Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und was das kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Reihe leerer Sitzplätze in einem Stadion, die Sessel in gleichmässigem Abstand, über den Rängen ein Abendhimmel in Rosa.

Stand: Oktober 19, 2026 · Geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa (Eidgenössische Spielbankenkommission) und die BGS-Bestimmungen.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz eine Sportwette platzieren will, landet schneller als gedacht bei einer Mauer. Das Geldspielgesetz lässt nach interkantonalem Recht nur zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jeder von ihnen deckt genau die Kantone ab, in denen sein Stammhaus sitzt, und die Märkte, die er anbieten darf, stehen geschlossen auf der Liste der Gespa. Wer bei einem ausländischen Buchmacher spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Anschluss an die zentrale Spielsperre. Bewilligte Veranstalter garantieren Schutz und Sicherheit, während Angebote ohne Schweizer Bewilligung ein hohes Risiko für Spielende darstellen.

Die Rechtslage in der Schweiz: Warum es nur zwei Veranstalter gibt

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen. Online-Sportwetten sind Grossspiele und brauchen nach Art. 21–25 BGS sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide Bewilligungen gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine dritte Schweizer Lizenz für einen Sportwettenanbieter existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher, weil es schlicht keine gibt.

Ein Holzzaun trennt zwei Wiesen entlang eines Feldwegs, dahinter ein Waldrand im diffusen Morgenlicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Wer trotzdem spielen will, hat drei Wege: bei Swisslos Sporttip, wenn der Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt, bei Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, oder bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Veranstalter solcher Angebote können sich nach Art. 130 BGS strafbar machen, die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Sperrregister-Eintrag im Schweizer System hilft dort nicht, weil kein Anschluss besteht. Wer ausländische Anbieter nutzt, hat weder die Schweizer Spielsperre noch einen Schweizer Rechtsweg.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blocken (Art. 86–93 BGS, erste Liste 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains gesperrt). Das ist keine Pflicht der Banken oder Kartensysteme, Zahlungen auf solche Konten zu unterbinden, und es gibt auch kein automatisches Werkzeug, das den Geldfluss kappt. Wer sich den Zugang zu einem gesperrten Anbieter über alternative Domains oder VPN verschafft, umgeht die Sperre technisch. Was bleibt, ist die fehlende Bewilligung, der fehlende Schutz und das Risiko, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton anders besteuert werden.

Was die Gespa-Liste erlaubt – und was nicht

Was überhaupt gewettet werden darf, ist keine Verhandlungsfrage, sondern steht auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) lässt nur Sportereignisse zu, die nicht überwiegend Minderjährige betreffen, und nur Wettbewerbe, die sie ausdrücklich aufführt. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, und Rangwetten sind nur zulässig, wenn der Rang über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind keine Wettbasis.

Ein Schweizer Bergdorf mit Kirchturm und einem kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Diese Liste enthält keinen Eckballmarkt, keine Kartenmärkte, keine Asienhandicaps und keine Esports-Sektion. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport nach einer Ecke im Spiel oder einem virtuellen Rennen sucht, sucht vergebens. Der Livewetten-Bereich ist erlaubt, vor Spielbeginn und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS selbst schränkt bestimmte Live-Märkte nicht ein. Was an Live-Quoten verfügbar ist, hängt vom Spielplan und von der Verfügbarkeit der Daten ab, nicht von einer generellen Sperre.

Wer bei einem bewilligten Anbieter überhaupt spielen darf

Ein Online-Konto bei Swisslos oder Loterie Romande steht nur Personen offen, die mindestens 18 Jahre alt sind, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet haben und nicht in der Spielsperre eingetragen sind. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Bei der Online-Registrierung liest Swisslos die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab. Eine Verifikation per Video-Ident oder PostIdent, wie sie manche ausländischen Anbieter anbieten, ist damit überflüssig. Wer kein Wohnsitz im Vertragsgebiet hat, kann online kein Konto eröffnen, und der Verkauf an Verkaufsstellen richtet sich nach den Bedingungen vor Ort.

Wer in den letzten Jahren aus dem Ausland in die Schweiz gezogen ist, aber in einem Kanton lebt, der nicht zum Vertragsgebiet passt, hat Pech: Online ist das Konto nicht zu öffnen. Die Verkaufsstellen verlangen ebenfalls einen Bezug zur Schweiz, und eine Spielteilnahme ohne Bewilligung findet nicht statt.

