League of Legends Wetten in der Schweiz – was wirklich dahintersteckt

Updated Oktober 2026
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Ein Headset und eine Computermaus liegen auf einem dunklen Schreibtisch, daneben ein Becher mit dampfendem Tee.

Wer in der Schweiz auf League of Legends oder die Worlds wetten will, stösst zuerst auf eine Sperre: E-Sport figuriert nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die beiden einzigen Veranstalterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport, führen deshalb kein E-Sport-Programm. Jede Seite, die hier League of Legends anpreist, kommt aus dem Ausland und arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Genau diese Lücke zwischen dem, was die Schweizer Bewilligung verspricht, und dem, was sie nicht abdeckt, prägt den Markt. Sie entscheidet, wer überhaupt wetten kann, wer hier schweizweit ausgeschlossen werden kann und wer im Streitfall überhaupt einen Ansprechpartner hat.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig.

Stand: Oktober 19, 2026; geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip (Version 4.2) und die Online-Teilnahmebedingungen von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025).

Was die Schweizer Bewilligung tatsächlich abdeckt

Die Spielbankenkommission ESBK beaufsichtigt in der Schweiz nur die Casinos. Für Sportwetten und Lotterien ist seit dem 1. Januar 2021 die Gespa zuständig, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie führt die Aufsicht im Rahmen des Geldspielgesetzes, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Eine Bewilligung in der Schweiz ist deshalb kein Werbe-Claim, sondern eine Kombination aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, beide gestützt auf das BGS. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, gilt hier nicht.

Eine Reihe leerer Bürostühle steht vor einer dunklen Wand in einem Raum mit gedämpftem Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Der Kreis der ehemaligen Sportwettanbieter ist seit 2019 auf zwei Namen begrenzt. Swisslos, mit Sitz in Basel, organisiert Sportwetten unter dem Namen Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen und im Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Online-Konten werden ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet ausgegeben. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sich nicht bei Jouez Sport anmelden, und umgekehrt.

Was gewettet werden darf, ist im Gesetz ebenfalls abschliessend geregelt: nur Sportereignisse, keine Politik-, Wetter- oder Showwetten. Welche Disziplinen, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt angeboten werden dürfen, steht in einer geschlossenen Gespa-Liste (Stand 10.09.2026). Diese Liste enthält keinen E-Sport-Abschnitt. Eckball- und Kartenmärkte fehlen ebenso. Eine Ecke der Liste führt Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen explizit als unzulässig auf. Innerhalb dieses Rahmens können die beiden Veranstalterinnen ein vollständiges Prematch- und Livewetten-Programm führen; Cash-Out ist keine regulierte Funktion, sondern ein Feature der jeweiligen Veranstalterin.

Warum League of Legends in der Schweiz fehlt

League of Legends gehört zu den populärsten Titeln im E-Sport, mit Ligen in Europa, Nordamerika und Asien sowie der Weltmeisterschaft Worlds, die in jedem Herbst die Aufmerksamkeit bündelt. Für Schweizer Spielerinnen und Spieler heisst das: ein vollständig einsehbarer Spielplan, ein riesiges Wettangebot im Ausland, aber keine einzige legale Wette im Inland. Der Grund ist nicht ein Mangel an Interesse oder ein Verbot der Wette als solcher; der Grund ist die geschlossene Gespa-Liste. Solange E-Sport dort nicht eingetragen ist, dürfen die beiden ehemaligen Veranstalterinnen keine Wetten auf League of Legends, Dota 2, Counter-Strike oder vergleichbare Titel annehmen. Der Weltverband der E-Sport-Ligen, die Ligen selbst und die Übertragungsrechte spielen dabei keine Rolle: Es ist eine regulatorische Lücke, keine sportliche.

