Was «sicher» bei Schweizer Sportwetten wirklich heisst
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«Sicher» hat im Wettgeschäft zwei Bedeutungen, die nichts miteinander zu tun haben. Die eine ist der rechtliche Schutz durch eine Schweizer Bewilligung, mit klaren Limiten, einem Sperrregister und Auszahlungen nur auf das eigene Konto. Die andere ist der Glaube, ein Ausgang stehe fest. Beides vermischen viele Anbieter in ihrer Werbung – und beides wird im Folgenden getrennt: zuerst, was ein bewilligter Anbieter in der Schweiz tatsächlich leistet, dann, was eine Wette rechnerisch kostet, unabhängig davon, wer sie anbietet.
Stand: Oktober 19, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsübersicht der Gespa und die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2) sowie die Teilnahmebedingungen der Online-Teilnahme von Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025).
Rechtslage in der Schweiz: warum nur zwei Anbieter Sportwetten machen dürfen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern – nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben festgelegt, dass nur zwei Veranstalterinnen Lotterien und Sportwetten durchführen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide unterstehen der Gespa, beide haben eine gültige Veranstalter- und Spielbewilligung, und beide sind im Schweizer Recht legal.

Was das praktisch heisst: Wer in der Schweiz wettet, kann bei einer der beiden Veranstalterinnen spielen, die für seine Region zuständig ist. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande betreut Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer aus dem einen Gebiet ein Konto beim anderen eröffnen will, geht leer aus – die Anmeldung verlangt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin. Die Spiellandschaft, die im Internet sichtbar ist, ist also breiter, als es die Schweizer Bewilligung erlaubt: alles ausser den beiden genannten Anbietern ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao oder Deutschland hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS); Domains ausländischer Anbieter können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS gesperrt werden.
Die offene Liste, was gewettet werden darf, ist kurz. Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026): nur was dort steht, darf angeboten werden. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind tabu. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Eckball- oder Kartenmärkte sucht man auf der Liste ebenso vergeblich wie einen Esports-Bereich. Livewetten sind zulässig, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz schränkt einzelne Live-Märkte nicht zusätzlich ein.
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Wer als Spieler bei einem ausländischen Anbieter setzt, wird nicht bestraft – aber sein Geld kann im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Schutz des Schweizer Sperrregisters gilt dort nicht.
Spielerschutz: was die Schweizer Bewilligung dem Spieler wirklich bringt
Spielerschutz ist in der Schweiz nicht Kosmetik, sondern gesetzliche Pflicht. Drei Bausteine prägen den Alltag: Limiten, Spielsperre und Auszahlungsregeln.

Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette stehen
Bevor bei Sporttip die erste Wette abgegeben werden kann, verlangt das System drei selbst gesetzte Verlustlimiten – für 1, 7 und 30 Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Das klingt technisch, ist aber der wichtigste Hebel: wer mehr verlieren würde, als er sich leisten kann, kann das System gar nicht erst umgehen. Die Gespa schreibt den Organisatorinnen nur vor, dass sie überhaupt Limiten verlangen müssen (Art. 87 VGS); die konkreten Werte stammen aus den Spielregeln von Sporttip.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillige Sperren können frühestens nach drei Monaten und nur mit einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer ausgeschlossen ist oder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS) – das ist die Sanktion, die das System ernst nimmt.
Auszahlungen nur auf das eigene Konto
Gewinne und Restguthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Spielkonto-Inhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen, Kryptowährungen, Auszahlungen an Dritte – alles, was sich bei ausländischen Anbietern findet, ist im bewilligten Markt nicht zulässig. Kredit an Spieler ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS); eine Schweizer Veranstalterin kann niemandem das Geld leihen, das er setzen will.
Sicherheit durch Bewilligung: was Spieler bei Swisslos und Loterie Romande konkret bekommen
Beide Veranstalterinnen erfüllen die Schweizer Vorgaben, aber sie sind nicht identisch. Wer im deutschsprachigen Raum wettet, kommt an Sporttip nicht vorbei; wer in der Romandie wohnt, an Jouez Sport. Wer umzieht oder in einem anderen Kanton wohnt, muss das Konto wechseln, weil die Anmeldung an den Wohnsitz im Vertragsgebiet gekoppelt ist.
