Was neue Online-Buchmacher in der Schweiz wirklich kosten

Updated Oktober 2026
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Ladevorgang...

Eine Fussgängerstrasse in einer Schweizer Altstadt am frühen Morgen, nasses Kopfsteinpflaster und ein leeres Ladenlokal mit hellem Innenraum.

Eine ausländische Wettseite kann heute, in diesem Moment, einen Schweizer Spieler aufnehmen, ohne dass hierzulande jemand den Anbieter kennt, kontrolliert oder zur Rechenschaft zieht. Die Werbung spricht von *neuen* Buchmachern, von *besseren* Quoten und von *mehr* Auswahl. Wer in der Schweiz wettet, zahlt am Ende mit seiner eigenen Sicherheit.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen.

Stand: Oktober 19, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos.

Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) teilt Glücksspiele in zwei Sphären. Sportwetten zählen, mit Lotterien, zu den Grossspielen (Art. 3 lit. c und e BGS) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Wer hierzulande Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine zusätzliche Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt ausdrücklich nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Seeufer mit einem Holzsteg und einem vertäuten Ruderboot im Morgennebel, im Hintergrund die Silhouette von Bergen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben den Kreis der bewilligten Veranstalter auf zwei begrenzt. Swisslos, mit Sitz in Basel, betreibt unter dem Produktnamen Sporttip Wetten in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide Veranstalter beruhen auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Es gibt keine weiteren Veranstalter, und es wird keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher geben, weil es rechtlich keine weiteren geben darf.

Ein neues Online-Angebot «aus Malta», «aus Curaçao» oder von anderswo bleibt hier eine Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsicht im Rücken, keinen Eintrag im Schweizer Spielsperr-Register und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Gespa veröffentlicht lediglich eine Sperrliste mit Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken, Ende 2025 waren es 671 gesperrte Domains. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat im Schweizer Recht keine Kraft.

Werbung für nicht in der Schweiz bewilligte Glücksspiele ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer hier also mit einem neuen Anbieter wirbt, bewegt sich am Rand der Strafnorm.

Verantwortung vor dem ersten Klick: Limiten, Sperre, Schutz

Bevor bei Swisslos die erste Sporttip-Wette platziert wird, müssen Spielende ihre eigenen Verlustlimiten setzen, getrennt für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Die gesetzliche Mindestfrist für eine Erhöhung beträgt 24 Stunden, Swisslos verschärft das auf 72. Was die Schweizer Aufsicht nicht vorschreibt, ist ein fixer Einzahlungsdeckel pro Tag oder Monat; eine Obergrenze existiert nur so weit, wie sie der Spieler selbst setzt.

Eine Holzwaage mit zwei kleinen leeren Schalen steht leicht geneigt auf einem Tisch, Tageslicht fällt von der Seite ein.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Spielsperre kommt in zwei Stufen. Eine produktbezogene Selbstsperre lässt sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage auslösen, ohne Aufhebung vor Fristende. Eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Register eingetragen und gilt zugleich für Casinos, für Online-Casinos und für Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten, im Gesetz, ohne Verhandlungsspielraum.

Wer gesperrt ist oder das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, hat weder Anspruch auf Einsatz noch auf Gewinn (Art. 45 BGS). Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen (Art. 72 BGS), und pro Person ist nur ein Konto zugelassen. Der Vollständigkeit halber: Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe mit Minderjährigen simuliert, in 47,5 % der Fälle wurde die Wette verkauft. Der Schutz im Netz beginnt mit der Identitätsprüfung, nicht am Schalter.

Boni und Gratiswetten: klein gehalten, eng umreift

In der Schweiz brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben eine vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erhielt die Loterie Romande deren 24, Swisslos deren 8. Wer hierzulande mit einem grosszügigen Willkommensbonus wirbt, braucht diese Bewilligung, und die Aufsicht hält das Instrument bewusst eng. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können Anreize zeigen, wie sie wollen; ihre Aufsicht heisst dann nicht Gespa, sondern der eigene Marketingetat.

Was Swisslos selbst an Aktionen führt, ist massvoll. Der Kombiboost etwa gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 und stockt den Nettogewinn gestaffelt auf: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Auch Einsatz und Gewinnzuwachs sind limitiert. Quoten- und Profitboosts funktionieren ähnlich, pro Wettenden nur einmal nutzbar, und ein Cash-Out bringt den Boost zum Verfallen.