Spielerschutz, der wirklich greift: Limiten, Pausen und Sperren

Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, kommt an einer Reihe von Werkzeugen nicht vorbei, und sie kosten nichts. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat sie in der Regel nicht.

Verlustlimiten, die der Spielende selbst setzt

Vor der ersten Wette bei Sporttip stehen die Verlustlimiten, und sie sind verbindlich. Gespielt wird nur, wenn der Spielende eigene Obergrenzen für 1, 7 und 30 Tage setzt. Die maximale Tageslimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, eine Schutzfrist, die ein impulsives Hochsetzen verhindern soll. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden, gedacht als zusätzlicher Hebel, ohne den Geldfluss zu unterbrechen.

Die Gespa schreibt dieses System nicht in einem fixen Betrag vor. Die Obergrenze ist hier eine Selbstverpflichtung des Veranstalters, die das BGS nur als Pflicht einfordert, ein oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu setzen (Art. 87 VGS). Das ist ein Unterschied: Wer bei einem ausländischen Anbieter mit Sitz in Curaçao spielt, hat kein vergleichbares gesetzliches Schutznetz, und die internen Limiten des Anbieters sind dessen Hausrecht, das sich ändern kann.

Sperren, die für die ganze Schweiz gelten

Eine Spielsperre bei Swisslos oder Loterie Romande ist mehr als ein Knopf im Profil. Wer sich selbst sperrt, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage unterbrechen, ohne vor Fristablauf aufzuheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem zentralen Schweizer Register eingetragen und gilt anschliessend auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Selbstsperre lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS).

Was im Register steht, gilt automatisch bei beiden Veranstaltern. Wer sich bei Swisslos sperrt, kann bei der Loterie Romande kein Konto eröffnen und umgekehrt. Ein ausländischer Anbieter hat keinen Anschluss an dieses Register; wer dort spielt, ist aus Schweizer Sicht ungesperrt, auch wenn er bei Sporttip eine Sperre hat. Das ist die eine Seite, die in der Werbung der ausländischen Anbieter nie erwähnt wird.

Wo Spielerschutz versagt: Testkäufe 2025

Die Gespa führt regelmässig Testkäufe an Verkaufsstellen durch. Im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Argument gegen die Online-Sperre, denn online wird der Ausweis geprüft, aber es ist ein Hinweis darauf, dass der Schutz an der Verkaufsstelle löchrig ist. Wer Minderjährige schützen will, sollte Online spielen, nicht an der Verkaufsstelle.

Zahlungen und Auszahlungen: Was bei bewilligten Anbietern geht

Bei einem bewilligten Anbieter in der Schweiz gibt es kein anonymes Wallet, keine Kryptowährung und keine Auszahlung an Drittkonten. Das ist kein Werbeversprechen, sondern Art. 50 Abs. 2 VGS: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Das schliesst anonyme Zahlungsmittel aus, weil die Auszahlung an ein identifiziertes Konto gehen muss, und es schliesst Krypto aus, weil Schweizer Banken und PostFinance keine Krypto-Auszahlungen für Wettgewinne anbieten. Wer aus dem Ausland gewohnt ist, mit Bitcoin oder E-Wallet zu spielen, hat diese Möglichkeit in der Schweiz nicht.

Aufladung des Spielguthabens

Das Swisslos-Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen, sonst ist kein weiterer Kauf möglich. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 einzahlen, ein Limit, das nicht aushandelbar ist. Wer mehr ausgeben will, muss warten, bis das Wallet abgebaut ist oder die Periode abgelaufen ist.

Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist die Brücke zum Schweizer Finanzplatz: Wer ein PostFinance-Konto hat, lädt damit auf, und wer keins hat, weicht auf den Einzahlungsschein aus, was den Weg über die Schweizer Bankenlandschaft verlängert. Kreditkarten sind als Zahlungsmittel möglich, aber die Sperre greift nach den Limiten, nicht nach dem Zahlungsmittel.

Auszahlung: Tempo, Kosten und Grenzen

Die Auszahlung ist der Teil, an dem viele Anbieter scheitern, nicht bei der Aufladung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, eine Klausel, die niemand liest, bis er sie zahlt. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, was im internationalen Vergleich lang ist, aber der Preis für die Verifikation und den Schweizer Bankweg. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, sondern nur weiteres Spielguthaben.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei Gewinnen aus Promotionen oder Gratisspielen gilt die Auszahlungsregel nicht, weil dort gar kein auszahlbarer Betrag entsteht.

