Neukundenbonus für Schweizer Sportwetten: Was Sporttip und Jouez Sport wirklich bieten
Ladevorgang...
Aktualisiert am Oktober 19, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) und das Reglement Général der Loterie Romande (24. Ausgabe, Juni 2023).
Wer in der Schweiz nach einem «Neukundenbonus» für Sportwetten sucht, landet schnell bei ausländischen Marken, die mit «100 % bis CHF 500» oder «risikofreier Erstwette» werben. In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Bewilligung der Gespa hat; das sind zwei Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Was beide beim ersten Konto anbieten, ist deutlich kleiner als das, was internationale Buchmacher bewerben. Der Grund liegt nicht in der Knausrigkeit der Veranstalter, sondern im Geldspielgesetz: Gratisspiele und Startguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht.
Was ein «Neukundenbonus» in der Schweiz rechtlich darf, unterliegt strengen Vorgaben: Das Geldspielgesetz beschränkt solche Angebote auf das, was die Aufsicht (Gespa) vorab bewilligt. Sporttip und Jouez Sport führen daher nur bewilligte Aktionen, die im Vergleich zu internationalen Angeboten kleiner ausfallen. Auch wer sich für ausländische Wettseiten interessiert, sollte wissen: Werbung für solche Angebote ist in der Schweiz verboten, da sie keine Schweizer Bewilligung besitzen.
Rechtslage: Warum Schweizer Willkommensangebote kleiner ausfallen
Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) regelt Sportwetten als Grossspiel. Bewilligungen erteilt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern). Art. 4 BGS stellt klar: Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer hier Sportwetten anbieten will, braucht eine Schweizer Bewilligung; pro Veranstalter eine Veranstalterbewilligung und pro Spiel eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande.

Ein «Neukundenbonus» im internationalen Sinn – Einzahlungsbonus mit Umsatzvorgabe, risikofreie Wette, Freebet – fällt im BGS unter Gratisspiele oder Startguthaben. Dafür braucht es nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht der Loterie Romande 24 solcher Zusagen erteilt, Swisslos deren 8. Das ist die Pipeline, aus der alle Willkommensaktionen kommen, die ein Schweizer Konto je sehen wird. Beide Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben grundsätzlich nicht auszahlen, Gewinne aus Promotions sind nicht auszahlbar.
Diese Architektur hat zwei Folgen für den ersten Wettschein:
- Die beworbenen Summen fallen klein aus. Bei Swisslos sind es Promotion-Codes aus Stadionaktionen, Quotenboosts auf das eigene Spiel oder der Kombiboost auf den Nettogewinn. Bei der Loterie Romande waren es im Winter 2025/26 CHF 10 Spielguthaben aus einer Stadionaktion, mit Gültigkeit 30 Tage und nicht auszahlbar.
- Wer ein «200 % Bonus» oder eine «risikofreie Wette» sucht, wird in der Schweiz nicht fündig. Solche Formen brauchen eine Gespa-Zustimmung, die es in dieser Form nicht gibt.
Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich zudem nicht einfach bei beiden Veranstaltern anmelden. Das Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus: bei Swisslos in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, bei der Loterie Romande in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Spielerschutz: Welche Limiten vor der ersten Wette stehen müssen
Wer bei Sporttip oder Jouez Sport ein Konto eröffnet, setzt noch vor der ersten Einzahlung persönliche Verlustlimiten. Das ist keine Empfehlung der Veranstalter, sondern eine Vorgabe der Verordnung zum BGS (Art. 87 VGS): Die Veranstalterin muss eine oder mehrere Obergrenzen für täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz beziehungsweise Verlust verlangen.

Bei Swisslos heisst das in den Bedingungen:
- Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000).
- Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist strenger als das Gesetz, das 24 Stunden vorsieht – die Praxis der Veranstalter geht also über das Minimum hinaus.
- Zusätzlich möglich: eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage.
