Bonus ohne Einzahlung: was Gratisguthaben in der Schweiz wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Eine leere Sparbüchse aus Keramik steht auf einem Fensterbrett, draussen liegt eine verschneite Landschaft im Gegenlicht.

Wer nach einem Sportwetten-Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz sucht, sucht etwas, das die Schweizer Aufsicht nur unter Vorbehalt zulässt. Gratisguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa; die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport) bieten Gratisspielguthaben als zeitlich befristete Aktionen an, nicht als Regelangebot. Auf ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung tauchen No-Deposit-Angebote häufiger auf – dort aber ohne Schweizer Schutz, ohne Rechtsweg und mit der Drohung, dass die Gespa-Sperrliste die Domain morgen blockiert.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Aktualisiert am Oktober 19, 2026 auf Basis der Spielregeln von Swisslos (Version 4.2), der Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos (gültig ab 13. Januar 2025), der Gesamtbedingungen der Loterie Romande (24. Auflage, Juni 2023) und der Spielregeln von Jouez Sport (Oktober 19, 2026).

Rechtslage in der Schweiz: warum ein Bonus ohne Einzahlung eine Ausnahme bleibt

Was das Geldspielgesetz sagt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ordnet Sportwetten als Grossspiel ein (Art. 3 lit. c und e). Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS): zwei Organisatoren dürfen Lose und Sportwetten durchführen, und nur zwei dürfen es tatsächlich – Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Wer von ausserhalb dieses Kreises in der Schweiz Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Das ist kein theoretisches Risiko – die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blocken; Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge.

Ein geschlossenes Tor aus Schmiedeeisen steht vor einem Park im Herbstlicht, auf dem Kies liegt Laub.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für ein Gratisguthaben braucht es eine vorgängige Bewilligung (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine «Aktion» von der Stange, ohne diese Bewilligung, ist in der Schweiz kein zulässiges Angebot. Wer sie bewirbt, kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 belangt werden (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS).

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Eine Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Sie legt fest, was gewettet werden darf – die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026) ist eine geschlossene Liste. Eckball- und Kartenmärkte stehen nicht drauf, ebenso wenig Esports. Rangwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind als Wettgrundlage ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt.

Eine Skisprungschanze ragt aus der Ferne gesehen in den Morgennebel, davor ein verschneites Feld.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden.

Die Liste hat Konsequenzen für jedes Angebot ohne Einzahlung: Gratisspielguthaben wird für ein Produkt bewilligt, dessen Wettprogramm aus dieser Liste besteht. Wer hier Gratisguthaben einstreicht, kann es nur auf diesen Märkten einsetzen.

Was eine fehlende Bewilligung konkret heisst

Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland – hat in der Schweiz keinen Wert (Art. 4 BGS). Wer dort spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Spielsperre, keine Aufsicht über die Spielfairness und keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können in einem Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; der Spieler wird nicht bestraft, geht aber leer aus, wenn die Staatsanwaltschaft zugreift. Die Gespa-Sperrliste wird nachgeführt, sobald eine neue Domain auftaucht: bet365, Interwetten und Bet-at-Home stehen namentlich auf der Liste – bei Curacao-Marken wie Sportuna, BetAlright, DirectionBet, BC.Game, Playzilla, 20Bet, Fezbet und Rabona ist der nächste Eintrag eine Frage der Zeit, nicht des Ob.

Verantwortung und Spielerschutz: was vor jeder Wette gilt

Limiten, die der Spielende selbst setzt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – das gilt nach den Sporttip-Bedingungen, das Gesetz sieht nur 24 Stunden vor (Art. 87 VGS), Swisslos und Loterie Romande ziehen die Schutzkette enger als nötig. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Bei der Loterie Romande sind höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto erlaubt, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 gedeckelt.

Limites ersetzen keine Selbstdisziplin, aber sie sind die einzige Bremse, die das System kennt. Ein Bonus ohne Einzahlung umgeht diese Bremsen nicht – er setzt sie voraus. Wer ein Gratisspielguthaben annimmt, ohne vorher Limites zu setzen, spielt ohne Netz.

Spielsperre und Sperrregister

Spielende können sich produktbezogen selbst für 1 bis 180 Tage sperren – ohne vorzeitige Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbstgewählte Pause lässt sich frühestens nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Wer sperrt, spielt nicht – auch nicht mit Gratisspielguthaben.