Was fehlt: PayPal und Paysafecard

Ausländische Werbung erwähnt häufig PayPal und Paysafecard als Zahlungsmittel. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern sind diese Wege nicht verfügbar. Wer auf PayPal als Ein- oder Auszahlung angewiesen ist, kann es bei Swisslos und Loterie Romande nicht nutzen. Paysafecard als anonyme Guthabenkarte widerspricht der Pflicht zur Verifikation und zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Das ist kein Versäumnis der Anbieter, sondern Folge der Schweizer Regeln. Wer diese Zahlungsmittel sucht, muss zu einem ausländischen Anbieter wechseln und akzeptiert, dass dort die Schweizer Spielerschutzregeln nicht greifen.

Livewetten und Cash-Out: Was bei Sporttip läuft

Livewetten laufen während des Spiels mit sich ändernden Quoten, und Cash-Out ist die Möglichkeit, eine Wette vor dem Ende zu schliessen. Beide sind in der Schweiz erlaubt, beide haben bei Sporttip konkrete Bedingungen, die in den Spielregeln stehen.

Livewetten: Schnelligkeit und ihre Tücken

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wer auf das nächste Tor wettet und kein Live-Bild hat, kann trotzdem spielen, solange die Quote angeboten wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, was den Einsatz zurückgibt, aber keinen Gewinn. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, was bedeutet, dass die Wette storniert wird, sobald der Ausgang feststeht.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Fussball endet nach 90 Minuten plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Mannschaft, die ein Tor schiesst» während der Verlängerung wettet, ohne dass das Programm das ausdrücklich erwähnt, wettet ins Leere. Die Spielregeln sind hier klar, und ein Blick vor dem Tipp lohnt sich.

Cash-Out: Vorzeitiger Ausstieg, aber nicht garantiert

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Cash-Out ist also kein vertraglicher Anspruch, sondern ein Werkzeug, das der Anbieter nach eigenem Ermessen anbietet. Wer darauf baut, eine Wette jederzeit vor dem Schlusspfiff schliessen zu können, kann eine böse Überraschung erleben, wenn der Anbieter den Cash-Out auf einem Markt kurzfristig deaktiviert. Bei Quotenboosts und Profitboosts verfällt der Boost, sobald Cash-Out gezogen wird. Das ist eine Stelle, an der die Werbung verschweigt, was im Kleingedruckten steht.

Wettarten, Quoten und die Marge, die in jeder Zahl steckt

Bei Sporttip gibt es drei Wettformen: Einzelwette, Kombinationswette und Systemwette. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Kombinationen: Abhängige Ereignisse und der Bet-Builder

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Das ist die einzige Stelle, an der mehrere Märkte desselben Spiels in einer Wette landen dürfen. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer ohne Bet-Builder versucht, «Heimsieg + Über 2,5 Tore» in einer Kombination zu spielen, riskiert die Annahme und damit die Wette.

Kombiboost und Profitboost: Die Mechanismen verstehen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, was die Werbung in der Regel nicht erwähnt. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Frage ist nicht, ob der Boost verlockend klingt, sondern ob er sich rechnet. Ein 100-%-Boost auf fünfzehn Voraussagen verlangt fünfzehn richtige Tipps, was eine Quote von insgesamt über 1’000 ergibt. Wer die Mechanik nicht kennt, wettet auf den Boost und verliert den Boost im Cash-Out, ohne es zu merken. Wer sie kennt, lässt den Boost im Wettschein oder verzichtet auf die Wette.

Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten, was bei fünf Wetten zu schnell zu grossen Zahlen führt. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet, eine kaufmännische Rundung, die bei kleinen Gewinnen fast nichts ausmacht, bei grösseren Gewinnen aber den einen oder anderen Franken verschlucken kann. Wer eine Wette zu CHF 100 mit Quote 2.45 abschliesst, erhält CHF 245, abgerundet auf CHF 244.95. Wer die Rundung ignoriert, ärgert sich später über fehlende Rappen.

Die Marge: Was der Anbieter von jeder Wette behält

In jeder Quote steckt eine Marge des Anbieters, und sie ist der Preis, den der Spielende für die Wette zahlt, ohne es zu sehen. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge. Die Marge ist 100 % minus die Auszahlungsquote. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit identischen Quoten 1.90 / 1.90 ergibt sich: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0,5263 + 0,5263) = 1 ÷ 1,0526 = 0,95, also 95 % Auszahlungsquote und damit 5 % Marge. Bei einer Drei-Wege-Wette (1, 2, X) mit Quoten 2.10 / 3.40 / 3.40 ergibt die Rechnung 1 ÷ (0,4762 + 0,2941 + 0,2941) = 1 ÷ 1,0644 = 0,9394, also rund 94 % Auszahlungsquote und etwa 6 % Marge. Die Marge schwankt also je nach Marktstruktur, und sie ist der Anteil, der im Schnitt vom Einsatz beim Anbieter bleibt.