Bei der Registrierung verlangt Swisslos die Identitätsprüfung: ein gültiger Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden aus dem Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine Person darf sich nur einmal registrieren, das Mindestalter ist 18 Jahre, und es darf keine Spielsperre bestehen. Diese Schritte wirken bürokratisch, sind aber der Grund, weshalb die Auszahlung ans eigene Konto funktioniert: der Anbieter weiss, wer wettet.
Die Spielregeln sind transparent offengelegt. Die Regeln zur Wettabgabe, zur Behandlung abgesagter Ereignisse, zu Cash-Out und zu Limits stehen in den Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen (Version 4.2). Wer sich auf die Regeln einlässt, weiss, was ihn erwartet – ein Vorteil, den ausländische Anbieter mitunter nicht in derselben Tiefe liefern.
Vergleich der bewilligten Anbieter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) | Loterie Romande, Lausanne |
Mehr Zeilen gibt es in der bewilligten Spalte nicht. Die Gespa publiziert keine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Sperrliste der Gespa führt ausländische Domains, die per DNS gesperrt sind – das ist das Gegenstück, nicht eine Erweiterung des bewilligten Angebots.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was im Vergleich bleibt
Die Plattformen Rabona, AmunRa, Coolzino, Betscore, Boomerang Bet, HornetBet, Bahigo und DirectionBet sind im Schweizer Markt aktiv, besitzen aber keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, die einer dieser Anbieter mitführt, hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Konkret heisst das:
- Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister. Wer sich bei einem dieser Anbieter sperren lässt, ist nicht zugleich für Sporttip oder Jouez Sport gesperrt – und umgekehrt.
- Keine Schweizer Aufsicht. Bei Streitfällen ist die Gespa nicht zuständig; die Spieler sind auf die AGB des Anbieters und die ausländische Lizenzbehörde angewiesen.
- Kein Schutz vor Einziehung. Strafverfahren gegen den Anbieter können dazu führen, dass Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
- Auszahlungen und Spielguthaben unterliegen nicht den Schweizer Regeln zu Identitätsprüfung, Kontobindung und Verlustlimiten. Die Anbieter setzen ihre eigenen Regeln.
Vergleicht man sie untereinander oder mit den bewilligten Anbietern, gilt: was an Sicherheit im rechtlichen Sinn existiert, ist die Schweizer Bewilligung. Alles andere ist Marketing. Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko, und das Risiko ist nicht nur ein verlorener Einsatz, sondern der Verlust des gesamten Schutzrahmens.
Kosten einer Wette: wie die Marge den Gewinn schmälert
Eine Wette kostet den Spieler nie nur den Einsatz. In jeder Quote steckt die Marge des Anbieters – der Anteil, den der Anbieter pro eingesetztem Franken behält. Wer das ignoriert, sieht nur die Quote und übersieht, was langfristig vom Einsatz bleibt.
Rechenregel: Für einen Zwei-Wege-Markt mit beiden Quoten bei 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, also etwa 52.6 %. Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote, also rund 47.4 % – auf diesem Markt fast die Hälfte jedes eingesetzten Frankens. Das ist kein Zufall, sondern die Mechanik: bei ausgeglichenen Quoten auf beiden Seiten ist die Marge besonders hoch. Bei einem Drei-Wege-Markt wie 1/X/2 mit Quoten 2.10/3.40/3.60 sinkt die Marge; typische Margen bewegen sich je nach Markt und Anbieter zwischen etwa 3 % und 8 %, bei Spezialwetten höher.
Die Marge ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten. Eine einzelne Wette kann sehr gut ausgehen, aber die durchschnittliche Auszahlung pro eingesetztem Franken liegt unter dem Einsatz, sobald die Marge über Null ist. Genau das ist der Punkt, an dem das vermeintlich «sichere» System kippt: die Quoten sehen verlockend aus, aber sie zahlen auf Dauer weniger zurück, als eingesetzt wird. Die Schweizer Bewilligung ändert das nicht – sie sorgt für die Regeln, nicht für bessere Quoten.