Die Loterie Romande zieht die Schraube an einer anderen Stelle an: Auf das Spielerkonto dürfen höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage eingezahlt werden, das Wallet selbst darf höchstens CHF 10’000 halten. Drei Stellen, an denen das Geld gedeckelt wird, bevor es überhaupt auf den Wettschein geht.
Eine Startguthaben-Aktion lockert diese Pflicht nicht. Sie steht daneben. Wer meint, ein Bonus entschärfe die eigene Verlustlimite, irrt: Die Limite gilt fürs Wetten, das Startguthaben gehört zum Wallet und unterliegt ebenfalls den Auszahlungsregeln – und bei Promotions: gar keiner Auszahlung.
Wer sich selbst aussperren will, kann das ebenfalls tun. Swisslos lässt eine produktbezogene Sperre für 1 bis 180 Tage zu, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für alle Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle.
Wer den Ernstfall fürchtet, muss die Limiten also nicht im Konkurs öffnen, sondern vor dem ersten Schein setzen.
Was «Neukundenbonus» bei Schweizer Veranstaltern tatsächlich bedeutet
In der Schweiz ist der «Willkommensbonus» kein Einzahlungsmultiplikator. Er ist eine Kombination aus drei Bausteinen, die alle einzeln klein ausfallen:
- Startguthaben aus Aktionen, die an einen Code, einen Zeitraum oder eine Identitätsprüfung gebunden sind. Beispiel: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer binnen 7 Tagen den im National-League-Stadion verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
- Quotenboosts und Profitboosts im Sporttip-Wettprogramm, nur online, pro Wettende einmal nutzbar und in Einsatz sowie Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
- Der Kombiboost auf den Nettogewinn, der mit der Anzahl der Voraussagen steigt.
Verglichen mit internationalen Werbeversprechen ist das wenig. Verglichen mit dem, was das BGS hergibt, ist es das Maximum, das die Veranstalter anbieten dürfen.
Der Sporttip-Kombiboost im Detail
Der Kombiboost ist die beständigste Aktion bei Swisslos. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Die Bedingungen staffeln sich nach Anzahl der Tipps:
- 4 Voraussagen: 5 % Bonus auf den Nettogewinn.
- 7 Voraussagen: 20 % Bonus.
- 10 Voraussagen: 40 % Bonus.
- 15 Voraussagen: 100 % Bonus.
Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Pro Wettende ist der Boost einmal nutzbar, und die Voraussagen müssen die Mindestquote von 1.50 halten. Cash-Out und Boost schliessen sich aus, eine vorzeitig ausgeführte Auszahlung verwirkt den Boost.
Was heisst «Nettogewinn»? Der Nettogewinn ist das, was nach Abzug des Einsatzes übrig bleibt. Bei einer Einzelwette mit Quote 2.00 und Einsatz CHF 10 sind das CHF 10. Bei einer Kombiwette mit Gesamtquote 6.00 gleichfalls: Einsatz mal (Quote minus 1), oder kürzer Einsatz mal Gesamtquote minus Einsatz. Der Kombiboost legt oben drauf, nicht auf den Bruttogewinn und nicht auf den Einsatz.
Ein Beispiel zeigt, wie sich das liest: Eine Kombiwette mit vier Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ist 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 wäre der Bruttogewinn 9’792 × 10 = CHF 97.92, gerundet nach den Swisslos-Regeln zuerst auf zwei Nachkommastellen, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist CHF 87.92. Mit dem 5-%-Bonus für vier Voraussagen kommt ein Bonus von CHF 4.40 dazu, der Auszahlungsbetrag damit CHF 92.32.
Diese Rechnung ist ein Beispiel, keine vorgeschriebene Auszahlung. Es geht hier weder um eine zitierte Quote noch um eine beworbene Auszahlung der Veranstalterin. Welche Quote eine Voraussage heute hat, schlägt der Wettschein nach; das Schema «Einsatz mal Gesamtquote, dann Bonus» ist das, was die Bedingungen festschreiben.