Die Gespa hat 2025 getestet, wie konsequent der Jugendschutz an Verkaufsstellen tatsächlich ist: in 47,5 % von 200 Versuchen wurde an eine minderjährige Person eine Sportwette verkauft. Das ist kein gutes Ergebnis – der reale Schutz ist löchrig. Wer mit einer Schweizer Bewilligung spielt, sollte sich darauf verlassen, dass die Online-Registrierung das Alter tatsächlich prüft, was sie auch tut (Mindestalter 18, Adressabgleich gegen Datenbanken, Wohnsitz im Vertragsgebiet). Wer unter 18 ist, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Werbung und ihre Grenzen

Werbung darf weder aufdringlich noch irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten – eine No-Deposit-Aktion auf einer ausländischen Seite kann also nicht in der Schweiz beworben werden, ohne dass die Bussenorm greift. Eine zeitliche Werbe­beschränkung – etwa ein Nachtwerbeverbot – existiert im BGS nicht.

Bonus ohne Einzahlung: was Gratisspielguthaben und Gratiswette wirklich sind

Die Mechanik einer Gratiswette im Markt

Im internationalen Markt ist eine «Free Bet» oder «Gratiswette» ein Wettgutschein, dessen Einsatz im Erfolgsfall nicht zurückgezahlt wird. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2.00 gewinnt, bekommt CHF 10 Gewinn ausgezahlt – nicht den Einsatz zurück. Der Wert dieser Wette hängt von der Quote ab. Bei einer ausgeglichenen Wette auf Quote 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Markts nach Abzug der Buchmacher-Marge etwa bei 94,7 % – der Buchmacher behält 5,3 % jedes Einsatzes. Bei einer angenommenen Auszahlungsquote von 94,7 % und einer Quote von 1.90 ergibt sich für die Gratiswette im Wert: 5 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0’947 ≈ 2,24 CHF. Die Spanne ist eng: bei niedriger Quote (1.50) wäre der erwartete Wert kleiner, bei höherer Quote (2.50) grösser, und immer abhängig von der Auszahlungsquote des konkreten Markts.

Eine spanische Bandbreite – nicht eine einzelne Zahl – ist hier die ehrliche Angabe. Wer eine Gratiswette «im Wert von» einem festen Frankenbetrag bewirbt, hat meistens nur den Nominalwert beklebt, nicht den Erwartungswert.

Was Gratisspielguthaben von einer Gratiswette unterscheidet

Im Schweizer Sprachgebrauch ist Gratisspielguthaben das bewilligte Werbegeschenk – nicht auszahlbar, befristet, an ein Spielerkonto gebunden. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: wer innert 7 Tagen einen in den Stadien der National League verteilten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar). Das ist die Spielart, die das BGS überhaupt zulässt – ein zeitlich und mengenmässig eng begrenzter Anreiz, kein «100 % Bonus».

Swisslos und Loterie Romande unterscheiden sich in der Mechanik nicht. Gratisspielguthaben ist ein Werbegeschenk auf einem Konto, das der Anbieter führt; es wird nicht ausbezahlt, sondern muss auf Wetten verwendet werden, die ihrerseits Bedingungen unterliegen.

Wann Gratisspielguthaben verfällt

Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war das Guthaben 30 Tage gültig. Nicht eingelöstes Guthaben verfällt – ohne Mitteilung, ohne Restwert. Bei Swisslos sind die Fristen in den jeweiligen Aktionsbedingungen geregelt; eine pauschale Aussage ist nicht möglich, denn die Aktionen sind von der Gespa einzeln bewilligt. Wer Gratisspielguthaben annimmt, sollte das Ablaufdatum notieren.

Auszahlungsregeln bei Sporttip und Jouez Sport

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – wer mit CHF 10 Promoguthaben eine Wette zu Quote 2.50 gewinnt, lässt sich den Reingewinn auszahlen, nicht aber das ursprüngliche Guthaben.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Vergleich Schweizer Veranstalter und ausländische Anbieter

Die geschlossene Liste der bewilligten Schweizer Veranstalter umfasst genau zwei Namen. Alles, was daneben mit Schweizer Kunden wirbt, tut dies ohne Bewilligung. Die folgende Einordnung fasst Status, Organisator und bewilligte Rechtsgrundlage zusammen – sie ist eine Beschreibung der Marktlage, keine Empfehlung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / Lizenzrahmen
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel – Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) – Aufsicht Gespa
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung Lizenzrahmen in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)

Die Reihenfolge folgt nicht der Attraktivität des Bonus, sondern der rechtlichen Lage: zwei bewilligte Anbieter, acht nicht bewilligte. Eine Bewertung der ausländischen Marken ist hier nicht möglich – über ihre Bonusbedingungen, Auszahlungswege und Schutzmassnahmen liegt aus Sicht dieses Vergleichs nichts Belastbares vor; bewertet wird, was sich prüfen lässt, und das ist allein die Frage, ob sie in der Schweiz überhaupt anbieten dürfen.