Die Faustregel: Je ausgeglichener die Quoten, desto näher an 100 % Auszahlungsquote, und je unausgeglichener die Wette, desto höher die implizite Marge auf der Gegenseite. Bei klaren Favoriten sinkt die Auszahlungsquote auf der Aussenseiter-Seite. Wer das nicht weiss, wettet auf die offensichtliche Quote und fragt sich später, warum der Gewinn kleiner ist, als er sein sollte. Die Marge ist der stille Preis jeder Wette, und sie ist der Grund, warum «beste Quote» allein kein hinreichendes Auswahlkriterium ist.

Sportarten und Wettprogramm: Was auf der Gespa-Liste steht

Was bei Sporttip und Jouez Sport im Wettprogramm steht, hängt von der Gespa-Liste ab. Fussball ist gesetzt, Eishockey ist gesetzt, Pferderennen ist gesetzt, Motorsport mit Formel 1 ist gesetzt. Was nicht auf der Liste steht, fällt aus dem Programm. Eckbälle, Karten, Asienhandicap, Esports, virtuelle Sportarten, alles nicht zugelassen, solange die Liste es nicht führt. Bei Fussball sind Bundesliga, Premier League, Champions League, Europa League und die Schweizer Super League gesetzt, dazu Länderspiele und grosse internationale Turniere, sofern sie auf der Liste stehen. Bei Eishockey stehen die National League und die NHL, dazu Weltmeisterschaften. Bei Pferderennen steht der heimische Rennsport und ein Teil der internationalen Galopp- und Trabrennen.

Das ist ein engerer Rahmen, als ihn internationale Anbieter bieten, aber er hat einen Vorteil: Wer bei einem bewilligten Anbieter wettet, wettet auf einen Markt, der reguliert und überwacht ist. Die Quote enthält die Marge, der Markt enthält die Vorgaben, und der Anbieter haftet nach Schweizer Recht. Bei einem ausländischen Anbieter ist die Quote oft aggressiver, aber die Marge ist im Schnitt nicht niedriger, und die Frage, wer bei einer Streitigkeit zahlt, ist offen.

Veranstaltungsabsagen und Nachholspiele

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00, was den Anteil storniert, ohne den Rest der Kombination zu zerstören. Diese 48-Stunden-Regel ist ein Unterschied zu vielen ausländischen Anbietern, die längere Fristen oder gar keine Fristen setzen. Sie ist im Kleingedruckten der Spielregeln versteckt, und wer sie nicht kennt, wettet auf abgesagte Spiele und fragt sich später, warum das Geld zurückkam.

Gewinne einfordern: Die 26-Wochen-Frist

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung, nicht mit dem Tag der Wette selbst, was bei späten Turnieren oder Rückrufen zu Verschiebungen führen kann. Wer sich die Quittung nicht aufhebt, hat nach 26 Wochen keine Handhabe mehr.

Neue Anbieter in der Schweiz: Warum die Liste kurz bleibt

Die Vorstellung, dass neue Anbieter den Schweizer Markt beleben, ist hartnäckig, aber falsch. Die Zahl der bewilligten Veranstalter ist auf zwei begrenzt, und wer eine Schweizer Bewilligung hätte, stünde im Register. Neue Marken, die in der Werbung auftauchen, sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und sie sind nicht «neu auf dem Markt», sondern neu in der Wahrnehmung der Spielenden. Ob ein Anbieter seriös ist, hängt in der Schweiz nicht von seinem Alter oder seinem Marketing ab, sondern von seiner Bewilligung und seinem Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Beides haben die neuen Marken nicht.

Das ist der Punkt, an dem die Werbung verschleiert, was sie nicht verschleiern darf. Wer einen «neuen Anbieter» wirbt, wirbt oft einen ausländischen Anbieter, der im Schweizer Markt keine Bewilligung besitzt und keine Schweizer Spielerkonten verifiziert. Eine Anmeldung ist möglich, weil die DNS-Sperre nicht alle Zugriffe blockt, und eine Einzahlung ist möglich, weil keine Schweizer Behörde den Geldverkehr kontrolliert. Was nicht möglich ist: der Schutz durch die Schweizer Spielsperre, der Rechtsweg im Streitfall, die Auszahlung an ein Schweizer Konto im eigenen Namen über die bei Swisslos üblichen Wege, und die Sicherheit, dass die Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden.