Was Gratisspielguthaben nicht kann: Auszahlung
Beide Veranstalter zahlen Gratisspielguthaben aus Promotions nicht aus. Bei der Loterie Romande ist das im Reglement Général festgehalten: nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt dasselbe.
Was sich auszahlen lässt, ist ein Gewinn, der mit dem Gratisspielguthaben erzielt wird – der Gewinn wandert ins Wallet und folgt dessen Regeln. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Der Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall
Eine der hartnäckigsten Fragen zu Freiwetten ist: Wird der Einsatz zurückgezahlt? Bei internationalen Buchmachern ist die Standardregel: nein, der Einsatz ist futsch, der Wettende bekommt nur den Nettogewinn. Diese Logik schlägt sich im Sporttip-Spielregelwerk nicht in derselben Form nieder, weil Sporttip keine Gratiswetten in dem Sinn führt, wie es ausländische Marken tun.
Was es gibt, sind Quotenboosts auf den Nettogewinn (Profitboosts) sowie der Kombiboost auf den Nettogewinn. Beide erhöhen den Nettogewinn, nicht den Bruttogewinn. Der Spieleinsatz wird in diesen Fällen ganz normal gesetzt, geht also in die Berechnung ein, und der Boost wird zusätzlich ausgezahlt. Bei einer Gratiswette im engeren Sinn würde der Einsatz zurückbehalten; ein solches Produkt sucht man bei Swisslos und Loterie Romande vergebens.
Die praktische Konsequenz: Wer mit einem Boost spielt, sieht auf dem Wettschein den normalen Einsatz, den normalen Bruttogewinn und die Bonuserhöhung. Der Unterschied zu einer «Freebet» ist, dass hier eigenes Geld auf dem Spiel steht – nur die Aufwertung ist geschenkt.
Bewilligte Veranstalter im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt die zwei bewilligten Veranstalterinnen nebeneinander. Sie ist keine Liste der «besten Buchmacher», weil diese Liste in der Schweiz immer zwei Einträge lang ist. Sie ordnet ein, was jedes Angebot tatsächlich enthält.
| Veranstalterin | Schweizer Bewilligung | Trägerin / Produkt |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel – Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Grossspiel), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne – Produkt Jouez Sport |
Die Spalten erklären sich selbst: Beide führen eine Bewilligung als Grossspiel-Veranstalterin, beide stehen unter Aufsicht der Gespa. Wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im entsprechenden Vertragsgebiet hat, kann sich online registrieren – Swisslos in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, die Loterie Romande in den sechs Westschweizer Kantonen.
Was heisst das für die Suche nach einem «Bonus»? Die zwei Veranstalter sind nicht Konkurrenten im klassischen Sinn; sie teilen sich den Markt geografisch auf, und ein Spieler aus Zürich kann sich nicht bei der Loterie Romande anmelden, ein Spieler aus Genf nicht bei Swisslos. Wer beide vergleicht, sieht zwei Welten, in denen jeweils dasselbe gilt: kleine, bewilligte Promotionen, kein Einzahlungsbonus, keine Freebet im internationalen Stil.
Voraussetzungen für die Online-Registrierung bei Swisslos
Die Online-Registrierung bei Swisslos ist kein Ein-Klick-Vorgang. Sie verlangt:
- Mindestalter 18 Jahre.
- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (siehe oben).
- Keine bestehende Spielsperre.
- Pro Person genau ein Konto.
Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis verifiziert; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Kanton wohnt, sich aber mit einem Adressnachweis aus einem anderen Kanton registriert, fällt durch die Prüfung.
Nach der Verifizierung werden vor der ersten Einzahlung die Verlustlimiten gesetzt (siehe oben). Dann erst lässt sich das Wallet aufladen. Swisslos lässt das Aufladen per PostFinance Pay direkt in der App oder per Online-Zahlungsmöglichkeit und Einzahlungsschein zu. Mindestbetrag pro Aufladung CHF 20, in 30 Tagen maximal CHF 10’000, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Was die Rechnung zeigt: Ein Kombiboost-Beispiel in Franken
Eine Beispielrechnung zeigt, was der Kombiboost im Gewinnfall abwirft – und was er im Verlustfall kostet.