Was Bonus, «Gratiswette» und Quotenboost tatsächlich kosten
Wer bei Sporttip spielt, trifft auf Begriffe wie Kombiboost, Quotenboost und Profitboost. Sie klingen nach Geschenk, sind aber an Bedingungen geknüpft, die über Sieg oder Niederlage entscheiden.
Kombiboost
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 pro Auswahl. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Auswahlen. Wer die Mindestquote reisst, fällt aus dem Boost. Wer nicht mindestens vier Auswahlen trifft, ebenso. Der Boost erhöht nicht die Quote der Einzelwetten, sondern nur den Nettogewinn der Kombination, und ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert.
Quotenboost und Profitboost
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; sie erhöhen die angezeigte Quote für genau diese eine Wette. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Der Gewinn aus einem Quotenboost ist im Gewinnfall ganz normal steuerlich zu behandeln – er fällt unter dieselben Freibeträge wie jeder andere Wettgewinn.
Gratiswetten und Gratisspielguthaben
Gratiswetten – in der Branche oft «Free Bets» – sind keine echten Gratisbeträge. Bei Sporttip sind die Gewinne aus Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, solange sie als Bonus auf dem Wallet liegen; sie lassen sich nur für weitere Wetten einsetzen. Wer eine Gratiswette erhält, sollte prüfen, ob der Einsatz zurückerstattet wird, falls die Wette gewinnt, und ob eine Mindestquote gilt. Bei den meisten Anbietern ist genau das die Stelle, an der die Werbung von der Realität abweicht: nicht der Bonus ist das Geschenk, sondern die Bedingung, an die er geknüpft ist.
Livewetten, Cash-Out und das Risiko der Spielentscheidung
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis im Livestream übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem der Ausgang bereits feststeht – etwa nach dem entscheidenden Tor –, bekommt sie mit Quote 1.00 gewertet; die Wette ist faktisch verloren. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten, um Wetten auf bereits bekannte Ausgänge zu verhindern. Das ist der sicherheitspolitische Rahmen, der verhindert, dass Spieler auf den Ausgang selbst setzen.
Cash-Out ist bei Sporttip verfügbar – für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Cash-Out. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt angeboten wird. Der Cash-Out-Betrag ist dabei tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, weil der Anbieter sich die Option, die Wette auslaufen zu lassen, bezahlen lässt. Wer Cash-Out nutzt, glättet die Volatilität – aber er nimmt dem Anbieter das Risiko ab, nicht umgekehrt.
Einsatz, Gewinn und Auszahlung: die Mechanik im Hintergrund
Berechnung des Gewinns
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationswetten ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten; der Gewinn ist Einsatz mal Gesamtquote. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine buchhalterische Eigenheit von Swisslos, die das Ergebnis um wenige Rappen von einer glatten Rechnung abweichen lässt.
Beispiel: Einsatz CHF 10, Quote 2.50. Gewinn = 10 × 2.50 = CHF 25.00. Bei einer Kombination aus drei Wetten mit Quoten 1.80, 2.10 und 1.95 ergibt sich die Gesamtquote zu 1.80 × 2.10 × 1.95 ≈ 7.37. Ein Einsatz von CHF 5 würde damit CHF 5 × 7.37 = CHF 36.85 zurückzahlen, abzüglich Einsatz also einen Nettogewinn von CHF 31.85. In der Realität kommt der Faktor Marge in jeder Einzelquote zum Tragen – die effektive Auszahlung pro Franken Einsatz ist über alle Wetten gemittelt niedriger.
Einsatzlimiten
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein weiterer Schutzmechanismus: die Veranstalterin begrenzt das Verlustrisiko pro Wette, zusätzlich zu den selbst gesetzten Tages-, Wochen- und Monatslimiten.