Ein Stadtbus fährt an einem regnerischen Abend durch eine Strasse mit Pfützen, die Lichter spiegeln sich im Asphalt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Diese Lücke hat zwei sichtbare Folgen. Erstens: Wer im Inland über die Gespa-Liste wetten will, muss zwangsläufig auf eine andere Disziplin ausweichen, in der Regel Fussball, Eishockey oder Tennis. Zweitens: Wer bei einem ausländischen Anbieter auf League of Legends wettet, gibt den Schutz der Schweizer Bewilligung ab, ohne ihn durch eine andere Aufsicht zu ersetzen. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung. Genau diese Gegenüberstellung prägt den Rest des Textes.

Der Schutz, den die Schweizer Bewilligung bietet

Eine Schweizer Bewilligung verlangt von der Veranstalterin mehr als einen sauberen Geschäftsbetrieb. Sie verlangt Spielerschutz, der funktionieren kann. Vier Bausteine tragen diesen Schutz:

Verifizierte Identität und ein Konto pro Person

Vor der ersten Online-Teilnahme verlangt Swisslos einen Identitätsnachweis; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich einmal registriert hat, kann sich kein zweites Konto anlegen. Minderjährige unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine allfällige Spielsperre muss vor der Registrierung abgeklärt sein.

Selbst gesetzte Verlustlimiten

Spielende müssen vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; Personen unter 21 Jahren dürfen höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ergänzend ist eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage möglich. Diese Limits setzen die Spielerin selbst, nicht der Staat, aber sie werden vom System durchgesetzt.

Spielsperre mit Registerwirkung

Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten, mit Beteiligung einer Fachstelle, wieder aufgehoben werden.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen der Spielenden lautet. Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen oder Auszahlungen an Dritte sind im bewilligten Betrieb nicht möglich. Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein automatisch dem Spielguthaben gutgeschrieben; Gewinne darüber werden innert drei Arbeitstagen auf das bekannte Konto überwiesen.

Wer bei einer ausländischen Seite spielt, hat keinen dieser Bausteine automatisch. Die Veranstalterin hat in der Schweiz keine Bewilligung, ist nicht an die Spielsperre angeschlossen, muss keine Verlustlimiten erzwingen und haftet nicht gegenüber Schweizer Aufsichtsbehörden. Wer dort spielt, spielt im Rechtsraum des Anbietersitzes, nicht im schweizerischen.

Was eine ausländische Seite konkret kostet

Es gibt drei sichtbare Kosten, die beim Spielen ohne Schweizer Bewilligung anfallen, und einen vierten, der nur im Streitfall zutage tritt.

Fehlende Aufsicht im Inland

Die Gespa beaufsichtigt ausschliesslich bewilligte Veranstalterinnen. Ausländische Marken fallen in den Geltungsbereich ihrer Heimatlizenz, nicht in den der Gespa. Bei einer Curaçao-Lizenz ist die Aufsicht in Curaçao, bei einer maltesischen in Malta, bei einer deutschen in Halle/Saale. Schweizer Behörden haben gegenüber diesen Anbietern keine Zuständigkeit, ausser für die Sperrung der Domain.

Sperrliste und DNS-Blockierung

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter. Schweizer Internetanbieter blockieren diese Domains auf DNS-Ebene. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wird eine Domain blockiert, tauchen oft innert Stunden Ersatzdomains auf, ein Phänomen, das die Gespa selbst Domain-Hopping nennt. Wer aus der Schweiz eine gesperrte Seite aufruft, landet auf einer technischen Fehlermeldung, nicht auf der Seite.

Steuerauswirkung im Inland

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgesetzt. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer. Dafür wenden einzelne Kantone, etwa Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer in einem solchen Kanton wohnt, muss den Gewinn vollständig versteuern. Die kantonale Praxis ist unterschiedlich; der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung gibt Auskunft.

Kein Schutz im Streitfall

Wer bei einer ausländischen Seite gewinnt und nicht ausbezahlt wird, kann sich nicht an die Gespa wenden. Der Rechtsweg läuft über die Gerichte am Sitz des Anbieters, mit allen Sprach-, Kosten- und Vollstreckungsrisiken. In schweren Fällen, etwa bei Verdacht auf betrügerische Geschäftsführung, kann die Schweizer Strafverfolgung zwar gegen den Anbieter vorgehen, die Spielerin bleibt aber mit dem Verlust allein.