Für wen die neuen Anbieter dennoch funktionieren: Wer aus der Schweiz spielt und bereit ist, das Fehlen der Schweizer Spielerschutzregeln in Kauf zu nehmen, hat bei ausländischen Anbietern ein breiteres Wettprogramm, mehr Sportarten, mehr Märkte und oft höhere Quoten. Die Kosten dieser Wahl stehen nicht in der Werbung: kein Schweizer Rechtsschutz, keine zentrale Spielsperre, mögliche Einziehung von Gewinnen, kantonale Besteuerung, keine Garantie für die Auszahlung. Wer das akzeptiert, spielt bewusst ausserhalb des Schweizer Rahmens. Wer das nicht akzeptiert, hat zwei bewilligte Anbieter und damit das Ende der Auswahl.

Die Rangliste: Was Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bieten

Die folgende Tabelle ordnet die zwei bewilligten Veranstalter und die im Markt bekannten ausländischen Anbieter ein. Die ausländischen Anbieter sind nicht «die Besten» und nicht «die Schlechtesten», sondern Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, deren Status sich aus dem Fehlen der Bewilligung ergibt. Die Tabelle zeigt die Bewilligungslage, das Vertragsgebiet und den Veranstalter.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja, Grossspiel-Bewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Grossspiel-Bewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Aufsicht Gespa
BetFury Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
bet365 Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Bahigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
PowBet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
AmunRa Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz
1Bet Keine Schweizer Bewilligung Lizenzstatus nicht etabliert, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Tabelle macht sichtbar, was die Rangliste selbst nicht zeigt: Bei der Bewertung von Schweizer Sportwettenanbietern gibt es nur zwei Grössen, die zählen, und beide haben dasselbe Ergebnis. Die ausländischen Marken sind nicht «besser» oder «schlechter», sondern spielen in einem anderen rechtlichen Rahmen, und dieser Rahmen fehlt im Schweizer Kontext. Die «Top 10» der Sportwettenanbieter in der Schweiz ist also eine Liste mit zwei Einträgen, ergänzt um Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und deren Status in der Tabelle transparent ausgewiesen ist.

Swisslos Sporttip: Was der bewilligte Veranstalter für die Deutschschweiz bietet

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann online ein Konto eröffnen, alle anderen müssen an eine Verkaufsstelle gehen.

Die Spielregeln sind detailliert, und sie sind im Vergleich zu internationalen Anbietern strikt, aber lesbar. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Die Wettformen sind Einzelwette, Kombinationswette, Systemwette und seit kurzem die Bet-Builder-Funktion für abhängige Märkte desselben Spiels. Livewetten laufen vor und während des Spiels, Cash-Out ist nur als vollständiges Cash-Out verfügbar und nicht garantiert. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 und bringt 5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn, je nach Anzahl der Voraussagen. Quotenboosts und Profitboosts sind nur online, nur einmal pro Wettenden nutzbar und verfallen beim Cash-Out. Die App ist für iOS und Android verfügbar, und Wetten aus der App können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden.

Die Auszahlung ist konservativ: 5 bis 10 Arbeitstage ab der dritten Auszahlung im Jahr kosten 3 % Kommission, vorher sind die Auszahlungen gratis. Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen, kleinere Gewinne gehen automatisch ins Wallet. Die Verifikation per Ausweis und Adressabgleich ist beim Kontoeröffnen Standard, eine zweite Verifikation bei der Auszahlung entfällt.

Was Swisslos kostet: Die Werbung wirbt nicht mit einem Willkommensbonus, weil das BGS Werbung für Glücksspiele einschränkt und die Bewilligung für Gratisspiele einzeln eingeholt werden muss. Im Geschäftsbericht 2025 zeigt sich, was die Reingewinnverteilung bedeutet: Swisslos verteilte CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Das Geld, das nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, fliesst in diese Töpfe, was die Sportwetten bei Sporttip zu einem bewilligten Glücksspiel mit klarem Verwendungszweck macht.

Verdikt: Swisslos Sporttip ist für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet die einzige Wahl, wenn ein bewilligter Anbieter gesucht ist. Die Marge liegt im üblichen Bereich, das Wettprogramm ist enger als bei internationalen Anbietern, aber vollständig reguliert. Wer bereit ist, die Schweizer Spielerschutzregeln zu akzeptieren, findet hier den Standard. Wer mehr Märkte, mehr Sportarten oder höhere Quoten sucht, muss wissen, dass er dafür das Schweizer Schutznetz verlässt.

