 + 0.2941 + 0.2857) = 1 ÷ 1.0560 = etwa 0’947. Die Marge ist 1 minus 0’947 = etwa 0’053, das sind etwa 5.3 Prozent.

Bei einem Zweisheitstrick (etwa über/unter 2.5 Tore) mit Quoten 1.90/1.90 ist die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 = 0.95. Die Marge ist 1 minus 0.95 = 0.05, das sind 5 Prozent.

Die Marge ist nicht versteckt, sie steckt in jeder Quote drin, und sie ist der Grund, warum der Anbieter auf lange Sicht gewinnt. Wer über 100 Wetten spielt, verliert im Mittel 5 Prozent des Einsatzes allein an die Marge, plus seine Trefferquote, die er gegen die implizite Wahrscheinlichkeit der Quote spielt.

Kombiboost im Verhältnis zur Marge

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn, ändert aber nichts an der Marge. Wer fünf Voraussagen à 1.60 kombiniert, hat eine Gesamtquote von 1.6⁵ = 105. Der Boost von 5 Prozent erhöht den Nettogewinn um 5 Prozent, das heisst von 104 CHF pro CHF 1 Einsatz auf 109.20. Im Verhältnis zur Auszahlungsquote der Einzelmärkte ist das ein realer Zugewinn, aber er kostet die zusätzlichen Beine, die wiederum mit eigener Marge behaftet sind.

Was Quoten über die implizite Wahrscheinlichkeit sagen

Eine Quote 2.00 entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von 1 ÷ 2.00 = 0.50 oder 50 Prozent. Eine Quote 3.00 entspricht 33.3 Prozent, eine Quote 1.50 entspricht 66.7 Prozent. Diese Wahrscheinlichkeiten enthalten die Marge und sind daher nicht die «echten» Wahrscheinlichkeiten, sondern die Wahrscheinlichkeiten, die der Anbieter für fair hält, plus seinen Anteil. Wer den Anbieter schlagen will, muss Quoten finden, die seine eigenen Wahrscheinlichkeitsschätzungen übertreffen.

Erwarteter Verlust bei einer Monatswette

Wir rechnen das durch: Eine Wettkundin setzt im Monat CHF 1’000 ein, staked einmal auf einem Zweisheitstrick zu Quoten 1.90/1.90 (Marge 5 Prozent). Der erwartete Verlust ist CHF 1’000 × 0,05 = CHF 50.

In einem realistischeren Bild, mit 20 Wetten im Monat à CHF 50 auf verschiedenen Märkten, bleibt die Marge pro Wette ähnlich (typisch 5 bis 8 Prozent, je nach Markt), und der erwartete Verlust bewegt sich zwischen CHF 50 und CHF 80. Wer mehrere Märkte spielt und höhere Margen akzeptiert (etwa Handicap oder exakte Ergebnisse), zahlt mehr Marge pro Franken.

Diese Spanne ist die Rechnung, die der Anbieter im Hintergrund zieht, und die jede Werbung verschweigt: Wer CHF 1’000 im Monat einsetzt, verliert im Mittel zwischen CHF 50 und CHF 80, je nach Marge der gespielten Märkte. Der Rest geht an die anderen Wettenden, die andere Wetten platziert haben.

Sportarten und Wettbewerbe: Was bewettet werden darf

Die geschlossene Liste der Gespa

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, deren aktuelle Fassung vom 10. September 2026 datiert (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Was nicht auf der Liste steht, darf nicht bewettet werden. Die Liste enthält Qualifikationsspiele nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Damenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte sind in der Liste nicht enthalten. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wer auf einen Markt setzen will, der auf der Liste nicht steht, kann das bei Swisslos oder Loterie Romande nicht. Wer einen solchen Markt bei einem ausländischen Anbieter spielt, tut dies ausserhalb der Schweizer Bewilligung.

Warum Esports nicht auf der Liste steht

E-Sports ist in der Gespa-Liste nicht enthalten. Das ist eine bewusste Entscheidung: Wetten auf virtuelle Wettbewerbe werden in der Schweiz nicht zugelassen. Wer auf League of Legends, Counter-Strike oder Valorant wetten will, muss dies bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tun. Die Folge: Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperre, und eine Auszahlung, die unter das kantonale Einkommen fällt.

Verfügbare Sportarten

Bei Sporttip umfasst das Wettprogramm Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball, Handball, Volleyball, Unihockey, American Football, Baseball, Cricket, Rugby, Snooker, Darts, Boxen, MMA, Radsport, Motorsport, Wintersport, Golf und einige weitere. Die konkreten Wettbewerbe pro Sportart variieren nach Saison. Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes für das Westschweizer Vertragsgebiet. Wer auf einen Wettbewerb setzen will, der nicht im Programm steht, hat Pech.