Wie Quoten und Margen die Rechnung verändern

Wer auf League of Legends wettet, egal bei welchem Anbieter, zahlt einen eingebauten Preis: die Marge des Marktes. Eine faire Rechnung beginnt dort.

Eine vereinfachte Zweiwege-Marktquote von 1.90 zu 1.90 liefert eine Auszahlungsquote von rund 95.0 %, denn 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ergibt ungefähr 0’947, also etwa 94.7 % bis 95.0 %, je nach Rundung. Die Marge, also der Anteil, der im Schnitt beim Anbieter bleibt, liegt bei rund 5.3 %. Bei einem Markt mit drei Ausgängen, etwa dem Sieger einer Best-of-Five-Serie, sinkt die Auszahlungsquote, weil die Summe der Kehrwerte grösser wird. Eine typische Drei-Wege-Quote in einer Bo5 mit Quoten 1.70, 3.40 und 5.50 liegt bei einer Auszahlungsquote von etwa 89 % bis 90 %, also einer Marge von rund 10 % bis 11 %. Bei Livewetten, die sich in Sekunden neu kalibrieren, sind die Margen häufig höher, weil der Anbieter das Informationsdefizit der Spielenden einpreist. Eine echte League-of-Legends-Wette bei einem ausländischen Anbieter trägt also, selbst wenn die Quote fair aussieht, einen eingebauten Abschlag von 5 % bis 12 % je nach Markttyp und Zeitpunkt.

Diese Marge ist der Preis des Marktes. Sie ist unabhängig davon, ob der Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat. Der Unterschied zwischen einem bewilligten Anbieter und einem ausländischen liegt nicht in der Marge, sondern in allem, was rund um die Wette passiert: Auszahlungsweg, Spielerschutz, Sperrliste, Steuerpraxis.

Das Sporttip-Programm: was es für E-Sport-Fans bedeutet

Sporttip ist das Sportwettprogramm von Swisslos. Es deckt die Disziplinen ab, die auf der Gespa-Liste stehen, also vor allem Fussball, Eishockey, Tennis, Basketball und eine lange Liste weiterer Sportarten. League of Legends fehlt im Programm. Wer auf der Plattform stöbert, wird das Spiel nicht finden, weil die Veranstalterin es gar nicht anbieten darf.

Die Rahmenbedingungen von Sporttip sind aber aufschlussreich, weil sie zeigen, wie ein bewilligter Anbieter in der Schweiz konkurrenziert. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Sporttip kann die Limiten jederzeit anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen ab 18 Jahren offen. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wettarten

Wertungen im Sporttip-Programm umfassen Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Livewetten

Bei Livewetten zählt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen, etwa Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheidung, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 bewerten.

Kombiboost und Quotenboost

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitige Auszahlung. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren.

Sonderfälle

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Reingewinn und Förderzweck

Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Dieser Förderzweck ist Teil der Bewilligung und gilt als Sonderfall des Geldspielgesetzes.

Loterie Romande und Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück

Loterie Romande betreibt das Sportwettprogramm Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz der Gesellschaft ist Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser sechs Kantone wohnt, kann ein Online-Konto bei Loterie Romande eröffnen. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, fällt in das Swisslos-Gebiet und kann sich nicht bei Jouez Sport registrieren.

Inhaltlich folgt Jouez Sport demselben Rahmen: nur Disziplinen und Wettarten der Gespa-Liste, keine E-Sport-Wetten, Pflicht zur Identitätsprüfung, selbst gesetzte Verlustlimiten und Spielsperre mit Registerwirkung. Wer in der Romandie auf League of Legends wetten will, hat bei Loterie Romande kein Angebot. Auch hier gilt: die Auswahl ist Auswahl aus der Gespa-Liste, nicht aus dem Welttitelkatalog.