Loterie Romande Jouez Sport: Was der bewilligte Veranstalter für die Westschweiz bietet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Vertragsgebiet ist klar abgegrenzt, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone möglich.

Jouez Sport folgt denselben Regeln wie Sporttip, weil beide nach BGS bewilligt sind: 18 Jahre als Mindestalter, Verlustlimiten, die der Spielende setzt, eine zentrale Spielsperre im Schweizer Register, und Auszahlungen nur auf ein Bank- oder Postkonto im eigenen Namen. Die Spielregeln sind in der Westschweiz auf Französisch verfügbar, was die Verständlichkeit für die Zielgruppe sicherstellt.

Das Wettprogramm entspricht der Gespa-Liste, und damit dem von Sporttip. Fussball, Eishockey, Pferderennen, Motorsport, soweit auf der Liste. Was bei Sporttip geht, geht bei Jouez Sport, und was bei Sporttip nicht geht, geht auch bei Jouez Sport nicht. Die Quoten können sich zwischen den beiden Veranstaltern unterscheiden, weil jeder Veranstalter seine eigene Marge kalkuliert, aber die Schwankung ist im Schnitt klein. Wer das beste Angebot sucht, vergleicht die Quoten vor dem Tipp.

Die Auszahlungsmechanik gleicht der von Swisslos: Gewinne ins Wallet, Gewinne über einer Schwelle aufs Bankkonto, Kommission ab der dritten Auszahlung im Jahr. Die Verifikation läuft nach Schweizer Standard, die Werbung richtet sich nach den BGS-Vorgaben. Für wen Jouez Sport die richtige Wahl ist: Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt und Sportwetten bei einem bewilligten Anbieter platzieren will, hat mit Jouez Sport den passenden Veranstalter.

Verdikt: Loterie Romande Jouez Sport ist das Gegenstück zu Swisslos Sporttip für die Westschweiz. Die Spielregeln und der Schutz sind identisch, das Vertragsgebiet ist anders zugeschnitten. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht, mit Schweizer Spielsperre und Schweizer Rechtsweg. Wer ein Konto bei beiden Veranstaltern haben will, kann das, weil die zentrale Spielsperre übergreifend gilt.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: Was sie versprechen und was sie kosten

Die folgenden Anbieter tauchen in der Werbung für Schweizer Spielende auf und besitzen keine Schweizer Bewilligung. Sie sind hier aufgeführt, weil die Werbung sie erwähnt, nicht weil sie empfohlen werden. Jeder von ihnen fällt unter die Kategorie «ohne Schweizer Bewilligung», und die Beschreibung ihres Status‘ ist die einzige Aussage, die sich aus den verfügbaren Fakten treffen lässt.

BetFury

BetFury ist eine Marke, die mit Kryptowährungen und Online-Casino-Angeboten wirbt, einschliesslich eines Sportwettenbereichs. Eine Schweizer Bewilligung besitzt BetFury nicht. Die berichtete Lizenz, soweit sie aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgeht, ist in der Schweiz wirkungslos, weil Art. 4 BGS nur Schweizer Bewilligungen anerkennt. Ein Anschluss an die Schweizer Spielsperre besteht nicht, und ein Rechtsweg in der Schweiz ist nicht gegeben. Die Domain von BetFury kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang aus dem Schweizer Netz erschwert, aber nicht in jedem Fall blockt. Wer bei BetFury spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rahmens.

bet365

bet365 ist einer der grössten internationalen Sportwettenanbieter, mit einem breiten Wettprogramm und hohen Quoten. In der Schweiz besitzt bet365 keine Bewilligung. Die Domain von bet365 steht nach Angaben der Gespa auf der Sperrliste, was den Zugang aus dem Schweizer Netz in der Regel blockiert. Wer den Zugang über VPN oder alternative Domains wiederherstellt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Spielsperre und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die britische Lizenz, unter der bet365 in anderen Märkten agiert, ist im Schweizer Rechtssystem ohne Belang.

Bahigo

Bahigo wirbt mit Sportwetten und einem breiten Wettprogramm. Eine Schweizer Bewilligung besitzt Bahigo nicht. Der berichtete Lizenzstatus, soweit aus den Geschäftsbedingungen hervorgeht, ist in der Schweiz wirkungslos. Die Werbung richtet sich an internationale Märkte, nicht an die Schweiz, und die Spielbedingungen sind nicht auf Schweizer Recht ausgerichtet.