Wer einen Bonus vom Typ *Gratiswette* versteht, sieht hier, was er kostet. Bei Sporttip ist der Boost an Einsatz, Quote und Auswahl der Ereignisse gebunden, wer die Bedingungen nicht trifft, geht leer aus. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt diese Aufsicht komplett. Wer dort eine «risikofreie Wette» annimmt, hat am Ende eine Wette, deren Einsatz der Anbieter als Gratiswette zurück Erstattet, nicht als Geld.

Einzahlung, Auszahlung, Dauer: was die Bewegung des Geldes kostet

Spielguthaben wird in Schweizer Franken geführt. Das Wallet bei Swisslos kann per Online-Zahlung oder per Einzahlungsschein aufgeladen werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet CHF 9’999 nicht überschreitet. PostFinance Pay ist eine der angebotenen Zahlungsarten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Einzahlungs- und Auszahlungsmethoden entscheiden darüber, wie schnell Geld überhaupt zur Wette und wieder zurück auf das eigene Konto findet.

Gewinne werden nur auf ein Konto ausgezahlt, das auf den eigenen Namen lautet, ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos überweist innert 5 bis 10 Arbeitstagen, einmal innerhalb von 365 Tagen ist die Auszahlung kostenlos, ab der dritten wird eine Kommission von 3 % fällig. Bis CHF 1’000 pro Wettschein schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber geht es aufs Bankkonto. Was im Wallet liegt, ist nicht zwingend auszahlbar; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist explizit nicht auszahlbar.

Wer mit Karte oder Sofortzahlung einzahlt, sieht das Geld sofort. Wer mit Banküberweisung auszahlen lässt, wartet mehrere Arbeitstage. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, akzeptiert dessen Hausregeln und dessen Auszahlungswege; in Schweizer Franken heisst dort vor allem, dass der Anbieter überhaupt in Franken rechnet. Viele tun das nicht. Der Wechselkurs, den der Anbieter nimmt, ist die erste Kostenstelle.

Der Einsatz selbst ist bei Sporttip nach oben begrenzt: CHF 1 Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos behält sich vor, Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer höher setzen will, hat in der Schweiz schlicht keine legale Adresse dafür.

Prognosen und Strategie: was Tipps können und was nicht

Eine Prognose entsteht aus Form, Statistik und Quote. Sie ist eine Annahme über Wahrscheinlichkeiten, mehr nicht. Wer auf den Favoriten einer EM oder WM setzt, weil alle Medien vom Favoriten sprechen, zahlt dafür die niedrigste Quote, die der Markt gerade hergibt, und die Marge steckt schon drin.

Kombiwetten multiplizieren die Quoten und ebenso die Marge. Vier Voraussagen zu je 1.90 ergeben eine Gesamtquote von etwa 13.05; was wie eine hohe Auszahlung aussieht, ist die Auszahlung von vier Verlusten statistisch. Der Kombiboost bei Swisslos versucht, einen Teil dieser Marge zurückzugeben, ist aber an Quoten und Auswahl gebunden. Wer ohne SystemBoost auf eine Vierer-Kombi setzt, lässt den grösseren Teil der Marge auf dem Tisch liegen.

Wer ein Turnier mit Systemwetten angeht, sollte das Wettprogramm vor dem Spiel kennen. Eine Wette wird ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird; in Kombinationen erhält die ausgefallene Voraussage Quote 1.00, der Rest der Wette läuft weiter. Wer das nicht weiss, wettet eine Wette, die er nicht gelesen hat.

Sicher ist kein Tipp. Sportwetten sind kein Einkommen, sie sind ein Risiko mit klarer Budgetgrenze. Wer sein Wochenbudget setzt und es verliert, hat den Preis der Unterhaltung bezahlt. Wer auf Kredit versucht, Verluste zu «kompensieren», zahlt Zins auf einen Kredit für eine Wette, deren Ausgang niemand kennt.

Quoten und Marge: was der Buchmacher in jeder Wette behält

Die Quote ist das sichtbare Versprechen, der Quotenschlüssel ist das, was hinten herauskommt. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist das Verhältnis der Auszahlungen zu allen Einsätzen auf alle möglichen Ausgänge: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Bei einer 1X2-Wette mit Quoten 2.10/3.40/3.60 ergibt das eine Auszahlungsquote von etwa 94,7 %, die Marge liegt bei rund 5,3 %. Bei jeder Wette, die auf dieser Seite angeboten wird, ist diese Marge schon eingepreist. Bei kleineren Märkten oder bei Spezialwetten steigt die Marge leicht, der Buchmacher behält dort mehr, weil weniger Marktteilnehmer die Quote kontrollieren.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette errechnet sich Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzel-Quoten). Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 10 auf eine Einzelwette mit Quote 2.50 setzt, gewinnt CHF 25,00 brutto, der Reingewinn liegt bei CHF 15,00. Das ist die Rechnung, die auf jedem Wettschein steht. Sie zeigt, was die Quote verspricht, und nicht, was die Wette wahrscheinlich gewinnt.