Eingaben
- Vier Voraussagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00.
- Gesamtquote 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792.
- Einsatz CHF 10.
- Bonus 5 % auf den Nettogewinn (Stufe für vier Voraussagen).
Ergebnisband
- Bruttogewinn bei vollem Erfolg: Einsatz mal Gesamtquote = CHF 97.92.
- Nettogewinn: CHF 87.92.
- Bonus 5 %: CHF 4.40.
- Auszahlungsbetrag mit Boost: rund CHF 92.32.
Die Rechnung steht und fällt mit der Gesamtquote. Schon eine Voraussage, die daneben liegt, wirft den ganzen Schein. Bei vier Tipps ist die Wahrscheinlichkeit, alle vier zu treffen, deutlich tiefer als bei einer Einzelwette, und der Bonus von 5 % entschädigt diesen Nachteil kaum. Erst ab sieben Voraussagen (20 %) und zehn Voraussagen (40 %) wird der Bonus gross genug, um die zusätzliche Trefferschwierigkeit spürbar auszugleichen.
Das ist der Punkt, an dem «Boost» und «Gewinnchance» miteinander reden: ein 100-%-Boost auf fünfzehn Voraussagen sieht gross aus, aber fünfzehn richtige Tipps sind eine Hausnummer. Wer den Kombiboost nutzt, sollte das wissen, bevor der Schein abgegeben wird.
Angebote ohne Schweizer Bewilligung
Wer eine Wettseite ohne Schweizer Bewilligung nutzt, bewegt sich ausserhalb des BGS. Hier ist wichtig, was die Gespa selbst dazu sagt – und was die Spielregeln der bewilligten Veranstalterinnen nicht abdecken.
Wer eine Bewilligung hat und wer nicht
Swisslos und Loterie Romande sind die einzigen Anbieterinnen, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Jede andere Wettseite – gleich mit welcher ausländischen Lizenz – ist in der Schweiz nicht zugelassen. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, keine Garantie, dass Gewinne ausgezahlt werden.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach Art. 130 BGS ein Vergehen – bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in gewerbsmässiger Form bis 5 Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, ein Fair-Play-Schutz existiert nicht.
Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains per DNS. Die Liste wird laufend erweitert; Domain-Hopping – das schnelle Wechseln auf neue Domains nach einer Sperre – ändert daran nichts, weil nachgesperrt wird. Die Gespa benennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 steht ebenfalls auf der Liste.
Was die Werbung verspricht
Eine Wettseite ohne Schweizer Bewilligung wirbt typischerweise mit einem Einzahlungsbonus. Das Schema: 100 % auf die erste Einzahlung bis zu einer Summe, oft im dreistelligen Bereich, mit einer Umsatzvorgabe (typisch 5- bis 10-facher Bonus- oder Einzahlungsbetrag) und einer Mindestquote (typisch 1.50 bis 2.00) für die zählenden Wetten. Dazu kommen Freebets, «risikofreie» Erstwetten, Quotenboosts, Cashback-Aktionen und VIP-Programme.
Was die Werbung nicht sagt:
- Die Auszahlung ist an die Umsatzbedingung gekoppelt. Wer den Bonus vor Erfüllung auszahlt, verliert ihn und oft den Gewinn.
- Die Freebet zahlt im Gewinnfall nur den Nettogewinn; der Einsatz verfällt.
- Eine Werbeaktion mit «CHF 100 risikofrei» heisst meist: CHF 100 als Freebet nach Verlust der ersten Wette, nicht als Geldrückerstattung.
- Limits im Kleingedruckten: maximale Gewinne aus Freebets, Obergrenzen für Auszahlungen, zeitliche Befristungen.
Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte das Kleingedruckte lesen, bevor ein Bonuscode eingegeben oder eine Einzahlung getätigt wird. Die Auszahlungsbedingungen sind der Punkt, an dem die meisten Beschwerden entstehen.
Steuerlich zählt es
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zur Höhe des Steuerfreibetrags pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die ESTV hat die Schwelle auf CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 festgesetzt (2025 lag sie bei CHF 1’070’400). Über der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, also gilt: «je nach Kanton».
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt die Verrechnungssteuer nicht. Dafür besteuern einige Kantone – Thurgau als herausragendes Beispiel – Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen. Wer dort wohnt, hat den Gewinn voll zu versteuern, auch kleine Beträge.
Wer unsicher ist, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Allgemeine Hinweise ersetzen das nicht.
Anbieter im Profil: Was jedes Angebot tatsächlich kostet
Die folgenden zehn Profile beschreiben die zwei bewilligten Veranstalterinnen und acht ausländische Marken, die Schweizer Spieler im Internet antreffen. Ausländische Marken sind «ohne Schweizer Bewilligung» – die Beschreibung ist Information, keine Empfehlung, Werbung in der Schweiz wäre für sie strafbar.
Swisslos Sporttip – was die bewilligte Deutschschweizer Lösung leistet
Swisslos betreibt Sporttip im Vertragsgebiet der Deutschschweizer Kantone, im Tessin und in Liechtenstein. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip, die Lizenz ist Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa.
Das Wettprogramm deckt alle bewilligten Sportarten und Märkte ab, die die Gespa-Liste (Stand 10. September 2026) führt. Wer auf eine Voraussage mit Quote ab 1.50 vier oder mehr Tipps zu einer Kombination verbindet, erhält den Kombiboost auf den Nettogewinn (5 % bei 4, 20 % bei 7, 40 % bei 10, 100 % bei 15 Voraussagen). Der Boost ist nur online, nur einmal pro Wettende nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost; bei abgesagten Ereignissen, die nicht innert 48 Stunden nachgeholt werden, wird die Einzelwette zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00, der Rest des Scheins läuft weiter.
Sporttip unterstützt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Spielstand ab und steht unter dem Vorbehalt, dass Sporttip Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren muss. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten.
Was den «Bonus» angeht, ist Sporttip das, was die Schweizer Architektur hergibt: Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten, Profitboosts auf den Nettogewinn, der Kombiboost. Wer ein Konto eröffnet, bekommt keinen Einzahlungsbonus – aber auch keine Umsatzvorgabe. Der Mindesteinsatz pro Wette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000.
Das Urteil: Sporttip ist die bewilligte Lösung für die Deutschschweiz, und wer hier spielt, hat alle Schutzmechanismen, die das BGS vorsieht. Der «Bonus» ist klein, dafür gibt es keine versteckten Umsatzbedingungen – das ist der Tausch, den das Gesetz macht.
Loterie Romande Jouez Sport – die bewilligte Westschweizer Lösung
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Trägerin ist die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Promotion-Architektur folgt demselben Muster wie bei Swisslos: Gratisspielguthaben aus bewilligten Aktionen, keine Einzahlungsboni. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen Dezember 2025 und März 2026 war ein Beispiel: sieben Aktionstage, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, 7’000 Stück insgesamt, nicht auszahlbar. Wer eine andere Aktion sucht, findet sie im bewilligten Rahmen der Gespa – 24 Zusagen hat die Aufsicht der Loterie Romande 2025 erteilt, das ist der Spielraum, in dem sich Promotion bewegt.
Die Einzahlungsgrenzen sind CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet darf maximal CHF 10’000 halten. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf die hinterlegte IBAN. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Das Urteil: Wer in der Westschweiz wohnt und Sport wetten will, landet bei Jouez Sport. Das Produkt ist so klein wie das von Sporttip, das Schutzgerüst dasselbe – und die ausländischen Marken sind hier genauso aussen vor wie im Rest der Schweiz. Der Vergleich zwischen Sporttip und Jouez Sport findet nicht über das Wettprogramm statt, sondern über die Aktionen der Gespa-Bewilligungen, die jede Veranstalterin für sich bekommt.
Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Anbieter führen keine Schweizer Bewilligung. Sie werden hier erwähnt, weil Schweizer Spieler ihnen im Internet begegnen. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz, keine Verbindung zum Ausschlussregister und keine Schweizer Rekursstelle. Die Domains dieser Marken können auf der Sperrliste der Gespa landen; Werbung für sie ist in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden. Die Beschreibung dient der Einordnung; eine Empfehlung enthält sie nicht.
PowBet
PowBet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz ausserhalb der Schweiz hat hier keine Wirkung. Wer bei PowBet spielt, hat keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Rekursstelle. Die Spielregeln richten sich nach den AGB des Betreibers; Schweizer Konsumentenschutz findet nicht statt.
Das Urteil: PowBet ist eine Wettseite wie andere ausserhalb der Schweizer Bewilligung. Wer sie nutzt, ist auf die Auslegung des Anbieters angewiesen – Schweizer Aufsicht gibt es nicht.
myBet
myBet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Eine Lizenz im Ausland ist in der Schweiz nach Art. 4 BGS wirkungslos. Kein Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, keine Garantie, dass Gewinne ausgezahlt werden.
Das Urteil: myBet ist nur eine weitere Adresse im internationalen Wettmarkt. Schweizer Spieler riskieren, dass ihre Gewinne nach ausländischem Recht ausgezahlt werden – oder nicht.
1xBet
1xBet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. 1xBet gehört zu den Adressen, die Schweizer Spielern häufiger begegnen und die in mehreren Jurisdiktionen Lizenzprobleme hatten. Schweizer Recht gilt hier nicht.
Das Urteil: 1xBet trägt alles, was eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung trägt: eigenes Recht, eigene Spielregeln, kein Schweizer Schutz. Wer dort spielt, kann das – auf eigenes Risiko.
BDMBet
BDMBet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Verbindung zum Ausschlussregister.
Das Urteil: BDMBet gehört zu den Anbietern, die Schweizer Spielern im Internet vorgeschlagen werden. Wer hier spielt, hat den Schutz, den die AGB des Anbieters hergeben – nicht den Schutz des BGS.
Coolzino
Coolzino ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz im Ausland wirkt in der Schweiz nicht.
Das Urteil: Coolzino ist eine weitere Wettseite im internationalen Markt. Die Schweizer Aufsichtsbehörde kennt sie nicht; Schweizer Spieler sind auf die AGB des Anbieters verwiesen.
Bahigo
Bahigo ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz.
Das Urteil: Bahigo ist Teil des internationalen Wettmarkts, der in der Schweiz nicht zugelassen ist. Wer dort spielt, verzichtet auf jeden Schutz, den das BGS bietet.
N1 Bet
N1 Bet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Verbindung zum Ausschlussregister.
Das Urteil: N1 Bet ist eine ausländische Adresse, an der Schweizer Spieler vorbeikommen. Die Schweizer Regeln greifen hier nicht – weder für die Spielregeln noch für die Auszahlung.
Fezbet
Fezbet ist eine ausländische Wettseite ohne Schweizer Bewilligung. Ohne Schweizer Lizenz gilt hier Art. 4 BGS – die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung.
Das Urteil: Fezbet ist eine weitere Wettseite im internationalen Markt. Wer dort spielt, lässt den Schutz des BGS bewusst hinter sich.
Wie Schweizer Spieler den «Bonus» lesen sollten
Das Muster aus den Bedingungen der bewilligten Veranstalterinnen wiederholt sich: kleine Promotions, kein Einzahlungsbonus, keine Freebet im internationalen Sinn. Wer einen «Bonus» sucht, sollte die Frage umdrehen: Was steht in den Spielregeln, was erlaubt das BGS nicht, und was lässt sich mit dem eigenen Spielverhalten vereinbaren?