PowBet

PowBet ist ein Anbieter mit Sportwetten und Casino-Angeboten. Eine Schweizer Bewilligung besitzt PowBet nicht, und die berichtete Lizenz, soweit vorhanden, gilt in der Schweiz nicht. PowBet spricht mit seiner Werbung den internationalen Markt an, nicht den Schweizer, und die Spielbedingungen sind nicht auf Schweizer Recht zugeschnitten.

Fezbet

Fezbet ist ein weiterer Anbieter im internationalen Markt für Sportwetten und Casino. Eine Schweizer Bewilligung besitzt Fezbet nicht. Die in den AGB genannte Lizenz bietet in der Schweiz keine rechtliche Grundlage, zudem fehlt die Anbindung an das schweizerische Sperrregister.

Wettigo

Wettigo ist ein Anbieter, der mit Sportwetten und einem Online-Casino wirbt. Eine Schweizer Bewilligung besitzt Wettigo nicht. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang aus dem Schweizer Netz blockiert. Wer Wettigo nutzt, tut dies ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens.

AmunRa

AmunRa ist ein Anbieter mit Sportwetten und Casino-Angeboten, der mit einem ägyptischen Thema wirbt. Eine Schweizer Bewilligung besitzt AmunRa nicht. Die berichtete Lizenz, soweit vorhanden, gilt in der Schweiz nicht, und ein Schweizer Rechtsweg ist nicht gegeben.

1Bet

1Bet ist ein Anbieter, der mit Sportwetten und Casino wirbt. Eine Schweizer Bewilligung besitzt 1Bet nicht. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, was den Zugang aus dem Schweizer Netz blockiert. Die angegebene Lizenz findet im hiesigen Rechtsraum keine Anwendung.

Was die ausländischen Anbieter gemeinsam haben

Alle genannten Anbieter werben mit einem breiteren Wettprogramm als die bewilligten Schweizer Veranstalter, mit höheren Quoten und mit Zahlungsmitteln, die in der Schweiz nicht verfügbar sind (PayPal, Paysafecard, Kryptowährungen). Was sie nicht bieten, ist die Schweizer Bewilligung, der Anschluss an die Schweizer Spielsperre, der Schweizer Rechtsweg und die Auszahlung auf ein Schweizer Bank- oder Postkonto im Rahmen der Schweizer Spielregeln. Wer dort spielt, akzeptiert, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen je nach Kanton steuerlich anders behandelt werden und dass die Schweizer Spielerschutzregeln nicht greifen.

Verdikt: Die ausländischen Anbieter sind keine Alternative zu den bewilligten Schweizer Veranstaltern, sondern eine andere Kategorie von Angebot. Sie sind nicht «besser» oder «schlechter», sondern ausserhalb des Schweizer Rahmens. Wer sie nutzt, spielt bewusst ohne Schweizer Schutz.

Steuern auf Wettgewinne: Was bleibt vom Gewinn übrig

Gewinne aus Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind nach Schweizer Recht Einkommen, aber die meisten Spielenden merken davon nichts. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stuft Sportwetten als Grossspiele ein, und Gewinne aus Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Wer den Freibetrag pro Einzelgewinn nicht überschreitet, zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn, was bei einem typischen Wettgewinn der Normalfall ist.

Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die der Spielende über die Steuererklärung zurückholen kann. Bei Gewinnen aus bewilligten Schweizer Grossspielen ist die Verrechnungssteuer also eine Vorauszahlung, die in der Steuererklärung wieder ankommt, sofern der Gewinn deklariert wird. Bei Gewinnen aus ausländischen Grossspielen wird keine Verrechnungssteuer abgezogen, aber die kantonale Steuerpraxis behandelt sie unterschiedlich. Thurgau zum Beispiel besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als Einkommen, andere Kantone wenden den Freibetrag an. Wer in einem Kanton mit strenger Praxis spielt, sollte sich vor einer grossen Wette bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen.

Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in anderen Ländern existiert, gibt es in der Schweiz nicht. Wer einen Einsatz von CHF 100 platziert, zahlt keine Schweizer Wettsteuer, sondern nur die Marge des Anbieters in der Quote. Das ist ein Unterschied zu Märkten wie Deutschland, wo 5 % Wettsteuer auf den Einsatz erhoben werden, und es erklärt, warum Schweizer Buchmacher im Werbevergleich oft mit höheren Quoten auftauchen, obwohl die Marge nicht zwingend niedriger ist.