Der Cash-Out bei Sporttip ist niedriger als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer eine Wette vorzeitig «sichert», sichert sie zum Preis, den der Anbieter in diesem Moment dafür zahlt, und der ist nie der höchste Preis, den die Quote versprochen hätte.

Welche Sportarten und Turniere es an die Theke schaffen

Was bei Sporttip gewettet werden kann, steht auf einer geschlossenen Liste, der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Fussball, Eishockey, Handball und Boxen sind dort zu finden. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind nicht im Angebot.

Was die Liste nicht zeigt, ist ebenso aufschlussreich. Eckbälle und Karten wetten fehlen, eine eigene Sektion für Esports fehlt. Wer auf Esports setzen will, findet in der Schweiz kein bewilligtes Angebot. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Anbieter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung einzelner Live-Märkte. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Was ein Schweizer Wettprogramm nicht abdeckt, ist ebenso Teil seiner Definition. Ein Anbieter, der auf Sieg, Platz und Tore setzt, deckt das Kernsortiment ab. Ein Anbieter, der auch auf nächste Ecke, nächste Karte, Handicap nach jeder Halbzeit und Spielerstatistiken wettet, ist ein anderes Kaliber. Die Gespa-Liste gibt es nicht umsonst, sie schützt vor allem den bewilligten Markt vor Wettangeboten, die mit Integrität und Spielerschutz schwer vereinbar sind.

Was «neu» in der Schweiz heisst: Markteintritt ohne Bewilligung

In der Schweiz gibt es keine neuen Buchmacher, weil es rechtlich keine weiteren Veranstalter geben darf. Was die Suchmaschine als *neue Online-Buchmacher* vorschlägt, sind neue Namen aus dem Ausland, oft in einem frischen Webdesign und mit grosser Werbung. Ein neuer Anbieter bedeutet für Schweizer Spieler genau das, was ein alter Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperrung im Spielsperr-Register. Wer dort spielt, ist darauf angewiesen, dass der Anbieter sich an seine eigenen Regeln hält.

Ein «Markteintritt» im Sinne einer neuen Veranstalterbewilligung in der Schweiz ist in 2026 strukturell nicht möglich. Die zwei Bewilligungen sind vergeben, und sie decken die ganze Schweiz ab. Was sich verändert, ist das Wettprogramm, sind die Sportarten und die Märkte, die das Gespa neu auf die Liste setzt, oder die Spielregeln, die der bewilligte Veranstalter intern anpasst, etwa neue Cash-Out-Bedingungen oder einen neuen Boost. Für Spielende sieht das wie ein neues Angebot aus; rechtlich ist es das Wettprogramm desselben Veranstalters.

Die Werbung spricht eine andere Sprache. Sie spricht von *neuen Quoten*, von *besseren Apps*, von *mehr Märkten*, und sie verschweigt, dass die Bewilligungsfrage in der Schweiz nicht verhandelbar ist. Wer auf Werbung hereinfällt, zahlt mit der fehlenden Sperre im Register, mit der fehlenden Aufsicht und am Ende mit der fehlenden Auszahlung, wenn der Anbieter die Regeln einseitig ändert.

Wie ein Buchmacher arbeitet: das Geschäft hinter der Quote

Ein Buchmacher nimmt Wetten zu Quoten an, die er selbst festlegt. Er zahlt Gewinne aus den Einsätzen, die er erhalten hat, und verdient an der Marge, die in jeder einzelnen Quote steckt. Die Quote ist also kein Geschenk, sondern eine Rechnung: Sie spiegelt die Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs, eingeschätzt vom Anbieter, plus dessen Marge. Wer das versteht, versteht, warum *beste Quoten* eine Frage des Preises ist, nicht der Grosszügigkeit.