Die Top 10 im Überblick: was bleibt, was fehlt

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter ein, die Schweizer Spielerinnen und Spieler am häufigsten antreffen. Die ersten zwei sind die bewilligten Veranstalterinnen; die übrigen acht sind ausländische Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung arbeiten und deren Domains auf der Gespa-Sperrliste stehen können.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Betovo keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
PowBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Betwinner keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Betify keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz
BetAlright keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen, keine Wirkung in der Schweiz

Die Spalte zur Bewilligung trägt die Information, die für eine Schweizer Spielerin den entscheidenden Unterschied macht: nur die beiden ersten Anbieter sind überhaupt berechtigt, hier Sportwetten anzubieten. Die Spalte zur Veranstalterin nennt, soweit ausgewiesen, die Trägerin; bei den ausländischen Marken fehlt eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Wirkung entfaltet. Wer eine Lizenz aus einem anderen Land sieht, sollte sich bewusst sein, dass diese Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat, solange die Gespa keine Sperrliste aufhebt.

Die zehn Anbieter im Detail

Die folgenden Abschnitte beschreiben jeden Anbieter nach seiner Position im Schweizer Markt. Die Beschreibungen beschreiben, sie werben nicht. Bei jeder Marke steht ein kurzes Urteil am Ende.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die einzige Veranstalterin für Sportwetten in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, mit Sitz in Basel und einem Reingewinn von CHF 562 Mio. im Geschäftsjahr 2025. Das Sportwettprogramm heisst Sporttip. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht, mit verifizierter Identität, mit selbst gesetzten Verlustlimiten und mit Zugang zum schweizweiten Spielsperren-Register. E-Sport fehlt im Programm, weil die Gespa-Liste ihn nicht führt. Wer trotzdem bei Swisslos bleiben will, hat das volle Prematch- und Livewetten-Programm in den zugelassenen Disziplinen, inklusive Cash-Out, Kombiboost und Quotenboost. Das Urteil: Wer in der Deutschschweiz wohnt und in den zugelassenen Disziplinen wetten will, hat hier die einzige vollständige Schweizer Option. Wer auf League of Legends wetten will, hat hier keine.

Loterie Romande Jouez Sport

Loterie Romande ist das Gegenstück für die Westschweiz, mit Sitz in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Das Sportwettprogramm heisst Jouez Sport. Auch hier gilt die Gespa-Liste, auch hier fehlt E-Sport. Die Bewilligung trägt dieselbe Rechtsfolge: Identitätsprüfung, Verlustlimiten, Spielsperre, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Das Urteil: Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis oder Jura wohnt, hat hier die einzige vollständige Schweizer Option. Wer auf League of Legends wetten will, hat auch hier keine.

Betovo

Betovo gehört in die Klasse der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausgewiesene Lizenz, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist nicht erkennbar. Damit gilt die volle regulatorische Distanz: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Spielsperren-Register, keine Auszahlungspflicht gegenüber einer Schweizer Behörde. Domain-Blockierung über die Sperrliste ist möglich. Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsraums. Das Urteil: Aus Sicht des Schweizer Spielerschutzes fehlt jede der vier Bausteine, die eine Schweizer Bewilligung garantiert. Das ist nicht per se illegitim, aber es ist nicht das, was die Schweizer Werbung suggeriert.

Coolzino

Coolzino arbeitet nach demselben Muster wie Betovo, ohne Schweizer Bewilligung und ohne ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz. Die übliche Architektur eines ausländischen Anbieters, eigenes Spielkonto, eigene Limits, eigene Auszahlungswege, gilt auch hier. Die Gespa hat die Möglichkeit, die Domain auf die Sperrliste zu setzen. Das Urteil: Ein Schweizer Spieler findet hier, was die Schweizer Bewilligung ihm nicht bietet, E-Sport-Wetten, gibt aber den Schutzrahmen ab, den die Bewilligung garantiert. Diese Differenz ist die eigentliche Entscheidung.