Werbe- und Bonusregeln: Warum die grossen Versprechen fehlen

Das BGS schränkt Werbung für Geldspiele ein. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS). Gratiswetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Bewilligung wird einzeln erteilt. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Bewilligungen für Gratiswetten an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt, was die Dimension zeigt: Die grossen Bonusprogramme ausländischer Anbieter sind in der Schweiz nicht im selben Stil möglich.

Die Folge: Die Werbung der bewilligten Schweizer Veranstalter ist zurückhaltender, der Bonus ist kleiner oder fehlt, und die Aufmerksamkeit liegt auf dem Wettprogramm und der Sicherheit. Ausländische Anbieter werben aggressiv, mit hohen Bonusangeboten, Gratiswetten und Quotenboosts, die in der Schweiz nicht erlaubt sind. Die Werbung der ausländischen Anbieter richtet sich an den internationalen Markt, nicht an die Schweiz, und ihre Angebote sind rechtlich nicht abgesichert, wenn sie in der Schweiz genutzt werden. Die Werbung selbst kann eine Straftat nach Art. 131 BGS sein, was die Verfolgung der Anbieter, nicht der Spielenden betrifft.

Die wirtschaftliche Seite: Wohin die Gewinne fliessen

Die Reingewinne von Swisslos fliessen nicht in die Tasche privater Aktionäre, sondern in die kantonalen Fonds und in die Stiftung Sportförderung Schweiz. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten Sporttip stammen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.), was den Anteil der Sportwetten am Gesamtumsatz von Swisslos zeigt. Die Stiftung Sportförderung Schweiz unterstützt Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe, was die Sportwetten zu einer Finanzierungsquelle des Schweizer Sports macht.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Marge in jeder Quote steckt und der Anbieter im Schnitt 5 % bis 6 % des Einsatzes behält. Wer bei Sporttip wettet, wettet bei einem bewilligten Anbieter, der einen Teil des Gewinns in den Schweizer Sport zurückführt, aber die Marge bleibt die Marge. Die wirtschaftliche Seite ergänzt die rechtliche Seite, ohne sie zu ersetzen.

Häufige Fragen zu Schweizer Sportwettenanbietern

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf überhaupt Wetten veranstalten?

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide besitzen eine Grossspiel-Bewilligung nach BGS, die Aufsicht führt die Gespa, und weitere bewilligte Anbieter gibt es nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz und ohne Anschluss an die zentrale Spielsperre.

Wenn nur zwei Veranstalter zugelassen sind, worin unterscheiden sich Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport?

Beide Veranstalter bieten das gleiche Wettprogramm nach der Gespa-Liste, beide verlangen 18 Jahre als Mindestalter, beide setzen voraus, dass der Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet liegt, und beide wickeln die Auszahlung über das Schweizer Bank- oder Postkonto ab. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet: Sporttip deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, Jouez Sport die Westschweiz. Wer im falschen Kanton wohnt, kann beim anderen Veranstalter kein Online-Konto eröffnen.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und was ist von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten?

Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung, weil das BGS nur Schweizer Bewilligungen anerkennt (Art. 4 BGS). Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, ist nicht durch die Schweizer Spielsperre geschützt, hat keinen Schweizer Rechtsweg im Streitfall und muss mit der kantonalen Besteuerung von Gewinnen aus ausländischen Grossspielen rechnen. Die Gespa kann die Domain solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen, was den Zugang aus dem Schweizer Netz blockiert.

Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?

Für ein Online-Konto bei Sporttip braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre. Bei der Registrierung werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Wette setzt der Spielende eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, und die maximale Tageslimite liegt bei CHF 9’999.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote bei Sporttip berechnet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette von CHF 100 mit Quote 2.45 ergibt das einen Gewinn von CHF 245, abgerundet auf CHF 244.95, was dem Spielenden als Auszahlung oder als Wallet-Guthaben gutgeschrieben wird.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?

Die Sperrliste der Gespa führt ausländische Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre blocken (Art. 86–93 BGS). Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in der Schweiz nicht durch die Verrechnungssteuer erfasst, aber die kantonale Praxis unterscheidet sich: Thurgau zum Beispiel besteuert solche Gewinne unabhängig vom Betrag als Einkommen, andere Kantone wenden den Freibetrag pro Einzelgewinn an. Wer eine grössere Wette bei einem ausländischen Anbieter plant, sollte sich vorab bei der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»