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil der Einsätze, den der Markt langfristig an die Spielenden zurückgibt. 95 % Auszahlungsquote heisst 5 % Marge; 90 % heisst 10 % Marge. Der Unterschied zwischen 5 % und 10 % summiert sich über viele Wetten zu einem erheblichen Betrag. Wer nicht vergleicht, lässt Geld auf dem Tisch liegen, ohne es zu merken.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann der Anbieter Wetten mit Quote 1.00 werten, etwa bei Elfmeter, Roter Karte oder Schiedsrichter-Entscheid via Video. Wer nach dem Pfiff noch tippt, hat verloren, auch wenn der Bildschirm anderes zeigt.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Eine solche Kombination ohne diese Funktion kann Swisslos rückwirkend für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer meint, *Heimsieg plus über 2,5 Tore* sei ein Sonderfall, hat das Wettprogramm nicht gelesen.

Ranking und Vergleich: die Adressen, die in der Schweiz zählen

Ein Ranking nachprüfbar nach Bewilligung, Limiten, Einsatzgrenzen und Auszahlung kommt in der Schweiz zu einem kurzen Ergebnis. Die Tabelle zeigt die Spreu vom Weizen, ohne die internationalen Anbieter zu empfehlen und ohne den Anschein, dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz etwas gilt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungsfrage. Swisslos und Loterie Romande stehen ganz oben, weil sie die einzigen Adressen sind, an denen Schweizer Recht gilt. Alles andere ist nachgelagert, nicht in der Wertung, aber im Vergleich.

Was es heisst, ohne Schweizer Bewilligung zu wetten

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt auf dessen Hausregeln. Die Sperre im schweizweiten Spielsperr-Register wirkt dort nicht. Wer sich dort selbst sperren lässt, sperrt sich nur im Inland, die ausländische Seite bleibt offen. Wer dort gewinnt, hat eine Auszahlung verdient, aber keine eingeklagt; die Spielregeln des Anbieters regeln, was passiert, wenn er seine Regeln ändert.

Die ausländische Lizenz, Curaçao, Malta, Deutschland, hat im Schweizer Recht nach Art. 4 BGS keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat nach Art. 130 BGS, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in gewerbsmässiger Form bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains. Schweizer Internetanbieter blocken sie per DNS. Wessen Domain dort landet, ist plötzlich nicht mehr erreichbar, jedenfalls nicht über die üblichen Kanäle. Anbieter reagieren mit Domain-Hopping, neuen Adressen, neuen Wegen. Das Katz-und-Maus-Spiel kostet den Anbieter Reichweite und den Spieler Spielzeit.

Übersicht: was die Schweiz dem Wettmarkt erlaubt – und was nicht

Die Schweiz hat sich für ein System mit zwei Veranstaltern entschieden, einer geschlossenen Sportartenliste, einer eigenen Aufsicht und einem eigenen Sperrregister. Das ist kein Zufall. Es ist die Antwort auf den Wildwuchs ausländischer Wettseiten, der in den 2000er-Jahren das Netz geflutet hat. Die Kosten dieses Systems sind eine kleine Auswahl, ein geschlossenes Wettprogramm, geringe Bonusmöglichkeiten, ein Verbot von Esports als Wettobjekt.

Wer in diesem System wettet, ist dafür geschützt, dass Einsätze und Gewinne auf ein Konto auf den eigenen Namen gehen, dass Limits selbst gesetzt und tatsächlich durchgesetzt werden, dass eine Sperre im Inland wirkt und dass bei Streit eine Schweizer Aufsichtsstelle da ist, an die man sich wenden kann. Wer ein vielfältigeres Wettprogramm sucht, mit Kartenwetten, Spielerstatistiken und Esports, geht ins Ausland und zahlt dafür mit der fehlenden Aufsicht.

Die Seite zeigt damit kein Gesamturteil. Sie zeigt eine Adressliste, zwei legale Anbieter und acht ausländische, und sie zeigt, was die Reihenfolge für den Leser bedeutet. Wer in der Schweiz wettet, hat genau zwei Adressen, die hier zu Hause sind.

Die Anbieter im Einzelnen

Die folgenden Profile beschreiben die Anbieter aus der Tabelle von oben. Sie folgen keinem Bonusversprechen und keinem Ranking nach Werbe-Sichtbarkeit. Sie folgen der Bewilligungsfrage und dann der Frage, was den Anbieter im jeweiligen Vergleich von den anderen unterscheidet.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist einer der beiden bewilligten Veranstalter in der Schweiz. Sitz in Basel, Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip, durchgeführt im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone sowie in Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Aufsicht ist die Gespa, Bewilligungsgrundlage das BGS mit der IKV 2020.