PowBet

PowBet folgt dem gleichen Bild wie die übrigen ausländischen Anbieter in dieser Liste. Keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, Domain-Sperrung möglich. Aus Sicht der Schweizer Aufsicht existiert der Anbieter nicht. Das Urteil: Wer hier spielt, gewinnt und verliert ausserhalb der Schweizer Aufsicht; insbesondere im Streitfall ist der Weg zur ausländischen Behörde oder zum ausländischen Gericht deutlich länger und unsicherer als in der Schweiz.

Betwinner

Betwinner gehört zu den internationalen Marken, die auch im deutschsprachigen Raum aggressiv werben. In der Schweiz gilt: keine Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz, Domain-Sperrung möglich. Das Urteil: Die Marktpräsenz hebt die Rechtslage nicht auf. Wer hier spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Gespa nicht eingreifen kann und dass ausländische Werbeschaltung für nicht bewilligte Anbieter in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS sogar strafbar sein kann, was die Anbieter selbst betrifft, nicht die Spielerin.

Betify

Betify reiht sich in das Muster der übrigen ausländischen Anbieter ein. Keine Schweizer Bewilligung, keine Lizenz mit Wirkung hier. Das Casino-Angebot dominiert, soweit ersichtlich; eine breite Sportwettenpalette inklusive E-Sport ist verfügbar. Das Urteil: Aus Schweizer Sicht ist entscheidend, dass weder die Verlustlimiten-Pflicht noch die Spielsperre-Anbindung noch die Auszahlungspflicht gegenüber einer Schweizer Behörde greifen.

Jackbit

Jackbit gehört in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, keine Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, Domain-Sperrung möglich. Das Krypto-Element, das bei Jackbit auffällt, ist unter Schweizer Recht irrelevant, weil im bewilligten Betrieb Krypto-Auszahlungen nicht zulässig sind. Wer dort spielt, spielt ausserhalb dieses Rahmens. Das Urteil: Aus Schweizer Sicht fehlt der Schutzrahmen vollständig. Die Krypto-Auszahlungslogik ist im Inland kein Vorteil.

Sportaza

Sportaza folgt dem gleichen Muster. Ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz. Domain-Sperrung möglich. Das Urteil: Wer hier spielt, hat kein schweizweites Spielsperren-Register, keine Pflicht zu selbst gesetzten Verlustlimiten, keine Schweizer Aufsicht.

BetAlright

BetAlright schliesst die Liste der zehn verglichenen Anbieter ab. Wieder: keine Schweizer Bewilligung, keine Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, mögliche DNS-Blockierung. Das Urteil: Wer auf der Suche nach League-of-Legends-Wetten ist, findet hier eine breite E-Sport-Palette. Wer den Schutz der Schweizer Bewilligung sucht, findet ihn hier nicht.

Das eigene Wettverhalten im Griff

Spielerschutz ist in der Schweiz nicht ein Werbeversprechen, sondern eine Pflicht der Veranstalterin. Vier Hebel sind im bewilligten Betrieb gesetzt.

Verlustlimiten setzen und einhalten

Vor der ersten Wette werden Limits für 1, 7 und 30 Tage festgelegt. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; unter 21 Jahren ist die Obergrenze CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, als Schutz gegen impulsives Hochsetzen. Eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage ergänzt das System.

Spielsperre als Werkzeug

Wer eine Pause braucht, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten, mit Beteiligung einer Fachstelle, wieder aufgehoben werden. Eine Selbstsperre von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Beratung

Die Fachstellen der Kantone bieten Beratung bei Spielsucht an. Die Anonymen Spielerinnen und Spieler in der Schweiz führen Selbsthilfegruppen. Wer merkt, dass das eigene Spielverhalten ausser Kontrolle gerät, hat in der Schweiz mehrere Anlaufstellen, die nicht an eine bestimmte Veranstalterin gebunden sind.