Livewetten: erlaubt, mit Einschränkungen

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vorbehaltlich der Bewilligung des konkreten Marktes durch die Gespa. Das BGS enthält keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte; die Liste ist aber auch hier geschlossen. Swisslos bietet Livewetten auf eine breite Palette von Sportarten an, vorbehaltlich der spielentscheidenden Situationen, in denen Wetten mit Quote 1.00 gewertet werden können.

Was beim Ereignis-Ausfall passiert

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das gilt für Prematch- und Live-Wetten. Die Frist 48 Stunden ist hart: Wer am Sonntag auf ein Spiel wettet, das am Dienstag abgesagt und am Donnerstag nachgeholt wird, bekommt die Wette zurück; wer auf ein Spiel wettet, das am Dienstag abgesagt und am Freitag nachgeholt wird, bekommt die Wette als gültig (das nachgeholte Spiel zählt).

Neue Wettanbieter: Warum es in der Schweiz keine neuen Marken gibt

Das Angebot ist auf zwei Veranstalter beschränkt

Wer in der Schweiz nach «neuen Wettanbietern» sucht, wird im Wesentlichen auf ausländische Marken stossen. Die Interkantonale Vereinbarung von 2019 hat das Sportwettelfenster auf Swisslos und Loterie Romande begrenzt. Eine neue Schweizer Marke müsste eine Bewilligung der Gespa erhalten, und die IKV sieht keine zusätzlichen Veranstalter vor. Solange die IKV nicht geändert wird, kann in der Schweiz kein neuer Veranstalter bewilligt werden.

Wer auf eine «neue Wettanbieter 2026 Übersicht» im Netz stösst, sieht eine Liste ausländischer Marken, die im EU-Raum oder in Curaçao lizenziert sind und über Marketingkampagnen in den deutschsprachigen Markt drängen. Diese Marken sind in der Schweiz nicht zugelassen.

Was als «neu» beworben wird

Ausländische Plattformen werben mit «neuen» oder «unbekannten» Anbietern, oft in Form von Krypto-Casinos mit angeschlossenem Sportwetten-Bereich. Sie sind neu im Sinne einer Neugründung, nicht neu im Sinne einer Schweizer Bewilligung. Einige dieser Marken haben eine Curaçao-Lizenz, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Andere werben ohne jede Lizenz. Die Sperrliste der Gespa wird regelmässig nachgeführt.

Wer auf einer neuen Plattform spielen will, sollte drei Dinge prüfen: ob die Plattform eine Schweizer Bewilligung hat (nur zwei Veranstalter kommen in Frage), ob die Plattform in der Schweiz erreichbar ist (manche Marken erscheinen nur über internationale Umleitungen), und ob die Plattform im Streitfall einen Ansprechpartner in der Schweiz hat.

Die zwei zugelassenen Veranstalter im Vergleich

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Produkt
Swisslos Sporttip Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
AmunRa Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht
HighFlyBet Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht
Rollbit Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht
FortuneJack Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht
DirectionBet Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht
Playzilla Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht
Betovo Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht
Boomerang Bet Nein (keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, Art. 4 BGS) nicht bezogen auf Schweizer Recht

Die Tabelle zeigt die formale Seite der beiden in engeren Feldern. Wer in der Schweiz wettet, hat die Wahl zwischen zwei Veranstaltern mit Bewilligung und einer langen Liste ausländischer Marken ohne Bewilligung. Beide zugelassenen Veranstalter sind im Wesentlichen vergleichbar aufgestellt: Sie haben dieselbe Aufsicht, dieselbe Grundregel des BGS, ähnliche Limiten und ähnliche Auszahlungswege. Die Unterschiede liegen in der Marke, in der Sprache und im Wettprogramm, nicht in der Sicherheit.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt Sporttip, das Sportwetten-Produkt für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Sportwetten werden gestützt auf die IKV 2020 vom 20. Mai 2019 angeboten. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.), ein Rückgang um 7,0 Prozent, erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückzuführen.

Was Swisslos von einem ausländischen Anbieter unterscheidet, ist nicht das Wettprogramm, sondern die Architektur dahinter: gesetzliche Spielsuchtabgabe, Reingewinn-Verteilung an die Kantone nach Bevölkerung und Spieleinsätzen, Spielsperre mit Registereintrag, gesetzliche Identitätsprüfung, Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen. Wer hier spielt, spielt in einem System, das die Schweiz gegen sich selbst kontrolliert.