Swisslos Sporttip: was das beworbene «Gratisguthaben» bei Swisslos wirklich ist

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2020 (im Geschäftsbericht 2025 dokumentiert). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet möglich – den Deutschschweizer Kantonen (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH) sowie Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Waadt wohnt, gehört nicht in dieses Konto – das übernimmt die Loterie Romande.

Wer bei Sporttip spielt, spielt nicht mit einem «Wettanbieter», sondern mit einer staatlich beauftragten Genossenschaft. Die Werbung darf keine «100 % Boni» tragen, weil das BGS das nicht zulässt. Was es gibt, sind bewilligte Aktionen: Gratisspielguthaben aus Promotionen, der Sporttip-Kombiboost (mindestens vier Voraussagen, Mindestquote 1.50 je Voraussage, Bonus von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf den Nettogewinn) und Quoten- bzw. Profitboosts (nur Prematch-Einzelwetten, pro Person einmal nutzbar, bei Cash-Out verfällt der Boost).

Die Mechanik ist konsequent unkompliziert und genau deshalb streng: jeder Einsatz und jeder Gewinn landet im selben Wallet, jeder Gewinn über CHF 1’000 wird innert 3 Arbeitstagen überwiesen, Verluste und Einzahlungen sind limitiert. Gratisspielguthaben wird nirgends in Franken ausbezahlt – es wird auf Wetten verwendet. Wer das Spielguthaben aufbraucht, hat in einem konkreten Sinn nichts gewonnen, sondern an einem konkreten Markt teilgenommen. Der Sporttip-Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette.

Mein Urteil zu Swisslos Sporttip

Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin lebt, kommt an Swisslos ohnehin nicht vorbei – es ist die einzige bewilligte Quelle für Sportwetten in dieser Region, und wer hier spielt, spielt mit Verlustlimiten, Spielsperre und Schweizer Aufsicht im Hintergrund. Der Preis: ein enger Wettmarkt (kein Eckball, kein Esports), kein traditionelles No-Deposit-Bonusprogramm, dafür bewilligte Aktionen mit klarer Auszahlungsregel. Der erwartete Wert einer Gratiswette bei 1.90/1.90 und einer Auszahlungsquote des Markts von 94,7 % – rund 2,24 CHF für eine 5-Franken-Gratiswette – ist kleiner als die 5 CHF, die der Werbetext nennt; das ist die Rechnung, die jeder kennen sollte, der «kostenlos» buchstabiert.

Loterie Romande Jouez Sport: Westschweiz mit eigener Logik

Die Loterie Romande führt das Produkt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sitz des Unternehmens ist Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne); 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und 221 Mitarbeitende gehören dazu. Ein Online-Konto ist nur mit Wohnsitz in der Romandie möglich – wer in Genf wohnt, gehört zur Loterie Romande; wer in Zürich wohnt, nicht.

Die Loterie Romande hat 2025 deutlich mehr Aktionen bewilligt bekommen als Swisslos – 24 gegen 8 – und betreibt entsprechend mehr Promotions rund um Sportereignisse. Die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion ist ein Beispiel: an 7 Aktionstagen in der National-League-Saison 2025/26 wurden Codes verteilt, die gegen CHF 10 Spielguthaben (7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar) eingelöst werden konnten. Die Mechanik ist eindeutig: Spielguthaben wird auf das Wallet gebucht, Einsätze werden aus diesem Wallet bezahlt, Gewinne werden dem Wallet gutgeschrieben – Bargeld fliesst erst, wenn die Gewinnschwelle überschritten ist.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tagen und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 erlaubt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Mein Urteil zu Loterie Romande Jouez Sport

Wer in der Romandie lebt, hat eine echte Wahl zwischen zwei Strukturen: dem häufigeren Promotionskalender der Loterie Romande und der strengeren Werbedisziplin von Swisslos. Beide bewegen sich innerhalb des BGS, beide schützen das Wallet, beide zahlen kein Gratisspielguthaben aus. Wer in Genf oder Waadt wohnt und in der Wintersaison Skileistungen verfolgt, wird eher auf Promotionen der Loterie Romande stossen – etwa die erwähnten Patinoires-Codes – als auf Sporttip-Aktionen. Der erwartete Wert eines Aktionsguthabens folgt derselben Logik wie bei Swisslos: die Wettmarge schluckt den grössten Teil des Nominalbetrags, der Rest ist Teilnahme, nicht Gewinn.

Ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: was der Screenshot verschweigt

Sportuna, BetAlright, DirectionBet, BC.Game, Playzilla, 20Bet, Fezbet und Rabona tragen keine Schweizer Bewilligung. Sie bewerben in Suchmaschinen-Anzeigen No-Deposit-Boni, Freispiele und «Free Bets», die ohne Einzahlung ein Konto aktivieren. Was Werbetext offenlässt: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Sperrliste-Anbindung, keine Schweizer Rechtsdurchsetzung.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Provider per DNS blocken – Ende 2025 waren es 671 Einträge, und die Liste wird nachgeführt. Domains verschwinden heute und tauchen morgen unter neuem Namen wieder auf («Domain-Hopping»); die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als exemplarisches Beispiel und bet365 als gelistet. Für die acht Marken oben heisst das: ihre Domains können jederzeit auf der Liste erscheinen, und ein Spieler, der im falschen Moment eingeloggt ist, surft ins Leere. Wer dort spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht – mit allen Konsequenzen, die das BGS dafür vorsieht.

Für die Spielerpraxis heisst das: ein Bonus ohne Einzahlung auf einer dieser Seiten wirkt verlockend, ist aber an Bedingungen geknüpft, die der Anbieter allein festlegt, ohne Schweizer Aufsicht. Welche Umsatzbedingungen, welche Fristen, welche Auszahlungswege greifen, lässt sich aus den öffentlich verfügbaren Informationen nicht belastbar nachvollziehen. Wer dort spielt, sollte die Spielregeln lesen, bevor er das erste Spielguthaben annimmt – und sich bewusst sein, dass die Gespa diese Anbieter nicht beaufsichtigt.

Mein Urteil zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung

Wer in der Schweiz lebt und dort spielt, verzichtet auf Schutz, den das BGS bewusst aufgebaut hat: Verlustlimiten, eine zentrale Spielsperre, eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen und eine einklagbare Aufsicht. Der Bonus ist der Köder, das Spiel ist dasselbe – und die Spielregeln sind es nicht. Ein Bonus ohne Einzahlung auf einer bewilligungslosen Seite tauscht Schweizer Sicherheit gegen einen Werbebetrag, dessen realer Wert sich erst nach den Umsatzbedingungen zeigt. Wer sich für diese Anbieter entscheidet, sollte das mit offenen Augen tun.

Was vor dem Klick passiert: praktische Schritte für ein Konto bei Swisslos oder Loterie Romande

Kontoeröffnung und Identitätsprüfung

Wer ein Online-Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, dessen Daten gegen Adressdatenbanken abgeglichen werden. Wer unter 21 ist, unterliegt der tieferen Verlustlimite von CHF 1’000 statt CHF 9’999.

Die Loterie Romande akzeptiert nur Personen mit Wohnsitz in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS; Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein ab. Wer in den falschen Kanton zieht, verliert den Zugang zum Konto – die Vertragsgebiete sind nicht deckungsgleich.

Erste Einzahlung und Wallet-Kauf

Das Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos akzeptiert PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein maximales Wallet-Guthaben von CHF 10’000 erlaubt.

Wer mit Gratisspielguthaben spielt, zahlt nichts ein – aber wer den Gewinn auszahlen will, braucht eine verifizierte Zahlungsverbindung, und die gibt es nicht ohne Konto und ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet.

Wettprogramm und Einsatzlimiten

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Livewetten sind zugelassen – mit einem Vorbehalt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Schiedsrichter-Entscheidung mit Video) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer nach dem Pfiff tippt, verliert seinen Einsatz.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ausgeführt ist ausgeführt; ein Rückgängig gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und hängt vom Spielstand ab; Swisslos muss Cash-Out nicht für jede Wette anbieten.

Gewinnauszahlung

Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettschein automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande funktioniert die Schwelle nach demselben Prinzip – bis CHF 1’000 ins Wallet, darüber auf die hinterlegte IBAN. Wer eine Auszahlung vom Wallet aufs Bankkonto beantragt, sollte wissen, dass die erste und die zweite Auszahlung pro Jahr gratis sind und ab der dritten eine Kommission von 3 % anfallen kann. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Hat man seinen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekannt­machung der Wettauswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Swisslos-Zwecks. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat dafür 10 Tage Zeit, per eingeschriebenem Brief.