Wer in diesem Vertragsgebiet wohnt, kann ein Swisslos-Konto eröffnen. Die Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über einen Ausweis verifiziert, die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer einmal gesperrt ist, bleibt gesperrt, auch beim Wechsel zu anderen Produkten.

Das Wettprogramm folgt der Gespa-Liste. Fussball, Eishockey, Handball, Boxen sind gesetzt, einzelne Wettbewerbe sind gelistet, nicht alle. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen. Livewetten sind möglich, vor Spielbeginn und live. Cash-Out wird für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten angeboten, vollständig und ohne Teilauszahlung, online und ohne Garantie für jeden Markt.

Der Einsatzrahmen ist CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 1 bis CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer über der Limite spielen will, hat hier keine Adresse. Wer das Limit erreicht hat, hat die Antwort darauf, wie das System eine Eskalation verhindert.

Die Verlustlimiten sind selbst zu setzen, 1 Tag, 7 Tage, 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, oder unbefristet im schweizweiten Register.

Wer hier spielt, spielt innerhalb der Schweizer Aufsicht, mit dem Schweizer Sperrregister, mit einer Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen und mit der Möglichkeit, sich bei Streit an die Gespa zu wenden. Das ist keine Garantie auf Gewinn, sondern das Setting, in dem Gewinn und Verlust überhaupt erst verrechnet werden.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande ist der zweite bewilligte Veranstalter. Sitz in Lausanne, Avenue de Provence 14, Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport, durchgeführt in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende. Aufsicht Gespa, Bewilligungsgrundlage dasselbe BGS.

Die Online-Registrierung folgt dem Schweizer Rahmen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, ein Konto pro Person. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann hier kein Konto eröffnen, und wer in der Romandie wohnt, hat umgekehrt bei Swisslos keinen Online-Zugang. Das ist die logische Konsequenz der vertraglichen Aufteilung.

Das Wettprogramm deckt denselben Rahmen wie Sporttip ab, mit dem gleichen geschlossenen Set an Sportarten und Wettbewerben. Wer in der Westschweiz wettet, hat die Auswahl zwischen lokalen und internationalen Ligen, soweit sie auf der Gespa-Liste stehen. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht im Programm.

Die Bedienoberfläche ist zweisprachig, Französisch als Hauptsprache, Deutsch als zweite Schicht. Wer Französisch liest, kommt hier mit dem gewohnten Vokabular zurecht: *cote*, *pari simple*, *pari combiné*. Wer nur Deutsch liest, muss ein paar Vokabeln mitbringen.

Für die meisten Westschweizer Spieler ist Loterie Romande die natürliche Adresse. Wer dorthin geht, hat den Schutz des Schweizer Rechts, die Aufsicht der Gespa, eine Auszahlung in Franken und ein lokales Verkaufsstellennetz für die Wetten, die nicht über die App laufen.

FortuneJack

FortuneJack tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine in der Schweiz ausgewiesene Lizenz ist nicht feststellbar, eine ausländische Lizenz hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste landen, mit DNS-Block durch Schweizer Internetanbieter.

Für Schweizer Spieler bedeutet das: kein Eintrag im Schweizer Spielsperr-Register, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit. Die Spielregeln der Seite regeln, was passiert, wenn Streit entsteht. Wer dort einzahlt, akzeptiert diese Regeln.

Wer den Anbieter bewertet, kann ihn nur entlang der Spielregeln bewerten, die er selbst veröffentlicht. Das ist ein schwacher Vergleichspunkt, denn genau diese Regeln sind es, die bei einer fehlenden Aufsicht im Streitfall gegen den Spieler ausgelegt werden.

Gamdom

Gamdom tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine in der Schweiz ausgewiesene Lizenz ist nicht feststellbar, ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft. Die Seite kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Das Profil ist vergleichbar mit FortuneJack. Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperre, Schweizerrecht nicht anwendbar. Der Anbieter hat seine eigenen Regeln und seine eigene Auszahlungspraxis. Wer dort spielt, vergleicht auf einer Seite, die für die Schweiz nicht gemacht ist.

ZotaBet

ZotaBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzstatus wie FortuneJack und Gamdom, in der Schweiz nicht bewilligt, Domain möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste.

Wer hier spielt, hat das Setting eines ausländischen Anbieters, also Hausregeln ohne Schweizer Aufsicht. Der Anbieter kann seine Regeln anpassen, ohne dass eine Schweizer Stelle mitredet. Wetten, Limits, Auszahlungsdauer folgen seinen Bedingungen.