Für wen Swisslos passt: für Wettende im Vertragsgebiet, die das volle Schutzniveau des BGS wollen und mit dem geschlossenen Wettangebot leben können. Gegen Swisslos spricht, wer auf Märkte ausserhalb der Gespa-Liste wettet (E-Sports, Eckballmärkte, exotische Wettbewerbe) oder wer auf einen anderen Anbieter ausweichen will, was in der Schweiz nicht möglich ist.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)

Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Kontaktadresse: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Was Loterie Romande von Swisslos unterscheidet, ist im Wesentlichen das Vertragsgebiet (West- statt Deutschschweiz), die Marke und das Wettprogramm, das sich an den Westschweizer Markt anpasst. Die rechtliche Architektur ist identisch: BGS, Gespa-Aufsicht, Spielsperre mit Register, Auszahlung auf eigenes Konto. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, kann ein Spielkonto bei Loterie Romande eröffnen, nicht aber bei Swisslos, und umgekehrt.

Für wen Loterie Romande passt: für Wettende im Westschweizer Vertragsgebiet. Gegen Loterie Romande spricht das Gleiche wie gegen Swisslos: das geschlossene Wettangebot und die fehlende Auswahl an Märkten.

AmunRa

AmunRa operiert ohne Schweizer Bewilligung, womit eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Ausschlussregister angeschlossen, es existiert keine inländische Anlaufstelle bei Konflikten, und die Plattform kann jederzeit auf der Gespa-Sperrliste landen.

Für wen AmunRa geeignet ist: für niemanden, der den Schutz nach dem Schweizer BGS sucht, da jede inländische Anbindung fehlt.

HighFlyBet

HighFlyBet bietet Sportwetten ohne entsprechende Schweizer Genehmigung an. Die Rechtslage ist identisch mit anderen nicht-lizenzierten Anbietern: Die Lizenz ist wirkungslos, der Spielerschutz gemäss BGS greift nicht, und die Domäne kann gesperrt werden.

Für wen HighFlyBet geeignet ist: für niemanden, der in der Schweiz spielt und auf den Schutz durch das BGS angewiesen ist. Eine Sicherheitsgarantie existiert bei diesem Anbieter nicht.

Rollbit

Rollbit ist eine Plattform, die ursprünglich als Krypto-Casino bekannt wurde und inzwischen Sportwetten anbietet. Sie hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, ein Gewinn wird in der Schweiz nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt, was bei Krypto-Plattformen in der Regel nicht funktioniert.

Für wen Rollbit in Frage kommt: für niemanden, der in der Schweiz spielt und Schutz nach dem BGS beansprucht. Das Krypto-Modell von Rollbit ist mit den strengen Identitätsvorgaben des Schweizer Geldspielgesetzes nicht kompatibel.

FortuneJack

FortuneJack ist eine Krypto-Plattform mit Sportwetten, ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenz, falls vorhanden, gilt in der Schweiz nicht. Eine Auszahlung an ein Schweizer Bankkonto ist möglich, aber nicht garantiert; eine Auszahlung an ein Krypto-Wallet ist in der Schweiz nicht zulässig, und die Gespa kann die Domäne auf die Sperrliste setzen.

Für wen FortuneJack in Frage kommt: für niemanden, der in der Schweiz spielt. Das Angebot basiert auf einem Krypto-Konzept, das den Schweizer Anforderungen an den Spielerschutz nicht genügt.

DirectionBet

DirectionBet ist eine ausländische Plattform mit Werbepräsenz im deutschsprachigen Raum. Sie hat keine Schweizer Bewilligung, und die Konsequenzen entsprechen den anderen ausländischen Marken ohne Bewilligung.

Für wen DirectionBet in Frage kommt: nicht für Spieler mit Wohnsitz in der Schweiz, da keine Schweizer Bewilligung vorliegt. Ein Spielangebot ohne Zulassung ist für Nutzer rechtlich nicht abgesichert.

Playzilla

Diese Marke bewirbt ihre Dienste aktiv in der Schweiz, obwohl keinerlei behördliche Genehmigung des Bundes vorliegt. Der Betrieb findet ausserhalb des gesetzlichen Rahmens statt.

Fazit für Playzilla: keinesfalls für in der Schweiz ansässige Personen, da die Plattform die notwendigen Anforderungen des BGS ignoriert und somit rechtlich in einem Graubereich operiert.

Betovo

Betovo richtet sich zwar an ein deutschsprachiges Publikum, besitzt jedoch keine Schweizer Bewilligung. Damit sind die Schweizer Spielerschutzvorgaben nicht umgesetzt, und der Zugang kann jederzeit durch die Sperrliste der Gespa unterbunden werden.

Fazit für Betovo: nicht für Spieler in der Schweiz, da das Angebot ohne länderspezifische Zulassung betrieben wird und folglich jeglicher Schutzanspruch nach Geldspielgesetz entfällt.

Boomerang Bet

Boomerang Bet ist eine ausländische Plattform mit Werbepräsenz im deutschsprachischen Raum. Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Wirkung einer ausländischen Lizenz, mögliche Sperrliste.