Steuern auf Gewinne: was bleibt, was abgegeben werden muss

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen – wozu die ESTV Sportwetten zählt – sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, darüber besteuert. Die Bundesschwelle liegt seit 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (zuvor CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung – «je nach Kanton» ist hier die richtige Antwort. Über der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die bei der Steuererklärung zurückgeholt werden können. Für die meisten Wettenden gilt: kein Einkommen, keine Verrechnungssteuer, weil der Gewinn unter der Schwelle bleibt.

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer – sie sind aber nicht einkommenssteuerfrei. Im Kanton Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen besteuert, unabhängig von der Höhe. Ein Bonus ohne Einzahlung auf einer ausländischen Seite, der zu einem Gewinn führt, kann also durchaus steuerlich relevant sein – ohne dass die Quelle selbst eine Quellensteuer abführt. Das gilt umgekehrt auch: wer verliert, kann den Verlust in der Regel nicht vom Gewinn abziehen.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Die 5,3 % Buchmacher-Marge sind keine Steuer, sondern der Preis, den die Quote für den Marktteilnehmer unsichtbar enthält.

Was eine Gratiswette für 5 CHF bei Quote 1.90 wert ist – eine Rechnung

Bei einer ausgeglichenen Wette zu 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote des Markts bei 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90) = 0’947, also 94,7 %. Der Buchmacher behält 5,3 % jedes Einsatzes. Für eine Gratiswette, deren Einsatz im Erfolgsfall nicht zurück­bezahlt wird, gilt: erwarteter Wert = Gratiswette × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Markts.

Mit Nominalwert CHF 5, Quote 1.90 und Auszahlungsquote 94,7 %:

Erwarteter Wert = 5 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0’947 ≈ 2,24 CHF.

Eine 5-Franken-Gratiswette ist im Erwartungswert also etwa 2,24 CHF wert – das ist der Betrag, den der Buchmacher im Mittel auszahlt. Der Nominalwert steht auf der Werbung, der erwartete Wert steht in der Rechnung – und die Differenz ist die Buchmacher-Marge, die jeder Einsatz trägt, ob er mit oder ohne «Bonus» platziert wird.

Für höhere Quoten verschiebt sich der Wert nach oben: bei 2.50 / 2.50 und derselben 94,7 % Auszahlungsquote liegt er bei 5 × (2.50 − 1) ÷ 2.50 × 0’947 ≈ 2,84 CHF; bei 1.50 / 1.50 entsprechend tiefer. Die Spannen zeigen, warum eine «Free Bet» niemals so viel wert ist, wie der Nominalwert suggeriert – und warum ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz, wo das BGS solche Angebote ohnehin nur unter Vorbehalt zulässt, am Ende weniger Geschenk ist, als er aussieht.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?

Eine «No-Deposit»-Aktion im klassischen Sinn bieten weder Swisslos noch Loterie Romande an. Was es gibt, sind bewilligte Aktionen – Gratisspielguthaben aus Promotionen wie die «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion (CHF 10 nicht auszahlbar, 30 Tage gültig). Solche Aktionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 wurden 24 solcher Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?

Weil das BGS eine vorgängige Bewilligung verlangt und Werbung für unzulässige Geldspiele verbietet. Eine «100 % Bonus»-Kampagne, wie sie ausländische Marken fahren, ist in der Schweiz nicht zulässig. Die bewilligten Aktionen sind klein, befristet und nicht auszahlbar – Gratisspielguthaben wird auf Wetten verwendet, nicht in bar ausgezahlt.

Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?

Das Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen werden, Mindestbetrag CHF 20. Pro 30 Tage sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?

Im internationalen Markt nicht – wer eine Gratiswette über CHF 10 zu Quote 2.00 gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht den Einsatz zurück. Bei Swisslos und Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ohnehin nicht auszahlbar; Gewinne aus damit finanzierten Wetten werden auf das Wallet gebucht und erst bei Überschreiten der Schwelle von CHF 1’000 (Loterie Romande) beziehungsweise mit dem Wettschein (Swisslos) ausgezahlt.

Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei Gewinnen über CHF 1’000 wird innert 3 Arbeitstagen überwiesen, wenn die Zahlungsverbindung hinterlegt ist. Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber auf die im Konto hinterlegte IBAN.

Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?

Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; der Spieler wird nicht bestraft, geht aber unter Umständen leer aus. Die Gespa-Sperrliste blockt ausländische Domains per DNS, und betroffene Anbieter wechseln die Domain, sobald sie blockiert werden. Ein Bonus ohne Einzahlung auf einer solchen Seite ist die einzige Leistung, die ohne Schweizer Schutzrahmen angeboten wird.

Inhalt erstellt vom Team «buchmachersch»