1Bet

1Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzstatus wie die vorigen, in der Schweiz nicht bewilligt. Auch 1Bet kann auf der Gespa-Sperrliste landen, mit DNS-Block.

Das Profil ist dasselbe: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperre, kein Schweizer Rechtsweg. Wer dort wettet, vergleicht nur entlang der eigenen Regeln des Anbieters, und die gelten in der Schweiz nicht.

IviBet

IviBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzstatus wie FortuneJack, Gamdom, ZotaBet, 1Bet. Domain möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste.

Das Setting ist dasselbe. Wer hier spielt, hat die Wahl zwischen dem, was die Seite anbietet, und dem Schweizer Recht, das hier nicht greift. Im Streitfall gewinnt, wer das Kleingedruckte gelesen hat, und nicht, wer im Recht ist.

Fezbet

Fezbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzstatus wie die vorigen Anbieter. In der Schweiz gilt die Seite als nicht bewilligt, ausländische Lizenzen haben nach Art. 4 BGS keine Kraft.

Wer hier spielt, bezahlt mit der fehlenden Aufsicht, mit der fehlenden Sperre im Register und mit der fehlenden Möglichkeit, eine Schweizer Aufsichtsstelle einzuschalten. Der Anbieter hat das letzte Wort in seinem eigenen Regelwerk.

Cloudbet

Cloudbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzstatus wie FortuneJack, Gamdom, ZotaBet, 1Bet, IviBet, Fezbet. Domain möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste.

Für Schweizer Spieler gilt dasselbe Setting wie bei den anderen ausländischen Anbietern. Wer Cloudbet nutzt, weil dort etwa Kryptowährungen als Einzahlung akzeptiert werden, bezahlt mit dem Wegfall des Schweizer Schutzes.

Betwinner

Betwinner tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Lizenzstatus wie die vorigen Anbieter. In der Schweiz nicht bewilligt, Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Das Profil ist dasselbe wie bei den anderen ausländischen Anbietern. Wer bei Betwinner spielt, hat keine Schweizer Aufsicht über seine Einzahlung, keine Schweizer Sperre und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Liste der Nachteile entspricht der Liste der fehlenden Schutzmechanismen.

Häufige Fragen

Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?

Ein Buchmacher nimmt Wetten zu Quoten an, die er selbst festlegt, und zahlt Gewinne aus den Einsätzen, die er erhalten hat. Er verdient an der Marge, die in jeder einzelnen Quote eingepreist ist: Der Quotenschlüssel eines Marktes ist die Auszahlungsquote, also der Anteil der Einsätze, der langfristig an die Spielenden zurückgeht; die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote. Bei einer Auszahlungsquote von 95 % liegt die Marge bei 5 %, bei 90 % bei 10 %. Der Unterschied ist über viele Wetten bares Geld.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?

Nur zwei Veranstalter besitzen eine Bewilligung für Sportwetten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide beruhen auf der Interkantonalen Vereinbarung (IKV 2020) und werden von der Gespa beaufsichtigt. «Neu» heisst in der Schweiz nicht «ein weiterer Anbieter»; wer eine neue ausländische Seite findet, findet einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Sperre im Register.

Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?

Die Konsequenzen sind: keine Schweizer Aufsicht, kein Eintrag im schweizweiten Spielsperr-Register, kein Schweizer Rechtsweg, keine Auszahlung an ein Konto nach Schweizer Vorschrift, und möglicherweise die Aufnahme der Domain auf die Gespa-Sperrliste mit DNS-Block durch Schweizer Internetanbieter. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Einsätze und Gewinne können im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; der Spieler wird nicht bestraft, hat aber auch keinen Schutz.

Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinn einer Einzelwette ist Einsatz mal Quote. Bei einer Kombiwette wird die Gesamtquote berechnet, indem die Einzelquoten multipliziert werden; der Gewinn ist dann Einsatz mal Gesamtquote. Der Reingewinn ist der Bruttogewinn minus Einsatz. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, das Ergebnis steht auf der Gewinnbestätigung.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?

Verlustlimiten werden vor der ersten Wette selbst gesetzt, getrennt für 1, 7 und 30 Tage, mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Senkung sofort wirksam, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine produktbezogene Spielsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, Online-Casinos und Liechtenstein. Eine Spielsperre muss mindestens drei Monate bestehen, bevor sie auf Antrag aufgehoben wird.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»