Spielguthaben und Einzahlungen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Diese Limits sind Teil des Spielerschutzes – wer nicht unbegrenzt einzahlen kann, kann auch nicht unbegrenzt verlieren.
Auszahlung von Gewinnen
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Spielenden überwiesen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – es bleibt auf dem Wallet, bis es eingesetzt oder verfällt.
Steuerfragen: wann ein Gewinn steuerfrei ist
Wettgewinne aus Schweizer Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Die eidgenössische Schwelle liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, weshalb nur «je nach Kanton» eine korrekte Aussage ist. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Für die allermeisten Spielerinnen und Spieler ist das irrelevant: Wer unter dem Freibetrag bleibt, hat weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine pauschale «Wettsteuer» auf den Einsatz, wie sie andere Länder kennen, gibt es in der Schweiz nicht.
Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Diese unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil die Schweizer Veranstalterin sie nicht einbehält. Die kantonale Praxis ist aber uneinheitlich – der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben. Für allgemeine Auskünfte ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Häufige Fragen zu sicheren Sportwetten in der Schweiz
Trägt jede Sportwette ein Verlustrisiko, oder gibt es Wetten mit feststehendem Gewinn?
Jede Wette trägt ein Verlustrisiko. Es gibt keine Sportwette, bei der der Gewinn von vornherein feststeht. Jede Quote enthält die Marge des Anbieters, die besagt, welcher Anteil der Einsätze im Schnitt nicht zurückgezahlt wird. Wer eine Wette als «sicher» verkauft, meint in der Regel «wahrscheinlich» – aber wahrscheinlich ist nicht sicher, und genau dieser Unterschied entscheidet zwischen Gewinn und Verlust.
Woran erkennt man einen geschützten Anbieter, und was sagt die Schweizer Bewilligung aus?
Ein geschützter Anbieter trägt eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS und untersteht der Gespa. In der Praxis sind das Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Bewilligung garantiert, dass die Anbieterin die Spielregeln, die Auszahlungswege und den Spielerschutz nach Schweizer Recht einhält – sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette aus. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit.
Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn berechnet, und was bedeutet die Marge?
Der Gewinn ist Einsatz mal Quote (bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten). Der Reingewinn ist Gewinn minus Einsatz. Die Marge ist der Anteil pro eingesetztem Franken, den der Anbieter im Durchschnitt einbehält. Bei einer Zwei-Wege-Wette mit beiden Quoten bei 1.90 liegt die Marge bei rund 47 %, weil die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) nur etwa 52.6 % beträgt. Wer die Marge ignoriert, sieht nur die Quote und übersieht den statistischen Verlust, der sich über viele Wetten aufbaut.
Lässt sich mit Sportwetten ein Einkommen erzielen, und wie sind Gewinne steuerlich zu behandeln?
Sportwetten sind kein Einkommen, sondern ein Freizeitvergnügen mit ungewissem Ausgang. Die Marge sorgt dafür, dass der durchschnittliche Spieler langfristig verliert; Ausnahmen gibt es, aber sie sind nicht planbar. Wer dennoch Gewinne erzielt: bis zum eidössischen Freibetrag von CHF 1’071’000 (Stand 2026) einkommenssteuerfrei; darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb eine genaue Auskunft beim Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung sinnvoll ist.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und was bringen Pausen und Spielsperre?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Obergrenze CHF 9’999 pro Periode, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Pausen sind über die Spielsperre möglich, von 1 bis 180 Tagen produktbezogen; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Wer das Setzen der Limiten umgeht, hat im bewilligten Markt gar keine Möglichkeit, eine Wette abzugeben – die Eingabemaske lässt keine Wette ohne gesetzte Limite zu.
Was gilt bei einem abgesagten Ereignis und bei einer Livewette nach dem Ausgang?
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Bei Livewetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, wertet Swisslos die Wette mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder VAR-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer nach dem Ausgang setzt, verliert in der Regel seinen Einsatz – das System schützt sich gegen nachträgliches Setzen auf bereits bekannte Ergebnisse.
Rechtslage – buchmachersch
Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