Drei Prüfungen lohnen sich:
- Mindestquote: Der Kombiboost verlangt 1.50 pro Voraussage. Wer unter dieser Quote liegt, baut am Boost vorbei.
- Anzahl Voraussagen: 5 % Bonus bei vier Voraussagen ist ein Bruchteil dessen, was sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen abwerfen – aber die Trefferwahrscheinlichkeit sinkt mit jeder Voraussage.
- Cash-Out und Boost schliessen sich aus. Wer mit Cash-Out plant, lässt den Boost links liegen.
Wer von ausländischen Anbietern mit Boni gelockt wird, sollte das Kleingedruckte lesen, bevor das Geld fliesst. Wer dort spielt, hat den Schutz des BGS nicht – das ist der Preis, und er steht nirgendwo auf der Werbung.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus bei Sportwetten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) Sportwetten anbieten. Ein «Neukundenbonus» im internationalen Sinn – Einzahlungsbonus mit Umsatzvorgabe – ist nach Art. 75 Abs. 2 BGS ein Gratisspiel und braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Was die Veranstalterinnen anbieten, sind kleine Promotions: Quotenboosts, der Kombiboost auf den Nettogewinn und gelegentlich Spielguthaben aus befristeten Aktionen. Wer einen grossen Bonus sucht, wird in der Schweiz nicht fündig, weil ihn das Gesetz nicht zulässt.
Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet (Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein), keine bestehende Spielsperre und genau ein Konto pro Person. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis verifiziert; die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Einzahlung müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit Obergrenze CHF 9’999 (unter 21 Jahre CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?
Gratisspiele und Startguthaben sind nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig. Im Jahr 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zusagen erteilt. Jede Promotion kommt aus diesem Kontingent. Die Einnahmen der Veranstalterinnen fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, nicht an Aktionäre – was internationaler Wettbewerb um Kunden erzeugt, fällt hier weg. Das Kleine ist die direkte Folge von Bewilligungspflicht und Gemeinwohlorientierung.
Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?
Swisslos und Loterie Romande führen keine Freebets im internationalen Sinn. Was angeboten wird, sind Boosts auf den Nettogewinn – der Spieleinsatz wird ganz normal gesetzt und ist im Gewinnfall Teil der Auszahlung. Bei einer Gratiswette im engeren Sinn würde der Einsatz zurückbehalten und nur der Nettogewinn ausgezahlt; eine solche Konstruktion sucht man bei den bewilligten Veranstalterinnen vergebens. Praktisch heisst das: Wer mit einem Boost spielt, sieht auf dem Schein normalen Einsatz, normalen Bruttogewinn und die Bonuserhöhung.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Obergrenze CHF 9’999 (CHF 1’000 unter 21 Jahren), dazu optional eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden (strenger als das gesetzliche Minimum von 24 Stunden). Bei der Loterie Romande gelten zusätzlich Einzahlungs- und Wallet-Obergrenzen von CHF 10’000 pro 30 Tage. Beide Veranstalterinnen verlangen die Limite nach Art. 87 VGS, eine Startguthabenaktion lockert sie nicht.
Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Ausländische Anbieter werben mit Einzahlungsboni, Freebets, risikofreien Wetten und Cashback – alles, was nach Art. 75 Abs. 2 BGS in der Schweiz bewilligungspflichtig ist. Schweizer Spieler haben dort keinen Schutz: keine Verbindung zum Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, keine Garantie für die Auszahlung. Domains solcher Anbieter landen auf der Sperrliste der Gespa und werden in der Schweiz per DNS blockiert. Gewinne aus solchen Quellen sind in einigen Kantonen (etwa Thurgau) unabhängig von der Höhe steuerpflichtig. Wer dort spielt, tauscht den Schweizer Schutz gegen ein Werbeversprechen – und das Versprechen steht im Kleingedruckten.
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Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»