Für wen Boomerang Bet in Frage kommt: nicht bei Schweizer Spielschutzbedarf.

Markteinordnung: Warum der Schweizer Markt anders ist

Zahlen, die den Markt einordnen

Swisslos erzielte 2025 einen Bruttospielertrag aus Sportwetten von CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.), ein Rückgang um 7,0 Prozent, der laut Geschäftsbericht teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückzuführen ist. Die Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten betrug 2025 CHF 3,86 Mio. Diese Zahlen sind klein im Vergleich zu den europäischen Märkten, in denen Bruttospielerträge in Milliardenhöhe anfallen, aber sie entsprechen der Grösse des Schweizer Marktes.

Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, was bei rund 2,1 Mio. Einwohnern der Romandie etwa eine Verkaufsstelle pro 900 Personen bedeutet. Die Verkaufsstellen sind das Rückgrat des Vertriebs für die Sportwette; sie sind es auch, an denen die Gespa 2025 in 47,5 Prozent der Fälle erfolgreich eine Wette als Minderjähriger kaufen konnte.

Warum die Schweiz nicht «mehr Auswahl» will

Die Schweiz hat sich bewusst für ein kleines Angebot entschieden. Die Gründe liegen in der Zweckbindung der Gewinne an öffentliche Aufgaben, in der Verhinderung von Spielsucht durch ein kontrolliertes Angebot, in der Aufsicht durch eine kantonale Stelle statt durch eine Bundesbehörde und in der Vermeidung aggressiver Werbung. Wer in der Schweiz wettet, wettet in einem System, das ihm wenig Auswahl, aber viel Kontrolle gibt. Wer viel Auswahl will, muss das System verlassen und tut dies ohne Schweizer Schutz.

Wer in der Schweiz wettet

Die Spielsuchtabgabe und die Verteilung der Reingewinne an die Kantone zeigen, dass die Einnahmen aus dem Wettmarkt in Projekte fliessen, die die Kantone allen zugutekommen lassen. Das ist der Tausch der Schweiz: weniger Auswahl und weniger Werbung gegen mehr Kontrolle und mehr Zweckbindung. Wer das nicht akzeptieren will, kann in den ausländischen Markt ausweichen, mit den entsprechenden Folgen.

Besteuerung von Gewinnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Schwelle des Bundes liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle ist unterschiedlich. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wettkundin gewinnt weit unter dieser Schwelle und hat daher keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonalem Recht steuerbar. Im Kanton Thurgau werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen besteuert, wie das Bundesgericht bestätigt hat. Bei der Frage, was im konkreten Fall gilt, ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Häufige Fragen zu legalen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz sind nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport als Sportwetten-Veranstalter bewilligt. Jede andere Plattform, die in der Schweiz Sportwetten anbietet, hat keine Schweizer Bewilligung, gleichgültig welche Lizenz sie anderswo besitzt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine rechtliche Wirkung (Art. 4 BGS).

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Es gibt zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Swisslos Sporttip gilt in den 19 Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH), im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport gilt in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Person kann sich nur beim Veranstalter ihres Wohnsitzkantons registrieren.

Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?

Seriös im Sinne des BGS sind nur die zwei bewilligten Veranstalter. Eine Schweizer Bewilligung ist auf der Website der Gespa und in den Spielregeln des Veranstalters ersichtlich; sie umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Produkt unter dem BGS (SR 935.51). Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland) gilt in der Schweiz nicht und ist kein Ersatz. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, hat keinen Schweizer Schutz.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Sperrliste ist eine Liste ausländischer Domänen, deren Inhaber in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten oder andere Grossspiele anbieten. Schweizer Telekomanbieter blockieren die Domänen per DNS; wer sie aufruft, landet typischerweise auf einer Hinweisseite. Ende 2025 listete die Gespa 671 Domänen, und sie wird laufend nachgeführt. Gesperrte Marken tauchen oft unter neuen Domänen wieder auf, ein Phänomen, das die Gespa als «Domain-Hopping» bezeichnet.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?

Die zwei Schweizer Veranstalter haben unterschiedliche Quoten auf identische Ereignisse, weil sie ihre eigene Marge kalkulieren. Ein Vergleich lohnt sich, wenn ein Markt auf beiden Plattformen verfügbar ist. Eine Quote 2.00 bedeutet eine implizite Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent, plus Marge; eine Marge von 5 Prozent auf einem Zweisheitstrick entspricht Quoten 1.90/1.90 mit Auszahlungsquote 95 Prozent. Wer auf Dauer spielt, verliert im Mittel den Margenanteil pro Franken Einsatz.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert, und was bedeutet der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die Bundesschwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; die kantonale Schwelle ist unterschiedlich, daher der Hinweis «je nach Kanton». Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Eine typische Wettkundin gewinnt weit unter dieser Schwelle.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»