Zahlungen, Quotensteuer und das, was am Ende übrig bleibt

Bei Swisslos kann das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden (Mindestbetrag CHF 20). In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautenden Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Steuerlich sind Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Freibetrag einkommensteuerfrei. Der Bund hat den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgesetzt. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein; der Betrag kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden. Die kantonalen Freibeträge können davon abweichen, daher je nach Kanton. Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen je nach kantonaler Praxis in das steuerbare Einkommen; in Thurgau etwa unabhängig von der Höhe. Die kantonale Steuerverwaltung oder der Steuerberater gibt im Einzelfall Auskunft.

Werbeanzeigen, Werbung und die rote Linie

Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten. Wer in der Schweiz für League of Legends bei einer ausländischen Seite wirbt, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar, mit Busse bis zu CHF 500’000 nach Art. 131 BGS. Diese rote Linie betrifft die Anbieter, nicht die Spielerin. Sie erklärt aber, weshalb ausländische Anbieter in der Schweiz oft aggressiv über Drittkanäle werben, über Social Media, über Influencer, über ausländische Domains. Die Aufsicht endet an der Landesgrenze.

Werbung für bewilligte Anbieter darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Eine zeitliche Werbebeschränkung, etwa ein Nachtwerbeverbot, kennt das Schweizer Recht nicht. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte die Gespa 24 solche Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Häufige Fragen zu League of Legends Wetten in der Schweiz

Sind Wetten auf League of Legends bei Swisslos oder der Loterie Romande möglich?

Nein. E-Sport steht nicht auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, deshalb führen weder Swisslos mit Sporttip noch Loterie Romande mit Jouez Sport Wetten auf League of Legends oder andere E-Sport-Titel im Programm. Schweizer Spielerinnen und Spieler, die im Inland legal wetten wollen, müssen auf eine andere Disziplin ausweichen.

Was bedeutet es, dass E-Sport nicht auf der Liste der Gespa steht?

Die Gespa-Liste ist eine geschlossene Liste: nur die dort eingetragenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten dürfen von den bewilligten Veranstalterinnen angeboten werden. Was nicht auf der Liste steht, darf in der Schweiz nicht als Sportwette angeboten werden, auch wenn die Wette im Ausland legal wäre. Solange die Gespa E-Sport nicht in die Liste aufnimmt, ist die Wette auf League of Legends für Swisslos und Loterie Romande ausgeschlossen.

Welchen Schutz bietet eine Schweizer Bewilligung, den eine ausländische Seite nicht bietet?

Eine Schweizer Bewilligung verlangt eine verifizierte Identität, ein Konto pro Person, selbst gesetzte Verlustlimiten, eine Spielsperre mit Registerwirkung, Auszahlung nur auf das eigene Schweizer Bank- oder Postkonto, eine Aufsicht durch die Gespa und einen Rechtsweg in der Schweiz. Eine ausländische Seite hat in der Schweiz keine dieser Pflichten; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen.

Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommensteuerfrei; der Bund hat den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgesetzt. Gewinne aus ausländischen Anbietern kennen keine Verrechnungssteuer, fallen aber je nach Kanton als steuerbares Einkommen an; einzelne Kantone, etwa Thurgau, behandeln solche Gewinne unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Die kantonale Steuerverwaltung gibt im Einzelfall Auskunft.

Welche Verlustlimiten müssen bei einem Schweizer Veranstalter vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festgelegt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999; unter 21 Jahren ist die Obergrenze CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite pro 30 Tage gesetzt werden.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und was bedeutet sie für Wettseiten aus dem Ausland?

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Schweizer Internetanbieter blockieren diese Domains auf DNS-Ebene. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Eine Blockierung wird oft innert Stunden über Ersatzdomains umgangen, ein Phänomen, das die Gespa Domain-Hopping nennt. Wer aus der Schweiz eine gesperrte Seite aufruft, landet auf einer technischen Fehlermeldung.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»